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TRAVELNETTO UrlaubKuren 2011

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Urlaub & Kuren<br />

<strong>2011</strong><br />

Ihr Polenspezialist<br />

1. Reiseanmeldung & Reisebestätigung (Auftragsbestätigung)<br />

a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Travel-Netto als Reiseveranstalter<br />

den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.<br />

An dieses Angebot sind Sie als Reiseanmelder bis zur Annahme<br />

durch uns, jedoch längstens 7 Tage ab Datum der Anmeldung,<br />

gebunden.<br />

b) Die Reiseanmeldung kann schriftlich, telefonisch, mündlich<br />

oder auf elektronischem Weg (Internet, Email) erfolgen. Für<br />

uns als Reiseveranstalter wird der Reisevertrag dann verbindlich,<br />

wenn er Ihnen gegenüber durch Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung<br />

mit angedruckten Nachweis über den<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzschutz bestätigt wurde.<br />

Diesen haben wir bei der Versicherungsgesellschaft SIGNAL<br />

IDUNA abgeschlossen.<br />

c) Bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 7 Werktage vor<br />

Reisebeginn, kann die Reise ohne Erhalt der Buchungsbestätigung<br />

/ Zahlung angetreten werden.<br />

d) Ein Reiseanmelder, der außer sich selbst auch andere Reiseteilnehmer<br />

anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen<br />

aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen.<br />

e) Weicht die Reisebestätigung / Rechnung von der Reiseanmeldung<br />

des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein<br />

neuer Vertragsantrag vor, an den Travel-Netto 10 Tage gebunden<br />

ist und den der Reisende durch Rückbestätigung innerhalb<br />

dieser Frist annehmen kann. Die Annahme kann sowohl schriftlich,<br />

elektronisch als auch mündlich erfolgen.<br />

2. Inhalt des Reisevertrages<br />

a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen<br />

Leistungsbeschreibung (Ausschreibung im Internet /<br />

Prospekt / Annoncen / Katalog o. Ä.) sowie den Reiseunterlagen,<br />

insbesondere der Buchungsbestätigung / Rechnung. Einbezogen<br />

in den Reisevertrag sind die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen unserer Firma.<br />

b) Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,<br />

erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor<br />

Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsangaben zu erklären,<br />

über die der Reisende vor Buchung informiert wird.<br />

3. Zahlung<br />

a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Gesamtreisepreises<br />

(einschließlich Nebenleistungen wie Versicherungen),<br />

höchstens 250,- Euro (pro Person) Zug um Zug gegen auf<br />

der Reisebestätigung / Zahlung angedruckten Nachweis des Insolvenzschutzes<br />

zu zahlen.<br />

b) Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, jedoch<br />

nicht vor Aushändigung der Reiseunterlagen.<br />

c) Alle Preise und Zahlungen werden zu Ihrem Vorteil in EURO<br />

und über unser deutsches Firmenkonto abgewickelt.<br />

c) Kosten für Nebenleistungen (Parkplatz, Kurtaxe) werden,<br />

wenn nicht bereits im Reisepreis inkludiert, unter Umständen<br />

direkt im Hotel berechnet. Hierbei kann eine Rechnungsstellung<br />

in Polnischen Zloty (PLN) erfolgen.<br />

4. Preisänderungen<br />

a) Travel-Netto kann bis vier Monate nach Vertragschluss Preiserhöhungen<br />

bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn<br />

sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen<br />

die Preise für Beförderungskosten, Flughafen-, Hafen- oder Einreisegebühren<br />

erhöhen oder die Reise betreffende geltende<br />

Wechselkursänderungen eingetreten sind.<br />

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten<br />

Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung<br />

einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem<br />

Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes<br />

zu erklären.<br />

c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 %<br />

des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten<br />

oder statt dessen die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen,<br />

wenn Travel-Netto in der Lage ist, eine solche Reise ohne<br />

Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br />

Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach<br />

der Erklärung von Travel-Netto diesem gegenüber geltend zu<br />

machen.<br />

5. Leistungsänderungen<br />

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />

von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />

notwendig werden und von Travel-Netto nicht<br />

wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,<br />

soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich<br />

sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />

hat Travel-Netto dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von<br />

dem Änderungsgrund zu erklären.<br />

c) Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />

kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder<br />

statt dessen die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen,<br />

wenn Travel-Netto in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis<br />

für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br />

Travel-Netto ist unter allen Umständen bemüht, seinen Reise-<br />

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Ihr Entschluss, eine Reise aus unserem Programm zu buchen, freut und ehrt uns. Unser Versprechen, Ihnen einen rundum erholsamen und schönen Urlaub zu ermöglichen, möchten wir mit nachfolgenden<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch rechtlich absichern. Diese sind in Ihrem Sinne klar gegliedert und verzichten auf zweifelhafte und undeutig formulierte Passagen. Wir bitten Sie, diese vor Abschluss eines<br />

