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Vereinigungsvereinbarung - Pretzschendorf

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Vereinbarung<br />

über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der Gemeinde<br />

<strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />

Die Gemeinde Höckendorf, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Schreckenbach, und<br />

die Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong>, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Winkler, schließen<br />

auf Grund der §§ 8 und 9 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

folgende Vereinbarung:<br />

Präambel<br />

Mit dem Ziel,<br />

• dem Wohl ihrer Einwohner zu dienen,<br />

• moderne, nachhaltig leistungsfähige Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auf<br />

gemeindlicher Ebene zu schaffen,<br />

• eine dauerhafte Aufgabenerfüllung durch die Gemeinde zu gewährleisten,<br />

• die Lebens- und Wohnqualität der Bürger unter Beibehaltung der örtlichen Besonderheiten<br />

der einzelnen Ortsteile zu erhalten, zu entwickeln und zu verbessern und<br />

• bereits vorhandene infrastrukturelle Bindungen zwischen der Gemeinde Höckendorf<br />

und der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> sowohl zum gegenseitigen Vorteil als auch zur<br />

Stärkung der Funktion als Wirtschaftsstandort und Grundzentrum für die umliegende<br />

Region auszubauen,<br />

sind die Gemeindevertretungen der Gemeinde Höckendorf und der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />

übereingekommen, die Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> mit Wirkung vom<br />

31. Dezember 2012 zur neuen Gemeinde Klingenberg zu vereinigen. Die Einwohner aller<br />

Ortsteile sollen gleichermaßen an der Entwicklung beteiligt sein.<br />

§ 1 Vereinigung<br />

(1) Die Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> vereinigen sich zu einer neuen Gemeinde<br />

mit dem Namen Klingenberg. Die neue Gemeinde soll eine einheitliche Postleitzahl führen.<br />

(2) Der Hauptsitz der Verwaltung der neuen Gemeinde Klingenberg wird im Ortsteil<br />

Höckendorf, der Nebensitz im Ortsteil <strong>Pretzschendorf</strong> eingerichtet.<br />

(3) Zusätzlich wird im Ortsteil <strong>Pretzschendorf</strong> ein Bürgerbüro eingerichtet. Es dient den Einwohnern<br />

als Anlauf- und Beratungsstelle in Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung. Die<br />

Personal- und Sachausstattung unterliegt dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.<br />

§ 2 Rechtsnachfolge<br />

(1) Die neue Gemeinde Klingenberg ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinden Höckendorf und<br />

<strong>Pretzschendorf</strong>.<br />

(2) Die Rechtspositionen aufgrund von Beteiligungen und Mitgliedschaften in Vereinigungen<br />

und Verbänden der bisherigen Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> sind in Anlage 1<br />

aufgeführt. Die neue Gemeinde Klingenberg übernimmt diese Beteiligungen und Mitgliedschaften.<br />

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§ 3 Ortsteilnamen, Wahrung der Eigenart<br />

(1) In den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden bleiben die bisherigen Ortsteilnamen<br />

der Gemeinde Höckendorf (Beerwalde, Borlas, Höckendorf, Obercunnersdorf, Paulshain,<br />

Ruppendorf) und die bisherigen Ortsteilnamen der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> (Colmnitz,<br />

Friedersdorf, Klingenberg, Röthenbach, <strong>Pretzschendorf</strong>) als Ortsteilnahmen der neuen Gemeinde<br />

Klingenberg bestehen.<br />

(2) Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in<br />

den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden sollen erhalten bleiben und sich auch weiterhin<br />

frei und ungehindert entfalten können.<br />

§ 4 Einwohner und Bürger<br />

(1) Die Bürger und Einwohner der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden Höckendorf<br />

und <strong>Pretzschendorf</strong> werden mit der Vereinigung zu der neuen Gemeinde Klingenberg deren<br />

Bürger und Einwohner.<br />

(2) Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden wird<br />

auf die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der neuen Gemeinde Klingenberg angerechnet.<br />

