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Versicherungsbedingungen<br />

und Bonusprogramm<br />

GOLD-KARTE


2 | | 3<br />

Sehr geehrte Karteninhaberin,<br />

sehr geehrter Karteninhaber,<br />

die nachfolgenden Versicherungsbedingungen<br />

sind wichtige Unterlagen für Sie. Sie sollen Ihnen<br />

verständlich machen, wie der Versicherungsschutz<br />

gestaltet ist und was von Ihnen beachtet werden<br />

muss, damit Sie im Fall des Falles in den Genuss der<br />

Versicherungsleistungen kommen. Bitte bewahren<br />

Sie dieses Dokument sehr sorgfältig auf.<br />

Ihr Versicherungsschutz ist Bestandteil eines<br />

Gruppenversicherungsvertrages zwischen der<br />

TARGOBANK AG & Co. KGaA und der Chartis<br />

Europe S.A., Direktion für Deutschland, Speicherstraße<br />

55, 60327 Frankfurt am Main (nachfolgend:<br />

Versicherer). Schenken Sie bitte insbesondere den<br />

unter Teil A: Allgemeine Versicherungsbedingungen<br />

aufgeführten Regelungen Ihre Aufmerksamkeit,<br />

um eventuellen Missverständnissen über Ihren Versicherungsschutz<br />

vorzubeugen.<br />

Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance-<br />

und Versicherungsleistungen:<br />

ROLAND Assistance GmbH<br />

(nachfolgend ROLAND Assistance)<br />

Postfach 21 09 60<br />

50533 Köln<br />

Für Sie als versicherten Karteninhaber ist die<br />

ROLAND Assistance direkter Ansprechpartner für<br />

alle Anfragen zur Geltendmachung von Assistance-<br />

Leistungen und Versicherungsansprüchen.<br />

Der Versicherer erklärt, dass er sich in jeder<br />

Form gegenüber der ROLAND Assistance abgegebene<br />

Erklärungen zurechnen lässt.<br />

Bitte stimmen Sie die Erbringung der Leistungen<br />

vorab mit der ganzjährig – 24 Stunden am Tag –<br />

erreichbaren Notrufzentrale unter der Telefon-<br />

nummer: +49 221 - 82 77 98 20 ab! Ihre Rechte<br />

und Pflichten sind überall dort geregelt, wo sich<br />

der Text direkt an „Sie“, den „Karteninhaber“, den<br />

„Inhaber einer gültigen Gold-Karte“ und „Inhaber<br />

einer entsprechend gültigen Zusatzkarte“, an die<br />

„begünstigte Person“ oder an die „versicherte<br />

Person“ wendet.<br />

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen<br />

Ihnen viel Freude mit Ihrer TARGOBANK<br />

Kreditkarte!


4 | Inhalt Allgemeine Versicherungsinformationen | 5<br />

Inhaltsverzeichnis Allgemeine Versicherungsinformationen<br />

nach § 1<br />

der VVG-Informationspflichtenverordnung<br />

5 Allgemeine Versicherungsinformationen<br />

7 Teil A: Einkauf-Schutz-Versicherung<br />

Verbraucherinformationen<br />

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die<br />

Einkauf-Schutz-Versicherung der TARGOBANK<br />

Gold-Karte<br />

13 Teil B: Gold-Bonusprogramm<br />

Teilnahmebedingungen zum Gold-Bonusprogramm<br />

16 Merkblatt zur Datenverarbeitung<br />

1 Informationen zum Versicherer<br />

Sitz der Chartis Europe S.A., Direktion für Deutschland, ist Frankfurt am Main,<br />

Speicherstraße 55 (D-60327 Frankfurt am Main).<br />

Die Handelsregisternummer ist HRB 31 302 am Registergericht Frankfurt<br />

am Main.<br />

Hauptsitz der Gesellschaft ist Paris unter der Rechtsform S.A. (Société Ano-<br />

nyme/Aktiengesellschaft).<br />

Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigter<br />

Chartis Europe S.A., Direktion für Deutschland, Speicherstraße 55,<br />

D-60327 Frankfurt am Main<br />

Hauptbevollmächtigter: Michael W. Dehm<br />

Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit ist der Abschluss von Unfall- und Schaden-<br />

versicherungen.<br />

Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn.<br />

2 Wesentliche Merkmale der abgeschlossenen Versicherungsleistungen<br />

Sachversicherungen<br />

Einkauf-Schutz-Versicherung<br />

Chartis erstattet der versicherten Person im Falle von Raub oder Einbruchdiebstahl<br />

der gekauften und versicherten Waren den Kaufpreis zurück.<br />

Die genauen Definitionen, Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlüsse zu<br />

den o. g. Leistungen entnehmen Sie bitte den folgenden <strong>Bedingungen</strong>.<br />

