Vereinigungsvereinbarung - Pretzschendorf
Vereinigungsvereinbarung - Pretzschendorf
Vereinigungsvereinbarung - Pretzschendorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Vereinbarung<br />
über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der Gemeinde<br />
<strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />
Die Gemeinde Höckendorf, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Schreckenbach, und<br />
die Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong>, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Winkler, schließen<br />
auf Grund der §§ 8 und 9 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />
folgende Vereinbarung:<br />
Präambel<br />
Mit dem Ziel,<br />
• dem Wohl ihrer Einwohner zu dienen,<br />
• moderne, nachhaltig leistungsfähige Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auf<br />
gemeindlicher Ebene zu schaffen,<br />
• eine dauerhafte Aufgabenerfüllung durch die Gemeinde zu gewährleisten,<br />
• die Lebens- und Wohnqualität der Bürger unter Beibehaltung der örtlichen Besonderheiten<br />
der einzelnen Ortsteile zu erhalten, zu entwickeln und zu verbessern und<br />
• bereits vorhandene infrastrukturelle Bindungen zwischen der Gemeinde Höckendorf<br />
und der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> sowohl zum gegenseitigen Vorteil als auch zur<br />
Stärkung der Funktion als Wirtschaftsstandort und Grundzentrum für die umliegende<br />
Region auszubauen,<br />
sind die Gemeindevertretungen der Gemeinde Höckendorf und der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />
übereingekommen, die Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> mit Wirkung vom<br />
31. Dezember 2012 zur neuen Gemeinde Klingenberg zu vereinigen. Die Einwohner aller<br />
Ortsteile sollen gleichermaßen an der Entwicklung beteiligt sein.<br />
§ 1 Vereinigung<br />
(1) Die Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> vereinigen sich zu einer neuen Gemeinde<br />
mit dem Namen Klingenberg. Die neue Gemeinde soll eine einheitliche Postleitzahl führen.<br />
(2) Der Hauptsitz der Verwaltung der neuen Gemeinde Klingenberg wird im Ortsteil<br />
Höckendorf, der Nebensitz im Ortsteil <strong>Pretzschendorf</strong> eingerichtet.<br />
(3) Zusätzlich wird im Ortsteil <strong>Pretzschendorf</strong> ein Bürgerbüro eingerichtet. Es dient den Einwohnern<br />
als Anlauf- und Beratungsstelle in Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung. Die<br />
Personal- und Sachausstattung unterliegt dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.<br />
§ 2 Rechtsnachfolge<br />
(1) Die neue Gemeinde Klingenberg ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinden Höckendorf und<br />
<strong>Pretzschendorf</strong>.<br />
(2) Die Rechtspositionen aufgrund von Beteiligungen und Mitgliedschaften in Vereinigungen<br />
und Verbänden der bisherigen Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> sind in Anlage 1<br />
aufgeführt. Die neue Gemeinde Klingenberg übernimmt diese Beteiligungen und Mitgliedschaften.<br />
Seite 1 12.06.2012
§ 3 Ortsteilnamen, Wahrung der Eigenart<br />
(1) In den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden bleiben die bisherigen Ortsteilnamen<br />
der Gemeinde Höckendorf (Beerwalde, Borlas, Höckendorf, Obercunnersdorf, Paulshain,<br />
Ruppendorf) und die bisherigen Ortsteilnamen der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> (Colmnitz,<br />
Friedersdorf, Klingenberg, Röthenbach, <strong>Pretzschendorf</strong>) als Ortsteilnahmen der neuen Gemeinde<br />
Klingenberg bestehen.<br />
(2) Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in<br />
den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden sollen erhalten bleiben und sich auch weiterhin<br />