(3) Für Rechtshandlungen, die wegen der Vereinigung erforderlich sind, werden von der<br />

neuen Gemeinde Klingenberg keine Gebühren und Auslagen erhoben.<br />

§ 5 Ortsrecht<br />

(1) Das Ortsrecht, der an der Vereinigung beteiligten Gemeinden, bleibt längstens bis zum<br />

31. Dezember 2015 in Kraft, sofern es nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch Ortsrecht der<br />

neuen Gemeinde Klingenberg ersetzt wird, aus anderen Gründen außer Kraft tritt oder sich<br />

aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.<br />

(2) Die neue Gemeinde Klingenberg beschließt zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine neue<br />

Haushaltssatzung. Bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung gilt § 78 SächsGemO. Die<br />

neue Gemeinde Klingenberg erstellt die Jahresrechnung für die Beteiligten für das Jahr 2012<br />

und vorhergehende Jahre, sofern diese noch nicht erstellt worden sind.<br />

(3) Bis zum Inkrafttreten der Bekanntmachungssatzung der neuen Gemeinde Klingenberg<br />

gelten beide Bekanntmachungssatzungen der bisherigen Gemeinde Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong><br />

in dem bisherigen Gemeindegebiet weiter fort. Bis zum Inkrafttreten der Hauptsatzung,<br />

der neuen Gemeinde Klingenberg, gilt die Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />

als Hauptsatzung der neuen Gemeinde Klingenberg unter Beachtung der durch diese<br />

Vereinbarung bestimmten Änderungen, insbesondere zum Gemeinderat (§ 6) sowie zur<br />

Ortschaftsverfassung (§ 7) fort. Die Hauptsatzung der Gemeinde Höckendorf tritt mit Inkrafttreten<br />

dieser Vereinbarung außer Kraft.<br />

(4) Bis zum Inkrafttreten der Entschädigungssatzung und der Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />

der neuen Gemeinde Klingenberg gelten die Entschädigungssatzung und Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> als Entschädigungssatzung<br />

und Geschäftsordnung der neuen Gemeinde Klingenberg fort. Die Entschädigungssatzung<br />

und Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Höckendorf tritt mit Inkrafttreten<br />

dieser Vereinbarung außer Kraft.<br />

(5) Rechtsverbindliche Flächennutzungspläne bleiben, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen,<br />

durch die neue Gemeinde Klingenberg in Kraft. Dies gilt auch für rechtsverbindliche<br />

Vorhaben- und Erschließungspläne, Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem<br />

Seite 2 12.06.2012


Baugesetzbuch. Die neue Gemeinde Klingenberg kann begonnene Aufstellungsverfahren für<br />

die in Satz 2 genannten Satzungen fortführen.<br />

(6) Die neue Gemeinde Klingenberg soll das Wappen der Gemeinde Höckendorf führen. Die<br />

Verwaltung hat die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 2<br />

SächsGemO mit Abschluss dieser Vereinbarung zu beantragen. Sollte die Genehmigung bis<br />

zum In-Kraft-Treten dieser Vereinbarung nicht vorliegen, führt die neue Gemeinde Klingenberg<br />

übergangsweise – bis zur Genehmigung eines Wappens und damit der Einführung eines<br />

neuen Dienstsiegels – das Siegel mit dem Wappen des Freistaates Sachsen mit der<br />

Bezeichnung und dem Namen der Gemeinde als Umschrift.<br />

§ 6 Gemeinderat der neuen Gemeinde Klingenberg<br />

(1) Der Gemeinderat der neuen Gemeinde Klingenberg setzt sich für die Dauer der laufenden<br />

Wahlperiode aus den Gemeinderäten der bisherigen Gemeinden Höckendorf (16) und<br />

<strong>Pretzschendorf</strong> (18) zusammen; er besteht für diesen Zeitraum aus 34 Personen. Die Mitglieder<br />

der bisherigen Ausschüsse (Technischer Ausschuss Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong>,<br />

Verwaltungsausschuss Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong>) werden für die Dauer der laufenden<br />

Wahlperiode Mitglieder der entsprechenden Ausschüsse der Gemeinde Klingenberg.<br />

