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<strong>Detmolder</strong> <strong>Kurier</strong> Nr. <strong>183</strong> 17. Januar 2018 Seite 2<br />
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Gespräch an der Theke<br />
Hallo Karl! Gut ‘reingekommen? Hier in Detmold ging es ja ganz<br />
zivilisiert zu zum Jahreswechsel. Vor ein paar Jahren war ich in Berlin,<br />
da herrschen schon Tage vor Silvester fast bürgerkriegsähnliche<br />
Zustände, so wie es da knallt...<br />
Grüß‘ Dich Hermann, ja, die Lipper wissen sich halt zu benehmen<br />
… ähm … meistens jedenfalls. Aber Du hast Recht, ich fand‘ auch,<br />
dass es recht schön anzuschauen war, und weniger geböllert wurde als<br />
sonst. Auf den Straßen lag auch nicht so katastrophal viel Müll ‚rum<br />
wie in den vergangenen Jahren. Trotzdem hat die deutsche Bevölkerung<br />
wieder über 130 Millionen Euros für Knaller und Raketen verpulvert!<br />
Und dabei soviel Feinstaub produziert, wie alle PKW und LKW<br />
deutschlandweit in drei Monaten Straßenverkehr erzeugen. Erschreckend,<br />
oder, Karl?<br />
Das stimmt, Hermann. Aber erschrocken haben sich bestimmt auch<br />
viele in der Stadtverwaltung, als ihnen das Oberverwaltungsgericht den<br />
Bebauungsplan des neuen Gewerbegebiets um die Ohren gehauen hat!<br />
Eine „schöne“ Neujahrsüberraschung, das Urteil!<br />
Ja, Karl, die Überraschung wird uns wohl noch einige Jahre beschäftigen.<br />
Denn der Stadt gehen langsam aber sicher die Gewerbeflächen<br />
aus! Aber sie scheint ja ihre Hausaufgaben echt mehr schlecht als<br />
recht erledigt zu haben.<br />
Die Fehler liegen, wie sooft, in der Vergangenheit, Hermann! Mit<br />
Gewerbeflächen wurde eine Zeit lang viel zu verschwenderisch umgegangen.<br />
Das rächt sich jetzt für die kleineren, produzierenden Wirtschaftsbetriebe.<br />
Apropos Wirtschaft, wollen wir die unsrige nicht noch<br />
ein bisschen unterstützen? Konny, machst Du uns noch zwei Naturtrübe?<br />
Eine Gute Idee, Hermann! Prost, auf Dein Wohl, und auf‘s noch<br />
recht neue Jahr! Oder wie wir Lipper sagen: Jümmer mant sehr teom<br />
Segen!<br />
khN<br />
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Stadt Detmold unterliegt vor Gericht im Rechtsstreit mit einer Anwohnerin<br />
OVG: Bebauungsplan Balbrede „insgesamt unwirksam“<br />
Im Rechtsstreit um den Bebauungsplan des Gewerbegebiets<br />
„Balbrede I“ im <strong>Detmolder</strong> Westen hat<br />
die Stadtverwaltung jüngst vor dem Oberverwaltungsgericht<br />
(OVG) Münster eine schwere Schlappe<br />
einstecken müssen. Das Vorhaben liegt jetzt bis zur<br />
endgültigen Klärung durch ein sogenanntes „Normenkontrollverfahren“<br />
auf Eis. Alle geplanten Bauvorhaben<br />
sind gestoppt. Die drei Richterinnen und<br />
Richter des zweiten Senats haben in einer 26-seitigen<br />
Urteilsbegründung erhebliche Fehler bei der Aufstellung<br />
des Bebauungsplans aufgedeckt, insbesondere<br />
im Bereich des Lärmschutzes und in Hinsicht auf<br />
die mögliche Beeinträchtigung des angrenzenden<br />
Naturschutzgebietes. Die Kosten des Verfahrens,<br />
dessen Streitwert auf 7.500 Euro festgelegt wurde,<br />
trägt die Stadt.<br />
Die Historie<br />
Die Planungen für Gewerbeflächen<br />
nördlich der Lageschen Straße in<br />
Jerxen-Orbke gehen auf die 1980-er<br />
Jahre zurück. 2004 wurden dann zwei<br />
Flächen als mögliche Gewerbegebiete<br />
im Flächennutzungsplan ausgewiesen:<br />
„Balbrede I“, rund 7,5 Hektar<br />
groß gegenüber der Einmündung der<br />
Orbker Straße (Restaurant Syrtaki),<br />
sowie „Peterskamp“ auf der anderen<br />
