20.09.2012 Aufrufe

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am ... - Gemeinde Aldrans

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am ... - Gemeinde Aldrans

Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am ... - Gemeinde Aldrans

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 1 -<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>am</strong> 25.06.2007 Nr. 4<br />

Ort: <strong>Gemeinde</strong><strong>am</strong>t <strong>Aldrans</strong><br />

Beginn: 20.00 Uhr<br />

Anwesend: Vorsitzender: Bürgermeister Adolf Donnemiller<br />

Vizebürgermeister Dr. Andreas Brugger<br />

<strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>räte: DI Christine Allmaier-Flögel, Peter Brunner,<br />

Ing. Gerhard Eisenführer, Waltraud Frischhut, Franz Gapp, Hannes Gapp,<br />

Josef Krapf, Ing. Mag. Christoph Niederkofler, Christian Otter, Hubert Rösch,<br />

Elisabeth Stolz<br />

entschuldigt: GR Josef Wagner<br />

Tagesordnung:<br />

1. Genehmigung des Protokolls;<br />

2. Bericht <strong>über</strong> flexible, bedarfsoptimierte Kinderbetreuung in <strong>Aldrans</strong>;<br />

3. Beratung und Beschlussfassung für <strong>die</strong> Vermietung eines Raumes im Erdgeschoß des<br />

<strong>Gemeinde</strong>hauses für <strong>die</strong> Raiffeisen Landesbank;<br />

4. Raumordnung:<br />

4.1.: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />

der Gst. 1347/2 und des neu gebildeten Gst. .73, KG <strong>Aldrans</strong> (Gasthof Wiesenhof);<br />

4.2.: Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden<br />

Bebauungsplanes im Bereich des GSt. 729/9 KG <strong>Aldrans</strong> (Ranser Feld – Andrea und<br />

Wolfgang Lintner);<br />

4.3.: Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden<br />

Bebauungsplanes im Bereich des GSt. 868/1, KG <strong>Aldrans</strong> (Herzsee – Franz Niederkofler);<br />

5. Beratung und Beschlussfassung für das Straßenprojekt „Erschließung der Grundfläche<br />

<strong>am</strong> Riggerweg – <strong>Gemeinde</strong>/Tourismusverband“;<br />

6. Parkplatzsituation Schule/Kindergarten;<br />

7. Umlegung der Waldaufsichtskosten;<br />

8. Anträge, Anfragen und Allfälliges.<br />

Der Bürgermeister begrüßt <strong>die</strong> anwesenden <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder, den Raumplaner Dr.<br />

Georg Cernusca, <strong>die</strong> anwesenden Zuhörer und entschuldigt GR Josef Wagner.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag <strong>die</strong> Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:<br />

2.: Zusatz – erforderliche Beschlüsse;<br />

4.4.: Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden<br />

Bebauungsplanes im Bereich der GSt. .4 und 14/2, KG <strong>Aldrans</strong><br />

4.5.: Bericht Verkehrserschließung Aste – erforderliche Beschlüsse<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

zu 1: GR Huber Rösch ersucht um Ergänzung im letzten Protokoll beim Punkt 7:<br />

• GR Hubert Rösch berichtet, dass <strong>die</strong> Mehrheit der Zeltvereinsobleute sich dafür aussprechen,<br />

den Pavillon in der Art und Weise für <strong>die</strong> Abhaltung der Dorffeste zu erhalten<br />

und nicht in der Kindergartenerweiterung einzuplanen.<br />

• GR Huber Rösch bedankt sich beim Bürgermeister für <strong>die</strong> Zusage, den defekten Spiegel<br />

bei der Ausfahrt Grubenweg zu erneuern.


- 2 -<br />

Das Protokoll der letzten <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> wird mit 3 Stimmenenthaltungen wegen<br />

Nichtanwesenheit mit obiger Ergänzung genehmigt und ordnungsgemäß unterfertigt.<br />

zu 2.: Die Anwesenden Mitglieder des Vereines der Flohhupfer berichten <strong>über</strong> den <strong>Aldrans</strong>er<br />

Mittagstisch mit Nachmittagsbetreuung. Der <strong>Aldrans</strong>er Mittagstisch besteht seit dem Schuljahr<br />

2004/2005 und ist im Wohn- und Pflegehaus St. Martin untergebracht. Rechtlich ist der<br />

Mittagstisch dem Verein der Kinderspielgruppe Flohhupfer angegliedert. Derzeit werden <strong>die</strong><br />

Kinder von drei Betreuerinnen während 29 Stunden pro Woche betreut. Dabei haben sowohl<br />

Kleinstkinder als auch Kinder <strong>die</strong> <strong>die</strong> Hauptschule bzw. ein Gymnasium besuchen <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />

<strong>die</strong>se Einrichtung zu besuchen. Derzeit sind 3 Betreuerinnen für <strong>die</strong> fachliche<br />

Betreuung der Kinder angestellt. Finanziert hat sich <strong>die</strong>se Einrichtung durch Beitragszahlungen<br />

der Eltern sowie durch Subventionen von Bund, Land und <strong>Gemeinde</strong>. Die Besonderheiten<br />

<strong>die</strong>ses Projektes sind unter anderem: Angebot für Kinder von 1,5 bis 12 Jahren; bedarfsgerechte<br />