(2) Turnusmäßige Gemeinderatssitzungen und die Sitzungen der Ausschüsse werden bis<br />

zum Ende der Wahlperiode des Gemeinderates in der Regel jeweils abwechselnd in entsprechenden<br />

Räumen der bisherigen Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> durchgeführt.<br />

§ 7 Ortschaftsverfassung<br />

Für das Gebiet des Ortsteils Beerwalde, der bisherigen Gemeinde Höckendorf, und für das<br />

Gebiet des Ortsteils Colmnitz, der bisherigen Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong>, gelten die Ortschaftsverfassungen<br />

gem. §§ 65 bis 69 SächsGemO fort. Die bestehenden Ortschaftsräte<br />

bleiben für die Dauer der laufenden Wahlperiode im Amt. Die zu verabschiedende Hauptsatzung<br />

der neuen Gemeinde Klingenberg wird entsprechende Regelungen treffen.<br />

§ 8 Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgermeisters<br />

(1) Der Gemeinderat der neuen Gemeinde Klingenberg bestellt in seiner ersten Sitzung zwei<br />

Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 54 Abs. 1 SächsGemO. Bis zu dieser Bestellung<br />

nimmt der an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Gemeinderat die Aufgaben des Stellvertreters<br />

des Bürgermeisters wahr.<br />

(2) Der Gemeinderat bestellt nach § 54 Abs. 2 SächsGemO unverzüglich einen Amtsverweser.<br />

(3) Der Gemeinderat bestimmt den Tag der Wahl des Bürgermeisters. Die Wahl hat nach<br />

den festgelegten Fristen im Kommunalwahlgesetz (KomWG) in der bei Inkrafttreten der Vereinbarung<br />

gültigen Fassung stattzufinden.<br />

§ 9 Übernahme des Bürgermeisters<br />

(1) Dem Bürgermeister der bisherigen Gemeinde Höckendorf wird gemäß § 162 Abs. 1 des<br />

Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) auf Antrag eine leitende Stellung innerhalb der<br />

Gemeindeverwaltung der neuen Gemeinde Klingenberg unter Wahrung des Besitzstandes<br />

übertragen.<br />

Seite 3 12.06.2012


(2) Die Bürgermeisterin der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> wird zum Zeitpunkt des Gemeindezusammenschlusses<br />

gemäß § 36 c Abs. 2 SächsBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt.<br />

§ 10 Überleitung der Bediensteten<br />

(1) Für die Überleitung der Beamten und Versorgungsempfänger gelten die §§ 36a bis 36e<br />

SächsBG.<br />

(2) Die Beschäftigten sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen werden<br />

entsprechend der arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen übergeleitet. Ein Anspruch auf<br />

Übertragung einer bestimmten Funktion oder einer bestimmten Planstelle innerhalb der neuen<br />

Gemeindeverwaltung besteht nicht.<br />

(3) Die im Dienst der Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> zurückgelegten Zeiten<br />

werden so behandelt, als ob sie bei der neuen Gemeinde Klingenberg verbracht worden wären.<br />

(4) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung werden die Gemeinden Höckendorf<br />

und <strong>Pretzschendorf</strong> keine Veränderungen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer Beschäftigten<br />

vornehmen, soweit dies nicht rechtlich zwingend oder unabweisbar geboten ist. Dies<br />

gilt auch für Neueinstellungen. Die Stellenpläne bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung<br />

sind miteinander abzustimmen.<br />

§ 11 Infrastruktureinrichtungen<br />

(1) In den an der Vereinigung beteiligten Gemeinden sind von der neuen Gemeinde Klingenberg<br />

alle notwendigen Maßnahmen der Daseinsvorsorge nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung<br />

aller Einwohner durchzuführen. Die von den bisherigen Gemeinden Höckendorf<br />

und <strong>Pretzschendorf</strong> im jeweiligen Haushaltplan 2012 beschlossenen und in der Finanzplanung<br />

für 2013 festgesetzten Maßnahmen sind zu realisieren. Eine konkrete Auflistung dieser<br />

