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Ludwi1808

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LUDWIGSFELDER BOTE | Ausgabe 4 | 24. Februar 2018 | 3 |<br />

Die Stadt Ludwigsfelde informiert<br />

Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung<br />

Die Stadt Ludwigsfelde veräußert das Flurstück 224 Flur 2 Gemarkung<br />

Genshagen mit 668 m² gegen Gebot und mit Bauverpflichtung<br />

zur Wohnbebauung. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen und<br />

gemäß Bebauungsplan „Am Steineberg“ zu bebauen.<br />

Das Mindestgebot beträgt 47.000,- €.<br />

Mehr Infos unter: www.ludwigsfelde.de/Startseite/Rathaus_online/<br />

Ausschreibungen.html.<br />

Gebote sind konkret zu beziffern und in einem verschlossenen<br />

Umschlag mit dem deutlichen Hinweis „Gebot Flurstück 224 Flur 2<br />

Gemarkung Genshagen“ bis zur Gebotseröffnung an die Stadtverwaltung<br />

Ludwigsfelde, FB III – Liegenschaften –, in 14974 Ludwigsfelde,<br />

Rathausstraße 3, zu richten. Pro Bieter wird nur ein Gebot<br />

zugelassen.<br />

Die Öffnung der Gebote erfolgt öffentlich unter Ausschluss des<br />

Rechtsweges am 22.03.2018, 15.00 Uhr im Sitzungszimmer 3 des<br />

Rathauses Ludwigsfelde. Bei gleichen Höchstgeboten entscheidet<br />

das Los. An der Gebotseröffnung können nur Bieter oder deren<br />

Bevollmächtigte teilnehmen.<br />

Schöffen und Jugendschöffen gesucht<br />

WER MÖCHTE ALS SCHÖFFE ARBEITEN? – AMTSZEIT VON 2019 BIS 2023<br />

Im ersten Halbjahr 2018 werden<br />

bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen<br />

für die Amtszeit von 2019 bis<br />

2023 gewählt.<br />

Gesucht werden Frauen und Männer,<br />

die am Amtsgericht Luckenwalde und<br />

Zossen und Landgericht Potsdam als<br />

Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung<br />

teilnehmen. Eine Zusicherung der<br />

Wahl ist mit der Bewerbung nicht verbunden,<br />

da dem Schöffenwahlausschuss<br />

beim Amtsgericht stets doppelt so viele<br />

Kandidaten vorzuschlagen sind, wie<br />

tatsächlich gewählt werden. Aus den<br />

Vorschlägen werden in der zweiten<br />

Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen<br />

gewählt.<br />

Schöffen sind Beisitzer bei Gerichtsverhandlungen,<br />

sie sollen den Richter bei der<br />

Urteilsfindung weniger mit ausgefeiltem<br />

Rechtswissen sondern mehr mit ihrer<br />

Lebenserfahrung und ihrem gesunden<br />

Menschenverstand unterstützen.<br />

Formale Kriterien: Gesucht werden<br />

engagierte Bewerberinnen und Bewerber,<br />

die in der Gemeinde wohnen und am<br />

01.01.2019 mindestens 25 und höchstens<br />

69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind<br />

deutsche Staatsangehörige, die die<br />

deutsche Sprache ausreichend beherrschen.<br />

Wer zu einer Freiheitsstrafe von<br />

mehr als sechs Monaten verurteilt wurde<br />

oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren<br />

wegen einer schweren Straftat<br />

schwebt, die zum Verlust der Übernahme<br />

von Ehrenämtern führen kann, ist von<br />

der Wahl ausgeschlossen. Auch<br />

hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige<br />

(Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte,<br />

Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete<br />

usw.) und Religionsdiener<br />

sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.<br />

Weitere Fähigkeiten: Das verantwortungsvolle<br />

Amt eines Schöffen verlangt in<br />

hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit<br />

und Reife des Urteils, aber<br />

auch geistige Beweglichkeit und – wegen<br />

des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche<br />

Eignung. Juristische<br />

Kenntnisse irgendwelcher Art sind für<br />

das Amt nicht erforderlich. Schöffen<br />

müssen ihre Rolle im Strafverfahren<br />

kennen, über Rechte und Pflichten<br />

informiert sein und sich über die Ursachen<br />

von Kriminalität und den Sinn und<br />

Zweck von Strafe Gedanken gemacht<br />

haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu<br />

investieren, um sich über ihre Mitwirkungs-<br />

und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

weiterzubilden. Wer zum Richten über<br />

Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein<br />

für den Eingriff in<br />

das Leben anderer Menschen durch das<br />

Urteil.<br />

Gerechtigkeitssinn: Objektivität und<br />

Unvoreingenommenheit müssen auch in<br />

schwierigen Situationen gewahrt werden,<br />

etwa wenn der Angeklagte aufgrund<br />

seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen<br />

Tat zutiefst unsympathisch ist<br />

oder die öffentliche Meinung bereits eine<br />

Vorverurteilung ausgesprochen hat.<br />

Schöffen sind mit den Berufsrichtern<br />

gleichberechtigt.<br />

Kommunikationsfähigkeit: In der<br />

Beratung mit den Berufsrichtern müssen<br />

Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft<br />

vertreten können, ohne besserwisserisch<br />

zu sein, und sich von besseren Argumenten<br />

überzeugen lassen, ohne opportunistisch<br />

zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung<br />

das Fragerecht zu. Sie müssen<br />

sich verständlich ausdrücken, auf den<br />

Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte<br />

eingehen können und an der Beratung<br />

argumentativ teilnehmen. Ihnen wird<br />

daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit<br />

abverlangt.<br />

Interessenten bewerben sich für das<br />

Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen<br />

(gegen Erwachsene) bis zum 28. Februar<br />

2018 bei der Stadtverwaltung Ludwigsfelde,<br />

SG Öffentliche Ordnung und Sicherheit,<br />

Rathausstr. 3, 14974 Ludwigsfelde.<br />

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das<br />

eingestellte Formular der Stadt (http://<br />

ludwigsfelde.de/Startseite.html?artikel_<br />

id=15448). Eine Berufung bei Erfüllung<br />

der Anforderungen erfolgt vom Präsidenten<br />

des Land- und Amtsgerichtes.<br />

Mehr zu diesem Thema unter<br />

www.schoeffen-bb.de

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