Öffnungszeiten zwischen den Unterrichtsblöcken <strong>am</strong> Vor- und Nachmittag; Hausaufgaben-<br />

und Lernbetreuung; flexible und kurzfristige Anmeldung möglich; Begegnung der<br />

Generationen im Seniorenheim; Essen auch für Eltern möglich; Betreuungste<strong>am</strong> hat eine gute<br />

Ausbildung und bietet qualitative Pädagogik an. Anhand einer Bilderpräsentation wird der<br />

Tagesablauf erklärt. Für das kommende Jahr 2007/2008 sind bereits 32 Kinder, <strong>die</strong> zumeist 3<br />

mal in der Woche <strong>die</strong> Einrichtung besuchen, angemeldet.<br />

Frau Franziska Brugger berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong> finanzielle Problematik im kommenden Jahr<br />

2007/2008. Die Förderung des Bundes in der Höhe von € 12.000,-- wird nicht mehr bezahlt.<br />

In einem gemeins<strong>am</strong>en Gespräch mit der Kindergarteninspektorin – Frau Hutz – wurde angeregt,<br />

dass der Verein zukünftig als „Hort“ angemeldet werden soll. Somit wären einerseits <strong>die</strong><br />

finanziellen Zuschüsse gesichert (ca. 80 %) und andererseits können dann auch <strong>die</strong> Volksschulkinder,<br />

<strong>die</strong> ansonsten eigens in der Volksschule eine Nachmittagsbetreuung besuchen<br />

müssten, dort betreut werden. Einziger Nachteil ist der, dass in einem Hort Kinder unter 3<br />

Jahren nicht aufgenommen werden dürfen. Um als Hort akzeptiert zu werden, müssen jedoch<br />

2 Gruppenräume (Spiel- und Ruheraum) vorhanden sein. Im gemeins<strong>am</strong>en Gespräch wurde<br />

angeregt, den auch im kommenden Kindergartenjahr freistehenden 3. Kindergartengruppenraum<br />

<strong>die</strong>sbezüglich zu benutzen. Der Bürgermeister begrüßt <strong>die</strong> Errichtung eines Hortes, da<br />

dadurch eine durchgehende Betreuung der 3 bis 12jährigen Kinder gewährleistet ist, und <strong>die</strong><br />

Volksschule nicht eigens eine Nachmittagsbetreuung anbieten muss. Der Antrag des Bürgermeisters,<br />

dass <strong>die</strong> Kindergruppe Flohhupfer sich als privater Hort bei der Tiroler Landesregierung<br />

anmelden und hierfür <strong>die</strong> erforderlichen Kindergartenräume zur Verfügung gestellt werden,<br />

wird einstimmig angenommen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht den Initiatoren ein großes Lob für <strong>die</strong> Organisation der für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

so wertvollen Einrichtung aus.<br />

zu 3.: Der Vorstand des Raiffeisen Landesbank hat den Beschluss gefasst <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> um<br />

Anmietung eines weiteren Raumes im Erdgeschoß der <strong>Gemeinde</strong> von 29 m² zu ersuchen. Dieser<br />

Raum wird benötigt, um für <strong>die</strong> Kundenbetreuung einen zusätzlichen Raum zu erhalten. In<br />

der letzten Sitzung des Raumordnungsausschusses wurde <strong>über</strong>legt, ob <strong>die</strong>se Fläche auch für<br />

eine allfällige Kindergartenerweiterung genutzt werden sollte. Das Architekturbüro Scharmer<br />

+ Wurnig wurde gebeten, <strong>die</strong>se und weitere Überlegung in ihren Entwürfen zu <strong>über</strong>denken<br />

und k<strong>am</strong>en zu folgendem Ergebnis:<br />

• Abbruch des bestehenden Treppenhauses und Verlegung der Treppe an <strong>die</strong> Außenfassade<br />

nicht sinnvoll - bewirkt Zugang in <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>über</strong> Hinterhof und Umbau der<br />

Büros im 1. OG (Probleme Belichtung, Brandschutz etc.).<br />

• Nutzung des bestehenden Treppenhauses als Gemeinschaftsraum für Kindergarten<br />

nicht sinnvoll - innenliegende Räumlichkeiten (Probleme Belichtung, Belüftung etc.).


- 3 -<br />

• Behindertengerechter Zugang zur <strong>Gemeinde</strong> bzw. Arzt - Lifteinbau in bestehendes<br />

Treppenhaus aufgrund der vorhandenen Großzügigkeit problemlos möglich.<br />

• Gruppenraum in den an <strong>die</strong> RLB anschließenden Räumen nicht sinnvoll - gruppen<strong>über</strong>greifendes<br />

Gemeinschaftskonzept geht verloren - ist Grundgedanke des Entwurfes<br />

bzw. Wunsch der Kindergartenleitung - bestehender Kindergarten hat genau <strong>die</strong>ses<br />

Problem (geschoßweise getrennte Gruppenräume - kein zufrieden stellendes Gemeinschaftskonzept).<br />

• Situierung der drei Gruppenräume um einen geschützten Innenhof mit Gemeinschaftsraum,<br />

Kletterwand, bespielbarer Freiterrasse etc. erfüllt alle Anforderungen eines zeitgemäßen<br />

Kindergartens und wurde daher in unserem Entwurf auch so vorgeschlagen.<br />

Vizebürgermeister Dr. Andreas Brugger hat den Entwurf des Mietvertrages geprüft und<br />

meint, dass eine Ergänzung hinsichtlich der Kosten für den Umbau eingefügt werden soll. Die<br />

