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Vereinigungsvereinbarung - Pretzschendorf

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§ 3 Ortsteilnamen, Wahrung der Eigenart<br />

(1) In den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden bleiben die bisherigen Ortsteilnamen<br />

der Gemeinde Höckendorf (Beerwalde, Borlas, Höckendorf, Obercunnersdorf, Paulshain,<br />

Ruppendorf) und die bisherigen Ortsteilnamen der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> (Colmnitz,<br />

Friedersdorf, Klingenberg, Röthenbach, <strong>Pretzschendorf</strong>) als Ortsteilnahmen der neuen Gemeinde<br />

Klingenberg bestehen.<br />

(2) Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in<br />

den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden sollen erhalten bleiben und sich auch weiterhin<br />

frei und ungehindert entfalten können.<br />

§ 4 Einwohner und Bürger<br />

(1) Die Bürger und Einwohner der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden Höckendorf<br />

und <strong>Pretzschendorf</strong> werden mit der Vereinigung zu der neuen Gemeinde Klingenberg deren<br />

Bürger und Einwohner.<br />

(2) Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden wird<br />

auf die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der neuen Gemeinde Klingenberg angerechnet.<br />

(3) Für Rechtshandlungen, die wegen der Vereinigung erforderlich sind, werden von der<br />

neuen Gemeinde Klingenberg keine Gebühren und Auslagen erhoben.<br />

§ 5 Ortsrecht<br />

(1) Das Ortsrecht, der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, bleibt längstens bis zum<br />

31. Dezember 2015 in Kraft, sofern es nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch Ortsrecht der<br />

neuen Gemeinde Klingenberg ersetzt wird, aus anderen Gründen außer Kraft tritt oder sich<br />

aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.<br />

(2) Die neue Gemeinde Klingenberg beschließt zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine neue<br />

Haushaltssatzung. Bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung gilt § 78 SächsGemO. Die<br />

neue Gemeinde Klingenberg erstellt die Jahresrechnung für die Beteiligten für das Jahr 2012<br />

und vorhergehende Jahre, sofern diese noch nicht erstellt worden sind.<br />

(3) Bis zum Inkrafttreten der Bekanntmachungssatzung der neuen Gemeinde Klingenberg<br />

gelten beide Bekanntmachungssatzungen der bisherigen Gemeinde Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong><br />

in dem bisherigen Gemeindegebiet weiter fort. Bis zum Inkrafttreten der Hauptsatzung,<br />

der neuen Gemeinde Klingenberg, gilt die Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />

als Hauptsatzung der neuen Gemeinde Klingenberg unter Beachtung der durch diese<br />

Vereinbarung bestimmten Änderungen, insbesondere zum Gemeinderat (§ 6) sowie zur<br />

Ortschaftsverfassung (§ 7) fort. Die Hauptsatzung der Gemeinde Höckendorf tritt mit Inkrafttreten<br />

dieser Vereinbarung außer Kraft.<br />

(4) Bis zum Inkrafttreten der Entschädigungssatzung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />

der neuen Gemeinde Klingenberg gelten die Entschädigungssatzung und Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> als Entschädigungssatzung<br />

und Geschäftsordnung der neuen Gemeinde Klingenberg fort. Die Entschädigungssatzung<br />

und Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Höckendorf tritt mit Inkrafttreten<br />

dieser Vereinbarung außer Kraft.<br />

(5) Rechtsverbindliche Flächennutzungspläne bleiben, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen,<br />

durch die neue Gemeinde Klingenberg in Kraft. Dies gilt auch für rechtsverbindliche<br />

Vorhaben- und Erschließungspläne, Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem<br />

Seite 2 12.06.2012

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