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IntegratIve BerufsausBIldung<br />

und ÜBerBetrIeBlIche IntegratIve<br />

BerufsausBIldung<br />

Kammer für arbeiter und angestellte für steiermark<br />

stand: Jänner 2011<br />

AK Infoservice<br />

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4 AK Infoservice


Was bedeutet „integrative Berufsausbildung“ (IBA)?<br />

die integrative Berufsausbildung ist eine Berufsausbildung für benachteiligte<br />

oder behinderte Personen mit dem Ziel eines beruflichen abschlusses<br />

und der eingliederung in das Berufsleben. In der integrativen Berufsausbildung<br />

kann man uneingeschränkt jedem lehrberuf seiner Wahl nachgehen.<br />

es gibt zwei varianten der integrativen Berufsausbildung:<br />

Verlängerung der Lehrzeit<br />

am Beginn oder im laufe des lehrverhältnisses kann im lehrvertrag eine<br />

längere als die festgesetzte lehrzeit vereinbart werden.<br />

so kann z. B. der lehrberuf „restaurantfachmann/frau“ in vier statt drei<br />

Jahren erlernt werden. eine verlängerbare lehrzeit ist also für jene Personen<br />

gut geeignet, bei denen angenommen werden kann, dass sie zwar<br />

vielleicht länger für die lehrausbildung brauchen, grundsätzlich aber in<br />

der lage sind, einen lehrabschluss zu schaffen.<br />

Teilqualifikation<br />

es wird ein ausbildungsvertrag über bestimmte teile des Berufsbildes des<br />

lehrberufes, allenfalls fertigkeiten und Kenntnisse aus verwandten lehrberufen<br />

abgeschlossen.<br />

Beispielsweise werden aus dem Berufsbild tischlerei folgende fertigkeiten<br />

erlernt:<br />

Messen, anreißen, hobeln, sägen, Bohren, schleifen, schlitzen, Zinken,<br />

dübeln, furnieren, Zusammenbauen von Werkstücken, Oberflächenbehandlung<br />

usw.<br />

eine teilqualifikation ist dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Person<br />

die lehrabschlussprüfung auch mit verlängerung nicht schaffen wird, jedoch<br />

teile eines oder mehrerer lehrberufe sehr wohl erlernt werden können.<br />

Tipp: die ausbildungsvorschriften findet man unter<br />

http://www.bmwfj.gv.at (suchwort lehrberufe von a–Z)<br />

AK Infoservice<br />

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Wie lange dauert die IBA?<br />

Verlängerte Lehrzeit<br />

das lehrverhältnis kann um ein Jahr, in ausnahmefällen um höchstens<br />

zwei Jahre verlängert werden, sofern dies für die erreichung der lehrabschlussprüfung<br />

notwendig ist.<br />

Teilqualifizierung<br />

die ausbildungsdauer wird in einem ausbildungsvertrag festgelegt und<br />

kann zwischen einem und drei Jahren dauern.<br />

Welche Personen können eine IBA absolvieren?<br />

es kommen Personen in Betracht, die das arbeitsmarktservice nicht in ein<br />

reguläres lehrverhältnis vermitteln konnte und auf die eine der folgenden<br />

voraussetzungen zutrifft:<br />

n Personen mit sonderpädagogischem förderbedarf am ende der Pflichtschule,<br />

die zumindest teilweise nach dem lehrplan einer sonderschule<br />

unterrichtet wurden,<br />

n Personen ohne hauptschulabschluss bzw. mit negativem hauptschulabschluss,<br />

n behinderte Menschen im sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes<br />

bzw. landesbehindertengesetzes oder<br />

n Personen, bei denen aufgrund persönlicher gründe angenommen werden<br />

muss, dass für sie keine lehrstelle gefunden werden kann (z. B. sozial<br />

benachteiligte Personen, bei denen aufgrund einer Berufsorientierungsmaßnahme<br />

