TRAVELNETTO UrlaubKuren 2011
TRAVELNETTO UrlaubKuren 2011
TRAVELNETTO UrlaubKuren 2011
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Urlaub & Kuren<br />
<strong>2011</strong><br />
Ihr Polenspezialist<br />
1. Reiseanmeldung & Reisebestätigung (Auftragsbestätigung)<br />
a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Travel-Netto als Reiseveranstalter<br />
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.<br />
An dieses Angebot sind Sie als Reiseanmelder bis zur Annahme<br />
durch uns, jedoch längstens 7 Tage ab Datum der Anmeldung,<br />
gebunden.<br />
b) Die Reiseanmeldung kann schriftlich, telefonisch, mündlich<br />
oder auf elektronischem Weg (Internet, Email) erfolgen. Für<br />
uns als Reiseveranstalter wird der Reisevertrag dann verbindlich,<br />
wenn er Ihnen gegenüber durch Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung<br />
mit angedruckten Nachweis über den<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzschutz bestätigt wurde.<br />
Diesen haben wir bei der Versicherungsgesellschaft SIGNAL<br />
IDUNA abgeschlossen.<br />
c) Bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 7 Werktage vor<br />
Reisebeginn, kann die Reise ohne Erhalt der Buchungsbestätigung<br />
/ Zahlung angetreten werden.<br />
d) Ein Reiseanmelder, der außer sich selbst auch andere Reiseteilnehmer<br />
anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen<br />
aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen.<br />
e) Weicht die Reisebestätigung / Rechnung von der Reiseanmeldung<br />
des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein<br />
neuer Vertragsantrag vor, an den Travel-Netto 10 Tage gebunden<br />
ist und den der Reisende durch Rückbestätigung innerhalb<br />
dieser Frist annehmen kann. Die Annahme kann sowohl schriftlich,<br />
elektronisch als auch mündlich erfolgen.<br />
2. Inhalt des Reisevertrages<br />
a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen<br />
Leistungsbeschreibung (Ausschreibung im Internet /<br />
Prospekt / Annoncen / Katalog o. Ä.) sowie den Reiseunterlagen,<br />
insbesondere der Buchungsbestätigung / Rechnung. Einbezogen<br />
in den Reisevertrag sind die Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen unserer Firma.<br />
b) Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,<br />
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor<br />
Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsangaben zu erklären,<br />
über die der Reisende vor Buchung informiert wird.<br />
3. Zahlung<br />
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Gesamtreisepreises<br />
(einschließlich Nebenleistungen wie Versicherungen),<br />
höchstens 250,- Euro (pro Person) Zug um Zug gegen auf<br />
der Reisebestätigung / Zahlung angedruckten Nachweis des Insolvenzschutzes<br />
zu zahlen.<br />
b) Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, jedoch<br />
nicht vor Aushändigung der Reiseunterlagen.<br />
c) Alle Preise und Zahlungen werden zu Ihrem Vorteil in EURO<br />
und über unser deutsches Firmenkonto abgewickelt.<br />
c) Kosten für Nebenleistungen (Parkplatz, Kurtaxe) werden,<br />
wenn nicht bereits im Reisepreis inkludiert, unter Umständen<br />
direkt im Hotel berechnet. Hierbei kann eine Rechnungsstellung<br />
in Polnischen Zloty (PLN) erfolgen.<br />
4. Preisänderungen<br />
a) Travel-Netto kann bis vier Monate nach Vertragschluss Preiserhöhungen<br />
bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn<br />
sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen<br />
die Preise für Beförderungskosten, Flughafen-, Hafen- oder Einreisegebühren<br />
erhöhen oder die Reise betreffende geltende<br />
Wechselkursänderungen eingetreten sind.<br />
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten<br />
Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung<br />
einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem<br />
Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes<br />
zu erklären.<br />
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 %<br />
des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten<br />
oder statt dessen die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen,<br />
wenn Travel-Netto in der Lage ist, eine solche Reise ohne<br />
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br />
Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach<br />
der Erklärung von Travel-Netto diesem gegenüber geltend zu<br />
machen.<br />
5. Leistungsänderungen<br />
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />
notwendig werden und von Travel-Netto nicht<br />
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,<br />
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich<br />
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />
hat Travel-Netto dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von<br />
dem Änderungsgrund zu erklären.<br />
c) Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />
kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder<br />
statt dessen die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen,<br />
wenn Travel-Netto in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis<br />
für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br />
Travel-Netto ist unter allen Umständen bemüht, seinen Reise-<br />
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Ihr Entschluss, eine Reise aus unserem Programm zu buchen, freut und ehrt uns. Unser Versprechen, Ihnen einen rundum erholsamen und schönen Urlaub zu ermöglichen, möchten wir mit nachfolgenden<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch rechtlich absichern. Diese sind in Ihrem Sinne klar gegliedert und verzichten auf zweifelhafte und undeutig formulierte Passagen. Wir bitten Sie, diese vor Abschluss eines<br />
Reisevertrages aufmerksam zu lesen. Mit jeder Reisebuchung wird Ihnen ein persönliches Exemplar ausgehändigt.<br />
gästen bei notwendig werdenden Änderungen gleich- bzw. höherwertige<br />
Leistungen anzubieten.<br />
6. Rücktritt des Kunden<br />
a) Nach dem vor Reiseantritt jederzeit möglichen Rücktritt ist der<br />
Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen p.P.<br />
zu zahlen:<br />
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10%, mind. jedoch EURO 30,-<br />
29 - 22 Tage vor Reisebeginn 20 %<br />
21 - 15 Tage vor Reisebeginn 40 %<br />
14 - 7 Tage vor Reisebeginn 50 %<br />
6-1TagvorReisebeginn 70%<br />
am Tag der Anreise 85 %<br />
des Gesamtpreises pro Reiseteilnehmer. Dem Teilnehmer ist gestattet,<br />
gegenüber dem Reiseveranstalter den Nachweis zu erbringen,<br />
dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt<br />
nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die geforderte<br />
Pauschale ist.<br />
b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung<br />
bei Travel-Netto. Dem Reisenden wird der Rücktritt<br />