frei und ungehindert entfalten können.<br />
§ 4 Einwohner und Bürger<br />
(1) Die Bürger und Einwohner der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden Höckendorf<br />
und <strong>Pretzschendorf</strong> werden mit der Vereinigung zu der neuen Gemeinde Klingenberg deren<br />
Bürger und Einwohner.<br />
(2) Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden wird<br />
auf die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der neuen Gemeinde Klingenberg angerechnet.<br />
(3) Für Rechtshandlungen, die wegen der Vereinigung erforderlich sind, werden von der<br />
neuen Gemeinde Klingenberg keine Gebühren und Auslagen erhoben.<br />
§ 5 Ortsrecht<br />
(1) Das Ortsrecht, der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, bleibt längstens bis zum<br />
31. Dezember 2015 in Kraft, sofern es nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch Ortsrecht der<br />
neuen Gemeinde Klingenberg ersetzt wird, aus anderen Gründen außer Kraft tritt oder sich<br />
aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.<br />
(2) Die neue Gemeinde Klingenberg beschließt zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine neue<br />
Haushaltssatzung. Bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung gilt § 78 SächsGemO. Die<br />
neue Gemeinde Klingenberg erstellt die Jahresrechnung für die Beteiligten für das Jahr 2012<br />
und vorhergehende Jahre, sofern diese noch nicht erstellt worden sind.<br />
(3) Bis zum Inkrafttreten der Bekanntmachungssatzung der neuen Gemeinde Klingenberg<br />
gelten beide Bekanntmachungssatzungen der bisherigen Gemeinde Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong><br />
in dem bisherigen Gemeindegebiet weiter fort. Bis zum Inkrafttreten der Hauptsatzung,<br />
der neuen Gemeinde Klingenberg, gilt die Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />
als Hauptsatzung der neuen Gemeinde Klingenberg unter Beachtung der durch diese<br />
Vereinbarung bestimmten Änderungen, insbesondere zum Gemeinderat (§ 6) sowie zur<br />
Ortschaftsverfassung (§ 7) fort. Die Hauptsatzung der Gemeinde Höckendorf tritt mit Inkrafttreten<br />
dieser Vereinbarung außer Kraft.<br />
(4) Bis zum Inkrafttreten der Entschädigungssatzung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />
der neuen Gemeinde Klingenberg gelten die Entschädigungssatzung und Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> als Entschädigungssatzung<br />
und Geschäftsordnung der neuen Gemeinde Klingenberg fort. Die Entschädigungssatzung<br />
und Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Höckendorf tritt mit Inkrafttreten<br />
dieser Vereinbarung außer Kraft.<br />
(5) Rechtsverbindliche Flächennutzungspläne bleiben, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen,<br />
durch die neue Gemeinde Klingenberg in Kraft. Dies gilt auch für rechtsverbindliche<br />
Vorhaben- und Erschließungspläne, Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem<br />
Seite 2 12.06.2012
Baugesetzbuch. Die neue Gemeinde Klingenberg kann begonnene Aufstellungsverfahren für<br />
die in Satz 2 genannten Satzungen fortführen.<br />
(6) Die neue Gemeinde Klingenberg soll das Wappen der Gemeinde Höckendorf führen. Die<br />
Verwaltung hat die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 2<br />
SächsGemO mit Abschluss dieser Vereinbarung zu beantragen. Sollte die Genehmigung bis<br />
zum In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung nicht vorliegen, führt die neue Gemeinde Klingenberg<br />
übergangsweise – bis zur Genehmigung eines Wappens und damit der Einführung eines<br />
neuen Dienstsiegels – das Siegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen mit der<br />
Bezeichnung und dem Namen der Gemeinde als Umschrift.<br />
