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Design-Illustration

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Studienbedingungen<br />

ILLUSTRATION UND DESIGN<br />

§ 1 – Studienziel<br />

Gegenstand des Studiums ist die Ausbildung<br />

im <strong>Illustration</strong>sdesign auf der Basis einer breiten<br />

bildnerischen und designerischen Entwicklung. Es<br />

befähigt Studierende mit gestalterischen Talenten<br />

zu einer kreativen und gleichwohl marktorientierten<br />

Berufstätigkeit. So kann man als Freelancer, Selbständiger<br />

mit eigenem Studio oder als Mitarbeiter<br />

unterschiedlichster Medien Karriere machen.<br />

§ 2 – Bewerbung<br />

Das Studium kann mit dem Sommersemester oder<br />

mit dem Wintersemester begonnen werden.<br />

Die Akademie vereinbart mit dem Interessenten ein<br />

persönliches Vorstellungsgespräch (»Mappentermin«).<br />

Die Bewerbungsunterlagen können bei dieser<br />

Gelegenheit abgegeben oder auch später nachgereicht<br />

werden.<br />

Bei dem Mappentermin ist eine Mappe mit ca.<br />

20 Arbeiten eigener Hand (nicht älter als drei Jahre)<br />

vorzulegen, die von Dozenten der Akademie<br />

beurteilt wird. Geeignet sind Arbeiten aus folgenden<br />

Gebieten: Malerei, Zeichnung, Druckgrafik,<br />

Foto, Plastik (nur als fotografische Abbildungen);<br />

daneben können auch digital produzierte Arbeiten<br />

eingereicht werden.<br />

§ 3 – Studiendauer<br />

Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester,<br />

kann jedoch bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen<br />

(z.B. fachliche Vorbildung) durch die Akademieleitung<br />

auf 6 Semester verkürzt werden.<br />

Sommersemester beginnen jeweils am 1. April<br />

und enden am 30. September, Wintersemester<br />

beginnen am 1. Oktober und enden am 31. März.<br />

In den staatlichen Hamburger Schulferien und an<br />

gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.<br />

Die Anwesenheit in der Akademie zu den Unterrichtszeiten<br />

wird grundsätzlich erwartet. Sofern<br />

Aufgabenstellung oder besondere Umstände dies<br />

erfordern und eine Leistungskontrolle gewährleistet<br />

ist, kann mit Zustimmung der Akademieleitung ausnahmsweise<br />

auch außerhalb der Akademie (beispielsweise<br />

Projektort, Praktikumsplatz oder Atelier)<br />

gearbeitet werden.<br />

Der zeitliche Umfang der Ausbildung umfasst<br />

mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche.<br />

Dabei liegt die Unterrichtszeit Montag bis Freitag<br />

mit täglich mindestens 4 zusammenhängenden<br />

Unterrichtsstunden im Zeitrahmen 8.30–13.00 h<br />

(Kernzeit ab 9.00 h) bzw. 13.30 –18.00 h (Kernzeit<br />

ab14.00 h). Semesterstundenpläne immer im<br />

Aushang am »Schwarzen Brett«.<br />

Die Zeit für Ausstellungsbesuche, Besichtigungen<br />

und Exkursionen wird auf die Wochenstundenzahl<br />

angerechnet.<br />

Ein Fernbleiben vom Unterricht in der Akademie<br />

oder von der Projektarbeit muss der Schulleitung<br />

spätestens am 2. Tag begründet werden. Auf die<br />

gesetzlichen Meldepflichten für BAföG- Empfänger<br />

wird hiermit hingewiesen.<br />

Bei längeren Fehlzeiten (das bedeutet mehr als<br />

125 Unterrichtsstunden im Semester) kann die Akademie<br />

auf Wiederholung des betroffenen Semesters<br />

bestehen.<br />

§ 4 – Leistungsnachweise<br />

Über die Leistungen jedes Semesters wird ein Semesterzeugnis<br />

erteilt. Für den Aufstieg in die jeweils<br />

folgende Semesterstufe ist eine mindestens ausreichende<br />

Gesamtbewertung erforderlich.<br />

Zum Ende der Grundlehre nach der 3. Semesterstufe<br />

erfolgt die Zwischenprüfung als Voraussetzung<br />

für den Übergang zur <strong>Design</strong>lehre ab der 4.<br />

Semesterstufe. Die Zulassung zur 7. Semesterstufe<br />

mit Abschlussprüfung setzt die mindestens ausreichende<br />

Erfüllung aller Arbeitsaufgaben der 6. Semesterstufe<br />

voraus.<br />

Die Ausbildung wird erfolgreich abgeschlossen,<br />

wenn das Gesamtergebnis des Prüfungsverfahrens<br />

