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Merkblatt für Hepatitis-B-Virusträger - Brandenburg.de

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Lan<strong>de</strong>samt <strong>für</strong> Soziales und Versorgung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sgesundheitsamt<br />

Dezernat Infektionsschutz und<br />

umweltbezogener Gesundheitsschutz<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Hepatitis</strong>-B-<strong>Virusträger</strong><br />

Lan<strong>de</strong>samt<br />

<strong>für</strong> Soziales und Versorgung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sgesundheitsamt<br />

Durch eine Blutuntersuchung wur<strong>de</strong> bei Ihnen das <strong>Hepatitis</strong>-B-Virus (HBV) festgestellt,<br />

das eine entzündliche Lebererkrankung verursacht.<br />

Die Übertragung von HBV erfolgt durch infektiöse Körperflüssigkeiten, insbeson<strong>de</strong>re über<br />

Blut, Wundflüssigkeiten o<strong>de</strong>r Genitalsekrete. Eine Übertragung kann auch von <strong>de</strong>r Mutter<br />

auf das Kind erfolgen, meist unter <strong>de</strong>r Geburt. Für eine Ansteckung über Haut- o<strong>de</strong>r<br />

Schleimhautverletzungen reichen kleinste Mengen virushaltiger Körperflüssigkeit aus.<br />

Das Virus hat eine hohe Wi<strong>de</strong>rstandsfähigkeit in <strong>de</strong>r Umwelt gegenüber Kälte, Hitze und<br />

Austrocknung. Es kann beispielsweise in angetrockneten Blutflecken über eine Woche<br />

überleben.<br />

Eine Ansteckung ist beson<strong>de</strong>rs über folgen<strong>de</strong> Wege möglich:<br />

- Ungeschützter Geschlechtsverkehr<br />

- Gemeinsamer Gebrauch von Nagelscheren, Rasiermessern, Pinzetten, Zahnbürsten<br />

- Gemeinsame Nutzung von Spritzen und Kanülen beim Drogenkonsum<br />

- Tätowieren o<strong>de</strong>r Piercen<br />

- Versorgung von Wun<strong>de</strong>n<br />

6 bis 12 Wochen nach <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>s Virus in <strong>de</strong>n Körper kommt es zu einer akuten<br />

Erkrankung (Müdigkeit, Gelenkschmerzen, Übelkeit, gelegentlich Gelbfärbung <strong>de</strong>r Haut<br />

und <strong>de</strong>r Augen, dunkel gefärbter Urin). Da diese akute Phase auch völlig unbemerkt<br />

verlaufen kann, lässt sich oft <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ansteckung nicht feststellen und somit<br />

ebenfalls nicht <strong>de</strong>r Infektionsweg.<br />

In ca. 90 % aller Fälle heilt die akute <strong>Hepatitis</strong> B ohne spezielle Behandlung aus. Bei ca. 10<br />

% <strong>de</strong>r Patienten geht sie jedoch in eine chronische Form über. Für die Behandlung <strong>de</strong>r<br />

chronischen <strong>Hepatitis</strong> B stehen Medikamente zur Verfügung, die <strong>de</strong>r behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Arzt je<br />

nach Dauer und Schwere <strong>de</strong>r Erkrankung verordnet, mit <strong>de</strong>nen eine endgültige Entfernung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Hepatitis</strong>-B-Virus aus <strong>de</strong>m Körper bisher aber nicht möglich ist.<br />

Merkblätter zu ausgewählten Infektionskrankheiten – <strong>Hepatitis</strong> B- Stand: Juli 2007<br />

Lan<strong>de</strong>sgesundheitsamt im LASV <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> in Kooperation mit <strong>de</strong>m Gesundheitsamt <strong>de</strong>s Landkreises Uckermark


Seite 2 Lan<strong>de</strong>samt<br />

<strong>für</strong> Soziales und Versorgung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sgesundheitsamt<br />

Dezernat <strong>für</strong> Infektionsschutz<br />

und Umweltbezogener<br />

Gesundheitsschutz<br />

Deshalb ist die verantwortungsbewusste Einhaltung einiger Regeln unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

um an<strong>de</strong>re Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.<br />