Maßnahmen enthält Anlage 2.<br />

(2) Maßnahmen nach Absatz 1 müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

und einer sinnvollen Fachplanung für die Gesamtheit der neuen Gemeinde Klingenberg<br />

entsprechen. Dabei sollen Eigenmittel in den Haushalt der Gemeinde Klingenberg so eingestellt<br />

werden, dass die bewilligten Fördermittel abgesichert und angemessene Fortsetzungsanträge<br />

gestellt werden können.<br />

(3) Die Einrichtungen in Anlage 3 sollen von der neuen Gemeinde Klingenberg fortgeführt<br />

werden. Die Fortführung steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung der Einrichtungen<br />

die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Klingenberg nicht beeinträchtigt.<br />

(4) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung werden die an der Vereinigung beteiligten<br />

Gemeinden keine Entscheidungen treffen, die ihrer finanzwirtschaftlichen Lage<br />

Nachteile bereiten oder mit nicht unerheblichen Aufwendungen verbunden sind, soweit dies<br />

nicht rechtlich zwingend oder unabweisbar geboten ist.<br />

(5) In der Gemeinde Klingenberg werden die öffentlichen Einrichtungen der dezentralen Abwasserbeseitigung<br />

befristet bis maximal zum 31. Dezember 2022 und der zentralen Abwasserbeseitigung<br />

befristet bis zum 31. Dezember 2022 in den Grenzen der bisherigen Gemeinden<br />

Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> jeweils als eigenständige öffentliche Einrichtung fortgeführt.<br />

Benutzungsgebühren und Beiträge werden entsprechend getrennt kalkuliert und festgesetzt.<br />

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§ 12 Verwendung von Bedarfszuweisungen<br />

Die neue Gemeinde wird Bedarfszuweisungen für Gemeindevereinigungen nach § 22 Abs. 2<br />

Nr. 4 des Finanzausgleichsgesetzes beantragen. Der Einsatz der Bedarfszuweisungen soll<br />

annähernd im Verhältnis der Einwohnerzahlen der bisherigen Gemeinden Höckendorf und<br />

<strong>Pretzschendorf</strong> erfolgen.<br />

§ 13 Nahverkehr<br />

Die neue Gemeinde wird gegenüber den Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

darauf hinwirken, dass bedarfsgerechte Nahverkehrsverbindungen geschaffen werden. Dies<br />

gilt insbesondere für den Schülerverkehr und die Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen.<br />

§ 14 Feuerwehr<br />

(1) Die Feuerwehren der Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> werden als Ortsfeuerwehren<br />

der Gemeindefeuerwehr Klingenberg weiter geführt, solange keine andere strukturelle<br />

Organisation erforderlich ist. Der Gemeindewehrleiter der Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />

wird bis zur Neuwahl der Gemeindewehrleitung Gemeindewehrleiter der neuen Gemeinde<br />

Klingenberg. Der Gemeindewehrleiter der Gemeinde Höckendorf wird Stellvertretender Gemeindewehrleiter<br />

der neuen Gemeinde Klingenberg. Alle weiteren bestehenden Stellvertreterfunktionen<br />

bleiben bis zur Neuwahl der Gemeindewehrleitung erhalten.<br />

(2) Die Struktur sowie die personelle und technische Ausstattung werden durch den Gemeinderat<br />

der neuen Gemeinde Klingenberg in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister des<br />

Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften<br />

in einem gemeinsamen Brandschutzbedarfsplan festgelegt. Die Brandschutzbedarfspläne<br />

der Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> bestehen bis zum Beschluss<br />

eines gemeinsamen Brandschutzbedarfsplanes fort.<br />

§ 15 Förderung des Dorflebens und der Vereine<br />

(1) Die finanziellen Zuschüsse und Unterstützungen der Vereine in den Gemeinden<br />

Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> werden im bisher gewährten Rahmen durch die neue Gemeinde<br />

Klingenberg beibehalten soweit sie die Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen und<br />

wirtschaftlich vertretbar sind.<br />

(2) Die neue Gemeinde Klingenberg wird innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser<br />

