Der Uracher KW 12-2018
Mitteilungsblatt Der Uracher KW 12-2018
Mitteilungsblatt Der Uracher KW 12-2018
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4 <strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong> Donnerstag, 22.3.<strong>2018</strong>/ Amtliche Bekanntmachungen<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften<br />
„Nördliche Innenstadt<br />
1. Änderung“ in Bad Urach<br />
1. Aufstellungsbeschluss<br />
<strong>Der</strong> Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am<br />
13.03.<strong>2018</strong> in öffentlicher Sitzung beschlossen für<br />
das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ in Bad Urach<br />
zur Heilung von Mängeln bei dem Bebauungsplanverfahren<br />
„Nördliche Innenstadt“ einen Bebauungsplan<br />
sowie die Satzung über die örtlichen<br />
Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.<br />
Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Nördliche Innenstadt 1. Änderung“<br />
wird das erneut erforderliche Bebauungsplanverfahren<br />
formal auf den Weg gebracht.<br />
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 2,<strong>12</strong> ha.<br />
<strong>Der</strong> Bebauungsplan ist aus dem rechtskräftigen<br />
Flächennutzungsplan vom <strong>12</strong>.04.2000 entwickelt.<br />
Die genauen Grenzen des vorgesehenen Geltungsbereichs<br />
ergeben sich aus dem Lageplan der<br />
Planungsgruppe 7, Stuttgart.<br />
Dieser ist aus dem folgenden unmaßstäblichen<br />
Kartenausschnitt ersichtlich und wird im Norden<br />
begrenzt durch Elsach, Erms und Hirschseeweg, im<br />
Osten durch das „Grüne Herz“, im Süden durch die<br />
Pfählerstraße und im Westen durch die Stuttgarter<br />
Straße.<br />
1.2 Ziel und Zweck der Planung<br />
<strong>Der</strong> Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg<br />
hat mit Urteil vom 10.04.2014 den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt“,<br />
Bad Urach, im Rahmen einer Normenkontrolle<br />
im Wesentlichen aus formal juristischen Gründen<br />
aufgehoben.<br />
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans<br />
und der örtlichen Bauvorschriften<br />
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
werden.<br />
1.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §§ <strong>12</strong>,<br />
13 BauGB<br />
Die Bebauungsplanänderung wird als vorhabenbezogene<br />
Bebauungsplanänderung im vereinfachten<br />
Verfahren gem. § <strong>12</strong>, 13 BauGB erstellt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3<br />
BauGB keine Umweltprüfung stattfindet.<br />
1.4 Hinweis<br />
<strong>Der</strong> Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Begründung<br />
und örtlichen Bauvorschriften wird derzeit<br />
durch das Planungsbüro erstellt. Sobald diese<br />
Unterlagen vollständig sind, werden diese im<br />
Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt.<br />
Im Anschluss daran wird die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
und der Träger öffentlicher Belange<br />
durchgeführt. Hierüber erfolgt eine gesonderte<br />
öffentliche Bekanntmachung.<br />
Bad Urach, 14.03.<strong>2018</strong><br />
gez. Rebmann<br />
Bürgermeister<br />
Geltungsbereich “Nördliche Innenstadt 1.Änderung“<br />
o.M. 19.02.<strong>2018</strong>