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2018_Familienratgeber_A5

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Sollte ein Kind bei mehreren mehrtägigen Schulveranstaltungen in einem<br />

Jahr teilgenommen haben, ist es ratsam, den Zuschuss für die längere<br />

Schulveranstaltungen zu beantragen. Dieses Formular wird den Kindern<br />

am Beginn des Schuljahres zur Weiterleitung an die Eltern zur Verfügung<br />

gestellt und liegt in Gemeindeämtern, Magistraten sowie beim Familienreferat<br />

im Amt der Oö. Landesregierung auf.<br />

Auf www.familienkarte.at kann der Antrag online gestellt werden. Hier findet<br />

sich auch das Formular zum Downloaden sowie ein Onlinerechner zur<br />

Überprüfung, ob ein Zuschuss aufgrund des Einkommens zuerkannt werden<br />

kann. Der Antrag ist im Anschluss der Schulveranstaltung, spätestens<br />

jedoch drei Monate nach Ende des laufenden Schuljahres, zu stellen.<br />

Was zählt zum Familieneinkommen?<br />

Zum Familieneinkommen zählen alle Einkünfte der Eltern bzw. des Elternteils<br />

(und dessen Lebensgefährten), die mit jenem Kind im gemeinsamen<br />

Haushalt leben, für das der Familienzuschuss beantragt wird, d.h. auch<br />

Arbeitslosengeld gilt als Einkommen. Bei Ablauf des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes<br />

im Jahr der Antragstellung sind die aktuellen Einkünfte<br />

nachzuweisen.<br />

Nicht als Einkünfte gelten: Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Wohnbeihilfe,<br />

Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltsleistungen für Kinder, Pflegegeld.<br />

Von den Einkünften abzuziehen sind Unterhaltsleistungen für Kinder,<br />

die nicht mit dem Unterhaltsschuldner im gemein samen Haushalt leben.<br />

Einkommensgrenzen für Schulbeginn-/Schulveranstaltungshilfe<br />

Sockelbetrag von 1.000 Euro x Gewichtungsfaktor<br />

• für den ersten Erwachsenen Faktor 1,0<br />

• für Alleinerziehende Faktor 1,4<br />

• für jeden weiteren Erwachsenen Faktor 0,8<br />

• für jedes unversorgte Kind Faktor 0,5<br />

Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, zählen bei der Ermittlung<br />

der Einkommensobergrenze doppelt.<br />

Sockelbetrag: 1.000 Euro (multipliziert mit Gewichtungsfaktoren)<br />

• Familie (Vater u. Mutter) mit einem Kind:<br />

2.300 Euro<br />

• Alleinerzieher (Vater oder Mutter) mit einem Kind 1.900 Euro<br />

• für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 500 Euro<br />

10 FAMILIENRATGEBER

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