14.12.2012 Aufrufe

Ergänzende Bestimmungen zu den Netzanschlussbedingungen

Ergänzende Bestimmungen zu den Netzanschlussbedingungen

Ergänzende Bestimmungen zu den Netzanschlussbedingungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Technische Werke Osning GmbH, Gartnischer Weg 127, 33790 Halle in Westfalen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Tel. 05201/858-0 Fax 05201/858-210 www.two.de info@two.de<br />

1. Geltungsbereich<br />

2. Anmeldeverfahren<br />

3. Netzanschluss<br />

3.1 Netzqualität<br />

3.2 Blindleistungskompensation<br />

4. Messstelle<br />

4.1 Messstelle - Kommunikation<br />

4.2 Messstelle - Neuanlage<br />

4.3 Messstelle - Anlagenbestand<br />

4.4 Messstelle - Wandlermessung<br />

4.5 Messstelle - Inbetriebset<strong>zu</strong>ng<br />

4.6 Messstellenbetrieb / Messstellendienstleistung<br />

4.7 Baustromanschluss<br />

4.8 Mangelanzeige - Kun<strong>den</strong>anlage<br />

4.9 Stromzähler - Befundprüfung<br />

5. Erzeugungsanlagen<br />

5.1 Erzeugungsanlagen - Messeinrichtung<br />

5.2 Erzeugungsanlagen - Netzrückwirkungen<br />

5.3 Erzeugungsanlagen - Netz- und Anlagenschutz<br />

5.4 Erzeugungsanlagen - Kuppelschalter<br />

5.5 Erzeugungsanlagen - Statische Spannungshaltung<br />

5.6 Erzeugungsanlagen - Einspeisemanagement<br />

6. Wärmepumpe<br />

7. Elektrospeicherhei<strong>zu</strong>ng<br />

8. Überspannungsschutz<br />

9. Anhang A…..<br />

27. März 2012 1


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

1. Geltungsbereich<br />

Die Erläuterungen in der ergänzen<strong>den</strong> “TWO Richtlinie-Strom“ gelten neben <strong>den</strong> bekannten Vorschriften,<br />

<strong>Bestimmungen</strong> und Normen und <strong>den</strong> allgemein anerkannten Regeln der Technik, für das gesamte Versorgungsgebiet<br />

der Technische Werke Osning GmbH, nachfolgend TWO genannt.<br />

Sie dient im Wesentlichen als technische und administrative Hilfe für Installationsbetriebe und Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong> einer<br />

einheitlichen Abwicklung und Ausführung von elektrischen Anschlüssen und Messeinrichtungen für Neuanlagen<br />

und Veränderungen im Niederspannungs-Verteilnetz.<br />

2. Anmeldeverfahren<br />

Um das Niederspannungs-Verteilnetz, Netzanschlüsse und Messeinrichtungen leistungsgerecht aus<strong>zu</strong>legen<br />

sind nachfolgende Anschlüsse und Änderungen von elektrischen Anlagen bereits mit der Planung, rechtzeitig<br />

vor Installationsbeginn, bei <strong>den</strong> TWO <strong>zu</strong> beantragen:<br />

- Netzanschlüsse, Anlagen und größere elektrische Verbrauchsgeräte aller Art<br />

- Änderung oder Umbau von Anlagen, Anschlussleistungen und Messeinrichtungen<br />

- Vorübergehend angeschlossene Anlagen, Baustromanschlüsse<br />

- Geräte <strong>zu</strong>r Hei<strong>zu</strong>ng oder Klimatisierung, Speicherhei<strong>zu</strong>ng oder Wärmepumpe<br />

- Erzeugungsanlagen, EEG-, KWK-, BHKW- Anlagen, Photovoltaik, Biogas, Win<strong>den</strong>ergie u.a.<br />

Es sind grundsätzlich für <strong>den</strong> Strombereich nur die TWO-Auftragsformulare Blatt 1 – 3,<br />

<strong>zu</strong>sätzlich das Anfrage- oder Auftragsformular für <strong>den</strong> Anschluss einer Erzeugungsanlage A5.0 <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>,<br />

Download unter:<br />

http://www.two.de/webseite/service-center/netzanschluss/pdf/Formular_Netzanschluss_E3.pdf<br />

http://www.two.de/webseite/service-center/netzanschluss/pdf/Formular_Erzeugungsanlage_E3.pdf<br />

Bitte kennzeichnen Sie in dem Auftrag, ob es sich um einen Neubau oder um eine Veränderung von Versorgungsanlagen<br />

/ Messeinrichtungen handelt. Füllen Sie lesbar und ausführlich die nachfolgen<strong>den</strong> Felder aus:<br />

1. Auftraggeber/Rechnungsempfänger:<br />

2. Angaben <strong>zu</strong>m Bauvorhaben/Objekt:<br />

3. Anschlussart: Anzahl der Einheiten, Anschlussleistung, ggf. weitere Angaben<br />

4. Aus<strong>zu</strong>führende Arbeiten: zielführende Angaben <strong>zu</strong>m Auftrag<br />

5. Installateure/Planer: Ansprechpartner, ausführende Handwerker<br />

6. Unterlagen: Lageplan, Grundrisszeichnung, technische Datenblätter, Einverständniserklärungen usw.<br />

7. Unterschriften: rechtsgültige Unterschriften von Auftraggeber und Installationsunternehmen<br />

27. März 2012 2


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Für alle Anlagenanschlüsse, wie z.B. Erzeugungsanlagen, Wärmepumpe, E-Speicherhei<strong>zu</strong>ng usw. sind auch<br />

die technischen Datenblätter, Konformitätserklärungen sowie ggf. die Funktionsbeschreibungen der Geräte-<br />

Hersteller mit ein<strong>zu</strong>reichen.<br />

Bei Bau und Betrieb von Erdwärmeanlagen in NRW bedarf es einem wasserrechtlichen Bescheid. der unteren<br />

Wasserbehörde. Eine Kopie der Bewilligung ist <strong>den</strong> vollständig ausgefüllten Anträgen bei<strong>zu</strong>fügen.<br />

Die ausgefüllten Aufträge sind vom dem Auftraggeber (ggf. Grundstückseigentümer) oder deren Bevollmächtigte<br />

<strong>zu</strong> unterschreiben, Inbetriebset<strong>zu</strong>ngen sind immer mit dem Stempel der ausführen<strong>den</strong> Fachfirma <strong>zu</strong> versehen.<br />

Mit der unterschriebenen Inbetriebset<strong>zu</strong>ng (TWO-Auftragsformular Blatt 3) bestätigt der Unterzeichner der ausführen<strong>den</strong><br />

Fachfirma die ordnungsgemäße Installation der Kun<strong>den</strong>anlage nach <strong>den</strong> anerkannten Regeln der<br />

Technik, Vorschriften und Anschlussbedingungen, sowie <strong>den</strong> ergänzen<strong>den</strong> TWO-Richtlinien.<br />

Sollte der Installateur bei der TWO nicht <strong>zu</strong>gelassen sein, so hat er eine Kopie seiner gültigen EVU Zulassung<br />

unaufgefordert vor<strong>zu</strong>legen.<br />

Nur originale Aufträge mit Unterschrift wer<strong>den</strong> als Auftrag anerkannt, mögliche Abweichungen <strong>zu</strong> einem vormals<br />

eingereichten Auftrag sind der TWO unverzüglich schriftlich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

Unvollständig ausgefüllte Aufträge und fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung und wer<strong>den</strong> ggf. <strong>zu</strong>rückgewiesen.<br />

Nach Auftragseingang und einer angemessenen Bearbeitungszeit mit Prüfung der Unterlagen, ggf. nach einer<br />

Netz-Qualitätsmessung, erhält der Auftraggeber eine entsprechende Rückmeldung von der TWO.<br />

3. Netzanschluss<br />

Es gelten die aktuellen Regelungen neben <strong>den</strong> von der TWO veröffentlichten Vorschriften sowie die allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik:<br />

- die Niederspannungsanschlussverordnung – NAV vom 01.11.2006<br />

- die „Technischen Anschlussbedingungen für <strong>den</strong> Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (TAB 2007)<br />

- die Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> <strong>den</strong> TAB 2007 „Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung“ A3.3<br />

- die FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 „Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im<br />

Niederspannungsnetz“ A3.4<br />

- die FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 „Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz<br />

der allgemeinen Versorgung“<br />

- die FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“<br />

27. März 2012 3


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Dem Auftrag für einen Netz- oder Hausanschluss an das Niederspannungsnetz der TWO sind unbedingt bei<strong>zu</strong>fügen:<br />

• Grundrisszeichnung des Gebäudes mit Kennzeichnung des Kellers und Hausanschlussraumes.<br />

• Lageplan 1:500 oder 1:1000 mit Bemaßung von Grundstück und ggf. Gebäudebestand<br />

