Bedingungen
Bedingungen
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Versicherungsbedingungen<br />
und Bonusprogramm<br />
GOLD-KARTE
2 | | 3<br />
Sehr geehrte Karteninhaberin,<br />
sehr geehrter Karteninhaber,<br />
die nachfolgenden Versicherungsbedingungen<br />
sind wichtige Unterlagen für Sie. Sie sollen Ihnen<br />
verständlich machen, wie der Versicherungsschutz<br />
gestaltet ist und was von Ihnen beachtet werden<br />
muss, damit Sie im Fall des Falles in den Genuss der<br />
Versicherungsleistungen kommen. Bitte bewahren<br />
Sie dieses Dokument sehr sorgfältig auf.<br />
Ihr Versicherungsschutz ist Bestandteil eines<br />
Gruppenversicherungsvertrages zwischen der<br />
TARGOBANK AG & Co. KGaA und der Chartis<br />
Europe S.A., Direktion für Deutschland, Speicherstraße<br />
55, 60327 Frankfurt am Main (nachfolgend:<br />
Versicherer). Schenken Sie bitte insbesondere den<br />
unter Teil A: Allgemeine Versicherungsbedingungen<br />
aufgeführten Regelungen Ihre Aufmerksamkeit,<br />
um eventuellen Missverständnissen über Ihren Versicherungsschutz<br />
vorzubeugen.<br />
Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance-<br />
und Versicherungsleistungen:<br />
ROLAND Assistance GmbH<br />
(nachfolgend ROLAND Assistance)<br />
Postfach 21 09 60<br />
50533 Köln<br />
Für Sie als versicherten Karteninhaber ist die<br />
ROLAND Assistance direkter Ansprechpartner für<br />
alle Anfragen zur Geltendmachung von Assistance-<br />
Leistungen und Versicherungsansprüchen.<br />
Der Versicherer erklärt, dass er sich in jeder<br />
Form gegenüber der ROLAND Assistance abgegebene<br />
Erklärungen zurechnen lässt.<br />
Bitte stimmen Sie die Erbringung der Leistungen<br />
vorab mit der ganzjährig – 24 Stunden am Tag –<br />
erreichbaren Notrufzentrale unter der Telefon-<br />
nummer: +49 221 - 82 77 98 20 ab! Ihre Rechte<br />
und Pflichten sind überall dort geregelt, wo sich<br />
der Text direkt an „Sie“, den „Karteninhaber“, den<br />
„Inhaber einer gültigen Gold-Karte“ und „Inhaber<br />
einer entsprechend gültigen Zusatzkarte“, an die<br />
„begünstigte Person“ oder an die „versicherte<br />
Person“ wendet.<br />
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen<br />
Ihnen viel Freude mit Ihrer TARGOBANK<br />
Kreditkarte!
4 | Inhalt Allgemeine Versicherungsinformationen | 5<br />
Inhaltsverzeichnis Allgemeine Versicherungsinformationen<br />
nach § 1<br />
der VVG-Informationspflichtenverordnung<br />
5 Allgemeine Versicherungsinformationen<br />
7 Teil A: Einkauf-Schutz-Versicherung<br />
Verbraucherinformationen<br />
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die<br />
Einkauf-Schutz-Versicherung der TARGOBANK<br />
Gold-Karte<br />
13 Teil B: Gold-Bonusprogramm<br />
Teilnahmebedingungen zum Gold-Bonusprogramm<br />
16 Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />
1 Informationen zum Versicherer<br />
Sitz der Chartis Europe S.A., Direktion für Deutschland, ist Frankfurt am Main,<br />
Speicherstraße 55 (D-60327 Frankfurt am Main).<br />
Die Handelsregisternummer ist HRB 31 302 am Registergericht Frankfurt<br />
am Main.<br />
Hauptsitz der Gesellschaft ist Paris unter der Rechtsform S.A. (Société Ano-<br />
nyme/Aktiengesellschaft).<br />
Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigter<br />
Chartis Europe S.A., Direktion für Deutschland, Speicherstraße 55,<br />
D-60327 Frankfurt am Main<br />
Hauptbevollmächtigter: Michael W. Dehm<br />
Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Abschluss von Unfall- und Schaden-<br />
versicherungen.<br />
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn.<br />
2 Wesentliche Merkmale der abgeschlossenen Versicherungsleistungen<br />
Sachversicherungen<br />
Einkauf-Schutz-Versicherung<br />
Chartis erstattet der versicherten Person im Falle von Raub oder Einbruchdiebstahl<br />
der gekauften und versicherten Waren den Kaufpreis zurück.<br />
Die genauen Definitionen, Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlüsse zu<br />
den o. g. Leistungen entnehmen Sie bitte den folgenden <strong>Bedingungen</strong>.<br />
3 Gesamtpreis der Versicherung und Kosten<br />
Für in Kredit- oder Kundenkarten inkludierte Versicherungsleistungen fallen<br />
keine separaten Versicherungsprämien an.<br />
4 Zahlung, Erfüllung und Zahlungsweise der Prämie<br />
Für in Kredit- oder Kundenkarten inkludierte Versicherungsleistungen entfallen<br />
diese Regelungen.<br />
5 Beginn des Versicherungsschutzes<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erwerb bzw. der zur Verfügungstellung<br />
der Kunden- bzw. Kreditkarte, in die die hier genannten Versicherungsleistungen<br />
inkludiert sind.<br />
Davon abweichende Regelungen (z. B. Aktivierung des Versicherungs-<br />
schutzes durch Karteneinsatz) sind ggf. im Teil C hinterlegt.<br />
6 Ihr Widerrufsrecht<br />
Ein separates Widerrufsrecht für die in den Kunden- bzw. Kreditkarten enthaltenen<br />
Versicherungsleistungen entfällt. Es gelten die entsprechenden<br />
Regelungen der jeweiligen Kunden- bzw. Kreditkarte.<br />
7 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung<br />
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem zwischen dem Versicherungsnehmer<br />
und uns abgeschlossenen Vertrag. Sollten sich am Deckungsumfang<br />
gemäß dieser Versicherungsbedingungen Änderungen ergeben, werden Sie<br />
darüber vom Versicherungsnehmer informiert.