3 Gesamtpreis der Versicherung und Kosten<br />

Für in Kredit- oder Kundenkarten inkludierte Versicherungsleistungen fallen<br />

keine separaten Versicherungsprämien an.<br />

4 Zahlung, Erfüllung und Zahlungsweise der Prämie<br />

Für in Kredit- oder Kundenkarten inkludierte Versicherungsleistungen entfallen<br />

diese Regelungen.<br />

5 Beginn des Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erwerb bzw. der zur Verfügungstellung<br />

der Kunden- bzw. Kreditkarte, in die die hier genannten Versicherungsleistungen<br />

inkludiert sind.<br />

Davon abweichende Regelungen (z. B. Aktivierung des Versicherungs-<br />

schutzes durch Karteneinsatz) sind ggf. im Teil C hinterlegt.<br />

6 Ihr Widerrufsrecht<br />

Ein separates Widerrufsrecht für die in den Kunden- bzw. Kreditkarten enthaltenen<br />

Versicherungsleistungen entfällt. Es gelten die entsprechenden<br />

Regelungen der jeweiligen Kunden- bzw. Kreditkarte.<br />

7 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung<br />

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem zwischen dem Versicherungsnehmer<br />

und uns abgeschlossenen Vertrag. Sollten sich am Deckungsumfang<br />

gemäß dieser Versicherungsbedingungen Änderungen ergeben, werden Sie<br />

darüber vom Versicherungsnehmer informiert.


6 | Teil A: Einkauf-Schutz-Versicherung | 7<br />

8 Gerichtsstand und anwendbares Recht<br />

Für gegen uns gerichtete Klagen bezüglich der Versicherungsleistungen<br />

bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem<br />

unserer für den zwischen dem Versicherungsnehmer und uns geschlossenen<br />

Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch<br />

das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz<br />

oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />

Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag<br />

gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz<br />

oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts<br />

zuständig ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige<br />

Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.<br />

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb Deutschlands oder ist<br />

Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt, ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag und der Versicherungsvermittlung<br />

das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk wir<br />

unseren Sitz haben.<br />

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.<br />

9 Vertragssprache<br />

Die Kommunikation erfolgt ausnahmslos in deutscher Sprache.<br />

10 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde<br />

Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an<br />

Chartis.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde<br />

einzuschalten:<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Sektor Versicherungsaufsicht<br />

Postfach 1308, 53003 Bonn<br />

Hiervon unberührt bleibt Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.<br />

11 Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) –<br />

Datenschutzklausel<br />

Sie willigen ein, dass wir im erforderlichen Umfang Daten zur Beurteilung<br />

des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung<br />

der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der<br />

Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) übermitteln.<br />

Sie willigen ferner ein, dass die Versicherer Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags-,<br />

und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und<br />

an die für Sie zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen<br />

Durchführung Ihrer Versicherungsangelegenheiten dient.<br />

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt<br />

werden; an den Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es<br />

zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und<br />

jederzeit widerrufbar willigen Sie ferner ein, dass der/die Vermittler Ihre<br />

allgemeinen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die<br />

Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen<br />

darf/dürfen.<br />

Vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung konnten Sie Kenntnis nehmen,<br />

und haben es als Teil dieser Versicherungsbedingungen erhalten.<br />

Teil A: Einkauf-Schutz-<br />

Versicherung<br />

Verbraucherinformationen<br />

Ihr Versicherer für die Einkauf-Schutz-Versicherung ist die Chartis Europe S.A.,<br />

Direktion für Deutschland. Der Versicherer hat seinen Sitz in Frankfurt am Main,<br />

Deutschland.<br />

1. Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland Anwendung.<br />

2. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist das Gericht am Wohnsitz<br />

des Versicherungsnehmers zuständig. Bei Fragen oder Beschwerden über die<br />

Versicherer oder den Versicherungsvertrag kann sich der Versicherungsnehmer<br />

an ROLAND Assistance, wenden.<br />

Der Versicherungsnehmer sollte hierbei genaue Angaben zum Sachverhalt<br />

machen, sodass die Fragen oder Beschwerden zügig bearbeitet werden<br />

können. Der Versicherungsnehmer hat zu jeder Zeit auch das Recht, seine<br />

Beschwerde an folgende Stelle zu richten:<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />

Tel.: 0228 - 42 280, Fax: 0228 - 42 27 494<br />

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die<br />

Einkauf-Schutz-Versicherung der TARGOBANK<br />

Gold-Karte: Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Gegenstand der Versicherung<br />

