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Runderlass für das Muster der ... - Brandenburg.de

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<strong>Run<strong><strong>de</strong>r</strong>lass</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Muster</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Sehtestbescheinigung<br />

(§ 12 Abs. 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrerlaubnis-Verordnung)<br />

<strong>Run<strong><strong>de</strong>r</strong>lass</strong> <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>für</strong> Infrastruktur<br />

und Raumordnung<br />

R 14/01/05<br />

Vom 14. Januar 2005<br />

I.<br />

Bewerber um eine Fahrerlaubnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Klassen A, A1, B, BE, M,<br />

S, L o<strong><strong>de</strong>r</strong> T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Die Sehteststelle<br />

stellt <strong>de</strong>m Antragsteller eine Sehtestbescheinigung aus.<br />

In ihr ist anzugeben, ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Sehtest bestan<strong>de</strong>n und ob er mit Sehhilfen<br />

durchgeführt wor<strong>de</strong>n ist. Der Sehtest ist bestan<strong>de</strong>n, wenn<br />

die zentrale Tagessehschärfe mit o<strong><strong>de</strong>r</strong> ohne Sehhilfe min<strong>de</strong>stens<br />

Amtsblatt <strong>für</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 5 vom 9. Februar 2005<br />

<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlage 6 Nr. 1.1 <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)<br />

genannten Wert erreicht.<br />

Sind bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung <strong>de</strong>s Sehtests Zweifel an ausreichen<strong>de</strong>m<br />

Sehvermögen <strong>für</strong> <strong>das</strong> Führen von Kraftfahrzeugen aufgetreten,<br />

hat die Sehteststelle diese auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Sehtestbescheinigung<br />

zu vermerken.<br />

Ein Sehtest ist nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, wenn ein Zeugnis o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein<br />

Gutachten eines Augenarztes vorgelegt wird und sich daraus ergibt,<br />

<strong>das</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> Antragsteller die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen nach Anlage 6<br />

Nr. 1.1 FeV erfüllt.<br />

Für Inhaber einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis<br />

gelten hinsichtlich <strong>de</strong>s Sehvermögens die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

nach Anlage 6 Nr. 2.2.3 FeV.


Amtsblatt <strong>für</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 5 vom 9. Februar 2005<br />

Sehtest-Bescheinigung amtlich anerkannte Sehteststelle<br />

gemäß § 12 Abs. 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrerlaubnis-Verordnung<br />

zum Erwerb <strong><strong>de</strong>r</strong> Klassen A, A1, B, BE, M, S, L o<strong><strong>de</strong>r</strong> T<br />

Nr. AOI-BRB<br />

STS-Nr.<br />

II.<br />

Name: ________________________________________ Vorname: ________________________________________<br />

geb. am: ________________________________________<br />

Der Sehtest wur<strong>de</strong> durchgeführt<br />

ohne Sehhilfe ■ I<strong>de</strong>ntität nachgewiesen<br />

(in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel durch Lichtbildausweis) ■<br />

mit Sehhilfe ■ Personalausweis/Reisepass<br />

Nr.:<br />

Ergebnis <strong>de</strong>s Sehtests:<br />

Die entsprechen<strong>de</strong> zentrale<br />

Tagessehschärfe beträgt: Re. Li. Der Sehtest<br />

0,7 o<strong><strong>de</strong>r</strong> mehr ■ ■ ist bestan<strong>de</strong>n ■<br />

weniger ■ ■ ist nicht bestan<strong>de</strong>n ■<br />

Sonstige Zweifel an ausreichen<strong>de</strong>m Sehvermögen gemäß Anlage 6 <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrerlaubnis-Verordnung ■<br />

Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Zweifel: _____________________________________________________________________________________________<br />

Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Sehtest bestan<strong>de</strong>n, so fügen Sie bitte diese Bescheinigung <strong>de</strong>m Antrag auf Erteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrerlaubnis bei; die Bescheinigung<br />

bleibt zwei Jahre gültig. Ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Sehtest nicht bestan<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> trotz Sehhilfe o<strong><strong>de</strong>r</strong> verbesserter Sehhilfe erneut nicht bestan<strong>de</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<br />

sonst Zweifel am ausreichen<strong>de</strong>n Sehvermögen, so müssen Sie eine augenärztliche Untersuchung durchführen lassen (§ 12 Abs. 5<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrerlaubnis-Verordnung).<br />

___________________, <strong>de</strong>n ___________________<br />

___________________________________________<br />

Unterschrift <strong>de</strong>s Sehtesters entrichtet<br />

Gebühr/einschl. MwSt.<br />

Euro


III.<br />

Der <strong>Run<strong><strong>de</strong>r</strong>lass</strong> tritt am 1. Februar 2005 in Kraft. Der <strong>Run<strong><strong>de</strong>r</strong>lass</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Muster</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Sehtestbescheinigung (§ 12 Abs. 2 <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahrerlaubnis-Verordnung)<br />

vom 15. Oktober 2002 (ABl. S. 1042) tritt<br />

mit Ablauf <strong>de</strong>s 31. Januar 2005 außer Kraft. Bereits ausgestellte<br />

Sehtestbescheinigungen nach <strong>de</strong>m bis zum 31. Januar 2005 gelten<strong>de</strong>n<br />

<strong>Muster</strong> behalten zwei Jahre Geltung.<br />

Amtsblatt <strong>für</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 5 vom 9. Februar 2005

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