08.06.2018 Aufrufe

Brennpunkt Winter 2017/18

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BRENNPUNKT<br />

ENTSORGUNGS- UND RESSOURCENMANAGEMENT AUSGABE 1: WINTER <strong>2017</strong>/<strong>18</strong><br />

EDITORIAL<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

endlich ist es soweit! Nach einer Schaffenspause<br />

legen wir mit dieser Ausgabe die<br />

Mitgliederzeitung BRENNPUNKT in neuem<br />

Layout auf.<br />

Darüber informieren wir Sie in<br />

dieser Ausgabe:<br />

Im kommenden Jahr wird die Branche vor<br />

eine neue Herausforderung gestellt. Ab<br />

Mai tritt die neue Datenschutzverordnung<br />

mit weitreichenden Änderungen in Kraft.<br />

Sie finden alle wichtigen Infos in einer<br />

verkürzten Form in diesem Magazin. Das<br />

umfangreiche Informationsmaterial stellen<br />

wir Ihnen auf unserer Website wko.<br />

at/datenschutz zur Verfügung. Sagt Ihnen<br />

der Begriff Forum [EPU KMU] etwas? Wenn<br />

nein, dann sollten Sie unbedingt den Artikel<br />

dazu lesen. Wir stellen Ihnen in einer<br />

Kurzform das Service für Einzel- und Kleinunternehmer<br />

der Kammer vor. Informieren<br />

Sie sich über die für Sie zum Großteil gratis<br />

zur Verfügung gestellten Kurse, Unterlagen,<br />

Büroräume usw.<br />

Der <strong>Winter</strong> ist da! Um dafür gerüstet zu<br />

sein, haben wir die Broschüre Schneeräumung<br />

und <strong>Winter</strong>dienst neu aufgelegt.<br />

Wussten Sie schon, dass man in unserem<br />

Bereich eine Lehre absolvieren kann? Dass<br />

Sie als Ausbildungsbetrieb aktiv werden<br />

können? Weitere Infos dazu finden Sie<br />

ebenfalls in dieser Broschüre. Nutzen Sie<br />

bereits die Möglichkeit der kostenlosen<br />

Website für Ihr Unternehmen im Firmen<br />

A-Z der WKO? Je öfter Sie im Netz präsent<br />

sind, desto leichter werden Sie gefunden!<br />

Wir haben ein vielfältiges Kommunikationsangebot<br />

für Sie: Kommen Sie zu unseren<br />

Branchenveranstaltungen, abonnieren<br />

Sie unseren Newsletter oder besuchen Sie<br />

uns auf unserer Website www.dieabfallwirtschaft.eu<br />

Ich wünsche Ihnen noch ein<br />

gutes Jahresendgeschäft<br />

und viel Erfolg für die <strong>Winter</strong>saison.<br />

Herzlichst Ihr Kommerzialrat<br />

Mag. Dr. Alexander Dimmi, MBA MPA<br />

FÜR SIE<br />

ERREICHT!<br />

VERSICHERUNG MIT<br />

TOP-KONDITIONEN<br />

DIE FACHGRUPPE ENTSORGUNGS- UND<br />

RESSOURCENMANAGEMENT HAT EINEN RAHMEN-<br />

VERSICHERUNGSVERTRAG ABGESCHLOSSEN.<br />

Die „Schadenfreunde Versicherungsmakler GmbH“ hat, gemeinsam<br />

mit der Wiener Städtischen Versicherung (VIG), einen<br />

umfangreichen Versicherungsschutz für Sie erarbeitet mit Tarifen,<br />

die für alle Mitglieder der Berufsgruppen Entrümpler und Kehr-,<br />

Wasch- und Räumdienste, <strong>Winter</strong>dienste gelten.<br />

Versichert sind Sach- und Personenschäden und daraus resultierende<br />

Vermögensschäden. Gerade bei Personenschäden kann die Höhe der<br />

Schadenersatzforderung unter Umständen existenzbedrohend sein.<br />

Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Sie<br />

dient zur Abdeckung von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen,<br />

aber auch zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen Dritter.<br />

IHRE VORTEILE<br />

■ Attraktive Prämien ab 500 Euro jährlich für Entrümpler und 750 Euro<br />

für Kehr-, Wasch- und Räumdienste sowie <strong>Winter</strong>dienste<br />

■ Fixprämien bis zu einem Umsatz von 150.000 Euro<br />

■ Versicherungssumme: 2.000.000 EUR<br />

Erweiterter Deckungsumfang inkl. Sachschäden durch Umweltstörung,<br />

Tätigkeitsschäden, Vermögensschäden und Vertragshaftung<br />

■ Geringer Selbstbehalt von 200 EUR je Schadenfall<br />

---- INFO<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei Schadenfreunde Versicherungsmakler<br />