Die Kartenversicherung bietet Deckung für die Risiken:<br />

Einkauf-Schutz-Versicherung<br />

Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder der Beschädigung von Waren, die<br />

der Karteninhaber mit der Karte bezahlt hat und deren Rechnungsbetrag<br />

dem Kartenkonto des Karteninhabers belastet wird.<br />

§ 2 Laufzeit der Versicherung<br />

Die Laufzeit der Versicherung beträgt ein Jahr (12 Monate) und beginnt mit<br />

Ausgabe der Karte oder bei nachträglicher Einbindung mit Antragsannahme<br />

durch die TARGOBANK. Sie verlängert sich automatisch mit der Laufzeit der<br />

Karte.<br />

§ 3 Versicherungsfähigkeit<br />

Versichert sind Personen, nachfolgend auch als Versicherte bezeichnet, die<br />

im Rahmen der Kartenversicherung der TARGOBANK Inhaber einer gültigen<br />

Karte sind, die von der TARGOBANK auf Grundlage eines wirksamen Kartenvertrages<br />

herausgegeben wurde und die auf Antrag des Karteninhabers den<br />

Versicherungsschutz einschließt.<br />

§ 4 Widerspruchsrecht<br />

Werden dem Versicherten die für den Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen<br />

oder die weitere für den Vertragsinhalt maßgebliche Ver-<br />

braucherinformation nicht bei Antragstellung übergeben, sondern erst


8 | Teil A: Einkauf-Schutz-Versicherung | 9<br />

nachträglich zusammen mit dem Versicherungsschein übersandt, hat der<br />

Versicherte ein gesetzliches Widerspruchsrecht, wobei die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerspruches zur Wahrung der Frist genügt. Bei Geltendmachung<br />

gilt der Vertrag als von Anfang an nicht abgeschlossen. Wird das<br />

Widerspruchsrecht nicht geltend gemacht, gilt der Vertrag auf der Grundlage<br />

des Versicherungsscheins, der folgenden Versicherungsbedingungen und<br />

der Verbraucherinformation als abgeschlossen.<br />

§ 5 Prämienzahlung<br />

Sofern für die Einkauf-Schutz-Versicherung eine gesonderte Versicherungsprämie<br />

vereinbart ist, handelt es sich dabei um einen Jahresbetrag, der durch<br />

die TARGOBANK Ihrem Kartenkonto belastet wird.<br />

§ 6 Willenserklärungen und Anzeigen<br />

Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der<br />

Schriftform. Zu ihrer Entgegennahme sind Versicherungsvermittler nicht bevollmächtigt.<br />

§ 7 Angaben zum Administrator<br />

Die Administration wird durchgeführt durch die<br />

ROLAND Assistance GmbH<br />

Postfach 21 09 60<br />

50533 Köln<br />

Unsere Service-Telefonnummer steht Ihnen 24 Stunden zur Verfügung:<br />

+49 221 - 82 77 98 20<br />

Fax: +49 221 - 82 77 30 85<br />

E-mail: versicherungsservice@roland-assistance.de<br />

Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Willenserklärungen sind direkt an<br />

den Administrator zu richten. Sie gelten als beim Versicherer eingegangen,<br />

wenn sie beim Administrator eingegangen sind. Der Administrator ist vom<br />

Versicherer ermächtigt, gegenüber den Versicherten die Annahme zu erklären<br />

und zu bestätigen.<br />

§ 8 Empfänger der Versicherungsleistung<br />

Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden zugunsten des Karteninhabers<br />

an den Versicherungsnehmer erbracht.<br />

§ 9 Obliegenheiten im Versicherungsfall<br />

1. Der Versicherte hat jeden Schadenfall unverzüglich, spätestens innerhalb<br />

von 8 Tagen, dem Versicherer schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.<br />

2. Der Versicherte hat außerdem jeden Schadenfall unverzüglich anderen<br />

Versicherern zu melden, die zur Deckung des Schadens verpflichtet sind<br />

oder sein können.<br />

3. Im Falle eines Diebstahles, eines Raubes, Verlustes oder einer Beschädigung<br />

durch Brand hat der Versicherte unverzüglich und innerhalb von<br />

36 Stunden Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten,<br />

im Fall von Gepäckverlust die Fluglinie und den Flughafen zu informieren<br />

und ein Verzeichnis aller betroffenen Gegenstände einzureichen. Bei<br />

einem Abhandenkommen hat die versicherte Person Nachforschungen<br />

beim Fundbüro anzustellen.<br />

4. Auch im Übrigen hat der Versicherte den Schaden nach Möglichkeit<br />

abzuwenden oder zu mindern und sich insbesondere zu bemühen, abhandengekommene<br />

Gegenstände wieder herbeizuschaffen.<br />

5. Nach der Anzeige gemäß Absatz 1 wird dem Versicherten ein Schadenanzeigeformular<br />

zugeschickt, das dieser vollständig und richtig<br />

ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dem<br />

Versicherer zurückzuschicken hat. Dem Schadenanzeigeformular sind<br />

folgende Dokumente beizulegen:<br />

a) der Rechnungsbeleg, aus dem sich der Kaufpreis des versicherten Gegenstandes<br />

ergibt;<br />

b) der Kreditkartenbeleg, aus dem sich die vollständige Zahlung des versicherten<br />

Gegenstandes mit der Kreditkarte ergibt;<br />

c) eine Kopie der polizeilichen Anzeige nach Absatz 3, wenn der Schaden<br />

auf Diebstahl, Raub, Verlust oder einer Beschädigung durch<br />

Brand beruht.<br />

6. Wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an einen Dritten<br />

verschenkt hat, ist das Schadenanzeigeformular vom Versicherten auszufüllen.<br />

7. Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherte den beschädigten<br />

Gegenstand zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen.<br />

§ 10 Folgen von Obliegenheitsverletzungen<br />

1. Wird eine Obliegenheit nach § 9 vorsätzlich verletzt, verliert die versicherte<br />

Person den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung<br />

einer Obliegenheit ist Chartis berechtigt, die Leistung in einem der<br />

Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides<br />

gilt nur, wenn Chartis die versicherte Person durch gesonderte Mitteilung<br />

in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.<br />

Weist die versicherte Person nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig<br />

verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.<br />

Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte<br />

Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den<br />

Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung<br />

oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn<br />

die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.<br />

2. Eine Obliegenheitsverletzung liegt nicht vor, wenn die Erfüllung einer<br />

Obliegenheit versehentlich unterblieb, aber nach ihrem Erkennen unverzüglich<br />

erfüllt wurde.<br />

§ 11 Verwirkungsgründe, Verjährung<br />

1. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn<br />

a) die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt<br />

hat;<br />

b) die versicherte Person die Chartis S.A. arglistig über Umstände zu<br />

täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung<br />

von Bedeutung sind.<br />

2. Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich<br />

gem. Art. 3 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz<br />

(EGVVG) i.V.m. §195 BGB in 3 Jahren.


10 | Teil A: Einkauf-Schutz-Versicherung | 11<br />

§ 12 Salvatorische Klausel<br />

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Regelungen berührt die Wirksamkeit<br />

der übrigen nicht. Für den Fall, dass bei Wegfall einer Regelung eine<br />

Ergänzung zur Fortführung des Vertrages notwendig ist, gilt §165 VVG.<br />

Besondere <strong>Bedingungen</strong><br />

§ 1 Leistungsfall<br />

Die Kartenversicherung bietet Deckung für das Risiko des Abhandenkommens<br />

oder einer Beschädigung von Waren, die der Karteninhaber mit seiner<br />

Kreditkarte bezahlt hat und deren Rechnungsbetrag dem Kreditkartenkonto<br />

des Karteninhabers belastet wurde bzw. belastet wird.<br />

§ 2 Leistungshöhe/Entschädigungsberechnung<br />

1. Die Entschädigungsleistung erfolgt nach Wahl des Versicherers durch<br />

Geldersatz, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung des versicherten<br />

Gegenstandes.<br />

2. Eine Entschädigung erfolgt maximal bis zur Höhe des Kaufpreises des<br />

versicherten Gegenstandes, den der Versicherte mit der Karte bezahlt hat.<br />

3. Bei Gegenständen, die Teil eines Paares oder Satzes sind, wird die Entschädigung<br />

bis zu der Höhe des Kaufpreises des vollständigen Paares<br />

oder Satzes geleistet, sofern die einzelnen Gegenstände ansonsten unbrauchbar<br />

sind und nicht gesondert ersetzt werden können.<br />

4. Die Entschädigung wird an den Versicherten gezahlt, auch wenn der<br />

versicherte Gegenstand einem Dritten geschenkt wurde, bei dem der<br />

Versicherungsfall eingetreten ist.<br />

5. Die Entschädigung ist je Karteninhaber, unabhängig von der Zahl der<br />

Versicherungsfälle, auf jährlich 30.000,– EUR beschränkt.<br />

6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000,– EUR beschränkt.<br />

7. Die Entschädigung ist je Gegenstand auf 600,– EUR beschränkt.<br />

8. Für jeden Schadenfall besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 35,– EUR.<br />

9. Die Versicherungsleistung erfolgt nur, sofern und soweit der Versicherte<br />

nicht aus anderen Gründen, insbesondere aus anderen Versicherungen,<br />

Ersatz des Schadens verlangen kann.<br />

10. Sofern der Versicherer Entschädigung leistet, hat der Versicherte nach<br />

Aufforderung durch den Versicherer den versicherten Gegenstand an<br />

diesen oder einen von ihm bestimmten Dritten herauszugeben.<br />

§ 3 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes/Geltungsbereich<br />

1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages<br />

über den versicherten Gegenstand und endet nach Ablauf von 30 Tagen<br />

nach dem Datum des Kaufabschlusses.<br />

2. Der Versicherungsschutz endet vor dem Ablauf dieser Frist, wenn der<br />

versicherte Gegenstand das Gebiet der Europäischen Union (EU) verlässt<br />

oder wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an Dritte verkauft.<br />

