Heizkostenabrechnung
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die Kosten trennt (€ 1.890,– sonstige Heizkosten<br />
und € 810,– sonstige Warmwaserkosten) ergeben<br />
die Teilbeträge pro m 2 (0,63 €/m 2 und 0,27 €/m 2 )<br />
in Summe wieder 0,9 €/m 2 .<br />
Eine Trennung und Zuordnung der Energiekosten<br />
zu Heizung einerseits und Warmwasser andererseits<br />
ist durch Messung oder Ermittlung nicht<br />
möglich; mangels anderslautender einstimmiger<br />
Vereinbarung wird daher getrennt in € 29.400,–<br />
Energiekosten für Heizung (70% der Gesamtenergiekosten)<br />
und € 12.600,– Energiekosten für<br />
Warmwasser (30% der Gesamtenergiekosten).<br />
2. Aufteilung der Energiekosten für Heizung:<br />
mangels anderslautender einstimmiger Vereinbarung<br />
wird der gesetzliche Verteilungsschlüssel<br />
angewandt: Die Energiekosten für Heizung<br />
(€ 29.400,–) werden verteilt zu 65% (€ 19.110,–)<br />
nach dem gemessenen Verbrauch, zu 35%<br />
(€ 10.290,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.<br />
3. Aufteilung der Energiekosten für Warmwasser:<br />
mangels anderslautender einstimmiger Vereinbarung<br />
wird der gesetzliche Verteilungsschlüssel<br />
angewandt: Die Energiekosten für Warmwasser<br />
(€ 12.600,–) werden verteilt zu 65% (€ 8.190,–)<br />
nach dem gemessenen Verbrauch, zu 35%<br />
(€ 4.410,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.<br />
4. Zusammenfassung: Verteilt werden<br />
a) verbrauchsunabhängig (nach beheizbarer<br />
Nutzfläche):<br />
➨ alle sonstigen Kosten (= € 2.700,–)<br />
➨ 35% der Energiekosten für Heizung<br />
(= € 10.290,–)<br />
➨ 35% der Energiekosten für Warmwasser<br />
(= € 4.410,–)<br />
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