GmbH, 1100 Wien, Alfred Adler Str. 11/4/4A, Telefon:<br />

+43(1) 4107411, E-mail: team@schadenfreunde.at<br />

WEINWURM


www.dieabfallwirtschaft.eu<br />

FÜR DIE ANLIEGEN UNSERER<br />

UNTERNEHMEN IM EINSATZ<br />

OBMANN ALEXANDER DIMMI SOWIE SEINE BEIDEN STELLVERTRETER HELMUT<br />

OGULIN UND HERBERT HAVLICEK VERTRETEN IHRE INTERESSEN IN DER WKW.<br />

Obmann-Stv. Ing. Herbert Havlicek<br />

Praxisbezogene Gesetzgebung<br />

Ing. Herbert Havlicek ist seit knapp einem viertel Jahrhundert in der Abfallwirtschaft tätig und ein<br />

ausgesprochener Experte in seinem Beätigungsfeld. Er tritt für eine Vereinfachung der Gesetzgebung<br />

ein und will praxisferne Gesetze verhindern. Sein Ziel ist es, durch eine starke Wirtschaftskammer für<br />

die Mitgliedsbetriebe eine gewichtige Stimme gegenüber dem Gesetzgeber zu sein. Nur so kann der<br />

admin istrative Aufwand für die Betriebe in einem vertretbarem Rahmen gehalten werden.<br />

HINWEIS:<br />

WKO<br />

Obmann-Stv. KommR DI Helmut Ogulin<br />

Alternative Energieträger aus Altmaterial<br />

Dass die gesamte Abfall- und Abwasserwirtschaft als zentraler Faktor für eine nachhaltige, innovative<br />

und dadurch zukunftsfähige Wirtschaft in Österreich anerkannt wird, setzt sich DI Helmut Ogulin<br />

ein. Er ist seit Jahrzehnten in führenden Funktionen innerhalb der WKO/WKW tätig. Er ist die starke<br />

Stimme in der Branche und hat durch seinen Einsatz dafür gesorgt, dass die einst wenig beachteten<br />

Entsorgungsdienstleister bedeutende Partner in allen Fragen des Entsorgungs- und Ressourcenmanagements<br />

für Industrie, Gewerbe und Kommunen geworden sind.<br />

Die aktuelle Broschüre für den <strong>Winter</strong>dienst in<br />

Wien wurde in den vergangenen Wochen an die<br />

Mitglieder verschickt. Sollten Sie diese nicht bekommen<br />

haben, wenden Sie sich bitte an das<br />

Büro der Fachgruppe oder besuchen unter<br />

www.dieabfallwirtschaft.eu die Homepage.<br />

GAJUS/FOTOLIA<br />

Sicherheit im Netz<br />

IT-Sicherheit ist heute für<br />

jedes Unternehmen<br />

überlebenswichtig<br />

Die Sicherheit der IT-Systeme, aber auch die Kompetenz<br />

im Umgang damit, ist wesentlich für die moderne,<br />

digitale Wirtschaft. Mit der Aktion „it-safe.at“<br />

bietet die Bundessparte Information und Consulting<br />

(BSIC) in der WKO vor allem kleinen und mittleren<br />

Unternehmen (KMU) sowie Ein-Personen-Unternehmen<br />

(EPU) Hilfestellung.<br />

Angeboten werden Präsentationen, Videos, Leitfäden,<br />

Checklisten, Links und Online-Ratgeber zur<br />

Cyber-Security sowie zum Datenschutz. Dies bietet<br />

Unternehmen wertvolle Informationen und Unterstützung.<br />

So lässt sich IT-Sicherheit und der richtige<br />

Umgang mit Daten im Unternehmen sicherstellen:<br />

■ Online-Ratgeber it-safe<br />

■ Online-Ratgeber Datensicherung<br />

■ EPU-Checkliste<br />

■ Sicherheits-Handbücher<br />

■ News und Tipps im it-safe Blog<br />

Detaillierte Informationen für jedes Thema<br />

erhalten Sie auf www.it-safe.<br />

KOCH<br />

DATENSCHUTZ – ALLES NEU<br />

MACHT DER MAI 20<strong>18</strong><br />

MIT 25.5.20<strong>18</strong> TRETEN NEUE DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN IN KRAFT. VERGESSEN SIE<br />

NICHT, SICH RECHTZEITIG DARAUF VORZUBEREITEN. WIR INFORMIEREN SIE GERNE.<br />

Unter „Datenverarbeitung“ versteht man das Ermitteln,<br />

Erfassen, Speichern, Aufbewahren, Ordnen, Vergleichen,<br />

Vervielfältigen, Verknüpfen, Abfragen, Benutzen, Sperren,<br />

Vernichten und dergleichen von Daten.<br />

Unternehmer, die Daten verarbeiten, müssen überlegen:<br />

■ welche Daten<br />

■ von welchen Personengruppen und<br />

■ für welchen Zweck<br />

verarbeitet werden sollen.<br />

Denn nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes dürfen Daten<br />

nur für festgelegte und eindeutige Zwecke ermittelt werden.<br />

Auch darf die Datenverarbeitung nicht ausufern. Das bedeutet konkret,<br />

sie muss von den rechtlichen Befugnissen des Unternehmers,<br />

das ist in erster Linie die Gewerbeberechtigung, gedeckt sein. Zum<br />

Beispiel dürfen Schneeräumer all jene Kundendaten ermitteln, die<br />

sie benötigen, damit im <strong>Winter</strong> eine rasche und ordnungsgemäße<br />