Vereinbarung einheitliche Regelungen zur Förderung der Vereine im Gebiet der neuen Gemeinde<br />

Klingenberg beschließen.<br />

§ 16 Archiv<br />

Das archivwürdige Schriftgut der Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> wird unter Beachtung<br />

des Archivgesetzes und der jeweils geltenden Akten- und Archivordnung getrennt<br />

als eigene Abteilung des Archivs der neuen Gemeinde Klingenberg geführt.<br />

§ 17 Friedensrichter<br />

Die Friedensrichter üben ihr Amt bis zum Ablauf der Amtszeit in den bisherigen<br />

Schiedsbezirken aus.<br />

§ 18 Streitvertretung<br />

(1) Für die Dauer von zehn Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden für die bisherige<br />

Gemeinde Höckendorf<br />

Seite 5 12.06.2012


1. Herr Gemeinderat J. Göhler Stellvertreter: Herr Gemeinderat M. Illig<br />

2. Frau Gemeinderätin S. Fischer Stellvertreter: Herr Gemeinderat T. Liebscher<br />

3. Herr Gemeinderat R. Vogel Stellvertreter: Herr Gemeinderat I. Michael<br />

und für die bisherige Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />

1. Herr Gemeinderat T. Schumann Stellvertreterin: Frau Gemeinderätin C. Höher<br />

2. Herr Gemeinderat K. Waldmann Stellvertreter: Herr Gemeinderat T. Tiffert<br />

3. Herr Gemeinderat H. Backhaus Stellvertreterin: Frau Gemeinderätin K. Berndt<br />

als Streitvertreter benannt.<br />

(2) Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung soll die Beratung der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

eingeholt werden.<br />

§ 19 Rechtswirksamkeit der Vereinbarung<br />

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder<br />

nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren,<br />

so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt<br />

werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke<br />

enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder<br />

zur Ausführung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich<br />

möglich, dem am nächsten kommt, was die beteiligten Gemeinden gewollt haben oder nach<br />

dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung<br />

den Punkt bedacht hätten.<br />

§ 20 Inkrafttreten<br />

Diese Vereinbarung tritt am 31. Dezember 2012 in Kraft.<br />

Höckendorf, den <strong>Pretzschendorf</strong>, den<br />

Bürgermeister [Dienstsiegel] Bürgermeisterin [Dienstsiegel]<br />

Schreckenbach Winkler<br />

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Anlage 1 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />

Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />

Übersicht über die Beteiligungen und Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden<br />

Gemeinde Höckendorf<br />

• Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V. (Verein)<br />

• Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen e.V. (Verein)<br />

• Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (Verein)<br />

• Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (Zweckverband)<br />

• Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (Verein)<br />

• Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (Verein)<br />

• Deutsches Jugendherbergswerk (Verband)<br />

• Verein zur Förderung öffentlicher Bibliotheken des Weißeritzkreises e.V. (Verein)<br />

• Tiergartenverein Höckendorfer Heide e.V. (Verein)<br />

• Landschaf(f)t Zukunft e.V. (ILE-Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“, Verein)<br />

• Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (Verein)<br />

• Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge e.V. (Verein)<br />

• Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost (Beteiligung)<br />

• Trinkwasserzweckverband Weißeritzgruppe (Zweckverband)<br />

• Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (Körperschaft des<br />

öffentlichen Rechts)<br />

• Unfallkasse Sachsen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)<br />

• Forstbetriebsgemeinschaft Freiberger Land-Erzgebirge (Verein)<br />

• Kommunaler Schadensausgleich (nichtrechtsfähiger Zusammenschluss)<br />

Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />

• Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V. (Verein)<br />

• Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (Verein)<br />

• Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (Zweckverband)<br />

• Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (Verein)<br />

• Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. (Verein)<br />

• Deutsches Jugendherbergswerk (Verband)<br />

• Kneipp-Verein Kurort Hartha (Verein)<br />

• Verein zur Förderung öffentlicher Bibliotheken des Weißeritzkreises e.V. (Verein)<br />