Kosten gehen zur Gänze zu Lasten der Bank. Der Bürgermeister bemerkt, dass <strong>die</strong>s ergänzt<br />

wird und berichtet, dass ein Mietzins von € 7,-- Netto je m² und Monat zu entrichten wäre.<br />

Die Mitarbeiterin der RLB, Frau Martina Gapp, berichtet dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>über</strong> <strong>die</strong> notwendige<br />

Erweiterung der Bankstelle <strong>Aldrans</strong> um langfristig <strong>die</strong>se Zweigstelle zu sichern. GR<br />

Hannes Gapp bemerkt, dass seiner Meinung nach <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> der Bank schriftlich mitteilen<br />

soll, dass <strong>die</strong> Bank einen Raum erhalten wird, jedoch <strong>über</strong> <strong>die</strong> Situierung <strong>die</strong>ses Raumes erst<br />

nach erfolgter und freigegebener Kindergartenplanung entschieden werden darf. Weiters bemängelt<br />

GR Hannes Gapp <strong>die</strong> Planer, dass auf keinerlei Anregungen seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

in der Umplanung eingegangen worden ist. Beispielsweise findet er <strong>die</strong> Auflassung des<br />

derzeitigen Schützenlokals zu Parkplätzen unnotwendig, da <strong>die</strong> ca. 80 m² Grund sinnvoller<br />

eingesetzt werden könnten. GR Ing. Mag. Christoph Niederkofler ist ebenso der Meinung,<br />

dass eine Alternativplanung seitens der Planer abgewartet und erst dann der Raum für <strong>die</strong><br />

RLB zur Verfügung gestellt werden soll. Sollte es <strong>die</strong> Planung ermöglichen, so könnte man<br />

der Bank auch mehr Platz zur Verfügung stellen.<br />

GR Hubert Rösch sagt, dass eine Vielzahl an Filialen in den Umlandgemeinden in den vergangenen<br />

Jahren geschlossen worden sind und dass auch <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> bestrebt sein<br />

sollte, <strong>die</strong>se Bankstelle langfristig zu erhalten.<br />

Vizebürgermeister Dr. Andreas Brugger bemerkt, dass es laut Planer kostenmäßig in etwa<br />

gleich bleibt, ob der 3. Kindergartengruppenraum neu errichtet oder im Altbau adaptiert wird.<br />

Die Argumentation der Planer mit der Belichtungsproblematik bei einer Adaptierung des Altbaus<br />

sieht er nicht gegeben.<br />

GR Franz Gapp meint, dass man nun bei einem Neu- bzw. Umbau des Kindergartens eine<br />

optimale Lösung finden soll. Kostenersparnisse sind zwischen einem Umbau im Altbau und<br />

einem Neubau nicht gegeben. Wenn man das <strong>Gemeinde</strong>haus dementsprechend adaptiert, so<br />

hat man in Zukunft keine Erweiterungsmöglichkeit mehr.<br />

GR Ing. Mag Christoph Niederkofler schließt sich GR Franz Gapp an und spricht sich für<br />

einen Neubau des Kindergartens und gegen einen Umbau im Bestand aus.<br />

Auf Antrag des Bürgermeisters wird <strong>die</strong>ser ermächtigt, mit der RLB Tirol AG den Protokoll<br />

beigehefteten Mietvertrag ab 1.7. 2007 zu einem Mietzins von € 7,-- Netto je m² und Monat<br />

abzuschließen, wenn in <strong>die</strong>sem folgender Zusatz aufgenommen wird: Da es sich bei der angemieteten<br />

Zusatzfläche nur um einen Teil des Raumes handelt kann <strong>die</strong> Zusatzfläche seitens<br />

der Mieterin erst genutzt werden, wenn <strong>die</strong>ser abgeteilt wird. Die Abteilung ist von der Miete-


- 4 -<br />

rin auf ihre Kosten in Leichtbauweise zu errichten. Bei Beendigung des Bestandsrechtes muss<br />

von der Mieterin <strong>die</strong>se Zwischenwand nicht mehr entfernt werden.<br />

Vor der Abstimmung ergreift GR Hannes Gapp nochmals das Wort und bemerkt, sollte der<br />

Antrag im <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>die</strong> Mehrheit findet, werde er sein <strong>Gemeinde</strong>ratsmandat zurücklegen.<br />

Der Antrag des Bürgermeisters wird mit 12 : 1 genehmigt. GR Hannes Gapp verlässt daraufhin<br />

<strong>die</strong> Sitzung.<br />

zu 4.1: Dazu wurde vom Raumplaner berichtet, dass <strong>die</strong> von der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />

geforderte Stellungnahme der Abteilung Agrarwirtschaft, ausgefertigt von<br />

Herrn Ing. Albert Kl<strong>am</strong>mer <strong>am</strong> 26.04.2007, zum Schluss k<strong>am</strong>, dass <strong>die</strong> vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

ausgewiesene Sonderflächenwidmung als Sonderfläche Hofstelle für <strong>die</strong>sen Bereich nicht<br />

zielführend sei und nicht den Besitzverhältnissen entsprechen würde.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.<br />

FWP/44/07 vom 11.06.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr. Georg Cernusca, im<br />

