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Der Uracher KW 12-2018

Mitteilungsblatt Der Uracher KW 12-2018

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4 <strong>Der</strong> <strong>Uracher</strong> Donnerstag, 22.3.<strong>2018</strong>/ Amtliche Bekanntmachungen<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften<br />

„Nördliche Innenstadt<br />

1. Änderung“ in Bad Urach<br />

1. Aufstellungsbeschluss<br />

<strong>Der</strong> Gemeinderat der Stadt Bad Urach hat am<br />

13.03.<strong>2018</strong> in öffentlicher Sitzung beschlossen für<br />

das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ in Bad Urach<br />

zur Heilung von Mängeln bei dem Bebauungsplanverfahren<br />

„Nördliche Innenstadt“ einen Bebauungsplan<br />

sowie die Satzung über die örtlichen<br />

Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.<br />

Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Nördliche Innenstadt 1. Änderung“<br />

wird das erneut erforderliche Bebauungsplanverfahren<br />

formal auf den Weg gebracht.<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 2,<strong>12</strong> ha.<br />

<strong>Der</strong> Bebauungsplan ist aus dem rechtskräftigen<br />

Flächennutzungsplan vom <strong>12</strong>.04.2000 entwickelt.<br />

Die genauen Grenzen des vorgesehenen Geltungsbereichs<br />

ergeben sich aus dem Lageplan der<br />

Planungsgruppe 7, Stuttgart.<br />

Dieser ist aus dem folgenden unmaßstäblichen<br />

Kartenausschnitt ersichtlich und wird im Norden<br />

begrenzt durch Elsach, Erms und Hirschseeweg, im<br />

Osten durch das „Grüne Herz“, im Süden durch die<br />

Pfählerstraße und im Westen durch die Stuttgarter<br />

Straße.<br />

1.2 Ziel und Zweck der Planung<br />

<strong>Der</strong> Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg<br />

hat mit Urteil vom 10.04.2014 den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Nördliche Innenstadt“,<br />

Bad Urach, im Rahmen einer Normenkontrolle<br />

im Wesentlichen aus formal juristischen Gründen<br />

aufgehoben.<br />

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

und der örtlichen Bauvorschriften<br />

sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

werden.<br />

1.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §§ <strong>12</strong>,<br />

13 BauGB<br />

Die Bebauungsplanänderung wird als vorhabenbezogene<br />

Bebauungsplanänderung im vereinfachten<br />

Verfahren gem. § <strong>12</strong>, 13 BauGB erstellt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3<br />

BauGB keine Umweltprüfung stattfindet.<br />

1.4 Hinweis<br />

<strong>Der</strong> Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Begründung<br />

und örtlichen Bauvorschriften wird derzeit<br />

durch das Planungsbüro erstellt. Sobald diese<br />

Unterlagen vollständig sind, werden diese im<br />

Gemeinderat in öffentlicher Sitzung behandelt.<br />

Im Anschluss daran wird die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

und der Träger öffentlicher Belange<br />

durchgeführt. Hierüber erfolgt eine gesonderte<br />

öffentliche Bekanntmachung.<br />

Bad Urach, 14.03.<strong>2018</strong><br />

gez. Rebmann<br />

Bürgermeister<br />

Geltungsbereich “Nördliche Innenstadt 1.Änderung“<br />

o.M. 19.02.<strong>2018</strong>

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