§ 6 Gemeinderat der neuen Gemeinde Klingenberg<br />
(1) Der Gemeinderat der neuen Gemeinde Klingenberg setzt sich für die Dauer der laufenden<br />
Wahlperiode aus den Gemeinderäten der bisherigen Gemeinden Höckendorf (16) und<br />
<strong>Pretzschendorf</strong> (18) zusammen; er besteht für diesen Zeitraum aus 34 Personen. Die Mitglieder<br />
der bisherigen Ausschüsse (Technischer Ausschuss Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong>,<br />
Verwaltungsausschuss Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong>) werden für die Dauer der laufenden<br />
Wahlperiode Mitglieder der entsprechenden Ausschüsse der Gemeinde Klingenberg.<br />
(2) Turnusmäßige Gemeinderatssitzungen und die Sitzungen der Ausschüsse werden bis<br />
zum Ende der Wahlperiode des Gemeinderates in der Regel jeweils abwechselnd in entsprechenden<br />
Räumen der bisherigen Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> durchgeführt.<br />
§ 7 Ortschaftsverfassung<br />
Für das Gebiet des Ortsteils Beerwalde, der bisherigen Gemeinde Höckendorf, und für das<br />
Gebiet des Ortsteils Colmnitz, der bisherigen Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong>, gelten die Ortschaftsverfassungen<br />
gem. §§ 65 bis 69 SächsGemO fort. Die bestehenden Ortschaftsräte<br />
bleiben für die Dauer der laufenden Wahlperiode im Amt. Die zu verabschiedende Hauptsatzung<br />
der neuen Gemeinde Klingenberg wird entsprechende Regelungen treffen.<br />
§ 8 Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgermeisters<br />
(1) Der Gemeinderat der neuen Gemeinde Klingenberg bestellt in seiner ersten Sitzung zwei<br />
Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 54 Abs. 1 SächsGemO. Bis zu dieser Bestellung<br />
nimmt der an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Gemeinderat die Aufgaben des Stellvertreters<br />
des Bürgermeisters wahr.<br />
(2) Der Gemeinderat bestellt nach § 54 Abs. 2 SächsGemO unverzüglich einen Amtsverweser.<br />
(3) Der Gemeinderat bestimmt den Tag der Wahl des Bürgermeisters. Die Wahl hat nach<br />
den festgelegten Fristen im Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der bei Inkrafttreten der Vereinbarung<br />
gültigen Fassung stattzufinden.<br />
§ 9 Übernahme des Bürgermeisters<br />
(1) Dem Bürgermeister der bisherigen Gemeinde Höckendorf wird gemäß § 162 Abs. 1 des<br />
Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) auf Antrag eine leitende Stellung innerhalb der<br />
Gemeindeverwaltung der neuen Gemeinde Klingenberg unter Wahrung des Besitzstandes<br />
übertragen.<br />
Seite 3 12.06.2012
(2) Die Bürgermeisterin der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> wird zum Zeitpunkt des Gemeindezusammenschlusses<br />
gemäß § 36 c Abs. 2 SächsBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt.<br />
§ 10 Überleitung der Bediensteten<br />
(1) Für die Überleitung der Beamten und Versorgungsempfänger gelten die §§ 36a bis 36e<br />
SächsBG.<br />
(2) Die Beschäftigten sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen werden<br />
entsprechend der arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen übergeleitet. Ein Anspruch auf<br />
Übertragung einer bestimmten Funktion oder einer bestimmten Planstelle innerhalb der neuen<br />
Gemeindeverwaltung besteht nicht.<br />
(3) Die im Dienst der Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> zurückgelegten Zeiten<br />
werden so behandelt, als ob sie bei der neuen Gemeinde Klingenberg verbracht worden wären.<br />
(4) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung werden die Gemeinden Höckendorf<br />
und <strong>Pretzschendorf</strong> keine Veränderungen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer Beschäftigten<br />