Bereich der Gst. 1347/2 und des neu gebildeten Gst. .73 sowie der Teilflächen der Gst. .90,<br />

1341, 1346, 1347/1 und 1359 mit Umwidmung des neu gebildeten Gst. .73 von derzeit Freiland<br />

und Sonderfläche Gasthof SGh im Erdgeschoss und landwirtschaftliches Mischgebiet<br />

sowie auch Sonderfläche Gasthof SGh für <strong>die</strong> verbleibende Restfläche des neu gebildeten Gst.<br />

.73 im Bereich des 1. Obergeschosses und des Dachgeschosses – SV-2+E-1, sowie Umwidmung<br />

des Gst. 1347/2 von derzeit Freiland und Sonderfläche Gasthof SGh in landwirtschaftliches<br />

Mischgebiet und Rückwidmung der Teilflächen der Gst. .90, 1341, 1346, 1347/1 und<br />

1359 von derzeit Sonderfläche Gasthof SGh in Freiland gem. § 43 Abs. 1 TROG 2006 zur<br />

verkürzten Auflage gem. § 64 Abs. 4 TROG 2006 zu beschließen und gem. § 68 Abs. 1 lit. a<br />

TROG 2006 zu beschließen, sollten innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine<br />

schriftlichen Stellungnahmen abgegeben werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

zu 4.2: Der Raumplaner, Dr. Georg Cernusca, fasst <strong>die</strong> Ergebnisse der letzten Raumordnungssitzung<br />

hinsichtlich der Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes wie<br />

folgt zus<strong>am</strong>men:<br />

Dazu wurde vom Raumplaner das nunmehr geänderte Projekt vorgestellt und dazu erläutert,<br />

dass straßenseitig ein neues äußeres Stiegenhaus an das bestehende Wohnhaus angebaut werden<br />

soll, um in jeder Ebene eine eigene Erschließung zu erhalten. D<strong>am</strong>it würde das ursprünglich<br />

genehmigte Einf<strong>am</strong>ilienwohnhaus, welches zwischenzeitlich bereits als Zweif<strong>am</strong>ilienwohnhaus<br />

genützt wird, um eine dritte Wohnung im Dachgeschoss vergrößert werden. Es<br />

wurde weiters festgestellt, dass der Anbau eines äußeren Stiegenhauses gemäß den Bestimmungen<br />

der TBO im Mindestabstand jedenfalls zulässig sei – was im gegenständlichen Fall<br />

aber nicht geplant ist – und daher allfällige Bebauungsregeln für <strong>die</strong>sen Bauteil nicht gelten<br />

würden. Das neue Stiegenhaus ist offen geplant, sodass es zur Baumasse nicht angerechnet<br />

wird. Straßenseitig wird nach Westen hin im Dachgeschoss ein kubischer Baukörper aufgesetzt<br />

und in <strong>die</strong>sem Bereich mit einem Wohnteil ergänzt. Deshalb wurde auch vom Raumplaner<br />

<strong>die</strong>se Erhöhung befürwortet, wenngleich dabei der höchste Gebäudepunkt 10,75 m – im<br />

Eingangsbereich zum Stiegenhaus – <strong>über</strong> dem später anschließenden Gelände liegt. In der<br />

Diskussion des Ausschusses wurde angeregt, <strong>die</strong>ses Maß auf 10,50 m zu reduzieren. Weiters<br />

wurde bemängelt, dass in <strong>die</strong>sem Fall zwar der höchste Gebäudepunkt dann eingehalten wäre,<br />

dass mit der Aufbaumaßnahme aber <strong>die</strong> sonst übliche traufenseitige oder talseitige Wandhöhe,<br />

welche mit 7,50 m festgelegt ist, jedenfalls massiv <strong>über</strong>schritten werden würde. Dazu<br />

wurde vom Raumplaner erläutert, dass mit dem geplanten Dachaufbau im Norden und Westen<br />

ein neuer Baukörper mit einem Flachdach entstünde und sich hier keine traufenseitige Wandhöhe<br />

ergebe, da das Gebäude in <strong>die</strong>sem Bereich mit einer horizontalen Attika abschließen<br />

würde. Nach Süden und Westen hin bliebe das bestehende Walmdach erhalten. Der Dachauf-


- 5 -<br />

bau selbst schließt an <strong>die</strong> bestehenden Höhen des vorhandenen Firstes an und ist somit keine<br />

weitere Erhöhung geplant. Außerdem wurde vom Raumplaner festgestellt, dass mit der geplanten<br />

Baumaßnahme nunmehr statt zwei drei oberirdische Geschosse entstehen würden und<br />

dass durch den Zubau eine Baumassendichte Höchst von 1,59 vorhanden wäre. Es wurde weiters<br />

berichtet, dass <strong>die</strong> drei Wohnungen für den privaten Gebrauch der Eltern der Bauwerber,<br />

der Bauwerber selbst und dessen Sohn zukünftig <strong>die</strong>nen, und dass d<strong>am</strong>it jedenfalls zusätzlicher<br />

Wohnraum für <strong>Aldrans</strong>er Bürger geschaffen wird. Nach längerer Diskussion erklärten<br />

sich <strong>die</strong> anwesenden Ausschussmitglieder mit den geplanten Änderungen auf drei oberirdische<br />