Reisevertrages aufmerksam zu lesen. Mit jeder Reisebuchung wird Ihnen ein persönliches Exemplar ausgehändigt.<br />

gästen bei notwendig werdenden Änderungen gleich- bzw. höherwertige<br />

Leistungen anzubieten.<br />

6. Rücktritt des Kunden<br />

a) Nach dem vor Reiseantritt jederzeit möglichen Rücktritt ist der<br />

Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen p.P.<br />

zu zahlen:<br />

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10%, mind. jedoch EURO 30,-<br />

29 - 22 Tage vor Reisebeginn 20 %<br />

21 - 15 Tage vor Reisebeginn 40 %<br />

14 - 7 Tage vor Reisebeginn 50 %<br />

6-1TagvorReisebeginn 70%<br />

am Tag der Anreise 85 %<br />

des Gesamtpreises pro Reiseteilnehmer. Dem Teilnehmer ist gestattet,<br />

gegenüber dem Reiseveranstalter den Nachweis zu erbringen,<br />

dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt<br />

nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die geforderte<br />

Pauschale ist.<br />

b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung<br />

bei Travel-Netto. Dem Reisenden wird der Rücktritt<br />

auf schriftlichem bzw. elektronischem Weg empfohlen.<br />

c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Flugreisen aufgrund nationaler<br />

und internationaler Bestimmungen besondere Rücktrittsbedingungen<br />

gelten können. Diese werden im Einzelfall in<br />

der Reiseausschreibung bekannt gegeben und Ihnen mit der<br />

Reisebestätigung schriftlich ausgehändigt.<br />

d) Grundsätzlich sind Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel,<br />

Unterkunft und allen Leistungen nur durch Rücktritt vom Reisevertrag<br />

mit nachfolgender Neuanmeldung zu den Bedingungen<br />

über den Reiserücktritt möglich.<br />

7. Ersatzreisende<br />

a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen<br />

Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen<br />

genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften<br />

oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.<br />

b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter<br />

gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis.<br />

c) Der Reisende und der Dritte haften ebenso als Gesamtschuldner<br />

für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.<br />

Für Änderungen wird ein pauschaliertes Bearbeitungsentgelt<br />

von EURO 15,- je Teilnehmer berechnet. Dem Reisenden ist gestattet,<br />

gegenüber dem Reiseveranstalter den Nachweis zu erbringen,<br />

dass die durch den Eintritt des Ersatzreisenden<br />

entstehenden Bearbeitungskosten weniger als EURO 15,- betragen<br />

oder dass gar keine Bearbeitungskosten entstehen.<br />

8. Reiseabbruch<br />

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in<br />

der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist Travel-<br />

Netto verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter<br />

Aufwendungen zu erreichen.<br />

Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen<br />

sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche<br />

Bestimmungen entgegenstehen. Erzielte Rückerstattungen werden<br />

dem Reisenden bzw. seiner Versicherung gutgeschrieben.<br />

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter<br />

a) Travel-Netto kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn<br />

der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass<br />

seine weitere Teilnahme für Travel-Netto und/oder die Reiseteilnehmer<br />

bzw. andere Hotelgäste nicht mehr zumutbar ist.<br />

Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete<br />

Hinweise hält. Travel-Netto steht in diesem Falle der<br />

Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen<br />

und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en)<br />

ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben<br />

unberührt.<br />

b) Travel-Netto kann den Reisevertrag bis 4 Wochen vor Reiseantritt<br />

kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfen<br />

aller Möglichkeiten für Travel-Netto deshalb nicht<br />

zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so<br />

gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung<br />

der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der<br />

wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten<br />

würde.<br />

Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur,<br />

wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat<br />

(z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt<br />

führenden Umstände nachweist.<br />

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde<br />

den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.<br />

10. Mindestteilnehmerzahl<br />

a) Für alle Kurreisen aus unserem Reiseprogramm gilt keine<br />

Mindestteilnehmerzahl und somit eine Durchführungsgarantie.<br />

b) Sollte in der Beschreibung (Internet/Prospekt/Katalog) einer<br />

Reise (außer Kurreisen) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl<br />

hingewiesen sein, so kann Travel-Netto erklären,<br />

dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht<br />

durchgeführt wird.<br />

c) Travel-Netto wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff.<br />

10.a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilneh-<br />

für Verträge zwischen Gästen aus Deutschland und Travel-Netto Sp. z o. o.<br />

merzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen<br />

lassen.<br />

d) Der Reisende kann die Teilnahme an einer anderen Reise<br />

verlangen, wenn Travel-Netto in der Lage ist, eine solche Reise<br />

ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br />

e) Der Reisende hat Travel-Netto gegenüber sein Recht nach<br />

Ziff. 10.c) unverzüglich nach dem Zugang der Erklärung geltend<br />

zu machen.<br />

f) Macht der Reisende nicht von seinem Recht Gebrauch, so ist<br />

der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.<br />

11. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />

a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher<br />

Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen,<br />

Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landerechte,<br />

Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien,<br />

Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen<br />

beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur<br />

Kündigung.<br />

b) Im Falle der Kündigung kann Travel-Netto für erbrachte oder<br />

noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 307 Abs. 2<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung<br />

