Design-Illustration
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Studienbedingungen<br />
ILLUSTRATION UND DESIGN<br />
§ 1 – Studienziel<br />
Gegenstand des Studiums ist die Ausbildung<br />
im <strong>Illustration</strong>sdesign auf der Basis einer breiten<br />
bildnerischen und designerischen Entwicklung. Es<br />
befähigt Studierende mit gestalterischen Talenten<br />
zu einer kreativen und gleichwohl marktorientierten<br />
Berufstätigkeit. So kann man als Freelancer, Selbständiger<br />
mit eigenem Studio oder als Mitarbeiter<br />
unterschiedlichster Medien Karriere machen.<br />
§ 2 – Bewerbung<br />
Das Studium kann mit dem Sommersemester oder<br />
mit dem Wintersemester begonnen werden.<br />
Die Akademie vereinbart mit dem Interessenten ein<br />
persönliches Vorstellungsgespräch (»Mappentermin«).<br />
Die Bewerbungsunterlagen können bei dieser<br />
Gelegenheit abgegeben oder auch später nachgereicht<br />
werden.<br />
Bei dem Mappentermin ist eine Mappe mit ca.<br />
20 Arbeiten eigener Hand (nicht älter als drei Jahre)<br />
vorzulegen, die von Dozenten der Akademie<br />
beurteilt wird. Geeignet sind Arbeiten aus folgenden<br />
Gebieten: Malerei, Zeichnung, Druckgrafik,<br />
Foto, Plastik (nur als fotografische Abbildungen);<br />
daneben können auch digital produzierte Arbeiten<br />
eingereicht werden.<br />
§ 3 – Studiendauer<br />
Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester,<br />
kann jedoch bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen<br />
(z.B. fachliche Vorbildung) durch die Akademieleitung<br />
auf 6 Semester verkürzt werden.<br />
Sommersemester beginnen jeweils am 1. April<br />
und enden am 30. September, Wintersemester<br />
beginnen am 1. Oktober und enden am 31. März.<br />
In den staatlichen Hamburger Schulferien und an<br />
gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.<br />
Die Anwesenheit in der Akademie zu den Unterrichtszeiten<br />
wird grundsätzlich erwartet. Sofern<br />
Aufgabenstellung oder besondere Umstände dies<br />
erfordern und eine Leistungskontrolle gewährleistet<br />
ist, kann mit Zustimmung der Akademieleitung ausnahmsweise<br />
auch außerhalb der Akademie (beispielsweise<br />
Projektort, Praktikumsplatz oder Atelier)<br />
gearbeitet werden.<br />
Der zeitliche Umfang der Ausbildung umfasst<br />
mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche.<br />
Dabei liegt die Unterrichtszeit Montag bis Freitag<br />
mit täglich mindestens 4 zusammenhängenden<br />
Unterrichtsstunden im Zeitrahmen 8.30–13.00 h<br />
(Kernzeit ab 9.00 h) bzw. 13.30 –18.00 h (Kernzeit<br />
ab14.00 h). Semesterstundenpläne immer im<br />
Aushang am »Schwarzen Brett«.<br />
Die Zeit für Ausstellungsbesuche, Besichtigungen<br />
und Exkursionen wird auf die Wochenstundenzahl<br />
angerechnet.<br />
Ein Fernbleiben vom Unterricht in der Akademie<br />
oder von der Projektarbeit muss der Schulleitung<br />
spätestens am 2. Tag begründet werden. Auf die<br />
gesetzlichen Meldepflichten für BAföG- Empfänger<br />
wird hiermit hingewiesen.<br />
Bei längeren Fehlzeiten (das bedeutet mehr als<br />
125 Unterrichtsstunden im Semester) kann die Akademie<br />
auf Wiederholung des betroffenen Semesters<br />
bestehen.<br />
§ 4 – Leistungsnachweise<br />
Über die Leistungen jedes Semesters wird ein Semesterzeugnis<br />
erteilt. Für den Aufstieg in die jeweils<br />
folgende Semesterstufe ist eine mindestens ausreichende<br />
Gesamtbewertung erforderlich.<br />
Zum Ende der Grundlehre nach der 3. Semesterstufe<br />
erfolgt die Zwischenprüfung als Voraussetzung<br />
für den Übergang zur <strong>Design</strong>lehre ab der 4.<br />
Semesterstufe. Die Zulassung zur 7. Semesterstufe<br />
mit Abschlussprüfung setzt die mindestens ausreichende<br />
Erfüllung aller Arbeitsaufgaben der 6. Semesterstufe<br />
voraus.<br />
Die Ausbildung wird erfolgreich abgeschlossen,<br />
wenn das Gesamtergebnis des Prüfungsverfahrens<br />