feststeht, dass sie eine lehrausbildung voraussichtlich ohne<br />

besondere unterstützung nicht schaffen).<br />

6 AK Infoservice


Wie wird die IBA abgeschlossen?<br />

Verlängerte Lehrzeit:<br />

mit einer lehrabschlussprüfung<br />

Teilqualifikation:<br />

durch eine abschlussprüfung<br />

Zur feststellung der erworbenen Qualifikationen erfolgt am ende der ausbildungszeit,<br />

frühestens jedoch 12 Wochen vor dem vereinbarten ausbildungsende<br />

eine abschlussprüfung. die abschlussprüfung findet im<br />

lehrbetrieb oder in einer sonst geeigneten einrichtung statt. ein/e experte/in<br />

des jeweiligen Berufsbereiches sowie ein Mitglied der Berufsausbildungsassistenz<br />

führen die abschlussprüfung durch. dabei ist anhand der<br />

vereinbarten ausbildungsinhalte festzustellen, welche fertigkeiten und<br />

Kenntnisse erworben wurden.<br />

Was sind Berufsausbildungsassistent/innen (BAS) und<br />

welche Aufgaben haben sie?<br />

Bas haben im rahmen des integrativen ausbildungsverhältnisses eine<br />

verpflichtende begleitende und unterstützende funktion im Betrieb oder<br />

in der ausbildungseinrichtung.<br />

Aufgaben der BAS:<br />

n festlegung der ausbildungsziele, der ausbildungsinhalte, der ausbildungsdauer<br />

(mit dem lehrling, den erziehungsberechtigten, den lehrberechtigten<br />

bzw. ausbildungsverantwortlichen oder den ausbildungseinrichtungen<br />

unter einbeziehung der Berufsschule)<br />

n festlegung der form der einbindung in die Berufsschule unter Berücksichtigung<br />

der persönlichen fähigkeiten und Bedürfnisse (mit den Beteiligten<br />

der ausbildung)<br />

n Begleitung und unterstützung der <strong>Jugend</strong>lichen (Beitrag zur lösung<br />

von sozialpädagogischen, psychologischen und didaktischen Problemen<br />

mit den Beteiligten der ausbildung)<br />

AK Infoservice<br />

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n Beratung bei einem ausbildungswechsel<br />

n für <strong>Jugend</strong>liche in einer teilqualifizierung: durchführung der abschlussprüfung<br />

zusammen mit einem/r experten/in des Berufsbereiches<br />

Muss man im Rahmen einer IBA auch die<br />

Berufsschule besuchen?<br />

Verlängerte Lehrzeit:<br />

es besteht uneingeschränkte Berufsschulpflicht.<br />

Teilqualifikation:<br />

es besteht das recht bzw. die Pflicht zum Berufsschulbesuch nach Maßgabe<br />

der im ausbildungsvertrag festgelegten ausbildungsinhalte, -ziele,<br />

-dauer.<br />

Kann man einen Ausbildungswechsel vornehmen?<br />

Befindest du dich in einer regulären lehre, in einer ausbildung mit verlängerter<br />

lehrzeit oder teilqualifizierung, ist ein Wechsel in eine jeweils andere<br />

dieser ausbildungen möglich. dies bedarf einer vereinbarung zwischen<br />

dem/der lehrberechtigten und dem lehrling und muss im einvernehmen<br />

mit der Bas sowie der zuständigen Berufsschule erfolgen. Im einvernehmen<br />

mit der Bas sind die noch erforderlichen ausbildungsinhalte und die<br />

ausbildungsdauer festzulegen.<br />

Wechselt man die ausbildung beim selben lehrberechtigten, beginnt die<br />

Probezeit nicht von neuem zu laufen.<br />

der Wechsel der ausbildung hat durch den abschluss eines neuen lehrvertrages<br />

bzw. ausbildungsvertrages zu erfolgen. solltest du von einer<br />

regulären lehre zur verlängerten lehrzeit oder umgekehrt wechseln, kann<br />

dies auch durch Änderung des lehrvertrages erfolgen.<br />

8 AK Infoservice


Wie werden die Ausbildungszeiten bei einem Wechsel<br />

angerechnet?<br />

Wenn du von einer regulären lehre in eine teilqualifikation wechselst, sind<br />

