Brennpunkt Winter 2017/18
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BRENNPUNKT<br />
ENTSORGUNGS- UND RESSOURCENMANAGEMENT AUSGABE 1: WINTER <strong>2017</strong>/<strong>18</strong><br />
EDITORIAL<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
endlich ist es soweit! Nach einer Schaffenspause<br />
legen wir mit dieser Ausgabe die<br />
Mitgliederzeitung BRENNPUNKT in neuem<br />
Layout auf.<br />
Darüber informieren wir Sie in<br />
dieser Ausgabe:<br />
Im kommenden Jahr wird die Branche vor<br />
eine neue Herausforderung gestellt. Ab<br />
Mai tritt die neue Datenschutzverordnung<br />
mit weitreichenden Änderungen in Kraft.<br />
Sie finden alle wichtigen Infos in einer<br />
verkürzten Form in diesem Magazin. Das<br />
umfangreiche Informationsmaterial stellen<br />
wir Ihnen auf unserer Website wko.<br />
at/datenschutz zur Verfügung. Sagt Ihnen<br />
der Begriff Forum [EPU KMU] etwas? Wenn<br />
nein, dann sollten Sie unbedingt den Artikel<br />
dazu lesen. Wir stellen Ihnen in einer<br />
Kurzform das Service für Einzel- und Kleinunternehmer<br />
der Kammer vor. Informieren<br />
Sie sich über die für Sie zum Großteil gratis<br />
zur Verfügung gestellten Kurse, Unterlagen,<br />
Büroräume usw.<br />
Der <strong>Winter</strong> ist da! Um dafür gerüstet zu<br />
sein, haben wir die Broschüre Schneeräumung<br />
und <strong>Winter</strong>dienst neu aufgelegt.<br />
Wussten Sie schon, dass man in unserem<br />
Bereich eine Lehre absolvieren kann? Dass<br />
Sie als Ausbildungsbetrieb aktiv werden<br />
können? Weitere Infos dazu finden Sie<br />
ebenfalls in dieser Broschüre. Nutzen Sie<br />
bereits die Möglichkeit der kostenlosen<br />
Website für Ihr Unternehmen im Firmen<br />
A-Z der WKO? Je öfter Sie im Netz präsent<br />
sind, desto leichter werden Sie gefunden!<br />
Wir haben ein vielfältiges Kommunikationsangebot<br />
für Sie: Kommen Sie zu unseren<br />
Branchenveranstaltungen, abonnieren<br />
Sie unseren Newsletter oder besuchen Sie<br />
uns auf unserer Website www.dieabfallwirtschaft.eu<br />
Ich wünsche Ihnen noch ein<br />
gutes Jahresendgeschäft<br />
und viel Erfolg für die <strong>Winter</strong>saison.<br />
Herzlichst Ihr Kommerzialrat<br />
Mag. Dr. Alexander Dimmi, MBA MPA<br />
FÜR SIE<br />
ERREICHT!<br />
VERSICHERUNG MIT<br />
TOP-KONDITIONEN<br />
DIE FACHGRUPPE ENTSORGUNGS- UND<br />
RESSOURCENMANAGEMENT HAT EINEN RAHMEN-<br />
VERSICHERUNGSVERTRAG ABGESCHLOSSEN.<br />
Die „Schadenfreunde Versicherungsmakler GmbH“ hat, gemeinsam<br />
mit der Wiener Städtischen Versicherung (VIG), einen<br />
umfangreichen Versicherungsschutz für Sie erarbeitet mit Tarifen,<br />
die für alle Mitglieder der Berufsgruppen Entrümpler und Kehr-,<br />
Wasch- und Räumdienste, <strong>Winter</strong>dienste gelten.<br />
Versichert sind Sach- und Personenschäden und daraus resultierende<br />
Vermögensschäden. Gerade bei Personenschäden kann die Höhe der<br />
Schadenersatzforderung unter Umständen existenzbedrohend sein.<br />
Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Sie<br />
dient zur Abdeckung von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen,<br />
aber auch zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen Dritter.<br />
IHRE VORTEILE<br />
■ Attraktive Prämien ab 500 Euro jährlich für Entrümpler und 750 Euro<br />
für Kehr-, Wasch- und Räumdienste sowie <strong>Winter</strong>dienste<br />
■ Fixprämien bis zu einem Umsatz von 150.000 Euro<br />
■ Versicherungssumme: 2.000.000 EUR<br />
Erweiterter Deckungsumfang inkl. Sachschäden durch Umweltstörung,<br />
Tätigkeitsschäden, Vermögensschäden und Vertragshaftung<br />
■ Geringer Selbstbehalt von 200 EUR je Schadenfall<br />
---- INFO<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei Schadenfreunde Versicherungsmakler<br />
GmbH, 1100 Wien, Alfred Adler Str. 11/4/4A, Telefon:<br />
+43(1) 4107411, E-mail: team@schadenfreunde.at<br />
WEINWURM
www.dieabfallwirtschaft.eu<br />
FÜR DIE ANLIEGEN UNSERER<br />
UNTERNEHMEN IM EINSATZ<br />
OBMANN ALEXANDER DIMMI SOWIE SEINE BEIDEN STELLVERTRETER HELMUT<br />
OGULIN UND HERBERT HAVLICEK VERTRETEN IHRE INTERESSEN IN DER WKW.<br />
Obmann-Stv. Ing. Herbert Havlicek<br />
Praxisbezogene Gesetzgebung<br />
Ing. Herbert Havlicek ist seit knapp einem viertel Jahrhundert in der Abfallwirtschaft tätig und ein<br />
ausgesprochener Experte in seinem Beätigungsfeld. Er tritt für eine Vereinfachung der Gesetzgebung<br />