6 | Teil A: Einkauf-Schutz-Versicherung | 7<br />
8 Gerichtsstand und anwendbares Recht<br />
Für gegen uns gerichtete Klagen bezüglich der Versicherungsleistungen<br />
bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem<br />
unserer für den zwischen dem Versicherungsnehmer und uns geschlossenen<br />
Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch<br />
das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz<br />
oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />
Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag<br />
gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz<br />
oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts<br />
zuständig ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige<br />
Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.<br />
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb Deutschlands oder ist<br />
Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />
nicht bekannt, ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag und der Versicherungsvermittlung<br />
das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk wir<br />
unseren Sitz haben.<br />
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.<br />
9 Vertragssprache<br />
Die Kommunikation erfolgt ausnahmslos in deutscher Sprache.<br />
10 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde<br />
Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an<br />
Chartis.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde<br />
einzuschalten:<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
Sektor Versicherungsaufsicht<br />
Postfach 1308, 53003 Bonn<br />
Hiervon unberührt bleibt Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.<br />
11 Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) –<br />
Datenschutzklausel<br />
Sie willigen ein, dass wir im erforderlichen Umfang Daten zur Beurteilung<br />
des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung<br />
der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der<br />
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) übermitteln.<br />
Sie willigen ferner ein, dass die Versicherer Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags-,<br />
und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und<br />
an die für Sie zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen<br />
Durchführung Ihrer Versicherungsangelegenheiten dient.<br />
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt<br />
werden; an den Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es<br />
zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und<br />
jederzeit widerrufbar willigen Sie ferner ein, dass der/die Vermittler Ihre<br />
allgemeinen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die<br />
Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen<br />
darf/dürfen.<br />
Vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung konnten Sie Kenntnis nehmen,<br />
und haben es als Teil dieser Versicherungsbedingungen erhalten.<br />
Teil A: Einkauf-Schutz-<br />
Versicherung<br />
Verbraucherinformationen<br />
Ihr Versicherer für die Einkauf-Schutz-Versicherung ist die Chartis Europe S.A.,<br />
Direktion für Deutschland. Der Versicherer hat seinen Sitz in Frankfurt am Main,<br />
Deutschland.<br />
1. Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland Anwendung.<br />
2. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist das Gericht am Wohnsitz<br />
des Versicherungsnehmers zuständig. Bei Fragen oder Beschwerden über die<br />
Versicherer oder den Versicherungsvertrag kann sich der Versicherungsnehmer<br />
an ROLAND Assistance, wenden.<br />
Der Versicherungsnehmer sollte hierbei genaue Angaben zum Sachverhalt<br />
machen, sodass die Fragen oder Beschwerden zügig bearbeitet werden<br />
können. Der Versicherungsnehmer hat zu jeder Zeit auch das Recht, seine<br />
Beschwerde an folgende Stelle zu richten:<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />
Tel.: 0228 - 42 280, Fax: 0228 - 42 27 494<br />
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die<br />
Einkauf-Schutz-Versicherung der TARGOBANK<br />
Gold-Karte: Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Gegenstand der Versicherung<br />
Die Kartenversicherung bietet Deckung für die Risiken:<br />
Einkauf-Schutz-Versicherung<br />
Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder der Beschädigung von Waren, die<br />
der Karteninhaber mit der Karte bezahlt hat und deren Rechnungsbetrag<br />
dem Kartenkonto des Karteninhabers belastet wird.<br />
§ 2 Laufzeit der Versicherung<br />
Die Laufzeit der Versicherung beträgt ein Jahr (12 Monate) und beginnt mit<br />
Ausgabe der Karte oder bei nachträglicher Einbindung mit Antragsannahme<br />
durch die TARGOBANK. Sie verlängert sich automatisch mit der Laufzeit der<br />
Karte.<br />
§ 3 Versicherungsfähigkeit<br />
Versichert sind Personen, nachfolgend auch als Versicherte bezeichnet, die<br />
im Rahmen der Kartenversicherung der TARGOBANK Inhaber einer gültigen<br />
Karte sind, die von der TARGOBANK auf Grundlage eines wirksamen Kartenvertrages<br />
herausgegeben wurde und die auf Antrag des Karteninhabers den<br />
Versicherungsschutz einschließt.<br />
§ 4 Widerspruchsrecht<br />
Werden dem Versicherten die für den Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen<br />
oder die weitere für den Vertragsinhalt maßgebliche Ver-<br />
braucherinformation nicht bei Antragstellung übergeben, sondern erst
8 | Teil A: Einkauf-Schutz-Versicherung | 9<br />
nachträglich zusammen mit dem Versicherungsschein übersandt, hat der<br />
