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Detmolder Kurier 183

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<strong>Detmolder</strong> <strong>Kurier</strong> Nr. <strong>183</strong> 17. Januar 2018 Seite 2<br />

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Gespräch an der Theke<br />

Hallo Karl! Gut ‘reingekommen? Hier in Detmold ging es ja ganz<br />

zivilisiert zu zum Jahreswechsel. Vor ein paar Jahren war ich in Berlin,<br />

da herrschen schon Tage vor Silvester fast bürgerkriegsähnliche<br />

Zustände, so wie es da knallt...<br />

Grüß‘ Dich Hermann, ja, die Lipper wissen sich halt zu benehmen<br />

… ähm … meistens jedenfalls. Aber Du hast Recht, ich fand‘ auch,<br />

dass es recht schön anzuschauen war, und weniger geböllert wurde als<br />

sonst. Auf den Straßen lag auch nicht so katastrophal viel Müll ‚rum<br />

wie in den vergangenen Jahren. Trotzdem hat die deutsche Bevölkerung<br />

wieder über 130 Millionen Euros für Knaller und Raketen verpulvert!<br />

Und dabei soviel Feinstaub produziert, wie alle PKW und LKW<br />

deutschlandweit in drei Monaten Straßenverkehr erzeugen. Erschreckend,<br />

oder, Karl?<br />

Das stimmt, Hermann. Aber erschrocken haben sich bestimmt auch<br />

viele in der Stadtverwaltung, als ihnen das Oberverwaltungsgericht den<br />

Bebauungsplan des neuen Gewerbegebiets um die Ohren gehauen hat!<br />

Eine „schöne“ Neujahrsüberraschung, das Urteil!<br />

Ja, Karl, die Überraschung wird uns wohl noch einige Jahre beschäftigen.<br />

Denn der Stadt gehen langsam aber sicher die Gewerbeflächen<br />

aus! Aber sie scheint ja ihre Hausaufgaben echt mehr schlecht als<br />

recht erledigt zu haben.<br />

Die Fehler liegen, wie sooft, in der Vergangenheit, Hermann! Mit<br />

Gewerbeflächen wurde eine Zeit lang viel zu verschwenderisch umgegangen.<br />

Das rächt sich jetzt für die kleineren, produzierenden Wirtschaftsbetriebe.<br />

Apropos Wirtschaft, wollen wir die unsrige nicht noch<br />

ein bisschen unterstützen? Konny, machst Du uns noch zwei Naturtrübe?<br />

Eine Gute Idee, Hermann! Prost, auf Dein Wohl, und auf‘s noch<br />

recht neue Jahr! Oder wie wir Lipper sagen: Jümmer mant sehr teom<br />

Segen!<br />

khN<br />

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Stadt Detmold unterliegt vor Gericht im Rechtsstreit mit einer Anwohnerin<br />