ein und will praxisferne Gesetze verhindern. Sein Ziel ist es, durch eine starke Wirtschaftskammer für<br />
die Mitgliedsbetriebe eine gewichtige Stimme gegenüber dem Gesetzgeber zu sein. Nur so kann der<br />
admin istrative Aufwand für die Betriebe in einem vertretbarem Rahmen gehalten werden.<br />
HINWEIS:<br />
WKO<br />
Obmann-Stv. KommR DI Helmut Ogulin<br />
Alternative Energieträger aus Altmaterial<br />
Dass die gesamte Abfall- und Abwasserwirtschaft als zentraler Faktor für eine nachhaltige, innovative<br />
und dadurch zukunftsfähige Wirtschaft in Österreich anerkannt wird, setzt sich DI Helmut Ogulin<br />
ein. Er ist seit Jahrzehnten in führenden Funktionen innerhalb der WKO/WKW tätig. Er ist die starke<br />
Stimme in der Branche und hat durch seinen Einsatz dafür gesorgt, dass die einst wenig beachteten<br />
Entsorgungsdienstleister bedeutende Partner in allen Fragen des Entsorgungs- und Ressourcenmanagements<br />
für Industrie, Gewerbe und Kommunen geworden sind.<br />
Die aktuelle Broschüre für den <strong>Winter</strong>dienst in<br />
Wien wurde in den vergangenen Wochen an die<br />
Mitglieder verschickt. Sollten Sie diese nicht bekommen<br />
haben, wenden Sie sich bitte an das<br />
Büro der Fachgruppe oder besuchen unter<br />
www.dieabfallwirtschaft.eu die Homepage.<br />
GAJUS/FOTOLIA<br />
Sicherheit im Netz<br />
IT-Sicherheit ist heute für<br />
jedes Unternehmen<br />
überlebenswichtig<br />
Die Sicherheit der IT-Systeme, aber auch die Kompetenz<br />
im Umgang damit, ist wesentlich für die moderne,<br />
digitale Wirtschaft. Mit der Aktion „it-safe.at“<br />
bietet die Bundessparte Information und Consulting<br />
(BSIC) in der WKO vor allem kleinen und mittleren<br />
Unternehmen (KMU) sowie Ein-Personen-Unternehmen<br />
(EPU) Hilfestellung.<br />
Angeboten werden Präsentationen, Videos, Leitfäden,<br />
Checklisten, Links und Online-Ratgeber zur<br />
Cyber-Security sowie zum Datenschutz. Dies bietet<br />
Unternehmen wertvolle Informationen und Unterstützung.<br />
So lässt sich IT-Sicherheit und der richtige<br />
Umgang mit Daten im Unternehmen sicherstellen:<br />
■ Online-Ratgeber it-safe<br />
■ Online-Ratgeber Datensicherung<br />
■ EPU-Checkliste<br />
■ Sicherheits-Handbücher<br />
■ News und Tipps im it-safe Blog<br />
Detaillierte Informationen für jedes Thema<br />
erhalten Sie auf www.it-safe.<br />
KOCH<br />
DATENSCHUTZ – ALLES NEU<br />
MACHT DER MAI 20<strong>18</strong><br />
MIT 25.5.20<strong>18</strong> TRETEN NEUE DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN IN KRAFT. VERGESSEN SIE<br />
NICHT, SICH RECHTZEITIG DARAUF VORZUBEREITEN. WIR INFORMIEREN SIE GERNE.<br />
Unter „Datenverarbeitung“ versteht man das Ermitteln,<br />
Erfassen, Speichern, Aufbewahren, Ordnen, Vergleichen,<br />
Vervielfältigen, Verknüpfen, Abfragen, Benutzen, Sperren,<br />
Vernichten und dergleichen von Daten.<br />
Unternehmer, die Daten verarbeiten, müssen überlegen:<br />
■ welche Daten<br />
■ von welchen Personengruppen und<br />
■ für welchen Zweck<br />
verarbeitet werden sollen.<br />
Denn nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes dürfen Daten<br />
nur für festgelegte und eindeutige Zwecke ermittelt werden.<br />
Auch darf die Datenverarbeitung nicht ausufern. Das bedeutet konkret,<br />
sie muss von den rechtlichen Befugnissen des Unternehmers,<br />
das ist in erster Linie die Gewerbeberechtigung, gedeckt sein. Zum<br />
Beispiel dürfen Schneeräumer all jene Kundendaten ermitteln, die<br />
sie benötigen, damit im <strong>Winter</strong> eine rasche und ordnungsgemäße<br />
Schneeräumung möglich ist.<br />
VERPFLICHTENDE ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG<br />
Der Betroffene, dessen Daten ermittelt werden, muss dazu seine<br />
Zustimmungserklärung geben. Er muss genau wissen, welche Daten<br />
für welche Zwecke verarbeitet werden und muss sich durch eine<br />
bewusst abgegebene Erklärung mit der Verarbeitung einverstanden<br />
erklären. Zum Beispiel: „Ich stimme zu, dass folgende meiner persönlichen<br />
Daten, wie z.B. Name, Adresse, etc. zum Zwecke … verarbeitet<br />
werden“. Soll auch eine Übermittlung von Daten an Dritte<br />
von der Zustimmungserklärung (z.B. Generalunternehmer gibt<br />
Aufträge zur Schneeräumung an Subunternehmer weiter) umfasst<br />
