Anlagenbestand_in_Deutschland_2016
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Zwei Verordnungen, zwei Aufgaben<br />
Die Arbeiten des Schornste<strong>in</strong>fegers basieren im Wesentlichen auf zwei Rechtsgrundlagen. Die<br />
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO)<br />
regelt die Betriebs- und Brandsicherheit. Im Rahmen dieser regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung<br />
kontrolliert der Schornste<strong>in</strong>feger beispielsweise den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt und den ungeh<strong>in</strong>derten<br />
Abzug der Abgase. Außerdem prüft und re<strong>in</strong>igt er Schornste<strong>in</strong>e und Abgasleitungen.<br />
Die <strong>in</strong> der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)<br />
festgelegten Aufgaben dienen der Emissionskontrolle und damit dem Umweltschutz. Der Schornste<strong>in</strong>feger<br />
misst u.a. den Wärmeverlust über die Abgase von Öl- und Gasheizungen. Bei Ölheizungsanlagen<br />
werden neben der CO-Messung auch Rußzahl und mögliche Ölrückstände über e<strong>in</strong>e Filterprobe ermittelt.<br />
Die Ergebnisse geben H<strong>in</strong>weise darauf, ob e<strong>in</strong>e Anlage effizient und umweltschonend arbeitet. Für jeden<br />
Messwert gelten bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Bei Heizkesseln für<br />
feste Brennstoffe (z.B. Pellet- oder Stückholz) werden Staubemissionen und der CO-Gehalt überprüft.<br />
Mehr Transparenz im Heizungskeller<br />
Den ungefähren Verbrauch des eigenen Autos kennt <strong>in</strong> der Regel jeder, anders sieht es jedoch meist<br />
mit dem Verbrauch der eigenen Heizung aus. Für mehr Transparenz im Heizungskeller soll nun das farbige<br />
EU-Energieeffizienzlabel sorgen, das Verbrauchern bereits z.B. von Waschmasch<strong>in</strong>en oder Kühlschränken<br />
bekannt ist. Ab 2017 labelt der bevollmächtigte Bezirksschornste<strong>in</strong>feger damit schrittweise<br />
über 15 Jahre alte Öl- und Gasheizungsanlagen im Anschluss der Feuerstättenschau. Für die Verbraucher<br />
ist das kostenfrei. Der Bundesverband des Schornste<strong>in</strong>fegerhandwerks geht von über e<strong>in</strong>er Million<br />
Label aus, die alle<strong>in</strong>e im Jahr 2017 vom Schornste<strong>in</strong>feger angebracht werden. Bundesregierung und<br />
Schornste<strong>in</strong>fegerhandwerk versprechen sich von der Maßnahme e<strong>in</strong>en deutlichen Impuls zur Heizungsmodernisierung<br />
und somit zusätzliche Energie- und CO2-E<strong>in</strong>sparungen. Damit wird e<strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvoller Beitrag<br />
zur Wärmewende <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> geleistet.<br />
Impressum<br />
Bundesverband des Schornste<strong>in</strong>fegerhandwerks<br />
– Zentral<strong>in</strong>nungsverband (ZIV) –<br />
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Westerwaldstraße 6<br />
53757 Sankt August<strong>in</strong><br />
T 02241 3407-0<br />
F 02241 3407-10<br />
www.schornste<strong>in</strong>feger.de<br />
ziv@schornste<strong>in</strong>feger.de<br />
Bundesverband des<br />
Schornste<strong>in</strong>fegerhandwerks