die vor dem Wechsel zurückgelegten ausbildungszeiten anzurechnen.<br />

solltest du von einer teilqualifizierung in eine reguläre oder verlängerte<br />

ausbildung wechseln, wird unter folgenden voraussetzungen zumindest<br />

das erste lehrjahr angerechnet:<br />

n die abschlussprüfung für die teilqualifizierung wurde erfolgreich durchgeführt.<br />

n das lehrziel der ersten Klasse der Berufsschule wurde erreicht.<br />

höhere anrechnungen nach einem Wechsel und damit geringere restliche<br />

ausbildungszeiten können in den lehr- oder ausbildungsverträgen durch<br />

vereinbarungen zwischen Betrieb (einrichtung), <strong>Jugend</strong>lichen bzw. deren<br />

eltern im einvernehmen mit den Bas festgelegt werden.<br />

Gibt es für IBA-Lehrlinge verkürzte Arbeitszeiten?<br />

Bei behinderten Menschen im sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes<br />

bzw. landesbehindertengesetzes kann bei vorliegen gesundheitlicher<br />

gründe sowohl bei verlängerter lehrzeit als auch bei teilqualifikation<br />

eine reduktion der regulären täglichen und wöchentlichen arbeitszeit<br />

vereinbart werden.<br />

Verlängerte Lehrzeit:<br />

das ausmaß der reduzierten arbeitszeit wird an die lehrzeit angehängt,<br />

die gesamtdauer darf jedoch die zulässige dauer (verlängerung um ein<br />

Jahr, höchstens um zwei Jahre) nicht übersteigen.<br />

Teilqualifikation:<br />

eine reduktion um bis zur hälfte der normalarbeitszeit ist zulässig, wobei<br />

sich die Mindestdauer von einem Jahr im ausmaß der reduktion verlängert.<br />

die gesamtdauer darf jedoch drei Jahre nicht übersteigen.<br />

AK Infoservice<br />

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Welche Entlohnung steht dir während der<br />

Ausbildung zu?<br />

grundsätzlich steht bei einer ausbildung in einem lehrbetrieb die lehrlingsentschädigung<br />

des jeweiligen lehrberufes zu.<br />

einige Kollektivverträge enthalten jedoch besondere regelungen für Personen<br />

in der integrativen Berufsausbildung, wie z. B. der Kollektivvertrag<br />

für angestellte im handel oder der Kollektivvertrag der Metallindustrie.<br />

Tipp: die aK-<strong>Jugend</strong> sagt dir gerne, welcher Kollektivvertrag gilt und<br />

wie hoch deine lehrlingsentschädigung sein muss.<br />

Wie sind IBA-Lehrlinge versichert?<br />

sie sind wie lehrlinge unfall-, kranken- und pensionsversichert. du erwirbst<br />

auch anspruch auf arbeitslosengeld, wenn eine anwartschaft von<br />

26 Wochen erreicht wird.<br />

10 AK Infoservice


Überbetriebliche integrative Berufsausbildung<br />

Was ist die überbetriebliche integrative Berufsausbildung?<br />

<strong>Jugend</strong>liche, auf die die genannten voraussetzungen zutreffen, die selbst<br />

keinen lehrplatz finden und eine ausbildung in anspruch nehmen wollen,<br />

müssen sich bei der regionalen geschäftsstelle des aMs melden. Kann<br />

vom aMs kein lehrplatz in einem Betrieb vermittelt werden, kann die<br />

überbetriebliche integrative ausbildung in einer ausbildungseinrichtung<br />

vorgeschlagen werden.<br />

Was sind Ausbildungseinrichtungen?<br />

ausbildungseinrichtungen verfügen wie Betriebe über die notwendigen<br />

einrichtungen (z. B. Maschinen) und sonstigen voraussetzungen,<br />

um in verschiedenen lehrberufen ausbilden zu dürfen. Über die ausbildungseinrichtung<br />

werden auch Praktika in Betrieben gemacht,<br />

oder es wird die praktische ausbildung in Partnerbetrieben absolviert.<br />

In der steiermark wurden die Bildungsträger bfi und <strong>Jugend</strong> am Werk<br />

steiermark mit der überbetrieblichen integrativen Berufsausbildung beauftragt.<br />

