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Anonymverfügungsverordnung

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Tatbestand Strafbetrag in €<br />

Organe der Straßenaufsicht<br />

§ 97 Abs. 4 die Anordnung eines Straßenaufsichtsorganes nicht befolgt<br />

€ 40,00<br />

2. Kurzparkzonenüberwachungs – Verordnung<br />

Tatbestand Strafbetrag in €<br />

§ 2 Abs. 1 Z. 1 den Kurzparknachweis nicht angebracht € 30,00<br />

§ 2 Abs. 1 Z. 2 das Fahrzeug nach Ablauf der Parkzeit nicht vom<br />

Abstellort entfernt € 30,00<br />

§ 2 Abs. 3 Versuch des Überschreitens der zulässigen Parkdauer<br />

durch Änderungen am Kurzparknachweis € 30,00<br />

§ 3 einen anderen als den vorgeschriebenen<br />

Kurzparknachweis verwendet € 30,00<br />

§ 4 Abs. 2 die Parkscheibe unrichtig eingestellt € 30,00<br />

§ 5 Abs. 3 den Parkschein unrichtig angekreuzt € 30,00<br />

3. Kraftfahrgesetz 1967<br />

BGBl. Nr. 267/1967 i.d.g.F<br />

Tatbestand Strafbetrag in €<br />

Ausrüstungsmängel<br />

§ 4 Abs. 5a Inbetriebnahme eines nach dem 21. Dezember 1977<br />

genehmigten Kraftwagens oder Motordreirades ohne<br />

die vorgeschriebene Abschleppvorrichtung € 30,00<br />

§ 12 Abs. 1 i.V.m.<br />

§102 Abs.1<br />

§ 14 Abs. 1 i.V.m.<br />

§102 Abs.1<br />

Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges mit Verbrennungsmotor<br />

ohne vorschriftsmäßige Vorrichtung zur<br />

Dämpfung des Auspuffgeräusches € 40,00<br />

Inbetriebnahme eines Kraftwagens ohne vorschriftsmäßige<br />

Scheinwerfer € 40,00<br />

§ 14 Abs. 2 erster<br />

Satz i.V.m.<br />

§102 Abs.1<br />

Verwenden von Tagfahrleuchten, welche kein weißes<br />

Licht ausstrahlen<br />

€ 40,00<br />

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