Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am ... - Gemeinde Aldrans
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<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>am</strong> 25.06.2007 Nr. 4<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t <strong>Aldrans</strong><br />
Beginn: 20.00 Uhr<br />
Anwesend: Vorsitzender: Bürgermeister Adolf Donnemiller<br />
Vizebürgermeister Dr. Andreas Brugger<br />
<strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>räte: DI Christine Allmaier-Flögel, Peter Brunner,<br />
Ing. Gerhard Eisenführer, Waltraud Frischhut, Franz Gapp, Hannes Gapp,<br />
Josef Krapf, Ing. Mag. Christoph Niederkofler, Christian Otter, Hubert Rösch,<br />
Elisabeth Stolz<br />
entschuldigt: GR Josef Wagner<br />
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung des Protokolls;<br />
2. Bericht <strong>über</strong> flexible, bedarfsoptimierte Kinderbetreuung in <strong>Aldrans</strong>;<br />
3. Beratung und Beschlussfassung für <strong>die</strong> Vermietung eines Raumes im Erdgeschoß des<br />
<strong>Gemeinde</strong>hauses für <strong>die</strong> Raiffeisen Landesbank;<br />
4. Raumordnung:<br />
4.1.: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />
der Gst. 1347/2 und des neu gebildeten Gst. .73, KG <strong>Aldrans</strong> (Gasthof Wiesenhof);<br />
4.2.: Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden<br />
Bebauungsplanes im Bereich des GSt. 729/9 KG <strong>Aldrans</strong> (Ranser Feld – Andrea und<br />
Wolfgang Lintner);<br />
4.3.: Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden<br />
Bebauungsplanes im Bereich des GSt. 868/1, KG <strong>Aldrans</strong> (Herzsee – Franz Niederkofler);<br />
5. Beratung und Beschlussfassung für das Straßenprojekt „Erschließung der Grundfläche<br />
<strong>am</strong> Riggerweg – <strong>Gemeinde</strong>/Tourismusverband“;<br />
6. Parkplatzsituation Schule/Kindergarten;<br />
7. Umlegung der Waldaufsichtskosten;<br />
8. Anträge, Anfragen und Allfälliges.<br />
Der Bürgermeister begrüßt <strong>die</strong> anwesenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, den Raumplaner Dr.<br />
Georg Cernusca, <strong>die</strong> anwesenden Zuhörer und entschuldigt GR Josef Wagner.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag <strong>die</strong> Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:<br />
2.: Zusatz – erforderliche Beschlüsse;<br />
4.4.: Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden<br />
Bebauungsplanes im Bereich der GSt. .4 und 14/2, KG <strong>Aldrans</strong><br />
4.5.: Bericht Verkehrserschließung Aste – erforderliche Beschlüsse<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
zu 1: GR Huber Rösch ersucht um Ergänzung im letzten Protokoll beim Punkt 7:<br />
• GR Hubert Rösch berichtet, dass <strong>die</strong> Mehrheit der Zeltvereinsobleute sich dafür aussprechen,<br />
den Pavillon in der Art und Weise für <strong>die</strong> Abhaltung der Dorffeste zu erhalten<br />
und nicht in der Kindergartenerweiterung einzuplanen.<br />
• GR Huber Rösch bedankt sich beim Bürgermeister für <strong>die</strong> Zusage, den defekten Spiegel<br />
bei der Ausfahrt Grubenweg zu erneuern.
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Das Protokoll der letzten <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> wird mit 3 Stimmenenthaltungen wegen<br />
Nichtanwesenheit mit obiger Ergänzung genehmigt und ordnungsgemäß unterfertigt.<br />
zu 2.: Die Anwesenden Mitglieder des Vereines der Flohhupfer berichten <strong>über</strong> den <strong>Aldrans</strong>er<br />
Mittagstisch mit Nachmittagsbetreuung. Der <strong>Aldrans</strong>er Mittagstisch besteht seit dem Schuljahr<br />
2004/2005 und ist im Wohn- und Pflegehaus St. Martin untergebracht. Rechtlich ist der<br />
Mittagstisch dem Verein der Kinderspielgruppe Flohhupfer angegliedert. Derzeit werden <strong>die</strong><br />
Kinder von drei Betreuerinnen während 29 Stunden pro Woche betreut. Dabei haben sowohl<br />
Kleinstkinder als auch Kinder <strong>die</strong> <strong>die</strong> Hauptschule bzw. ein Gymnasium besuchen <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />
<strong>die</strong>se Einrichtung zu besuchen. Derzeit sind 3 Betreuerinnen für <strong>die</strong> fachliche<br />
Betreuung der Kinder angestellt. Finanziert hat sich <strong>die</strong>se Einrichtung durch Beitragszahlungen<br />
der Eltern sowie durch Subventionen von Bund, Land und <strong>Gemeinde</strong>. Die Besonderheiten<br />
<strong>die</strong>ses Projektes sind unter anderem: Angebot für Kinder von 1,5 bis 12 Jahren; bedarfsgerechte<br />
Öffnungszeiten zwischen den Unterrichtsblöcken <strong>am</strong> Vor- und Nachmittag; Hausaufgaben-<br />
und Lernbetreuung; flexible und kurzfristige Anmeldung möglich; Begegnung der<br />
Generationen im Seniorenheim; Essen auch für Eltern möglich; Betreuungste<strong>am</strong> hat eine gute<br />
Ausbildung und bietet qualitative Pädagogik an. Anhand einer Bilderpräsentation wird der<br />
Tagesablauf erklärt. Für das kommende Jahr 2007/2008 sind bereits 32 Kinder, <strong>die</strong> zumeist 3<br />
mal in der Woche <strong>die</strong> Einrichtung besuchen, angemeldet.<br />
Frau Franziska Brugger berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong> finanzielle Problematik im kommenden Jahr<br />
2007/2008. Die Förderung des Bundes in der Höhe von € 12.000,-- wird nicht mehr bezahlt.<br />
In einem gemeins<strong>am</strong>en Gespräch mit der Kindergarteninspektorin – Frau Hutz – wurde angeregt,<br />
dass der Verein zukünftig als „Hort“ angemeldet werden soll. Somit wären einerseits <strong>die</strong><br />
finanziellen Zuschüsse gesichert (ca. 80 %) und andererseits können dann auch <strong>die</strong> Volksschulkinder,<br />
<strong>die</strong> ansonsten eigens in der Volksschule eine Nachmittagsbetreuung besuchen<br />
müssten, dort betreut werden. Einziger Nachteil ist der, dass in einem Hort Kinder unter 3<br />
Jahren nicht aufgenommen werden dürfen. Um als Hort akzeptiert zu werden, müssen jedoch<br />
2 Gruppenräume (Spiel- und Ruheraum) vorhanden sein. Im gemeins<strong>am</strong>en Gespräch wurde<br />
angeregt, den auch im kommenden Kindergartenjahr freistehenden 3. Kindergartengruppenraum<br />
<strong>die</strong>sbezüglich zu benutzen. Der Bürgermeister begrüßt <strong>die</strong> Errichtung eines Hortes, da<br />
dadurch eine durchgehende Betreuung der 3 bis 12jährigen Kinder gewährleistet ist, und <strong>die</strong><br />
Volksschule nicht eigens eine Nachmittagsbetreuung anbieten muss. Der Antrag des Bürgermeisters,<br />
dass <strong>die</strong> Kindergruppe Flohhupfer sich als privater Hort bei der Tiroler Landesregierung<br />
anmelden und hierfür <strong>die</strong> erforderlichen Kindergartenräume zur Verfügung gestellt werden,<br />
wird einstimmig angenommen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht den Initiatoren ein großes Lob für <strong>die</strong> Organisation der für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
so wertvollen Einrichtung aus.<br />
zu 3.: Der Vorstand des Raiffeisen Landesbank hat den Beschluss gefasst <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> um<br />
Anmietung eines weiteren Raumes im Erdgeschoß der <strong>Gemeinde</strong> von 29 m² zu ersuchen. Dieser<br />
Raum wird benötigt, um für <strong>die</strong> Kundenbetreuung einen zusätzlichen Raum zu erhalten. In<br />
der letzten Sitzung des Raumordnungsausschusses wurde <strong>über</strong>legt, ob <strong>die</strong>se Fläche auch für<br />
eine allfällige Kindergartenerweiterung genutzt werden sollte. Das Architekturbüro Scharmer<br />
+ Wurnig wurde gebeten, <strong>die</strong>se und weitere Überlegung in ihren Entwürfen zu <strong>über</strong>denken<br />
und k<strong>am</strong>en zu folgendem Ergebnis:<br />
• Abbruch des bestehenden Treppenhauses und Verlegung der Treppe an <strong>die</strong> Außenfassade<br />
nicht sinnvoll - bewirkt Zugang in <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>über</strong> Hinterhof und Umbau der<br />
Büros im 1. OG (Probleme Belichtung, Brandschutz etc.).<br />
• Nutzung des bestehenden Treppenhauses als Gemeinschaftsraum für Kindergarten<br />
nicht sinnvoll - innenliegende Räumlichkeiten (Probleme Belichtung, Belüftung etc.).
