mbo_mb.pdf - Brandenburg.de
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Allgemeines<br />
M E R K B L A T T<br />
zur Übertragung von Quoten über die<br />
Übertragungsstelle Ost<br />
nach <strong>de</strong>r Milchquotenverordnung (MilchQuotV)<br />
B i t t e l e s en S i e d i e s e s M e r k b l a t t a u f m e r k s a m d u r c h !<br />
Die Übertragungsstelle Ost<br />
Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Verordnung zur Durchführung <strong>de</strong>r EG-Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung -<br />
MilchQuotV) vom 04. März 2008 ist die Übertragungsstelle Ost für die Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r Berlin, <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>,<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und die Freistaaten Sachsen und Thüringen<br />
(Übertragungsbereich Ost) zur Durchführung <strong>de</strong>r entgeltlichen Übertragung von Quoten beim Lan<strong>de</strong>samt für<br />
Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung - LVLF - eingerichtet wor<strong>de</strong>n. Die Anschrift lautet:<br />
Übertragungsstelle Ost<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Dorfstraße 1<br />
14513 Teltow OT Ruhlsdorf.<br />
Aufgabe <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Ost ist es, aus <strong>de</strong>n für je<strong>de</strong>n Übertragungsstellentermin eingehen<strong>de</strong>n<br />
Abgabeangeboten und Nachfragegeboten für die Übertragung von Quoten einen Gleichgewichtspreis zu<br />
ermitteln sowie die Übertragung von Quoten durchzuführen.<br />
Unsere Ansprechpartner sind für Sie wie folgt zu erreichen:<br />
Leiter <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Tel.: (033 28) 436 206<br />
Herr Gerhard Förste Fax: (033 28) 436 173<br />
E-Mail: gerhard.foerste@lvlf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Sachbearbeiterin Übertragungsstelle Tel.: (033 28) 436 110<br />
Frau Martina Montag Fax: (033 28) 436 112<br />
E-Mail: martina.montag@lvlf.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
in <strong>de</strong>r Zeit von Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
und Freitag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr.<br />
Stand: 15.04.2009<br />
Die entsprechen<strong>de</strong>n Antragsformulare erhalten Sie kostenlos in <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Ost, über das Internet<br />
(www.mluv.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong>/info/milchboerse-ost) o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen.<br />
Die Abgabeangebote und Nachfragegebote müssen mit <strong>de</strong>r Betriebsnummer (BNR-ZD) / InVeKoS-Nummer/<br />
Personen-I<strong>de</strong>nt-Nr. Ihres Betriebes versehen sein. Die Angebote und Nachfragegebote können nur bei<br />
Angabe dieser Betriebsnummer in <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Ost bearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />
1
Die Angebote und Nachfragegebote sind generell in einem geschlossenen Briefumschlag zur Wahrung <strong>de</strong>r<br />
Geheimhaltung <strong>de</strong>r individuellen Angaben über Verkaufspreis und Kaufpreis einzureichen.<br />
Eine persönliche Übergabe <strong>de</strong>r Anträge ist möglich. Dazu wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, das <strong>de</strong>m<br />
Antrag beigefügt wird.<br />
Wer kann Angebote zur Abgabe und Nachfragegebote zur Übernahme von Quote an die<br />
Übertragungsstelle Ost einreichen ?<br />
Wichtig für <strong>de</strong>n Anbieter<br />
Alle Angebote zur Abgabe einer Quote sind in <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Ost o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Einreichungsstelle<br />