• Landschaf(f)t Zukunft e.V. (ILE-Regionalmanagement „Silbernes Erzgebirge“, Verein)<br />

• Wasserversorgungs-, Abwasserbehandlungs- und Dienstleistungs- GmbH (Beteiligung)<br />

• Abwasserzweckverband Muldental (Freiberger Mulde) (Zweckverband)<br />

• Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge e.V. (Verein)<br />

• Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost (Beteiligung)<br />

• Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der envia Chemnitz (Beteiligung)<br />

• Trinkwasserzweckverband Weißeritzgruppe (Zweckverband)<br />

• Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (Körperschaft des<br />

öffentlichen Rechts)<br />

• Unfallkasse Sachsen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)<br />

• Kommunaler Schadensausgleich (nichtrechtsfähiger Zusammenschluss)<br />

Seite 7 12.06.2012


Anlage 2 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />

Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />

Übersicht über die von den bisherigen Gemeinden Höckendorf und <strong>Pretzschendorf</strong> im jeweiligen<br />

Haushaltplan 2012 beschlossenen und in der Finanzplanung für 2013 festgesetzten<br />

Maßnahmen größer 20.000 EUR<br />

Gemeinde Höckendorf<br />

• Bau einer Löschwasserzisterne in Ruppendorf<br />

• Sanierung Anbau Heimatmuseum Höckendorf in Richtung Feuerwehrgerätehaus<br />

• Erneuerung der Elektroinstallationen in der Kita Höckendorf<br />

• Ausbau der Zufahrt zum Richtschacht (Tharandter Straße) in Höckendorf<br />

• Erneuerung des Weges in Richtung Ochsenberg (Tharandter Straße) in Höckendorf<br />

• Beseitigung der Winterschäden 2012<br />

• Fußwegbau an der Staatsstraße 192 in Höckendorf<br />

• Herstellung der Anliegerstraße im Oberdorf von Borlas<br />

• Erneuerung der Beleuchtung an der Staatsstraße 192 in Höckendorf<br />

• Sanierung des Höckenbachs, Bereich Schulweg 1 in Höckendorf<br />

• Renaturierung des Höckenbachs in Ruppendorf, 1. BA<br />

• Neubau eines Regenwasserrückhaltebeckens am Langen Grundbach in Ruppendorf<br />

• Erneuerung der speicherprogrammierbaren Steuerung in der Kläranlage Höckendorf<br />

• Erwerb eines Kommunaltraktors für den Bauhof<br />

• Ausbau der Breitbandversorgung für alle Ortsteile<br />

Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong><br />

Maßnahmen 2012:<br />

• Beschaffung Löschfahrzeug FFW Friedersdorf<br />

• Sanierung Stützmauer Grundschule <strong>Pretzschendorf</strong><br />

• Medios und weitere Ausstattungen Grundschule <strong>Pretzschendorf</strong><br />

• Medios und weitere Ausstattungen Mittelschule Klingenberg<br />

• Sanierungen und Ausstattungen in Kita Klingenberg und <strong>Pretzschendorf</strong><br />

• Energetische Sanierung Kita Colmnitz<br />

• Sanierung Dachkonstruktion Turnhalle Colmnitz<br />

• Straßenbau und Gewässerrand Schulkurve Colmnitz<br />

• Vermessung Sohraer Straße Colmnitz<br />

• Beseitigung der Winterschäden 2012<br />

• Umlage AZV Muldental 2011<br />

• Anschlusskosten Abwasserkanal Gemeindegrundstücke OT <strong>Pretzschendorf</strong><br />

• Reko und Erweiterung Trauerhalle Colmnitz in 2012 uns 2013<br />

• Bezuschussung Umbau Alte Schule Klingenberg für Trauerraum 2012 und 2013<br />

• Erwerb Bauhoffahrzeug<br />

• Dachdeckung und Giebelsanierung Bahnhofstraße 4 Klingenberg (Sachsenhof)<br />

Maßnahmen 2013:<br />

• Planung Reko Gerätehauser Colmnitz und Klingenberg<br />

• Planung Reko Turnhalle Mittelschule Klingenberg<br />

• Errichtung Kinderspielplatz Friedersdorf<br />

• Sanierung Stützmauern Gemeindegebiet<br />

• Erneuerung Bahnhofstraße Friedersdorf<br />

• Beschaffung Salzsilo für Bauhof<br />

• weitere Sanierung Gebäudebestand Gemeindegebiet<br />

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Anlage 3 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />

Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />

Übersicht über die öffentlichen Einrichtungen in den einzelnen Ortsteilen<br />

Ortsteil Beerwalde<br />

• Ortswehr Beerwalde, Mühlenstraße 39b<br />

• Bücherei Beerwalde, Mühlenstraße 52<br />

• Jugendclub Beerwalde, Mühlenstraße 8b<br />

• Turnhalle Beerwalde, Mühlenstraße 8b<br />

• Sportplatz Beerwalde, Mühlenstraße<br />

• Kinderspielplatz Beerwalde, Mühlenstraße 52<br />

Ortsteil Borlas<br />

• Ortswehr Borlas, Hauptstraße 15a<br />

• Bücherei Borlas, Hauptstraße 54a<br />

• zwei Kindertagespflegeeinrichtungen<br />

• Jugendclub Borlas, Hauptstraße 54a<br />

• Turnhalle Borlas, Hauptstraße 54a<br />

• Kinderspielplatz Borlas, Hauptstraße 54a<br />

Ortsteil Höckendorf<br />

• Gemeindeverwaltung Höckendorf, Schulweg 1<br />

• Schiedsstelle Höckendorf, Schulweg 1<br />

• Ortswehr Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 5a<br />

• Gemeindewehr Höckendorf, Schulweg 1<br />

• Heimatmuseum Höckendorf, Schenkberg 4<br />

• Bücherei Höckendorf, Schulweg 1<br />

• zwei Kindertagespflegeeinrichtungen<br />

• Kindertagesstätte „Storchennest“ Höckendorf, Dorfhainer Straße 1a<br />

• Jugendtreff Höckendorf, Siedlungsstraße 8<br />

• Turnhalle Höckendorf, Kirchweg 9<br />

• Heidesportplatz Höckendorf, Schenkberg 25<br />

• Anglerheim Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 55a<br />

• Kinderspielplatz Wohngebiet Höckendorf, Heideblick<br />

• Tiergarten Höckendorfer Heide, Heidestraße<br />

• Abwasserbeseitigung mit Kläranlage Höckendorf, Tharandter Straße 52a<br />

• Trauerfeierhalle Höckendorf, Kirchweg 9<br />

Ortsteil Obercunnersdorf<br />

• Ortswehr Obercunnersdorf, Dorfstraße 12<br />

• Jugendclub Obercunnersdorf, Dorfstraße 1<br />

• Kinderspielplatz Obercunnersdorf, Dorfstraße<br />

• Wäscherolle Obercunnersdorf, Dorfstraße 1<br />

Ortsteil Ruppendorf<br />

• Ortswehr Ruppendorf, Freiberger Straße 2<br />

• Grundschule Ruppendorf, Freiberger Straße 18<br />

• Bücherei Ruppendorf, Freiberger Straße 18<br />

• Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf, Freiberger Straße 18<br />