sein müssen zusätzlich die zu übermittelnden Datenarten (z.B. der<br />
Name und die Adresse), die Übermittlungsempfänger (Schneeräumunternehmen<br />
XY, Name, Adresse) sowie der Übermittlungszweck<br />
„Schneeräumung Saison <strong>2017</strong>/20<strong>18</strong>“ konkret angeführt sein!<br />
TIPP:<br />
Der Schutz unserer Daten im Netz und Analog<br />
wird immer wichtiger. Daher wird auch der<br />
korrekte Umgang mit unseren Daten im Zuge<br />
elekronischer Verarbeitung immer penibler<br />
geregelt. Bei detailierten Fragen zu diesem<br />
äußerst komplexen Thema sind Sie bei Ihrer<br />
Fachgruppe auf der sicheren Seite.<br />
Der Betroffene, dessen Daten ermittelt werden, muss dazu<br />
seine Zustimmungserklärung geben. Er muss genau wissen,<br />
welche Daten für welche Zwecke verarbeitet werden.<br />
SUSANNE MANAUER<br />
WICHTIG: Es muss auf die Möglichkeit, die Zustimmung jederzeit<br />
zu widerrufen, hingewiesen werden!<br />
Ab 25.5.20<strong>18</strong> sind Verzeichnisse über die Verarbeitung von Daten<br />
zu führen. Das Verzeichnis ist schriftlich zu führen, es kann auch in<br />
einem elektronischen Format (z.B. Excel Liste) geführt werden. Es<br />
sind dann keine Meldungen mehr an das Datenverarbeitungsregister<br />
zu erstatten, auch eine DVR Nummer wird dann nicht mehr benötigt.<br />
Sind schon Datenverarbeitungen im DVR registriert, können<br />
diese als Anhaltspunkt für die Dokumentation dienen. Die Datenschutzbehörde<br />
kann die Vorlage der Verzeichnisse verlangen und<br />
die betreffenden Datenverarbeitungsvorgänge kontrollieren.<br />
Betroffene haben das Recht Auskunft z.B. über die Herkunft ihrer<br />
Daten, die Speicherdauer etc. zu erhalten. Diese Auskunft ist sofort,<br />
längstens aber innerhalb eines Monats, schriftlich zu erteilen. Weiters<br />
haben Betroffene das Recht, dass ihre Daten wieder gelöscht<br />
werden. Daten sind unter anderem dann zu löschen, wenn die personenbezogenen<br />
Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden,<br />
nicht mehr notwendig sind oder der Betroffene seine Einwilligung<br />
zur Datenverarbeitung widerrufen hat. Dem Antrag auf Löschung<br />
ist sofort, längstens aber innerhalb eines Monats zu entsprechen.<br />
Die betroffene Person ist anschließend schriftlich von der Löschung<br />
ihrer Daten zu verständigen.<br />
Weiterführende Informationen unter wko.at/datenschutz<br />
THINKSTOCK
www.dieabfallwirtschaft.eu<br />
www.dieabfallwirtschaft.eu<br />
BESSERE ABSICHERUNG<br />
IM KRANKHEITSFALL<br />
MEHR LEISTUNG, MEHR SICHERHEIT: IM KOMMENDEN JAHR<br />
GIBT ES AUCH FÜR SELBSTÄNDIGE KRANKENGELD.<br />
ALLE ARBEITNEHMER SIND<br />
JETZT GLEICHGESTELLT<br />
MIT DEN BESCHLÜSSEN DES NATIONALRATES VOM 12. OKTOBER HABEN<br />
ARBEITER UND ANGESTELLTE SCHON BALD DIE GLEICHEN RECHTE.<br />
Die Kündigungsfrist, Dienstverhinderungsgründe und die<br />
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zwischen Arbeitern<br />
und Angestellten werden angeglichen.<br />
DARUM GEHT ES IM DETAIL<br />
1. KÜNDIGUNGSFRISTEN<br />
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die<br />
Kündigungsfrist ab 2021 im ersten und zweiten Dienstjahr sechs<br />
Wochen, dann beträgt sie acht Wochen. Bis zum 26. Dienstjahr<br />
steigt sie auf fünf Monate. Gekündigt kann nur zum Quartalsende<br />
werden, außer es ist im Dienstvertrag der 15. oder der Monatsletzte<br />
vereinbart. Dies bedeute für viele Kleinbetriebe eine<br />
große Herausforderung und höhere Kosten. Ausnahmen wird es<br />
für Saisonbetriebe wie den Tourismus oder den Bau geben, die im<br />
Kollektivvertrag anderes vereinbaren können. Abgeschafft wird<br />
mit 1. Jänner 2020 auch die Auflösungsabgabe von 124 Euro, die<br />
Firmen bei Kündigungen zu zahlen haben. Je nach Betriebszugehörigkeit<br />
beträgt die Kündigungsfrist mindestens 6 Wochen,<br />
erhöht sich nach zwei Jahren auf 2 Monate, auf 3 Monate nach<br />
5 Jahren, auf 4 Monate nach 15 Jahren und auf 5 Monate nach<br />
25 Dienstjahren. Zusätzlich kann nach dem Gesetz nur jeweils am<br />
Ende des Kalenderquartals aufgelöst werden, außer man regelt<br />
einzelvertraglich oder im KV eine abweichende Regelung, etwa<br />
Kündigungsmöglichkeit zu jedem 15. und Letzten des Monats.<br />
Auflösungen bis inkl. 31.12.2020 sind noch unter Einhaltung der<br />
„alten“, kurzen Kündigungsfristen möglich.<br />