Straßenseite des heutigen BMW-<br />
Händlers „B&K“. Lange Zeit ruhten<br />
die Planungen, bis die rot-grüne<br />
Landesregierung im Jahr 2012 den<br />
massiven Flächenverbrauch durch einen<br />
neuen Landesentwicklungsplan<br />
einschränkte. Daraufhin wurde 2013<br />
die Stadtverwaltung aktiv: sie erstellte<br />
einen Bebauungsplanentwurf auf<br />
Basis der 30 Jahre alten Planungen,<br />
der 2016 von der Politik mehrheitlich<br />
beschlossen wurde. In dessen Folge<br />
gründete sich in Jerxen-Orbke eine<br />
Bürgerinitiative „Aktionsbündnis:<br />
Schützt Menschen und Tiere im<br />
<strong>Detmolder</strong> Westen“ mit dem Ziel,<br />
neue Gewerbeflächen in dem sowieso<br />
schon stark belasteten Stadtteil<br />
zu verhindern. Eine Anwohnerin<br />
erzielte jetzt im Rechtsstreit mit dem<br />
neuen Urteil den kompletten Stopp<br />
des Verfahrens.<br />
Die Urteilsbegründung<br />
Der zweite Senat des OVG Münster<br />
sieht beim Bebauungsplan erhebliche<br />
Fehleinschätzungen in Hinsicht<br />
auf die Belastung der Anlieger durch<br />
Lärm und Straßenverkehr. Die Stadt<br />
Detmold als Antragsgegnerin habe<br />
„Fragen der Verkehrslärmbelastung<br />
(...) nicht ausreichend ermittelt“,<br />
dies gelte sowohl für die bereits<br />
bestehende Belastung als auch für<br />
die zu erwartende Zusatzbelastung<br />
bei (vollständiger) Realisierung<br />
des kompletten Gewerbegebietes.<br />
Die Stadt könne diese Frage auch<br />
nicht gerecht abgewogen haben, so<br />
die Richter. „Gemessen an diesen<br />
Maßstäben wurden die Interessen<br />
der Anwohner (…) am Schutz vor<br />
Verkehrslärmbelastungen nicht ausreichend<br />
in den Blick genommen.“<br />
Das Gutachten des Fachbereichs<br />
Stadtentwicklung berücksichtige nur<br />
den Lärm innerhalb des Gewerbegebiets,<br />
aber nicht die Auswirkungen<br />
für dessen Umgebung. Es liege<br />
offensichtlich eine fehlerhafte Annahme<br />
vor, die Belastungen durch<br />
den Verkehrslärm sei nicht abwägungsrelevant.<br />
„Dies trifft schlicht<br />
nicht zu“, so das Gericht. Der von<br />
der Stadt angeführte Hinweis, dass<br />
gegen den Verkehrslärm im Rahmen<br />
der hiesigen Bauleitplanung „nichts<br />
getan“ werden könne, sei unzutreffend.<br />
Eine andere Zufahrt, die möglicherweise<br />
weniger lärmträchtig für<br />
die Anwohner sein könne, sei nicht<br />
überlegt worden.<br />
Auch bei der Betrachtung des entstehenden<br />
Lärms durch die Gewerbebetriebe<br />
im Gebiet selbst scheint die<br />
Stadtverwaltung ihre Hausaufgaben<br />
nur unzureichend erledigt zu haben:<br />
„Auf über zwei Hektar sind Lärmgrenzwerte<br />
festgelegt, die sonst nur<br />
reinen Industriegebieten vorbehalten<br />
sind.“ Selbst wenn es sich bei diesen<br />
Gebieten um die Bereiche handele,<br />
die am weitesten von Wohnnutzungen<br />
entfernt sind, „ist dies so nicht<br />
unbedingt schlüssig“, so das Gericht.<br />
Hinzu komme, dass diese Flächen<br />
direkt an das Naturschutzgebiet<br />
Oetternbach angrenzen, womit sich<br />
„potentielle Konflikte mit den dortigen<br />
Schutzzielen förmlich aufdrängen“.<br />
Die von der Stadt aufgestellte<br />
Behauptung, durch die Lärmkontingente<br />
sei die Verträglichkeit mit dem<br />
Naturschutzgebiet sichergestellt, sei<br />
„so jedenfalls schlicht falsch“, so<br />
die Richter.<br />
„Insgesamt unwirksam“<br />
Darüber hinaus, so die Urteilsbegründung,<br />
sei der angefochtene<br />
Bebauungsplan wegen juristischer<br />
Mängel bei den zulässigen Gebäudehöhen<br />
„offensichtlich und insgesamt<br />
unwirksam.“ Durch die Festlegung<br />