Ab 4 Wohneinheiten muss ein eigener Hausanschlussraum nach DIN 18012 ( Stand vom Mai 2008 ) eingerichtet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Bei mehr als 2 Wohneinheiten wird ein Gemeinschaftszähler für <strong>den</strong> Allgemeinstromverbrauch erforderlich.<br />

Anschluss und Standortfestlegung für <strong>den</strong> Hausanschlusskasten in Abstimmung mit der TWO.<br />

Der Querschnitt der Hauptleitung ist entsprechend der gültigen TAB, DIN 18015, VDE und der gleichzeitig <strong>zu</strong><br />

erwarten<strong>den</strong> Leistung <strong>zu</strong> installieren. Bei Anschluss der Hauptleitung ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass ein rechtes<br />

Drehfeld am Zähler ansteht.<br />

Ein Abzweigkasten in der Hauptleitung ist nicht <strong>zu</strong>lässig. Es sind nur Leitungen ohne grün-gelben Schutzleiter<br />

(z.B. NYM-0 4x... oder NYY-0 4x...) <strong>zu</strong> verlegen.<br />

Fertiggestellte Netzanschlüsse gehören <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Betriebsanlagen der TWO, sie müssen ebenso wie die Messeinrichtungen<br />

jederzeit <strong>zu</strong>gänglich bleiben. (TWO Mitarbeitern und Beauftragten mit Ausweis ist der Zugang stets<br />

<strong>zu</strong> gewähren)<br />

Die Eigentumsgrenze und die Energieübergabe zwischen der TWO und der Kun<strong>den</strong>anlage liegt, wenn nicht<br />

vertraglich anders vereinbart, an <strong>den</strong> Abgangsklemmen der NH-Sicherungselementen in dem angebrachten<br />

Haus- Netzanschlusskasten oder der Außenanschlusssäule.<br />

Im Falle des Anschlusses über einen kun<strong>den</strong>eigenen Anschlussschrank, ob im Hausanschlussraum oder in<br />

einer Außenanlage, liegt die Übergabestelle an <strong>den</strong> Kabelen<strong>den</strong> des ankommen<strong>den</strong> Netzanschlusskabels der<br />

TWO, unabhängig von der im Eigentum des Messstellenbetreibers befindlichen Messeinrichtungen.<br />

3.1 Netzqualität<br />

Die Netzqualität im Niederspannungsnetz gibt an, wie gut ein Energieverteilungssystem <strong>den</strong> <strong>zu</strong>verlässigen Betrieb<br />

der Anlagen der Anschlussnehmer gewährleistet.<br />

Flackern und Ausfälle elektrischer Geräte, Störungen an der EDV-Anlage oder im Maschinenpark sind häufig<br />

Folgen von stark schwanken<strong>den</strong> Lastströmen und ungenügendem EMV Anlagenschutz.. Bei der Nut<strong>zu</strong>ng elektrischer<br />

Energie gilt speziell die EN 50160 A3.1.2 für die Netzqualität. Wir beurteilen die Netzqualität vom Energieerzeuger<br />

über das Verteilnetz bis <strong>zu</strong>m Verbraucher mit unserer eingesetzten Messtechnik.<br />

Deshalb wer<strong>den</strong> Messungen der Netzqualität vor und nach Neuanschlüssen und Erweiterungen von Anlagen<br />

durchgeführt um ggf. Rückwirkungen im Verteilnetz <strong>zu</strong> erkennen und die Verursachung ab<strong>zu</strong>stellen.<br />

27. März 2012 4


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

A3.1.2 EN_50160_Netzqualität_Kurzform<br />

A3.1.3 Netzqualitätsmessung – Protokoll-Neubau<br />

A3.1.4 Netzqualitätsmessung – Protokoll-Anlagenerweiterung<br />

3.2 Blindleistungskompensation<br />

Der Verschiebungsfaktor cos φ der Be<strong>zu</strong>gskun<strong>den</strong>anlage muss zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv liegen.<br />

Bei Erfordernis führt der Kunde, in Abstimmung mit der TWO <strong>zu</strong>r Einhaltung des angegebenen Verschiebungsfaktors<br />

cos φ auf seine Kosten eine seinen tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende<br />

Blindleistungskompensation durch.<br />

Die ein<strong>zu</strong>bauen<strong>den</strong> Kompensationsanlagen wer<strong>den</strong> entweder abhängig vom Verschiebungsfaktor cos φ gesteuert<br />

oder im Falle der Einzelkompensation gemeinsam mit <strong>den</strong> <strong>zu</strong>geordneten Verbrauchsgeräten ein- bzw.<br />

ausgeschaltet. Eine Festkompensation für die gesamte Anlage ist laut der EN 50160 nicht <strong>zu</strong>lässig. Eine eventuelle<br />

Verdrosselung der Kompensationsanlage stimmt der Kunde mit der TWO ab.<br />

4. Messstelle<br />

Die nachfolgen<strong>den</strong> Ausführungen gelten unabhängig davon, ob die TWO als Verteilnetzbetreiber (VNB) selbst,<br />

oder ein Dritter als Messstellenbetreiber (MSB) oder Messstellendienstleister (MSD) für die Messung vertraglich<br />

eintritt.<br />

Bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb der Messstelle sind neben <strong>den</strong> behördlichen und gesetzlichen<br />

Vorschriften die gelten<strong>den</strong> technischen Anschlussbedingungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik,<br />

sowie die Umset<strong>zu</strong>ng des § 33 Abs. 2 EEG 2011 und des § 4 Abs. 3a KWK-G 2009 <strong>zu</strong>m 1. Januar 2009 A3.3<br />

"“Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung“, wie auch die VDE AR-N 4105:2011-08 "Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz" <strong>zu</strong> beachten.<br />

Alle Zählerplätze sind grundsätzlich zentral an einem Ort, an<strong>zu</strong>ordnen. Bei der Wahl des Aufstellungsortes ist<br />

die Möglichkeit einer analogen Festnetz - Fernauslesung der Messdaten <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Der Betriebsort muss jederzeit <strong>zu</strong>gänglich, beleuchtet, belüftet und trocken, die Messeinrichtung erschütterungsfrei,<br />

vor Schmutz-, Witterungs- und un<strong>zu</strong>lässigen Temperatureinflüssen geschützt sein. Bei einer installierten<br />

Messeinrichtung im Freien sind die vorgenannten Anforderungen durch entsprechende Maßnahmen, z.B.<br />

Schutzart durch Gehäuse, <strong>zu</strong> erfüllen.<br />

Messeinrichtungen sind <strong>den</strong> allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach Vorgabe der TWO gegen<br />

unberechtigte Energieentnahmen und Manipulationsversuche (z.B. Türschloss, Plombierung) <strong>zu</strong> schützen.<br />

Die Schließeinrichtung in der Zugangstür muss so beschaffen sein, dass <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>m Schließzylinder des<br />

Betreibers ein DIN-Normprofilhalbzylinder der TWO eingesetzt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Diese Doppelschließung garantiert, dass der Anlagenbetreiber und die TWO unabhängig voneinander Zugang<br />

<strong>zu</strong> ihren Betriebsmitteln haben.<br />

27. März 2012 5


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

4.1 Messstelle - Kommunikation<br />

Die in kraftgetretene EnWG-Novelle führt nun <strong>den</strong> Begriff der Messsysteme ein. Die Besonderheit besteht in der<br />

Einbindung von Messeinrichtungen in ein Kommunikationsnetz. In einem intelligenten Netz sind neben „Smart-<br />

Meter und Smart Grid“ nun auch die höheren Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit neu.<br />

Bis <strong>zu</strong>r Verfügbarkeit dieser Messsysteme, die derzeit noch nicht auf dem Markt sind, setzt die TWO weiterhin<br />

konventionelle Haushaltszähler ein.<br />

Seit Anfang 2010 wer<strong>den</strong> auch elektronische Zähler mit digitaler Datenanzeige angeboten.<br />

Kun<strong>den</strong>seitig sollte in jedem Hausanschlussraum für die Geräte-Kommunikation ein separater, analoger Telefonanschluss<br />

für die Zählerfernabfrage, ggf. ein DSL-LAN Anschluss und eine RJ45-Buchse mit mindestens<br />

Cat.5, möglichst ein Leerrohr für eine GSM/GPRS Außenantenne, sowie eine M-Bus-Drahtverbindung zwischen<br />

Strom- Gas- und Wasserzähler, hergestellt sein.<br />

4.2 Messstelle - Neuanlage<br />

Es sind Zählerplätze in Zählerschränken mit Türen <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>, die nach DIN VDE 0603 und 43870 ausgeführt<br />

sind. Der Zählerplatz muss für einen Bemessungsstrom von mindestens 63 A ausgelegt sein.<br />

Der Abstand vom Fußbo<strong>den</strong> bis Zählermitte darf laut TAB nicht weniger als 80 cm und nicht mehr als 180 cm<br />

betragen. Die vorgeschriebene Arbeits- und Sicherheitsfläche vor dem Zähler beträgt min. 120 cm.<br />