Versicherte ein gesetzliches Widerspruchsrecht, wobei die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerspruches zur Wahrung der Frist genügt. Bei Geltendmachung<br />
gilt der Vertrag als von Anfang an nicht abgeschlossen. Wird das<br />
Widerspruchsrecht nicht geltend gemacht, gilt der Vertrag auf der Grundlage<br />
des Versicherungsscheins, der folgenden Versicherungsbedingungen und<br />
der Verbraucherinformation als abgeschlossen.<br />
§ 5 Prämienzahlung<br />
Sofern für die Einkauf-Schutz-Versicherung eine gesonderte Versicherungsprämie<br />
vereinbart ist, handelt es sich dabei um einen Jahresbetrag, der durch<br />
die TARGOBANK Ihrem Kartenkonto belastet wird.<br />
§ 6 Willenserklärungen und Anzeigen<br />
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der<br />
Schriftform. Zu ihrer Entgegennahme sind Versicherungsvermittler nicht bevollmächtigt.<br />
§ 7 Angaben zum Administrator<br />
Die Administration wird durchgeführt durch die<br />
ROLAND Assistance GmbH<br />
Postfach 21 09 60<br />
50533 Köln<br />
Unsere Service-Telefonnummer steht Ihnen 24 Stunden zur Verfügung:<br />
+49 221 - 82 77 98 20<br />
Fax: +49 221 - 82 77 30 85<br />
E-mail: versicherungsservice@roland-assistance.de<br />
Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Willenserklärungen sind direkt an<br />
den Administrator zu richten. Sie gelten als beim Versicherer eingegangen,<br />
wenn sie beim Administrator eingegangen sind. Der Administrator ist vom<br />
Versicherer ermächtigt, gegenüber den Versicherten die Annahme zu erklären<br />
und zu bestätigen.<br />
§ 8 Empfänger der Versicherungsleistung<br />
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden zugunsten des Karteninhabers<br />
an den Versicherungsnehmer erbracht.<br />
§ 9 Obliegenheiten im Versicherungsfall<br />
1. Der Versicherte hat jeden Schadenfall unverzüglich, spätestens innerhalb<br />
von 8 Tagen, dem Versicherer schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.<br />
2. Der Versicherte hat außerdem jeden Schadenfall unverzüglich anderen<br />
Versicherern zu melden, die zur Deckung des Schadens verpflichtet sind<br />
oder sein können.<br />
3. Im Falle eines Diebstahles, eines Raubes, Verlustes oder einer Beschädigung<br />
durch Brand hat der Versicherte unverzüglich und innerhalb von<br />
36 Stunden Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten,<br />
im Fall von Gepäckverlust die Fluglinie und den Flughafen zu informieren<br />
und ein Verzeichnis aller betroffenen Gegenstände einzureichen. Bei<br />
einem Abhandenkommen hat die versicherte Person Nachforschungen<br />
beim Fundbüro anzustellen.<br />
4. Auch im Übrigen hat der Versicherte den Schaden nach Möglichkeit<br />
abzuwenden oder zu mindern und sich insbesondere zu bemühen, abhandengekommene<br />
Gegenstände wieder herbeizuschaffen.<br />
5. Nach der Anzeige gemäß Absatz 1 wird dem Versicherten ein Schadenanzeigeformular<br />
zugeschickt, das dieser vollständig und richtig<br />
ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dem<br />
Versicherer zurückzuschicken hat. Dem Schadenanzeigeformular sind<br />
folgende Dokumente beizulegen:<br />
a) der Rechnungsbeleg, aus dem sich der Kaufpreis des versicherten Gegenstandes<br />
ergibt;<br />
b) der Kreditkartenbeleg, aus dem sich die vollständige Zahlung des versicherten<br />
Gegenstandes mit der Kreditkarte ergibt;<br />
c) eine Kopie der polizeilichen Anzeige nach Absatz 3, wenn der Schaden<br />
auf Diebstahl, Raub, Verlust oder einer Beschädigung durch<br />
Brand beruht.<br />
6. Wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an einen Dritten<br />
verschenkt hat, ist das Schadenanzeigeformular vom Versicherten auszufüllen.<br />
7. Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherte den beschädigten<br />
Gegenstand zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen.<br />
§ 10 Folgen von Obliegenheitsverletzungen<br />
1. Wird eine Obliegenheit nach § 9 vorsätzlich verletzt, verliert die versicherte<br />
Person den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung<br />
einer Obliegenheit ist Chartis berechtigt, die Leistung in einem der<br />
Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides<br />
gilt nur, wenn Chartis die versicherte Person durch gesonderte Mitteilung<br />
in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.<br />
Weist die versicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig<br />
verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.<br />
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte<br />
Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den<br />
Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung<br />
oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn<br />
die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.<br />
2. Eine Obliegenheitsverletzung liegt nicht vor, wenn die Erfüllung einer<br />
Obliegenheit versehentlich unterblieb, aber nach ihrem Erkennen unverzüglich<br />
erfüllt wurde.<br />
§ 11 Verwirkungsgründe, Verjährung<br />
1. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn<br />
a) die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt<br />
hat;<br />
b) die versicherte Person die Chartis S.A. arglistig über Umstände zu<br />
täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung<br />
von Bedeutung sind.<br />
2. Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich<br />
gem. Art. 3 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz<br />
(EGVVG) i.V.m. §195 BGB in 3 Jahren.