vornehmen, soweit dies nicht rechtlich zwingend oder unabweisbar geboten ist. Dies<br />
gilt auch für Neueinstellungen. Die Stellenpläne bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung<br />
sind miteinander abzustimmen.<br />
§ 11 Infrastruktureinrichtungen<br />
(1) In den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden sind von der neuen Gemeinde Klingenberg<br />
alle notwendigen Maßnahmen der Daseinsvorsorge nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung<br />
aller Einwohner durchzuführen. Die von den bisherigen Gemeinden Höckendorf<br />
und <strong>Pretzschendorf</strong> im jeweiligen Haushaltplan 2012 beschlossenen und in der Finanzplanung<br />
für 2013 festgesetzten Maßnahmen sind zu realisieren. Eine konkrete Auflistung dieser<br />
Maßnahmen enthält Anlage 2.<br />
(2) Maßnahmen nach Absatz 1 müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
und einer sinnvollen Fachplanung für die Gesamtheit der neuen Gemeinde Klingenberg<br />
entsprechen. Dabei sollen Eigenmittel in den Haushalt der Gemeinde Klingenberg so eingestellt<br />
werden, dass die bewilligten Fördermittel abgesichert und angemessene Fortsetzungsanträge<br />
gestellt werden können.<br />
(3) Die Einrichtungen in Anlage 3 sollen von der neuen Gemeinde Klingenberg fortgeführt<br />
werden. Die Fortführung steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung der Einrichtungen<br />
die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Klingenberg nicht beeinträchtigt.<br />
(4) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung werden die an der Vereinigung beteiligten<br />
Gemeinden keine Entscheidungen treffen, die ihrer finanzwirtschaftlichen Lage<br />
Nachteile bereiten oder mit nicht unerheblichen Aufwendungen verbunden sind, soweit dies<br />
nicht rechtlich zwingend oder unabweisbar geboten ist.<br />
(5) In der Gemeinde Klingenberg werden die öffentlichen Einrichtungen der dezentralen Abwasserbeseitigung<br />
befristet bis maximal zum 31. Dezember 2022 und der zentralen Abwasserbeseitigung<br />
befristet bis zum 31. Dezember 2022 in den Grenzen der bisherigen Gemeinden<br />
Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> jeweils als eigenständige öffentliche Einrichtung fortgeführt.<br />
Benutzungsgebühren und Beiträge werden entsprechend getrennt kalkuliert und festgesetzt.<br />
Seite 4 12.06.2012
§ 12 Verwendung von Bedarfszuweisungen<br />
Die neue Gemeinde wird Bedarfszuweisungen für Gemeindevereinigungen nach § 22 Abs. 2<br />
Nr. 4 des Finanzausgleichsgesetzes beantragen. Der Einsatz der Bedarfszuweisungen soll<br />
annähernd im Verhältnis der Einwohnerzahlen der bisherigen Gemeinden Höckendorf und<br />
<strong>Pretzschendorf</strong> erfolgen.<br />
§ 13 Nahverkehr<br />
Die neue Gemeinde wird gegenüber den Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
darauf hinwirken, dass bedarfsgerechte Nahverkehrsverbindungen geschaffen werden. Dies<br />
gilt insbesondere für den Schülerverkehr und die Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen.<br />
§ 14 Feuerwehr<br />
(1) Die Feuerwehren der Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> werden als Ortsfeuerwehren<br />
der Gemeindefeuerwehr Klingenberg weiter geführt, solange keine andere strukturelle<br />
Organisation erforderlich ist. Der Gemeindewehrleiter der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />
wird bis zur Neuwahl der Gemeindewehrleitung Gemeindewehrleiter der neuen Gemeinde<br />
Klingenberg. Der Gemeindewehrleiter der Gemeinde Höckendorf wird Stellvertretender Gemeindewehrleiter<br />
der neuen Gemeinde Klingenberg. Alle weiteren bestehenden Stellvertreterfunktionen<br />
bleiben bis zur Neuwahl der Gemeindewehrleitung erhalten.<br />