Neben Haus- oder Wohnungszähler sind z.B. für E-Hei<strong>zu</strong>ng, Wärmepumpe, Eigenerzeugung u.a., für Tarifschalt-<br />

und Kommunikationsgeräte <strong>zu</strong>sätzliche Zähler- bzw. Leerplätze vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Bei mehr als 2 Wohneinheiten wird ein Gemeinschaftszähler für <strong>den</strong> Allgemeinstromverbrauch erforderlich.<br />

Möglichkeiten der Ergän<strong>zu</strong>ng oder Nachrüstung sind auch dann gegeben, wenn seitlich neben dem Zählerschrank<br />

entsprechender Freiraum vorgehalten wird.<br />

Das TWO Niederspannungsnetz ist ein TT-Netz, eine Nullung ist un<strong>zu</strong>lässig.<br />

Im TWO Versorgungsnetz wer<strong>den</strong> derzeit nur Zähler mit 3 Punktbefestigung ohne Zählersteckklemme eingesetzt.<br />

Grenzwerte für NS - Messeinrichtungen:<br />

bis < 43 kW gleichzeitig benötigter Leistung - Zähler 10/60 A, A 4.2.0 ggf. bis A 4.2.11<br />

bis < 70 kW gleichzeitig benötigter Leistung - Zähler 10/100 A, (nur noch im Altbestand <strong>zu</strong>lässig)<br />

ab > 43 KW gleichzeitig benötigter Leistung – Wandlermessung<br />

27. März 2012 6


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Als Zähler<strong>zu</strong>gangs- und Zählerabgangsleitungen bis 63 A sind flexible Aderleitungen H07V-K in 10mm² CU mit<br />

Aderendhülsen <strong>zu</strong>r Verdrahtung mit folgender Phasenbezeichnung <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>:<br />

Zähler<strong>zu</strong>gang schwarz, L1,L2,L3, Zählererregung blau, N,<br />

Zählerabgang braun, L1, L2, L3.<br />

Drehstromzähler sind im Zähler<strong>zu</strong>gang immer allpolig an<strong>zu</strong>schließen.<br />

Hausanschlusssicherungen dürfen nicht als Trennvorrichtungen für die Kun<strong>den</strong>anlage verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

Alle Anlagenteile, in <strong>den</strong>en nicht gemessene elektrische Energie fließt, müssen plombierbar ausgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Es ist zwingend darauf <strong>zu</strong> achten, dass alle Aussparungen und Schlitze an <strong>den</strong> Zählerschrankeinbauten ordnungsgemäß<br />

geschlossen und spannungsführende Teile abgeschottet sind.<br />

Zählerfelder und alle eingebauten Schaltelemente sind so <strong>zu</strong> beschriften, dass deren Zuordnung <strong>zu</strong>r jeweiligen<br />

Kun<strong>den</strong>anlage eindeutig und dauerhaft erkenntlich bleibt.<br />

Trennvorrichtung Zählerplatz – Unterer Anschlussraum:<br />

Im unteren Zähler-Anschlussraum sind nur 4 oder 5 polige Schienensysteme <strong>zu</strong>lässig.<br />

Vor jedem Zählerfeld sind sperr- und plombierbare, selektive Hauptleitungsschutzschalter (SH / SLS Schalter)<br />

mit Nennstrom 63 A ein<strong>zu</strong>bauen.<br />

Trennvorrichtung Zählerplatz – Oberer Anschlussraum:<br />

Im oberen Anschlussraum der Zählerplätze sind <strong>zu</strong>r beidseitigen Zählerfreischaltung immer nur 3-polige Sich.-<br />

Lasttrennschalter (z.B. Linocur) ein<strong>zu</strong>setzen und <strong>zu</strong> beschriften, Stromkreisverteiler sind oberhalb der Zählerplätze<br />

nicht mehr <strong>zu</strong>lässig.<br />

4.3 Messstelle - Anlagenbestand<br />

Betriebssichere “Offene Zählerplätze im Anlagenbestand“ sind derzeit noch <strong>zu</strong>lässig.<br />

Bei Umbau / Nachrüstung bestehender Zählerplätze gelten bei der TWO nachfolgende Richtlinien:<br />

1. Erweiterungen bestehender Zählerplätze sind grundsätzlich als Neu-Zählerplätze im Zählerschrank nach<br />

DIN VDE 0603 und 43870 aus<strong>zu</strong>führen, siehe 4.2 Zählerplatz – Neuanlage.<br />

2. Bestehende Zählerleerplätze im Zählerschrank mit Klemmstein im unteren Anschlussraum:<br />

Nachrüstung des Neuzählerplatzes mit SH-Schalter 63 A auf Hut- oder Sammelschiene,<br />

oberhalb des Zählerplatzes muss <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>r Trennung ein 3-pol. Sich.-Lasttrennschalter eingebaut wer<strong>den</strong>.<br />

3. Bestehende Zählerleerplätze im Zählerschrank mit NH Vorsicherung im unteren Anschlussraum:<br />

Wenn ein NH Sich.-Element für Zählerplatz im unteren Anschlussraum bereits vorinstalliert ist, bleibt der Zählereinbau<br />

ohne SH-Schalter <strong>zu</strong>lässig, oberhalb des Zählerplatzes muss <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>r beidseitigen Zählerfreischaltung<br />

ein 3-pol. Sich.-Lasttrennschalter eingebaut wer<strong>den</strong>.<br />

27. März 2012 7


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

4. Bestehende Zählerleerplätze im Zählerschrank ohne NH Vorsicherung im unteren Anschlussraum:<br />

Wenn kein NH Sich.-Element für Zählerplatz im unteren Anschlussraum vorinstalliert ist, muss ein SH-Schalter,<br />

oberhalb des Zählerplatzes <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>r Trennung ein 3-pol. Sich.-Lasttrennschalter eingebaut wer<strong>den</strong>.<br />

5. Zähler-Demontage bei Anlagen-Stilllegung:<br />

Eine Zählerdemontage kann nur nach einem schriftlichen Auftrag (Blatt 3) von einem <strong>zu</strong>gelassenen Elektro-<br />

Installationsbetrieb eingereicht und durchgeführt wer<strong>den</strong>. Zählerplatz und E-Anlage sind spannungslos und entsprechend<br />

abgesichert <strong>zu</strong> hinterlassen. Die Zählerrückgabe an das Zählerlager der TWO hat unverzüglich <strong>zu</strong><br />

erfolgen. Bei Gebäudeabriss wer<strong>den</strong> Netzanschluss und Zähler durch TWO Mitarbeiter demontiert.<br />

6. Zähler-Demontage bei Anlagen-Zusammenlegung:<br />

Wird eine Zählerdemontage auf Grund einer Anlagen<strong>zu</strong>sammenlegung durchgeführt, so hat der Installateur<br />

verantwortlich darauf <strong>zu</strong> achten, dass die übernehmende Anlage, sowie die Zählerplatzverdrahtung auch betriebssicher<br />

die neue Gesamtleistung übernehmen kann.<br />

Der übernehmende Zählerplatz ist nach <strong>den</strong> derzeit gültigen Vorschriften (Zähler Neubau) aus<strong>zu</strong>bauen.<br />

7. Zähler-Einbau bei Anlagen-Trennung:<br />

Soll durch eine Anlagentrennung ein <strong>zu</strong>sätzlicher Zähler eingebaut wer<strong>den</strong>, so muss der neu <strong>zu</strong> belegende Zählerplatz<br />

vorschriftlich und betriebssicher für 63 A Nennleitung mit SH Schalter im unteren Zähleranschlussraum,<br />

sowie mit 3-pol. Sich.-Lasttrennschalter oberhalb des Zählers ausgerüstet sein.(siehe auch Zählerplatz-Neubau)<br />

Massivdraht-Installationen am Zähler sind nicht mehr <strong>zu</strong>lässig.<br />

4.4 Messstelle – Wandlermessung<br />

Ist in der Anlage des Kun<strong>den</strong> ein Betriebsstrom von mehr als 60 A <strong>zu</strong> erwarten, so wer<strong>den</strong> bei der TWO Messwandlerzähler<br />

eingesetzt. Als Betriebsstrom ist der im ungestörten Betrieb tatsächlich auftretende Strom <strong>zu</strong> verstehen.<br />

Als Standardgrößen stehen geeichte Schienenstromwandler mit einem primären Nennstrom von:<br />

150 A, 250 A, 500 A, 750 A und 1000 A bei der TWO <strong>zu</strong>r Verfügung. Der Wandlerzähler-Anschlussplan ist <strong>zu</strong><br />

beachten. A 4.4.1<br />

Die Stromwandler müssen durch Vorsicherungen, im Wandler-Abgang mit 3-poliger Trennstelle, plombierbar so<br />

eingebaut wer<strong>den</strong>, dass sie jederzeit nach Freischaltung leicht und gefahrlos aus<strong>zu</strong>wechseln sind.<br />