10 | Teil A: Einkauf-Schutz-Versicherung | 11<br />
§ 12 Salvatorische Klausel<br />
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Regelungen berührt die Wirksamkeit<br />
der übrigen nicht. Für den Fall, dass bei Wegfall einer Regelung eine<br />
Ergänzung zur Fortführung des Vertrages notwendig ist, gilt §165 VVG.<br />
Besondere <strong>Bedingungen</strong><br />
§ 1 Leistungsfall<br />
Die Kartenversicherung bietet Deckung für das Risiko des Abhandenkommens<br />
oder einer Beschädigung von Waren, die der Karteninhaber mit seiner<br />
Kreditkarte bezahlt hat und deren Rechnungsbetrag dem Kreditkartenkonto<br />
des Karteninhabers belastet wurde bzw. belastet wird.<br />
§ 2 Leistungshöhe/Entschädigungsberechnung<br />
1. Die Entschädigungsleistung erfolgt nach Wahl des Versicherers durch<br />
Geldersatz, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung des versicherten<br />
Gegenstandes.<br />
2. Eine Entschädigung erfolgt maximal bis zur Höhe des Kaufpreises des<br />
versicherten Gegenstandes, den der Versicherte mit der Karte bezahlt hat.<br />
3. Bei Gegenständen, die Teil eines Paares oder Satzes sind, wird die Entschädigung<br />
bis zu der Höhe des Kaufpreises des vollständigen Paares<br />
oder Satzes geleistet, sofern die einzelnen Gegenstände ansonsten unbrauchbar<br />
sind und nicht gesondert ersetzt werden können.<br />
4. Die Entschädigung wird an den Versicherten gezahlt, auch wenn der<br />
versicherte Gegenstand einem Dritten geschenkt wurde, bei dem der<br />
Versicherungsfall eingetreten ist.<br />
5. Die Entschädigung ist je Karteninhaber, unabhängig von der Zahl der<br />
Versicherungsfälle, auf jährlich 30.000,– EUR beschränkt.<br />
6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000,– EUR beschränkt.<br />
7. Die Entschädigung ist je Gegenstand auf 600,– EUR beschränkt.<br />
8. Für jeden Schadenfall besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 35,– EUR.<br />
9. Die Versicherungsleistung erfolgt nur, sofern und soweit der Versicherte<br />
nicht aus anderen Gründen, insbesondere aus anderen Versicherungen,<br />
Ersatz des Schadens verlangen kann.<br />
10. Sofern der Versicherer Entschädigung leistet, hat der Versicherte nach<br />
Aufforderung durch den Versicherer den versicherten Gegenstand an<br />
diesen oder einen von ihm bestimmten Dritten herauszugeben.<br />
§ 3 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes/Geltungsbereich<br />
1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages<br />
über den versicherten Gegenstand und endet nach Ablauf von 30 Tagen<br />
nach dem Datum des Kaufabschlusses.<br />
2. Der Versicherungsschutz endet vor dem Ablauf dieser Frist, wenn der<br />
versicherte Gegenstand das Gebiet der Europäischen Union (EU) verlässt<br />
oder wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an Dritte verkauft.<br />
3. Der Versicherungsschutz gilt für jeden Versicherten nur für die jeweilige<br />
Laufzeit, für die der Karteninhaber die Gebühr für die TARGOBANK Versicherung<br />
gezahlt hat, längstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer<br />
der Karte.<br />
§ 4 Versicherte Gegenstände<br />
1. Die Versicherung gilt nur für Waren mit einem Rechnungswert von mindestens<br />
50,– EUR.<br />
2. Schmucksachen, Uhren und Pelze sind versichert, sofern sie<br />
a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder<br />
b) in persönlichem Gewahrsam des Versicherten sicher verwahrt mitgeführt<br />
werden oder<br />
c) sich in einem geschlossenen Raum oder einer bewachten Garderobe<br />
