2018_Familienratgeber_A5
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Sollte ein Kind bei mehreren mehrtägigen Schulveranstaltungen in einem<br />
Jahr teilgenommen haben, ist es ratsam, den Zuschuss für die längere<br />
Schulveranstaltungen zu beantragen. Dieses Formular wird den Kindern<br />
am Beginn des Schuljahres zur Weiterleitung an die Eltern zur Verfügung<br />
gestellt und liegt in Gemeindeämtern, Magistraten sowie beim Familienreferat<br />
im Amt der Oö. Landesregierung auf.<br />
Auf www.familienkarte.at kann der Antrag online gestellt werden. Hier findet<br />
sich auch das Formular zum Downloaden sowie ein Onlinerechner zur<br />
Überprüfung, ob ein Zuschuss aufgrund des Einkommens zuerkannt werden<br />
kann. Der Antrag ist im Anschluss der Schulveranstaltung, spätestens<br />
jedoch drei Monate nach Ende des laufenden Schuljahres, zu stellen.<br />
Was zählt zum Familieneinkommen?<br />
Zum Familieneinkommen zählen alle Einkünfte der Eltern bzw. des Elternteils<br />
(und dessen Lebensgefährten), die mit jenem Kind im gemeinsamen<br />
Haushalt leben, für das der Familienzuschuss beantragt wird, d.h. auch<br />
Arbeitslosengeld gilt als Einkommen. Bei Ablauf des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes<br />
im Jahr der Antragstellung sind die aktuellen Einkünfte<br />
nachzuweisen.<br />
Nicht als Einkünfte gelten: Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Wohnbeihilfe,<br />
Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltsleistungen für Kinder, Pflegegeld.<br />
Von den Einkünften abzuziehen sind Unterhaltsleistungen für Kinder,<br />
die nicht mit dem Unterhaltsschuldner im gemein samen Haushalt leben.<br />
Einkommensgrenzen für Schulbeginn-/Schulveranstaltungshilfe<br />
Sockelbetrag von 1.000 Euro x Gewichtungsfaktor<br />
• für den ersten Erwachsenen Faktor 1,0<br />
• für Alleinerziehende Faktor 1,4<br />
• für jeden weiteren Erwachsenen Faktor 0,8<br />
• für jedes unversorgte Kind Faktor 0,5<br />
Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, zählen bei der Ermittlung<br />
der Einkommensobergrenze doppelt.<br />
Sockelbetrag: 1.000 Euro (multipliziert mit Gewichtungsfaktoren)<br />
• Familie (Vater u. Mutter) mit einem Kind:<br />
2.300 Euro<br />
• Alleinerzieher (Vater oder Mutter) mit einem Kind 1.900 Euro<br />
• für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 500 Euro<br />
10 FAMILIENRATGEBER