Eine Wandlermessung wird von dem Auftraggeber/Installateur gemäß <strong>den</strong> gültigen technischen Vorschriften<br />

anschlussfertig verdrahtet herstellt. Für die jederzeitige Zugänglichkeit sind die Zugangstüren mit Doppelschließung<br />

(TWO - Profilzylinder 40 mm) vor<strong>zu</strong>sehen. Zur Inbetriebset<strong>zu</strong>ng muss kun<strong>den</strong>seitig betriebsbereit ein analoger<br />

Telefonanschluss (TAE-Dose) für die Zählerfernauslesung <strong>zu</strong> Verfügung stehen.<br />

27. März 2012 8


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Standartaufbau einer Wandlermessung: (Fa. Seeliger)<br />

Zählereinbauschrank Nr.3 abschließbar mit ½ Profilzylinder 40 mm lang, TAE Anschlussdose,<br />

Zählerwechseltafel Nr.3 Montagetafel für Zähler, TSG und Kommunikationsgeräte<br />

Wandlereinbauschrank mit Anschlussschienen ohne Messwandler<br />

Ltg. Spannungspfad: NSGAFOEU - 4 x 1 x 2,5 mm² Cu, kurzschlussfest mit/ohne Absicherung<br />

Ltg. Strompfad: NYM-O - 3 x 2 x 4 mm² Cu, ungeschnitten maximal bis 15 m.<br />

TWO – TT - Niederspannungsnetz, Anschluss L1, L2, L3, zwingend rechtes Drehfeld am Zähler.<br />

Bei Wandlereinbau ist die Stromflussrichtung vom Netzanschluss aus gesehen unbedingt <strong>zu</strong> beachten.<br />

Die Sekundärleitungen von <strong>den</strong> Stromwandlern und die kurzschlussfesten Leitungen des Spannungspfades sind<br />

ungeschnitten in separaten Rohren oder Kabelkanal getrennt von der übrigen Installation auf Putz <strong>zu</strong> verlegen.<br />

Zähler, Wandler, Tarifschaltgerät und DFÜ-Modems wer<strong>den</strong> von der TWO beigestellt.<br />

Schaltungs- und Anschlussplan A 4.4.1 sind bei der Wandler-Ausgabe im Zählerlager erhältlich.<br />

Zählereinbauschrank, Wandlereinbauschrank und Messleitungen wer<strong>den</strong> auch von der TWO angeboten.<br />

Zubehör und Material für Wandlermessung: (Fa. Seeliger)<br />

Zählerwechselschrank Nr. 3 (Nr.1 auf Anfrage)<br />

Zählerwechseltafel Nr. 3 Type M3 230/400 V<br />

Zählerwechseltafel Nr. 3 Type M3 58/100 V<br />

Wandlereinbauschrank incl. Anschlussschienen<br />

Spannungspfad: NSGAFOEU 1 x 2,5 mm² Cu<br />

Strompfad: NYM-O 2 x 4 mm² Cu<br />

4.5 Messstelle – Inbetriebset<strong>zu</strong>ng<br />

Die original unterschriebene Inbetriebset<strong>zu</strong>ngsanzeige hat der Elektro-Installateur nach ordnungsgemäßer Fertigstellung<br />

der Kun<strong>den</strong>anlage und nach Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen mit Terminwunsch für <strong>den</strong><br />

Zählereinbau ausreichend frühzeitig bei der TWO, vor<strong>zu</strong>legen.<br />

Sollte der Installateur bei der TWO nicht im Installateurverzeichnis eingetragen sein, so hat er eine Kopie seiner<br />

gültigen EVU Zulassung bei<strong>zu</strong>bringen.<br />

Es sind grundsätzlich nur die TWO- Antragsformulare, Inbetriebset<strong>zu</strong>ng Strom (Blatt 3) <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>,<br />

Download unter:<br />

http://www.two.de/webseite/service-center/netzanschluss/pdf/Formular_Netzanschluss_E3.pdf<br />

Neue Kun<strong>den</strong>anlagen wer<strong>den</strong> ausschließlich durch <strong>den</strong> verantwortlichen Installationsbetrieb, <strong>den</strong> Anlagenbetreiber<br />

oder deren Bevollmächtigte in Betrieb genommen.<br />

27. März 2012 9


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

4.6 Messstellenbetrieb / Messstellendienstleistung<br />

Für die Messstelle ist es nach § 21b Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (letzte Änderung vom<br />

16.01.2012) nun möglich, dass Messeinrichtungen in der Energiewirtschaft von unabhängigen dritten Messstellenbetreibern<br />

eingebaut und betrieben wer<strong>den</strong> können. Ein eingetragener Messstellenbetreiber hat mit der TWO<br />

einen Messrahmen- und Messstellenrahmenvertrag für Messstellenbetrieb und Messstellendienstleistung ab<strong>zu</strong>schließen.<br />

Download unter:<br />

http://www.two.de/webseite/netzbetrieb/messstellenbetrieb/pdf/MessRV_MUSTER_Stand_2010-11-03.pdf<br />

http://www.two.de/webseite/netzbetrieb/messstellenbetrieb/betreibervertrag.php<br />

http://www.two.de/webseite/netzbetrieb/messstellenbetrieb/pdf/MessRV-Anlage-1-EDIFACT-Ansprechpartner.pdf<br />

Ein privater Messstellenbetrieb ist nach derzeitiger Gesetzeslage seit dem 1.01.2012 nicht mehr vorgesehen.<br />

4.7 Baustromanschluss<br />

Auch für vorübergehend angeschlossene Anlagen z.B. Baustromverteiler, Markt- und Schaustelleranschlüsse ist<br />

frühzeitig das offizielle Auftragsverfahren der TWO <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>.<br />

Download unter:<br />

http://www.two.de/webseite/service-center/netzanschluss/pdf/Formular_Netzanschluss_E3.pdf<br />

Dem Auftrag für einen Baustromverteiler - Netzanschluss sind unbedingt bei<strong>zu</strong>fügen:<br />

• ein Lageplan des Bauvorhabens<br />

• der Aufstellungs- bzw. Anschlussort des Baustromverteilers<br />

Es sind Baustromverteiler entsprechend der gültigen TAB, BGI 608, VDE 0100 Teil 704 und VDE 0660 Teil 501<br />

<strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>, siehe Technische Richtlinie „Anschlussschränke im Freien“, herausgegeben vom VDN.<br />

Auf Grund der BGI 608 empfiehlt die TWO <strong>den</strong> Einsatz von allstromsensitiven Fehlerstromschutzschaltern, da<br />

während der Bauphase nicht abgeschätzt wer<strong>den</strong> kann, ob frequenzgesteuerte Verbraucher an der Baustelle<br />

<strong>zu</strong>m Einsatz kommen.<br />

Der Verteiler ist mit einem vorschriftlichen Anschlusskabel und mit einem Bauschloss <strong>zu</strong> versehen, fest verankert<br />

auf<strong>zu</strong>stellen. Die kun<strong>den</strong>eigene Anschlussleitung vor der Messung soll so kurz wie möglich, darf jedoch<br />

nicht länger als 30 m sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten.<br />

Kann der Baustromzähler nicht eingebaut oder der Baustromverteiler wegen entsprechender Mängel nicht in<br />

Betrieb genommen wer<strong>den</strong>, wird ein Mängelbericht im Baustromverteiler hinterlegt oder der Auftraggeber fernmündlich<br />

informiert. Die entstehen<strong>den</strong> Kosten wer<strong>den</strong> dem Aufraggeber oder ausführen<strong>den</strong> Elektroinstallateur in<br />

Rechnung gestellt. Nach Beseitigung der Mängel wird eine telefonische Benachrichtigung der TWO nötig.<br />

Bei Bauanschlüssen handelt es sich laut TAB um vorübergehend angeschlossene elektrische Anlagen, sie sind<br />

auf max. 24 Monate befristet.<br />

27. März 2012 10


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

4.8 Kun<strong>den</strong>anlage - Mangelanzeige A4.8.1<br />

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter<br />

der Hausanschlusssicherung ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.<br />

Elektrische Versorgungs- und Erzeugungsanlagen sind grundsätzlich nur betriebssicher <strong>zu</strong> betreiben. Sind Kun<strong>den</strong>anlagen<br />

nicht nach <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> Vorschriften erstellt oder wer<strong>den</strong> im Anlagenbestand gravierende Mängel<br />

erkannt, muss notfalls die Anlage durch Anschlusssperrung außer Betrieb genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Anlagenbetreiber hat die festgestellten Mängel auf seine Kosten <strong>zu</strong> beseitigen.<br />

Üblicherweise wird wie folgt verfahren:<br />

1) Festgestellte Mängel wer<strong>den</strong> mit der Mangelanzeige dokumentiert und dem Anlagenbetreiber durch Gegenzeichnung<br />

