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5 ENTWICKLUNG VON BELASTUNG UND REINIGUNGSLEISTUNG<br />
5.1 Belastungsentwicklung<br />
Die baulichen Anlagen der ARA-Strass wurden vorausschauend auf eine zukünftig zu erwartende Belastung<br />
ausgelegt. Diese Dimensionierungsbelastung soll im Jahr 2015 erreicht werden.<br />
Durch den immer weiter fortschreitenden Ausbau der angeschlossenen Ortskanäle sowie der Zunahme bei<br />
Bevölkerung, im Tourismusgeschehen und bei Gewerbebetrieben ergibt sich derzeit eine ständig steigende<br />
Tendenz bei den für Kläranlagen wichtigen Eckbelastungsdaten wie BSB5-, Stickstoff-, und Phosphorfracht.<br />
Auch die in der Kläranlage abgearbeiteten Abwassermengen erhöhen sich im Verhältnis der Zunahme der<br />
angeschlossenen Objekte, obwohl hier durch Sanierungsmaßnahmen in den Ortskanälen der Zutritt von Grund-<br />
und Fremdwasser deutlich reduziert werden konnte, und somit eine hydraulische Entlastung in der ARA-Strass<br />
eingetreten ist.<br />
Becken der 1. Biologiestufe (links) und die Anlage zur separaten biologischen Behandlung von<br />
Filtraten aus der Schlammentwässerung, der so genannten SBR-Anlage mit Wochenspeicher im<br />
Hintergrund (rechts).<br />
5.2 Entwicklung der Reinigungsleistung<br />
Durch die laufenden Bemühungen die Kläranlage sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich zu optimieren und<br />
natürlich auch durch die schärfer gewordenen gesetzlichen Vorgaben, speziell im Bereich der<br />
Nährstoffentfernung (P-, N-Eliminierung) ist es gelungen die ARA-Strass verfahrenstechnisch soweit zu<br />
ertüchtigen, dass bei allen wichtigen Parametern wie BSB5, CSB, N und P derzeit Abbauleistungen erreicht<br />
werden, die über den gesetzlich geforderten Grenzwerten liegen und somit ein überdurchschnittlicher Beitrag<br />
zum Umweltschutz und zur Gewässerreinhaltung geleistet werden kann.<br />
5.3 Abwasserreinigung und Wirtschaftlichkeit<br />
Für die Reinigung des Abwassers auf der ARA-Strass waren 2001 Finanzmittel in der Höhe von 2,04 Mio. €<br />
(28,1 Mio. ATS) erforderlich. Dies ergibt bei einem Abwasserdurchsatz von 9.113.073 m 3 einen spezifischen<br />
Wert von 0,224 €/m³ (3,08 ATS/m 3), wobei auf den Anteil Schuldendienst 0,086 €/m³ (1,19 ATS/m 3) und auf<br />
den Betriebsanteil 0,138 €/m³ (1,89 ATS/m 3) entfallen. Umgerechnet auf die Verrechnungseinheit EW60<br />
bedeutet dies, dass 23,12 €/EW60 (318,- ATS/EW60) und Jahr aufgewendet werden müssen.<br />
Umwelterklärung 2002 Seite 22