(2) Die Struktur sowie die personelle und technische Ausstattung werden durch den Gemeinderat<br />
der neuen Gemeinde Klingenberg in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister des<br />
Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften<br />
in einem gemeinsamen Brandschutzbedarfsplan festgelegt. Die Brandschutzbedarfspläne<br />
der Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> bestehen bis zum Beschluss<br />
eines gemeinsamen Brandschutzbedarfsplanes fort.<br />
§ 15 Förderung des Dorflebens und der Vereine<br />
(1) Die finanziellen Zuschüsse und Unterstützungen der Vereine in den Gemeinden<br />
Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> werden im bisher gewährten Rahmen durch die neue Gemeinde<br />
Klingenberg beibehalten soweit sie die Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen und<br />
wirtschaftlich vertretbar sind.<br />
(2) Die neue Gemeinde Klingenberg wird innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser<br />
Vereinbarung einheitliche Regelungen zur Förderung der Vereine im Gebiet der neuen Gemeinde<br />
Klingenberg beschließen.<br />
§ 16 Archiv<br />
Das archivwürdige Schriftgut der Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> wird unter Beachtung<br />
des Archivgesetzes und der jeweils geltenden Akten- und Archivordnung getrennt<br />
als eigene Abteilung des Archivs der neuen Gemeinde Klingenberg geführt.<br />
§ 17 Friedensrichter<br />
Die Friedensrichter üben ihr Amt bis zum Ablauf der Amtszeit in den bisherigen<br />
Schiedsbezirken aus.<br />
§ 18 Streitvertretung<br />
(1) Für die Dauer von zehn Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden für die bisherige<br />
Gemeinde Höckendorf<br />
Seite 5 12.06.2012
1. Herr Gemeinderat J. Göhler Stellvertreter: Herr Gemeinderat M. Illig<br />
2. Frau Gemeinderätin S. Fischer Stellvertreter: Herr Gemeinderat T. Liebscher<br />
3. Herr Gemeinderat R. Vogel Stellvertreter: Herr Gemeinderat I. Michael<br />
und für die bisherige Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />
1. Herr Gemeinderat T. Schumann Stellvertreterin: Frau Gemeinderätin C. Höher<br />
2. Herr Gemeinderat K. Waldmann Stellvertreter: Herr Gemeinderat T. Tiffert<br />
3. Herr Gemeinderat H. Backhaus Stellvertreterin: Frau Gemeinderätin K. Berndt<br />
als Streitvertreter benannt.<br />
(2) Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung soll die Beratung der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
eingeholt werden.<br />
§ 19 Rechtswirksamkeit der Vereinbarung<br />
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder<br />
nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren,<br />
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt<br />
werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke<br />
enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder<br />
zur Ausführung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich<br />
möglich, dem am nächsten kommt, was die beteiligten Gemeinden gewollt haben oder nach<br />
dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung<br />
den Punkt bedacht hätten.<br />
§ 20 Inkrafttreten<br />
Diese Vereinbarung tritt am 31. Dezember 2012 in Kraft.<br />
Höckendorf, den <strong>Pretzschendorf</strong>, den<br />
Bürgermeister [Dienstsiegel] Bürgermeisterin [Dienstsiegel]<br />
Schreckenbach Winkler<br />
Seite 6 12.06.2012
Anlage 1 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />
Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />
Übersicht über die Beteiligungen und Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden<br />
Gemeinde Höckendorf<br />
• Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V. (Verein)<br />
• Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen e.V. (Verein)<br />
• Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (Verein)<br />
• Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (Zweckverband)<br />
• Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (Verein)<br />
• Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (Verein)<br />
• Deutsches Jugendherbergswerk (Verband)<br />
• Verein zur Förderung öffentlicher Bibliotheken des Weißeritzkreises e.V. (Verein)<br />
• Tiergartenverein Höckendorfer Heide e.V. (Verein)<br />
• Landschaf(f)t Zukunft e.V. (ILE-Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“, Verein)<br />
• Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (Verein)<br />
• Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge e.V. (Verein)<br />
• Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost (Beteiligung)<br />
• Trinkwasserzweckverband Weißeritzgruppe (Zweckverband)<br />
• Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (Körperschaft des<br />
öffentlichen Rechts)<br />
• Unfallkasse Sachsen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)<br />
• Forstbetriebsgemeinschaft Freiberger Land-Erzgebirge (Verein)<br />
• Kommunaler Schadensausgleich (nichtrechtsfähiger Zusammenschluss)<br />
Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />
• Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V. (Verein)<br />
• Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (Verein)<br />
• Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (Zweckverband)<br />
• Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (Verein)<br />
• Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (Verein)<br />
• Deutsches Jugendherbergswerk (Verband)<br />
• Kneipp-Verein Kurort Hartha (Verein)<br />
• Verein zur Förderung öffentlicher Bibliotheken des Weißeritzkreises e.V. (Verein)<br />
• Landschaf(f)t Zukunft e.V. (ILE-Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“, Verein)<br />
• Wasserversorgungs-, Abwasserbehandlungs- und Dienstleistungs- GmbH (Beteiligung)<br />
• Abwasserzweckverband Muldental (Freiberger Mulde) (Zweckverband)<br />
• Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge e.V. (Verein)<br />
• Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost (Beteiligung)<br />
• Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der envia Chemnitz (Beteiligung)<br />
• Trinkwasserzweckverband Weißeritzgruppe (Zweckverband)<br />
• Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (Körperschaft des<br />
öffentlichen Rechts)<br />
• Unfallkasse Sachsen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)<br />
• Kommunaler Schadensausgleich (nichtrechtsfähiger Zusammenschluss)<br />
Seite 7 12.06.2012
Anlage 2 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />
Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />
Übersicht über die von den bisherigen Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> im jeweiligen<br />
Haushaltplan 2012 beschlossenen und in der Finanzplanung für 2013 festgesetzten<br />
Maßnahmen größer 20.000 EUR<br />
Gemeinde Höckendorf<br />
• Bau einer Löschwasserzisterne in Ruppendorf<br />
• Sanierung Anbau Heimatmuseum Höckendorf in Richtung Feuerwehrgerätehaus<br />
• Erneuerung der Elektroinstallationen in der Kita Höckendorf<br />
• Ausbau der Zufahrt zum Richtschacht (Tharandter Straße) in Höckendorf<br />
• Erneuerung des Weges in Richtung Ochsenberg (Tharandter Straße) in Höckendorf<br />
• Beseitigung der Winterschäden 2012<br />
• Fußwegbau an der Staatsstraße 192 in Höckendorf<br />
• Herstellung der Anliegerstraße im Oberdorf von Borlas<br />
• Erneuerung der Beleuchtung an der Staatsstraße 192 in Höckendorf<br />
• Sanierung des Höckenbachs, Bereich Schulweg 1 in Höckendorf<br />