OVG: Bebauungsplan Balbrede „insgesamt unwirksam“<br />

Im Rechtsstreit um den Bebauungsplan des Gewerbegebiets<br />

„Balbrede I“ im <strong>Detmolder</strong> Westen hat<br />

die Stadtverwaltung jüngst vor dem Oberverwaltungsgericht<br />

(OVG) Münster eine schwere Schlappe<br />

einstecken müssen. Das Vorhaben liegt jetzt bis zur<br />

endgültigen Klärung durch ein sogenanntes „Normenkontrollverfahren“<br />

auf Eis. Alle geplanten Bauvorhaben<br />

sind gestoppt. Die drei Richterinnen und<br />

Richter des zweiten Senats haben in einer 26-seitigen<br />

Urteilsbegründung erhebliche Fehler bei der Aufstellung<br />

des Bebauungsplans aufgedeckt, insbesondere<br />

im Bereich des Lärmschutzes und in Hinsicht auf<br />

die mögliche Beeinträchtigung des angrenzenden<br />

Naturschutzgebietes. Die Kosten des Verfahrens,<br />

dessen Streitwert auf 7.500 Euro festgelegt wurde,<br />

trägt die Stadt.<br />

Die Historie<br />

Die Planungen für Gewerbeflächen<br />

nördlich der Lageschen Straße in<br />

Jerxen-Orbke gehen auf die 1980-er<br />

Jahre zurück. 2004 wurden dann zwei<br />

Flächen als mögliche Gewerbegebiete<br />

im Flächennutzungsplan ausgewiesen:<br />

„Balbrede I“, rund 7,5 Hektar<br />

groß gegenüber der Einmündung der<br />

Orbker Straße (Restaurant Syrtaki),<br />

sowie „Peterskamp“ auf der anderen<br />

Straßenseite des heutigen BMW-<br />

Händlers „B&K“. Lange Zeit ruhten<br />

die Planungen, bis die rot-grüne<br />

Landesregierung im Jahr 2012 den<br />

massiven Flächenverbrauch durch einen<br />

neuen Landesentwicklungsplan<br />

einschränkte. Daraufhin wurde 2013<br />

die Stadtverwaltung aktiv: sie erstellte<br />

einen Bebauungsplanentwurf auf<br />

Basis der 30 Jahre alten Planungen,<br />

der 2016 von der Politik mehrheitlich<br />

beschlossen wurde. In dessen Folge<br />

gründete sich in Jerxen-Orbke eine<br />

Bürgerinitiative „Aktionsbündnis:<br />

Schützt Menschen und Tiere im<br />

<strong>Detmolder</strong> Westen“ mit dem Ziel,<br />

neue Gewerbeflächen in dem sowieso<br />

schon stark belasteten Stadtteil<br />

zu verhindern. Eine Anwohnerin<br />

erzielte jetzt im Rechtsstreit mit dem<br />

neuen Urteil den kompletten Stopp<br />

des Verfahrens.<br />

Die Urteilsbegründung<br />

Der zweite Senat des OVG Münster<br />

sieht beim Bebauungsplan erhebliche<br />

Fehleinschätzungen in Hinsicht<br />

auf die Belastung der Anlieger durch<br />

Lärm und Straßenverkehr. Die Stadt<br />

Detmold als Antragsgegnerin habe<br />

„Fragen der Verkehrslärmbelastung<br />

(...) nicht ausreichend ermittelt“,<br />

dies gelte sowohl für die bereits<br />

bestehende Belastung als auch für<br />

die zu erwartende Zusatzbelastung<br />

bei (vollständiger) Realisierung<br />

des kompletten Gewerbegebietes.<br />

Die Stadt könne diese Frage auch<br />

nicht gerecht abgewogen haben, so<br />

die Richter. „Gemessen an diesen<br />

Maßstäben wurden die Interessen<br />

der Anwohner (…) am Schutz vor<br />

Verkehrslärmbelastungen nicht ausreichend<br />

in den Blick genommen.“<br />

Das Gutachten des Fachbereichs<br />

Stadtentwicklung berücksichtige nur<br />

den Lärm innerhalb des Gewerbegebiets,<br />

aber nicht die Auswirkungen<br />

für dessen Umgebung. Es liege<br />

offensichtlich eine fehlerhafte Annahme<br />

