2018_Familienratgeber_A5
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• Begleitkosten im Rahmen der Unfallkosten für Begleitperson bis<br />
1.000 Euro (Spital oder bei Bettenmangel im Hotel)<br />
• Dauernde Unfallinvalidität (Versicherungssumme 18.500 Euro) bis max.<br />
37.000 Euro (Anspruch nach einem Jahr nach Eintritt des Unfalls)<br />
• Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME<br />
und Borreliose – bis 18.500 Euro<br />
• Erfrierungen nach Unfall<br />
• Nahrungsmittelvergiftung<br />
• Erstickungen durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen<br />
Nähere Infos unter Tel. 0732/7720-11831 oder www.familienkarte.at<br />
Kostenlose Elternunfallversicherung<br />
während der Kinderbetreuung<br />
Alle Mütter bzw. Väter mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich sind automatisch<br />
während der Kinderbetreuung bis zum fünften Lebensjahr des jüngsten<br />
Kindes kostenlos unfallversichert, sobald die OÖ Familienkarte beantragt<br />
wird. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land Oberösterreich.<br />
Deckungsumfang<br />
• Kostenübernahme einer außerfamiliären Haushaltshilfe bereits ab dem<br />
ersten Tag nach dem Unfall für max. acht Tage (max. 40 Euro pro Tag)<br />
• Unfalltod bis 8.000 Euro<br />
• Dauernde Unfallinvalidität bis max. 18.500 Euro (Versicherungssumme)<br />
• Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und<br />
Borreliose bis 18.500 Euro<br />
• Bergekosten inkl. Hubschrauberbergung weltweit (bis 3.000 Euro)<br />
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />
• Eltern eines Kindes unter fünf Jahren<br />
• Hauptwohnsitz in Oberösterreich<br />
• Eintrag von Betreuungsperson und Kind(er) in der OÖ Familienkarte<br />
Abwicklung/Antragstellung<br />
Im Schadensfall ist ein formloses Ansuchen an das Familienreferat des<br />
Landes Oberösterreich zu stellen. Sämtliche Unterlagen zum Unfall (Unfallbericht,<br />
Ambulanzblatt, Bestätigung über den Krankenhausaufenthalt,<br />
etc.) müssen dem Ansuchen beigefügt sein.<br />
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