Eine Sonderregelung wurde für Branchen geschaffen, „in denen<br />
Saisonbetriebe iSd § 53 Abs. 6 ArbVG überwiegen“ – in diesen<br />
können durch KV abweichende Regelungen geschaffen werden.<br />
Die Materialien nennen als Beispiele Tourismusbetriebe und das<br />
Baugewerbe, das Gesetz definiert wie folgt: „Als Saisonbetriebe<br />
gelten Betriebe, die ihrer Art nach nur zu bestimmten Jahreszeiten<br />
arbeiten oder die regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres<br />
erheblich verstärkt arbeiten.“<br />
Welche Branchen von einer Ausnahmeregelung profitieren könnten<br />
wird erst die Zukunft zeigen. Das ist derzeit vom Gesetzgeber<br />
noch nicht genau definiert worden.<br />
2 .<br />
ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKENSTAND<br />
Hier waren die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten<br />
nicht so gravierend wie bei den Kündigungsfristen. Die<br />
Fortzahlung gilt nach einem Jahr schon für acht Wochen, bisher<br />
waren dafür fünf Dienstjahre Voraussetzung. Für Betriebe mit<br />
weniger als zehn Beschäftigten wird der Zuschuss aus der Unfallversicherung<br />
bei der Entgeltfortzahlung auf 75 Prozent erhöht.<br />
Diese Regeln gelten ab 1. Juli 20<strong>18</strong>.<br />
3 . DIENSTVERHINDERUNG<br />
Künftig können auch Arbeiter einen triftigen Dienstverhinderungsgrund<br />
geltend machen, etwa wenn die Ehefrau ins Spital<br />
zu bringen war. Wenn Sie, liebes Mitglied, nähere Fragen und<br />
Auskünfte zu diesem sehr komplexen Thema benötigen, wenden<br />
Sie sich an Ihre Fachgruppe.<br />
THINKSTOCK<br />
Für Unternehmer mit weniger als 25 Beschäftigten gibt es<br />
ab dem 1. Juli 20<strong>18</strong> bei einem Krankenstand von mindestens<br />
43 Tagen ab dem 4. Tag der Krankheit Geld. Ausbezahlt<br />
wird es rückwirkend. Der Nationalrat hat, in einer seiner<br />
letzten Sitzungen, wichtige Verbesserung für Selbstständige<br />
beschlossen: Wer länger als 43 Tage krank ist, erhält das Krankengeld<br />
künftig rückwirkend ab dem vierten Tag ausbezahlt.<br />
Gelten soll das neue Gesetz ab Juli 20<strong>18</strong> für Selbstständige, die<br />
in ihrem Betrieb mitarbeiten und die entweder niemanden oder<br />
weniger als 25 ArbeitnehmerInnen beschäftigen. Denn für EPUs<br />
und Selbständige mit wenigen Mitarbeitern kann eine längere<br />
Erkrankung existenzbedrohend sein. Bisher hatten Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer erst nach 43 Tagen Anspruch auf<br />
Krankengeld.<br />
„Mir ist wichtig, dass erkrankte Unternehmerinnen und Unternehmer,<br />
nicht gleich vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen<br />
dürfen. Es muss daher unser Ziel sein, dass es nicht bei diesem<br />
Schritt bleibt, sondern die soziale Absicherung für Selbstständige<br />
weiter ausgebaut wird“, so Obmann Alexander Dimmi im Gespräch<br />
mit dem BRENNPUNKT. Durch die neue Regelung werden<br />
auch Härtefälle abgemildert.<br />
Selbständige können sich mit dieser Krankengeld-Leistung - wie<br />
Unselbständige - auch im Fall einer längeren Krankheit auf eine<br />
finanzielle Absicherung verlassen.<br />
AUF<br />
EINEN<br />
BLICK:<br />
LEISTUNGEN<br />
■ Statt wie bisher ab dem 43. Tag der Erkrankung,<br />
wird es künftig bereits ab dem 4. Tag<br />
rückwirkend ausbezahlt.<br />
■ Voraussetzung ist eine Krankenstandsdauer<br />
von mindestens 43 Tagen.<br />
■ Man kann das Krankengeld bis zu 20 Wochen<br />
lang beziehen.<br />
Das Krankengeld für Selbständige beträgt aktuell<br />
(Stand <strong>2017</strong>) 29,46 Euro pro Tag. Das<br />
neue Krankengeld ab dem 4. Tag ist eine weitere<br />
Ergänzung zur sozialen Absicherung von<br />
Selbständigen, wie Wochengeld, reduzierte<br />
Mindestbeitragsgrundlagen bei der SVA oder<br />
Leistungen des SVA-Unterstützungsfonds.<br />
IHRE ANLAUFSTELLE IN DER WIRTSCHAFTSKAMMER<br />
FLORIAN WIESER<br />
Mit Mag. Susanne Manauer, Viola<br />
Szecsenyi, BA, Elisabeth Höger und<br />
Asli Okur verfügt das Büro der Fachgruppe<br />
Entsorgungs- und Ressourcenmanagement<br />
über kompetente<br />
Ansprechpartnerinnen vor Ort. Sie<br />
können sich von Montag bis Freitag<br />
mit allen Ihren beruflichen Anliegen<br />
vetrauensvoll an die Expertinnen<br />
in der Wirtschaftskammer<br />
Wien, Fachgruppe Entsorgungs- und<br />
Ressourcenmanagement am Schwarzenbergplatz<br />
14, 1040 Wien, wenden.<br />
Telefon: 01/514 50-3733 DW.