Werden Lehrverträge abgeschlossen?<br />

es wird ein ausbildungsvertrag zwischen der ausbildungseinrichtung und<br />

dem ausbildungsteilnehmer abgeschlossen. die ausbildungsverträge<br />

sind lehrverträgen sehr ähnlich. sie werden auch bei der lehrlingsstelle<br />

eingetragen, d. h. protokolliert. Ist der ausbildungsteilnehmer minderjährig,<br />

müssen auch die eltern unterschreiben.<br />

Wird die überbetriebliche integrative Berufsausbildung als IBA-Lehre<br />

gewertet?<br />

die ausbildung in einer ausbildungseinrichtung ist einer integrativen<br />

Berufsausbildung im Betrieb gleichgestellt. es gelten dieselben Bestimmungen<br />

wie für die IBa in Betrieben. auch bei der überbetrieblichen integrativen<br />

Berufsausbildung wirst du von BerufsausbildungsassistentInnen<br />

begleitet. es kann ein Wechsel von ausbildungseinrichtung zu Betrieb<br />

und von Betrieb zu ausbildungseinrichtung stattfinden. Im selben<br />

lehrberuf werden alle ausbildungszeiten angerechnet. Bei verwandten<br />

lehrberufen wird ein teil der ausbildungszeit angerechnet.<br />

AK Infoservice<br />

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das ausmaß dieser anrechnung ist in der lehrberufsliste festgelegt. die<br />

ausbildung schließt gleich wie die ausbildung in einem Betrieb bei verlängerter<br />

lehrzeit mit der ablegung der lehrabschlussprüfung und bei der<br />

ausbildung in einer teilqualifikation mit einer abschlussprüfung ab.<br />

Welche Vorschriften gelten für die Ausbildung?<br />

die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, das vorschriften enthält,<br />

wie die ausbildung ablaufen muss, kommen mit ein paar ausnahmen<br />

zur anwendung. die regelungen zur außerordentlichen auflösung,<br />

zur lehrlingsentschädigung, zur entgeltfortzahlung im Krankenstand und<br />

zur Weiterverwendungszeit gelten nicht. es muss nach den vorschriften<br />

der ausbildungsordnung des entsprechenden lehrberufes ausgebildet<br />

werden.<br />

Gibt es Schutzvorschriften?<br />

für minderjährige ausbildungsteilnehmerInnen bis zur vollendung des 18.<br />

lebensjahres gilt das Kinder- und <strong>Jugend</strong>lichenbeschäftigungsgesetz,<br />

das <strong>Jugend</strong>liche besonders schützt. dieses gesetz verbietet z. B. Überstundenarbeit<br />

und lässt sonntags-, feiertags- und nachtarbeit nur mit<br />

besonderen regelungen in bestimmten gewerben (z. B. gastgewerbe) zu.<br />

Besteht Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung?<br />

es besteht kein anspruch auf eine lehrlingsentschädigung<br />

nach dem Kollektivvertrag. die ausbildungsteilnehmerInnen erhalten<br />

aber eine ausbildungsentschädigung in höhe von<br />

E 240,– netto in den ersten beiden ausbildungsjahren und E 555,– netto<br />

ab dem dritten ausbildungsjahr.<br />

Besteht Anspruch auf Urlaub?<br />

da es sich bei der ausbildung um kein arbeitsverhältnis handelt, besteht<br />

kein anspruch auf urlaub. es wird aber eine erholungszeit im ausmaß von<br />

25 arbeitstagen jährlich gewährt.<br />

Wird die ausbildungseinrichtung z. B. über Weihnachten geschlossen,<br />

wird diese Zeit von den 25 arbeitstagen abgezogen. die restliche Zeit<br />

kann nach vereinbarung mit der ausbildungseinrichtung konsumiert werden.<br />

12 AK Infoservice


Besteht Berufsschulpflicht?<br />

alle ausbildungsteilnehmerInnen müssen die Berufsschule besuchen. es<br />

gelten dieselben Bestimmungen wie bei einer regulären integrativen Berufsausbildung:<br />