des Bezugspunkts für die maximale<br />
Geschosshöhen auf eine Erschließungsstraße<br />
in Grundstücksmitte<br />
werde die rechtliche Eindeutigkeit<br />
nicht sichergestellt. Wenn man davon<br />
ausgehe, dass sich die Festsetzung<br />
auf die Höhe der ausgebauten Straße<br />
bezieht, fehle es an Angaben zur Ausbauhöhe,<br />
zum Längsprofil und zur<br />
Querneigung. Die Unklarheiten würden<br />
noch dadurch verschärft, dass die<br />
Straße auf einem Gelände verläuft,<br />
das ein erhebliches Gefälle von sieben<br />
Meter habe. „Dadurch können<br />
die Gebäudehöhe im Übergang zum<br />
Naturschutzgebiet nicht nur zehn<br />
Meter, sondern durchaus 15 Meter<br />
betragen.“ Da die Höhenfestsetzungen<br />
die gesamten Maßfestlegungen<br />
bestimmen würden (…) führe ihre<br />
Unbestimmtheit zur Unwirksamkeit<br />
des Planes insgesamt.<br />
Das sagt die Stadt<br />
Nachbessern oder Neuaufstellung?<br />
Dieser Abwägungsprozess sei begonnen<br />
worden, erklärt Thomas Lammering,<br />
technischer Beigeordneter<br />
der Stadt Detmold, im Rahmen des<br />
Jahrespressegesprächs. „Es werden<br />
aber noch zahlreiche Gespräche mit<br />
Gutachtern, Juristen und Fachleuten<br />
notwendig sein, bis wir diese Frage<br />
beantworten können.“ Bürgermeister<br />
Rainer Heller berichtet, dass damit<br />
die Reserven der Gewerbeflächen in<br />
Detmold nahezu aufgebraucht sind:<br />
Spendenaktion des „Aktionsbündnisses“: Wer die Initiative mit einer Geldspende unterstützt,<br />
erhält als Dankeschön von „Magdalena“ selbst gestrickte Socken. Weitere Informationen<br />
unter www.oetternbach.de oder unter Telefon (05231) 6154905. Foto: privat<br />
„Die letzten Flächen im Skypark<br />
(Hohenlohe, d.Red.) und Gilde Mitte<br />
sind voraussichtlich Mitte 2020 weg<br />
– dann ist das Ende der Fahnenstange<br />
erreicht“, so Heller. Es gebe derzeit<br />
32.000 erwerbsmäßig Beschäftigte in<br />
Detmold – „das sind rund 7.000 mehr<br />
als vor der Möbelkrise!“ Arbeitsplätze<br />
in Detmold seien derzeit in einem<br />
Boom, wobei rund 20 Prozent auf<br />
produzierendes Gewerbe entfielen.<br />
„Wir hatten bereits verbindliche<br />
Anfragen für die Hälfte der Flächen<br />
der Balbrede – alles produzierendes<br />
Gewerbe.“ Das Gerichtsurteil sei in<br />
dieser Hinsicht ein echter „Schlag<br />
ins Kontor“.<br />
Zuversicht beim<br />
Aktionsbündnis<br />
„Unser Einsatz zum Schutz des<br />
Naturschutzgebietes Oetternbach<br />
und zum Schutz der Anwohner hat<br />
sich gelohnt. Das Urteil bestätigt,<br />
dass ein wir auf dem richtigen Weg<br />
sind“, erklärt dagegen Helmut Krüger,<br />
Vorsitzender des Aktionsbündnisses.<br />
„Unsere Bemühungen werden<br />
nicht nachlassen und wir danken<br />
allen, die uns dabei unterstützen.“<br />
„Die Westdörfler zeigen gemeinsam<br />
Stärke“ teilt Ortsbürgermeister Klaus<br />
Lömker (SPD) die Ansicht Krügers,<br />
nachdem er von dem Urteil Kenntnis<br />
bekam. Gleichzeitig erklärt er seinen<br />
Willen zur Mitgliedschaft im Bündnis:<br />
„Jetzt erst recht. Nun wollen wir<br />
auch im Hauptverfahren gewinnen.<br />
Die Proteste und Anstrengen der<br />
Bürgerinnen und Bürger sind richtig.<br />
Die Natur verdient und braucht<br />
unseren Schutz.“<br />
Das sagt der<br />
Naturschutz<br />
In das langjährige Planungsverfahren<br />
der Stadt Detmold habe<br />
sich der Naturschutzbund (NABU)<br />
Lippe zweimal mit umfangreichen<br />
Stellungnahmen eingebracht und<br />
immer wieder auf die besonders<br />
hohe Empfindlichkeit des Naturschutzgebietes<br />
Oetternbach und des<br />
gesamten Talraumes hingewiesen,<br />