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• Behindertengerechter Zugang zur <strong>Gemeinde</strong> bzw. Arzt - Lifteinbau in bestehendes<br />
Treppenhaus aufgrund der vorhandenen Großzügigkeit problemlos möglich.<br />
• Gruppenraum in den an <strong>die</strong> RLB anschließenden Räumen nicht sinnvoll - gruppen<strong>über</strong>greifendes<br />
Gemeinschaftskonzept geht verloren - ist Grundgedanke des Entwurfes<br />
bzw. Wunsch der Kindergartenleitung - bestehender Kindergarten hat genau <strong>die</strong>ses<br />
Problem (geschoßweise getrennte Gruppenräume - kein zufrieden stellendes Gemeinschaftskonzept).<br />
• Situierung der drei Gruppenräume um einen geschützten Innenhof mit Gemeinschaftsraum,<br />
Kletterwand, bespielbarer Freiterrasse etc. erfüllt alle Anforderungen eines zeitgemäßen<br />
Kindergartens und wurde daher in unserem Entwurf auch so vorgeschlagen.<br />
Vizebürgermeister Dr. Andreas Brugger hat den Entwurf des Mietvertrages geprüft und<br />
meint, dass eine Ergänzung hinsichtlich der Kosten für den Umbau eingefügt werden soll. Die<br />
Kosten gehen zur Gänze zu Lasten der Bank. Der Bürgermeister bemerkt, dass <strong>die</strong>s ergänzt<br />
wird und berichtet, dass ein Mietzins von € 7,-- Netto je m² und Monat zu entrichten wäre.<br />
Die Mitarbeiterin der RLB, Frau Martina Gapp, berichtet dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>über</strong> <strong>die</strong> notwendige<br />
Erweiterung der Bankstelle <strong>Aldrans</strong> um langfristig <strong>die</strong>se Zweigstelle zu sichern. GR<br />
Hannes Gapp bemerkt, dass seiner Meinung nach <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> der Bank schriftlich mitteilen<br />
soll, dass <strong>die</strong> Bank einen Raum erhalten wird, jedoch <strong>über</strong> <strong>die</strong> Situierung <strong>die</strong>ses Raumes erst<br />
nach erfolgter und freigegebener Kindergartenplanung entschieden werden darf. Weiters bemängelt<br />
GR Hannes Gapp <strong>die</strong> Planer, dass auf keinerlei Anregungen seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
in der Umplanung eingegangen worden ist. Beispielsweise findet er <strong>die</strong> Auflassung des<br />
derzeitigen Schützenlokals zu Parkplätzen unnotwendig, da <strong>die</strong> ca. 80 m² Grund sinnvoller<br />
eingesetzt werden könnten. GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler ist ebenso der Meinung,<br />
dass eine Alternativplanung seitens der Planer abgewartet und erst dann der Raum für <strong>die</strong><br />
RLB zur Verfügung gestellt werden soll. Sollte es <strong>die</strong> Planung ermöglichen, so könnte man<br />
der Bank auch mehr Platz zur Verfügung stellen.<br />
GR Hubert Rösch sagt, dass eine Vielzahl an Filialen in den Umlandgemeinden in den vergangenen<br />
Jahren geschlossen worden sind und dass auch <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> bestrebt sein<br />
sollte, <strong>die</strong>se Bankstelle langfristig zu erhalten.<br />
Vizebürgermeister Dr. Andreas Brugger bemerkt, dass es laut Planer kostenmäßig in etwa<br />
gleich bleibt, ob der 3. Kindergartengruppenraum neu errichtet oder im Altbau adaptiert wird.<br />
Die Argumentation der Planer mit der Belichtungsproblematik bei einer Adaptierung des Altbaus<br />
sieht er nicht gegeben.<br />
GR Franz Gapp meint, dass man nun bei einem Neu- bzw. Umbau des Kindergartens eine<br />
optimale Lösung finden soll. Kostenersparnisse sind zwischen einem Umbau im Altbau und<br />
einem Neubau nicht gegeben. Wenn man das <strong>Gemeinde</strong>haus dementsprechend adaptiert, so<br />
hat man in Zukunft keine Erweiterungsmöglichkeit mehr.<br />
GR Ing. Mag Christoph Niederkofler schließt sich GR Franz Gapp an und spricht sich für<br />
einen Neubau des Kindergartens und gegen einen Umbau im Bestand aus.<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters wird <strong>die</strong>ser ermächtigt, mit der RLB Tirol AG den Protokoll<br />
beigehefteten Mietvertrag ab 1.7. 2007 zu einem Mietzins von € 7,-- Netto je m² und Monat<br />
abzuschließen, wenn in <strong>die</strong>sem folgender Zusatz aufgenommen wird: Da es sich bei der angemieteten<br />
Zusatzfläche nur um einen Teil des Raumes handelt kann <strong>die</strong> Zusatzfläche seitens<br />
der Mieterin erst genutzt werden, wenn <strong>die</strong>ser abgeteilt wird. Die Abteilung ist von der Miete-
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rin auf ihre Kosten in Leichtbauweise zu errichten. Bei Beendigung des Bestandsrechtes muss<br />
von der Mieterin <strong>die</strong>se Zwischenwand nicht mehr entfernt werden.<br />
Vor der Abstimmung ergreift GR Hannes Gapp nochmals das Wort und bemerkt, sollte der<br />
Antrag im <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>die</strong> Mehrheit findet, werde er sein <strong>Gemeinde</strong>ratsmandat zurücklegen.<br />
Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 : 1 genehmigt. GR Hannes Gapp verlässt daraufhin<br />
<strong>die</strong> Sitzung.<br />
zu 4.1: Dazu wurde vom Raumplaner berichtet, dass <strong>die</strong> von der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />
geforderte Stellungnahme der Abteilung Agrarwirtschaft, ausgefertigt von<br />
Herrn Ing. Albert Kl<strong>am</strong>mer <strong>am</strong> 26.04.2007, zum Schluss k<strong>am</strong>, dass <strong>die</strong> vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
ausgewiesene Sonderflächenwidmung als Sonderfläche Hofstelle für <strong>die</strong>sen Bereich nicht<br />
zielführend sei und nicht den Besitzverhältnissen entsprechen würde.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.<br />
FWP/44/07 vom 11.06.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr. Georg Cernusca, im<br />
Bereich der Gst. 1347/2 und des neu gebildeten Gst. .73 sowie der Teilflächen der Gst. .90,<br />
1341, 1346, 1347/1 und 1359 mit Umwidmung des neu gebildeten Gst. .73 von derzeit Freiland<br />
und Sonderfläche Gasthof SGh im Erdgeschoss und landwirtschaftliches Mischgebiet<br />
sowie auch Sonderfläche Gasthof SGh für <strong>die</strong> verbleibende Restfläche des neu gebildeten Gst.<br />
.73 im Bereich des 1. Obergeschosses und des Dachgeschosses – SV-2+E-1, sowie Umwidmung<br />
des Gst. 1347/2 von derzeit Freiland und Sonderfläche Gasthof SGh in landwirtschaftliches<br />
Mischgebiet und Rückwidmung der Teilflächen der Gst. .90, 1341, 1346, 1347/1 und<br />
1359 von derzeit Sonderfläche Gasthof SGh in Freiland gem. § 43 Abs. 1 TROG 2006 zur<br />
verkürzten Auflage gem. § 64 Abs. 4 TROG 2006 zu beschließen und gem. § 68 Abs. 1 lit. a<br />
TROG 2006 zu beschließen, sollten innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine<br />
schriftlichen Stellungnahmen abgegeben werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
zu 4.2: Der Raumplaner, Dr. Georg Cernusca, fasst <strong>die</strong> Ergebnisse der letzten Raumordnungssitzung<br />
hinsichtlich der Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes wie<br />
folgt zus<strong>am</strong>men:<br />
Dazu wurde vom Raumplaner das nunmehr geänderte Projekt vorgestellt und dazu erläutert,<br />
dass straßenseitig ein neues äußeres Stiegenhaus an das bestehende Wohnhaus angebaut werden<br />
soll, um in jeder Ebene eine eigene Erschließung zu erhalten. D<strong>am</strong>it würde das ursprünglich<br />
genehmigte Einf<strong>am</strong>ilienwohnhaus, welches zwischenzeitlich bereits als Zweif<strong>am</strong>ilienwohnhaus<br />
genützt wird, um eine dritte Wohnung im Dachgeschoss vergrößert werden. Es<br />
wurde weiters festgestellt, dass der Anbau eines äußeren Stiegenhauses gemäß den Bestimmungen<br />
der TBO im Mindestabstand jedenfalls zulässig sei – was im gegenständlichen Fall<br />
aber nicht geplant ist – und daher allfällige Bebauungsregeln für <strong>die</strong>sen Bauteil nicht gelten<br />
würden. Das neue Stiegenhaus ist offen geplant, sodass es zur Baumasse nicht angerechnet<br />
wird. Straßenseitig wird nach Westen hin im Dachgeschoss ein kubischer Baukörper aufgesetzt<br />
und in <strong>die</strong>sem Bereich mit einem Wohnteil ergänzt. Deshalb wurde auch vom Raumplaner<br />
<strong>die</strong>se Erhöhung befürwortet, wenngleich dabei der höchste Gebäudepunkt 10,75 m – im<br />
Eingangsbereich zum Stiegenhaus – <strong>über</strong> dem später anschließenden Gelände liegt. In der<br />
Diskussion des Ausschusses wurde angeregt, <strong>die</strong>ses Maß auf 10,50 m zu reduzieren. Weiters<br />
wurde bemängelt, dass in <strong>die</strong>sem Fall zwar der höchste Gebäudepunkt dann eingehalten wäre,<br />
dass mit der Aufbaumaßnahme aber <strong>die</strong> sonst übliche traufenseitige oder talseitige Wandhöhe,<br />
welche mit 7,50 m festgelegt ist, jedenfalls massiv <strong>über</strong>schritten werden würde. Dazu<br />
wurde vom Raumplaner erläutert, dass mit dem geplanten Dachaufbau im Norden und Westen<br />
ein neuer Baukörper mit einem Flachdach entstünde und sich hier keine traufenseitige Wandhöhe<br />
ergebe, da das Gebäude in <strong>die</strong>sem Bereich mit einer horizontalen Attika abschließen<br />
würde. Nach Süden und Westen hin bliebe das bestehende Walmdach erhalten. Der Dachauf-
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bau selbst schließt an <strong>die</strong> bestehenden Höhen des vorhandenen Firstes an und ist somit keine<br />
weitere Erhöhung geplant. Außerdem wurde vom Raumplaner festgestellt, dass mit der geplanten<br />
Baumaßnahme nunmehr statt zwei drei oberirdische Geschosse entstehen würden und<br />
dass durch den Zubau eine Baumassendichte Höchst von 1,59 vorhanden wäre. Es wurde weiters<br />