Verlängerte Lehrzeit:<br />

es besteht uneingeschränkte Berufsschulpflicht.<br />

Teilqualifikation:<br />

es besteht das recht bzw. die Pflicht zum Berufsschulbesuch nach Maßgabe<br />

der im ausbildungsvertrag festgelegten ausbildungsinhalte, -ziele,<br />

-dauer.<br />

Bei einer unterbringung im Internat der Berufsschule werden die Internatskosten<br />

vom aMs übernommen.<br />

Besteht Anspruch auf die Weiterverwendungszeit?<br />

auf eine Behaltezeit im erlernten Beruf nach ablauf der ausbildungszeit<br />

besteht kein anspruch.<br />

Wie bist du versichert?<br />

du bist wie lehrlinge unfall-, kranken- und pensionsversichert. du erwirbst<br />

auch anspruch auf arbeitslosengeld, wenn eine anwartschaft von<br />

26 Wochen erreicht wird.<br />

Wann endet das Ausbildungsverhältnis?<br />

das ausbildungsverhältnis endet mit ablauf der vereinbarten ausbildungszeit.<br />

Wird die lehrabschlussprüfung oder abschlussprüfung vor ablauf der<br />

vereinbarten ausbildungszeit positiv abgelegt, endet das ausbildungsverhältnis<br />

mit ablauf der Woche, in der die Prüfung bestanden wurde.<br />

Tipp: sämtliche Broschüren zum thema lehrlinge findest du unter<br />

www.akstmk.at<br />

AK Infoservice<br />

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14 AK Infoservice


Berufsausbildungsassistenz (BAS) Steiermark<br />

für Lehrlinge in Betrieben<br />

Lebenshilfe Graz und Umgebung, Voitsberg<br />

Graz, Graz-Umgebung, Voitsberg, Deutschlandsberg, Leibnitz, Radkersburg,<br />

niesenbergergasse 37/3, 8020 graz<br />

tel.: 0316/71 92 46 - 0<br />

alpha nova BetriebsgmbH<br />

Graz und Graz-Umgebung,<br />

Plüddemanngasse 67 b, 8010 graz<br />

tel.: 0316/20 75 04-21<br />

bas@alphanova.at<br />

Chance B Gleisdorf<br />

Feldbach, Fürstenfeld, Hartberg, Weiz,<br />

Businesspark 6, 8200 gleisdorf<br />

tel.: 0 31 12/4911-2114<br />

berufsausbildungsassistenz@chanceb.at<br />

BBRZ Österreich<br />

Bruck, Leoben und Mürzzuschlag,<br />

Wiener straße 60, 8605 Kapfenberg<br />

dr. gerlinde Böhm<br />

Mobil: 0664/85 42 757<br />

gerlinde.boehm@bbrz.at<br />

Lebenshilfe Bezirk Judenburg GmbH<br />

Knittelfeld, Judenburg, Murau,<br />

Bundesstraße 66, 8740 Zeltweg<br />

tel.: 0 35 77/758-262<br />

bas@lebenshilfe-judenburg.at<br />

Lebenshilfe Ennstal<br />

Liezen, fronleichnamsweg 15, 8940 liezen<br />

tel.: 0 36 12/26126-13<br />

bas@lebenshilfe-ennstal.at<br />

AK Infoservice<br />

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AMS-Geschäftsstellen Steiermark<br />