befinden, bei Schmucksachen oder Uhren jedoch nur, wenn sie zusätzlich<br />
in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte<br />
Sicherheit gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.<br />
3. Versichert sind nur Warenkäufe innerhalb der EU.<br />
§ 5 Nicht versicherte Gegenstände<br />
1. Versichert sind nur bewegliche Sachen. Immobilien nebst Zubehör,<br />
Dienstleistungen oder sonstige Leistungen, die der Versicherte mit Karte<br />
bezahlt, sind nicht versichert.<br />
2. Nicht versichert sind, unabhängig von ihrem Wert, außerdem folgende<br />
Gegenstände:<br />
a) Bargeld, Reiseschecks, Tickets oder Eintrittskarten. Fahr- oder Flugscheine<br />
oder andere Urkunden oder Dokumente aller Art;<br />
b) Tiere und Pflanzen;<br />
c) Fahrzeuge aller Art, gleichgültig ob sie motorisiert sind oder nicht<br />
(z. B. auch Fahrräder);<br />
d) Handelswaren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, Musterkollektionen,<br />
Ausstellungsstücke;<br />
e) zum Verzehr bestimmte Waren;<br />
f) Gegenstände, die der Versicherte durch eine Straftat oder rechtswidrige<br />
Handlung erlangt hat.<br />
§ 6 Versicherte Schäden<br />
1. Versichert sind Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung eines<br />
versicherten Gegenstandes.<br />
2. Das Abhandenkommen umfasst nicht das Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen.<br />
§ 7 Nicht versicherte Schäden<br />
1. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden,<br />
die durch folgende Ursachen entstanden sind:<br />
a) Überschwemmung oder Erdbeben;<br />
b) Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse jeder Art oder innere<br />
Unruhen;<br />
c) Kernenergie;<br />
d) Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand<br />
(z. B. Zoll, Polizei etc.);<br />
e) grob fahrlässiges oder durch Alkoholeinwirkung bedingtes Handeln.<br />
2. Ist das Vorliegen einer dieser Ursachen nicht zu erbringen, so genügt für<br />
den Ausschluss der Haftung des Versicherers bereits die überwiegende<br />
Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden darauf zurückzuführen ist.<br />
3. Von der Versicherung ausgeschlossen sind ferner Schäden, die auf folgenden<br />
Ursachen beruhen:
12 | Teil B: Gold-Bonusprogramm | 13<br />
a) gewöhnlicher Abnutzung;<br />
b) Selbstverderb oder sonstigen Ursachen, die sich aus der Natur oder<br />
der Beschaffenheit des versicherten Gegenstandes ergeben;<br />
c) Mängeln oder Fehlern des versicherten Gegenstandes;<br />
d) Be- oder Verarbeitung;<br />
e) Ungezieferfraß an Pelzen;<br />
f) missbräuchlicher Verwendung des versicherten Gegenstandes durch<br />
den Karteninhaber.<br />
4. Geringfügige Schäden, die die normale Gebrauchstätigkeit des versicherten<br />
Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen,<br />
wie z. B. Kratzer, Schrammen oder Beulen, werden nicht ersetzt.<br />
§ 8 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles<br />
1. Der Versicherte hat die versicherten Gegenstände sorgfältig zu behandeln<br />
und in einem Zustand zu erhalten, der einem Verlust oder einer<br />
Beschädigung vorbeugt. Bei Wertgegenständen wie z. B. Schmucksachen,<br />
Pelzen, Musikinstrumenten, Foto-, Film- oder Videogeräten,<br />
Bild- oder Tonwiedergabegeräten, Computern, Kunstgegenständen etc.<br />
hat der Versicherte die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung<br />
von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu ergreifen. Insbesondere<br />
hat der Versicherte<br />