Thüringen fristgerecht (Ausschlussfrist) einzureichen.<br />
Anbieter kann nur <strong>de</strong>r sein, <strong>de</strong>m eine von <strong>de</strong>r zuständigen Lan<strong>de</strong>sstelle bestätigte Quote zusteht. Übertragbar<br />
ist nur <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Quote, <strong>de</strong>r im laufen<strong>de</strong>n Zwölfmonatszeitraum (01.04.-31.03. <strong>de</strong>s Folgejahres) nicht<br />
beliefert wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Anbieter kann nicht sein, wem im laufen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vorangegangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr eine Übernahme von Quote<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Übertragungsstellenverfahrens bescheinigt wur<strong>de</strong>.<br />
Je<strong>de</strong>r Anbieter hat sein Gebot bei <strong>de</strong>rjenigen Übertragungsstelle einzureichen, in <strong>de</strong>ren Zuständigkeitsbereich<br />
er seinen Betriebssitz hat. Hat ein Anbieter seinen Betriebssitz in einen an<strong>de</strong>ren Übertragungsbereich<br />
verlagert, ist im laufen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Zwölfmonatszeiträumen <strong>de</strong>r Betriebssitz im vorherigen<br />
Übertragungsbereich maßgeblich.<br />
Alle Anbieter müssen ihrem Angebot zur Abgabe einer Quote einen Nachweis (Formular 1f), <strong>de</strong>n sie mit <strong>de</strong>m<br />
Antrag auf Erstellung eines Nachweises (Formular 1e) bei ihrer zuständigen Lan<strong>de</strong>sstelle beantragen, sowie<br />
eine Bescheinigung zur Bestätigung <strong>de</strong>r Quote (Molkereibescheinigung - Formulare 1c bzw. 1d) beifügen.<br />
Die Nachweise sind zusammen mit <strong>de</strong>m Angebot zur Abgabe einer Quote fristgerecht einzureichen.<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r zuständigen Lan<strong>de</strong>sstelle muss min<strong>de</strong>stens 2 Wochen vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />
Einreichungsfrist beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Ausstellung <strong>de</strong>r Molkereibescheinigung beantragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrer Molkerei.<br />
Direktverkäufer müssen bei <strong>de</strong>m für sie zuständigen Hauptzollamt die Umwandlung <strong>de</strong>r Direktverkaufsquote in<br />
eine Quote rechtzeitig beantragen und diese Bescheinigung ebenfalls <strong>de</strong>m Angebot zur Abgabe einer Quote<br />
beifügen.<br />
Der Anbieter darf für je<strong>de</strong>n Übertragungstermin nur ein Angebot abgeben. Er ist nach Eingang <strong>de</strong>s Angebotes<br />
bei <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Ost an dieses Angebot gebun<strong>de</strong>n.<br />
Das Abgabeangebot muss zwingend folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten:<br />
• die Höhe und <strong>de</strong>n Referenzfettgehalt <strong>de</strong>r angebotenen Quote;<br />
• <strong>de</strong>n auf einen Standardfettgehalt von 4 % bezogenen Preis je Kilogramm, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anbieter<br />
min<strong>de</strong>stens erzielen will;<br />
• die Bankverbindung <strong>de</strong>s Anbieters.<br />
2
Dem Angebot sind zur Kontrolle, dass die Quote übertragbar ist, beizufügen:<br />
• ein Nachweis, in welcher Höhe <strong>de</strong>r Anbieter über eine noch nicht belieferte Quote verfügt,<br />
• ein Nachweis über <strong>de</strong>n Betriebssitz <strong>de</strong>s Anbieters einschließlich <strong>de</strong>r Angabe, ob <strong>de</strong>r Betriebssitz<br />
innerhalb <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n vorangegangenen Zwölfmonatszeiträumen verlagert wor<strong>de</strong>n<br />
