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Koalitionsvertrag_2018

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Wir wollen die Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ zur Neustrukturierung<br />

und Verbesserung der Medizinerausbildung, zur Stärkung der Allgemeinmedizin,<br />

zur Anpassung des Zulassungsverfahrens und zur besseren flächendeckenden<br />

hausärztlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen eng begleiten. Der Bund<br />

wird die Länder bei der Novellierung der Hochschulzulassung zum Medizinstudium<br />

begleiten, die im Zuge des Bundesverfassungsgerichtsurteils notwendig geworden<br />

ist.<br />

Wir wollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes weiterhin sicherstellen,<br />

indem wir die Zugangsvoraussetzungen im Bundesrecht künftig auch stärker an gewonnenen<br />

berufspraktischen Erfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen<br />

orientieren und beispielsweise den Zugang zum höheren Dienst des Bundes<br />

auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung<br />

öffnen.<br />

Wir wollen dazu beitragen, dass Frauen vermehrt Führungspositionen in Hochschulen<br />

und Forschungseinrichtungen übernehmen. Orientiert am Kaskadenmodell müssen<br />

Wissenschaftseinrichtungen auf eine Steigerung des Frauenanteils verpflichtet<br />

werden. Wir werden als Kriterium für die Förderung von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen<br />

die Vorlage von Gleichstellungs- und Personalentwicklungskonzepten<br />

mit verbindlichen Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie die<br />

Einhaltung von Gleichstellungsstandards einführen. Einen wichtigen Beitrag wird das<br />

erneuerte Professorinnenprogramm leisten. Daneben liefert insbesondere die Geschlechterforschung<br />

wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse über Ursachen und<br />

Mechanismen, die die Gleichstellung behindern.<br />

4. Forschung und Innovation<br />

Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemeinsam<br />

mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des<br />

Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.<br />

Für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland, in denen es an unternehmerischer<br />

Innovationskraft fehlt, wollen wir mit einem Rahmenprogramm „Innovation und<br />

Strukturwandel“ zielgenaue Förderinstrumente entwickeln, z. B. durch das Programm<br />

„WIR – Wandel in der Region durch Innovation“ sowie weitere Maßnahmen zum<br />

Ausbau der Innovationskompetenz an regionalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen<br />

und zur Vernetzung von Innovationsakteuren vor Ort. Die östlichen Bundesländer<br />

wollen wir bei ihren Anstrengungen in der Wissenschafts- und Innovationspolitik<br />

besonders unterstützen.<br />

Die Hightech-Strategie (HTS) wird als ressortübergreifende Forschungs- und Innovationsstrategie<br />

weiterentwickelt und auf die großen Herausforderungen Digitalisierung,<br />

Gesundheit, Klima und Energie, Mobilität, Sicherheit, soziale Innovationen und die<br />

Zukunft der Arbeit fokussiert. Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförderung<br />

ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik. Den Transfer wollen<br />

wir als zentrale Säule unseres Forschungs- und Innovationssystems nachhaltig<br />

stärken und substantielle Steigerungen erreichen. Zur Förderung von Sprunginnovationen<br />

wollen wir neue Instrumente schaffen und die direkte Forschungsförderung<br />

des Bundes stärker auf den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft ausrichten.<br />

Wir wollen Forschungscampi ausbauen. Auf ausgewählten Forschungsfeldern<br />

wollen wir starke Anreize für die Zusammenarbeit der Forschungs- und Wissen-<br />

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