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Stadt Meerane – Amtsblatt - Meerane-Zeitung online...

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26. Oktober 2012 Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Meerane</strong> Seite II<br />

Bauabschnitte. Der <strong>Stadt</strong>rat beschloss dieses<br />

Vorhaben einstimmig.<br />

Der Tagesordnungspunkt Straßenbestandsverzeichnis:<br />

Änderung der Eintragungsverfügung<br />

für die Straße „Am Bahnhof“<br />

wurde nach einer kurzen Erläuterung von<br />

Birgit Jantsch, Fachbereichsleiterin Bauen,<br />

einstimmig beschlossen.<br />

Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben<br />

und Anfragen meldeten sich verschiedene<br />

<strong>Stadt</strong>räte zu Wort. So wurde zu Beginn ein<br />

Lob für die neue Toilettenanlage im Gebäude<br />

des Höhlermuseums, Untere Mühlgasse 11a,<br />

geäußert.<br />

Zudem soll geprüft werden, ob eine Tonnagebeschränkung<br />

in der Poststraße sinnvoll und<br />

notwendig zugleich ist.<br />

Aus der Sondersitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

am 16. Oktober berichtet<br />

Zu einer Sondersitzung des <strong>Stadt</strong>rates wegen<br />

einer dringlichen Vergabe begrüßte Bürgermeister<br />

Professor Dr. Lothar Ungerer die<br />

<strong>Meerane</strong>r <strong>Stadt</strong>rätinnen und <strong>Stadt</strong>räte am 16.<br />

Oktober 2012 im Neuen Rathaus.<br />

Nach der Einwohnerfragestunde stand die<br />

Vergabe der Baumaßnahme Ersatzneubau<br />

der Brücke Rosental (Meer 12) in <strong>Meerane</strong><br />

auf der Tagesordnung. Dazu informierte die<br />

Fachbereichsleiterin Bauen Birgit Jantsch.<br />

Im Juli 2012 hatte der <strong>Stadt</strong>rat die Vorgehensweise<br />

zur Umsetzung des Bauvorhabens<br />

<strong>Stadt</strong>umbau Ost (Programmteil Aufwertung)<br />

Rosental befürwortet. Erster Abschnitt ist der<br />

Neubau der Bachbrücke mit Umverlegung<br />

des Dittrichbaches. Im September wurde das<br />

Gesamtvorhaben zum Straßenbau Rosental<br />

beschlossen. Der Zuwendungsbescheid liegt<br />

vor. Die Bauleistungen wurden im Sächsischen<br />

Ausschreibungsblatt öffentlich ausgeschrieben.<br />

Von 17 Anforderungen wurden<br />

10 Angebote zum Submissionstermin am<br />

26. September 2012 abgegeben und in die<br />

Wertung einbezogen.<br />

Die Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates beschlossen<br />

einstimmig die Vergabe der Baumaßnahme<br />

Ersatzneubau der Brücke Rosental (Meer 12)<br />

an die Firma Krause & Co. Hoch-, Tief- und<br />

Anlagenbau GmbH aus Neukirchen-Adorf mit<br />

einer Vergabesumme von 330.643,75 Euro.<br />

Die Baukosten werden zu 1/3 vom Bund und<br />

zu 1/3 vom Land Sachsen gefördert.<br />

Wie Birgit Jantsch informierte, ist der Baubeginn<br />

am 5. November 2012 geplant, beginnend<br />

mit Vorbereitungsarbeiten, z.B. Kanalumverlegung.<br />

Im nächsten Tagesordnungspunkt stand die<br />

Satzung zu § 25 Bau GB. Mit der Bekanntmachung<br />

im <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Meerane</strong> am<br />