Arbeitsmarktservice Steiermark, Landesgeschäftsstelle<br />

Babenbergerstraße 33, 8021 graz, tel. 0316/7081-0<br />

AMS Bad Aussee<br />

Bahnhofstraße 237, 8990 Bad aussee, tel. 0 36 22/52 3 15-0<br />

AMS Bruck/Mur<br />

grazer straße 15, 8600 Bruck/Mur, tel. 0 38 62/51 5 01-0<br />

AMS Deutschlandsberg<br />

rathausgasse 5, 8530 deutschlandsberg, tel. 0 34 62/2947-0<br />

AMS Feldbach<br />

schillerstraße 7, 8330 feldbach, tel. 0 31 52/4388-0<br />

AMS Fürstenfeld<br />

commendegasse 5, 8280 fürstenfeld, tel. 0 33 82/52 4 24-0<br />

AMS Gleisdorf<br />

Bahnhofstraße 11, 8200 gleisdorf, tel. 0 31 12/2577-0<br />

AMS Graz<br />

niesenbergergasse 67 u. 69, 8020 graz, tel. 0316/7080-0<br />

AMS Gröbming<br />

hauptstraße 381, 8962 gröbming, tel. 0 36 85/22 1 37-0<br />

AMS Hartberg<br />

grünfeldgasse 1, 8230 hartberg, tel. 0 33 32/62 6 02-0<br />

AMS Judenburg<br />

hauptplatz 2, 8750 Judenburg, tel. 0 35 72/82 1 01-0<br />

16 AK Infoservice


AMS Knittelfeld<br />

hans-resel-gasse 17, 8720 Knittelfeld, tel. 0 35 12/82 5 91-0<br />

AMS Leibnitz<br />

Bahnhofstraße 21, 8430 leibnitz, tel. 0 34 52/82 0 25-0<br />

AMS Leoben<br />

vordernberger straße 10, 8700 leoben, tel. 0 38 42/43 5 45-0<br />

AMS Liezen<br />

hauptstraße 36, 8940 liezen, tel. 0 36 12/22 6 81-0<br />

AMS Murau<br />

schillerplatz 9, 8850 Murau, tel. 0 35 32/2175-0<br />

AMS Mureck<br />

siebenbrunnweg 2, 8480 Mureck, tel. 0 34 72/2143-0<br />

AMS Mürzzuschlag<br />

grazer straße 5, 8680 Mürzzuschlag, tel. 0 38 52/2180-0<br />

AMS Voitsberg<br />

stadtpark 1, 8570 voitsberg, tel. 0 31 42/21 7 37-0<br />

AMS Weiz<br />

hans-Klöpfer-gasse 6, 8160 Weiz, tel. 0 31 72/2374-0<br />

AK Infoservice<br />

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Berufsförderungsinstitut Steiermark (bfi)<br />

Bildungszentrum Fürstenfeld<br />

8280 fürstenfeld, Burgenlandstraße 15a,<br />

tel. 05 7270-dW 3200<br />

Bildungszentrum Graz Mitte<br />

8020 graz, Mariengasse 24, tel. 05 7270-dW 2251<br />

Bildungszentrum Hartberg<br />

8230 hartberg, Weidenstraße 3, tel. 05 7270-dW 3100<br />

Bildungszentrum Köflach<br />

8580 Köflach, alter rathausplatz 1,<br />

tel. 05 7270 dW 7200<br />

Bildungszentrum Murau<br />

8850 Murau, Bahnhofviertel 1, tel. 05 7270-dW 6300<br />

<strong>Jugend</strong> am Werk Steiermark GmbH (JaW)<br />

Ausbildungszentrum Graz<br />

8053 graz, straßganger straße 291, tel. 050/7900 2100<br />

8053 graz, Kärntner straße 131, tel. 050/7900 2133<br />

Ausbildungszentrum Liezen<br />

8940 liezen, döllacherstraße 24, tel. 0 36 12/22 4 62<br />

Ausbildungszentrum Mürzzuschlag<br />

8680 Mürzzuschlag, Obere Bahngasse 13, tel. 050/7900 5110<br />

8680 Mürzzuschlag, grüne Insel 2, tel. 050/7900 5143<br />

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