»Hotel Wedina« – Gast-Broschüre und Studenten-Wettbewerb zur gestalterischen Ausstattung des Literatur-Hotels, 1. Preis Kirsten Ladiges Zwei Themenseiten für die Kinderzeitschrift GEOmini: Thema »Körper« und Thema »Rätseln« (Ausschnitt), Moritz Elwart <strong>Illustration</strong>en in Zeitschrift GALA :1. Vanya Schwiefert, Siegerin im Wettbeweb »Spirit der GALA SPA AWARDS«, 2. Claudia Mächler, »Zisch – so riecht Urlaub« 14
Kosten und Förderung ILLUSTRATION UND DESIGN Studium <strong>Illustration</strong>sdesign Nichtstaatliche Berufsfachschulen sind in Deutschland seit Jahrzehnten eine wichtige Säule der Ausbildung für kreative Karrieren, vor allem in den Bereichen Schauspiel, Musik und <strong>Design</strong>. Gerade heute, in Zeiten der globalen Egalisierung des Bildungswesens, sind sie oft immer noch der beste Weg für fantasievolle Menschen, die weniger an theoretischem Wissen als an realitätsnaher und praktischer Entwicklung ihrer gestalterischen Fähigkeiten interessiert sind. Das Studium <strong>Illustration</strong>sdesign beginnt zweimal im Jahr, zum Sommersemester ab April, zum Wintersemester ab Oktober. Die Bewerbung für April sollte bis zum 1. März und die für den Start im Oktober bis zum 1. September des Jahres eingehen. Spätere Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, sofern noch Plätze frei sind. Kosten Studiengebühren monatlich: 450 B Bei Vorauszahlung für ein Semester: 2.520 B (= monatlich 420 B) Sonstige Gebühren Aufnahmegebühr: einmalig 150 B Prüfungsgebühren: Zwischenprüfung (im 3. Semester): einmalig 150 B Abschlussprüfung (im 7. Semester): einmalig 250 B Ausbildungsförderung Wer bei uns <strong>Illustration</strong>sdesign studiert, hat grundsätzlich Anspruch auf Förderung nach BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Es handelt sich um sogenanntes Schüler-BAföG, da die Bildkunst Akademie schulrechtlich eine Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss ist. Schüler-Bafög hat gegenüber dem normalen Studenten-BAföG erhebliche Vorteile (siehe gelbe Textbox rechts). BAföG-Überblick des Bundesministerium auf der Website: https://www.bafög.de Der Schüler-Bafög Höchstsatz beträgt bis zu 705 B im Monat. Dieser Betrag wird allerdings nur erreicht, wenn alle persönlichen Gegebenheiten optimal zu den Bedingungen des Gesetzes passen. Willst du genau wissen, ob und wieviel Bafög-Leistungen du zu erwarten hast, solltest du dir das im zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ausrechnen 1. Unsere Schüler er hal ten die gesamte BAföG-Förderung zu 100 Prozent als nicht rückzahl baren Zu schuss. 2. Für unsere Schüler gibt es keine bestimmte Höchstdauer der BAföG-Förderung, sie läuft bis zum Er rei chen des Abschlusses. Die För de rung an Hochschulen geht dagegen nur bis zum Ende der Re gel stu di enzeit. lassen, denn dort ist man auf die komplizierten BAföG-Regeln spezialisiert. Welches Amt für Ausbildungsförderung ist für dich nun eigentlich zuständig? Solche Ämter gibt es bei jeder Stadt- oder Kreisverwaltung. Zuständig für dich ist in erster Linie jenes, in dessen Bereich deine Eltern wohnen, wenn du noch von diesen wirtschaftlich abhängig und bei Studienbeginn unter 30 Jahre alt bist. Trifft das nicht zu, musst du selbst Kontakt zum Amt für Ausbildungsförderung deines Wohnortes aufnehmen. Dort bekommt du zu den Sprechzeiten außer Beratung auch alle Antragsformulare. Am schnellsten findest du die Ämter einschließlich Anschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten im Verzeichnis der deutschen Ämter für Ausbildungsförderung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterhält dafür eine Internetseite unter folgenden Adresse (alle Bindestriche gehören dazu !): https://www.bafög.de/de/inland - - - schulische-ausbildung-einschliesslichpraktika - - 487.php Wenn du den BAföG-Antrag möglichst schnell auf eigene Faust stellen willst, kann du alle Formulare auch im Internet herunterladen, ausfüllen und mit Anlagen einreichen. Zu diesen Anlagen gehört das „Formblatt 2 – Bescheinigung nach § 9 Bafög“, das wir für deinen Antrag bearbeiten müssen. Hier geht’s zum Download: https://www.bafög.de/de/alleantragsformulare-432.php Bildungskredit Zur weiteren staatlichen Förderung gibt es den staatlichen Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes. Den können alle Angehörigen der BILDKUNST AKADEMIE, die die Anfangssemester hinter sich haben, ohne besondere Bedingungen erhalten. Diesen günstigen Kredit bekommst du in jedem Fall, ob du BAföG-berechtigt bist oder nicht. Der Kredit umfasst nach Wunsch bis insgesamt 7.200 B, die in monatlichen Raten von bis zu 300 B ausgezahlt werden. Daneben ist aber auch eine Einmalzahlung von 3.600 B möglich. Vorteile dieses Kredits: keine versteckten Kosten, keine Sicherheiten, geringe Verzinsung um 1 % und erste Rückzahlungsrate vier Jahre nach Abschluss der Ausbildung. Das alles kann man ganz einfach online abwickeln. Genaue Informationen bekommst du beim Bundesverwaltungsamt: www.bildungskredit.de Stadtmobilität Wer kein Auto hat oder den täglichen Wettstreit um Parkplätze scheut, fährt größere Strecken am besten mit S-Bahn, U-Bahn oder Bus, die in Hamburg sehr gut in einem Verkehrsverbund (HVV) vernetzt sind. Nicht nur innerhalb der Stadt, sondern bis weit nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein hinein kann man mit einer einzigen Fahrkarte fahren. Das gilt auch für die Schüler-Zeitkarten des HVV, die unsere Studierenden billig bekommen und damit schnell in und um Hamburg unterwegs sind. Unter der Adresse www.hvv.de bekommt man einen guten Überblick über das gesamte Netz und kann sich wertvolle Einzelinformationen herausholen, etwa die genaue „Reisezeit“ von Haustür zu Haustür einschließlich Zeiten für den Fußweg von und zu den Haltestellen. Den Berechtigungsschein für das preiswerte Schüler-Abo gibt’s im Sekretariat. 15