ist;<br />
• eine Erklärung, dass die angebotene Quote keiner Einziehung und keinem Übertragungsverbot<br />
unterliegt ;<br />
• eine aktuelle Bescheinigung <strong>de</strong>r Molkerei, an die <strong>de</strong>r Anbieter zuletzt geliefert hat:<br />
Die Übertragungsstelle Ost überweist an die zum Zuge gekommenen (erfolgreichen) Anbieter nach Eingang<br />
sämtlicher Beträge von <strong>de</strong>n zum Zuge gekommenen (erfolgreichen) Nachfragern innerhalb von 14 Tagen <strong>de</strong>n<br />
für die übertragene Quote zu zahlen<strong>de</strong>n Betrag.<br />
Wichtig für die Nachfrager<br />
Alle Nachfragegebote zur Übernahme einer Quote sind in <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Ost o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />
Einreichungsstelle Thüringen fristgerecht (Ausschlussfrist) einzureichen.<br />
Antragsteller können nur ein Nachfragegebot schriftlich zu <strong>de</strong>n genannten Terminen vollständig bei <strong>de</strong>r<br />
Übertragungsstelle Ost o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen (Anlage) einreichen.<br />
Das Nachfragegebot muss zwingend folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten:<br />
• die beantragte Menge zum Standardfettgehalt von 4 %;<br />
• <strong>de</strong>n auf einen Standardfettgehalt von 4 % bezogenen Preis je Kilogramm, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Nachfrager<br />
höchstens zu zahlen bereit ist;<br />
• Name, Anschrift sowie die Kannennummer/Lieferantennummer bei <strong>de</strong>r Molkerei, an die <strong>de</strong>r<br />
Nachfrager liefert;<br />
• eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes o<strong>de</strong>r eine vergleichbare Sicherheit (z.B. Bürgschaft einer<br />
Molkerei; eines Unternehmens) in Höhe <strong>de</strong>s errechneten Gesamtentgeltes;<br />
• <strong>de</strong>n Betriebssitz <strong>de</strong>s Nachfragers einschließlich <strong>de</strong>r Angabe, ob <strong>de</strong>r Betriebssitz in <strong>de</strong>n<br />
vorangegangenen bei<strong>de</strong>n Zwölfmonatszeiträumen verlagert wor<strong>de</strong>n ist;<br />
• die Zuständige Lan<strong>de</strong>sstelle.<br />
Ein Nachfragegebot kann nur ein aktiver Milcherzeuger abgeben o<strong>de</strong>r jemand, <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Nachweis von<br />
objektiven betriebsbezogenen Maßnahmen belegt, dass er mit <strong>de</strong>r aktiven Milchproduktion beginnt. Objektive<br />
betriebsbezogene Maßnahmen sind z. B.:<br />
• aktueller Betriebsentwicklungsplan,<br />
• geplante und schon realisierte Investitionen,<br />
• Kauf- o<strong>de</strong>r langfristige Pachtverträge.<br />
Dieser Nachweis ist durch die zuständige Lan<strong>de</strong>sstelle o<strong>de</strong>r die Einreichungsstelle Thüringen zu bestätigen.<br />
Dem Nachfragegebot ist eine selbstschuldnerische und unbedingte Bürgschaft eines Kreditinstitutes o<strong>de</strong>r eine<br />
vergleichbare Sicherheit (z.B. Bürgschaft einer Molkerei; eines Unternehmens) in Höhe <strong>de</strong>r sich ergeben<strong>de</strong>n<br />
Summe aus <strong>de</strong>m Preisgebot (Bruttopreis) beizufügen, die nach Eingang <strong>de</strong>r Zahlung bzw., wenn <strong>de</strong>r<br />
Nachfrager nicht zum Zuge gekommen ist, freizugeben ist.<br />
Liegen nach Ablauf <strong>de</strong>r Einreichungsfrist die Sicherheitsleistungen nicht in <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Ost vor,<br />
wer<strong>de</strong>n die Anträge vom aktuellen Börsentermin ausgeschlossen.<br />
Für fehlerhafte Sicherheitsleistungen wird Ihnen eine angemessene Nachbesserungsfrist eingeräumt.<br />