• Renaturierung des Höckenbachs in Ruppendorf, 1. BA<br />
• Neubau eines Regenwasserrückhaltebeckens am Langen Grundbach in Ruppendorf<br />
• Erneuerung der speicherprogrammierbaren Steuerung in der Kläranlage Höckendorf<br />
• Erwerb eines Kommunaltraktors für den Bauhof<br />
• Ausbau der Breitbandversorgung für alle Ortsteile<br />
Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />
Maßnahmen 2012:<br />
• Beschaffung Löschfahrzeug FFW Friedersdorf<br />
• Sanierung Stützmauer Grundschule <strong>Pretzschendorf</strong><br />
• Medios und weitere Ausstattungen Grundschule <strong>Pretzschendorf</strong><br />
• Medios und weitere Ausstattungen Mittelschule Klingenberg<br />
• Sanierungen und Ausstattungen in Kita Klingenberg und <strong>Pretzschendorf</strong><br />
• Energetische Sanierung Kita Colmnitz<br />
• Sanierung Dachkonstruktion Turnhalle Colmnitz<br />
• Straßenbau und Gewässerrand Schulkurve Colmnitz<br />
• Vermessung Sohraer Straße Colmnitz<br />
• Beseitigung der Winterschäden 2012<br />
• Umlage AZV Muldental 2011<br />
• Anschlusskosten Abwasserkanal Gemeindegrundstücke OT <strong>Pretzschendorf</strong><br />
• Reko und Erweiterung Trauerhalle Colmnitz in 2012 uns 2013<br />
• Bezuschussung Umbau Alte Schule Klingenberg für Trauerraum 2012 und 2013<br />
• Erwerb Bauhoffahrzeug<br />
• Dachdeckung und Giebelsanierung Bahnhofstraße 4 Klingenberg (Sachsenhof)<br />
Maßnahmen 2013:<br />
• Planung Reko Gerätehauser Colmnitz und Klingenberg<br />
• Planung Reko Turnhalle Mittelschule Klingenberg<br />
• Errichtung Kinderspielplatz Friedersdorf<br />
• Sanierung Stützmauern Gemeindegebiet<br />
• Erneuerung Bahnhofstraße Friedersdorf<br />
• Beschaffung Salzsilo für Bauhof<br />
• weitere Sanierung Gebäudebestand Gemeindegebiet<br />
Seite 8 12.06.2012
Anlage 3 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />
Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />
Übersicht über die öffentlichen Einrichtungen in den einzelnen Ortsteilen<br />
Ortsteil Beerwalde<br />
• Ortswehr Beerwalde, Mühlenstraße 39b<br />
• Bücherei Beerwalde, Mühlenstraße 52<br />
• Jugendclub Beerwalde, Mühlenstraße 8b<br />
• Turnhalle Beerwalde, Mühlenstraße 8b<br />
• Sportplatz Beerwalde, Mühlenstraße<br />
• Kinderspielplatz Beerwalde, Mühlenstraße 52<br />
Ortsteil Borlas<br />
• Ortswehr Borlas, Hauptstraße 15a<br />
• Bücherei Borlas, Hauptstraße 54a<br />
• zwei Kindertagespflegeeinrichtungen<br />
• Jugendclub Borlas, Hauptstraße 54a<br />
• Turnhalle Borlas, Hauptstraße 54a<br />
• Kinderspielplatz Borlas, Hauptstraße 54a<br />
Ortsteil Höckendorf<br />
• Gemeindeverwaltung Höckendorf, Schulweg 1<br />
• Schiedsstelle Höckendorf, Schulweg 1<br />
• Ortswehr Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 5a<br />
• Gemeindewehr Höckendorf, Schulweg 1<br />
• Heimatmuseum Höckendorf, Schenkberg 4<br />
• Bücherei Höckendorf, Schulweg 1<br />
• zwei Kindertagespflegeeinrichtungen<br />
• Kindertagesstätte „Storchennest“ Höckendorf, Dorfhainer Straße 1a<br />
• Jugendtreff Höckendorf, Siedlungsstraße 8<br />
• Turnhalle Höckendorf, Kirchweg 9<br />
• Heidesportplatz Höckendorf, Schenkberg 25<br />
• Anglerheim Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 55a<br />
• Kinderspielplatz Wohngebiet Höckendorf, Heideblick<br />
• Tiergarten Höckendorfer Heide, Heidestraße<br />
• Abwasserbeseitigung mit Kläranlage Höckendorf, Tharandter Straße 52a<br />
• Trauerfeierhalle Höckendorf, Kirchweg 9<br />
Ortsteil Obercunnersdorf<br />
• Ortswehr Obercunnersdorf, Dorfstraße 12<br />
• Jugendclub Obercunnersdorf, Dorfstraße 1<br />
• Kinderspielplatz Obercunnersdorf, Dorfstraße<br />
• Wäscherolle Obercunnersdorf, Dorfstraße 1<br />
Ortsteil Ruppendorf<br />
