Anonymverfügungsverordnung
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Tatbestand Strafbetrag in €<br />
§ 29a Abs. 1 wer als Fahrzeuglenker einem Kind oder einer Gruppe<br />
von Kindern, die die Fahrbahn überqueren wollen, nicht<br />
das ungehinderte oder ungefährdete Überqueren der<br />
Fahrbahn ermöglicht € 50,00<br />
Armzeichen<br />
§ 37 Abs. 1 a) das Armzeichen „Halt“ (ein Arm senkrecht nach<br />
oben) des auf der Fahrbahn stehenden<br />
Verkehrspostens nicht beachtet und das Fahrzeug<br />
nicht vor dem Verkehrsposten angehalten € 40,00<br />
b) bei einer Kreuzung das Armzeichen „Halt“ (ein Arm<br />
senkrecht nach oben) des auf der Fahrbahn stehenden<br />
Verkehrsposten nicht beachtet und das<br />
Fahrzeug nicht vor dem Schutzweg angehalten € 40,00<br />
c) bei einer Kreuzung das Armzeichen „Halt“ (ein Arm<br />
senkrecht nach oben) des auf der Fahrbahn stehenden<br />
Verkehrspostens nicht beachtet und das<br />
Fahrzeug nicht vor der Radfahrerüberfahrt<br />
angehalten € 40,00<br />
d) bei einer Kreuzung das Armzeichen „Halt“ (ein Arm<br />
senkrecht nach oben) des auf der Fahrbahn stehenden<br />
Verkehrspostens nicht beachtet und das<br />
Fahrzeug nicht vor der Haltelinie angehalten € 40,00<br />
e) bei einer Kreuzung das Armzeichen „Halt“ (ein Arm<br />
senkrecht nach oben) des auf der Fahrbahn stehenden<br />
Verkehrspostens nicht beachtet und das<br />
Fahrzeug nicht vor der Kreuzung gehalten € 40,00<br />
§ 37 Abs. 2 a) das Armzeichen „Halt“ (ein Arm quer zur Fahrtrichtung)<br />
des auf der Fahrbahn stehenden Verkehrspostens<br />
nicht beachtet und das Fahrzeug nicht vor<br />
dem Verkehrsposten angehalten € 50,00<br />
b) bei einer Kreuzung das Armzeichen „Halt“ (ein Arm<br />
quer zur Fahrtrichtung) des auf der Fahrbahn<br />
stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und das<br />
Fahrzeug nicht vor der Kreuzung angehalten € 50,00<br />
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