berichtet, dass <strong>die</strong> drei Wohnungen für den privaten Gebrauch der Eltern der Bauwerber,<br />
der Bauwerber selbst und dessen Sohn zukünftig <strong>die</strong>nen, und dass d<strong>am</strong>it jedenfalls zusätzlicher<br />
Wohnraum für <strong>Aldrans</strong>er Bürger geschaffen wird. Nach längerer Diskussion erklärten<br />
sich <strong>die</strong> anwesenden Ausschussmitglieder mit den geplanten Änderungen auf drei oberirdische<br />
Geschosse und auf eine Baumassendichte Höchst von 1,59 deshalb einverstanden, weil<br />
nach Auskunft des Bauwerbers <strong>die</strong> umliegenden Anrainer verständigt wurden und gegen <strong>die</strong><br />
Aufbaumaßnahmen keinen Einwand hätten, und andererseits im Norden und Westen <strong>die</strong> betroffenen<br />
Anrainer ihre Objekte erst in einer größeren Entfernung haben, sodass dazwischen<br />
jedenfalls öffentliches Straßengut liegen würde. Aufgrund <strong>die</strong>ser Umstände wäre <strong>die</strong>se Ausnahmeregelung<br />
tolerierbar, wobei zukünftig darauf zu achten wäre, dass solche Projekte nicht<br />
negative Folgewirkungen nach sich ziehen. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass solche<br />
Überschreitungen nur dann möglich sein sollten, wenn sie ausschließlich der Abdeckung von<br />
privaten Wohnbedürfnissen <strong>die</strong>nen, wenn sämtliche betroffenen Anrainer dem zustimmen<br />
würden und wenn jene Seiten, bei welchen massive Wandhöhen auftreten, zu den Nachbargrundstücken<br />
eine Wegparzelle dazwischen liegen würde, sodass sich der Abstand zu <strong>die</strong>sen<br />
benachbarten Grundstücken dadurch vergrößert und eine allfällige Beeinträchtigung dadurch<br />
gemildert wird. Letztlich wurde <strong>die</strong>ser Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen. Vom<br />
Raumplaner wurde festgestellt, dass infolge der Änderung der grundsätzlichen Bebauungsregeln<br />
<strong>die</strong> Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich sein<br />
wird.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. AEBP/40/07 vom 14.06.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr.<br />
Georg Cernusca; im Bereich des Gst. 729/9, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümerin Andrea und Wolfgang<br />
Lintner), zur Auflage gem. § 65 Abs. 1 TROG 2006 und gem. § 65 Abs. 4 TROG 2006<br />
zu beschließen, sollten innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine schriftlichen<br />
Stellungnahmen abgegeben werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
zu 4.3: Das Projekt wurde vorerst dem Raumordnungsausschuss von Herrn Arch. Seeber vorgestellt.<br />
In der Präsentation wurde betont, dass <strong>die</strong> festgelegten Bebauungsregeln grundsätzlich<br />
eingehalten wären, lediglich mit Errichtung der geplanten Wintergärten im Bereich der<br />
vorgesehenen Dachgeschosse würde sich eine Überschreitung ergeben. Gegen<strong>über</strong> dem ursprünglichen<br />
Projekt wurden zusätzlich für jede Einheit <strong>über</strong>dachte PKW-Abstellplätze eingeplant.<br />
Vom Raumplaner wurde festgestellt, dass nach seinen Berechnungen <strong>die</strong> Werte jetzt<br />
noch höher liegen würden und eine Bebauungsdichte von 0,45 und eine Baumassendichte von<br />
2,02 geplant wäre, jeweils unter Berücksichtigung der geplanten Dachaufbauten, jedoch bezogen<br />
auf das Ges<strong>am</strong>tgrundstück mit einer Fläche von 2.326 m². Im Weiteren wurde vom<br />
Raumplaner auf <strong>die</strong> bereits im Jahre 2004 <strong>über</strong>gebenen Bebauungsregeln verwiesen und auch<br />
darauf, dass <strong>die</strong>se Werte jedenfalls einzuhalten wären. Trotz der <strong>am</strong> 12.03.2007 stattgefundenen<br />
Raumordnungsausschusssitzung hat sich <strong>am</strong> Projekt grundsätzlich hinsichtlich der Größenordnung<br />
nichts geändert, im Gegenteil ist <strong>die</strong>ses mit den nunmehr geplanten <strong>über</strong>dachten<br />
Abstellplätzen (Carports) von den Baudichten noch etwas vergrößert worden. Dazu wird auch<br />
auf den Aktenvermerk vom 13.03.2007 verwiesen. Es wurde weiters festgestellt, dass im Zuge<br />
der Erstellung des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes jedenfalls eine Bestätigung<br />
der Naturschutzbehörde vorzulegen wäre, dass <strong>die</strong>ses Projekt den Richtlinien des Naturschutzes<br />
im Bereich des bestehenden Herzsees entspricht und dass auch ein entsprechendes<br />
hydrologisches Gutachten erforderlich sein wird, da bei den geplanten vier Doppelwohnhäusern<br />
jeweils Kellerräume vorgesehen sind. Von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> wurde dazu festgestellt,<br />
dass <strong>die</strong>se erforderlichen Stellungnahmen von Amts wegen nunmehr eingeholt werden.