Geschosse und auf eine Baumassendichte Höchst von 1,59 deshalb einverstanden, weil<br />

nach Auskunft des Bauwerbers <strong>die</strong> umliegenden Anrainer verständigt wurden und gegen <strong>die</strong><br />

Aufbaumaßnahmen keinen Einwand hätten, und andererseits im Norden und Westen <strong>die</strong> betroffenen<br />

Anrainer ihre Objekte erst in einer größeren Entfernung haben, sodass dazwischen<br />

jedenfalls öffentliches Straßengut liegen würde. Aufgrund <strong>die</strong>ser Umstände wäre <strong>die</strong>se Ausnahmeregelung<br />

tolerierbar, wobei zukünftig darauf zu achten wäre, dass solche Projekte nicht<br />

negative Folgewirkungen nach sich ziehen. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass solche<br />

Überschreitungen nur dann möglich sein sollten, wenn sie ausschließlich der Abdeckung von<br />

privaten Wohnbedürfnissen <strong>die</strong>nen, wenn sämtliche betroffenen Anrainer dem zustimmen<br />

würden und wenn jene Seiten, bei welchen massive Wandhöhen auftreten, zu den Nachbargrundstücken<br />

eine Wegparzelle dazwischen liegen würde, sodass sich der Abstand zu <strong>die</strong>sen<br />

benachbarten Grundstücken dadurch vergrößert und eine allfällige Beeinträchtigung dadurch<br />

gemildert wird. Letztlich wurde <strong>die</strong>ser Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen. Vom<br />

Raumplaner wurde festgestellt, dass infolge der Änderung der grundsätzlichen Bebauungsregeln<br />

<strong>die</strong> Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes erforderlich sein<br />

wird.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. AEBP/40/07 vom 14.06.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr.<br />

Georg Cernusca; im Bereich des Gst. 729/9, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümerin Andrea und Wolfgang<br />

Lintner), zur Auflage gem. § 65 Abs. 1 TROG 2006 und gem. § 65 Abs. 4 TROG 2006<br />

zu beschließen, sollten innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine schriftlichen<br />

Stellungnahmen abgegeben werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

zu 4.3: Das Projekt wurde vorerst dem Raumordnungsausschuss von Herrn Arch. Seeber vorgestellt.<br />

In der Präsentation wurde betont, dass <strong>die</strong> festgelegten Bebauungsregeln grundsätzlich<br />

eingehalten wären, lediglich mit Errichtung der geplanten Wintergärten im Bereich der<br />

vorgesehenen Dachgeschosse würde sich eine Überschreitung ergeben. Gegen<strong>über</strong> dem ursprünglichen<br />

Projekt wurden zusätzlich für jede Einheit <strong>über</strong>dachte PKW-Abstellplätze eingeplant.<br />

Vom Raumplaner wurde festgestellt, dass nach seinen Berechnungen <strong>die</strong> Werte jetzt<br />

noch höher liegen würden und eine Bebauungsdichte von 0,45 und eine Baumassendichte von<br />

2,02 geplant wäre, jeweils unter Berücksichtigung der geplanten Dachaufbauten, jedoch bezogen<br />

auf das Ges<strong>am</strong>tgrundstück mit einer Fläche von 2.326 m². Im Weiteren wurde vom<br />

Raumplaner auf <strong>die</strong> bereits im Jahre 2004 <strong>über</strong>gebenen Bebauungsregeln verwiesen und auch<br />

darauf, dass <strong>die</strong>se Werte jedenfalls einzuhalten wären. Trotz der <strong>am</strong> 12.03.2007 stattgefundenen<br />

Raumordnungsausschusssitzung hat sich <strong>am</strong> Projekt grundsätzlich hinsichtlich der Größenordnung<br />

nichts geändert, im Gegenteil ist <strong>die</strong>ses mit den nunmehr geplanten <strong>über</strong>dachten<br />

Abstellplätzen (Carports) von den Baudichten noch etwas vergrößert worden. Dazu wird auch<br />

auf den Aktenvermerk vom 13.03.2007 verwiesen. Es wurde weiters festgestellt, dass im Zuge<br />

der Erstellung des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes jedenfalls eine Bestätigung<br />

der Naturschutzbehörde vorzulegen wäre, dass <strong>die</strong>ses Projekt den Richtlinien des Naturschutzes<br />

im Bereich des bestehenden Herzsees entspricht und dass auch ein entsprechendes<br />

hydrologisches Gutachten erforderlich sein wird, da bei den geplanten vier Doppelwohnhäusern<br />

jeweils Kellerräume vorgesehen sind. Von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> wurde dazu festgestellt,<br />

dass <strong>die</strong>se erforderlichen Stellungnahmen von Amts wegen nunmehr eingeholt werden.