14. September 2012 ist der Bebauungsplan<br />

„Gewerbegebiet an der B 93“ 5. Änderung in<br />

Kraft getreten. Gemäß § 25 Baugesetzbuch<br />

kann die Gemeinde im Geltungsbereich<br />

eines Bebauungsplanes durch Satzung ihr<br />

Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken<br />

begründen. Der Sinn dieser Regelung liegt in<br />

einer Förderung und Sicherung der Ziele des<br />

Bebauungsplanes. Das Satzungsvorhaben ist<br />

mit der <strong>Stadt</strong> Crimmitschau und dem Landkreis<br />

abgestimmt. Die <strong>Stadt</strong>räte beschlossen<br />

die Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Meerane</strong> über ein<br />

besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet des<br />

Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der<br />

B 93“ 5. Änderung, Teil 4.<br />

Im letzten Tagesordnungspunkt Bekanntgaben<br />

und Anfragen informierte Kämmerin<br />

Kerstin Eis über die Umschuldung eines Kredites.<br />

Angefragt wurde, ob die Augasse künftig<br />

in Gegenrichtung von Radfahrern genutzt<br />

werden kann. Dies wird geprüft.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Bekanntmachung über das<br />

Widerspruchsrecht nach dem Gesetz zur<br />

Änderung wehrrechtlicher Vorschriften<br />

(Wehrrechtsänderungsgesetz <strong>–</strong> WehrR-<br />

ÄndG 2011 in der Fassung vom 28.04.2011)<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Meerane</strong> über ein besonderes<br />

Vorkaufsrecht für das Gebiet des<br />

Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der<br />

B93“ 5. Änderung, Teil 4<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Meerane</strong> hat aufgrund<br />

des § 25 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch <strong>–</strong> BauGB<br />

(in der Fassung der Bekanntmachung v.<br />

23.9.2004, BGBl. I S. 2414; zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 des Gesetzes v. 22.7.2011 BGBl. I<br />

S. 1509) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 und § 28<br />

Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen <strong>–</strong> SächsGemO <strong>–</strong> (in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 18.3.2003; zuletzt<br />

geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom<br />

27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140) in<br />

seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 folgende<br />

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht<br />

beschlossen:<br />

§ 1 <strong>–</strong> Anordnung des Vorkaufsrechtes<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Meerane</strong> steht zur Sicherung einer<br />

geordneten Entwicklung im Sinne des § 25<br />

Abs. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet des Bebau-<br />

und der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes<br />

(MRRG)<br />

Nach § 58 WPfl G (Erhebung personenbezogener<br />

Daten) übermitteln die Meldebehörden<br />

dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich<br />

bis zum 31. März folgende Daten von Personen<br />

mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im<br />

nächsten Jahr volljährig werden:<br />

1. Familienname<br />

2. Vornamen,<br />

3. Gegenwärtige Anschrift.<br />

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn der<br />

Betroffene ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

widersprochen hat.<br />

Ihren Widerspruch können Sie einlegen bei:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Meerane</strong>,<br />

Bürgerbüro<br />

Lörracher Platz 1,<br />

08393 <strong>Meerane</strong>.<br />

Ihr Bürgerbüro<br />

ungsplans „Gewerbegebiet an der B93“ 5. Änderung,<br />

Teil 4 ein besonderes Vorkaufsrecht zu.<br />

§ 2 <strong>–</strong> Räumlicher Geltungsbereich<br />

(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser<br />

Satzung erstreckt sich auf alle Flurstücke und<br />

Flurstücksteile innerhalb des in § 1 genannten<br />

Gebietes des Bebauungsplanes.<br />

(2) Die Flurstücke sind in der als Anlage beigefügten<br />

Ablichtung des Bebauungsplanes<br />

innerhalb einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.<br />

Dieser Planausschnitt ist Bestandteil<br />

dieser Satzung und trägt die Aufschrift „Anlage<br />

zur Vorkaufsrechtssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Meerane</strong><br />

für das Gebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet<br />

an der B93, 5. Änderung, Teil 4“.<br />

§ 3 <strong>–</strong> In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

<strong>Meerane</strong>, den 17. Oktober 2012<br />

Professor Dr. Lothar Ungerer<br />

Bürgermeister

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