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Anbau an Front-oder Radlader - Fachverband Biogas e.V.

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größerem Umf<strong>an</strong>g kostenfrei zur Verfügung<br />

stehen. In diesem Fall muss keine <strong>Anbau</strong>fläche<br />

zur Verfügung gestellt werden. Allerdings<br />

muss der L<strong>an</strong>dwirt ausreichend Fläche<br />

zum Ausbringen des Gärproduktes <strong>oder</strong> eine<br />

<strong>an</strong>derweitige Verwertung haben. Gleichzeitig<br />

unterliegt er d<strong>an</strong>n den Regelungen der<br />

Bioabfallverordnung (BioAbfV), was sowohl<br />

umf<strong>an</strong>greiche Auswirkungen auf den Ge -<br />

nehmigungsprozess als auch auf die Anforderungen<br />

hinsichtlich des Betriebs der <strong>Biogas</strong><strong>an</strong>lage<br />

hat.<br />

Nun aber zu den Rahmenbedingungen sowie<br />

den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen.<br />

Als Ausg<strong>an</strong>gsbasis für die Be -<br />

rechnungen wurden Investitionskosten in<br />

Höhe von 7.000 Euro pro Kilowatt (€/kW)<br />

ausgewählt. Damit sollten d<strong>an</strong>n auch alle<br />

Kosten, inklusive der Substratlager, gedeckt<br />

sein. Dieser Wert ist als realistisch einzuschätzen,<br />

wenn bedacht wird, dass Gülleklein<strong>an</strong>lagen<br />

den „normalen“ Vorgaben im<br />

Genehmigungsrecht unterliegen.<br />

Verweilzeiten beachten<br />

Nach der VDI-Vorschrift 3475-4 wird eine<br />

Verweilzeit von mindestens 150 Tagen im<br />

gasdichten Raum gefordert, um die Meth<strong>an</strong>und<br />

Ammoniakemissionen zu reduzieren.<br />

Auch das EEG 2012 fordert als Bedingung<br />

für eine Vergütung eine gasdichte Ausführung<br />

der neu gebauten Lagerbehälter. Einzige<br />

Ausnahme bilden hierbei <strong>Biogas</strong><strong>an</strong>lagen,<br />

die ausschließlich flüssige Gülle mit<br />

weniger als 15 Prozent Trockenmasse einsetzen.<br />

Gleichzeitig müssen alle Anlagen<br />

mindestens 180 Tage Lagerkapazität für das<br />

Gärprodukt nachweisen, um den Anforderungen<br />

der Düngeverordnung nachzukommen.<br />

Da Gülleklein<strong>an</strong>lagen große Volumina<br />

umsetzen, führen diese Forderungen automatisch<br />

zu relativ hohen Investitionskosten.<br />

Bei den Substratkosten wird <strong>an</strong>genommen,<br />

dass die Gülle kostenlos zur Verfügung steht<br />

und auch die Speisereste ohne Entgelt zur<br />

<strong>Biogas</strong><strong>an</strong>lage gebracht werden. Bei den<br />

NawaRo-Substraten wird mit 38 Euro pro<br />

Tonne (€/t) Frischmasse frei Fermenter (entspricht<br />

in etwa 30 €/t Frischmasse frei Silo)<br />

kalkuliert. Dieser Preis repräsentiert in etwa<br />

den mittleren Preis des verg<strong>an</strong>genen Jahres<br />

(siehe <strong>Biogas</strong> Journal 3_2011 ab Seite 60).<br />

Getreide wird in den Berechnungen zu<br />

einem Preis von 180 €/t durch die <strong>Biogas</strong><strong>an</strong>lage<br />

eingekauft.<br />

Unter diesen Konditionen ergibt sich ein<br />

Unternehmergewinn, wie er in Abbildung 2<br />

(gestrichelter Rahmen) dargestellt ist. Beim<br />

Unternehmergewinn sind alle Kostenpositionen,<br />

das heißt auch der Zins<strong>an</strong>satz für F<br />

BIOGAS Journal | 5_2011<br />

AUS DER PRAXIS<br />

Abbildung 1: Entwicklung des Unternehmergewinns in Abhängigkeit<br />

von den Investitiionskosten<br />

Abbildung 2: Entwicklung des Unternehmergewinns in Abhängigkeit<br />

der Substratpreise<br />

Abbildung 3: Einfluss der Güllekosten auf den Unternehmergewinn<br />

Anmerkung:<br />

Als St<strong>an</strong>dardwerte bei den Berechnungen werden Investitionskosten in Höhe von 7.000 €/kW, Substratkosten für<br />

NawaRo von 38 €/t Frischmasse frei Fermenter bzw. 180 €/t bei Getreide sowie 0 €/t für Speisereste und die Gülle<br />

<strong>an</strong>genommen. Die resultierenden Ergebnisse sind im gestrichelten Rahmen dargestellt.<br />

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