Jugend
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IntegratIve BerufsausBIldung<br />
und ÜBerBetrIeBlIche IntegratIve<br />
BerufsausBIldung<br />
Kammer für arbeiter und angestellte für steiermark<br />
stand: Jänner 2011<br />
AK Infoservice<br />
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4 AK Infoservice
Was bedeutet „integrative Berufsausbildung“ (IBA)?<br />
die integrative Berufsausbildung ist eine Berufsausbildung für benachteiligte<br />
oder behinderte Personen mit dem Ziel eines beruflichen abschlusses<br />
und der eingliederung in das Berufsleben. In der integrativen Berufsausbildung<br />
kann man uneingeschränkt jedem lehrberuf seiner Wahl nachgehen.<br />
es gibt zwei varianten der integrativen Berufsausbildung:<br />
Verlängerung der Lehrzeit<br />
am Beginn oder im laufe des lehrverhältnisses kann im lehrvertrag eine<br />
längere als die festgesetzte lehrzeit vereinbart werden.<br />
so kann z. B. der lehrberuf „restaurantfachmann/frau“ in vier statt drei<br />
Jahren erlernt werden. eine verlängerbare lehrzeit ist also für jene Personen<br />
gut geeignet, bei denen angenommen werden kann, dass sie zwar<br />
vielleicht länger für die lehrausbildung brauchen, grundsätzlich aber in<br />
der lage sind, einen lehrabschluss zu schaffen.<br />
Teilqualifikation<br />
es wird ein ausbildungsvertrag über bestimmte teile des Berufsbildes des<br />
lehrberufes, allenfalls fertigkeiten und Kenntnisse aus verwandten lehrberufen<br />
abgeschlossen.<br />
Beispielsweise werden aus dem Berufsbild tischlerei folgende fertigkeiten<br />
erlernt:<br />
Messen, anreißen, hobeln, sägen, Bohren, schleifen, schlitzen, Zinken,<br />
dübeln, furnieren, Zusammenbauen von Werkstücken, Oberflächenbehandlung<br />
usw.<br />
eine teilqualifikation ist dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Person<br />
die lehrabschlussprüfung auch mit verlängerung nicht schaffen wird, jedoch<br />
teile eines oder mehrerer lehrberufe sehr wohl erlernt werden können.<br />
Tipp: die ausbildungsvorschriften findet man unter<br />
http://www.bmwfj.gv.at (suchwort lehrberufe von a–Z)<br />
AK Infoservice<br />
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Wie lange dauert die IBA?<br />
Verlängerte Lehrzeit<br />
das lehrverhältnis kann um ein Jahr, in ausnahmefällen um höchstens<br />
zwei Jahre verlängert werden, sofern dies für die erreichung der lehrabschlussprüfung<br />
notwendig ist.<br />
Teilqualifizierung<br />
die ausbildungsdauer wird in einem ausbildungsvertrag festgelegt und<br />
kann zwischen einem und drei Jahren dauern.<br />
Welche Personen können eine IBA absolvieren?<br />
es kommen Personen in Betracht, die das arbeitsmarktservice nicht in ein<br />
reguläres lehrverhältnis vermitteln konnte und auf die eine der folgenden<br />
voraussetzungen zutrifft:<br />
n Personen mit sonderpädagogischem förderbedarf am ende der Pflichtschule,<br />
die zumindest teilweise nach dem lehrplan einer sonderschule<br />
unterrichtet wurden,<br />
n Personen ohne hauptschulabschluss bzw. mit negativem hauptschulabschluss,<br />
n behinderte Menschen im sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes<br />
bzw. landesbehindertengesetzes oder<br />
