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Arbeitsschutzkatalog_Ausgabe_17

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Bekleidung<br />

Schutzkleidung ist eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden<br />

Einwirkungen bei der Arbeit schützt.<br />

Bereitstellen von Schutzkleidung<br />

Geeignete Schutzkleidung ist zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass das<br />

Tragen von Schutzkleidung erforderlich ist.<br />

Quelle: BG RCI Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie „Persönliche Schutzausrüstung“<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne der BG-Regel werden u. a. folgende Begriffe bestimmt:<br />

Schutzkleidung:<br />

Schutzkleidung ist eine PSA die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen<br />

soll.<br />

Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen.<br />

Arbeitskleidung:<br />

Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen<br />

wird.<br />

Sie hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse.<br />

Berufskleidung:<br />

Berufskleidung ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung, z.B. Uniform, getragen wird.<br />

Sie ist keine Kleidung mit spezifischer Schutzfunktion.<br />

Bekleidung<br />

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© 20<strong>17</strong> MLS Safety GmbH

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