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Zum Projekt selbst wurde vorgeschlagen, dass sich der planende Architekt mit dem Raumplaner<br />
zus<strong>am</strong>mensetzt, um <strong>die</strong> Berechnungen der Baudichten zu <strong>über</strong>prüfen. Sollten <strong>die</strong> Werte<br />
tatsächlich <strong>über</strong>schritten sein, wäre das Projekt dahingehend zu korrigieren, dass jedenfalls<br />
<strong>die</strong> Baumassendichte Höchst von 1,65 eingehalten wird. Nunmehr liegt ein <strong>über</strong>arbeiteter<br />
Plan seitens des Architekten vor. Dieser sieht eine spars<strong>am</strong>ere Lösung der Baukörper vor. Die<br />
Wintergärten werden nicht mehr ausgeführt und auch <strong>die</strong> <strong>über</strong>dachten Abstellplätze entfallen,<br />
sodass <strong>die</strong> Baumassendichte derzeit 1,69 beträgt. Wenn das Gelände um 15 cm angehoben<br />
wird und <strong>die</strong> Gebäude um ca. 5 cm gestutzt werden, so ist der Wert von 1,65 einzuhalten.<br />
Dies wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat nicht als sinnvoll erachtet und <strong>die</strong> 1,69 befürwortet. Zu Diskussion<br />
hinsichtlich der Baumassendichte wird aufgezeigt, dass durch Reduktion des Wärmeschutzes<br />
bzw. durch Veränderung des Geländes <strong>die</strong>ser Wert abgeändert werden kann. Generell<br />
wird darauf hingewiesen, dass im ROK zwar eine generelle Dichtebestimmung (D1 = Einf<strong>am</strong>ilienwohnhaus;<br />
D2 = <strong>über</strong>wiegende Flachbauweise; D3 = verdichtete Bauweise) jedoch<br />
kein Wert (Baumassedichte) zugeordnet ist. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat bei der Erlassung der Bebauungspläne<br />
als Richtwert bei D1 – 1,35; D2 – 1,65 und bei D3 – 1,95 festgelegt. Von Fall<br />
zu Fall kann somit der <strong>Gemeinde</strong>rat – je nach Örtlichkeit und besondern Umständen – <strong>die</strong>sen<br />
Wert verändern, ohne eine Ungleichbehandlung zu bewirken. Hinsichtlich des Bauansuchens<br />
wird noch mal erwähnt, dass vor Bescheiderteilung eine wasserrechtliche Genehmigung sowie<br />
ein hydrologisches Gutachten (Kellerräume) eingeholt werden muss.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. AEBP/41/07 vom 19.06.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr.<br />
Georg Cernusca, im Bereich des Gst. 868/1, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Franz Niederkofler),<br />
zur Auflage gem. § 65 Abs. 1 TROG 2006 zu beschließen und gem. § 65 Abs. 4 TROG 2006<br />
zu beschließen, sollten innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine schriftlichen<br />
Stellungnahmen abgegeben werden. Der Antrag wird mit einer Stimmenenthaltung wegen<br />
Befangenheit genehmigt.<br />
zu 4.4: Der Sohn von Herrn Hans Schwemberger – Michael Schwemberger – ist mit der Bitte<br />
an den <strong>Gemeinde</strong>rat herangetreten, sein Dachgeschoß um ca. 1 bis 1,5 m anheben zu können,<br />
um das Dachgeschoß als vollwertigen Wohnraum verwenden zu können. Aufgrund eines Lokalaugenscheines<br />
des Raumplaners kann ihm <strong>die</strong> Aufstockung bis zur maximalen Höhe des<br />
Mehrf<strong>am</strong>ilienwohnhause „Geisler“ zugestanden werden. Im Jahr 1987 wurde beim Bauvorhaben<br />
„Geisler“ eine besondere Bauweise in der auch das Nachbargrundstück „Gapp Andreas<br />
– Jagglerhof“ miteinbezogen wurde, genehmigt.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. AEBP/42/07 vom 21.06.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr.<br />
Georg Cernusca, im Bereich der Gst. .4, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Hans Schwemberger), und<br />
Gst. 14/2, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Maria Geisler), zur Auflage gem. § 65 Abs. 1 TROG<br />
2006 zu beschließen und gem. § 65 Abs. 4 TROG 2006 zu beschließen, sollten innerhalb der<br />
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine schriftlichen Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
zu 4.5: Aufgrund des Ergebnisses der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratessitzung hat es <strong>am</strong> heutigen Tag<br />
ein Gespräch zwischen Herrn Franz Nössing sowie der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> (Vizebürgermeister<br />
Dr. Andreas Brugger und GR Ing. Gerhard Eisenführer) gegeben. Der Vizebürgermeister berichtet<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong>ses Gespräch: Zu Beginn wurde Herr Nössing gefragt, ob der den Privatweg<br />
um € 48,-- je m² zur Verfügung stellen würde, da <strong>die</strong>ser Weg ja bereits als Straße von den<br />
Anrainer verwendet wird. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong>ser Weg zukünftig als<br />
Einbahnregelung geführt werden und entsprechende Maßnahmen (Erdwall) eine Belastung für<br />
<strong>die</strong> F<strong>am</strong>. Nössing reduzieren könnten. Dieses Angebot wurde seitens Herrn Nössing abgelehnt.<br />
Nunmehr wird eine 2. Alternative dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorgestellt. Diese Variante verzichtet<br />
einerseits auf <strong>die</strong> neue Einbindung von der Landesstraße, andererseits wäre das neue<br />
Straßenteilstück B bei „Stolz/Fischer“ als Gegenverkehrsfahrbahn vorgesehen. Herr Nössing
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würde sich dann bereit erklären, einen Teil seines Privatweges an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu verkaufen.<br />