• Schulhort Höckendorf, Freiberger Straße 18<br />

• Jugendclub Ruppendorf, Freiberger Straße 18a<br />

• Jugendclub „Die Waage“ Ruppendorf, Hofweg 6d<br />

Seite 9 12.06.2012


Anlage 3 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />

Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />

Übersicht über die öffentlichen Einrichtungen in den einzelnen Ortsteilen<br />

Ortsteil Ruppendorf (Fortsetzung)<br />

• Turnhalle Ruppendorf, Beerwalder Straße 5a<br />

• Handballplatz Ruppendorf, Beerwalder Straße 5a<br />

• Kinderspielplatz am Kinderhaus Ruppendorf, Freiberger Straße 18<br />

• Kinderspielplatz Wasserburg Ruppendorf, Hofweg<br />

• Trauerfeierhalle Ruppendorf, Beerwalder Straße 5b<br />

Ortsteil Friedersdorf<br />

• Ortswehr Friedersdorf, Schulweg 1<br />

• Jugendclub Friedersdorf, Frauensteiner Straße 35c<br />

• eine Kindertagespflegeeinrichtung<br />

• Sportplatz Friedersdorf, Frauensteiner Straße<br />

Ortsteil Röthenbach<br />

• Ortswehr Röthenbach, Bergstraße 1a<br />

• Jugendclub Röthenbach, Bergstraße 9<br />

• Spielplatz Röthenbach, Weißeritzstraße<br />

• Sportplatz Röthenbach, Weißeritzstraße<br />

Ortsteil <strong>Pretzschendorf</strong><br />

• Gemeindeverwaltung <strong>Pretzschendorf</strong>, Thomas-Müntzer-Straße 69a<br />

• Gemeindeverwaltung <strong>Pretzschendorf</strong>, Mittelweg 6a<br />

• Ortswehr <strong>Pretzschendorf</strong>, Mittelweg 6a<br />

• Bücherei <strong>Pretzschendorf</strong>, Erich-Weinert-Straße 9<br />

• zwei Kindertagespflegeeinrichtungen<br />

• Kneipp Kindergarten <strong>Pretzschendorf</strong>, Lindenweg 4<br />

• Grundschule <strong>Pretzschendorf</strong>, Erich-Weinert-Straße 9<br />

• Turnhalle <strong>Pretzschendorf</strong>, Dresdner Straße 64a<br />

• Schulhort <strong>Pretzschendorf</strong>, Erich-Weinert-Straße 9<br />

• Trauerfeierhalle <strong>Pretzschendorf</strong>, Freiberger Straße 12b<br />

• Schiedsstelle <strong>Pretzschendorf</strong>, Thomas-Müntzer-Straße 69a<br />

• Freibad <strong>Pretzschendorf</strong>, Siedlung 1a<br />

• Kulturhaus <strong>Pretzschendorf</strong>, Freiberger Straße 2<br />

• Parkbaude <strong>Pretzschendorf</strong>, Platz der Jugend 3b<br />

• Jugendclub <strong>Pretzschendorf</strong>, Platz der Jugend 3a<br />

• Sportplatz <strong>Pretzschendorf</strong>, Siedlung<br />

• Spiel- und Bolzplatz <strong>Pretzschendorf</strong>, Dresdner Straße<br />

Ortsteil Colmnitz<br />

• Ortswehr Colmnitz, Am Dorfplatz 6<br />

• Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz, Siedlerweg 4<br />

• eine Kindertagespflegeeinrichtung<br />

• Turnhalle Colmnitz, Am Dorfplatz 5<br />

• Sportplatz Colmnitz, Bahnhofstraße<br />

• Jugendclub Colmnitz, Siedlerweg 26<br />

• Trauerhalle Colmnitz, Bahnhofstraße<br />

• Reitplatz Colmnitz mit Gebäude, Zur Hofleite<br />

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Anlage 3 zur Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinde Höckendorf und der<br />

Gemeinde <strong>Pretzschendorf</strong> zur neuen Gemeinde Klingenberg<br />

Übersicht über die öffentlichen Einrichtungen in den einzelnen Ortsteilen<br />

Ortsteil Klingenberg<br />

• Mittelschule Klingenberg, Bahnhofstraße 5a<br />

• Turnhalle Klingenberg, Bahnhofstraße 5a<br />

• Kindergarten Klingenberg, Schulberg<br />

• zwei Kindertagespflegeeinrichtungen<br />

• Turnhalle Klingenberg, Schulberg 3<br />

• Sportplatz Klingenberg, Schulberg<br />

• Jugendclub Klingenberg, Schulberg 3a<br />

• Kinderspielplatz Klingenberg, Am Sachsenhof<br />

• Parkplatz „An der Talsperre“, Talsperrenstraße<br />

• Parkplatz am Bahnhof, Bahnhofstraße<br />

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