<strong>zu</strong>r Kenntnis gebracht. Ein Behebungszeitraum für die Mängelbeseitigung wird ggf. vor Ort einvernehmlich<br />

vereinbart.<br />

2) Sollte der Anlagenbetreiber nicht persönlich vor Ort sein, wird das Original schriftlich <strong>zu</strong>gestellt.<br />

3) Das Original der Mangelanzeige erhält der Anlagenbetreiber, die TWO erhält eine Kopie.<br />

4) Dem Anlagenbetreiber wird eine angemessene Frist durch die TWO <strong>zu</strong>r Mangelbeseitigung durch einen<br />

eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb eingeräumt.<br />

5) Für die Mangelbeseitigung gelten die derzeit gültigen technischen Anschlussbedingungen und Vorschriften.<br />

6) Nach Ablauf der eingeräumten Frist findet eine erneute Besichtigung der Kun<strong>den</strong>anlage statt.<br />

7) Folgende Situationen könnten dabei eintreten:<br />

a) Mangel wurde ordnungsgemäß beseitigt = die Anlage wird plombiert<br />

b) Mangel wurde <strong>zu</strong>m Teil beseitigt = Frist wird um 2 Wochen verlängert = erneuter Prüftermin<br />

c) Mangel wurde nicht beseitigt - ein Angebot / Auftragsbestätigung eines Elektro-Installateurs liegt vor –<br />

Frist wird um maximal 4 Wochen verlängert = erneuter Prüfungstermin<br />

d) Mangel wurde nicht beseitigt, kein Angebot / Auftragsbestätigung = Anschlusssperrung<br />

Eine Sperrung wird dann erst nach Beseitigung der Mängel mit der Betriebssicherheit der Anlage aufgehoben.<br />

4.9 Stromzähler - Befundprüfung A4.9.1<br />

Jeder Kunde hat das Recht, ein vom Messstellenbetreiber eingebautes Messgerät, im Zweifel auf richtige Funktion<br />

und Messung hin prüfen <strong>zu</strong> lassen.<br />

Eine staatlich anerkannte Prüfstelle ist berechtigt, Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr <strong>zu</strong> Verrechnungszwecken<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong>, <strong>zu</strong> eichen. Die Prüfstellen unterstehen der Aufsicht der Eichbehörde. In Prüfstellen<br />

wer<strong>den</strong> nur Messgeräte aus dem Bereich der Versorgungswirtschaft geeicht, wie Wasserzähler, Elektrizitätszähler,<br />

Gaszähler oder Wärmezähler.<br />

Außerdem führen die staatlich anerkannten Prüfstellen auch auftragsgemäß beantragte Befundprüfungen durch,<br />

um die Messrichtigkeit von Messgeräten <strong>zu</strong> begutachten.<br />

27. März 2012 11


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Für eine Prüfung ist das Auftragsformular A4.9.1 der TWO <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong> und vom Auftraggeber <strong>zu</strong> unterschreiben.<br />

Die TWO trägt die Kosten der Prüfung, falls es sich ergibt, dass die Abweichungen des Zählers die gesetzlichen<br />

Verkehrsfehlergrenzen überschreiten.<br />

Wer<strong>den</strong> die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten, bzw. ergibt die Prüfung eine offensichtliche<br />

Manipulation des Zählers durch äußern Einfluss, z.B. eines Magneten, hat der Auftraggeber alle entstan<strong>den</strong>en<br />

Kosten der staatlich anerkannten Prüfstelle sowie der TWO <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

5. Erzeugungsanlagen<br />

Um das Versorgungsnetz, <strong>den</strong> Strom-Netzanschluss und die Messeinrichtungen leistungsgerecht für Stromeinspeiseanlagen<br />

auslegen <strong>zu</strong> können sind in der Planungsphase, rechtzeitig vor Bau- und Installationsbeginn, der<br />

Anschluss und Betrieb einer Erzeugungsanlage, bei der TWO schriftlich <strong>zu</strong> beantragen.<br />

Download unter:<br />

http://www.two.de/webseite/service-center/netzanschluss/pdf/Formular_Netzanschluss_E3.pdf<br />

http://www.two.de/webseite/service-center/netzanschluss/pdf/Formular_Erzeugungsanlage_E3.pdf<br />

A 5.0 Anfrage / Auftrag für eine Erzeugungsanlage<br />

A 5.1 Erzeugungsanlage - Datenblatt<br />

A 5.2 Erzeugungsanlage - Inbetriebset<strong>zu</strong>ng<br />

Ebenso sind alle Veränderungen an bestehen<strong>den</strong> Erzeugungsanlagen (z.B. das Auswechseln von PV-Modulen,<br />

technische Funktion oder Einstellungen) sind der TWO zwingend schriftlich an<strong>zu</strong>zeigen. Ungenehmigte Anlagen<br />

oder Anlagenteile führen umgehend <strong>zu</strong>r Stilllegung der Erzeugungsanlage, ggf. <strong>zu</strong>m Verlust oder <strong>zu</strong>r Rückzahlung<br />

der EEG- Einspeisevergütungen.<br />

Für jede Erzeugungsanlage wird vor dem Netzanschluss eine separate Netzberechnung, für Einspeiseanlagen<br />

größer > 20 kW <strong>zu</strong>sätzlich eine Netzqualitätsmessung durchgeführt. Eine verbindliche Netzanschluss- und Einspeise<strong>zu</strong>sage<br />

durch die TWO für eine geplante Erzeugungsanlage bleibt deshalb für <strong>den</strong> Antragsteller in jedem<br />

Falle ab<strong>zu</strong>warten.<br />

Bei Errichtung und Betrieb einer Erzeugungsanlage sind die derzeit gültigen DIN, VDE-Vorschriften, die TAB<br />

2007, die VDE-Richtlinie AR-N 4105:2011-08 “Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ A3.6, Schutzeinrichtungen<br />

und das Einspeisemanagement, sowie die aktuelle TWO - Richtlinie - Strom <strong>zu</strong> beachten.<br />

Hinsichtlich der Messtechnik für Eigenverbrauch vor Netzeinspeisung, sowie bei Anlagenleistungen größer 30<br />

KW von PV Anlagen sind vor Baubeginn mit der TWO auch über <strong>den</strong> Netz- und Anlagenschutz (siehe 5.3) entsprechend<br />

der gesetzlichen Vorschriften geeignete Vereinbarungen <strong>zu</strong> treffen.<br />

Die automatische Abschaltung bei Netzausfall, sowie die Netztrennung der Erzeugungsanlage im Notfall sind<br />

jederzeit <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

27. März 2012 12


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Ein wichtiger Grund für <strong>den</strong> integrierten oder externen NA-Schutz für Erzeugungsanlagen liegt auch in der jederzeitigen<br />

Aus- und Wiedereinschaltung bei Netzüberlastung, Netzstörungen, Störungssuche bzw. Störungsbeseitigung,<br />

Leistungs-, Spannungs- oder Frequenzschwankungen, sowie bei der Notstromversorgung für Arbeiten<br />

im Verteilnetz der TWO.<br />

5.1 Erzeugungsanlagen - Messeinrichtung<br />

Seit dem 01.01.12 gilt für die Stromeinspeisung das Gesetz für <strong>den</strong> Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG<br />

2012). Ab diesem Zeitpunkt gelten unter anderem folgende Festlegungen:<br />

Nach § 7 Abs.1 EEG 2012 gelten die Regelungen für <strong>den</strong> Messstellenbetrieb und Messung nach <strong>den</strong> §§21b bis<br />

21h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der auf Grund des §21i des Energiewirtschaftsgesetzes ergangene<br />

Rechtsverordnung. Der Messstellenbetrieb und die Messstellendienstleistung kann entweder vom<br />

Netzbetreiber oder von einem Dritten durchgeführt wer<strong>den</strong>, sofern er mit dem Netzbetreiber einen Messstellenbetreiber-<br />

und / oder Messstellendienstleistungs - Rahmenvertrag abgeschlossen hat.<br />

Ein privat, kun<strong>den</strong>eigener Messstellenbetrieb ist nach dieser neuen Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2012<br />

nicht mehr vorgesehen.<br />

Die TWO bietet weiterhin die Zählermontage an und stellt damit als grund<strong>zu</strong>ständiger Messstellenbetreiber <strong>den</strong><br />

Messstellenbetrieb und die Messstellendienstleistung mit allen damit verbun<strong>den</strong>en Aufgaben sicher.<br />

5.2 Erzeugungsanlagen - Netzrückwirkungen<br />

Die elektrischen Einrichtungen der Erzeugungsanlage sind so <strong>zu</strong> planen, <strong>zu</strong> bauen und <strong>zu</strong> betreiben, dass<br />

Rückwirkungen auf das Verteilnetz der TWO und die Anlagen anderer Kun<strong>den</strong> auf ein <strong>zu</strong>lässiges Maß dauerhaft<br />

begrenzt wer<strong>den</strong>.<br />

Treten trotzdem störende Rückwirkungen auf das Netz der TWO auf, so hat der Kunde in seiner Anlage entsprechende<br />