mindestens ausreichend ist und langfristig einen<br />

Berufserfolg erwarten lässt. Daraufhin werden Abschlussurkunde<br />

und –zeugnis erteilt. Verlässt der<br />

Studierende die Akademie ohne bestandene Abschlussprüfung,<br />

wird eine Bestätigung zum Nachweis<br />

dieser Ausbildungszeit ausgestellt.<br />

§ 5 – Rücktritt, Haftung<br />

Der Bewerber kann nach Zusage eines Studienplatzes<br />

durch die Akademie innerhalb von 14 Tagen<br />

durch eingeschriebenen Brief vom Unterrichtsvertrag<br />

zurücktreten.<br />

Liegen zu Beginn des Studiums für eine Klasse<br />

nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus<br />

von der Akademie nicht zu vertretenden Gründen<br />

eine programmgemäße Durchführung des Studienganges<br />

nicht möglich, ist die Akademie bis 10<br />

Tage nach Beginn des 1. Semesters berechtigt, vom<br />

Unterrichtsvertrag zurückzutreten. Eine Haftung<br />

gegenüber dem Studierenden für etwaige daraus<br />

entstehende Schäden ist ausgeschlossen. Bereits<br />

gezahlte Studiengelder werden von der Akademie<br />

erstattet.<br />

Für Abhandenkommen und Beschädigung von<br />

persönlichem Eigentum des Studierenden haftet die<br />

Akademie nicht.<br />

§ 6 – Kündigung<br />

Der Studierende hat das Recht, den Unterrichtsvertrag<br />

ohne Angabe von Gründen zu jedem Semesterende<br />

durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.<br />

Letzter Kündigungstermin im Wintersemester<br />

ist der 15. Februar, im Sommersemester der 15.<br />

August.<br />

Die Akademie hat das Recht, den Unterrichtsvertrag<br />

mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des<br />

1. Semesters zu kündigen, wenn sie feststellt, dass<br />

der Studierende den Anforderungen nicht genügt.<br />

Unberührt bleiben fristlose Kündigungsrechte aus<br />

wichtigem Grund.<br />

Ein solcher liegt seitens der Akademie namentlich<br />

dann vor, wenn der Studierende trotz schriftlicher<br />

Abmahnung wiederholt die Hausordnung<br />

verletzt oder wiederholt unentschuldigt fehlt. Ein<br />

Grund zur fristlosen Kündigung ist auch, wenn der<br />

Studierende mit einem Betrag, der wenigstens<br />

zwei Monatsraten des Studiengeldes entspricht, im<br />

Rückstand ist.<br />

§ 7 – Kosten<br />

Das Studiengeld beträgt 450 € pro Monat. Bei<br />

Vorauszahlung für das Semester beträgt der ermäßigte<br />

Preis für 6 Monate insgesamt 2.520 € entsprechend<br />

420 € pro Monat. Mehrwertsteuer wird<br />

nicht berechnet (USt-befreit § 4 Nr. 21b UStG).<br />

Die Verpflichtung zur Zahlung des Studiengeldes<br />

besteht auch, wenn der Unterricht nicht oder nur<br />

teilweise besucht wird.<br />

Enthalten im Studiengeld sind die Kosten für Modelle<br />

in den Akt- und Figurkursen. Ebenfalls enthalten<br />

ist die Nutzung der Computerarbeitsplätze in<br />

den dafür vorgesehenen Kursen und Übungszeiten.<br />

Für den persönlichen Verbrauch an Mal-, Druckund<br />

Zeichenfarben, Fotokopien, Filmen, Foto-, Mal-,<br />

Zeichen- und Druckpapieren etc. kommt der Studierende<br />

hingegen selbst auf.<br />

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 150 €<br />

und wird mit dem Tag der Zusage eines Studienplatzes<br />

fällig.<br />

Die Prüfungsgebühren, die jeweils zum Prüfungstermin<br />

fällig werden, betragen 150 € für die Zwischenprüfung<br />

nach dem 3. Semester sowie 250 €<br />

für die berufsqualifizierende Prüfung zum Abschluss<br />

des Studiums.<br />

§ 8 – Urheberrechte<br />

Die Akademie darf Bildwerke des Studierenden,<br />

die aus dem Unterricht heraus entstanden sind, für<br />

Zwecke der Demonstration und Eigenwerbung kostenlos<br />

nutzen.<br />

§ 9 – Eingeschlossene Regelungen<br />

Semesterstundenpläne, Prüfungs- und Hausordnung<br />

sind Bestandteil der Studienbedingungen<br />

(ständiger Aushang der aktuellen Ausgaben am<br />

»Schwarzen Brett« und Abgabe durch das Schulsekretariat).<br />

Stand 1.1.2018<br />

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