3
Erst nach Eingang <strong>de</strong>s zu zahlen<strong>de</strong>n Betrages teilt die Übertragungsstelle Ost <strong>de</strong>m Nachfrager mit, in welcher<br />
Höhe Quote auf ihn übertragen wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Steuerrechtlicher Hinweis:<br />
Anbieterseite: Sowohl Pauschalierer als auch Optierer haben in ihrem Angebot gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Übertragungsstelle Ost das verlangte Entgelt als Bruttobetrag anzugeben.<br />
Der Anbieter hat für die entsprechen<strong>de</strong>n Umsätze Umsatzsteuer abzuführen.<br />
Nachfragerseite: Da sich Anbieter und Nachfrager nicht kennen, kann <strong>de</strong>r Anbieter keine<br />
ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, so dass <strong>de</strong>r Nachfrager keinen<br />
Vorsteuerabzug geltend machen kann.<br />
! Die Übertragungsstelle Ost weist auf ihren Bechei<strong>de</strong>n keine Umsatzsteuer aus !<br />
Gebühren<br />
Die Übertragungsstelle Ost erhebt gemäß „Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen <strong>de</strong>r<br />
Übertragungsstelle Ost nach <strong>de</strong>r Milchabgabenverordnung (Übertragungsstellengebührenordnung -<br />
ÜbertrGebO) für ihre Tätigkeit Gebühren.<br />
Gebührenpflichtig ist sowohl je<strong>de</strong> Abgabe eines Angebotes als auch je<strong>de</strong> Abgabe eines Nachfragegebotes zur<br />
Übertragung von Quote zu je<strong>de</strong>m Übertragungstermin, unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Antragsteller zur<br />
Gleichgewichtspreisberechnung zugelassen wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r ob sein Antrag erfolgreich war.<br />
Die Gebühr beträgt entsprechend <strong>de</strong>r ÜbertrGebO<br />
Termine:<br />
0,85 EURO je 1.000 kg Quote.<br />
Einreichungsfrist Übertragungstermin<br />
1. März 1. April<br />
1. Juni 1. Juli<br />
1. Oktober 2. Nove<strong>mb</strong>er<br />
Fallen diese Termine <strong>de</strong>r Einreichungsfrist auf einen Samstag, Sonn- o<strong>de</strong>r Feiertag, gilt als Termin <strong>de</strong>r<br />
nächstfolgen<strong>de</strong> Werktag.<br />
Für alle auf <strong>de</strong>m Postweg eingereichten o<strong>de</strong>r persönlich übergebenen Angebote und Nachfragegebote gilt das<br />
Datum <strong>de</strong>s Posteingangsstempels in <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Ost o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen. Für<br />
Angebote und Nachfragegebote per Kurier gilt das Datum <strong>de</strong>r Anlieferung in <strong>de</strong>r Übertragungsstelle Ost o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen.<br />
Alle verspätet eingehen<strong>de</strong>n Angebote und Nachfragegebote je<strong>de</strong>r Zustellungsform sind von <strong>de</strong>r Übertragung<br />
wegen Überschreitung <strong>de</strong>r Einreichungsfrist (Ausschlussfrist) vom jeweiligen Börsentermin ausgeschlossen.<br />
Der Gleichgewichtspreis<br />
Aus <strong>de</strong>n für je<strong>de</strong>n Übertragungsstellentermin eingegangenen Angeboten und Nachfragegeboten ermittelt die<br />
Übertragungsstelle OST unverzüglich an je<strong>de</strong>m Börsentermin einen Gleichgewichtspreis.<br />
4
Der Gleichgewichtspreis ist <strong>de</strong>r geringste Preis, zu <strong>de</strong>m die Summe <strong>de</strong>r angebotenen und <strong>de</strong>r nachgefragten<br />
Quote <strong>de</strong>ckungsgleich ist o<strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>m die aufsummierten Mengen die geringste Differenz aufweisen.<br />
Hierzu wer<strong>de</strong>n die Angebote mit <strong>de</strong>m niedrigsten Preis beginnend nach oben und die Nachfragegebote mit<br />