vor, die Belastungen durch<br />

den Verkehrslärm sei nicht abwägungsrelevant.<br />

„Dies trifft schlicht<br />

nicht zu“, so das Gericht. Der von<br />

der Stadt angeführte Hinweis, dass<br />

gegen den Verkehrslärm im Rahmen<br />

der hiesigen Bauleitplanung „nichts<br />

getan“ werden könne, sei unzutreffend.<br />

Eine andere Zufahrt, die möglicherweise<br />

weniger lärmträchtig für<br />

die Anwohner sein könne, sei nicht<br />

überlegt worden.<br />

Auch bei der Betrachtung des entstehenden<br />

Lärms durch die Gewerbebetriebe<br />

im Gebiet selbst scheint die<br />

Stadtverwaltung ihre Hausaufgaben<br />

nur unzureichend erledigt zu haben:<br />

„Auf über zwei Hektar sind Lärmgrenzwerte<br />

festgelegt, die sonst nur<br />

reinen Industriegebieten vorbehalten<br />

sind.“ Selbst wenn es sich bei diesen<br />

Gebieten um die Bereiche handele,<br />

die am weitesten von Wohnnutzungen<br />

entfernt sind, „ist dies so nicht<br />

unbedingt schlüssig“, so das Gericht.<br />

Hinzu komme, dass diese Flächen<br />

direkt an das Naturschutzgebiet<br />

Oetternbach angrenzen, womit sich<br />

„potentielle Konflikte mit den dortigen<br />

Schutzzielen förmlich aufdrängen“.<br />

Die von der Stadt aufgestellte<br />

Behauptung, durch die Lärmkontingente<br />

sei die Verträglichkeit mit dem<br />

Naturschutzgebiet sichergestellt, sei<br />

„so jedenfalls schlicht falsch“, so<br />

die Richter.<br />

„Insgesamt unwirksam“<br />

Darüber hinaus, so die Urteilsbegründung,<br />

sei der angefochtene<br />

Bebauungsplan wegen juristischer<br />

Mängel bei den zulässigen Gebäudehöhen<br />

„offensichtlich und insgesamt<br />

unwirksam.“ Durch die Festlegung<br />

des Bezugspunkts für die maximale<br />

Geschosshöhen auf eine Erschließungsstraße<br />

in Grundstücksmitte<br />

werde die rechtliche Eindeutigkeit<br />

nicht sichergestellt. Wenn man davon<br />

ausgehe, dass sich die Festsetzung<br />

auf die Höhe der ausgebauten Straße<br />

bezieht, fehle es an Angaben zur Ausbauhöhe,<br />

zum Längsprofil und zur<br />

Querneigung. Die Unklarheiten würden<br />

noch dadurch verschärft, dass die<br />

Straße auf einem Gelände verläuft,<br />

das ein erhebliches Gefälle von sieben<br />

Meter habe. „Dadurch können<br />

die Gebäudehöhe im Übergang zum<br />

Naturschutzgebiet nicht nur zehn<br />

Meter, sondern durchaus 15 Meter<br />

betragen.“ Da die Höhenfestsetzungen<br />

die gesamten Maßfestlegungen<br />

bestimmen würden (…) führe ihre<br />

Unbestimmtheit zur Unwirksamkeit<br />

des Planes insgesamt.<br />

Das sagt die Stadt<br />

Nachbessern oder Neuaufstellung?<br />

Dieser Abwägungsprozess sei begonnen<br />

worden, erklärt Thomas Lammering,<br />

technischer Beigeordneter<br />

der Stadt Detmold, im Rahmen des<br />

Jahrespressegesprächs. „Es werden<br />

aber noch zahlreiche Gespräche mit<br />

Gutachtern, Juristen und Fachleuten<br />

notwendig sein, bis wir diese Frage<br />

beantworten können.“ Bürgermeister<br />

Rainer Heller berichtet, dass damit<br />

die Reserven der Gewerbeflächen in<br />

Detmold nahezu aufgebraucht sind:<br />

Spendenaktion des „Aktionsbündnisses“: Wer die Initiative mit einer Geldspende unterstützt,<br />

erhält als Dankeschön von „Magdalena“ selbst gestrickte Socken. Weitere Informationen<br />