Schneeräumung möglich ist.<br />

VERPFLICHTENDE ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG<br />

Der Betroffene, dessen Daten ermittelt werden, muss dazu seine<br />

Zustimmungserklärung geben. Er muss genau wissen, welche Daten<br />

für welche Zwecke verarbeitet werden und muss sich durch eine<br />

bewusst abgegebene Erklärung mit der Verarbeitung einverstanden<br />

erklären. Zum Beispiel: „Ich stimme zu, dass folgende meiner persönlichen<br />

Daten, wie z.B. Name, Adresse, etc. zum Zwecke … verarbeitet<br />

werden“. Soll auch eine Übermittlung von Daten an Dritte<br />

von der Zustimmungserklärung (z.B. Generalunternehmer gibt<br />

Aufträge zur Schneeräumung an Subunternehmer weiter) umfasst<br />

sein müssen zusätzlich die zu übermittelnden Datenarten (z.B. der<br />

Name und die Adresse), die Übermittlungsempfänger (Schneeräumunternehmen<br />

XY, Name, Adresse) sowie der Übermittlungszweck<br />

„Schneeräumung Saison <strong>2017</strong>/20<strong>18</strong>“ konkret angeführt sein!<br />

TIPP:<br />

Der Schutz unserer Daten im Netz und Analog<br />

wird immer wichtiger. Daher wird auch der<br />

korrekte Umgang mit unseren Daten im Zuge<br />

elekronischer Verarbeitung immer penibler<br />

geregelt. Bei detailierten Fragen zu diesem<br />

äußerst komplexen Thema sind Sie bei Ihrer<br />

Fachgruppe auf der sicheren Seite.<br />

Der Betroffene, dessen Daten ermittelt werden, muss dazu<br />

seine Zustimmungserklärung geben. Er muss genau wissen,<br />

welche Daten für welche Zwecke verarbeitet werden.<br />

SUSANNE MANAUER<br />

WICHTIG: Es muss auf die Möglichkeit, die Zustimmung jederzeit<br />

zu widerrufen, hingewiesen werden!<br />

Ab 25.5.20<strong>18</strong> sind Verzeichnisse über die Verarbeitung von Daten<br />

zu führen. Das Verzeichnis ist schriftlich zu führen, es kann auch in<br />

einem elektronischen Format (z.B. Excel Liste) geführt werden. Es<br />

sind dann keine Meldungen mehr an das Datenverarbeitungsregister<br />

zu erstatten, auch eine DVR Nummer wird dann nicht mehr benötigt.<br />

Sind schon Datenverarbeitungen im DVR registriert, können<br />

diese als Anhaltspunkt für die Dokumentation dienen. Die Datenschutzbehörde<br />

kann die Vorlage der Verzeichnisse verlangen und<br />

die betreffenden Datenverarbeitungsvorgänge kontrollieren.<br />

Betroffene haben das Recht Auskunft z.B. über die Herkunft ihrer<br />

Daten, die Speicherdauer etc. zu erhalten. Diese Auskunft ist sofort,<br />

längstens aber innerhalb eines Monats, schriftlich zu erteilen. Weiters<br />

haben Betroffene das Recht, dass ihre Daten wieder gelöscht<br />

werden. Daten sind unter anderem dann zu löschen, wenn die personenbezogenen<br />

Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden,<br />

nicht mehr notwendig sind oder der Betroffene seine Einwilligung<br />

zur Datenverarbeitung widerrufen hat. Dem Antrag auf Löschung<br />

ist sofort, längstens aber innerhalb eines Monats zu entsprechen.<br />

Die betroffene Person ist anschließend schriftlich von der Löschung<br />

ihrer Daten zu verständigen.<br />

Weiterführende Informationen unter wko.at/datenschutz<br />

THINKSTOCK


www.dieabfallwirtschaft.eu<br />

www.dieabfallwirtschaft.eu<br />

BESSERE ABSICHERUNG<br />

IM KRANKHEITSFALL<br />

MEHR LEISTUNG, MEHR SICHERHEIT: IM KOMMENDEN JAHR<br />

GIBT ES AUCH FÜR SELBSTÄNDIGE KRANKENGELD.<br />

ALLE ARBEITNEHMER SIND<br />

JETZT GLEICHGESTELLT<br />

MIT DEN BESCHLÜSSEN DES NATIONALRATES VOM 12. OKTOBER HABEN<br />

ARBEITER UND ANGESTELLTE SCHON BALD DIE GLEICHEN RECHTE.<br />

Die Kündigungsfrist, Dienstverhinderungsgründe und die<br />

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zwischen Arbeitern<br />

und Angestellten werden angeglichen.<br />

DARUM GEHT ES IM DETAIL<br />

1. KÜNDIGUNGSFRISTEN<br />

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die<br />

Kündigungsfrist ab 2021 im ersten und zweiten Dienstjahr sechs<br />

Wochen, dann beträgt sie acht Wochen. Bis zum 26. Dienstjahr<br />

steigt sie auf fünf Monate. Gekündigt kann nur zum Quartalsende<br />

werden, außer es ist im Dienstvertrag der 15. oder der Monatsletzte<br />

vereinbart. Dies bedeute für viele Kleinbetriebe eine<br />

große Herausforderung und höhere Kosten. Ausnahmen wird es<br />

für Saisonbetriebe wie den Tourismus oder den Bau geben, die im<br />

Kollektivvertrag anderes vereinbaren können. Abgeschafft wird<br />

mit 1. Jänner 2020 auch die Auflösungsabgabe von 124 Euro, die<br />

Firmen bei Kündigungen zu zahlen haben. Je nach Betriebszugehörigkeit<br />

beträgt die Kündigungsfrist mindestens 6 Wochen,<br />

erhöht sich nach zwei Jahren auf 2 Monate, auf 3 Monate nach<br />

5 Jahren, auf 4 Monate nach 15 Jahren und auf 5 Monate nach<br />

25 Dienstjahren. Zusätzlich kann nach dem Gesetz nur jeweils am<br />

Ende des Kalenderquartals aufgelöst werden, außer man regelt<br />

einzelvertraglich oder im KV eine abweichende Regelung, etwa<br />

Kündigungsmöglichkeit zu jedem 15. und Letzten des Monats.<br />

Auflösungen bis inkl. 31.12.2020 sind noch unter Einhaltung der<br />

„alten“, kurzen Kündigungsfristen möglich.<br />

Eine Sonderregelung wurde für Branchen geschaffen, „in denen<br />

Saisonbetriebe iSd § 53 Abs. 6 ArbVG überwiegen“ – in diesen<br />

können durch KV abweichende Regelungen geschaffen werden.<br />

Die Materialien nennen als Beispiele Tourismusbetriebe und das<br />

Baugewerbe, das Gesetz definiert wie folgt: „Als Saisonbetriebe<br />

gelten Betriebe, die ihrer Art nach nur zu bestimmten Jahreszeiten<br />

arbeiten oder die regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres<br />

erheblich verstärkt arbeiten.“<br />

Welche Branchen von einer Ausnahmeregelung profitieren könnten<br />

wird erst die Zukunft zeigen. Das ist derzeit vom Gesetzgeber<br />

noch nicht genau definiert worden.<br />

2 .<br />

ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKENSTAND<br />

Hier waren die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten<br />

nicht so gravierend wie bei den Kündigungsfristen. Die<br />

Fortzahlung gilt nach einem Jahr schon für acht Wochen, bisher<br />

waren dafür fünf Dienstjahre Voraussetzung. Für Betriebe mit<br />

weniger als zehn Beschäftigten wird der Zuschuss aus der Unfallversicherung<br />

bei der Entgeltfortzahlung auf 75 Prozent erhöht.<br />

Diese Regeln gelten ab 1. Juli 20<strong>18</strong>.<br />

3 . DIENSTVERHINDERUNG<br />

Künftig können auch Arbeiter einen triftigen Dienstverhinderungsgrund<br />

geltend machen, etwa wenn die Ehefrau ins Spital<br />

zu bringen war. Wenn Sie, liebes Mitglied, nähere Fragen und<br />

Auskünfte zu diesem sehr komplexen Thema benötigen, wenden<br />

Sie sich an Ihre Fachgruppe.<br />

THINKSTOCK<br />

Für Unternehmer mit weniger als 25 Beschäftigten gibt es<br />

ab dem 1. Juli 20<strong>18</strong> bei einem Krankenstand von mindestens<br />

43 Tagen ab dem 4. Tag der Krankheit Geld. Ausbezahlt<br />

wird es rückwirkend. Der Nationalrat hat, in einer seiner<br />

letzten Sitzungen, wichtige Verbesserung für Selbstständige<br />

beschlossen: Wer länger als 43 Tage krank ist, erhält das Krankengeld<br />

künftig rückwirkend ab dem vierten Tag ausbezahlt.<br />

Gelten soll das neue Gesetz ab Juli 20<strong>18</strong> für Selbstständige, die<br />

in ihrem Betrieb mitarbeiten und die entweder niemanden oder<br />

weniger als 25 ArbeitnehmerInnen beschäftigen. Denn für EPUs<br />

und Selbständige mit wenigen Mitarbeitern kann eine längere<br />

Erkrankung existenzbedrohend sein. Bisher hatten Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer erst nach 43 Tagen Anspruch auf<br />

