04.01.2018 Aufrufe

Töfte Regionsmagazin 12/2017 - Happy New Year!

In der November-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Telgte, Ennigerloh, Rinkerode, Everswinkel, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ostenfelde, Westkirchen, Ostbevern, Westbevern, Drensteinfurt, Walstedde, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen dreht sich alles um die farbfrohe Zeit vorm Jahresneustart. Viel Spaß und einen guten Rutsch, Ihr Töfte-Team! Weitere Informationen finden Sie auf Facebook unter: https://www.facebook.com/toefte.regionsmagazin/

In der November-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Telgte, Ennigerloh, Rinkerode, Everswinkel, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ostenfelde, Westkirchen, Ostbevern, Westbevern, Drensteinfurt, Walstedde, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen dreht sich alles um die farbfrohe Zeit vorm Jahresneustart. Viel Spaß und einen guten Rutsch,
Ihr Töfte-Team!

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TÖFTE RATSCHLAG<br />

Nachrechnen und Vergleichen lohnt sich<br />

Zunächst gilt es immer die einzelnen Posten der Nebenkostenabrechnung<br />

genauer unter die Lupe zu nehmen. Hierbei ist es besonders hilfreich,<br />

wenn bereits Daten aus dem Vorjahr zum Vergleich herangezogen<br />

werden können. Der Deutsche Mieterbund und viele örtliche Mietervereine<br />

bieten zudem eine übersichtliche Checkliste zu allen Angaben,<br />

welche in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden müssen. Wer<br />

hier bereits Probleme erkennt, sollte Widerspruch gegen die Abrechnung<br />

einlegen und nicht zahlen. Denn die Zahlung gilt als Einverständniserklärung<br />

und macht einen Widerspruch praktisch unmöglich. Doch auch der<br />

Vergleich der Nebenkostenabrechnung kann sich lohnen. Da vor allem<br />

die Heizkosten in der Regel einen sehr großen Anteil an den Nebenkosten<br />

ausmachen, sollten diese mit dem aktuellen Heizspiegel verglichen werden.<br />

So kann der Mieter ermitteln, ob die eigenen Heizkosten zu niedrig<br />

oder zu hoch sind und auf Grundlage dieses Vergleichs die eigenen Kosten<br />

effektiver einschätzen.<br />

Viele Vermieter tricksen bei den Betriebskosten<br />

Bei den Betriebskosten lauern oftmals Kostenstellen, welche vom Mieter<br />

akzeptiert werden, obwohl diese vom Vermieter nicht abgerechnet werden<br />

dürfen. Es müssen beispielsweise nur die Betriebskosten abgerechnet<br />

werden, welche im Mietvertrag ausdrücklich genannt werden. Wird<br />

im Vertrag allerdings pauschal auf den Katalog der Betriebskostenverordnung<br />

verwiesen, so dürfen die Vermieter alle 17 Arten der Betriebskosten<br />

bei der Jahresabrechnung anrechnen. Dennoch werden in den Betriebskosten<br />

oftmals versteckte Verwaltungs- und Reparaturkosten abgerechnet,<br />

welche vom Mieter nicht übernommen werden müssen. Sind Teile<br />

der Betriebskostenabrechnung somit inkorrekt oder auch einfach nicht<br />

klar genug ausgeführt, kann der Mieter eine Nachbesserung verlangen<br />

und bis zu diesem Zeitpunkt der Nachbesserung nicht zahlen. Denn die<br />

Inhalte der Nebenkostenabrechnung müssen für den Mieter klar ersichtlich<br />

und erkennbar sein.<br />

auch maximal ein Jahr nach dem Bescheid einlegen. Allerdings gehen Juristen<br />

davon aus, dass die Chancen bei einem Widerspruch innerhalb von<br />

vier Wochen deutlich besser stehen. Wer sich zu viel Zeit lässt, kann im<br />

schlimmsten Fall auf den zu hohen Kosten sitzen bleiben. Wichtig ist und<br />

bleibt, dass die Zahlung der Nebenkosten ausbleiben sollte, sofern ein<br />

Widerspruch eingelegt werden soll. Jede Zahlung gilt als Einverständnis<br />

des Mieters und wird von den zuständigen Richtern ebenso ausgelegt.<br />

Verkehrsrecht<br />

Immobilien und Baurecht<br />

Mietrecht<br />

Wohnungseigentum<br />

Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen<br />

Bei der Nebenkostenabrechnung gelten verschiedene Fristen. Der Vermieter<br />

hat ein Jahr Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.<br />

Spätere Forderungen durch den Vermieter sind unzulässig, außer der Vermieter<br />

kann nachweisen, dass die Verspätung nicht durch ihn verschuldet<br />

wurde. Doch auch für den Mieter gelten bestimmte Fristen. Denn<br />

einen Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung kann ein Mieter<br />

Rechtsanwalt<br />

Norbert Jansen<br />

Hofstr.7 | 48167 Münster<br />

Tel.: 02506 2044<br />

Fax: 02506 2045<br />

Mail: info@ra-norbertjansen.com<br />

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… denn „gut“ kann jeder! | <strong>Töfte</strong><br />

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