3. Der Versicherungsschutz gilt für jeden Versicherten nur für die jeweilige<br />

Laufzeit, für die der Karteninhaber die Gebühr für die TARGOBANK Versicherung<br />

gezahlt hat, längstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer<br />

der Karte.<br />

§ 4 Versicherte Gegenstände<br />

1. Die Versicherung gilt nur für Waren mit einem Rechnungswert von mindestens<br />

50,– EUR.<br />

2. Schmucksachen, Uhren und Pelze sind versichert, sofern sie<br />

a) bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder<br />

b) in persönlichem Gewahrsam des Versicherten sicher verwahrt mitgeführt<br />

werden oder<br />

c) sich in einem geschlossenen Raum oder einer bewachten Garderobe<br />

befinden, bei Schmucksachen oder Uhren jedoch nur, wenn sie zusätzlich<br />

in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte<br />

Sicherheit gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.<br />

3. Versichert sind nur Warenkäufe innerhalb der EU.<br />

§ 5 Nicht versicherte Gegenstände<br />

1. Versichert sind nur bewegliche Sachen. Immobilien nebst Zubehör,<br />

Dienstleistungen oder sonstige Leistungen, die der Versicherte mit Karte<br />

bezahlt, sind nicht versichert.<br />

2. Nicht versichert sind, unabhängig von ihrem Wert, außerdem folgende<br />

Gegenstände:<br />

a) Bargeld, Reiseschecks, Tickets oder Eintrittskarten. Fahr- oder Flugscheine<br />

oder andere Urkunden oder Dokumente aller Art;<br />

b) Tiere und Pflanzen;<br />

c) Fahrzeuge aller Art, gleichgültig ob sie motorisiert sind oder nicht<br />

(z. B. auch Fahrräder);<br />

d) Handelswaren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, Musterkollektionen,<br />

Ausstellungsstücke;<br />

e) zum Verzehr bestimmte Waren;<br />

f) Gegenstände, die der Versicherte durch eine Straftat oder rechtswidrige<br />

Handlung erlangt hat.<br />

§ 6 Versicherte Schäden<br />

1. Versichert sind Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung eines<br />

versicherten Gegenstandes.<br />

2. Das Abhandenkommen umfasst nicht das Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen.<br />

§ 7 Nicht versicherte Schäden<br />

1. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden,<br />

die durch folgende Ursachen entstanden sind:<br />

a) Überschwemmung oder Erdbeben;<br />

b) Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse jeder Art oder innere<br />

Unruhen;<br />

c) Kernenergie;<br />

d) Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand<br />

(z. B. Zoll, Polizei etc.);<br />

e) grob fahrlässiges oder durch Alkoholeinwirkung bedingtes Handeln.<br />

2. Ist das Vorliegen einer dieser Ursachen nicht zu erbringen, so genügt für<br />

den Ausschluss der Haftung des Versicherers bereits die überwiegende<br />

Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden darauf zurückzuführen ist.<br />

3. Von der Versicherung ausgeschlossen sind ferner Schäden, die auf folgenden<br />

Ursachen beruhen:


12 | Teil B: Gold-Bonusprogramm | 13<br />

a) gewöhnlicher Abnutzung;<br />

b) Selbstverderb oder sonstigen Ursachen, die sich aus der Natur oder<br />

der Beschaffenheit des versicherten Gegenstandes ergeben;<br />

c) Mängeln oder Fehlern des versicherten Gegenstandes;<br />

d) Be- oder Verarbeitung;<br />

e) Ungezieferfraß an Pelzen;<br />

f) missbräuchlicher Verwendung des versicherten Gegenstandes durch<br />

den Karteninhaber.<br />

4. Geringfügige Schäden, die die normale Gebrauchstätigkeit des versicherten<br />

Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen,<br />

wie z. B. Kratzer, Schrammen oder Beulen, werden nicht ersetzt.<br />

§ 8 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles<br />

1. Der Versicherte hat die versicherten Gegenstände sorgfältig zu behandeln<br />

und in einem Zustand zu erhalten, der einem Verlust oder einer<br />

Beschädigung vorbeugt. Bei Wertgegenständen wie z. B. Schmucksachen,<br />

Pelzen, Musikinstrumenten, Foto-, Film- oder Videogeräten,<br />

Bild- oder Tonwiedergabegeräten, Computern, Kunstgegenständen etc.<br />

hat der Versicherte die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung<br />

von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu ergreifen. Insbesondere<br />