Bitte beachten Sie Folgen<strong>de</strong>s:<br />

1. Spen<strong>de</strong>n Sie kein Blut, Sperma, Gewebe o<strong>de</strong>r Muttermilch!<br />

(Frauen, die <strong>Hepatitis</strong>-B-Trägerinnen sind, können aber nach ärztlicher Zustimmung ihr<br />

Neugeborenes stillen, wenn es durch eine Impfung geschützt ist.)<br />

2. Vermei<strong>de</strong>n Sie Blutkontakt!<br />

- Schützen Sie Wun<strong>de</strong>n immer mit einem Verband o<strong>de</strong>r Pflaster.<br />

- Entfernen Sie Blutverunreinigungen sofort mit Zellstofftüchern und reinigen Sie die<br />

verunreinigten Flächen gründlich mit Seife bzw. einem Reinigungsmittel.<br />

- Bei versehentlicher Verunreinigung <strong>de</strong>r Hän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Hautoberfläche mit Blut<br />

sind diese ebenfalls sofort mit Seife und Wasser gründlich zu reinigen.<br />

- Mit Blut verschmutzte Wäsche soll mit einem Waschmittel möglichst ausgekocht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

- Bei <strong>de</strong>r Menstruation sind die Regeln <strong>de</strong>r persönlichen Hygiene beson<strong>de</strong>rs<br />

einzuhalten.<br />

- Benutztes Verbandmaterial, Bin<strong>de</strong>n, Tampons etc. können in Papier eingewickelt in<br />

<strong>de</strong>n Hausmüll gegeben wer<strong>de</strong>n. Mit Blut verschmutzte spitze o<strong>de</strong>r scharfe<br />

Gegenstän<strong>de</strong> können in einer geeigneten Umhüllung (am besten in einer leeren<br />

Dose) im Hausmüll entsorgt wer<strong>de</strong>n. Das soll an<strong>de</strong>re Menschen vor einer<br />

Verletzung und vor einer Infektion schützen.<br />

- Gegenstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s persönlichen Bedarfs wie Zahnbürsten, Rasierutensilien, Scheren,<br />

Pinzetten sollen nicht von an<strong>de</strong>ren Personen benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Beim Geschlechtsverkehr sind Kondome zu verwen<strong>de</strong>n! Sexualpraktiken, die zu<br />

bluten<strong>de</strong>n Verletzungen führen, sind zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

4. Alle in <strong>de</strong>r Lebensgemeinschaft befindlichen Personen sollen über <strong>de</strong>n Befund<br />

informiert sein und zu einer ärztlichen Kontrolle gehen. Es besteht die Möglichkeit, eine<br />

<strong>Hepatitis</strong>-B-Schutzimpfung als Indikationsimpfung durchzuführen.<br />

5. Informieren Sie bei je<strong>de</strong>r ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung, auch bei einem<br />

Krankenhausaufenthalt, das medizinische Personal darüber, dass Sie <strong>Hepatitis</strong>-B-<br />

<strong>Virusträger</strong> sind. Das hat keinen Einfluss auf Ihre ärztliche Behandlung, gibt <strong>de</strong>m<br />

Personal aber die Möglichkeit, sich vor einer Ansteckung zu schützen.<br />

Weitere Informationen:<br />

www.lebenshilfe.org.<strong>de</strong>, www.rki.<strong>de</strong>, www.hepatitis-care.<strong>de</strong>, www.kompetenznetzhepatitis.<strong>de</strong><br />

Kontakt: Dr. M. Seewald Tel. 033702-71150<br />

Fax 033702-71199<br />

margret.seewald@lga.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

Merkblätter zu ausgewählten Infektionskrankheiten – <strong>Hepatitis</strong> B- Stand: Juli 2007<br />

Lan<strong>de</strong>sgesundheitsamt im LASV <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> in Kooperation mit <strong>de</strong>m Gesundheitsamt <strong>de</strong>s Landkreises Uckermark

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