Krankengeld.<br />

„Mir ist wichtig, dass erkrankte Unternehmerinnen und Unternehmer,<br />

nicht gleich vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen<br />

dürfen. Es muss daher unser Ziel sein, dass es nicht bei diesem<br />

Schritt bleibt, sondern die soziale Absicherung für Selbstständige<br />

weiter ausgebaut wird“, so Obmann Alexander Dimmi im Gespräch<br />

mit dem BRENNPUNKT. Durch die neue Regelung werden<br />

auch Härtefälle abgemildert.<br />

Selbständige können sich mit dieser Krankengeld-Leistung - wie<br />

Unselbständige - auch im Fall einer längeren Krankheit auf eine<br />

finanzielle Absicherung verlassen.<br />

AUF<br />

EINEN<br />

BLICK:<br />

LEISTUNGEN<br />

■ Statt wie bisher ab dem 43. Tag der Erkrankung,<br />

wird es künftig bereits ab dem 4. Tag<br />

rückwirkend ausbezahlt.<br />

■ Voraussetzung ist eine Krankenstandsdauer<br />

von mindestens 43 Tagen.<br />

■ Man kann das Krankengeld bis zu 20 Wochen<br />

lang beziehen.<br />

Das Krankengeld für Selbständige beträgt aktuell<br />

(Stand <strong>2017</strong>) 29,46 Euro pro Tag. Das<br />

neue Krankengeld ab dem 4. Tag ist eine weitere<br />

Ergänzung zur sozialen Absicherung von<br />

Selbständigen, wie Wochengeld, reduzierte<br />

Mindestbeitragsgrundlagen bei der SVA oder<br />

Leistungen des SVA-Unterstützungsfonds.<br />

IHRE ANLAUFSTELLE IN DER WIRTSCHAFTSKAMMER<br />

FLORIAN WIESER<br />

Mit Mag. Susanne Manauer, Viola<br />

Szecsenyi, BA, Elisabeth Höger und<br />

Asli Okur verfügt das Büro der Fachgruppe<br />

Entsorgungs- und Ressourcenmanagement<br />

über kompetente<br />

Ansprechpartnerinnen vor Ort. Sie<br />

können sich von Montag bis Freitag<br />

mit allen Ihren beruflichen Anliegen<br />

vetrauensvoll an die Expertinnen<br />

in der Wirtschaftskammer<br />

Wien, Fachgruppe Entsorgungs- und<br />

Ressourcenmanagement am Schwarzenbergplatz<br />

14, 1040 Wien, wenden.<br />

Telefon: 01/514 50-3733 DW.


www.dieabfallwirtschaft.eu<br />

www.dieabfallwirtschaft.at<br />

MELDEN SIE SICH GLEICH<br />

ZUM PHÖNIX 20<strong>18</strong> AN<br />

DER ABFALLWIRTSCHAFTSPREIS „PHÖNIX - EINFALL STATT ABFALL“ WIRD 20<strong>18</strong><br />

IM RAHMEN DER ABFALLWIRTSCHAFTSTAGUNG IN SALZBURG VERGEBEN.<br />

IHR<br />

TEAM<br />

FACHGRUPPE<br />

Alexander<br />

Dimmi<br />

TRAGENDE SÄULEN<br />

DER WIRTSCHAFT<br />

EINZELUNTERNEHMER SIND EINE SÄULE DER<br />

WIRTSCHAFT. SIE MACHEN BEREITS MEHR ALS<br />

DIE HÄLFTE ALLER FIRMEN IM LAND AUS.<br />

Der „Phönix“ ist eine Initiative des Lebensministeriums und<br />

des Österreichischen Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV).<br />

Er zeichnet kreative, innovative und praxistaugliche Maßnahmen<br />

oder Ideen aus, die zu einer nachhaltigen Entwicklung<br />

in den Bereichen Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagement<br />

beitragen. Machen Sie mit und bewerben Sie sich um den „Phönix“<br />

und insgesamt 11.000 Euro an Preisgeld! Die Preisverleihung<br />

findet am 17. April 20<strong>18</strong> im Rahmen der Abfallwirtschaftstagung<br />

in Salzburg statt.<br />

ATTRAKTIVE PREISE WARTEN<br />

■ Sonderpreis „Abfallvermeidung“ (mit Unterstützung der ARA AG)<br />

■ Sonderpreis „Zukunft denken – junge Ideen für die Abfallwirtschaft“<br />

(Altersgrenze für EinreicherInnen: 35 Jahre)<br />

Mit diesem Preis werden praxistaugliche, innovative bzw. kreative<br />

Lösungen und Konzepte von abfallwirtschaftlicher Relevanz<br />

ausgezeichnet, die zur Ressourcenschonung und zu einer nachhaltigen<br />

Entwicklung der Abfallwirtschaft beitragen.<br />

Die Einreichungen unterliegen keiner thematischen Einschränkung,<br />

sie können z.B. aus den Gebieten der Technik, der Wis­<br />

Wien Energie und die Wiener Tafel wurden von Minister<br />

Andrä Rupprechter beim Phönix 2016 ausgezeichnet.<br />

senschaft, der abfallwirtschaftlichen Praxis sowie auch der<br />

Öffentlichkeitsarbeit stammen. Beurteilungskriterien für alle<br />

eingereichten Projekte sind Praxistauglichkeit, Nachhaltigkeit<br />

und abfallwirtschaftliche Relevanz. Angesprochen sind innovative<br />

Unternehmen aus Gewerbe, Industrie, und Abfallwirtschaft,<br />

Verbände, Vereine, Körperschaften, Gemeinden, GestalterInnen<br />

von Kampagnen und Events (beispielsweise Agenturen), Universitätsinstitute<br />

sowie StudentInnen und AbsolventInnen von<br />

Universitäten und Fachhochschulen, aber auch Schulklassen mit<br />

Projektarbeiten und Privatpersonen. Noch bis zum 16. Februar<br />

20<strong>18</strong> können Sie Ihre Projekte und Ideen einreichen!<br />

KLAUS TITZER , THINKSTOCK<br />

WEINWURM<br />

KOCH<br />

Helmut<br />

Ogulin<br />

Ausschussmitglieder<br />

(in alphabetischer Reihenfolge)<br />

Baron Thomas<br />

Brkovic Stefan, KommR, MBA<br />

Bröckl Manfred<br />

Dimmi Alexander, KommR Dr. MBA,<br />

MPA, Obmann<br />

Fournier Kurt, KommR<br />

Freitag Christian Kurt, KommR, Ing.<br />

Fürnkranz Alois, Dipl.-Ing., MBA<br />

Gantner Christian, KommR, Ing.<br />

Hauer Roland<br />

Havlicek Herbert, Ing., Obmann-Stv.<br />

Hodecek Peter, KommR, Dr., Dipl.-Ing., MBA<br />

Ogulin Helmut, KommR, Dipl.-Ing., MBA,<br />

Obmann-Stv.<br />

Olbrich Reinhard, Dipl.-Ing.<br />

Kooptierte Mitglieder<br />

Bieloch Günter<br />

Heilig Ulrich, KommR<br />

Jungwirth Sabine<br />

Herbert<br />

Havlicek<br />

IMPRESSUM:<br />

Medieninhaber/Herausgeber/Für den Inhalt verantwortlich: Fachgruppe<br />

Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer<br />

Wien, 1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14, Tel.: +43 (0)1 514 50-3733,<br />