hat der Versicherte<br />

a) Schmucksachen und Uhren während des Tragens zu sichern;<br />

b) Pelze, die sich in einer unbewachten Garderobe befinden, ständig zu<br />

beobachten;<br />

c) Wohnräume, Hotelzimmer, Ferienwohnungen etc. stets verschlossen<br />

zu halten;<br />

d) Wertgegenstände zu beaufsichtigen oder nur in verschlossenen Räumen<br />

zurückzulassen – Schmucksachen oder Uhren sind zusätzlich in<br />

einem verschlossenen Behältnis unterzubringen, das erhöhte Sicherheit<br />

auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet;<br />

e) Wertgegenstände in Fahrzeugen nur vorübergehend und nur in einem<br />

abgeschlossenen Kofferraum und von außen nicht erkennbar aufzubewahren.<br />

2. Verletzt der Versicherte eine der in Absatz 1 genannten Obliegen-<br />

heiten, so kann der Versicherer gemäß § 28 VVG von der Leistungspflicht<br />

befreit sein.<br />

3. Wenn der Versicherte den versicherten Gegenstand an einen Dritten<br />

verschenkt, so treffen diesen die Obliegenheiten.<br />

Teil B:<br />

Gold-Bonusprogramm<br />

Teilnahmebedingungen zum Gold-Bonusprogramm<br />

für ab dem 01.10.2012 abgeschlossene TARGOBANK<br />

Gold-Kreditkarten<br />

A. Teilnahmevoraussetzungen<br />

1. Teilnahmeberechtigt am Gold-Bonusprogramm der TARGOBANK<br />

AG & Co. KGaA mit Geschäftssitz in Düsseldorf, Deutschland, (im Folgenden:<br />

„TARGOBANK“) sind alle Inhaber ab dem 01.10.2012 einer von<br />

der TARGOBANK herausgegebenen Gold-Karte (im Folgenden: „Karte“),<br />

deren Teilnahme automatisch durch die Beantragung und Genehmigung<br />

der Karte erfolgt.<br />

2. Die Teilnahme am Bonusprogramm richtet sich nach diesen Teilnahmebedingungen,<br />

welche der Karteninhaber mit dem Einsatz der Karte<br />

akzeptiert.<br />

3. Zum Beendigungszeitpunkt des Kreditkartenvertrages über die Gold-<br />

Karte endet auch automatisch die Teilnahme am Gold-Bonusprogramm.<br />

B. Sammeln von Gold-Gutschriften<br />

1. Für mit der Gold-Karte (Haupt- sowie Zusatzkarte) getätigte Umsätze<br />

werden dem Kartenkonto unter den nachfolgenden Voraussetzungen<br />

Gold-Gutschriften erteilt. Die Höhe der Gold-Gutschriften bestimmt sich<br />

nach Punkt C. dieser <strong>Bedingungen</strong>.<br />

2. Für folgende Umsätze werden keine Gold-Gutschriften gewährt:<br />

l Bargeldverfügungen<br />

l Umsätze in Spielkasinos, bei Lotteriegesellschaften und Wettbüros<br />

l für die Nutzung der Karte erhobene Entgelte sowie Zinsen<br />

l Einzahlungen auf das und Abhebungen/Überweisungen vom<br />

Kartenkonto<br />

l Gutschriften auf dem Kartenkonto<br />

Gutschriften aufgrund von Warenumtausch oder Reklamationen verringern<br />

in entsprechender Höhe bereits gesammelte Gold-Gutschriften.<br />

Des Weiteren wird keine Gold-Gutschrift gewährt für Umsätze, die der<br />

Karteninhaber während eines Zeitraums tätigt, in dem TARGOBANK ihm<br />

die Nutzung der Karte untersagt bzw. die Karte gesperrt hat. Dies gilt<br />

sowohl für die Haupt- als auch die Zusatzkarte. Kündigt TARGOBANK<br />

den Kreditkartenvertrag wegen Zahlungsverzugs, werden für vom<br />

Karteninhaber zum Kündigungszeitpunkt noch nicht ausgeglichene<br />

Umsätze keine Gold-Gutschriften gewährt; eventuell bereits gewährte<br />

Gold-Gutschriften werden zu lasten des Kartenkontos wieder storniert.<br />

3. Eine bereits erteilte Gold-Gutschrift kann ebenfalls wieder storniert werden,<br />

wenn es sich bei dem Umsatz, aufgrund dessen die Gold-Gutschrift<br />

gewährt wurde, um eine Fehl buchung handelte oder die Verbuchung<br />

der entsprechenden Gold-Gutschrift fälschlicherweise erfolgt ist.


14 | Teil B: Gold-Bonusprogramm | 15<br />

C. Berechnung der Gold-Gutschriften<br />

Unter den unten stehenden Voraussetzungen erhält der Karteninhaber eine<br />

monatliche Gold-Gutschrift.<br />

Monatliche Gold-Gutschrift<br />

Für während eines Abrechnungsmonats mit der Karte (Haupt- und Zusatz-<br />

karte) getätigte Umsätze wird dem Kartenkonto eine Gold-Gutschrift<br />

in Höhe von 1 Prozent des Umsatzbetrages gewährt.<br />

D. Gewährung der Gold-Gutschriften<br />

1. Der Karteninhaber erhält die Gold-Gutschrift durch Verbuchung auf<br />

sein Kartenkonto. Die Gold-Gutschriften werden ausschließlich auf das<br />

Hauptkartenkonto erteilt, auch in denjenigen Fällen, in denen die Gold-<br />

Gutschriften mit einer Zusatzkarte verdient wurden. Verfügungsberechtigt<br />

über mit Haupt- und Zusatzkarten gesammelte Gold-Gutschriften<br />

ist allein der Hauptkarteninhaber.<br />

2. Ausschlaggebend für die Berechnung der Gold-Gutschriften ist jeweils<br />

das für den Umsatz maßgebliche Buchungsdatum. Dieses kann von dem<br />

Transaktionsdatum abweichen, da es davon abhängt, wann die Transaktion<br />

bei TARGOBANK eingereicht wurde.<br />

3. Die Gewährung der monatlichen Gold-Gutschrift erfolgt in dem auf den<br />

Monat, in dem die Gold-Gutschrift verdient wurde, folgenden Monat.<br />

4. Die Gold-Gutschriften werden jeweils auf der monatlichen Karten-<br />

abrechnung des Hauptkarteninhabers mitgeteilt. Der Hauptkarteninhaber<br />

ist verpflichtet, die Monatsabrechnungen auch in Bezug auf<br />

die ausgewiesenen Gold-Gutschriften sorgfältig zu prüfen und Beanstandungen<br />

der TARGOBANK innerhalb von 6 Wochen ab Erhalt der<br />

monatlichen Karten abrechnung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine<br />