Die weitere Erschließung erfolgt von <strong>die</strong>sem Weg Richtung Osten <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundstücke von<br />
Herrn Wainig Clemens und sodann in südlicher Richtung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Gründe „Stolz/Fischer“.<br />
Bei der Gründung einer öffentlichen Interessentenstraße würde <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> 50 % der Errichtungskosten<br />
zu tragen haben, der Rest ist anteilsmäßig auf <strong>die</strong> Widmungsgrundstücke<br />
umzulegen. Die Interessentenstraße wird auf Antrag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bezirkshauptmannschaft<br />
gegründet. Dies hätte den Vorteil, dass sich nicht <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> hinsichtlich einer<br />
Kostenaufteilung auseinandersetzen muss. Weiters würde mittels Bescheid der Bezirkshauptmannschaft<br />
entschieden und keine großen Verhandlungen mit den Grundeigentümern seitens<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zu führen sein. GR Ing. Gerhard Eisenführer als Projektant berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
notwendigen Änderungen des Projektes. Insbesondere ist der Weg „Stolz/Fischer“ auf 5 m zu<br />
erweitern, sodass ein Begegnungsverkehr PKW/PKW möglich ist. Durch den Verzicht der<br />
neuen Einbindung an <strong>die</strong> Landesstraße entfällt der Kreuzungsbereich Wainig – Stolz/Fischer.<br />
Die Steigung von ca. 12 % bleibt zwar erhalten, jedoch im Interesse des Ges<strong>am</strong>tprojektes wäre<br />
<strong>die</strong>s akzeptabel. Angenehmer Nebeneffekt <strong>die</strong>ser Lösung ist eine Kostenreduktion von ca.<br />
€ 200.000,--. Die Kosten verteilen sich in etwa wie folgt: Erschließungsstraße Nössing Franz<br />
ca. € 64.000,--; Erschließungsstraße A (Wainig) ca. € 101.000,--; Erschließungsstraße B<br />
(Stolz/Fischer) ca. € 73.000,--.<br />
Die anwesenden Grundbesitzer GR Elisabeth Stolz und Clemens Wainig erklären sich mit der<br />
neuen Erschließung einverstanden und würden im Rahmen der Interessentenstraße <strong>die</strong> Errichtung<br />
<strong>über</strong>nehmen, wenn ihre Grundstücke als Bauland gewidmet werden. Sollten weitere<br />
Grundstücke in Folge gewidmet und seitens der Widmungswerber benützt werden, so sind<br />
anteilsmäßig <strong>die</strong> Kosten der Erschließung an <strong>die</strong> Interessentschaft zu entrichten.<br />
Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, den dem Protokoll beigehefteten Plan ersichtlichen<br />
Grundfläche des Herrn Franz Nössing im Ausmaß von ca. 500 m² zum Preis von € 48,-- je m²<br />
(wie in den vergangen Jahren üblich) zu erwerben. Der Vizebürgermeister wir den <strong>die</strong>sbezüglichen<br />
Vertrag bzw. Aktenvermerk erstellen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Weiters<br />
wir der Grundsatzbeschluss gefasst, dass das nunmehr abgeänderte Projekt <strong>über</strong> <strong>die</strong> Verkehrserschließung<br />
Aste ausgehend von dem anzukaufenden Teilstück der Privatstraße Franz<br />
Nössing sowie weiter <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erschließungsstraßen A (Wainig Clemens) sowie B<br />
(Stolz/Fischer) führen soll, mit einer Stimmenenthaltung wegen Befangenheit vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
gefasst. Sodann wird seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>die</strong> Wegführung beim Wohn- und Wirtschaftshaus<br />
des Herrn Franz Nössing nicht mehr weiter verfolgt. Der Raumplaner wird gebeten<br />
für <strong>die</strong> Sitzung im Herbst einen Flächenwidmungsplan welcher <strong>die</strong> Grundstücke Wainig<br />
und Stolz beinhaltet vorzubereiten. Weiters wird seitens des Vizebürgermeisters der Antrag<br />
gestellt, dass bei der BH Innsbruck der Antrag zur Gründung einer Weginteressentschaft zwischen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong>, Herrn Clemens Wainig und Frau Elisabeth Stolz eingebracht<br />
werden soll. Der Antrag wird ebenso mit einer Stimmenenthaltung wegen Befangenheit genehmigt.<br />
Unter Umständen könnte auf <strong>die</strong> BH Innsbruck verzichtet werden, da lediglich nur 3<br />
Beteiligte eine Interessentschaft gründen. Bei einer allfälligen Widmungserweiterung kann<br />
<strong>die</strong> Interessentschaft jederzeit erweitert werden.<br />
zu 5: <strong>Gemeinde</strong>sekretär Martin Gapp sowie der Raumplaner Dr. Georg Cernusca berichten<br />
<strong>über</strong> das vom Büro Fritzer ausgearbeitete Straßenprojekt betreffend Erschließung der mit dem<br />
Tourismusverband Innsbruck gemeins<strong>am</strong>en Fläche <strong>am</strong> Riggerweg. Die Straßenführung des<br />
Grundteilungsplanes wurde entsprechend adaptiert. In Folge dessen wird seitens der Planers<br />
eine öffentliche Ausschreibung hinsichtlich der Bauarbeiten in zeitlicher Absprache mit der<br />
<strong>Gemeinde</strong> erfolgen. Laut Kostenschätzung betragen <strong>die</strong> Baukosten € 240.000,--. Betreffend<br />
der Finanzierung <strong>die</strong>ses Projektes wird vom Bürgermeister berichtet, dass anlässlich der<br />
Grundverkäufe € 90.725,-- sowie im ordentlichen Haushalt € 150.000,-- zur Verfügung stehen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig obiges Straßenprojekt und bemächtigt den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
mit der Vergabe an den Bestbieter, wenn mit der Finanzierung, wie oben beschrieben,<br />
das Auslangen gefunden wird.