n Personen, bei denen aufgrund persönlicher gründe angenommen werden<br />
muss, dass für sie keine lehrstelle gefunden werden kann (z. B. sozial<br />
benachteiligte Personen, bei denen aufgrund einer Berufsorientierungsmaßnahme<br />
feststeht, dass sie eine lehrausbildung voraussichtlich ohne<br />
besondere unterstützung nicht schaffen).<br />
6 AK Infoservice
Wie wird die IBA abgeschlossen?<br />
Verlängerte Lehrzeit:<br />
mit einer lehrabschlussprüfung<br />
Teilqualifikation:<br />
durch eine abschlussprüfung<br />
Zur feststellung der erworbenen Qualifikationen erfolgt am ende der ausbildungszeit,<br />
frühestens jedoch 12 Wochen vor dem vereinbarten ausbildungsende<br />
eine abschlussprüfung. die abschlussprüfung findet im<br />
lehrbetrieb oder in einer sonst geeigneten einrichtung statt. ein/e experte/in<br />
des jeweiligen Berufsbereiches sowie ein Mitglied der Berufsausbildungsassistenz<br />
führen die abschlussprüfung durch. dabei ist anhand der<br />
vereinbarten ausbildungsinhalte festzustellen, welche fertigkeiten und<br />
Kenntnisse erworben wurden.<br />
Was sind Berufsausbildungsassistent/innen (BAS) und<br />
welche Aufgaben haben sie?<br />
Bas haben im rahmen des integrativen ausbildungsverhältnisses eine<br />
verpflichtende begleitende und unterstützende funktion im Betrieb oder<br />
in der ausbildungseinrichtung.<br />
Aufgaben der BAS:<br />
n festlegung der ausbildungsziele, der ausbildungsinhalte, der ausbildungsdauer<br />
(mit dem lehrling, den erziehungsberechtigten, den lehrberechtigten<br />
bzw. ausbildungsverantwortlichen oder den ausbildungseinrichtungen<br />
unter einbeziehung der Berufsschule)<br />
n festlegung der form der einbindung in die Berufsschule unter Berücksichtigung<br />
der persönlichen fähigkeiten und Bedürfnisse (mit den Beteiligten<br />
der ausbildung)<br />
n Begleitung und unterstützung der <strong>Jugend</strong>lichen (Beitrag zur lösung<br />
von sozialpädagogischen, psychologischen und didaktischen Problemen<br />
mit den Beteiligten der ausbildung)<br />
AK Infoservice<br />
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n Beratung bei einem ausbildungswechsel<br />
n für <strong>Jugend</strong>liche in einer teilqualifizierung: durchführung der abschlussprüfung<br />
zusammen mit einem/r experten/in des Berufsbereiches<br />
Muss man im Rahmen einer IBA auch die<br />
Berufsschule besuchen?<br />
Verlängerte Lehrzeit:<br />
es besteht uneingeschränkte Berufsschulpflicht.<br />
Teilqualifikation:<br />
es besteht das recht bzw. die Pflicht zum Berufsschulbesuch nach Maßgabe<br />
der im ausbildungsvertrag festgelegten ausbildungsinhalte, -ziele,<br />
-dauer.<br />
Kann man einen Ausbildungswechsel vornehmen?<br />
Befindest du dich in einer regulären lehre, in einer ausbildung mit verlängerter<br />
lehrzeit oder teilqualifizierung, ist ein Wechsel in eine jeweils andere<br />
dieser ausbildungen möglich. dies bedarf einer vereinbarung zwischen<br />
dem/der lehrberechtigten und dem lehrling und muss im einvernehmen<br />
mit der Bas sowie der zuständigen Berufsschule erfolgen. Im einvernehmen<br />
mit der Bas sind die noch erforderlichen ausbildungsinhalte und die<br />
ausbildungsdauer festzulegen.<br />
