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Ergänzende Bestimmungen zu den Netzanschlussbedingungen

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Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Zu berücksichtigen bei der Planung und Erstellung von elektrischen Speicherheizsystemen ist der Beschluss der<br />

EnEV 2009 vom 06.03.2009 (Ablauffristen).<br />

Für jede Elektro-Speicherhei<strong>zu</strong>ng wird vor dem Netzanschluss eine separate Netzberechnung durchgeführt.<br />

Eine verbindliche Netzanschluss<strong>zu</strong>sage durch die TWO bleibt deshalb für <strong>den</strong> Antragsteller in jedem Falle ab<strong>zu</strong>warten.<br />

Der Energieverbrauch einer bewilligten Speicherhei<strong>zu</strong>ng wird über einen Mehrtarifzähler getrennt vom dem übrigen<br />

Verbrauch des Kun<strong>den</strong> gemessen. Der gleichzeitige Betrieb von Durchlauferhitzer und der Elektro - Speicherhei<strong>zu</strong>ng<br />

ist un<strong>zu</strong>lässig und durch Vorrangschaltung aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

Wärmespeicheranlagen bis <strong>zu</strong> 20 kW Anschlussleistung müssen als Vorwärtssteuerung geschaltet wer<strong>den</strong>.<br />

Wärmespeicheranlagen über 20 kW Anschlussleistung müssen als Rückwärtssteuerung geschaltet wer<strong>den</strong>.<br />

Anlagen mit mehr als zwei Geräten müssen mit einer Aufladeautomatik betrieben wer<strong>den</strong>.<br />

Freigabezeiten/Aufladezeiten (unverbindliche Vorgabe)<br />

8,0 Stun<strong>den</strong> bei Vorwärtssteuerung<br />

8,0 Stun<strong>den</strong> bei Rückwärtssteuerung<br />

Standardspeicherhei<strong>zu</strong>ng:<br />

Niedertarifzeit: 22:00 bis 06:00 Uhr<br />

Haupttarifzeit: 13:00 bis 15:00 Uhr nach Bedarf oder gemäß Versorgungsvertrag<br />

Fußbo<strong>den</strong>speicherhei<strong>zu</strong>ng:<br />

Niedertarifzeit: 22:00 bis 06:00 Uhr<br />

Haupttarifzeit: 13:00 bis 15:00 Uhr nach Bedarf oder gemäß Versorgungsvertrag<br />

Elektro-Warmwasserzentralspeicher<br />

Niedertarifzeit: 22:00 bis 06:00 Uhr<br />

Neue Kun<strong>den</strong>anlagen wer<strong>den</strong> ausschließlich durch <strong>den</strong> verantwortlichen Installationsbetrieb, <strong>den</strong> Anlagenbetreiber<br />

oder deren Bevollmächtigte in Betrieb genommen.<br />

8. Überspannungs-Schutzeinrichtung<br />

Sollten Überspannungsschutzeinrichtungen installiert wer<strong>den</strong> im Bereich Grobschutz (LPZ 1) sind diese im TT-<br />

System nach der „3+1“ Schaltungsvariante <strong>zu</strong> installieren. A 8.1<br />

Ein komplettes Überspannungsschutzkonzept berücksichtigt alle externen und internen elektrisch leiten<strong>den</strong> Verbindungen<br />

und ist oft in drei Stufen (Grob-, Mittel- und Feinschutz) aufgebaut, die sich bei Gebäudeschutz im<br />

Wesentlichen an <strong>den</strong> Bemessungsstoßspannungen für die Überspannungskategorien gemäß DIN VDE<br />

0110/IEC Publikation 664 orientieren.<br />

Der Grobschutz in der Gebäudeeinspeisung soll <strong>den</strong> Energieinhalt des Blitzes ableiten und die verbleibende<br />

27. März 2012 20

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