auf schriftlichem bzw. elektronischem Weg empfohlen.<br />
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Flugreisen aufgrund nationaler<br />
und internationaler Bestimmungen besondere Rücktrittsbedingungen<br />
gelten können. Diese werden im Einzelfall in<br />
der Reiseausschreibung bekannt gegeben und Ihnen mit der<br />
Reisebestätigung schriftlich ausgehändigt.<br />
d) Grundsätzlich sind Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel,<br />
Unterkunft und allen Leistungen nur durch Rücktritt vom Reisevertrag<br />
mit nachfolgender Neuanmeldung zu den Bedingungen<br />
über den Reiserücktritt möglich.<br />
7. Ersatzreisende<br />
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen<br />
Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen<br />
genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften<br />
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.<br />
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter<br />
gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis.<br />
c) Der Reisende und der Dritte haften ebenso als Gesamtschuldner<br />
für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.<br />
Für Änderungen wird ein pauschaliertes Bearbeitungsentgelt<br />
von EURO 15,- je Teilnehmer berechnet. Dem Reisenden ist gestattet,<br />
gegenüber dem Reiseveranstalter den Nachweis zu erbringen,<br />
dass die durch den Eintritt des Ersatzreisenden<br />
entstehenden Bearbeitungskosten weniger als EURO 15,- betragen<br />
oder dass gar keine Bearbeitungskosten entstehen.<br />
8. Reiseabbruch<br />
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in<br />
der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist Travel-<br />
Netto verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter<br />
Aufwendungen zu erreichen.<br />
Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen<br />
sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche<br />
Bestimmungen entgegenstehen. Erzielte Rückerstattungen werden<br />
dem Reisenden bzw. seiner Versicherung gutgeschrieben.<br />
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter<br />
a) Travel-Netto kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn<br />
der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass<br />
seine weitere Teilnahme für Travel-Netto und/oder die Reiseteilnehmer<br />
bzw. andere Hotelgäste nicht mehr zumutbar ist.<br />
Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete<br />
Hinweise hält. Travel-Netto steht in diesem Falle der<br />
Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen<br />
und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en)<br />
ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben<br />
unberührt.<br />
b) Travel-Netto kann den Reisevertrag bis 4 Wochen vor Reiseantritt<br />
kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfen<br />
aller Möglichkeiten für Travel-Netto deshalb nicht<br />
zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so<br />
gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung<br />
der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der<br />
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten<br />
würde.<br />
Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur,<br />
wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat<br />
(z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt<br />
führenden Umstände nachweist.<br />
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde<br />
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.<br />
10. Mindestteilnehmerzahl<br />
a) Für alle Kurreisen aus unserem Reiseprogramm gilt keine<br />
Mindestteilnehmerzahl und somit eine Durchführungsgarantie.<br />
b) Sollte in der Beschreibung (Internet/Prospekt/Katalog) einer<br />
Reise (außer Kurreisen) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl<br />
hingewiesen sein, so kann Travel-Netto erklären,<br />
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht<br />
durchgeführt wird.<br />
c) Travel-Netto wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff.<br />
10.a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilneh-<br />
für Verträge zwischen Gästen aus Deutschland und Travel-Netto Sp. z o. o.<br />
merzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen<br />
lassen.<br />
d) Der Reisende kann die Teilnahme an einer anderen Reise<br />
verlangen, wenn Travel-Netto in der Lage ist, eine solche Reise<br />
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.<br />
e) Der Reisende hat Travel-Netto gegenüber sein Recht nach<br />
Ziff. 10.c) unverzüglich nach dem Zugang der Erklärung geltend<br />
zu machen.<br />
f) Macht der Reisende nicht von seinem Recht Gebrauch, so ist<br />
der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.<br />
11. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher<br />
Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen,<br />
Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landerechte,<br />
Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien,<br />
Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen<br />
beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschrift zur<br />
Kündigung.<br />
b) Im Falle der Kündigung kann Travel-Netto für erbrachte oder<br />
noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 307 Abs. 2<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung<br />
verlangen.<br />
c) Travel-Netto ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet,<br />
falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem<br />
Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen<br />
Maßnahmen zu ergreifen.<br />
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag<br />
mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen<br />
Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.<br />
12. Haftung<br />
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns<br />
haftet Travel-Netto<br />
a) für gewissenhafte Reisevorbereitung,<br />
b) für sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,<br />
c) für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten<br />
Reiseleistungen.<br />
13. Haftungsbeschränkung<br />
Die Haftung der Travel-Netto für Schäden, die nicht Körperschäden<br />
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch<br />
grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder<br />
ab) wenn Travel-Netto für einen dem Reisenden entstehenden<br />
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />
verantwortlich ist.<br />
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende<br />
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen<br />
beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch<br />
auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder<br />
Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich<br />
Travel-Netto gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen<br />