- 8 -<br />
zu 6.: Der Bürgermeister berichtet, dass der Parkplatz <strong>am</strong> Schulhof aufgrund von Grabungsarbeiten<br />
der Telekom Austria für ca. 2 Wochen gänzlich gesperrt war. Es gab hinsichtlich der<br />
Ausweichparkmöglichkeiten der Eltern, <strong>die</strong> ihre Kinder zum Kindergarten und zur Volksschule<br />
brachten, keinerlei Probleme. Es wurden <strong>die</strong> Seitenstraßen und der Parkplatz <strong>am</strong> Oberen<br />
Feld benützt. Der Bürgmeister stellt den Antrag, aufgrund des großen Sicherheitsproblems<br />
bei der Anlieferung der Kinder zum Kindergarten und zur Volksschule ab Herbst den Platz<br />
zur Gänze zu sperren. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Bürgermeister wird<br />
ermächtigt, eine <strong>die</strong>sbezügliche Absperrung (Gatter) anzuschaffen.<br />
zu 7: Auf Antrag des Bürgermeisters werden einstimmig <strong>die</strong> Waldaufsichtskosen 2006 laut<br />
Aufteilungsschlüssel auf <strong>die</strong> Waldbesitzer wie folgt umgelegt:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong>: 61,90 % € 12.032,37<br />
Agrargemeinschaft <strong>Aldrans</strong>: 4,40 % € 855,29<br />
Agrargemeinschaft Amraser Hochwald: 5,30 % € 1.030,23<br />
Privatwald: 28,40 % € 5.520,50<br />
zu 8:<br />
Am Mittwoch, 27.6.2007 findet um 17 Uhr <strong>die</strong> Vergabe weiterer Gewerke betreffend<br />
des Baus der Feuerwehrzentrale statt.<br />
Herr Ing. Rauchegger ist heute mit einem Schreiben an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> herangetreten,<br />
und ersucht um Reduktion der Erschließungskosten betreffend seines Neubaus - Lanser<br />
Straße 18. Begründet wird sein Antrag d<strong>am</strong>it, dass er größere Strecken selbst neu<br />
erschließen muss (Straße, Wasserleitung, Kanalleitung). Nach kurzer Diskussion soll<br />
der Bürgermeister Herrn Ing. Rauchegger mitteilen, dass dem leider nicht entsprochen<br />
werden kann, da <strong>die</strong> Aufschließungskosten ein Beitrag eines jeden Bauwerbers für <strong>die</strong><br />
Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> (öffentliche Straße, Wasser- und Kanalleitungsnetz)<br />
darstellt sowie <strong>die</strong> gesetzlichen Grundlagen einer Reduktion fehlen. Eine Kostenreduktion<br />
ist laut Tiroler Landesabgabenordnung nur in vereinzelten Fällen möglich<br />
und auf „Katastrophen“ beschränkt.<br />
Das Wohnhaus <strong>Aldrans</strong>, Dorf 20 steht zum Verkauf. Verhandlungsbasis wären<br />
€ 135.000,-- bei einer Grundfläche von 108 m². Der <strong>Gemeinde</strong>rat lehnt den Kauf <strong>die</strong>ses<br />
Hauses zu <strong>die</strong>sem Preis (kleines Grundstück, hoher Preis, Altbestand) ab.<br />
GR Christian Otter lädt alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates zum Kindersportfest <strong>am</strong><br />
S<strong>am</strong>stag, 30.6.2007 recht herzlich ein und bedankt sich bei den freiwilligen Helferinnen<br />
und Helfern.<br />
GR DI Christine Allmaier-Flögel ersucht den Bürgermeister sich betreffend der Kindergartenförderungen<br />
zu erkundigen. Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>die</strong> Förderung<br />
entsprechend der förderbaren Räume stattfindet und ebenso im Rahmen der Bedarfszuweisungen<br />
angefordert werden kann.<br />
GR Josef Krapf berichtet vom Gespräch mit dem Obmann des Vereins der bäuerlichen<br />
Pferdehalter. Es wurden <strong>die</strong> vorgesehenen Reitwege sowie <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise<br />
besprochen. Seitens der <strong>Gemeinde</strong> soll ein Schreiben an alle Pferdebesitzer verschickt<br />
werden und sodann könnte eine Vereinbarung – <strong>die</strong> derzeit auf 3 Jahre beschränkt<br />
wird – abgeschlossen werden.<br />
GR Hubert Rösch lädt alle recht herzlich zum 50-Jahrfeier der Schützenkompanie<br />
<strong>Aldrans</strong> vom 30.6.2007 - 1.7.2007 ein.<br />
Da keine Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Bürgermeister <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong><br />
um 23.00 Uhr.<br />
Schriftführer: Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: