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Hofgeismar Aktuell 2018 KW 05

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Steuern voraus<br />

Mandat | Steuerberatungs GmbH<br />

Franz-Annecke-Str. 1 | 34369 <strong>Hofgeismar</strong><br />

Niederlassungsleiter: Frank Austermühle | Steuerberater<br />

Steuerberatung<br />

- Einkommensteuer<br />

- Unternehmenssteuern<br />

Betriebsberatung<br />

Wirtschaftsberatung<br />

Buchführung<br />

- Landwirtschaft/Gewerbe<br />

- Einzelunternehmen<br />

- Gesellschaften/<br />

- Kapitalgesellschaften<br />

zertifi ziert nach Din EN ISO 9001:2008<br />

Tel.: <strong>05</strong>671-77989-0 | Fax: <strong>05</strong>671-7706-88 |www.mgs-mandat.de<br />

Jährliche Einkommensteuererklärung<br />

Pflicht oder Kür für<br />

Arbeitnehmer<br />

von Kerstin Aderholz __________<br />

Jedes Jahr aufs Neue ist sie fällig – die<br />

Steuererklärung. Gewerbetreibende haben<br />

dafür i.d.R. einen Steuerberater,<br />

während Arbeitnehmer sich oft selbst<br />

darum kümmern. Der Fokus der hier<br />

gesammelten Informationen soll auf<br />

letzteren liegen.<br />

Während sich einige sobald als möglich<br />

ans Werk machen und dem Fiskus Rechenschaft<br />

ablegen, wartet jedoch ein<br />

Großteil „bis zum letzten Drücker“<br />

und oft darüber hinaus. Das kann<br />

manchmal sogar teuer werden, nämlich<br />

dann, wenn eine Pflichtveranlagung<br />

besteht. Dann kann vom Finanzamt<br />

ein Verspätungszuschlag erhoben werden.<br />

Grundsätzlich muss eine Pflichterklärung<br />

immer bis zum 31. Mai des<br />

Folgejahres abgegeben werden. Auf<br />

Antrag beim Finanzamt (vor Ablauf<br />

der Frist) kann die Frist verlängert werden.<br />

Wenn man für die Erstellung einer<br />

Steuererklärung einen Steuerberater<br />

oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt,<br />

hat man bis zum Ende des<br />

Jahres Zeit, auf Antrag sogar bis Ende<br />

Februar des nächsten Jahres.<br />

Ab dem Steuerjahr <strong>2018</strong> gelten andere<br />

Abgabefristen. Für die Steuerpflichtigen,<br />

die sich beraten lassen, gilt dann grundsätzlich<br />

der letzte Februartag des übernächsten<br />

Jahres als Abgabefrist. Diejenigen,<br />

die ihre Steuererklärung selbst<br />

machen, haben immerhin Zeit bis zum<br />

31. Juli.<br />

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist,<br />

kann dies jedoch freiwillig tun. Das<br />

nennt sich dann Antragsveranlagung.<br />

Im Fall der freiwilligen Abgabe hat<br />

man lediglich die Festsetzungsfrist zu<br />

beachten. Das heißt, spätestens vier<br />

Jahre nach dem Ende des Steuerjahres<br />

muss man die Erklärung beim Finanzamt<br />

abgegeben haben.<br />

Eine Verpflichtung zur Abgabe der<br />

Steuererklärung besteht u. a. in diesen<br />

Fällen:<br />

• Es bestanden steuerpflichtige Nebeneinkünfte<br />

über 410 Euro.<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Es wurde ein Freibetrag eingetragen.<br />

Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld<br />

oder Kurzarbeitergeld etc.<br />

über 410 Euro bezogen.<br />

Es bestanden parallel mit mehreren<br />

Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.<br />

Es liegen Kapitalerträge vor, bei<br />

denen keine Abgeltungsteuer erhoben<br />

werden konnte<br />

Nicht verheiratete oder geschiedene<br />

Eltern wollen bestimmte Freibeträge<br />

für ein Kind übertragen.<br />

Ein Ehepartner hatte das ganze<br />

Jahr oder zeitweise die Steuerklasse<br />

5 oder 6<br />

Immer öfter müssen auch Rentner<br />

eine Steuerklärung abgeben. Dadurch,<br />

dass der steuerfreie Betrag<br />

dauerhaft festgeschrieben ist, wirken<br />

sich Rentenerhöhungen in<br />

voller Höhe aus. Folglich können<br />

Rentner, die bislang keine Steuern<br />

auf ihre Renten zahlen mussten,<br />

in die Steuerpflicht<br />

Foto: pixelio.de<br />

hineinwachsen.<br />

• Außerdem muss nach Paragraf<br />

149 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung<br />

eine Einkommensteuererklärung<br />

abgegeben werden, wenn das Finanzamt<br />

dazu auffordert – selbst<br />

wenn keine der genannten Voraussetzungen<br />

auf den Steuerzahler<br />

zutrifft.<br />

Auch wer nicht von der Abgabepflicht<br />

betroffen ist, kann von der Abgabe<br />

einer Steuererklärung profitieren. Oft<br />

erhalten nämlich genau diejenigen Steuerzahler<br />

eine Steuererstattung. Die Abgabe<br />

der Steuererklärung lohnt sich<br />

besonders dann, wenn man zum Beispiel<br />

hohe Werbungskosten, Sonderausgaben<br />

oder außergewöhnliche Belastungen<br />

hatte oder geheiratet hat.<br />

Sollte das Finanzamt wider Erwarten<br />

doch zum Ergebnis kommen, dass eine<br />

Steuernachzahlung fällig sei, kann man<br />

die Steuererklärung sogar zurücknehmen.<br />

Sie gilt dann als nicht abgegeben<br />

und das Finanzamt kann keine Nachzahlung<br />

verlangen.<br />

Zum Erfolg begleiten<br />

Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen vom Start ins Berufsleben bis ins Rentenalter<br />

in allen steuerlichen Fragen, sei es als Auszubildender, Arbeiter, leitender Angestellter, Existenzgründer,<br />

Unternehmer, Arbeitgeber, Vereinsvorstand, Vermieter oder Rentner.<br />

Otto-Hahn-Straße 11 34369 <strong>Hofgeismar</strong> www.steuerberater-helmbrecht.de<br />

Tel. <strong>05</strong>671 99180 Fax <strong>05</strong>671 991826 info@steuerberater-helmbrecht.de

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