• Ortswehr Ruppendorf, Freiberger Straße 2<br />
• Grundschule Ruppendorf, Freiberger Straße 18<br />
• Bücherei Ruppendorf, Freiberger Straße 18<br />
• Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf, Freiberger Straße 18<br />
• Schulhort Höckendorf, Freiberger Straße 18<br />
• Jugendclub Ruppendorf, Freiberger Straße 18a<br />
• Jugendclub „Die Waage“ Ruppendorf, Hofweg 6d<br />
Seite 9 12.06.2012
Anlage 3 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />
Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />
Übersicht über die öffentlichen Einrichtungen in den einzelnen Ortsteilen<br />
Ortsteil Ruppendorf (Fortsetzung)<br />
• Turnhalle Ruppendorf, Beerwalder Straße 5a<br />
• Handballplatz Ruppendorf, Beerwalder Straße 5a<br />
• Kinderspielplatz am Kinderhaus Ruppendorf, Freiberger Straße 18<br />
• Kinderspielplatz Wasserburg Ruppendorf, Hofweg<br />
• Trauerfeierhalle Ruppendorf, Beerwalder Straße 5b<br />
Ortsteil Friedersdorf<br />
• Ortswehr Friedersdorf, Schulweg 1<br />
• Jugendclub Friedersdorf, Frauensteiner Straße 35c<br />
• eine Kindertagespflegeeinrichtung<br />
• Sportplatz Friedersdorf, Frauensteiner Straße<br />
Ortsteil Röthenbach<br />
• Ortswehr Röthenbach, Bergstraße 1a<br />
• Jugendclub Röthenbach, Bergstraße 9<br />
• Spielplatz Röthenbach, Weißeritzstraße<br />
• Sportplatz Röthenbach, Weißeritzstraße<br />
Ortsteil <strong>Pretzschendorf</strong><br />
• Gemeindeverwaltung <strong>Pretzschendorf</strong>, Thomas-Müntzer-Straße 69a<br />
• Gemeindeverwaltung <strong>Pretzschendorf</strong>, Mittelweg 6a<br />
• Ortswehr <strong>Pretzschendorf</strong>, Mittelweg 6a<br />
• Bücherei <strong>Pretzschendorf</strong>, Erich-Weinert-Straße 9<br />
• zwei Kindertagespflegeeinrichtungen<br />
• Kneipp Kindergarten <strong>Pretzschendorf</strong>, Lindenweg 4<br />
• Grundschule <strong>Pretzschendorf</strong>, Erich-Weinert-Straße 9<br />
• Turnhalle <strong>Pretzschendorf</strong>, Dresdner Straße 64a<br />
• Schulhort <strong>Pretzschendorf</strong>, Erich-Weinert-Straße 9<br />
• Trauerfeierhalle <strong>Pretzschendorf</strong>, Freiberger Straße 12b<br />
• Schiedsstelle <strong>Pretzschendorf</strong>, Thomas-Müntzer-Straße 69a<br />
• Freibad <strong>Pretzschendorf</strong>, Siedlung 1a<br />
• Kulturhaus <strong>Pretzschendorf</strong>, Freiberger Straße 2<br />
• Parkbaude <strong>Pretzschendorf</strong>, Platz der Jugend 3b<br />
• Jugendclub <strong>Pretzschendorf</strong>, Platz der Jugend 3a<br />
• Sportplatz <strong>Pretzschendorf</strong>, Siedlung<br />
• Spiel- und Bolzplatz <strong>Pretzschendorf</strong>, Dresdner Straße<br />
Ortsteil Colmnitz<br />
• Ortswehr Colmnitz, Am Dorfplatz 6<br />
• Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz, Siedlerweg 4<br />
• eine Kindertagespflegeeinrichtung<br />
• Turnhalle Colmnitz, Am Dorfplatz 5<br />
• Sportplatz Colmnitz, Bahnhofstraße<br />
• Jugendclub Colmnitz, Siedlerweg 26<br />
• Trauerhalle Colmnitz, Bahnhofstraße<br />
• Reitplatz Colmnitz mit Gebäude, Zur Hofleite<br />
Seite 10 12.06.2012
Anlage 3 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />
Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />
Übersicht über die öffentlichen Einrichtungen in den einzelnen Ortsteilen<br />
Ortsteil Klingenberg<br />
• Mittelschule Klingenberg, Bahnhofstraße 5a<br />
• Turnhalle Klingenberg, Bahnhofstraße 5a<br />
• Kindergarten Klingenberg, Schulberg<br />
• zwei Kindertagespflegeeinrichtungen<br />
• Turnhalle Klingenberg, Schulberg 3<br />
• Sportplatz Klingenberg, Schulberg<br />
• Jugendclub Klingenberg, Schulberg 3a<br />
• Kinderspielplatz Klingenberg, Am Sachsenhof<br />
• Parkplatz „An der Talsperre“, Talsperrenstraße<br />
• Parkplatz am Bahnhof, Bahnhofstraße<br />
Seite 11 12.06.2012