oder die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
berufen.<br />
c) Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung<br />
empfohlen.<br />
14. Gewährleistung und Abhilfe<br />
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der<br />
Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen<br />
Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der<br />
Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.<br />
b) Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen,<br />
wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter<br />
oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei Travel-Netto<br />
(Anschrift s.u.) direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten<br />
die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter<br />
unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die<br />
Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung<br />
des Reisepreises zu.<br />
c) Ist die Reise mangelhaft und leistet Travel-Netto nicht innerhalb<br />
der von dem Reisenden bestimmten angemessenen Frist<br />
Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und<br />
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung<br />
bedarf es nicht, wenn Travel-Netto die Abhilfe verweigert<br />
oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige<br />
Selbsthilfe rechtfertigt.<br />
d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so<br />
kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.<br />
Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag<br />
kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe<br />
unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung<br />
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.<br />
Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge<br />
eines Mangels aus wichtigem und für erkennbarem Grund nicht<br />
zuzumuten ist.<br />
e) Bei berechtigter Kündigung kann Travel-Netto für erbrachte<br />
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiselei-<br />
stungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung<br />
sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis<br />
und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen<br />
maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Das gilt nicht,<br />
sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für<br />
den Reisenden kein Interesse haben. Travel-Netto hat die erforderlichen<br />
Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung<br />
notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom<br />
Reisevertrag mit umfasst, so hat Travel-Netto auch für diese zu<br />
sorgen und die Mehrkosten zu tragen.<br />
f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung<br />
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei<br />
denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter<br />
nicht zu vertreten hat.<br />
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher<br />
Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten<br />
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener<br />
Beendigung der Reise gegenüber Travel-Netto (Anschrift<br />
s.u.) geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können<br />
Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die<br />
genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.<br />
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen,<br />
nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten<br />
verjähren ein Jahr nach dem vertraglich<br />
vorgesehenen Reiseende.<br />
16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />
a) Travel-Netto weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche<br />
Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen<br />
und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt<br />
bzw. Internetportal oder durch Unterrichtung vor der Buchung<br />
einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor<br />
Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige<br />
Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie<br />
Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.<br />
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch<br />
Travel-Netto hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise<br />
zu schaffen, sofern sich nicht Travel-Netto ausdrücklich zur Beschaffung<br />
der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.<br />
c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen<br />
für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des<br />
Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen<br />
Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten<br />
oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch<br />
nehmen. Insofern gelten die Ziff. 6 (Stornierung) und 8 (Reiseabbruch<br />
infolge von Gründen, die der Reisende zu vertreten<br />
hat) entsprechend.<br />
17. Versicherungen<br />
Dem Reisenden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer<br />
Reiserücktrittskosten-, einer Reiseabbruch- und einer Auslandsreisekrankenversicherung<br />
empfohlen. Der Reiseveranstalter ist<br />
gerne bereit, dem Reisenden den Abschluss von Versicherungsverträgen<br />
zu vermitteln.<br />
18. Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende<br />
im Rahmen des Angemessenen und Zumutbaren zur Mitwirkung<br />
verpflichtet, um das Entstehen von Schäden zu vermeiden<br />
oder diese gering zu halten.<br />
19. Gerichtsstand, Abtretungsverbot<br />
a) Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist im Sinne<br />
unserer Kunden jeweils deren Wohnort.<br />
b) Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der<br />
Wohnsitz des Reisenden ausschlaggebend, es sei denn, die<br />
Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach<br />
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht<br />
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters<br />
maßgeblich. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen<br />
des Reiseteilnehmers gegen Travel-Netto aus dem Reisevertrag<br />
und im Zusammenhang damit, auch aus unerlaubter Handlung,<br />
an Dritte (auch an Ehegatten und Verwandte). Ebenso ist die gerichtliche<br />
Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des<br />
Reiseveranstalters durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.<br />
20. Allgemeine Bestimmungen<br />
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern<br />
bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner<br />
Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit<br />
des Reisevertrages im Übrigen.<br />
Reiseveranstalter:<br />
Travel-Netto Sp. z o.o.<br />
ul. Dubois 23<br />
78-100 Kołobrzeg, Polen<br />
Fon: +48-94-35 13 300<br />
Fax: +48-94-35 13 309<br />
E-Mail: info@travelnetto.de<br />
Stand 10/2010<br />
70 Unsere fairen Geschäftsbedingungen werden Sie überzeugen Urlaub & Kuren <strong>2011</strong>