E-Mail: dieabfallwirtschaft@wkw.at, Verlagsort: Wien. Link zur<br />

Offenlegung: https://www.wko.at/branchen/w/information-consulting/<br />

entsorgungs-ressourcenmanagement/Offenlegung---Abfall--und-Abwasserwirtschaft.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_<br />

content=offenlegung&utm_campaign=newsletter+<strong>2017</strong>+-<br />

+created%3a+<strong>2017</strong>0926+-+sent%3a+<strong>2017</strong>0929&utm_term=n%2fa,<br />

Chefredaktion: Mag. Susanne Manauer, Viola Szecsenyi, BA,<br />

Redaktion und Layout: Chapter2 Medien GmbH, Annagasse 3a/35, 1010<br />

Wien, Druck: MDH-Media GmbH, Schüttauplatz 22, 1220 Wien.<br />

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für<br />

beide Geschlechter.<br />

WKO<br />

Die Wirtschaftskammer Wien bietet speziell für EPUs eine Reihe von Serviceleistungen<br />

und ausgewählten Informationen zu unterschiedlichen<br />

interessenpolitischen Schwerpunkten an und sorgt dadurch für einen<br />

fundierten sowie sicheren Einstieg in die Selbständigkeit.<br />

In den Räumen des Forum [EPU KMU] der Wirtschaftskammer Wien in der<br />

Operngasse 27, 1040 Wien finden regelmäßig Vorträge, Schulung, Informationsabende<br />

usw. statt.<br />

Es gibt auch regelmäßige Jour Fix-Abende, wo sich EPUs zwanglos treffen<br />

können, sich über ihre Erfahrungen austauschen oder im besten Fall sogar<br />

einen Kooperationspartner finden können. Nutzen Sie die Gelegenheit um<br />

Kontakte zu knüpfen auf dem EPU-Marktplatz!<br />

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR EIN-PERSONEN-UNTERNEHMEN<br />

Wir haben die wichtigsten Informationen für Ein-Personen-Unternehmen für<br />

Sie in folgende Themenbereiche gegliedert.<br />

■ Soziale Absicherung<br />

■ Finanzierung und Förderung<br />

■ Steuern<br />

■ Mein(e) erste(r) MitarbeiterIn<br />

■ Netzwerke und Kooperationen<br />

■ Veranstaltungen<br />

Die detaillierten Informationen zu diesen und weiteren Themen bzw.<br />

Veranstaltungen finden Sie auf der Website des Forum [EPU KMU]:<br />

wko.at/wien/epu<br />

KONTAKT:<br />

wko[forum]wien, 4., Operngasse 17-21/5. Stock<br />

IOANNIS KOUNADEAS


GENAUE REGELUNG FÜR<br />

FALLWEISE BESCHÄFTIGTE<br />

UM UNTERNEHMER VOR UNLIEBSAMEN ÜBERRASCHUNGEN ZU SCHÜTZEN, GIBT<br />

ES GENAUE RICHTLINIEN FÜR ATYPISCHE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE.<br />

THINKSTOCK<br />

Eine fallweise Beschäftigung liegt vor, wenn Personen in unregelmäßiger<br />

Folge tageweise beim selben Dienstgeber (DG)<br />

beschäftigt werden und wenn die Beschäftigung für eine kürzere<br />

Zeit als eine Woche vereinbart ist. Liegen die Voraussetzungen<br />

für eine fallweise Beschäftigung vor, ist nach Ansicht des Hauptverbands<br />

jeder Tag als eigenständiges Dienstverhältnis zu betrachten.<br />

Für die Beurteilung der Geringfügigkeit hat in diesem Fall keine<br />

Zusammenrechnung der Entgelte der mehreren fallweisen Beschäftigungen<br />

zu erfolgen. Aus Sicht des Dienstgebers ist jedes Beschäftigungsverhältnis,<br />

also jeder Beschäftigungstag, geringfügig<br />

abzurechnen, wenn das Entgelt pro Kalendertag die monatliche<br />

Geringfügigkeitsgrenze (GFG) von derzeit € 425,70 nicht übersteigt.<br />

Liegt das Entgelt unter der GFG, ist eine Abrechnung als<br />

vollversicherter Dienstnehmer (DN) unzulässig. Auch wenn dies DN<br />

und DG einvernehmlich beabsichtigen. Nach Auslegung des Hauptverbandes<br />

bedeutet fallweise Beschäftigung, dass die Termine „von<br />

Einsatz zu Einsatz“ vereinbart werden.<br />

Wir möchten Ihnen hier anhand eines fiktiven Beispiels aus dem<br />

Alltag, wie es jederzeit auch in Ihrem Betrieb vorkommen kann,<br />

zeigen worum es geht: Der Dienstnehmer ist am 5., 10. und 27.8.<br />

fallweise beschäftigt (Entgelt jeweils E 200). Die genauen Einsatztage<br />

werden nicht im Vorhinein vereinbart, sondern kurzfristig<br />

festgelegt. Jeder Beschäftigungstag ist geringfügig abzurechnen,<br />

da die monatliche GFG pro Beschäftigungstag nicht überschritten<br />

wird. Wird allerdings im Vorfeld vereinbart, dass der Dienstnehmer<br />

beispielsweise im August <strong>2017</strong> am 3., 7., 10., 13., 21. und 27.8.<br />

