03.05.2018 Aufrufe

DSGVO: Die zehn wichtigsten To-dos für Steuerkanzleien

Pflichten, die jeder Steuerberater kennen muss Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Die eBroschüre zeigt auf nur 16 Seiten kurz und verständlich wie Steuerkanzleien das neue Gesetz zum Datenschutz rechtskonform umsetzen können. Mit der neuen EU-DSGVO wird erstmals eine europaweit einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen, um personenbezogene Daten besser zu schützen. Viele Steuerkanzleien sind darauf bisher nur unzureichend vorbereitet. Bis das Gesetz in Kraft tritt, sollten Kanzleien die Zeit nutzen, um sich über nötige Maßnahmen, wie die Beschäftigung eines Datenschutzbeauftragten und der Überarbeitung der Datenschutzerklärung, zu informieren. Darüber hinaus müssen auch neue datenschutzrechtliche Prozesse etabliert werden. Mit der nwb-Broschüre zur DSGVO erfahren Steuerberater, welche konkreten Schritte sie jetzt einleiten sollten (inkl. Checkliste und Beispielgrafik). Aus dem Inhalt: • Kosten der Umstellung vs. Risiken • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen • Auftragsverarbeiter überprüfen • Datenschutzbeauftragten benennen? • Datenschutzerklärung der Kanzlei-Website • Informationspflichten • Checkliste

Pflichten, die jeder Steuerberater kennen muss

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Die eBroschüre zeigt auf nur 16 Seiten kurz und verständlich wie Steuerkanzleien das neue Gesetz zum Datenschutz rechtskonform umsetzen können.
Mit der neuen EU-DSGVO wird erstmals eine europaweit einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen, um personenbezogene Daten besser zu schützen. Viele Steuerkanzleien sind darauf bisher nur unzureichend vorbereitet. Bis das Gesetz in Kraft tritt, sollten Kanzleien die Zeit nutzen, um sich über nötige Maßnahmen, wie die Beschäftigung eines Datenschutzbeauftragten und der Überarbeitung der Datenschutzerklärung, zu informieren. Darüber hinaus müssen auch neue datenschutzrechtliche Prozesse etabliert werden. Mit der nwb-Broschüre zur DSGVO erfahren Steuerberater, welche konkreten Schritte sie jetzt einleiten sollten (inkl. Checkliste und Beispielgrafik).

Aus dem Inhalt:
• Kosten der Umstellung vs. Risiken
• Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
• Auftragsverarbeiter überprüfen
• Datenschutzbeauftragten benennen?
• Datenschutzerklärung der Kanzlei-Website
• Informationspflichten
• Checkliste

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8. Datenverarbeitung<br />

und Einwilligungen<br />

überprüfen<br />

DatenschutzDate<br />

<strong>Die</strong> EU - <strong>DSGVO</strong><br />

Datenverarbeitung und Einwilligungen überprüfen<br />

geht alle an<br />

Steuerberatungskanzleien müssen des Weiteren<br />

prüfen, ob sie alle Daten, die sie bereits bei sich<br />

gespeichert haben, weiterhin verarbeiten dürfen<br />

und wie dies auch in Zukunft rechtssicher möglich<br />

ist. <strong>Die</strong> Datenverarbeitung ist auch nach der<br />

<strong>DSGVO</strong> weiterhin nur zulässig, wenn es die Verordnung<br />

oder ein anderes Gesetz ausdrücklich erlaubt<br />

(Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). <strong>Die</strong> praktisch<br />

relevantesten Erlaubnistatbestände nach Art. 6<br />

<strong>DSGVO</strong> sind:<br />

• Einwilligung des Betroffenen, die den Anforderungen<br />

der Art. 7, 8 <strong>DSGVO</strong> entspricht;<br />

• <strong>für</strong> die Erfüllung eines Vertrags/zur Durchführung<br />

vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich;<br />

• zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung<br />

erforderlich;<br />

• zur Wahrung der berechtigten Interessen des<br />

Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich,<br />

wenn keine schutzwürdigen Interessen<br />

des Betroffenen überwiegen.<br />

Im Hinblick auf die Daten von Mandanten oder<br />

anderen Vertragspartnern ist die Verarbeitung<br />

nicht selten bereits zur Erfüllung eines Vertrags<br />

erforderlich und damit gesetzlich erlaubt (Art. 6<br />

Abs. 1 S. 1 b) <strong>DSGVO</strong>). Achten Sie jedoch in beiden<br />

Fällen auf den Grundsatz der Datenminimierung<br />

(Art. 5 Abs. 1 c) <strong>DSGVO</strong>). Speichern Sie also nur<br />

Daten, die wirklich notwendig sind.<br />

Es kann jedoch auch Fälle geben, in denen es auf<br />

die Einwilligung der Betroffenen, also z. B. Interessenten<br />

oder Mandanten, ankommt. Nämlich<br />

immer dann, wenn Sie mehr Daten erheben wollen,<br />

als <strong>für</strong> den Standardvertrag erforderlich, oder<br />

einfach, weil Sie Rechtssicherheit haben möchten.<br />

Ein wichtiger Fall ist das Kanzleimarketing, etwa<br />

die Versendung eines Newsletters. Für die Einwilligung<br />

gelten folgende Voraussetzungen: <strong>Die</strong><br />

Einwilligung muss sich auf einen bestimmten Fall<br />

und auf einen bestimmten Verarbeitungszweck<br />

beziehen. Der Betroffene muss ausreichend über<br />

die Reichweite der Einwilligung informiert gewesen<br />

sein, insbesondere auch über die Zwecke der<br />

Datenverarbeitung. <strong>Die</strong> Einwilligung muss freiwillig<br />

erteilt werden: Der Einwilligende muss also<br />

in der Lage sein, die Einwilligung zu verweigern,<br />

Datenschutzbeauftragter<br />

Als DEKRA zertifizierte Fachkräfte <strong>für</strong><br />

Datenschutz begleiten wir Ihre Kanzlei ...<br />

• mit Musterverträgen<br />

• mit digitalen Checklisten<br />

• mit professionellen Vorlagen<br />

• mit Management-Software<br />

Solmecke | <strong>DSGVO</strong>: <strong>Die</strong> <strong>zehn</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>To</strong>-<strong>dos</strong> <strong>für</strong> <strong>Steuerkanzleien</strong> | NWB Verlag 12<br />

wuppit<br />

• als externe Datenschutzbeauftragte<br />

Wir unterstützen Sie in den Bereichen<br />

IT-Sicherheit, Datenschutzhandbuch,<br />

Verarbeitungsverzeichnis und Schulung.<br />

Jetzt informieren und DSB bestellen<br />

0800 - 271 2000<br />

www.dsgvo-datenschutz.com<br />

Frank Chabrié<br />

Philipp Jäger

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!