Schutzmaßnahmen <strong>zu</strong> treffen, die mit der TWO ab<strong>zu</strong>stimmen sind.<br />

Die TWO ist berechtigt, die Erzeugungsanlage bis <strong>zu</strong>r Behebung der Mängel vom Netz <strong>zu</strong> schalten.<br />

5.3 Erzeugungsanlagen - Netz- und Anlagenschutz<br />

Die Vorschrift VDE-AR-N 4105 A3.6 “Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ erleichtert die Netzintegration<br />

von dezentralen Erzeugungsanlagen.<br />

Kern der Vorschrift bil<strong>den</strong> netzstützende Funktionalitäten <strong>zu</strong>r Gewährleistung eines sicheren und <strong>zu</strong>verlässigen<br />

Netzbetriebs für eine möglichst hohe Einbindung von Erzeugung in das Niederspannungsverteilnetz.<br />

Übergangsfristen:<br />

Photovoltaik-Anlagen am Niederspannungsnetz 1.1.2012,<br />

Sonstige Erzeugungsanlangen am Niederspannungsnetz 1.7.2012,<br />

27. März 2012 13


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Die VDE-AR-N 4105 ist Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen, NA Schutz z.B. A5.3.1 A5.3.2.<br />

Fernwirkschaltstelle A5.3.3<br />

Der Anlagenbetreiber hat <strong>den</strong> Netz- und Anlagenschutz vorschriftlich und fristgemäß <strong>zu</strong> installieren, sowie die<br />

Konformitätserklärung und Unbe<strong>den</strong>klichkeitsbescheinigung der Hersteller dem Aufrag <strong>zu</strong>r Inbetriebnahme bei<strong>zu</strong>fügen.<br />

5.4 Erzeugungsanlagen - Kuppelschalter<br />

Der Kuppelschalter kann sowohl die gesamte Kun<strong>den</strong>anlage mit dem Netz verbin<strong>den</strong> als auch die Erzeugungsanlage<br />

mit der übrigen Kun<strong>den</strong>anlage. Der Kuppelschalter wird von dem NA-Schutz angesteuert und löst automatisch<br />

aus, wenn mindestens eine Schutzfunktion anspricht. Sofern kein Inselbetrieb vorgesehen ist, kann<br />

dafür die Schalteinrichtung des Generators (integrierter Kuppelschalter) verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ng des integrierten Kuppelschalters ist auch in Verbindung mit dem zentralen NA-Schutz möglich.<br />

In jedem Fall ist der zentrale NA-Schutz ab > 30 kVA direkt am zentralen Zählerplatz an<strong>zu</strong>schließen.<br />

Das Schaltvermögen beider Schalteinrichtungen des Kuppelschalters ist mindestens gemäß dem Ansprechbereich<br />

der vorgeschalteten Sicherung <strong>zu</strong> bemessen.<br />

Der Nachweis für die Kurzschlussfestigkeit der gesamten elektrischen Anlage ist auf der Grundlage der technischen<br />

Anschlussbedingungen vom Anschlussnehmer <strong>zu</strong> erbringen.<br />

a/ Zentraler Kuppelschalter<br />

Der Kuppelschalter besteht aus zwei in Reihe geschalteten Schalteinrichtungen und ist damit redundant aus<strong>zu</strong>führen.<br />

Dabei sind beide Schalteinrichtungen des Kuppelschalters als galvanische Schalteinrichtungen aus<strong>zu</strong>führen<br />

(z.B. Motorschutzschalter, mechanischer Leistungsschalter); eine Trennfunktion nach DIN VDE 0100-460<br />

ist nicht erforderlich. Zudem muss eine allpolige Abschaltung sichergestellt sein.<br />

Die bei<strong>den</strong> Schalteinrichtungen des Kuppelschalters sind im Stromkreisverteiler der Erzeugungsanlage unmittelbar<br />

am Zählerplatz <strong>zu</strong> installieren.<br />

b/ Integrierter Kuppelschalter<br />

Der Aufbau des Kuppelschalters ist unter Berücksichtigung der Einfehlersicherheit vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Der Kuppelschalter besteht aus einer einfehlersicheren Schalteinrichtung, die mittels eines Schalters, (z. B.<br />

Relais, Schütz, mechanischer Leistungsschalter etc.) eine allpolige galvanische Abschaltung sicherstellen kann.<br />

Bei Erzeugungsanlagen mit Umrichtern ist der Kuppelschalter auf der Netzseite des Umrichters vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Ein Kurzschluss im Umrichter darf <strong>den</strong> Kuppelschalter in seiner Schaltfunktion nicht beeinträchtigen.<br />

5.5 Erzeugungsanlagen - Statische Spannungshaltung<br />

Die Erzeugungsanlagen müssen sich in Form einer geeigneten Blindstromeinspeisung an der statischen Spannungshaltung,<br />

also an der Stüt<strong>zu</strong>ng der Netzbetriebsspannung beteiligen.<br />

27. März 2012 14


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Hier<strong>zu</strong> müssen Erzeugungsanlagen, unabhängig von der Anzahl der einspeisen<strong>den</strong> Phasen unter normalen<br />

stationären Betriebsbedingungen im Spannungstoleranzband Un ± 10 % betrieben wer<strong>den</strong> können.<br />

Abhängig von Netztopologie, Netzbelastung und Einspeiseleistung kann die TWO auch eine von der Standard-<br />

Kennlinie für cos φ abweichende Kennlinie fordern. Bei Erzeugungsanlagen, die so ausgelegt sind, dass sie<br />

über die Grenzwerte für die Verschiebungsfaktoren cos φ hinaus betrieben wer<strong>den</strong> können, holt die TWO für<br />

<strong>den</strong> erweiterten Betrieb die Zustimmung des Anlagenbetreibers ein.<br />

Für Erzeugungseinheiten mit direkt an das Netz gekoppelten Generatoren, die prinzipbedingt keine Blindleistung<br />

regeln können und deshalb konstante Kapazitäten verwen<strong>den</strong> (wie z. B. BHKW mit Asynchron- oder Lineargeneratoren)<br />

wird von der TWO grundsätzlich keine Kennlinienregelung, sondern ein fester Verschiebungsfaktor<br />

vorgegeben.<br />

5.6 Erzeugungsanlagen - Einspeisemanagement<br />

Unter Einspeisemanagement versteht sich die Reduzierung der Wirkleistung von Erzeugungsanlagen bis <strong>zu</strong><br />

deren kompletter Abschaltung im Falle von Netzengpässen. Leistungsabregelung kann auch im Rahmen der<br />

Systemsicherheit erfolgen.<br />

Folgende Erzeugungsanlagen sind nach EEG 2012 § 6 davon betroffen:<br />

• alle Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 KW,<br />

müssen die Vorgaben ab dem 01.07. 2012 erfüllen<br />

• alle Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung > 30 KW,<br />

die nach dem 31.12.08 in Betrieb genommen wur<strong>den</strong>,<br />

müssen bis Ende 2013 entsprechend nachgerüstet sein<br />

• alle Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung < 30 KW,<br />

die ab dem 01.01.2012 in Betrieb gehen,<br />

(Wahlmöglichkeit des Anlagenbetreibers bezüglich einer dauerhaften Begren<strong>zu</strong>ng der maximalen Wirkleistungseinspeisung<br />

auf 70% der installierten Leistung)<br />

Alle Erzeugungseinheiten eines Primärenergieträgers, die am selben Verknüpfungspunkt einspeisen, sind vom<br />

Anschlussnehmer hinsichtlich der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung <strong>zu</strong>sammen <strong>zu</strong> fassen.<br />

Alle Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 KW sind mit einer Zählerdaten- und Fernauslesung<br />

der momentanen Ist-Einspeisung aus<strong>zu</strong>statten, > 30 KW als Empfehlung des Verteilnetzbetreibers.<br />

Um die Forderungen des EEG und EnWG kostengünstig um<strong>zu</strong>setzen und einen störungsfreien Betrieb <strong>zu</strong> garantieren,<br />

bietet die TWO eine Fernwirkanlage gegen Entgelt an, die der Anlagenbetreiber am Übergabe/ Verknüpfungspunkt<br />

einbaut und komplett betriebsfertig einschließlich der Kommunikationstechnik anschließt. A5.3.3<br />

Die Fernwirkanlage wird Eigentum des Anlagenbetreibers, ggf. eine jährliche Gebühr für die Kommunikation und<br />

Dienstleistung sind vertraglich mit der TWO <strong>zu</strong> vereinbaren.<br />

Anschlussbeispiele einer Erzeugungsanlage bis 43 KVA installierte Leistung: A5.6.8 A5.6.9 A5.6.10<br />

27. März 2012 15


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

A/ Anlagenleistung kleiner 3,68 KVA<br />

VDE AR-N 4105: Wirkleistungsreduzierung bei Frequenz (ab 50,2Hz mit Kennlinie)<br />