tätig wird, geht der Hauptverband von einer durchlaufenden Beschäftigung<br />

vom 3.8. – 27.8. aus. Das gesamte laufende Entgelt für<br />

das befristete Dienstverhältnis ist für die Beurteilung der Geringfügigkeit<br />

heranzuziehen. Wird die GFG insgesamt überschritten, liegt<br />

im ganzen Zeitraum Vollversicherung vor. Wird die GFG insgesamt<br />

nicht überschritten, ist der DN geringfügig abzurechnen. Die Voraussetzungen<br />

für das Vorliegen der fallweisen Beschäftigung sind<br />

bei einer GPLA anhand von Vereinbarungen nachzuweisen. Wird im<br />

Rahmen einer GPLA eine durchlaufende Beschäftigung festgestellt,<br />

drohen Nachzahlungen für die Vollversicherung, wenn die GFG insgesamt<br />

überschritten wird. Risikoloser ist es, wenn die monatliche<br />

GFG „vorsorglich“ eingehalten werden kann.<br />

ENTRICHTUNG DER DIENSTGEBERABGABE<br />

Der Dienstgeber hat die Dienstgeberabgabe in Höhe von 16,4% zu<br />

entrichten, wenn der Dienstgeber im Kalendermonat zumindest 2<br />

geringfügig Beschäftigte hat und die Summe der monatlichen Beitragsgrundlagen<br />

der geringfügig Beschäftigten den Grenzwert von<br />

€ 638,54 (<strong>2017</strong>) übersteigt. Wird der Grenzwert nicht überschritten,<br />

kann sich der Dienstgeber diese Kosten ersparen.<br />

■ Bei der Prüfung des Grenzwerts, ob die Dienstgeberabgabe anfällt,<br />

ist tägliche Höchstbeitragsgrundlage von € 166 zu beachten.<br />

■ Bemessungsgrundlage Dienstgeberabgabe: Für die Berechnung<br />

der Höhe der Dienstgeberabgabe ist nach dem Hauptverband die<br />

Summe der tatsächlichen monatlichen Entgelte auch über der<br />

Höchstbeitragsgrundlage (einschließlich Sonderzahlungen) heranzuziehen.<br />

■ Beitragsgrundlage UV (1,3%): Begrenzt mit Höchstbeitragsgrundlage<br />

€ 166 täglich.<br />

■ Zusätzlich ist ab dem 2. Beschäftigungstag der BMSVG-Beitrag<br />

von 1,53% zu entrichten.<br />

MEHRERE GERINGFÜGIGE FALLWEISE BESCHÄFTIGUNGEN<br />

Der Dienstnehmer ist in der Pensions- und Krankenversicherung<br />

pflichtversichert, wenn er in einem Kalendermonat zwei oder mehrere<br />

geringfügige Beschäftigungen hat deren Beitragsgrundlagen<br />

die monatliche GFG übersteigen. Dabei ist die tägliche Höchstbeitragsgrundlage<br />

von € 166 zu beachten. Der Dienstnehmer ist ab<br />

Beginn des ersten Tages der fallweisen geringfügigen Beschäftigung<br />

bis zum Ende des Kalendermonats kranken- und pensionsversichert.<br />

Der DN ist am 5., 10. und 27.8. fallweise beschäftigt<br />

(Entgelt jeweils Euro 200). Da die<br />

Beitragsgrundlagen insgesamt über der monatlichen<br />

GFG liegen (Euro 166 x 3), ist der DN<br />

BEISPIEL:<br />

in KV und PV pflichtversichert. Der Versicherungsschutz<br />

beginnt am 5.8. und endet am 31.8. Im<br />

Gegensatz zur Vollversicherung an einzelnen Tagen ist<br />

hier ein Versicherungsschutz in der Kranken- und Pensionsversicherung<br />

für einen gewissen Zeitraum gegeben.<br />

Nach der neuen Rechtslage besteht in diesen Fällen zwar<br />

kein Arbeitslosenversicherungsschutz. Es ist zu beachten,<br />

dass auch eine Vollversicherung bloß an einzelnen<br />

Tagen (wie nach der früheren Rechtslage) die Erfüllung<br />

der erforderlichen Anwartschaft in der Arbeitslosenversicherung<br />

deutlich erschwerte. Der DN erhält von<br />

der GKK den Pauschalbeitrag von 14,12% (+ 0,5% AK-<br />

Umlage) im Folgejahr vorgeschrieben. Der DN kann sich<br />

auch im Vorhinein bei der GKK melden und die Beiträge<br />

im Voraus entrichten, wenn seine Beitragsgrundlagen<br />

voraussichtlich die GFG übersteigen werden. Damit ist<br />

Versicherungsschutz ab Beitragsentrichtung gegeben.