a) Schmucksachen und Uhren während des Tragens zu sichern;<br />
b) Pelze, die sich in einer unbewachten Garderobe befinden, ständig zu<br />
beobachten;<br />
c) Wohnräume, Hotelzimmer, Ferienwohnungen etc. stets verschlossen<br />
zu halten;<br />
d) Wertgegenstände zu beaufsichtigen oder nur in verschlossenen Räumen<br />
zurückzulassen – Schmucksachen oder Uhren sind zusätzlich in<br />
einem verschlossenen Behältnis unterzubringen, das erhöhte Sicherheit<br />
auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet;<br />
e) Wertgegenstände in Fahrzeugen nur vorübergehend und nur in einem<br />
abgeschlossenen Kofferraum und von außen nicht erkennbar aufzubewahren.<br />
2. Verletzt der Versicherte eine der in Absatz 1 genannten Obliegen-<br />
heiten, so kann der Versicherer gemäß § 28 VVG von der Leistungspflicht<br />
befreit sein.<br />
3. Wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an einen Dritten<br />
verschenkt, so treffen diesen die Obliegenheiten.<br />
Teil B:<br />
Gold-Bonusprogramm<br />
Teilnahmebedingungen zum Gold-Bonusprogramm<br />
für ab dem 01.10.2012 abgeschlossene TARGOBANK<br />
Gold-Kreditkarten<br />
A. Teilnahmevoraussetzungen<br />
1. Teilnahmeberechtigt am Gold-Bonusprogramm der TARGOBANK<br />
AG & Co. KGaA mit Geschäftssitz in Düsseldorf, Deutschland, (im Folgenden:<br />
„TARGOBANK“) sind alle Inhaber ab dem 01.10.2012 einer von<br />
der TARGOBANK herausgegebenen Gold-Karte (im Folgenden: „Karte“),<br />
deren Teilnahme automatisch durch die Beantragung und Genehmigung<br />
der Karte erfolgt.<br />
2. Die Teilnahme am Bonusprogramm richtet sich nach diesen Teilnahmebedingungen,<br />
welche der Karteninhaber mit dem Einsatz der Karte<br />
akzeptiert.<br />
3. Zum Beendigungszeitpunkt des Kreditkartenvertrages über die Gold-<br />
Karte endet auch automatisch die Teilnahme am Gold-Bonusprogramm.<br />
B. Sammeln von Gold-Gutschriften<br />
1. Für mit der Gold-Karte (Haupt- sowie Zusatzkarte) getätigte Umsätze<br />
werden dem Kartenkonto unter den nachfolgenden Voraussetzungen<br />
Gold-Gutschriften erteilt. Die Höhe der Gold-Gutschriften bestimmt sich<br />
nach Punkt C. dieser <strong>Bedingungen</strong>.<br />
2. Für folgende Umsätze werden keine Gold-Gutschriften gewährt:<br />
l Bargeldverfügungen<br />
l Umsätze in Spielkasinos, bei Lotteriegesellschaften und Wettbüros<br />
l für die Nutzung der Karte erhobene Entgelte sowie Zinsen<br />
l Einzahlungen auf das und Abhebungen/Überweisungen vom<br />
Kartenkonto<br />
l Gutschriften auf dem Kartenkonto<br />
Gutschriften aufgrund von Warenumtausch oder Reklamationen verringern<br />
in entsprechender Höhe bereits gesammelte Gold-Gutschriften.<br />
Des Weiteren wird keine Gold-Gutschrift gewährt für Umsätze, die der<br />
Karteninhaber während eines Zeitraums tätigt, in dem TARGOBANK ihm<br />
die Nutzung der Karte untersagt bzw. die Karte gesperrt hat. Dies gilt<br />
sowohl für die Haupt- als auch die Zusatzkarte. Kündigt TARGOBANK<br />
den Kreditkartenvertrag wegen Zahlungsverzugs, werden für vom<br />
Karteninhaber zum Kündigungszeitpunkt noch nicht ausgeglichene<br />
Umsätze keine Gold-Gutschriften gewährt; eventuell bereits gewährte<br />
Gold-Gutschriften werden zu lasten des Kartenkontos wieder storniert.<br />
3. Eine bereits erteilte Gold-Gutschrift kann ebenfalls wieder storniert werden,<br />
wenn es sich bei dem Umsatz, aufgrund dessen die Gold-Gutschrift<br />
gewährt wurde, um eine Fehl buchung handelte oder die Verbuchung<br />
der entsprechenden Gold-Gutschrift fälschlicherweise erfolgt ist.