mindestens ausreichend ist und langfristig einen<br />
Berufserfolg erwarten lässt. Daraufhin werden Abschlussurkunde<br />
und –zeugnis erteilt. Verlässt der<br />
Studierende die Akademie ohne bestandene Abschlussprüfung,<br />
wird eine Bestätigung zum Nachweis<br />
dieser Ausbildungszeit ausgestellt.<br />
§ 5 – Rücktritt, Haftung<br />
Der Bewerber kann nach Zusage eines Studienplatzes<br />
durch die Akademie innerhalb von 14 Tagen<br />
durch eingeschriebenen Brief vom Unterrichtsvertrag<br />
zurücktreten.<br />
Liegen zu Beginn des Studiums für eine Klasse<br />
nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus<br />
von der Akademie nicht zu vertretenden Gründen<br />
eine programmgemäße Durchführung des Studienganges<br />
nicht möglich, ist die Akademie bis 10<br />
Tage nach Beginn des 1. Semesters berechtigt, vom<br />
Unterrichtsvertrag zurückzutreten. Eine Haftung<br />
gegenüber dem Studierenden für etwaige daraus<br />
entstehende Schäden ist ausgeschlossen. Bereits<br />
gezahlte Studiengelder werden von der Akademie<br />
erstattet.<br />
Für Abhandenkommen und Beschädigung von<br />
persönlichem Eigentum des Studierenden haftet die<br />
Akademie nicht.<br />
§ 6 – Kündigung<br />
Der Studierende hat das Recht, den Unterrichtsvertrag<br />
ohne Angabe von Gründen zu jedem Semesterende<br />
durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.<br />
Letzter Kündigungstermin im Wintersemester<br />
ist der 15. Februar, im Sommersemester der 15.<br />
August.<br />
Die Akademie hat das Recht, den Unterrichtsvertrag<br />
mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des<br />
1. Semesters zu kündigen, wenn sie feststellt, dass<br />
der Studierende den Anforderungen nicht genügt.<br />
Unberührt bleiben fristlose Kündigungsrechte aus<br />
wichtigem Grund.<br />
Ein solcher liegt seitens der Akademie namentlich<br />
dann vor, wenn der Studierende trotz schriftlicher<br />
Abmahnung wiederholt die Hausordnung<br />
verletzt oder wiederholt unentschuldigt fehlt. Ein<br />
Grund zur fristlosen Kündigung ist auch, wenn der<br />
Studierende mit einem Betrag, der wenigstens<br />
zwei Monatsraten des Studiengeldes entspricht, im<br />
Rückstand ist.<br />
§ 7 – Kosten<br />
Das Studiengeld beträgt 450 € pro Monat. Bei<br />
Vorauszahlung für das Semester beträgt der ermäßigte<br />
Preis für 6 Monate insgesamt 2.520 € entsprechend<br />
420 € pro Monat. Mehrwertsteuer wird<br />
nicht berechnet (USt-befreit § 4 Nr. 21b UStG).<br />
Die Verpflichtung zur Zahlung des Studiengeldes<br />
besteht auch, wenn der Unterricht nicht oder nur<br />
teilweise besucht wird.<br />
Enthalten im Studiengeld sind die Kosten für Modelle<br />
in den Akt- und Figurkursen. Ebenfalls enthalten<br />
ist die Nutzung der Computerarbeitsplätze in<br />
den dafür vorgesehenen Kursen und Übungszeiten.<br />
Für den persönlichen Verbrauch an Mal-, Druckund<br />
Zeichenfarben, Fotokopien, Filmen, Foto-, Mal-,<br />
Zeichen- und Druckpapieren etc. kommt der Studierende<br />
hingegen selbst auf.<br />
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 150 €<br />
und wird mit dem Tag der Zusage eines Studienplatzes<br />
fällig.<br />
Die Prüfungsgebühren, die jeweils zum Prüfungstermin<br />
fällig werden, betragen 150 € für die Zwischenprüfung<br />
nach dem 3. Semester sowie 250 €<br />
für die berufsqualifizierende Prüfung zum Abschluss<br />
des Studiums.<br />
§ 8 – Urheberrechte<br />
Die Akademie darf Bildwerke des Studierenden,<br />
die aus dem Unterricht heraus entstanden sind, für<br />
Zwecke der Demonstration und Eigenwerbung kostenlos<br />
nutzen.<br />
§ 9 – Eingeschlossene Regelungen<br />
Semesterstundenpläne, Prüfungs- und Hausordnung<br />
sind Bestandteil der Studienbedingungen<br />
(ständiger Aushang der aktuellen Ausgaben am<br />
»Schwarzen Brett« und Abgabe durch das Schulsekretariat).<br />
Stand 1.1.2018<br />
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