www.dieabfallwirtschaft.eu<br />
www.dieabfallwirtschaft.at<br />
MELDEN SIE SICH GLEICH<br />
ZUM PHÖNIX 20<strong>18</strong> AN<br />
DER ABFALLWIRTSCHAFTSPREIS „PHÖNIX - EINFALL STATT ABFALL“ WIRD 20<strong>18</strong><br />
IM RAHMEN DER ABFALLWIRTSCHAFTSTAGUNG IN SALZBURG VERGEBEN.<br />
IHR<br />
TEAM<br />
FACHGRUPPE<br />
Alexander<br />
Dimmi<br />
TRAGENDE SÄULEN<br />
DER WIRTSCHAFT<br />
EINZELUNTERNEHMER SIND EINE SÄULE DER<br />
WIRTSCHAFT. SIE MACHEN BEREITS MEHR ALS<br />
DIE HÄLFTE ALLER FIRMEN IM LAND AUS.<br />
Der „Phönix“ ist eine Initiative des Lebensministeriums und<br />
des Österreichischen Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV).<br />
Er zeichnet kreative, innovative und praxistaugliche Maßnahmen<br />
oder Ideen aus, die zu einer nachhaltigen Entwicklung<br />
in den Bereichen Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagement<br />
beitragen. Machen Sie mit und bewerben Sie sich um den „Phönix“<br />
und insgesamt 11.000 Euro an Preisgeld! Die Preisverleihung<br />
findet am 17. April 20<strong>18</strong> im Rahmen der Abfallwirtschaftstagung<br />
in Salzburg statt.<br />
ATTRAKTIVE PREISE WARTEN<br />
■ Sonderpreis „Abfallvermeidung“ (mit Unterstützung der ARA AG)<br />
■ Sonderpreis „Zukunft denken – junge Ideen für die Abfallwirtschaft“<br />
(Altersgrenze für EinreicherInnen: 35 Jahre)<br />
Mit diesem Preis werden praxistaugliche, innovative bzw. kreative<br />
Lösungen und Konzepte von abfallwirtschaftlicher Relevanz<br />
ausgezeichnet, die zur Ressourcenschonung und zu einer nachhaltigen<br />
Entwicklung der Abfallwirtschaft beitragen.<br />
Die Einreichungen unterliegen keiner thematischen Einschränkung,<br />
sie können z.B. aus den Gebieten der Technik, der Wis<br />
Wien Energie und die Wiener Tafel wurden von Minister<br />
Andrä Rupprechter beim Phönix 2016 ausgezeichnet.<br />
senschaft, der abfallwirtschaftlichen Praxis sowie auch der<br />
Öffentlichkeitsarbeit stammen. Beurteilungskriterien für alle<br />
eingereichten Projekte sind Praxistauglichkeit, Nachhaltigkeit<br />
und abfallwirtschaftliche Relevanz. Angesprochen sind innovative<br />
Unternehmen aus Gewerbe, Industrie, und Abfallwirtschaft,<br />
Verbände, Vereine, Körperschaften, Gemeinden, GestalterInnen<br />
von Kampagnen und Events (beispielsweise Agenturen), Universitätsinstitute<br />
sowie StudentInnen und AbsolventInnen von<br />
Universitäten und Fachhochschulen, aber auch Schulklassen mit<br />
Projektarbeiten und Privatpersonen. Noch bis zum 16. Februar<br />
20<strong>18</strong> können Sie Ihre Projekte und Ideen einreichen!<br />
KLAUS TITZER , THINKSTOCK<br />
WEINWURM<br />
KOCH<br />
Helmut<br />
Ogulin<br />
Ausschussmitglieder<br />
(in alphabetischer Reihenfolge)<br />
Baron Thomas<br />
Brkovic Stefan, KommR, MBA<br />
Bröckl Manfred<br />
Dimmi Alexander, KommR Dr. MBA,<br />
MPA, Obmann<br />
Fournier Kurt, KommR<br />
Freitag Christian Kurt, KommR, Ing.<br />
Fürnkranz Alois, Dipl.-Ing., MBA<br />
Gantner Christian, KommR, Ing.<br />
Hauer Roland<br />
Havlicek Herbert, Ing., Obmann-Stv.<br />
Hodecek Peter, KommR, Dr., Dipl.-Ing., MBA<br />
Ogulin Helmut, KommR, Dipl.-Ing., MBA,<br />
Obmann-Stv.<br />
Olbrich Reinhard, Dipl.-Ing.<br />
Kooptierte Mitglieder<br />
Bieloch Günter<br />
Heilig Ulrich, KommR<br />
Jungwirth Sabine<br />
Herbert<br />
Havlicek<br />
IMPRESSUM:<br />
Medieninhaber/Herausgeber/Für den Inhalt verantwortlich: Fachgruppe<br />
Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer<br />
Wien, 1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14, Tel.: +43 (0)1 514 50-3733,<br />
E-Mail: dieabfallwirtschaft@wkw.at, Verlagsort: Wien. Link zur<br />
Offenlegung: https://www.wko.at/branchen/w/information-consulting/<br />