EEG 2012: Vereinfachtes Einspeisemanagement (Möglichkeit <strong>zu</strong>r ferngesteuerten Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeiseleistung<br />

durch <strong>den</strong> Verteilnetzbetreiber per Fernwirktechnik aus der TWO Leitstelle)<br />

oder<br />

Generelle Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeisewirkleistung am Netzverküpfungspunkt auf 70% der Generatorleistung.<br />

Für Anlagen kleiner 3,68 kVA reicht ein integrierter NA-Schutz (VDE AR-N 4105:2011-08, 6.1) <strong>zu</strong>r Netzüberwachung<br />

im Wechselrichter aus. Bei dem Netz- und Anlagenschutz handelt es sich um eine typgeprüfte Schutzeinrichtung<br />

mit Konformitätsnachweis A5.6.11 in der alle Schutzfunktionen nach VDE AR-N 4105:2011-08, 6.5 installiert<br />

sind.<br />

B/ Anlagenleistung von 3,68 KVA bis 13.8 KVA<br />

VDE AR-N 4105: Wirkleistungsreduzierung bei Frequenz (ab 50,2Hz mit Kennlinie) max. 4,6 KVA pro Phase<br />

Blindleistungsbereitstellung (cos φ von +/-0,95 nach Absprache mit der TWO )<br />

EEG 2012: Vereinfachtes Einspeisemanagement (Möglichkeit <strong>zu</strong>r ferngesteuerten Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeiseleistung<br />

durch <strong>den</strong> Verteilnetzbetreiber per Fernwirktechnik aus der TWO Leitstelle)<br />

oder<br />

Generelle Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeisewirkleistung am Netzverküpfungspunkt auf 70% der Generatorleistung.<br />

Für Anlagen von 3,68 KVA bis 13.8 KVA reicht ein integrierter NA-Schutz (VDE AR-N 4105:2011-08, 6.1) <strong>zu</strong>r<br />

Netzüberwachung im Wechselrichter aus. Bei dem Netz- und Anlagenschutz handelt es sich um eine typgeprüfte<br />

Schutzeinrichtung mit Konformitätsnachweis A5.6.11 in der alle Schutzfunktionen nach VDE AR-N 4105:<br />

2011-08, 6.5 installiert sind.<br />

C/ Anlagenleistung größer 13,8 KVA bis 30 KVA<br />

VDE AR-N 4105: Wirkleistungsreduzierung bei Frequenz (ab 50,2Hz mit Kennlinie)<br />

Einsatz dreiphasiger Wechselrichter oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung,<br />

die 4,6 KVA pro Phase übersteigt.<br />

Blindleistungsbereitstellung (cos φ von +/-0,90 nach Absprache mit der TWO)<br />

c/ Anlagenleistung größer 13,8 KWp bis 30 KWp<br />

EEG 2012: Vereinfachtes Einspeisemanagement (Möglichkeit <strong>zu</strong>r ferngesteuerten Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeiseleistung<br />

durch <strong>den</strong> Verteilnetzbetreiber per Fernwirktechnik aus der TWO Leitstelle) A5.6.2<br />

oder<br />

Generelle Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeisewirkleistung am Netzverküpfungspunkt auf 70% der Generatorleistung.<br />

27. März 2012 16


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Für Anlagen größer 13,8 KVA bis 30 KVA reicht ein integrierter NA-Schutz (VDE AR-N 4105:2011-08, 6.1) <strong>zu</strong>r<br />

Netzüberwachung im Wechselrichter aus. Bei dem Netz- und Anlagenschutz handelt es sich um eine typgeprüfte<br />

Schutzeinrichtung mit Konformitätsnachweis A5.6.11 in der alle Schutzfunktionen nach VDE AR-N 4105:<br />

2011-08, 6.5 installiert sind.<br />

D/ Anlagenleistung größer 30 KVA bis 100 KVA<br />

VDE AR-N 4105: Wirkleistungsreduzierung bei Frequenz (ab 50,2Hz mit Kennlinie)<br />

Einsatz dreiphasiger Wechselrichter oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung,<br />

die 4,6 KVA pro Phase übersteigt.<br />

Blindleistungsbereitstellung (cos φ von +/-0,90) A5.6.2<br />

Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung<br />

Der NA-Schutz wirkt auf <strong>den</strong> Kuppelschalter nach VDE AR-N 4105:2011-08, 6.5.<br />

Einspeisemanagement (Ferngesteuerte Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeiseleistung durch <strong>den</strong> Verteilnetzbetreiber per<br />

Fernwirktechnik aus der TWO Leitstelle)<br />

d/ Anlagenleistung größer 30 KWp bis 100 KWp<br />

EEG 2012: Einspeisemanagement (Ferngesteuerte Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeiseleistung, sowie möglichst mit Abruf<br />

der Ist-Einspeisung durch <strong>den</strong> Verteilnetzbetreiber) A5.6.2<br />

Anlagen, die ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wur<strong>den</strong>, müssen bis Ende 2013 entsprechend nachgerüstet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Für eine Erzeugungsanlage ab 30 kWp bis 100 kWp muss <strong>zu</strong>sätzlich ein externer NA-Schutz installiert wer<strong>den</strong>.<br />

Der NA-Schutz wird am zentralen Zählerplatz und möglichst nahe dem Netzanschluss (Hausanschluss) gut sichtbar<br />

und nach der NAV Strom "Niederspannungsanschlussverordnung" § 21 "Zutrittsrecht" durch die TWO jederzeit<br />

<strong>zu</strong>gänglich eingebaut. Sollte der NA-Schutz nicht am zentralen Zählerplatz im Haus installiert wer<strong>den</strong><br />

können, sind der NA-Schutz und der Zählermessplatz mit TWO abgestimmt nach außerhalb <strong>zu</strong> verlegen.<br />

E/ Anlagenleistung größer 100 KVA<br />

VDE AR-N 4105: Wirkleistungsreduzierung bei Frequenz (ab 50,2Hz mit Kennlinie)<br />

Einsatz dreiphasiger Wechselrichter oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung,<br />

die 4,6 KVA pro Phase übersteigt.<br />

Blindleistungsbereitstellung (cos φ von +/-0,90) A5.6.2<br />

Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung<br />

Der NA-Schutz wirkt auf <strong>den</strong> Kuppelschalter nach VDE AR-N 4105:2011-08, 6.5.<br />

Einspeisemanagement (Ferngesteuerte Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeiseleistung durch <strong>den</strong> Verteilnetzbetreiber per<br />

Fernwirktechnik aus der TWO Leitstelle)<br />

27. März 2012 17


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

e/ Anlagenleistung größer 100 KWp<br />

EEG 2012: Einspeisemanagement (Ferngesteuerte Begren<strong>zu</strong>ng der Einspeiseleistung, sowie <strong>zu</strong>m Abruf der Ist-<br />

Einspeisung durch <strong>den</strong> Verteilnetzbetreiber) A5.6.2<br />

Alle Anlagen müssen die Vorgaben ab dem 01 Juli 2012 erfüllen.<br />

Für eine Erzeugungsanlage größer 100 kWp muss <strong>zu</strong>sätzlich ein externer NA-Schutz installiert wer<strong>den</strong>. Der NA-<br />

Schutz wird am zentralen Zählerplatz und möglichst nahe dem Netzanschluss (Hausanschluss) gut sichtbar und<br />

nach der NAV Strom "Niederspannungsanschlussverordnung" § 21 "Zutrittsrecht" durch die TWO jederzeit <strong>zu</strong>gänglich<br />

eingebaut. Sollte der NA-Schutz nicht am zentralen Zählerplatz im Haus installiert wer<strong>den</strong> können, wird<br />

der NA-Schutz und der Zählermessplatz nach Abstimmung mit der TWO nach außerhalb verlegt.<br />

Ein direkt von Außen <strong>zu</strong>gänglicher Hausanschlussraum mit TWO-Schließung wird alternativ auch <strong>zu</strong>gelassen.<br />

Ein Anlagenschaltschrank außerhalb des Hauses für Direkt- oder Wandlermessung beinhaltet nach Bedarf:<br />

• Netzanschluss, Absicherung<br />

• Zählerplätze, Kommunikations- und Leerfelder<br />

• Messwandler-Aufnahme, allpolige Lasttrennschalter<br />

• NA-Schutz<br />

• Leistungsregelung in 4 Stufen nach EEG 2011 § 6<br />

Anschlussbespiele: A5.6.3 A5.6.4 A5.6.5 A5.6.6 A5.6.7 A5.3.3<br />

6. Wärmepumpe<br />

Die Wärmepumpe ist eine effiziente Technik, die aus Umgebenswärme (Umwelt- oder Abwärme) Nutzwärme für<br />

Raumhei<strong>zu</strong>ng und Warmwasser erzeugt.<br />

Für <strong>den</strong> Einbau von Elektro-Wärmepumpen sind die jeweiligen behördlichen Vorschriften und die gelten<strong>den</strong><br />

technischen Anschlussbedingungen <strong>zu</strong> beachten.<br />

Der Anschluss einer Wärmepumpe in der Kun<strong>den</strong>anlage ist grundsätzlich bei der TWO <strong>zu</strong> beantragen.<br />