unter www.oetternbach.de oder unter Telefon (05231) 6154905. Foto: privat<br />

„Die letzten Flächen im Skypark<br />

(Hohenlohe, d.Red.) und Gilde Mitte<br />

sind voraussichtlich Mitte 2020 weg<br />

– dann ist das Ende der Fahnenstange<br />

erreicht“, so Heller. Es gebe derzeit<br />

32.000 erwerbsmäßig Beschäftigte in<br />

Detmold – „das sind rund 7.000 mehr<br />

als vor der Möbelkrise!“ Arbeitsplätze<br />

in Detmold seien derzeit in einem<br />

Boom, wobei rund 20 Prozent auf<br />

produzierendes Gewerbe entfielen.<br />

„Wir hatten bereits verbindliche<br />

Anfragen für die Hälfte der Flächen<br />

der Balbrede – alles produzierendes<br />

Gewerbe.“ Das Gerichtsurteil sei in<br />

dieser Hinsicht ein echter „Schlag<br />

ins Kontor“.<br />

Zuversicht beim<br />

Aktionsbündnis<br />

„Unser Einsatz zum Schutz des<br />

Naturschutzgebietes Oetternbach<br />

und zum Schutz der Anwohner hat<br />

sich gelohnt. Das Urteil bestätigt,<br />

dass ein wir auf dem richtigen Weg<br />

sind“, erklärt dagegen Helmut Krüger,<br />

Vorsitzender des Aktionsbündnisses.<br />

„Unsere Bemühungen werden<br />

nicht nachlassen und wir danken<br />

allen, die uns dabei unterstützen.“<br />

„Die Westdörfler zeigen gemeinsam<br />

Stärke“ teilt Ortsbürgermeister Klaus<br />

Lömker (SPD) die Ansicht Krügers,<br />

nachdem er von dem Urteil Kenntnis<br />

bekam. Gleichzeitig erklärt er seinen<br />

Willen zur Mitgliedschaft im Bündnis:<br />

„Jetzt erst recht. Nun wollen wir<br />

auch im Hauptverfahren gewinnen.<br />

Die Proteste und Anstrengen der<br />

Bürgerinnen und Bürger sind richtig.<br />

Die Natur verdient und braucht<br />

unseren Schutz.“<br />

Das sagt der<br />

Naturschutz<br />

In das langjährige Planungsverfahren<br />

der Stadt Detmold habe<br />

sich der Naturschutzbund (NABU)<br />

Lippe zweimal mit umfangreichen<br />

Stellungnahmen eingebracht und<br />

immer wieder auf die besonders<br />

hohe Empfindlichkeit des Naturschutzgebietes<br />

Oetternbach und des<br />

gesamten Talraumes hingewiesen,<br />

berichtet Bernd Milde, Vorsitzender<br />

des NABU Lippe. „Leider wurden<br />

unsere Argumente und Bedenken<br />

im Planungsprozess nicht weiter<br />

beachtet. Bemerkenswert ist, dass das<br />

Oberverwaltungsgericht bei seiner<br />

Begründung der Eilentscheidung<br />

auch natur- und artenschutzrechliche<br />

Defizite der Planung anführt.“<br />

Natürlich müsse man den Ausgang<br />

des Hauptverfahrens abwarten, so<br />

Milde. Aber der NABU Lippe habe<br />

in seinen Stellungnahmen immer darauf<br />

hingewiesen, dass das geplante<br />

Gewerbegebiet viel zu dicht an das<br />

Naturschutzgebiet heranrückt. „Hier<br />

ist nach wie vor keine ausreichende<br />

Pufferzone vorgesehen.“ khN<br />

Der aktuelle Kommentar zum Gewerbegebiet<br />

Balbrede von Karl-Heinz Niederkrüger<br />

Die Sünden der Vergangenheit<br />

Die Stadt Detmold hat vom Oberverwaltungsgericht<br />

eine echte<br />

„Klatsche“ kassiert. Beim Lesen<br />

der Urteilsbegründung wird<br />

sogar juristischen Laien klar,<br />

warum dieser Bebauungsplan<br />

auch im Normenkontrollverfahren<br />

scheitern wird. Es kann<br />

nicht sein, dass Höhenangaben<br />

nach einer zukünftig zu bauenden<br />

Straße festgelegt werden, obwohl<br />

es im Bauingenieurwesen<br />

seit dem Jahr 1879 die Einheit<br />

„Höhe über Normalnull“ gibt.<br />

Selbst wenn der technische Beigeordnete<br />

Thomas Lammering<br />

jetzt anführt, die Höhen stünden<br />

im Plan der zu bauenden<br />

Kanäle – das mag sein, aber sie<br />

stehen eben nicht im Bebauungsplan,<br />

und dort gehören sie rein<br />

rechtlich hin, damit sie für alle<br />

nachvollziehbar sind!<br />

Auch in puncto des angrenzenden<br />

Naturschutzgebietes<br />

Oetternbach hat sich die Stadtverwaltung<br />

alles andere als mit<br />

Ruhm bekleckert. Da wird in der<br />

Begründung eine Studie angeführt,<br />

ein Nachtigall-Männchen<br />

in Berlin habe sich in seinem<br />

Verhalten dem dortigen Verkehrslärm<br />

angepasst. Nur gibt<br />

es im hiesigen Naturschutzgebiet<br />

gar keine Nachtigallen. Aber<br />

sehr wohl die wesentlich selteneren<br />

Kiebitze. Und Milane.<br />

Oder Feldlerchen. Und es geht<br />

gar nicht nicht um Verkehrslärm,<br />

sondern um die Schallemissionen<br />

der Betriebe, die direkt neben<br />

dem Naturschutzgebiet auf dem<br />

Lärmpegel eines reinen Industriegebiets<br />

hätten produzieren<br />

dürfen – viel lauter, als in einem<br />

Gewerbegebiet normalerweise<br />

erlaubt ist. Liebe Leserinnen und<br />

Leser, entdecken Sie die Fehler?<br />

Die Stadtverwaltung hat im<br />

Verfahren jedenfalls zu viele<br />

Fehler gemacht. Vielleicht war<br />

sie in Eile. Vielleicht war sie<br />

ihrer Sache zu sicher. Oder<br />

sie hatte einfach keine andere<br />

Wahl: Detmold hat keine anderen<br />

planfestgestellten Gebiete<br />

für neue Gewerbeansiedlungen<br />

mehr. Wenn man sich die Flächen<br />

direkt gegenüber anschaut, wo<br />

ein riesiger Parkplatz für Neuund<br />

Leasingwagen entstanden<br />

ist, aber kaum ein Mensch<br />

arbeitet, stimmt selbst der<br />

Bürgermeister im Gespräch mit<br />

dem <strong>Detmolder</strong> <strong>Kurier</strong> zu, dass<br />

es einem Tränen in die Augen<br />

treiben kann: „Das sind die<br />

Sünden der Vergangenheit“, so<br />

Rainer Heller. Die Politik habe<br />

das seinerzeit so gewollt. Diese<br />

Fehlentscheidung muss jetzt ganz<br />

Detmold ausbaden. Auch, und<br />

nicht zuletzt, bei künftig fehlenden<br />

Gewerbesteuer-Einnahmen.<br />

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