entsorgungs-ressourcenmanagement/Offenlegung---Abfall--und-Abwasserwirtschaft.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_<br />
content=offenlegung&utm_campaign=newsletter+<strong>2017</strong>+-<br />
+created%3a+<strong>2017</strong>0926+-+sent%3a+<strong>2017</strong>0929&utm_term=n%2fa,<br />
Chefredaktion: Mag. Susanne Manauer, Viola Szecsenyi, BA,<br />
Redaktion und Layout: Chapter2 Medien GmbH, Annagasse 3a/35, 1010<br />
Wien, Druck: MDH-Media GmbH, Schüttauplatz 22, 1220 Wien.<br />
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für<br />
beide Geschlechter.<br />
WKO<br />
Die Wirtschaftskammer Wien bietet speziell für EPUs eine Reihe von Serviceleistungen<br />
und ausgewählten Informationen zu unterschiedlichen<br />
interessenpolitischen Schwerpunkten an und sorgt dadurch für einen<br />
fundierten sowie sicheren Einstieg in die Selbständigkeit.<br />
In den Räumen des Forum [EPU KMU] der Wirtschaftskammer Wien in der<br />
Operngasse 27, 1040 Wien finden regelmäßig Vorträge, Schulung, Informationsabende<br />
usw. statt.<br />
Es gibt auch regelmäßige Jour Fix-Abende, wo sich EPUs zwanglos treffen<br />
können, sich über ihre Erfahrungen austauschen oder im besten Fall sogar<br />
einen Kooperationspartner finden können. Nutzen Sie die Gelegenheit um<br />
Kontakte zu knüpfen auf dem EPU-Marktplatz!<br />
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR EIN-PERSONEN-UNTERNEHMEN<br />
Wir haben die wichtigsten Informationen für Ein-Personen-Unternehmen für<br />
Sie in folgende Themenbereiche gegliedert.<br />
■ Soziale Absicherung<br />
■ Finanzierung und Förderung<br />
■ Steuern<br />
■ Mein(e) erste(r) MitarbeiterIn<br />
■ Netzwerke und Kooperationen<br />
■ Veranstaltungen<br />
Die detaillierten Informationen zu diesen und weiteren Themen bzw.<br />
Veranstaltungen finden Sie auf der Website des Forum [EPU KMU]:<br />
wko.at/wien/epu<br />
KONTAKT:<br />
wko[forum]wien, 4., Operngasse 17-21/5. Stock<br />
IOANNIS KOUNADEAS
GENAUE REGELUNG FÜR<br />
FALLWEISE BESCHÄFTIGTE<br />
UM UNTERNEHMER VOR UNLIEBSAMEN ÜBERRASCHUNGEN ZU SCHÜTZEN, GIBT<br />
ES GENAUE RICHTLINIEN FÜR ATYPISCHE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE.<br />
THINKSTOCK<br />
Eine fallweise Beschäftigung liegt vor, wenn Personen in unregelmäßiger<br />
Folge tageweise beim selben Dienstgeber (DG)<br />
beschäftigt werden und wenn die Beschäftigung für eine kürzere<br />
Zeit als eine Woche vereinbart ist. Liegen die Voraussetzungen<br />
für eine fallweise Beschäftigung vor, ist nach Ansicht des Hauptverbands<br />
jeder Tag als eigenständiges Dienstverhältnis zu betrachten.<br />
Für die Beurteilung der Geringfügigkeit hat in diesem Fall keine<br />
Zusammenrechnung der Entgelte der mehreren fallweisen Beschäftigungen<br />
zu erfolgen. Aus Sicht des Dienstgebers ist jedes Beschäftigungsverhältnis,<br />
also jeder Beschäftigungstag, geringfügig<br />
abzurechnen, wenn das Entgelt pro Kalendertag die monatliche<br />
Geringfügigkeitsgrenze (GFG) von derzeit € 425,70 nicht übersteigt.<br />
Liegt das Entgelt unter der GFG, ist eine Abrechnung als<br />
vollversicherter Dienstnehmer (DN) unzulässig. Auch wenn dies DN<br />
und DG einvernehmlich beabsichtigen. Nach Auslegung des Hauptverbandes<br />
bedeutet fallweise Beschäftigung, dass die Termine „von<br />
Einsatz zu Einsatz“ vereinbart werden.<br />
Wir möchten Ihnen hier anhand eines fiktiven Beispiels aus dem<br />
Alltag, wie es jederzeit auch in Ihrem Betrieb vorkommen kann,<br />
zeigen worum es geht: Der Dienstnehmer ist am 5., 10. und 27.8.<br />
fallweise beschäftigt (Entgelt jeweils E 200). Die genauen Einsatztage<br />
werden nicht im Vorhinein vereinbart, sondern kurzfristig<br />
festgelegt. Jeder Beschäftigungstag ist geringfügig abzurechnen,<br />
da die monatliche GFG pro Beschäftigungstag nicht überschritten<br />