- 6 -<br />

Zum Projekt selbst wurde vorgeschlagen, dass sich der planende Architekt mit dem Raumplaner<br />

zus<strong>am</strong>mensetzt, um <strong>die</strong> Berechnungen der Baudichten zu <strong>über</strong>prüfen. Sollten <strong>die</strong> Werte<br />

tatsächlich <strong>über</strong>schritten sein, wäre das Projekt dahingehend zu korrigieren, dass jedenfalls<br />

<strong>die</strong> Baumassendichte Höchst von 1,65 eingehalten wird. Nunmehr liegt ein <strong>über</strong>arbeiteter<br />

Plan seitens des Architekten vor. Dieser sieht eine spars<strong>am</strong>ere Lösung der Baukörper vor. Die<br />

Wintergärten werden nicht mehr ausgeführt und auch <strong>die</strong> <strong>über</strong>dachten Abstellplätze entfallen,<br />

sodass <strong>die</strong> Baumassendichte derzeit 1,69 beträgt. Wenn das Gelände um 15 cm angehoben<br />

wird und <strong>die</strong> Gebäude um ca. 5 cm gestutzt werden, so ist der Wert von 1,65 einzuhalten.<br />

Dies wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat nicht als sinnvoll erachtet und <strong>die</strong> 1,69 befürwortet. Zu Diskussion<br />

hinsichtlich der Baumassendichte wird aufgezeigt, dass durch Reduktion des Wärmeschutzes<br />

bzw. durch Veränderung des Geländes <strong>die</strong>ser Wert abgeändert werden kann. Generell<br />

wird darauf hingewiesen, dass im ROK zwar eine generelle Dichtebestimmung (D1 = Einf<strong>am</strong>ilienwohnhaus;<br />

D2 = <strong>über</strong>wiegende Flachbauweise; D3 = verdichtete Bauweise) jedoch<br />

kein Wert (Baumassedichte) zugeordnet ist. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat bei der Erlassung der Bebauungspläne<br />

als Richtwert bei D1 – 1,35; D2 – 1,65 und bei D3 – 1,95 festgelegt. Von Fall<br />

zu Fall kann somit der <strong>Gemeinde</strong>rat – je nach Örtlichkeit und besondern Umständen – <strong>die</strong>sen<br />

Wert verändern, ohne eine Ungleichbehandlung zu bewirken. Hinsichtlich des Bauansuchens<br />

wird noch mal erwähnt, dass vor Bescheiderteilung eine wasserrechtliche Genehmigung sowie<br />

ein hydrologisches Gutachten (Kellerräume) eingeholt werden muss.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. AEBP/41/07 vom 19.06.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr.<br />

Georg Cernusca, im Bereich des Gst. 868/1, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Franz Niederkofler),<br />

zur Auflage gem. § 65 Abs. 1 TROG 2006 zu beschließen und gem. § 65 Abs. 4 TROG 2006<br />

zu beschließen, sollten innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine schriftlichen<br />

Stellungnahmen abgegeben werden. Der Antrag wird mit einer Stimmenenthaltung wegen<br />

Befangenheit genehmigt.<br />

zu 4.4: Der Sohn von Herrn Hans Schwemberger – Michael Schwemberger – ist mit der Bitte<br />

an den <strong>Gemeinde</strong>rat herangetreten, sein Dachgeschoß um ca. 1 bis 1,5 m anheben zu können,<br />

um das Dachgeschoß als vollwertigen Wohnraum verwenden zu können. Aufgrund eines Lokalaugenscheines<br />

des Raumplaners kann ihm <strong>die</strong> Aufstockung bis zur maximalen Höhe des<br />

Mehrf<strong>am</strong>ilienwohnhause „Geisler“ zugestanden werden. Im Jahr 1987 wurde beim Bauvorhaben<br />

„Geisler“ eine besondere Bauweise in der auch das Nachbargrundstück „Gapp Andreas<br />

– Jagglerhof“ miteinbezogen wurde, genehmigt.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Erlassung eines Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. AEBP/42/07 vom 21.06.2007, ausgefertigt vom Raumplaner Arch. Dr.<br />

Georg Cernusca, im Bereich der Gst. .4, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Hans Schwemberger), und<br />

Gst. 14/2, KG. <strong>Aldrans</strong>, (Eigentümer Maria Geisler), zur Auflage gem. § 65 Abs. 1 TROG<br />

2006 zu beschließen und gem. § 65 Abs. 4 TROG 2006 zu beschließen, sollten innerhalb der<br />

Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine schriftlichen Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

zu 4.5: Aufgrund des Ergebnisses der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratessitzung hat es <strong>am</strong> heutigen Tag<br />

ein Gespräch zwischen Herrn Franz Nössing sowie der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> (Vizebürgermeister<br />

Dr. Andreas Brugger und GR Ing. Gerhard Eisenführer) gegeben. Der Vizebürgermeister berichtet<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong>ses Gespräch: Zu Beginn wurde Herr Nössing gefragt, ob der den Privatweg<br />

um € 48,-- je m² zur Verfügung stellen würde, da <strong>die</strong>ser Weg ja bereits als Straße von den<br />

Anrainer verwendet wird. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass <strong>die</strong>ser Weg zukünftig als<br />

Einbahnregelung geführt werden und entsprechende Maßnahmen (Erdwall) eine Belastung für<br />

<strong>die</strong> F<strong>am</strong>. Nössing reduzieren könnten. Dieses Angebot wurde seitens Herrn Nössing abgelehnt.<br />

Nunmehr wird eine 2. Alternative dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorgestellt. Diese Variante verzichtet<br />

einerseits auf <strong>die</strong> neue Einbindung von der Landesstraße, andererseits wäre das neue<br />

Straßenteilstück B bei „Stolz/Fischer“ als Gegenverkehrsfahrbahn vorgesehen. Herr Nössing


- 7 -<br />

würde sich dann bereit erklären, einen Teil seines Privatweges an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu verkaufen.<br />

