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KDA-Themenheft_2018_digitalisierung_180314-web

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STIMMEN AUS DER PRAXIS<br />

KOLLEGE ROBOTER BRAUCHT KEIN FREI –<br />

ARBEITSZEITEN IM ZEITALTER DER DIGITALISIERUNG<br />

Kollege Roboter und andere digitale Produktionsmittel brauchen keinen Feierabend und<br />

nur wenig Pausen zur technischen Regeneration. Kann dies aber nun der Maßstab<br />

für die menschliche Arbeitskraft sein? Natürlich sind die Investitionen für technische<br />

Innovationen, die den digitalen Fortschritt ermöglichen, hoch, und damit sich diese<br />

wirtschaftlich rechnen, gilt es, die technischen Anlagen auszulasten. Sicher nicht zuletzt<br />

deshalb fordern Arbeitgeber*innen eine weitgehende Liberalisierung des Arbeitszeitgesetzes<br />

– die bisherigen Regelungen würden nicht mehr in eine Welt passen, die<br />

24 Stunden am Tag in Echtzeit online unterwegs ist.<br />

„Während eines Teils des Tags muss die Kraft ruhen, schlafen, während eines andren Teils hat der<br />

Mensch andre physische Bedürfnisse zu befriedigen, sich zu nähren, reinigen, kleiden usw.<br />

Außer dieser rein physischen Schranke stößt die Verlängerung des Arbeits tages auf moralische<br />

Schranken. Der Arbeiter braucht Zeit zur Befriedigung geistiger und sozialer Bedürfnisse, deren<br />

Umfang und Zahl durch den allgemeinen Kulturzustand bestimmt sind.“<br />

Marx-Engels Werke 23, Das Kapital, Erster Band, S. 246<br />

Das Zauberwort heißt „Flexibilisierung“,<br />

mittels der die Arbeitswelt 4.0 gestaltet<br />

werden soll. Entsprechend wird an einer<br />

neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie gearbeitet, die<br />

mehr Flexibilität bei den Ausgleichszeiträumen<br />

schaffen soll: Von den Bestimmungen zu Ruhezeiten<br />

und Nachtarbeit darf abgewichen werden,<br />

wenn Ausgleichsruhezeiten in „angemessener<br />

Frist“ gewährt werden. Dazu passt das<br />

aktuelle Urteil des Europäischen Gerichts hofes<br />

(EuGH), nach dem Arbeitnehmer*innen in der<br />

Europäischen Union an bis zu 12 Tagen am<br />

Stück beschäftigt werden dürfen, wenn der/die<br />

Arbeitgeber*in die Ruhetage entsprechend an<br />

den Anfang der ersten und das Ende der zweiten<br />

Arbeitswoche legt.<br />

Die Forderungen nach weiteren zeitlichen Aus -<br />

weitungen treffen auf eine Realität, in der schon<br />

jetzt die Bestimmungen des Arbeits zeitgesetzes<br />

oftmals nicht eingehalten werden; sei es aus<br />

Unwissenheit, „interessierter Selbstgefährdung“<br />

der Beschäftigten oder aber auch in der (begründeten)<br />

Hoffnung der Arbeit geber*innen seite,<br />

einer Prüfung nicht unterzogen zu werden.<br />

Überstunden finden sich branchen-, statusund<br />

qualifikationsübergreifend und die Be grün-<br />

18 THEMENHEFT <strong>2018</strong>: APP IN DIE ZUKUNFT – DEN DIGITALEN WANDEL GESTALTEN<br />

DEINE WERKE TUN. (…) DENN IN SECHS TAGEN HAT DER HERR HIMMEL UND ERDE GEMACHT UND

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