wird. Wird allerdings im Vorfeld vereinbart, dass der Dienstnehmer<br />
beispielsweise im August <strong>2017</strong> am 3., 7., 10., 13., 21. und 27.8.<br />
tätig wird, geht der Hauptverband von einer durchlaufenden Beschäftigung<br />
vom 3.8. – 27.8. aus. Das gesamte laufende Entgelt für<br />
das befristete Dienstverhältnis ist für die Beurteilung der Geringfügigkeit<br />
heranzuziehen. Wird die GFG insgesamt überschritten, liegt<br />
im ganzen Zeitraum Vollversicherung vor. Wird die GFG insgesamt<br />
nicht überschritten, ist der DN geringfügig abzurechnen. Die Voraussetzungen<br />
für das Vorliegen der fallweisen Beschäftigung sind<br />
bei einer GPLA anhand von Vereinbarungen nachzuweisen. Wird im<br />
Rahmen einer GPLA eine durchlaufende Beschäftigung festgestellt,<br />
drohen Nachzahlungen für die Vollversicherung, wenn die GFG insgesamt<br />
überschritten wird. Risikoloser ist es, wenn die monatliche<br />
GFG „vorsorglich“ eingehalten werden kann.<br />
ENTRICHTUNG DER DIENSTGEBERABGABE<br />
Der Dienstgeber hat die Dienstgeberabgabe in Höhe von 16,4% zu<br />
entrichten, wenn der Dienstgeber im Kalendermonat zumindest 2<br />
geringfügig Beschäftigte hat und die Summe der monatlichen Beitragsgrundlagen<br />
der geringfügig Beschäftigten den Grenzwert von<br />
€ 638,54 (<strong>2017</strong>) übersteigt. Wird der Grenzwert nicht überschritten,<br />
kann sich der Dienstgeber diese Kosten ersparen.<br />
■ Bei der Prüfung des Grenzwerts, ob die Dienstgeberabgabe anfällt,<br />
ist tägliche Höchstbeitragsgrundlage von € 166 zu beachten.<br />
■ Bemessungsgrundlage Dienstgeberabgabe: Für die Berechnung<br />
der Höhe der Dienstgeberabgabe ist nach dem Hauptverband die<br />
Summe der tatsächlichen monatlichen Entgelte auch über der<br />
Höchstbeitragsgrundlage (einschließlich Sonderzahlungen) heranzuziehen.<br />
■ Beitragsgrundlage UV (1,3%): Begrenzt mit Höchstbeitragsgrundlage<br />
€ 166 täglich.<br />
■ Zusätzlich ist ab dem 2. Beschäftigungstag der BMSVG-Beitrag<br />
von 1,53% zu entrichten.<br />
MEHRERE GERINGFÜGIGE FALLWEISE BESCHÄFTIGUNGEN<br />
Der Dienstnehmer ist in der Pensions- und Krankenversicherung<br />
pflichtversichert, wenn er in einem Kalendermonat zwei oder mehrere<br />
geringfügige Beschäftigungen hat deren Beitragsgrundlagen<br />
die monatliche GFG übersteigen. Dabei ist die tägliche Höchstbeitragsgrundlage<br />
von € 166 zu beachten. Der Dienstnehmer ist ab<br />
Beginn des ersten Tages der fallweisen geringfügigen Beschäftigung<br />
bis zum Ende des Kalendermonats kranken- und pensionsversichert.<br />
Der DN ist am 5., 10. und 27.8. fallweise beschäftigt<br />
(Entgelt jeweils Euro 200). Da die<br />
Beitragsgrundlagen insgesamt über der monatlichen<br />
GFG liegen (Euro 166 x 3), ist der DN<br />
BEISPIEL:<br />
in KV und PV pflichtversichert. Der Versicherungsschutz<br />
beginnt am 5.8. und endet am 31.8. Im<br />
Gegensatz zur Vollversicherung an einzelnen Tagen ist<br />
hier ein Versicherungsschutz in der Kranken- und Pensionsversicherung<br />
für einen gewissen Zeitraum gegeben.<br />
Nach der neuen Rechtslage besteht in diesen Fällen zwar<br />
kein Arbeitslosenversicherungsschutz. Es ist zu beachten,<br />
dass auch eine Vollversicherung bloß an einzelnen<br />
Tagen (wie nach der früheren Rechtslage) die Erfüllung<br />
der erforderlichen Anwartschaft in der Arbeitslosenversicherung<br />
deutlich erschwerte. Der DN erhält von<br />
der GKK den Pauschalbeitrag von 14,12% (+ 0,5% AK-<br />
Umlage) im Folgejahr vorgeschrieben. Der DN kann sich<br />
auch im Vorhinein bei der GKK melden und die Beiträge<br />
im Voraus entrichten, wenn seine Beitragsgrundlagen<br />
voraussichtlich die GFG übersteigen werden. Damit ist<br />
Versicherungsschutz ab Beitragsentrichtung gegeben.