Die weitere Erschließung erfolgt von <strong>die</strong>sem Weg Richtung Osten <strong>über</strong> <strong>die</strong> Grundstücke von<br />

Herrn Wainig Clemens und sodann in südlicher Richtung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Gründe „Stolz/Fischer“.<br />

Bei der Gründung einer öffentlichen Interessentenstraße würde <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> 50 % der Errichtungskosten<br />

zu tragen haben, der Rest ist anteilsmäßig auf <strong>die</strong> Widmungsgrundstücke<br />

umzulegen. Die Interessentenstraße wird auf Antrag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bezirkshauptmannschaft<br />

gegründet. Dies hätte den Vorteil, dass sich nicht <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> hinsichtlich einer<br />

Kostenaufteilung auseinandersetzen muss. Weiters würde mittels Bescheid der Bezirkshauptmannschaft<br />

entschieden und keine großen Verhandlungen mit den Grundeigentümern seitens<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zu führen sein. GR Ing. Gerhard Eisenführer als Projektant berichtet <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

notwendigen Änderungen des Projektes. Insbesondere ist der Weg „Stolz/Fischer“ auf 5 m zu<br />

erweitern, sodass ein Begegnungsverkehr PKW/PKW möglich ist. Durch den Verzicht der<br />

neuen Einbindung an <strong>die</strong> Landesstraße entfällt der Kreuzungsbereich Wainig – Stolz/Fischer.<br />

Die Steigung von ca. 12 % bleibt zwar erhalten, jedoch im Interesse des Ges<strong>am</strong>tprojektes wäre<br />

<strong>die</strong>s akzeptabel. Angenehmer Nebeneffekt <strong>die</strong>ser Lösung ist eine Kostenreduktion von ca.<br />

€ 200.000,--. Die Kosten verteilen sich in etwa wie folgt: Erschließungsstraße Nössing Franz<br />

ca. € 64.000,--; Erschließungsstraße A (Wainig) ca. € 101.000,--; Erschließungsstraße B<br />

(Stolz/Fischer) ca. € 73.000,--.<br />

Die anwesenden Grundbesitzer GR Elisabeth Stolz und Clemens Wainig erklären sich mit der<br />

neuen Erschließung einverstanden und würden im Rahmen der Interessentenstraße <strong>die</strong> Errichtung<br />

<strong>über</strong>nehmen, wenn ihre Grundstücke als Bauland gewidmet werden. Sollten weitere<br />

Grundstücke in Folge gewidmet und seitens der Widmungswerber benützt werden, so sind<br />

anteilsmäßig <strong>die</strong> Kosten der Erschließung an <strong>die</strong> Interessentschaft zu entrichten.<br />

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, den dem Protokoll beigehefteten Plan ersichtlichen<br />

Grundfläche des Herrn Franz Nössing im Ausmaß von ca. 500 m² zum Preis von € 48,-- je m²<br />

(wie in den vergangen Jahren üblich) zu erwerben. Der Vizebürgermeister wir den <strong>die</strong>sbezüglichen<br />

Vertrag bzw. Aktenvermerk erstellen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Weiters<br />

wir der Grundsatzbeschluss gefasst, dass das nunmehr abgeänderte Projekt <strong>über</strong> <strong>die</strong> Verkehrserschließung<br />

Aste ausgehend von dem anzukaufenden Teilstück der Privatstraße Franz<br />

Nössing sowie weiter <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erschließungsstraßen A (Wainig Clemens) sowie B<br />

(Stolz/Fischer) führen soll, mit einer Stimmenenthaltung wegen Befangenheit vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

gefasst. Sodann wird seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>die</strong> Wegführung beim Wohn- und Wirtschaftshaus<br />

des Herrn Franz Nössing nicht mehr weiter verfolgt. Der Raumplaner wird gebeten<br />

für <strong>die</strong> Sitzung im Herbst einen Flächenwidmungsplan welcher <strong>die</strong> Grundstücke Wainig<br />

und Stolz beinhaltet vorzubereiten. Weiters wird seitens des Vizebürgermeisters der Antrag<br />

gestellt, dass bei der BH Innsbruck der Antrag zur Gründung einer Weginteressentschaft zwischen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong>, Herrn Clemens Wainig und Frau Elisabeth Stolz eingebracht<br />

werden soll. Der Antrag wird ebenso mit einer Stimmenenthaltung wegen Befangenheit genehmigt.<br />

Unter Umständen könnte auf <strong>die</strong> BH Innsbruck verzichtet werden, da lediglich nur 3<br />

Beteiligte eine Interessentschaft gründen. Bei einer allfälligen Widmungserweiterung kann<br />

<strong>die</strong> Interessentschaft jederzeit erweitert werden.<br />

zu 5: <strong>Gemeinde</strong>sekretär Martin Gapp sowie der Raumplaner Dr. Georg Cernusca berichten<br />

<strong>über</strong> das vom Büro Fritzer ausgearbeitete Straßenprojekt betreffend Erschließung der mit dem<br />

Tourismusverband Innsbruck gemeins<strong>am</strong>en Fläche <strong>am</strong> Riggerweg. Die Straßenführung des<br />

Grundteilungsplanes wurde entsprechend adaptiert. In Folge dessen wird seitens der Planers<br />

eine öffentliche Ausschreibung hinsichtlich der Bauarbeiten in zeitlicher Absprache mit der<br />

<strong>Gemeinde</strong> erfolgen. Laut Kostenschätzung betragen <strong>die</strong> Baukosten € 240.000,--. Betreffend<br />

der Finanzierung <strong>die</strong>ses Projektes wird vom Bürgermeister berichtet, dass anlässlich der<br />

Grundverkäufe € 90.725,-- sowie im ordentlichen Haushalt € 150.000,-- zur Verfügung stehen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig obiges Straßenprojekt und bemächtigt den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

mit der Vergabe an den Bestbieter, wenn mit der Finanzierung, wie oben beschrieben,<br />

das Auslangen gefunden wird.


- 8 -<br />

zu 6.: Der Bürgermeister berichtet, dass der Parkplatz <strong>am</strong> Schulhof aufgrund von Grabungsarbeiten<br />

der Telekom Austria für ca. 2 Wochen gänzlich gesperrt war. Es gab hinsichtlich der<br />

Ausweichparkmöglichkeiten der Eltern, <strong>die</strong> ihre Kinder zum Kindergarten und zur Volksschule<br />

brachten, keinerlei Probleme. Es wurden <strong>die</strong> Seitenstraßen und der Parkplatz <strong>am</strong> Oberen<br />

Feld benützt. Der Bürgmeister stellt den Antrag, aufgrund des großen Sicherheitsproblems<br />

bei der Anlieferung der Kinder zum Kindergarten und zur Volksschule ab Herbst den Platz<br />

zur Gänze zu sperren. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Bürgermeister wird<br />

ermächtigt, eine <strong>die</strong>sbezügliche Absperrung (Gatter) anzuschaffen.<br />

zu 7: Auf Antrag des Bürgermeisters werden einstimmig <strong>die</strong> Waldaufsichtskosen 2006 laut<br />

Aufteilungsschlüssel auf <strong>die</strong> Waldbesitzer wie folgt umgelegt:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong>: 61,90 % € 12.032,37<br />

Agrargemeinschaft <strong>Aldrans</strong>: 4,40 % € 855,29<br />

Agrargemeinschaft Amraser Hochwald: 5,30 % € 1.030,23<br />

Privatwald: 28,40 % € 5.520,50<br />

zu 8:<br />

Am Mittwoch, 27.6.2007 findet um 17 Uhr <strong>die</strong> Vergabe weiterer Gewerke betreffend<br />

des Baus der Feuerwehrzentrale statt.<br />

Herr Ing. Rauchegger ist heute mit einem Schreiben an <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> herangetreten,<br />

und ersucht um Reduktion der Erschließungskosten betreffend seines Neubaus - Lanser<br />

Straße 18. Begründet wird sein Antrag d<strong>am</strong>it, dass er größere Strecken selbst neu<br />

erschließen muss (Straße, Wasserleitung, Kanalleitung). Nach kurzer Diskussion soll<br />

der Bürgermeister Herrn Ing. Rauchegger mitteilen, dass dem leider nicht entsprochen<br />

werden kann, da <strong>die</strong> Aufschließungskosten ein Beitrag eines jeden Bauwerbers für <strong>die</strong><br />

Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aldrans</strong> (öffentliche Straße, Wasser- und Kanalleitungsnetz)<br />

darstellt sowie <strong>die</strong> gesetzlichen Grundlagen einer Reduktion fehlen. Eine Kostenreduktion<br />

ist laut Tiroler Landesabgabenordnung nur in vereinzelten Fällen möglich<br />

und auf „Katastrophen“ beschränkt.<br />

Das Wohnhaus <strong>Aldrans</strong>, Dorf 20 steht zum Verkauf. Verhandlungsbasis wären<br />

€ 135.000,-- bei einer Grundfläche von 108 m². Der <strong>Gemeinde</strong>rat lehnt den Kauf <strong>die</strong>ses<br />

Hauses zu <strong>die</strong>sem Preis (kleines Grundstück, hoher Preis, Altbestand) ab.<br />

GR Christian Otter lädt alle Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates zum Kindersportfest <strong>am</strong><br />

S<strong>am</strong>stag, 30.6.2007 recht herzlich ein und bedankt sich bei den freiwilligen Helferinnen<br />

und Helfern.<br />

GR DI Christine Allmaier-Flögel ersucht den Bürgermeister sich betreffend der Kindergartenförderungen<br />

zu erkundigen. Der Bürgermeister berichtet, dass <strong>die</strong> Förderung<br />

entsprechend der förderbaren Räume stattfindet und ebenso im Rahmen der Bedarfszuweisungen<br />

angefordert werden kann.<br />

GR Josef Krapf berichtet vom Gespräch mit dem Obmann des Vereins der bäuerlichen<br />

Pferdehalter. Es wurden <strong>die</strong> vorgesehenen Reitwege sowie <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise<br />

besprochen. Seitens der <strong>Gemeinde</strong> soll ein Schreiben an alle Pferdebesitzer verschickt<br />

werden und sodann könnte eine Vereinbarung – <strong>die</strong> derzeit auf 3 Jahre beschränkt<br />

wird – abgeschlossen werden.<br />

GR Hubert Rösch lädt alle recht herzlich zum 50-Jahrfeier der Schützenkompanie<br />

<strong>Aldrans</strong> vom 30.6.2007 - 1.7.2007 ein.<br />

Da keine Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Bürgermeister <strong>die</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong><br />

um 23.00 Uhr.<br />

Schriftführer: Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!