Wegweiser für Menschen mit Demenz Adressen ... - Stadt Düsseldorf
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<strong>Wegweiser</strong> <strong>für</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Demenz</strong><br />
Finanzielle Hilfen<br />
<strong>für</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Demenz</strong><br />
Leistungen der Sozialhilfe<br />
Pflegebedürftige, die nicht in der Pflegeversicherung<br />
versichert sind oder bei<br />
denen die Leistungen der Pflegeversicherung<br />
nicht ausreichen, können Hilfe<br />
zur Pflege und Hilfen im Haushalt nach<br />
dem Sozialgesetzbuch XII beantragen.<br />
Hier<strong>für</strong> ist eine Pflegestufe nicht zwingend<br />
erforderlich. Diese Leistungen sind<br />
abhängig vom Einkommen und Vermögen.<br />
Zusätzlich wird unter Umständen geprüft,<br />
ob Kinder Unterhalt zahlen können.<br />
Auskünfte erteilt das zuständige Sozialamt.<br />
Schwerbehindertenausweis<br />
<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Demenz</strong> können bei ihren<br />
zuständigen Städten und Kreisen einen<br />
Antrag auf Ausstellung eines Schwer-<br />
behindertenausweises stellen.<br />
Schwerbehindert ist, wer mindestens einen<br />
Grad der Behinderung von 50 Prozent hat.<br />
Schwerbehinderte <strong>Menschen</strong> können<br />
verschiedene Nachteilsausgleiche wie zum<br />
Beispiel Steuerermäßigungen, Befreiung von<br />
der Rundfunk- und Fernsehgebühr oder<br />
Ermäßigungen bei der Benutzung öffentlicher<br />
Verkehrs<strong>mit</strong>tel erhalten. Wichtig sind<br />
hier besonders die Merkzeichen, die im<br />
Ausweis eingetragen werden:<br />
H – Hilflosigkeit<br />
G – erhebliche Gehbehinderung<br />
B – Begleitung<br />
RF – Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />
Nähere Auskünfte erteilen die Städte<br />
und Gemeinden.<br />
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