Vereinigungsvereinbarung - Pretzschendorf
Vereinigungsvereinbarung - Pretzschendorf
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§ 3 Ortsteilnamen, Wahrung der Eigenart<br />
(1) In den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden bleiben die bisherigen Ortsteilnamen<br />
der Gemeinde Höckendorf (Beerwalde, Borlas, Höckendorf, Obercunnersdorf, Paulshain,<br />
Ruppendorf) und die bisherigen Ortsteilnamen der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> (Colmnitz,<br />
Friedersdorf, Klingenberg, Röthenbach, <strong>Pretzschendorf</strong>) als Ortsteilnahmen der neuen Gemeinde<br />
Klingenberg bestehen.<br />
(2) Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in<br />
den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden sollen erhalten bleiben und sich auch weiterhin<br />
frei und ungehindert entfalten können.<br />
§ 4 Einwohner und Bürger<br />
(1) Die Bürger und Einwohner der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden Höckendorf<br />
und <strong>Pretzschendorf</strong> werden mit der Vereinigung zu der neuen Gemeinde Klingenberg deren<br />
Bürger und Einwohner.<br />
(2) Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden wird<br />
auf die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der neuen Gemeinde Klingenberg angerechnet.<br />
(3) Für Rechtshandlungen, die wegen der Vereinigung erforderlich sind, werden von der<br />
neuen Gemeinde Klingenberg keine Gebühren und Auslagen erhoben.<br />
§ 5 Ortsrecht<br />
(1) Das Ortsrecht, der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, bleibt längstens bis zum<br />
31. Dezember 2015 in Kraft, sofern es nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch Ortsrecht der<br />
neuen Gemeinde Klingenberg ersetzt wird, aus anderen Gründen außer Kraft tritt oder sich<br />
aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.<br />
(2) Die neue Gemeinde Klingenberg beschließt zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine neue<br />
Haushaltssatzung. Bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung gilt § 78 SächsGemO. Die<br />
neue Gemeinde Klingenberg erstellt die Jahresrechnung für die Beteiligten für das Jahr 2012<br />
und vorhergehende Jahre, sofern diese noch nicht erstellt worden sind.<br />
(3) Bis zum Inkrafttreten der Bekanntmachungssatzung der neuen Gemeinde Klingenberg<br />
gelten beide Bekanntmachungssatzungen der bisherigen Gemeinde Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong><br />
in dem bisherigen Gemeindegebiet weiter fort. Bis zum Inkrafttreten der Hauptsatzung,<br />
der neuen Gemeinde Klingenberg, gilt die Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />
als Hauptsatzung der neuen Gemeinde Klingenberg unter Beachtung der durch diese<br />
Vereinbarung bestimmten Änderungen, insbesondere zum Gemeinderat (§ 6) sowie zur<br />
Ortschaftsverfassung (§ 7) fort. Die Hauptsatzung der Gemeinde Höckendorf tritt mit Inkrafttreten<br />
dieser Vereinbarung außer Kraft.<br />
(4) Bis zum Inkrafttreten der Entschädigungssatzung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />
der neuen Gemeinde Klingenberg gelten die Entschädigungssatzung und Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> als Entschädigungssatzung<br />
und Geschäftsordnung der neuen Gemeinde Klingenberg fort. Die Entschädigungssatzung<br />
und Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Höckendorf tritt mit Inkrafttreten<br />
dieser Vereinbarung außer Kraft.<br />
(5) Rechtsverbindliche Flächennutzungspläne bleiben, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen,<br />
durch die neue Gemeinde Klingenberg in Kraft. Dies gilt auch für rechtsverbindliche<br />
Vorhaben- und Erschließungspläne, Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem<br />
Seite 2 12.06.2012