<strong>de</strong>m höchsten Preis beginnend nach unten mengenmäßig summiert, und zwar so, dass <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r<br />
angebotenen Mengen immer eine min<strong>de</strong>stens gleich große Nachfragemenge gegenübersteht und somit ein<br />
Angebotsüberhang vermie<strong>de</strong>n wird.<br />
Durch die Einführung eines 40%-igen Preiskorridors auf <strong>de</strong>r Angebots- und <strong>de</strong>r Nachfrageseite wer<strong>de</strong>n alle<br />
Anbieter und Nachfrager, <strong>de</strong>ren Preisgebot um min<strong>de</strong>stens 40% über einem nach Art <strong>de</strong>s<br />
Gleichgewichtspreises zu ermitteln<strong>de</strong>n Zwischenpreis liegen, bei <strong>de</strong>r Gleichgewichtspreisermittlung sowie bei<br />
<strong>de</strong>r Übertragung von Quoten nicht berücksichtigt.<br />
Das gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r Zwischenpreis 30 Eurocent unterschreitet.<br />
Alle erfolgreich angebotenen und nachgefragten Quoten wer<strong>de</strong>n zum einheitlichen Gleichgewichtspreis<br />
übertragen.<br />
Liegen zum Gleichgewichtspreis mehr nachgefragte als angebotene Quoten vor (Nachfrageüberhang), wer<strong>de</strong>n<br />
die Überhänge durch lineare Verteilung von gegebenenfalls in <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>sreserve befindlichen<br />
Quoten kostenlos ausgeglichen.<br />
Ist nicht ausreichend Quote in <strong>de</strong>r jeweiligen Lan<strong>de</strong>sreserve vorhan<strong>de</strong>n, erfolgt eine lineare Kürzung<br />
entsprechend <strong>de</strong>r Differenz (Repartierung).<br />
Veröffentlichung <strong>de</strong>s Gleichgewichtspreises<br />
Der durch die Übertragungsstelle Ost ermittelte Gleichgewichtspreis wird unverzüglich nach je<strong>de</strong>m<br />
Übertragungstermin öffentlich bekannt gegeben:<br />
� <strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen,<br />
� <strong>de</strong>m Deutschen Bauernverband sowie<br />
� im INTERNET unter : www.mluv.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong>/info/milchboerse-ost .<br />
5
Anlage 1:<br />
In <strong>de</strong>r Anlage 1 wird Ihnen die Ermittlung <strong>de</strong>s Zwischenpreises (40%-iger Preiskorridor) und die anschließen<strong>de</strong><br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Gleichgewichtspreises an einem Beispiel erläutert.<br />
Tabelle 1: Ermittlung <strong>de</strong>s Zwischenpreises und Anwendung <strong>de</strong>s Preiskorridors<br />
1<br />
Preis<br />
2<br />
Angebot<br />
In kg<br />
3<br />
Nachfrage<br />
in kg<br />
4<br />
Summe<br />
Angebot<br />
5<br />
Summe<br />
Nachfrage<br />
6<br />
Differenz <strong>de</strong>r<br />
aufsummierten<br />
Mengen<br />
0,90 - 250 16.000 250 - 15.750<br />
0,80 - 500 16.000 750 - 15.250<br />
0,70 - 500 16.000 1.250 - 14.750<br />
0,60 3.000 750 16.000 2.000 - 14.000<br />
0,55 2.000 3.000 13.000 5.000 - 8.000<br />
0,52 1.000 2.000 11.000 7.000 - 4.000<br />
0,50 500 3.000 10.000 10.000 0<br />
0,48 500 250 9.500 10.250 750<br />
0,45 2.000 500 9.000 10.750 1.750<br />
0,40 3.500 250 7.000 11.000 4.000<br />
0,35 2.000 - 3.500 11.000 7.500<br />
0,30 1.500 - 1.500 11.000 9.500<br />
Im Beispiel liegt <strong>de</strong>r Zwischenpreis bei 0,50 €/kg.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>s 40 %-igen Preiskorridors wer<strong>de</strong>n alle Bieter ausgeschlossen, die 0,70 €/kg und mehr geboten haben (im Beispiel<br />
grau schraffiert). Das trifft sowohl für Anbieter als auch für Nachfrager zu.<br />
Das gilt nicht, wenn <strong>de</strong>r Zwischenpreis 30 Eurocent unterschreitet.<br />