Es sind nur die TWO-Auftragsformulare <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>.<br />

Download unter:<br />

(A2.1) http://www.two.de/webseite/service-center/netzanschluss/pdf/Formular_Netzanschluss_E3.pdf<br />

TWO - Datenblatt: A6.1<br />

Neben dem offiziellen Auftrag sind für Wärmpumpen separate Datenblätter bzgl. Hersteller, Type, Leistungsaufnahme<br />

erforderlich, sowie die Unterlagen hinsichtlich der Betriebs- und Funktionsweise mit ein<strong>zu</strong>reichen<br />

Bei Bau und Betrieb von Erdwärmeanlagen in NRW bedarf es einem wasserrechtlichen Bescheid. der unteren<br />

Wasserbehörde. Eine Kopie der Bewilligung ist <strong>den</strong> vollständig ausgefüllten Anträgen bei<strong>zu</strong>fügen.<br />

27. März 2012 18


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Unterschiedliche Betriebsweisen von Wärmepumpen:<br />

- monovalent<br />

Die Heizwärme wird ausschließlich durch die Wärmepumpe erzeugt. Geeignet für alle Heizsysteme bis max.<br />

65 °C Vorlauftemperatur.<br />

- monoenergetisch<br />

Hauptwärmelieferant ist die Wärmepumpe. Reicht die Heizleistung bei kälteren Temperaturen nicht aus, schaltet<br />

sich automatisch eine elektrische Zusatzhei<strong>zu</strong>ng ein.<br />

- bivalent<br />

Die Heizwärme wird von der Wärmepumpe und einem konventionellen Heizsystem erzeugt (z.B. Öl oder Gas)<br />

das je nach <strong>zu</strong>sätzlichem Wärmebedarf <strong>zu</strong>geschaltet wird.<br />

Pufferspeicher für Heiz- und Warmwasser erhöhen die mittleren Laufzeiten der Wärmepumpe, reduzieren das<br />

Ein-/ Ausschalttakten des Verdichters und kann mögliche TWO (EVU) -Sperrzeiten überbrücken.<br />

Die technischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen, Zählerplatz, Tarifschaltgerät und ein plombierbares Abschaltschütz sind hinsichtlich<br />

möglicher Sperrzeiten bereits mit der Installation einer Wärmepumpe <strong>zu</strong> erfüllen.<br />

Nur von der TWO anerkannte Wärmepumpen und deren Energiebedarf wer<strong>den</strong> mit einem separaten Zähler<br />

gemessen und gegebenenfalls gesondert tarifiert.<br />

Vorbehaltlich der Änderung sind bei der TWO derzeit keine Unterbrechungs- und Sperrzeiten für <strong>den</strong> Wärmepumpenbetrieb<br />

vorgesehen.<br />

Messart z.Z.: Eintarifzähler bis 43 KW (10/60 A) / > 43 kW Eintarif-Wandlermessung.<br />

Der Anschluss anderer Verbrauchsgeräte an eine Wärmepumpenmessung wird hiermit ausdrücklich untersagt,<br />

der gemessene Gesamtverbrauch wird bei Zuwiderhandlung <strong>zu</strong>m Haushaltstarif rückwirkend nacherhoben.<br />

Neue Kun<strong>den</strong>anlagen wer<strong>den</strong> ausschließlich durch <strong>den</strong> verantwortlichen Installationsbetrieb, <strong>den</strong> Anlagenbetreiber<br />

oder deren Bevollmächtigte in Betrieb genommen.<br />

7. Elektro-Speicherhei<strong>zu</strong>ng<br />

Um das Versorgungsnetz, <strong>den</strong> Netzanschluss und die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen <strong>zu</strong> können<br />

sind in der Planungsphase, rechtzeitig vor Bau- und Installationsbeginn, der Anschluss und Betrieb einer Elektro<br />

Speicherhei<strong>zu</strong>ng bei der TWO schriftlich <strong>zu</strong> beantragen.<br />

Es sind grundsätzlich für <strong>den</strong> Strombereich nur die TWO-Auftragsformulare Blatt 1 – 3, download unter:<br />

A2.1 http://www.two.de/webseite/service-center/netzanschluss/pdf/Formular_Netzanschluss_E3.pdf<br />

27. März 2012 19


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Zu berücksichtigen bei der Planung und Erstellung von elektrischen Speicherheizsystemen ist der Beschluss der<br />

EnEV 2009 vom 06.03.2009 (Ablauffristen).<br />

Für jede Elektro-Speicherhei<strong>zu</strong>ng wird vor dem Netzanschluss eine separate Netzberechnung durchgeführt.<br />

Eine verbindliche Netzanschluss<strong>zu</strong>sage durch die TWO bleibt deshalb für <strong>den</strong> Antragsteller in jedem Falle ab<strong>zu</strong>warten.<br />

Der Energieverbrauch einer bewilligten Speicherhei<strong>zu</strong>ng wird über einen Mehrtarifzähler getrennt vom dem übrigen<br />

Verbrauch des Kun<strong>den</strong> gemessen. Der gleichzeitige Betrieb von Durchlauferhitzer und der Elektro - Speicherhei<strong>zu</strong>ng<br />

ist un<strong>zu</strong>lässig und durch Vorrangschaltung aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

Wärmespeicheranlagen bis <strong>zu</strong> 20 kW Anschlussleistung müssen als Vorwärtssteuerung geschaltet wer<strong>den</strong>.<br />

Wärmespeicheranlagen über 20 kW Anschlussleistung müssen als Rückwärtssteuerung geschaltet wer<strong>den</strong>.<br />

Anlagen mit mehr als zwei Geräten müssen mit einer Aufladeautomatik betrieben wer<strong>den</strong>.<br />

Freigabezeiten/Aufladezeiten (unverbindliche Vorgabe)<br />

8,0 Stun<strong>den</strong> bei Vorwärtssteuerung<br />

8,0 Stun<strong>den</strong> bei Rückwärtssteuerung<br />

Standardspeicherhei<strong>zu</strong>ng:<br />

Niedertarifzeit: 22:00 bis 06:00 Uhr<br />

Haupttarifzeit: 13:00 bis 15:00 Uhr nach Bedarf oder gemäß Versorgungsvertrag<br />

Fußbo<strong>den</strong>speicherhei<strong>zu</strong>ng:<br />

Niedertarifzeit: 22:00 bis 06:00 Uhr<br />

Haupttarifzeit: 13:00 bis 15:00 Uhr nach Bedarf oder gemäß Versorgungsvertrag<br />

Elektro-Warmwasserzentralspeicher<br />

Niedertarifzeit: 22:00 bis 06:00 Uhr<br />

Neue Kun<strong>den</strong>anlagen wer<strong>den</strong> ausschließlich durch <strong>den</strong> verantwortlichen Installationsbetrieb, <strong>den</strong> Anlagenbetreiber<br />

oder deren Bevollmächtigte in Betrieb genommen.<br />

8. Überspannungs-Schutzeinrichtung<br />

Sollten Überspannungsschutzeinrichtungen installiert wer<strong>den</strong> im Bereich Grobschutz (LPZ 1) sind diese im TT-<br />

System nach der „3+1“ Schaltungsvariante <strong>zu</strong> installieren. A 8.1<br />

Ein komplettes Überspannungsschutzkonzept berücksichtigt alle externen und internen elektrisch leiten<strong>den</strong> Verbindungen<br />

und ist oft in drei Stufen (Grob-, Mittel- und Feinschutz) aufgebaut, die sich bei Gebäudeschutz im<br />

Wesentlichen an <strong>den</strong> Bemessungsstoßspannungen für die Überspannungskategorien gemäß DIN VDE<br />

0110/IEC Publikation 664 orientieren.<br />

Der Grobschutz in der Gebäudeeinspeisung soll <strong>den</strong> Energieinhalt des Blitzes ableiten und die verbleibende<br />

27. März 2012 20


Handwerker und Kun<strong>den</strong> – Information<br />

<strong>Ergänzende</strong> TWO Richtlinie-Strom<br />

Restspannung auf Werte kleiner als 1300 bis 6000 V, je nach verwendeter Technologie, begrenzen.<br />

Grundsätzlich sind die Überspannungsschutzeinrichtungen in einem separaten Verteilergehäuse <strong>zu</strong> installieren.<br />

Wenn eine andere Bauform notwendig ist, muss mit der TWO Rücksprache gehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Der Überspannungsschutz ist Teil der DIN-Blitzschutznorm VDE 0185. Diese Norm ist im Jahr 2002 überarbeitet<br />

und in 4 Teilen herausgegeben wor<strong>den</strong>. Diese Norm ist übergegangen in die VDE 0185-305(2007) mit 3 Teilen.<br />

27. März 2012 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!