berichtet Bernd Milde, Vorsitzender<br />
des NABU Lippe. „Leider wurden<br />
unsere Argumente und Bedenken<br />
im Planungsprozess nicht weiter<br />
beachtet. Bemerkenswert ist, dass das<br />
Oberverwaltungsgericht bei seiner<br />
Begründung der Eilentscheidung<br />
auch natur- und artenschutzrechliche<br />
Defizite der Planung anführt.“<br />
Natürlich müsse man den Ausgang<br />
des Hauptverfahrens abwarten, so<br />
Milde. Aber der NABU Lippe habe<br />
in seinen Stellungnahmen immer darauf<br />
hingewiesen, dass das geplante<br />
Gewerbegebiet viel zu dicht an das<br />
Naturschutzgebiet heranrückt. „Hier<br />
ist nach wie vor keine ausreichende<br />
Pufferzone vorgesehen.“ khN<br />
Der aktuelle Kommentar zum Gewerbegebiet<br />
Balbrede von Karl-Heinz Niederkrüger<br />
Die Sünden der Vergangenheit<br />
Die Stadt Detmold hat vom Oberverwaltungsgericht<br />
eine echte<br />
„Klatsche“ kassiert. Beim Lesen<br />
der Urteilsbegründung wird<br />
sogar juristischen Laien klar,<br />
warum dieser Bebauungsplan<br />
auch im Normenkontrollverfahren<br />
scheitern wird. Es kann<br />
nicht sein, dass Höhenangaben<br />
nach einer zukünftig zu bauenden<br />
Straße festgelegt werden, obwohl<br />
es im Bauingenieurwesen<br />
seit dem Jahr 1879 die Einheit<br />
„Höhe über Normalnull“ gibt.<br />
Selbst wenn der technische Beigeordnete<br />
Thomas Lammering<br />
jetzt anführt, die Höhen stünden<br />
im Plan der zu bauenden<br />
Kanäle – das mag sein, aber sie<br />
stehen eben nicht im Bebauungsplan,<br />
und dort gehören sie rein<br />
rechtlich hin, damit sie für alle<br />
nachvollziehbar sind!<br />
Auch in puncto des angrenzenden<br />
Naturschutzgebietes<br />
Oetternbach hat sich die Stadtverwaltung<br />
alles andere als mit<br />
Ruhm bekleckert. Da wird in der<br />
Begründung eine Studie angeführt,<br />
ein Nachtigall-Männchen<br />
in Berlin habe sich in seinem<br />
Verhalten dem dortigen Verkehrslärm<br />
angepasst. Nur gibt<br />
es im hiesigen Naturschutzgebiet<br />
gar keine Nachtigallen. Aber<br />
sehr wohl die wesentlich selteneren<br />
Kiebitze. Und Milane.<br />
Oder Feldlerchen. Und es geht<br />
gar nicht nicht um Verkehrslärm,<br />
sondern um die Schallemissionen<br />
der Betriebe, die direkt neben<br />
dem Naturschutzgebiet auf dem<br />
Lärmpegel eines reinen Industriegebiets<br />
hätten produzieren<br />
dürfen – viel lauter, als in einem<br />
Gewerbegebiet normalerweise<br />
erlaubt ist. Liebe Leserinnen und<br />
Leser, entdecken Sie die Fehler?<br />
Die Stadtverwaltung hat im<br />
Verfahren jedenfalls zu viele<br />
Fehler gemacht. Vielleicht war<br />
sie in Eile. Vielleicht war sie<br />
ihrer Sache zu sicher. Oder<br />
sie hatte einfach keine andere<br />
Wahl: Detmold hat keine anderen<br />
planfestgestellten Gebiete<br />
für neue Gewerbeansiedlungen<br />
mehr. Wenn man sich die Flächen<br />
direkt gegenüber anschaut, wo<br />
ein riesiger Parkplatz für Neuund<br />
Leasingwagen entstanden<br />
ist, aber kaum ein Mensch<br />
arbeitet, stimmt selbst der<br />
Bürgermeister im Gespräch mit<br />
dem <strong>Detmolder</strong> <strong>Kurier</strong> zu, dass<br />
es einem Tränen in die Augen<br />
treiben kann: „Das sind die<br />
Sünden der Vergangenheit“, so<br />
Rainer Heller. Die Politik habe<br />
das seinerzeit so gewollt. Diese<br />
Fehlentscheidung muss jetzt ganz<br />
Detmold ausbaden. Auch, und<br />
nicht zuletzt, bei künftig fehlenden<br />
Gewerbesteuer-Einnahmen.<br />
Ihr Kommentar zum Kommentar?<br />
Schreiben Sie uns an<br />
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