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Heizkostenabrechnung

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die Kosten trennt (€ 1.890,– sonstige Heizkosten<br />

und € 810,– sonstige Warmwaserkosten) ergeben<br />

die Teilbeträge pro m 2 (0,63 €/m 2 und 0,27 €/m 2 )<br />

in Summe wieder 0,9 €/m 2 .<br />

Eine Trennung und Zuordnung der Energiekosten<br />

zu Heizung einerseits und Warmwasser andererseits<br />

ist durch Messung oder Ermittlung nicht<br />

möglich; mangels anderslautender einstimmiger<br />

Vereinbarung wird daher getrennt in € 29.400,–<br />

Energiekosten für Heizung (70% der Gesamtenergiekosten)<br />

und € 12.600,– Energiekosten für<br />

Warmwasser (30% der Gesamtenergiekosten).<br />

2. Aufteilung der Energiekosten für Heizung:<br />

mangels anderslautender einstimmiger Vereinbarung<br />

wird der gesetzliche Verteilungsschlüssel<br />

angewandt: Die Energiekosten für Heizung<br />

(€ 29.400,–) werden verteilt zu 65% (€ 19.110,–)<br />

nach dem gemessenen Verbrauch, zu 35%<br />

(€ 10.290,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.<br />

3. Aufteilung der Energiekosten für Warmwasser:<br />

mangels anderslautender einstimmiger Vereinbarung<br />

wird der gesetzliche Verteilungsschlüssel<br />

angewandt: Die Energiekosten für Warmwasser<br />

(€ 12.600,–) werden verteilt zu 65% (€ 8.190,–)<br />

nach dem gemessenen Verbrauch, zu 35%<br />

(€ 4.410,–) nach der beheizbaren Nutzfläche.<br />

4. Zusammenfassung: Verteilt werden<br />

a) verbrauchsunabhängig (nach beheizbarer<br />

Nutzfläche):<br />

➨ alle sonstigen Kosten (= € 2.700,–)<br />

➨ 35% der Energiekosten für Heizung<br />

(= € 10.290,–)<br />

➨ 35% der Energiekosten für Warmwasser<br />

(= € 4.410,–)<br />

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