Wechselt man die ausbildung beim selben lehrberechtigten, beginnt die<br />
Probezeit nicht von neuem zu laufen.<br />
der Wechsel der ausbildung hat durch den abschluss eines neuen lehrvertrages<br />
bzw. ausbildungsvertrages zu erfolgen. solltest du von einer<br />
regulären lehre zur verlängerten lehrzeit oder umgekehrt wechseln, kann<br />
dies auch durch Änderung des lehrvertrages erfolgen.<br />
8 AK Infoservice
Wie werden die Ausbildungszeiten bei einem Wechsel<br />
angerechnet?<br />
Wenn du von einer regulären lehre in eine teilqualifikation wechselst, sind<br />
die vor dem Wechsel zurückgelegten ausbildungszeiten anzurechnen.<br />
solltest du von einer teilqualifizierung in eine reguläre oder verlängerte<br />
ausbildung wechseln, wird unter folgenden voraussetzungen zumindest<br />
das erste lehrjahr angerechnet:<br />
n die abschlussprüfung für die teilqualifizierung wurde erfolgreich durchgeführt.<br />
n das lehrziel der ersten Klasse der Berufsschule wurde erreicht.<br />
höhere anrechnungen nach einem Wechsel und damit geringere restliche<br />
ausbildungszeiten können in den lehr- oder ausbildungsverträgen durch<br />
vereinbarungen zwischen Betrieb (einrichtung), <strong>Jugend</strong>lichen bzw. deren<br />
eltern im einvernehmen mit den Bas festgelegt werden.<br />
Gibt es für IBA-Lehrlinge verkürzte Arbeitszeiten?<br />
Bei behinderten Menschen im sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes<br />
bzw. landesbehindertengesetzes kann bei vorliegen gesundheitlicher<br />
gründe sowohl bei verlängerter lehrzeit als auch bei teilqualifikation<br />
eine reduktion der regulären täglichen und wöchentlichen arbeitszeit<br />
vereinbart werden.<br />
Verlängerte Lehrzeit:<br />
das ausmaß der reduzierten arbeitszeit wird an die lehrzeit angehängt,<br />
die gesamtdauer darf jedoch die zulässige dauer (verlängerung um ein<br />
Jahr, höchstens um zwei Jahre) nicht übersteigen.<br />
Teilqualifikation:<br />
eine reduktion um bis zur hälfte der normalarbeitszeit ist zulässig, wobei<br />
sich die Mindestdauer von einem Jahr im ausmaß der reduktion verlängert.<br />
die gesamtdauer darf jedoch drei Jahre nicht übersteigen.<br />
AK Infoservice<br />
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Welche Entlohnung steht dir während der<br />
Ausbildung zu?<br />
grundsätzlich steht bei einer ausbildung in einem lehrbetrieb die lehrlingsentschädigung<br />
des jeweiligen lehrberufes zu.<br />
einige Kollektivverträge enthalten jedoch besondere regelungen für Personen<br />
in der integrativen Berufsausbildung, wie z. B. der Kollektivvertrag<br />
für angestellte im handel oder der Kollektivvertrag der Metallindustrie.<br />
Tipp: die aK-<strong>Jugend</strong> sagt dir gerne, welcher Kollektivvertrag gilt und<br />
wie hoch deine lehrlingsentschädigung sein muss.<br />
Wie sind IBA-Lehrlinge versichert?<br />
sie sind wie lehrlinge unfall-, kranken- und pensionsversichert. du erwirbst<br />
auch anspruch auf arbeitslosengeld, wenn eine anwartschaft von<br />
26 Wochen erreicht wird.<br />
10 AK Infoservice
Überbetriebliche integrative Berufsausbildung<br />
Was ist die überbetriebliche integrative Berufsausbildung?<br />