Beanstandung innerhalb dieser Frist, gelten die Kartenabrechnung und<br />

damit auch die dort ausgewiesenen Gold-Gutschriften als genehmigt.<br />

Wenn der Karteninhaber nach diesem Fristablauf eine Berichtigung<br />

der Karten abrechnung in Hinsicht auf die ausgewiesenen Gold-<br />

Gutschriften verlangt, muss er be weisen, inwiefern die Darstellung<br />

dieser Gutschriften nicht korrekt ist.<br />

E. Verfügung über gewährte Gold-Gutschriften und Gültigkeitsdauer<br />

1. Die Gold-Gutschriften werden wie Guthaben auf dem Karten-<br />

konto behandelt bzw. mit einem bestehenden oder später entstehenden<br />

Saldo auf dem Kartenkonto verrechnet.<br />

2. Sofern die erteilten Gold-Gutschriften dazu führen, dass nach Kündi-<br />

gung des Kredit kartenvertrages über die Gold-Karte oder nach Bestel-<br />

lung eines abweichenden, die Gold-Karte ersetzenden TARGOBANK<br />

Kreditkartenangebots auf dem Kartenkonto ein Gut haben verbleibt,<br />

kann der Karteninhaber noch bis zum Ablauf von 6 Monaten nach<br />

Wirksamwerden der Kündigung bzw. nach Erhalt des anderen<br />

TARGOBANK Kreditkartenprodukts die Überweisung des Guthabens auf<br />

ein von ihm anzugebendes Konto verlangen.<br />

F. Änderung der Teilnahmebedingungen<br />

1. TARGOBANK behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder<br />

Ergänzungen der Teilnahme bedingungen oder sonstiger in den Programmunterlagen<br />

beschriebener Abläufe für das Gold-Bonusprogramm<br />

vorzunehmen, sofern der Karteninhaber nicht wider Treu und Glauben<br />

benachteiligt wird. Derartige Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebe<br />

dingungen oder Abläufe werden vorab schriftlich bekannt<br />

gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der TARGOBANK nicht<br />

innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung ein schriftlicher<br />

Widerspruch des Karteninhabers zugeht. Auf diese Folge wird<br />

TARGOBANK bei der Benachrichtigung ausdrücklich hinweisen.<br />

2. TARGOBANK behält sich das Recht vor, das Gold-Bonusprogramm<br />

jederzeit durch ein anderes Programm („Ersatzprogramm“) zu ersetzen<br />

oder ganz oder teilweise zu beenden. TARGOBANK wird in diesem Fall<br />

dem Karteninhaber die Möglichkeit einräumen, bereits angebrochene<br />

Abrechnungsperioden (siehe Punkt C.) zu beenden.<br />

3. Hat der Karteninhaber gegen diese Teilnahmebedingungen oder die in<br />

den Programmunter lagen erwähnten Regeln verstoßen, wesentliche<br />

Falschangaben gemacht oder hat TARGOBANK den Kreditkartenvertrag<br />

aufgrund Zahlungsverzugs gekündigt, verfallen sämtliche Ansprüche<br />

des Karteninhabers auf Gold-Gutschriften nach diesem Bonusprogramm.<br />

Dies gilt auch für möglicherweise während noch nicht be-<br />

endeter Abrechnungsperioden (siehe Punkt C.) erworbene Ansprüche<br />

des Karteninhabers auf Gold-Gutschriften. TARGOBANK behält sich für<br />

vorgenannte Fälle vor, bereits gewährte Gold-Gutschriften zu stornieren.<br />

Stand: Oktober 2012


16 | Merkblatt zur Datenverarbeitung | 17<br />

Merkblatt zur<br />

Datenverarbeitung<br />

Vorbemerkung<br />

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen<br />

Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,<br />

schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz<br />

der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen<br />

manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu<br />

Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach<br />

ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere<br />

Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das<br />

BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen<br />

der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses<br />

geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der<br />

verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht,<br />

dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung<br />

oder Nutzung überwiegt.<br />

Einwilligungserklärung<br />

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und<br />

im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren<br />

Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen<br />

worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet<br />

jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des<br />

Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung<br />

bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es unter Umständen<br />

nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise<br />

gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung<br />

in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,<br />

erfolgen.<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die – wie z. B. beim Arzt – einem<br />

Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />

voraus. In der Lebens-, Kranken - und Unfallversicherung (Personenversicherung)<br />

ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel<br />

enthalten.<br />

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung<br />

und -nutzung nennen.<br />

1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />

Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind<br />

zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag<br />

versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungsnummer,<br />

Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung<br />

sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers,<br />

eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall<br />

speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben<br />

von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die<br />

Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf<br />

einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).<br />

2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />

Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich<br />

der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen<br />

Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer<br />

benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben<br />

von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und<br />

des Risikos und Risikozuschlags, sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit<br />

Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen<br />

auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen<br />

bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls<br />

entsprechende Daten übergeben.<br />

3. Datenübermittlung an andere Versicherer<br />

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung,<br />

jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung<br />

des Wagnisses und die Schadensabwicklung wichtigen Umstände anzugeben.<br />

Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder<br />

Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende,<br />

abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle<br />

Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken<br />

bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich<br />

sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte<br />

auf Anfragen zu erteilen.<br />

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Mehrfachversicherungen, gesetzlicher<br />

Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen<br />

Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen<br />

weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes<br />

und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe<br />

und Schadentag.<br />

4. Zentrale Hinweissysteme<br />

Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung,<br />

zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung<br />

von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an<br />

andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer<br />

zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen<br />

Versicherungswirtschaft e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese<br />

Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem<br />

jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllt sind.<br />

Beispiele:<br />

Lebensversicherung<br />

l Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme<br />

mit Beitragszuschlag<br />

l aus versicherungsmedizinischen Gründen<br />

l auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung<br />

l Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Ver-<br />

sicherers<br />

l Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen gefor-<br />

derter Beitragszuschläge<br />

Zweck: Risikoprüfung


18 | Merkblatt zur Datenverarbeitung | 19<br />

Transportversicherung<br />

l Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadensfällen,<br />

insbesondere in der Reisegepäckversicherung<br />

Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch<br />

Unfallversicherung<br />

l Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />

l Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im<br />

Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen<br />

l außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungser-<br />

bringung oder Klageerhebung auf Leistung<br />

Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch<br />

5. Datenverarbeitung inner- und außerhalb der Versicherungsgruppe<br />

Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und<br />

andere Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien)<br />

werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den<br />

Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die<br />

Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis<br />

werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung.<br />

So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge<br />

mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer,<br />

die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Ihre Kontonummer<br />

und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten,<br />

werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die so genannten<br />

Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Versicherungsnummer, Kontonummer, Bankleitzahl,<br />

bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Versicherungsgruppe<br />

abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und<br />

bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch<br />

Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.<br />

Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen<br />

nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle<br />

diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die<br />

einzelnen Unternehmen benötigt und verwendet werden, spricht das Gesetz auch<br />

hier von "Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- und<br />

Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen<br />

Unternehmen.<br />

Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an:<br />

l Chartis Europe S.A., Direktion für Deutschland<br />

l Chartis Europe S.A., Paris – La Defénse (Frankreich)<br />

l Chartis Regional Technology Centre, Dublin (Irland)<br />

Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden<br />

Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen<br />

(z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten,<br />

Bausparkassen und Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb<br />

der Gruppe zusammen.<br />

Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen<br />

Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln<br />

z. B. die Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen<br />

als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten.<br />

Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen<br />

unter Punkt 6.<br />

6. Betreuung durch Versicherungsvermittler<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebotes<br />

unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner<br />

werden Sie durch einen unserer Vermittler beraten und betreut. Vermittler in<br />

diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie<br />

im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute,<br />

Bausparkassen u. a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält<br />

der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung<br />

notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer,<br />

Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl<br />

der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen, sowie von unseren<br />

Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss<br />

und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen<br />

in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler<br />

auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.<br />

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten<br />

im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie<br />

von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler<br />

ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine<br />

besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis)<br />

zu beachten.<br />

Der für die Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine<br />

Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages<br />

oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden<br />

hierüber informiert.<br />

7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte<br />

Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs<br />

erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten<br />

Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer<br />

Datei gespeicherten Daten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an<br />

den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein<br />

etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen<br />

der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.


Einfach für Sie da<br />

Online-Banking und Brokerage<br />

unter www.targobank.de<br />

Beratungstermin in der Filiale<br />

oder bei Ihnen zu Hause vereinbaren<br />

kostenlos unter: 0800 - 0 77 66 55 0<br />

TARGOBANK Servicenummern<br />

Gold-Karte: 01803 - 617 617 0*<br />

aus dem Ausland: +49 203 - 39 58 838<br />

* Festnetzpreis 9 Cent/Minute, höchstens 42 Cent/Minute aus<br />

Mobilfunknetzen, 7 x 24 Stunden.<br />

Die deutsche TARGOBANK gehört zur europäischen Bankengruppe des<br />

genossenschaftlichen Crédit Mutuel.<br />

GOVB – Stand: 10/12

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