Tabelle 2: Ermittlung <strong>de</strong>s Gleichgewichtspreises<br />
1<br />
Preis<br />
2<br />
Angebot<br />
In kg<br />
3<br />
Nachfrage<br />
In kg<br />
4<br />
Summe<br />
Angebot<br />
5<br />
Summe<br />
Nachfrage<br />
6<br />
Differenz <strong>de</strong>r<br />
Aufsummierten<br />
Mengen<br />
0,90 - 250 16.000 0 - 16.000<br />
0,80 - 500 16.000 0 - 16.000<br />
0,70 - 500 16.000 0 - 16.000<br />
0,60 3.000 750 16.000 750 - 15.250<br />
0,55 2.000 3.000 13.000 3.750 - 9.250<br />
0,52 1.000 2.000 11.000 5.750 - 5.250<br />
0,50 500 3.000 10.000 8.750 - 1.250<br />
0,48 500 250 9.500 9.000 - 500<br />
0,47 - - 9.000 9.000 0<br />
0,46 - - 9.000 9.000 0<br />
0,45 2.000 500 9.000 9.500 500<br />
0,40 3.500 250 7.000 9.750 2.750<br />
0,35 2.000 - 3.500 9.750 6.250<br />
0,30 1.500 - 1.500 9.750 8.250<br />
Der Gleichgewichtspreis beträgt 0,46 €/kg. Dies ist die geringste Preisstufe, bei <strong>de</strong>r die aufsummierten Mengen <strong>de</strong>ckungsgleich sind.<br />
Zum Zuge kommen die gekennzeichneten Angebote und Nachfragen.<br />
6
Anlage 2:<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Zuständige Lan<strong>de</strong>sstellen und <strong>de</strong>r Einreichungsstelle Thüringen:<br />
Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>: 12 BB Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und<br />
Verbraucherschutz<br />
Heinrich-Mann-Allee 103<br />
14473 Potsdam<br />
Tel.: (0331) 866-7420<br />
Fax: (0331) 275487420<br />
Land Mecklenburg- 13 MV Amt für Landwirtschaft Altentreptow zuständig für Landkreise:<br />
Vorpommern: Brunnenstraße 06 Demmin<br />
17087 Altentreptow Mecklenburg-Strelitz<br />
Tel.: (03961) 261-0<br />
Fax: (03961) 261 199<br />
Amf für Landwirtschaft Bützow zuständig für Landkreise:<br />
Schlossplatz 6 Bad-Doberan<br />
18246 Bützow Güstrow<br />
Tel.: (038461) 53-0<br />
Fax: (038461) 53 444<br />
Amt für Landwirtschaft Ferdinandshof zuständig für Landkreise:<br />
Bergstr. 13 Ostvorpommern<br />
17379 Ferdinandshof Uecker-Randow<br />
Tel.: (039778) 50-0<br />
Fax: (039778) 50 199<br />
Amt für Landwirtschaft Parchim zuständig für Landkreise:<br />
Lübzer Chaussee 12 Müritz<br />
19370 Parchim Parchim<br />
Tel.: (03871) 6020<br />
Fax: (03871) 212 471<br />
Amt für Landwirtschaft Franzburg zuständig für Landkreise:<br />
Garthofstraße 17/18 Nordvorpommern<br />
18461 Franzburg Rügen<br />
Tel.: (038322) 58 199<br />
Fax.: (038322) 58 197<br />
Amt für Landwirtschaft Wittenburg zuständig für Landkreise:<br />
Pappelweg 2 Ludwigslust<br />
19243 Wittenburg Nordwestmecklenburg<br />
Tel.: (038852) 90-0<br />
Fax: (038852) 52-375<br />
7
Land Sachsen: 14 SN Sächsisches Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt,<br />
Landwirtschaft und Geologie<br />
Abteilung 3<br />
Zur Wetterwarte 11<br />
01109 Dres<strong>de</strong>n<br />
Tel.: (0351) 26 12 502 Herr Eichler<br />
(0351) 26 12 3318 Frau Wie<strong>de</strong>rhold<br />
Fax: (0351) 26 12 530<br />
E-Mail: Angela.Wie<strong>de</strong>rhold@smul.sachsen.<strong>de</strong><br />
Land Sachsen-Anhalt: 15 ST Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />
Olvenstedterstraße 4<br />
39108 Mag<strong>de</strong>burg<br />
Tel.: (0391) 567- 1772 o<strong>de</strong>r 567- 1773<br />
Fax: (0391) 567- 1727<br />
Land Thüringen: 16 TH Thüringer Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
Referat 250<br />
Weimarplatz 4<br />
99423 Weimar<br />
Tel.: (0361) 3773 8149<br />
Fax: (0361) 3773 8113<br />
Einreichungsstelle: Thüringer Bauernverband e.V.<br />
Einreichungsstelle für Milchreferenzmengengebote<br />
Alfred-Hess-Straße 8<br />
99094 Erfurt<br />
Tel.: (0361) 2625 3255<br />
Fax: (0361) 2625 3225<br />
8