<strong>Jugend</strong>liche, auf die die genannten voraussetzungen zutreffen, die selbst<br />
keinen lehrplatz finden und eine ausbildung in anspruch nehmen wollen,<br />
müssen sich bei der regionalen geschäftsstelle des aMs melden. Kann<br />
vom aMs kein lehrplatz in einem Betrieb vermittelt werden, kann die<br />
überbetriebliche integrative ausbildung in einer ausbildungseinrichtung<br />
vorgeschlagen werden.<br />
Was sind Ausbildungseinrichtungen?<br />
ausbildungseinrichtungen verfügen wie Betriebe über die notwendigen<br />
einrichtungen (z. B. Maschinen) und sonstigen voraussetzungen,<br />
um in verschiedenen lehrberufen ausbilden zu dürfen. Über die ausbildungseinrichtung<br />
werden auch Praktika in Betrieben gemacht,<br />
oder es wird die praktische ausbildung in Partnerbetrieben absolviert.<br />
In der steiermark wurden die Bildungsträger bfi und <strong>Jugend</strong> am Werk<br />
steiermark mit der überbetrieblichen integrativen Berufsausbildung beauftragt.<br />
Werden Lehrverträge abgeschlossen?<br />
es wird ein ausbildungsvertrag zwischen der ausbildungseinrichtung und<br />
dem ausbildungsteilnehmer abgeschlossen. die ausbildungsverträge<br />
sind lehrverträgen sehr ähnlich. sie werden auch bei der lehrlingsstelle<br />
eingetragen, d. h. protokolliert. Ist der ausbildungsteilnehmer minderjährig,<br />
müssen auch die eltern unterschreiben.<br />
Wird die überbetriebliche integrative Berufsausbildung als IBA-Lehre<br />
gewertet?<br />
die ausbildung in einer ausbildungseinrichtung ist einer integrativen<br />
Berufsausbildung im Betrieb gleichgestellt. es gelten dieselben Bestimmungen<br />
wie für die IBa in Betrieben. auch bei der überbetrieblichen integrativen<br />
Berufsausbildung wirst du von BerufsausbildungsassistentInnen<br />
begleitet. es kann ein Wechsel von ausbildungseinrichtung zu Betrieb<br />
und von Betrieb zu ausbildungseinrichtung stattfinden. Im selben<br />
lehrberuf werden alle ausbildungszeiten angerechnet. Bei verwandten<br />
lehrberufen wird ein teil der ausbildungszeit angerechnet.<br />
AK Infoservice<br />
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das ausmaß dieser anrechnung ist in der lehrberufsliste festgelegt. die<br />
ausbildung schließt gleich wie die ausbildung in einem Betrieb bei verlängerter<br />
lehrzeit mit der ablegung der lehrabschlussprüfung und bei der<br />
ausbildung in einer teilqualifikation mit einer abschlussprüfung ab.<br />
Welche Vorschriften gelten für die Ausbildung?<br />
die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, das vorschriften enthält,<br />
wie die ausbildung ablaufen muss, kommen mit ein paar ausnahmen<br />
zur anwendung. die regelungen zur außerordentlichen auflösung,<br />
zur lehrlingsentschädigung, zur entgeltfortzahlung im Krankenstand und<br />
zur Weiterverwendungszeit gelten nicht. es muss nach den vorschriften<br />
der ausbildungsordnung des entsprechenden lehrberufes ausgebildet<br />
werden.<br />
Gibt es Schutzvorschriften?<br />
für minderjährige ausbildungsteilnehmerInnen bis zur vollendung des 18.<br />
lebensjahres gilt das Kinder- und <strong>Jugend</strong>lichenbeschäftigungsgesetz,<br />
das <strong>Jugend</strong>liche besonders schützt. dieses gesetz verbietet z. B. Überstundenarbeit<br />