AKTUELLES AUS DEM<br />

WIRTSCHAFTSPARLAMENT<br />

www.dieabfallwirtschaft.eu<br />

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PARLAMENT UMSETZEN BZW. FÜR SIE ERREICHEN WOLLEN.<br />

Gerechtigkeit<br />

Steuerfreibetrag muss<br />

angeglichen werden<br />

DIE VERSICHERUNGSLÖSUNG<br />

FÜR DIE MASCHINEN<br />

IHRER BRANCHE<br />

All in One Kanal- und Entsorgungstechnik Versicherung<br />

DAS PROBLEM:<br />

Hohe Reparaturkosten nach Beschädigungen und Defekten sowie die Folgen des Ausfalles der<br />

Geräte für die Dauer der Reparatur.<br />

UNSERE LÖSUNG:<br />

mit der All-in-One-Kanaltechnikversicherung können die Reparaturkosten für eine Vielzahl von<br />

realistischen Schadenszenarien und den daraus resultierenden Ausfall abgesichert werden.<br />

Mietverträge<br />

Weg mit der<br />

Vertragsgebühr<br />

Die Mietvertragsgebühr ist seit dem 11. Novembver endgültig<br />

Geschichte. Ihre Abschaffung war zwar bereits am 12. Oktober<br />

bei der letzten Parlamentssitzung vor der Wahl mit den<br />

Stimmen von SPÖ, FPÖ und Neos, wenige Tage später dann<br />

im Bundesrat auch von den Grünen beschlossen worden. Gebühr<br />

aus der Zeit Maria Theresias. Die Gebühr in der Höhe<br />

von einem Prozent der dreifachen Jahresmiete musste seit<br />

ihrer Einführung unter Maria Theresia beim Abschluss eines<br />

Mietvertrags bezahlt werden, in den allermeisten Fällen vom<br />

Mieter. Spannend dürfte aber noch das weitere Schicksal der<br />

Gebühr auf Gewerbemietverträge werden. Auch hier ist es<br />

laut Maklern üblich, die Gebühr zur Gänze von den Mietern<br />

bezahlen zu lassen. Wegen der Ungleichbehandlung von<br />

Wohn- und Gewerbemietern wurde hier in der jüngsten Sitzung<br />

des Wirtschaftsparlaments ein entsprechenden Antrag<br />

auf Angleichung eingebracht. Dass hier das letzte Wort vielleicht<br />

vom Verfassungsgerichtshof gesprochen werden wird,<br />

ist im Bereich des Möglichen. Wir halten Sie, liebe Leserinnen<br />

und Leser aber auf dem Laufenden.<br />

THINKSTOCK<br />

Ein weiteres wichtiges Thema im Wirtschaftsparlament war<br />

ein Antrag den Steuerfreibetrag von Selbstständigen an den<br />

jener der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugleichen.<br />

Österreich ist ein Land der Klein- und Mittelbetriebe.<br />

Denn Mittlerweilen werden 42% aller neuen Arbeitsplätze<br />

durch Neugründungen und Start-ups geschaffen. Umso<br />

wichtiger ist es, Gründerinnen und Gründern zu zeigen, dass<br />

es keinerlei Ungerechtigkeiten gibt und so die Zukunft der<br />

Wirtschaft positiv mitgestaltet werden kann. Daher sollten<br />

gerade die Klein- und Mittelbetriebe unterstützt werden.<br />

Besonders die Ungleichbehandlung von Klein- und Mittelbetrieben<br />

sowie von EPUs gegenüber unselbständig Beschäftigten<br />

beim Steuerfreibetrag ist nicht nachvollziehbar. Derzeit<br />

beträgt dieser für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

jährlich 12.000 Euro, für Selbstständige jährlich 11.000 Euro.<br />

Die Angleichung des Steuerfreibetrags für Selbstständige an<br />

den von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss vorgenommen<br />

werden.<br />

THINKSTOCK<br />

z.B. sind das<br />

Bedienungsfehler<br />

Ungeschicklichkeit<br />

Einbruchdiebstahl<br />

IHRE VORTEILE:<br />

Unfallschäden,<br />

böswillige Sachbeschädigung<br />

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit<br />

Sie versichern den Wert den Sie tatsächlich bezahlt haben<br />

Sie können bei Schäden bis 20.000 EUR sofort mit der Reparatur beginnen<br />

Sie bekommen finanzielle Hilfe wenn „was“ passiert<br />

branchennahe Versicherungslösung<br />

unbürokratische Abwicklung von Schadenfällen<br />

BEDIENUNGSFEHLER:<br />

WENN DIE MASCHINE`IN DA WERKSTATT IS…<br />

…weil infolge fehlerhafter Bedienung durch Ihren Mitarbeiter<br />

der Druck im Spülschlauch zu hoch ist und<br />

dadurch der Schlauch oder Spülknopf eine Beschädigung<br />

erleiden, so ist das vom Versicherungsschutz umfasst.<br />

NÄHERE INFORMATIONEN<br />

UND ERHALTEN SIE UNTER<br />

Telefon: 02236/869400<br />

E-Mail: kanaltechnik@gpvm.at


Schöne<br />

Feiertage...<br />

…und ein gutes neues Jahr!<br />

THINKSTOCK, KOCH, WKO, WEINWURM

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