AKTUELLES AUS DEM<br />
WIRTSCHAFTSPARLAMENT<br />
www.dieabfallwirtschaft.eu<br />
HIER ERFAHREN SIE, WAS IHRE INTERESSENSVERTRETER GERADE IM WIRTSCHAFTS-<br />
PARLAMENT UMSETZEN BZW. FÜR SIE ERREICHEN WOLLEN.<br />
Gerechtigkeit<br />
Steuerfreibetrag muss<br />
angeglichen werden<br />
DIE VERSICHERUNGSLÖSUNG<br />
FÜR DIE MASCHINEN<br />
IHRER BRANCHE<br />
All in One Kanal- und Entsorgungstechnik Versicherung<br />
DAS PROBLEM:<br />
Hohe Reparaturkosten nach Beschädigungen und Defekten sowie die Folgen des Ausfalles der<br />
Geräte für die Dauer der Reparatur.<br />
UNSERE LÖSUNG:<br />
mit der All-in-One-Kanaltechnikversicherung können die Reparaturkosten für eine Vielzahl von<br />
realistischen Schadenszenarien und den daraus resultierenden Ausfall abgesichert werden.<br />
Mietverträge<br />
Weg mit der<br />
Vertragsgebühr<br />
Die Mietvertragsgebühr ist seit dem 11. Novembver endgültig<br />
Geschichte. Ihre Abschaffung war zwar bereits am 12. Oktober<br />
bei der letzten Parlamentssitzung vor der Wahl mit den<br />
Stimmen von SPÖ, FPÖ und Neos, wenige Tage später dann<br />
im Bundesrat auch von den Grünen beschlossen worden. Gebühr<br />
aus der Zeit Maria Theresias. Die Gebühr in der Höhe<br />
von einem Prozent der dreifachen Jahresmiete musste seit<br />
ihrer Einführung unter Maria Theresia beim Abschluss eines<br />
Mietvertrags bezahlt werden, in den allermeisten Fällen vom<br />
Mieter. Spannend dürfte aber noch das weitere Schicksal der<br />
Gebühr auf Gewerbemietverträge werden. Auch hier ist es<br />
laut Maklern üblich, die Gebühr zur Gänze von den Mietern<br />
bezahlen zu lassen. Wegen der Ungleichbehandlung von<br />
Wohn- und Gewerbemietern wurde hier in der jüngsten Sitzung<br />
des Wirtschaftsparlaments ein entsprechenden Antrag<br />
auf Angleichung eingebracht. Dass hier das letzte Wort vielleicht<br />
vom Verfassungsgerichtshof gesprochen werden wird,<br />
ist im Bereich des Möglichen. Wir halten Sie, liebe Leserinnen<br />
und Leser aber auf dem Laufenden.<br />
THINKSTOCK<br />
Ein weiteres wichtiges Thema im Wirtschaftsparlament war<br />
ein Antrag den Steuerfreibetrag von Selbstständigen an den<br />
jener der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugleichen.<br />
Österreich ist ein Land der Klein- und Mittelbetriebe.<br />
Denn Mittlerweilen werden 42% aller neuen Arbeitsplätze<br />
durch Neugründungen und Start-ups geschaffen. Umso<br />
wichtiger ist es, Gründerinnen und Gründern zu zeigen, dass<br />
es keinerlei Ungerechtigkeiten gibt und so die Zukunft der<br />
Wirtschaft positiv mitgestaltet werden kann. Daher sollten<br />
gerade die Klein- und Mittelbetriebe unterstützt werden.<br />
Besonders die Ungleichbehandlung von Klein- und Mittelbetrieben<br />
sowie von EPUs gegenüber unselbständig Beschäftigten<br />
beim Steuerfreibetrag ist nicht nachvollziehbar. Derzeit<br />
beträgt dieser für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />
jährlich 12.000 Euro, für Selbstständige jährlich 11.000 Euro.<br />
Die Angleichung des Steuerfreibetrags für Selbstständige an<br />
den von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss vorgenommen<br />
werden.<br />
THINKSTOCK<br />
z.B. sind das<br />
Bedienungsfehler<br />
Ungeschicklichkeit<br />
Einbruchdiebstahl<br />
IHRE VORTEILE:<br />
Unfallschäden,<br />
böswillige Sachbeschädigung<br />
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit<br />
Sie versichern den Wert den Sie tatsächlich bezahlt haben<br />
Sie können bei Schäden bis 20.000 EUR sofort mit der Reparatur beginnen<br />
Sie bekommen finanzielle Hilfe wenn „was“ passiert<br />
branchennahe Versicherungslösung<br />
unbürokratische Abwicklung von Schadenfällen<br />
BEDIENUNGSFEHLER:<br />
WENN DIE MASCHINE`IN DA WERKSTATT IS…<br />
…weil infolge fehlerhafter Bedienung durch Ihren Mitarbeiter<br />
der Druck im Spülschlauch zu hoch ist und<br />
dadurch der Schlauch oder Spülknopf eine Beschädigung<br />
erleiden, so ist das vom Versicherungsschutz umfasst.<br />
NÄHERE INFORMATIONEN<br />
UND ERHALTEN SIE UNTER<br />
Telefon: 02236/869400<br />
E-Mail: kanaltechnik@gpvm.at
Schöne<br />
Feiertage...<br />
…und ein gutes neues Jahr!<br />
THINKSTOCK, KOCH, WKO, WEINWURM