14.12.2012 Aufrufe

Aufschubbescheinigung - Brandenburg.de

Aufschubbescheinigung - Brandenburg.de

Aufschubbescheinigung - Brandenburg.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nachversicherung in <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Rentenversicherung<br />

- <strong>Aufschubbescheinigung</strong> -<br />

Bekanntmachung <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Finanzen<br />

45.4-6064-184.4<br />

Vom 1. Juli 2003<br />

Nach § 184 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 <strong>de</strong>s Sechsten Buches Sozialgesetzbuch<br />

(SGB VI) wird die Nachversicherung aufgeschoben,<br />

wenn eine wi<strong>de</strong>rrufliche Versorgung gezahlt wird, die <strong>de</strong>r aus<br />

<strong>de</strong>r Nachversicherung erwachsen<strong>de</strong>n Rentenanwartschaft min<strong>de</strong>stens<br />

gleichwertig ist. Der Gesetzestext lässt offen, an welche<br />

Personen die wi<strong>de</strong>rrufliche Versorgung zu zahlen ist.<br />

Die Rentenversicherungsträger vertreten die Auffassung, dass<br />

nicht nur die Zahlung eines Unterhaltsbeitrages an <strong>de</strong>n ausgeschie<strong>de</strong>nen<br />

Beamten selbst, son<strong>de</strong>rn unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

von § 26 <strong>de</strong>s Beamtenversorgungsgesetzes auch an die Hinterbliebenen<br />

eines ausgeschie<strong>de</strong>nen Beamten einen Aufschubtatbestand<br />

nach § 184 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI begrün<strong>de</strong>n kann.<br />

Die bun<strong>de</strong>seinheitliche <strong>Aufschubbescheinigung</strong> (Bekanntmachung<br />

<strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Finanzen vom 27. November 1997 -<br />

ABl. 1998, S. 12) ist <strong>de</strong>shalb unter Nummer 2.3 entsprechend zu<br />

än<strong>de</strong>rn. Eine Neufassung <strong>de</strong>s Musters <strong>de</strong>r Bescheinigung ist als<br />

Anlage beigefügt.<br />

Amtsblatt für <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 33 vom 20. August 2003


Amtsblatt für <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 33 vom 20. August 2003<br />

Name und Anschrift <strong>de</strong>s Arbeitgebers/Dienstgebers bzw. <strong>de</strong>r geistlichen Genossenschaft/Gemeinschaft<br />

Bescheinigung<br />

Anlage<br />

über <strong>de</strong>n Aufschub <strong>de</strong>r Nachversicherung (Beitragszahlung) in <strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>r Angestellten/Rentenversicherung <strong>de</strong>r Arbeiter<br />

- § 184 Abs. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) - für Personen, die aus einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1-2-3/§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI<br />

versicherungsfreien Beschäftigung ausgeschie<strong>de</strong>n sind.<br />

1. Angaben zur Person<br />

Name Vorname (Rufname bitte unterstreichen)<br />

Geburtsname Frühere Namen<br />

Geburtsdatum Geschlecht Staatsangehörigkeit<br />

[ ] männlich [ ] weiblich (ggf. frühere Staatsangehörigkeit bis/weitere Staatsangehörigkeiten)<br />

Geburtsort (Kreis, Land)<br />

Derzeitige Adresse (Straße, Hausnummer) Telefonisch tagsüber zu erreichen<br />

Postleitzahl Wohnort Telefax<br />

Ausgeschie<strong>de</strong>n am Versicherungsnummer<br />

Bisherige Dienstbezeichnung o<strong>de</strong>r nähere Bezeichnung <strong>de</strong>r ausgeübten Tätigkeit<br />

vom/bis als bei<br />

2. Aufschubgrund<br />

Die Beitragszahlung wird nach § 184 Abs. 2 SGB VI aufgeschoben, weil<br />

2.1 [ ] <strong>de</strong>r Versicherte die versicherungsfreie Beschäftigung nach einer Unterbrechung, die infolge ihrer Eigenart o<strong>de</strong>r<br />

vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist, voraussichtlich wie<strong>de</strong>r aufnehmen wird<br />

2.2 [ ] die aus <strong>de</strong>r versicherungsfreien Beschäftigung ausgeschie<strong>de</strong>ne Person<br />

[ ] sofort nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n eine an<strong>de</strong>re, in <strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>r Angestellten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rentenversicherung<br />

<strong>de</strong>r Arbeiter versicherungsfreie Beschäftigung aufgenommen hat<br />

und<br />

[ ] voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n eine an<strong>de</strong>re, in <strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>r<br />