und lässt sonntags-, feiertags- und nachtarbeit nur mit<br />
besonderen regelungen in bestimmten gewerben (z. B. gastgewerbe) zu.<br />
Besteht Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung?<br />
es besteht kein anspruch auf eine lehrlingsentschädigung<br />
nach dem Kollektivvertrag. die ausbildungsteilnehmerInnen erhalten<br />
aber eine ausbildungsentschädigung in höhe von<br />
E 240,– netto in den ersten beiden ausbildungsjahren und E 555,– netto<br />
ab dem dritten ausbildungsjahr.<br />
Besteht Anspruch auf Urlaub?<br />
da es sich bei der ausbildung um kein arbeitsverhältnis handelt, besteht<br />
kein anspruch auf urlaub. es wird aber eine erholungszeit im ausmaß von<br />
25 arbeitstagen jährlich gewährt.<br />
Wird die ausbildungseinrichtung z. B. über Weihnachten geschlossen,<br />
wird diese Zeit von den 25 arbeitstagen abgezogen. die restliche Zeit<br />
kann nach vereinbarung mit der ausbildungseinrichtung konsumiert werden.<br />
12 AK Infoservice
Besteht Berufsschulpflicht?<br />
alle ausbildungsteilnehmerInnen müssen die Berufsschule besuchen. es<br />
gelten dieselben Bestimmungen wie bei einer regulären integrativen Berufsausbildung:<br />
Verlängerte Lehrzeit:<br />
es besteht uneingeschränkte Berufsschulpflicht.<br />
Teilqualifikation:<br />
es besteht das recht bzw. die Pflicht zum Berufsschulbesuch nach Maßgabe<br />
der im ausbildungsvertrag festgelegten ausbildungsinhalte, -ziele,<br />
-dauer.<br />
Bei einer unterbringung im Internat der Berufsschule werden die Internatskosten<br />
vom aMs übernommen.<br />
Besteht Anspruch auf die Weiterverwendungszeit?<br />
auf eine Behaltezeit im erlernten Beruf nach ablauf der ausbildungszeit<br />
besteht kein anspruch.<br />
Wie bist du versichert?<br />
du bist wie lehrlinge unfall-, kranken- und pensionsversichert. du erwirbst<br />
auch anspruch auf arbeitslosengeld, wenn eine anwartschaft von<br />
26 Wochen erreicht wird.<br />
Wann endet das Ausbildungsverhältnis?<br />
das ausbildungsverhältnis endet mit ablauf der vereinbarten ausbildungszeit.<br />
Wird die lehrabschlussprüfung oder abschlussprüfung vor ablauf der<br />
vereinbarten ausbildungszeit positiv abgelegt, endet das ausbildungsverhältnis<br />
mit ablauf der Woche, in der die Prüfung bestanden wurde.<br />
Tipp: sämtliche Broschüren zum thema lehrlinge findest du unter<br />
www.akstmk.at<br />
AK Infoservice<br />
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Berufsausbildungsassistenz (BAS) Steiermark<br />
für Lehrlinge in Betrieben<br />
Lebenshilfe Graz und Umgebung, Voitsberg<br />
Graz, Graz-Umgebung, Voitsberg, Deutschlandsberg, Leibnitz, Radkersburg,<br />
niesenbergergasse 37/3, 8020 graz<br />
tel.: 0316/71 92 46 - 0<br />
alpha nova BetriebsgmbH<br />
Graz und Graz-Umgebung,<br />
Plüddemanngasse 67 b, 8010 graz<br />
tel.: 0316/20 75 04-21<br />
bas@alphanova.at<br />
Chance B Gleisdorf<br />
Feldbach, Fürstenfeld, Hartberg, Weiz,<br />
Businesspark 6, 8200 gleisdorf<br />
tel.: 0 31 12/4911-2114<br />
berufsausbildungsassistenz@chanceb.at<br />
BBRZ Österreich<br />
Bruck, Leoben und Mürzzuschlag,<br />
Wiener straße 60, 8605 Kapfenberg<br />
dr. gerlinde Böhm<br />