14 | Teil B: Gold-Bonusprogramm | 15<br />
C. Berechnung der Gold-Gutschriften<br />
Unter den unten stehenden Voraussetzungen erhält der Karteninhaber eine<br />
monatliche Gold-Gutschrift.<br />
Monatliche Gold-Gutschrift<br />
Für während eines Abrechnungsmonats mit der Karte (Haupt- und Zusatz-<br />
karte) getätigte Umsätze wird dem Kartenkonto eine Gold-Gutschrift<br />
in Höhe von 1 Prozent des Umsatzbetrages gewährt.<br />
D. Gewährung der Gold-Gutschriften<br />
1. Der Karteninhaber erhält die Gold-Gutschrift durch Verbuchung auf<br />
sein Kartenkonto. Die Gold-Gutschriften werden ausschließlich auf das<br />
Hauptkartenkonto erteilt, auch in denjenigen Fällen, in denen die Gold-<br />
Gutschriften mit einer Zusatzkarte verdient wurden. Verfügungsberechtigt<br />
über mit Haupt- und Zusatzkarten gesammelte Gold-Gutschriften<br />
ist allein der Hauptkarteninhaber.<br />
2. Ausschlaggebend für die Berechnung der Gold-Gutschriften ist jeweils<br />
das für den Umsatz maßgebliche Buchungsdatum. Dieses kann von dem<br />
Transaktionsdatum abweichen, da es davon abhängt, wann die Transaktion<br />
bei TARGOBANK eingereicht wurde.<br />
3. Die Gewährung der monatlichen Gold-Gutschrift erfolgt in dem auf den<br />
Monat, in dem die Gold-Gutschrift verdient wurde, folgenden Monat.<br />
4. Die Gold-Gutschriften werden jeweils auf der monatlichen Karten-<br />
abrechnung des Hauptkarteninhabers mitgeteilt. Der Hauptkarteninhaber<br />
ist verpflichtet, die Monatsabrechnungen auch in Bezug auf<br />
die ausgewiesenen Gold-Gutschriften sorgfältig zu prüfen und Beanstandungen<br />
der TARGOBANK innerhalb von 6 Wochen ab Erhalt der<br />
monatlichen Karten abrechnung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine<br />
Beanstandung innerhalb dieser Frist, gelten die Kartenabrechnung und<br />
damit auch die dort ausgewiesenen Gold-Gutschriften als genehmigt.<br />
Wenn der Karteninhaber nach diesem Fristablauf eine Berichtigung<br />
der Karten abrechnung in Hinsicht auf die ausgewiesenen Gold-<br />
Gutschriften verlangt, muss er be weisen, inwiefern die Darstellung<br />
dieser Gutschriften nicht korrekt ist.<br />
E. Verfügung über gewährte Gold-Gutschriften und Gültigkeitsdauer<br />
1. Die Gold-Gutschriften werden wie Guthaben auf dem Karten-<br />
konto behandelt bzw. mit einem bestehenden oder später entstehenden<br />
Saldo auf dem Kartenkonto verrechnet.<br />
2. Sofern die erteilten Gold-Gutschriften dazu führen, dass nach Kündi-<br />
gung des Kredit kartenvertrages über die Gold-Karte oder nach Bestel-<br />
lung eines abweichenden, die Gold-Karte ersetzenden TARGOBANK<br />
Kreditkartenangebots auf dem Kartenkonto ein Gut haben verbleibt,<br />
kann der Karteninhaber noch bis zum Ablauf von 6 Monaten nach<br />
Wirksamwerden der Kündigung bzw. nach Erhalt des anderen<br />
TARGOBANK Kreditkartenprodukts die Überweisung des Guthabens auf<br />
ein von ihm anzugebendes Konto verlangen.<br />
F. Änderung der Teilnahmebedingungen<br />
1. TARGOBANK behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder<br />
Ergänzungen der Teilnahme bedingungen oder sonstiger in den Programmunterlagen<br />
beschriebener Abläufe für das Gold-Bonusprogramm<br />
vorzunehmen, sofern der Karteninhaber nicht wider Treu und Glauben<br />
benachteiligt wird. Derartige Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebe<br />
dingungen oder Abläufe werden vorab schriftlich bekannt<br />
gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der TARGOBANK nicht<br />
innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung ein schriftlicher<br />
Widerspruch des Karteninhabers zugeht. Auf diese Folge wird<br />
TARGOBANK bei der Benachrichtigung ausdrücklich hinweisen.<br />
2. TARGOBANK behält sich das Recht vor, das Gold-Bonusprogramm<br />
jederzeit durch ein anderes Programm („Ersatzprogramm“) zu ersetzen<br />
oder ganz oder teilweise zu beenden. TARGOBANK wird in diesem Fall<br />
dem Karteninhaber die Möglichkeit einräumen, bereits angebrochene<br />
Abrechnungsperioden (siehe Punkt C.) zu beenden.<br />
3. Hat der Karteninhaber gegen diese Teilnahmebedingungen oder die in<br />
den Programmunter lagen erwähnten Regeln verstoßen, wesentliche<br />
Falschangaben gemacht oder hat TARGOBANK den Kreditkartenvertrag<br />
aufgrund Zahlungsverzugs gekündigt, verfallen sämtliche Ansprüche<br />
des Karteninhabers auf Gold-Gutschriften nach diesem Bonusprogramm.<br />
Dies gilt auch für möglicherweise während noch nicht be-<br />
endeter Abrechnungsperioden (siehe Punkt C.) erworbene Ansprüche<br />
des Karteninhabers auf Gold-Gutschriften. TARGOBANK behält sich für<br />
vorgenannte Fälle vor, bereits gewährte Gold-Gutschriften zu stornieren.<br />
Stand: Oktober 2012
16 | Merkblatt zur Datenverarbeitung | 17<br />
Merkblatt zur<br />
Datenverarbeitung<br />
Vorbemerkung<br />
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen<br />
Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,<br />
schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz<br />
der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen<br />
manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu<br />
Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach<br />
ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere<br />
Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das<br />
BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen<br />
der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses<br />
geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der<br />
verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht,<br />
dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung<br />
oder Nutzung überwiegt.<br />
Einwilligungserklärung<br />
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und<br />
im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren<br />
Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen<br />
worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet<br />
jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des<br />
Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung<br />
bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen<br />
nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise<br />
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung<br />
in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,<br />
erfolgen.<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die – wie z. B. beim Arzt – einem<br />
Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />
voraus. In der Lebens-, Kranken - und Unfallversicherung (Personenversicherung)<br />
ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel<br />
enthalten.<br />
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung<br />
und -nutzung nennen.<br />
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind<br />
zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag<br />
versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungsnummer,<br />
Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung<br />
sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers,<br />
eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall<br />
speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben<br />
von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die<br />
Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf<br />
einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).<br />
2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich<br />
der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen<br />
Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer<br />
benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben<br />
von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und<br />
des Risikos und Risikozuschlags, sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit<br />
Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen<br />
auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen<br />
bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls<br />
entsprechende Daten übergeben.<br />
3. Datenübermittlung an andere Versicherer<br />
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung,<br />
jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung<br />
des Wagnisses und die Schadensabwicklung wichtigen Umstände anzugeben.<br />
Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder<br />
Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende,<br />
abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle<br />
Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken<br />
bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich<br />
sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte<br />
auf Anfragen zu erteilen.<br />
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Mehrfachversicherungen, gesetzlicher<br />
Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen<br />
Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen<br />
weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes<br />
und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe<br />
und Schadentag.<br />
4. Zentrale Hinweissysteme<br />
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung,<br />
zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung<br />
von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an<br />
andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer<br />
zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen<br />
Versicherungswirtschaft e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese<br />
Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem<br />
jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen<br />
erfüllt sind.<br />
Beispiele:<br />
Lebensversicherung<br />
l Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme<br />
mit Beitragszuschlag<br />
l aus versicherungsmedizinischen Gründen<br />
l auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung<br />
l Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Ver-<br />
sicherers<br />
l Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen gefor-<br />
derter Beitragszuschläge<br />
Zweck: Risikoprüfung
18 | Merkblatt zur Datenverarbeitung | 19<br />
Transportversicherung<br />
l Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadensfällen,<br />
insbesondere in der Reisegepäckversicherung<br />
Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch<br />
Unfallversicherung<br />
l Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />
l Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im<br />
Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen<br />
l außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungser-<br />
bringung oder Klageerhebung auf Leistung<br />
Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch<br />
5. Datenverarbeitung inner- und außerhalb der Versicherungsgruppe<br />
Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und<br />
andere Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien)<br />
werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den<br />
Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die<br />
Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis<br />
werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung.<br />
So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge<br />
mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,<br />
die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Ihre Kontonummer<br />
und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten,<br />
werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die so genannten<br />
Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Versicherungsnummer, Kontonummer, Bankleitzahl,<br />
bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Versicherungsgruppe<br />
abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und<br />
bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch<br />
Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.<br />
Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen<br />
nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle<br />
diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die<br />
einzelnen Unternehmen benötigt und verwendet werden, spricht das Gesetz auch<br />
hier von "Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- und<br />
Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen<br />
Unternehmen.<br />
Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an:<br />
l Chartis Europe S.A., Direktion für Deutschland<br />
l Chartis Europe S.A., Paris – La Defénse (Frankreich)<br />
l Chartis Regional Technology Centre, Dublin (Irland)<br />
Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden<br />
Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen<br />
(z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten,<br />
Bausparkassen und Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb<br />
der Gruppe zusammen.<br />
Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen<br />
Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln<br />
z. B. die Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen<br />
als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten.<br />
Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen<br />
unter Punkt 6.<br />
6. Betreuung durch Versicherungsvermittler<br />
In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebotes<br />
unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner<br />
werden Sie durch einen unserer Vermittler beraten und betreut. Vermittler in<br />
diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie<br />
im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute,<br />
Bausparkassen u. a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält<br />
der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung<br />
notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer,<br />
Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl<br />
der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen, sowie von unseren<br />
Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss<br />
und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen<br />
in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler<br />
auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.<br />
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten<br />
im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie<br />
von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler<br />
ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine<br />
besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis)<br />
zu beachten.<br />
Der für die Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine<br />
Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages<br />
oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden<br />
hierüber informiert.<br />
7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte<br />
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs<br />
erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten<br />
Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer<br />
Datei gespeicherten Daten.<br />
Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an<br />
den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein<br />
etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen<br />
der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.
Einfach für Sie da<br />
Online-Banking und Brokerage<br />
unter www.targobank.de<br />
Beratungstermin in der Filiale<br />
oder bei Ihnen zu Hause vereinbaren<br />
kostenlos unter: 0800 - 0 77 66 55 0<br />
TARGOBANK Servicenummern<br />
Gold-Karte: 01803 - 617 617 0*<br />
aus dem Ausland: +49 203 - 39 58 838<br />
* Festnetzpreis 9 Cent/Minute, höchstens 42 Cent/Minute aus<br />
Mobilfunknetzen, 7 x 24 Stunden.<br />
Die deutsche TARGOBANK gehört zur europäischen Bankengruppe des<br />
genossenschaftlichen Crédit Mutuel.<br />
GOVB – Stand: 10/12