Angestellten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>r Arbeiter versicherungsfreie Beschäftigung aufnehmen wird<br />

<strong>de</strong>r Nachversicherungszeitraum bei <strong>de</strong>r Versorgungsanwartschaft aus <strong>de</strong>r bereits aufgenommenen neuen Beschäftigung berücksichtigt<br />

wird bzw. bei <strong>de</strong>r Versorgungsanwartschaft aus <strong>de</strong>r künftigen Beschäftigung voraussichtlich berücksichtigt wer<strong>de</strong>n wird.<br />

2.3 [ ] eine wi<strong>de</strong>rrufliche Versorgung gezahlt wird, die <strong>de</strong>r aus einer Nachversicherung erwachsen<strong>de</strong>n Rentenanwartschaft<br />

min<strong>de</strong>stens gleichwertig ist.<br />

In <strong>de</strong>n Fällen zu 2.1 und 2.2 wer<strong>de</strong>n die Beiträge erst beim Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r zweiten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r sich anschließen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Aufschub begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Beschäftigung gezahlt, im Fall 2.3 beim Wegfall <strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rruflichen Versorgung.


3. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis <strong>de</strong>s Versicherten<br />

Amtsblatt für <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 33 vom 20. August 2003<br />

Beginn <strong>de</strong>r Beschäftigung Neuer Arbeitgeber/Dienstgeber bzw. neue geistliche Genossenschaft/Gemeinschaft<br />

PLZ Anschrift <strong>de</strong>s neuen Arbeitgebers/Dienstgebers bzw. <strong>de</strong>r neuen geistlichen Genossenschaft/Gemeinschaft<br />

Neue Dienst-/Amtsbezeichnung Art <strong>de</strong>r neuen Beschäftigung<br />

Dienstzeit im Beitrittsgebiet, <strong>de</strong>nen keine Entsendung im Sinne <strong>de</strong>s § 4 SGB IV zugrun<strong>de</strong> liegt:<br />

vom ________________ bis ________________<br />

4. Angaben zu <strong>de</strong>n beitragspflichtigen Einnahmen im Nachversicherungszeitraum<br />

Hinweis<br />

Angaben zu <strong>de</strong>n beitragspflichtigen Einnahmen sind nur erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

- falls <strong>de</strong>r Arbeitgeber/Dienstherr nicht gewährleisten kann, dass er in einem später eintreten<strong>de</strong>n Nachversicherungsfall (Wegfall <strong>de</strong>s<br />

Aufschubgrun<strong>de</strong>s) auch künftig je<strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Lage und bereit ist, die beitragspflichtigen Einnahmen zu bescheinigen<br />

o<strong>de</strong>r<br />

- auf Verlangen <strong>de</strong>s Versicherten<br />

Die tatsächlichen Arbeitsentgelte (einschl. <strong>de</strong>s Wertes etwaiger Sachbezüge und Nutzungen) und die für die Nachversicherung maßgeben<strong>de</strong>n<br />

beitragspflichtigen Einnahmen betrugen in <strong>de</strong>n Nachversicherungszeiten, aufgestellt nach Kalen<strong>de</strong>rjahren<br />

Zeitraum tatsächliche Arbeitsentgelte Für die Nachversicherung maßgeben<strong>de</strong> beitragspflichtige<br />

Einnahmen (§§ 181 Abs. 2 und 3, 278,<br />

278 a SGB VI)<br />

vom bis<br />

Tag/Monat Tag/Monat/Jahr<br />

[ ] Wir erklären, dass wir in einem später tatsächlich eintreten<strong>de</strong>n Nachversicherungsfall (Wegfall <strong>de</strong>s Aufschubgrun<strong>de</strong>s) auch künftig<br />

je<strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r Lage und bereit sein wer<strong>de</strong>n, die beitragspflichtigen Einnahmen zu bescheinigen. Der Versicherte ist informiert,<br />

dass er eine Ergänzung <strong>de</strong>r <strong>Aufschubbescheinigung</strong> um die für die Nachversicherung maßgeben<strong>de</strong>n kalen<strong>de</strong>rjährlich<br />

unterteilten beitragspflichtigen Einnahmen verlangen kann.<br />

Ort, Datum<br />

_____________________________ _____________________________<br />

Unterschrift<br />

Ausfertigung für Siegel<br />

[ ] <strong>de</strong>n ausgeschie<strong>de</strong>nen Beschäftigten<br />

[ ] die Bahnversicherungsanstalt<br />

[ ] die Bun<strong>de</strong>sknappschaft<br />

[ ] die Bun<strong>de</strong>sversicherungsanstalt für Angestellte<br />

[ ] die LVA<br />

[ ] die Seekasse

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!