Mobil: 0664/85 42 757<br />
gerlinde.boehm@bbrz.at<br />
Lebenshilfe Bezirk Judenburg GmbH<br />
Knittelfeld, Judenburg, Murau,<br />
Bundesstraße 66, 8740 Zeltweg<br />
tel.: 0 35 77/758-262<br />
bas@lebenshilfe-judenburg.at<br />
Lebenshilfe Ennstal<br />
Liezen, fronleichnamsweg 15, 8940 liezen<br />
tel.: 0 36 12/26126-13<br />
bas@lebenshilfe-ennstal.at<br />
AK Infoservice<br />
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AMS-Geschäftsstellen Steiermark<br />
Arbeitsmarktservice Steiermark, Landesgeschäftsstelle<br />
Babenbergerstraße 33, 8021 graz, tel. 0316/7081-0<br />
AMS Bad Aussee<br />
Bahnhofstraße 237, 8990 Bad aussee, tel. 0 36 22/52 3 15-0<br />
AMS Bruck/Mur<br />
grazer straße 15, 8600 Bruck/Mur, tel. 0 38 62/51 5 01-0<br />
AMS Deutschlandsberg<br />
rathausgasse 5, 8530 deutschlandsberg, tel. 0 34 62/2947-0<br />
AMS Feldbach<br />
schillerstraße 7, 8330 feldbach, tel. 0 31 52/4388-0<br />
AMS Fürstenfeld<br />
commendegasse 5, 8280 fürstenfeld, tel. 0 33 82/52 4 24-0<br />
AMS Gleisdorf<br />
Bahnhofstraße 11, 8200 gleisdorf, tel. 0 31 12/2577-0<br />
AMS Graz<br />
niesenbergergasse 67 u. 69, 8020 graz, tel. 0316/7080-0<br />
AMS Gröbming<br />
hauptstraße 381, 8962 gröbming, tel. 0 36 85/22 1 37-0<br />
AMS Hartberg<br />
grünfeldgasse 1, 8230 hartberg, tel. 0 33 32/62 6 02-0<br />
AMS Judenburg<br />
hauptplatz 2, 8750 Judenburg, tel. 0 35 72/82 1 01-0<br />
16 AK Infoservice
AMS Knittelfeld<br />
hans-resel-gasse 17, 8720 Knittelfeld, tel. 0 35 12/82 5 91-0<br />
AMS Leibnitz<br />
Bahnhofstraße 21, 8430 leibnitz, tel. 0 34 52/82 0 25-0<br />
AMS Leoben<br />
vordernberger straße 10, 8700 leoben, tel. 0 38 42/43 5 45-0<br />
AMS Liezen<br />
hauptstraße 36, 8940 liezen, tel. 0 36 12/22 6 81-0<br />
AMS Murau<br />
schillerplatz 9, 8850 Murau, tel. 0 35 32/2175-0<br />
AMS Mureck<br />
siebenbrunnweg 2, 8480 Mureck, tel. 0 34 72/2143-0<br />
AMS Mürzzuschlag<br />
grazer straße 5, 8680 Mürzzuschlag, tel. 0 38 52/2180-0<br />
AMS Voitsberg<br />
stadtpark 1, 8570 voitsberg, tel. 0 31 42/21 7 37-0<br />
AMS Weiz<br />
hans-Klöpfer-gasse 6, 8160 Weiz, tel. 0 31 72/2374-0<br />
AK Infoservice<br />
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Berufsförderungsinstitut Steiermark (bfi)<br />
Bildungszentrum Fürstenfeld<br />
8280 fürstenfeld, Burgenlandstraße 15a,<br />
tel. 05 7270-dW 3200<br />
Bildungszentrum Graz Mitte<br />
8020 graz, Mariengasse 24, tel. 05 7270-dW 2251<br />
Bildungszentrum Hartberg<br />
8230 hartberg, Weidenstraße 3, tel. 05 7270-dW 3100<br />
Bildungszentrum Köflach<br />
8580 Köflach, alter rathausplatz 1,<br />
tel. 05 7270 dW 7200<br />
Bildungszentrum Murau<br />
8850 Murau, Bahnhofviertel 1, tel. 05 7270-dW 6300<br />
<strong>Jugend</strong> am Werk Steiermark GmbH (JaW)<br />
Ausbildungszentrum Graz<br />
8053 graz, straßganger straße 291, tel. 050/7900 2100<br />
8053 graz, Kärntner straße 131, tel. 050/7900 2133<br />
Ausbildungszentrum Liezen<br />
8940 liezen, döllacherstraße 24, tel. 0 36 12/22 4 62<br />
Ausbildungszentrum Mürzzuschlag<br />
8680 Mürzzuschlag, Obere Bahngasse 13, tel. 050/7900 5110<br />
8680 Mürzzuschlag, grüne Insel 2, tel. 050/7900 5143<br />
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