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2018_Familienratgeber_A5

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• Begleitkosten im Rahmen der Unfallkosten für Begleitperson bis<br />

1.000 Euro (Spital oder bei Bettenmangel im Hotel)<br />

• Dauernde Unfallinvalidität (Versicherungssumme 18.500 Euro) bis max.<br />

37.000 Euro (Anspruch nach einem Jahr nach Eintritt des Unfalls)<br />

• Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME<br />

und Borreliose – bis 18.500 Euro<br />

• Erfrierungen nach Unfall<br />

• Nahrungsmittelvergiftung<br />

• Erstickungen durch unabsichtliches Verschlucken von Kleinteilen<br />

Nähere Infos unter Tel. 0732/7720-11831 oder www.familienkarte.at<br />

Kostenlose Elternunfallversicherung<br />

während der Kinderbetreuung<br />

Alle Mütter bzw. Väter mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich sind automatisch<br />

während der Kinderbetreuung bis zum fünften Lebensjahr des jüngsten<br />

Kindes kostenlos unfallversichert, sobald die OÖ Familienkarte beantragt<br />

wird. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land Oberösterreich.<br />

Deckungsumfang<br />

• Kostenübernahme einer außerfamiliären Haushaltshilfe bereits ab dem<br />

ersten Tag nach dem Unfall für max. acht Tage (max. 40 Euro pro Tag)<br />

• Unfalltod bis 8.000 Euro<br />

• Dauernde Unfallinvalidität bis max. 18.500 Euro (Versicherungssumme)<br />

• Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und<br />

Borreliose bis 18.500 Euro<br />

• Bergekosten inkl. Hubschrauberbergung weltweit (bis 3.000 Euro)<br />

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />

• Eltern eines Kindes unter fünf Jahren<br />

• Hauptwohnsitz in Oberösterreich<br />

• Eintrag von Betreuungsperson und Kind(er) in der OÖ Familienkarte<br />

Abwicklung/Antragstellung<br />

Im Schadensfall ist ein formloses Ansuchen an das Familienreferat des<br />

Landes Oberösterreich zu stellen. Sämtliche Unterlagen zum Unfall (Unfallbericht,<br />

Ambulanzblatt, Bestätigung über den Krankenhausaufenthalt,<br />

etc.) müssen dem Ansuchen beigefügt sein.<br />

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