verlangen.<br />

c) Travel-Netto ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet,<br />

falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem<br />

Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen<br />

Maßnahmen zu ergreifen.<br />

d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag<br />

mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen<br />

Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.<br />

12. Haftung<br />

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns<br />

haftet Travel-Netto<br />

a) für gewissenhafte Reisevorbereitung,<br />

b) für sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,<br />

c) für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten<br />

Reiseleistungen.<br />

13. Haftungsbeschränkung<br />

Die Haftung der Travel-Netto für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch<br />

grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder<br />

ab) wenn Travel-Netto für einen dem Reisenden entstehenden<br />

Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist.<br />

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende<br />

Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen<br />

beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch<br />

auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder<br />

Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich<br />

Travel-Netto gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen<br />

oder die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

berufen.<br />

c) Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung<br />

empfohlen.<br />

14. Gewährleistung und Abhilfe<br />

a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der<br />

Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen<br />

Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der<br />

Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.<br />

b) Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen,<br />

wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter<br />

oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei Travel-Netto<br />

(Anschrift s.u.) direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten<br />

die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter<br />

unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die<br />

Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung<br />

des Reisepreises zu.<br />

c) Ist die Reise mangelhaft und leistet Travel-Netto nicht innerhalb<br />

der von dem Reisenden bestimmten angemessenen Frist<br />

Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und<br />

Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung<br />

bedarf es nicht, wenn Travel-Netto die Abhilfe verweigert<br />

oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige<br />

Selbsthilfe rechtfertigt.<br />

d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so<br />

kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.<br />

Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag<br />

kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe<br />

unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung<br />

durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.<br />

Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge<br />

eines Mangels aus wichtigem und für erkennbarem Grund nicht<br />

zuzumuten ist.<br />

e) Bei berechtigter Kündigung kann Travel-Netto für erbrachte<br />

oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiselei-<br />

stungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung<br />

sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis<br />

und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen<br />

maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Das gilt nicht,<br />

sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für<br />

den Reisenden kein Interesse haben. Travel-Netto hat die erforderlichen<br />

Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung<br />

notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom<br />

Reisevertrag mit umfasst, so hat Travel-Netto auch für diese zu<br />

sorgen und die Mehrkosten zu tragen.<br />

f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung<br />

Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei<br />

denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter<br />

nicht zu vertreten hat.<br />

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher<br />

Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten<br />

hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener<br />

Beendigung der Reise gegenüber Travel-Netto (Anschrift<br />

s.u.) geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können<br />

Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die<br />

genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.<br />

b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen,<br />

nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten<br />

verjähren ein Jahr nach dem vertraglich<br />

vorgesehenen Reiseende.<br />

16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />

a) Travel-Netto weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche<br />

Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen<br />

und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt<br />

bzw. Internetportal oder durch Unterrichtung vor der Buchung<br />

einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor<br />

Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige<br />

Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie<br />

Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.<br />

b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch<br />

Travel-Netto hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise<br />

zu schaffen, sofern sich nicht Travel-Netto ausdrücklich zur Beschaffung<br />

der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.<br />

c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen<br />

für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des<br />

Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen<br />

Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten<br />

oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch<br />

nehmen. Insofern gelten die Ziff. 6 (Stornierung) und 8 (Reiseabbruch<br />

infolge von Gründen, die der Reisende zu vertreten<br />

hat) entsprechend.<br />

17. Versicherungen<br />

Dem Reisenden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer<br />

Reiserücktrittskosten-, einer Reiseabbruch- und einer Auslandsreisekrankenversicherung<br />

empfohlen. Der Reiseveranstalter ist<br />

gerne bereit, dem Reisenden den Abschluss von Versicherungsverträgen<br />

zu vermitteln.<br />

18. Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende<br />

im Rahmen des Angemessenen und Zumutbaren zur Mitwirkung<br />

verpflichtet, um das Entstehen von Schäden zu vermeiden<br />

oder diese gering zu halten.<br />

19. Gerichtsstand, Abtretungsverbot<br />

a) Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist im Sinne<br />

unserer Kunden jeweils deren Wohnort.<br />

b) Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der<br />

Wohnsitz des Reisenden ausschlaggebend, es sei denn, die<br />

Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach<br />

Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />

ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />

Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht<br />

bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters<br />

maßgeblich. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen<br />

des Reiseteilnehmers gegen Travel-Netto aus dem Reisevertrag<br />

und im Zusammenhang damit, auch aus unerlaubter Handlung,<br />

an Dritte (auch an Ehegatten und Verwandte). Ebenso ist die gerichtliche<br />

Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des<br />

Reiseveranstalters durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.<br />

20. Allgemeine Bestimmungen<br />

Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern<br />

bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner<br />

Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit<br />

des Reisevertrages im Übrigen.<br />

Reiseveranstalter:<br />

Travel-Netto Sp. z o.o.<br />

ul. Dubois 23<br />

78-100 Kołobrzeg, Polen<br />

Fon: +48-94-35 13 300<br />

Fax: +48-94-35 13 309<br />

E-Mail: info@travelnetto.de<br />

Stand 10/2010<br />

70 Unsere fairen Geschäftsbedingungen werden Sie überzeugen Urlaub & Kuren <strong>2011</strong>

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