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2018_507

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D.a. <strong>507</strong> Meinungen Mai <strong>2018</strong><br />

Bildungsscheck für größeren Personenkreis<br />

Neue Regelungen treten Ende April in Kraft – 15 Beratungsstellen in der Region<br />

Kreis Soest / Hochsauerlandkreis (kso.<strong>2018</strong>.04.20.163.urs/-rn). Ende April treten einige Änderungen<br />

beim Bildungsscheck in Kraft, mit dem die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen<br />

Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Darauf macht die Regionalagentur<br />

Hellweg-Hochsauerland aufmerksam. Unterschieden wird nach wie vor zwischen einem individuellen<br />

und einem betrieblichen Zugang. Die neuen Regelungen kommen Betrieben und Beschäftigten<br />

gleichermaßen zugute und machen die Förderungen einem größeren Personenkreis zugänglich.<br />

D.a. <strong>507</strong>/28<br />

Mit dem 30. April fällt im betrieblichen Bildungsscheck<br />

die Einkommensgrenze ganz weg, im individuellen<br />

Zugang wird sie auf 40.000 Euro (bzw.<br />

80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) angehoben.<br />

Auch kann der individuelle Bildungsscheck<br />

künftig wieder von Selbstständigen in Anspruch<br />

genommen werden. Zudem werden die geförderten<br />

Schulungsformen auf Inhouse-Seminare und E-<br />

Learning-Angebote ausgeweitet.<br />

Der Schwerpunkt des Bildungsschecks liegt in der<br />

Digitalisierung und den damit verbundenen Veränderungen<br />

am Arbeitsplatz. Den Bildungsscheck können<br />

prinzipiell wieder alle Beschäftigten, die den aktuellen<br />

Herausforderungen ausgesetzt sind, bekommen.<br />

Für den Bildungsscheck stehen mehr ESF-Mittel zur<br />

Verfügung. <strong>2018</strong> sind es 8 Mio. Euro (vorher 5 Mio.<br />

Euro) pro Jahr, die bis 2020 auf bis zu 30 Mio. Euro<br />

erhöht werden sollen.<br />

Im Einzelnen sind kleine und mittlere Unternehmen<br />

bis maximal 249 Beschäftigte und Selbständige bzw.<br />

deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter förderfähig.<br />

Die Weiterbildung muss der beruflichen Weiterbildung<br />

dienen. Nicht förderfähig sind arbeitsplatzbezogene<br />

Anpassungsqualifizierungen. Über den Bildungsscheck<br />

werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten,<br />

maximal jedoch 500 Euro, gefördert. Beim<br />

betrieblichen Zugang ist die andere Hälfe vom<br />

Unternehmen zu tragen, beim individuellen Zugang<br />

von den Beschäftigten. Pro Kalenderjahr kann im<br />

individuellen Zugang pro Person ein Bildungsscheck<br />

erworben werden. In Betrieben können jährlich bis<br />

zu zehn Beschäftigte gefördert werden.<br />

In der Region Hellweg-Hochsauerland gibt es 15<br />

Beratungsstellen für den Bildungsscheck. Sie sind im<br />

Netz unter www.r-h-h.de zu finden. Die Regionalagentur<br />

koordiniert die Beratungsstellen, die Bezirksregierung<br />

Arnsberg löst die Bildungsschecks ein.<br />

Weitere Informationen bei der Leiterin der Regionalagentur<br />

Hellweg-Hochsauerland, Ursula Rode-<br />

Schäffer, in Soest, Telefon 02921/303499, E-Mail<br />

rode-schaeffer@r-h-h.de, oder bei ihrem Stellvertreter<br />

Frederik Woischwill in Arnsberg, Telefon<br />

02931/944040, E-Mail woischwill@r-h-h.de.<br />

Dank an den Osterhasen!<br />

Das Orga-Team der Seniorengemeinschaft bedankt<br />

sich ganz herzlich bei jener/m Unbekannten, die/der<br />

diesen Geschenkkorb vor die Tür von Marianne<br />

Husemann stellte.<br />

Marianne Husemann – Marlies Ahlke –<br />

Magdalene Wahner

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