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13,50 - Stadt Zülpich

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Information des Servicebüros<br />

für Steuern und Abgaben<br />

Übertragung von Winterdienst<br />

Räumung der Gehwege und Fahrbahnen von Schnee und Eis<br />

Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung ist der auf die Bürger übertragene<br />

Winterdienst wie folgt durchzuführen:<br />

Schnee, welcher in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr fällt sowie in dieser Zeit<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach<br />

dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind anschließend werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags<br />

bis 09.00 Uhr zu beseitigen.<br />

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder<br />

notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger-, Kraftfahrzeugund<br />

Radfahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder<br />

behindert wird.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der zu räumende Schnee nicht<br />

auf die Fahrbahn geworfen werden darf, da es dadurch zu einer erheblichen<br />

Gefährdung des Straßenverkehrs kommen kann. Der Anlieger kann dann zur<br />

Haftung für entstandene Schäden herangezogen werden.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden<br />

Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender<br />

Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen<br />

und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.<br />

Die Gehwege sind in einer Breite von 1,<strong>50</strong> m vom Schnee freizuhalten. Auf<br />

Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von<br />

Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung<br />

ist nur erlaubt:<br />

1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch<br />

Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

2. an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenaufoder<br />

-abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen<br />

Gehwegabschnitten.<br />

Ist die Fahrbahnreinigung übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte<br />

gekennzeichnete Fußgängerüberwege<br />

Querungshilfen über die Fahrbahn und<br />

Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen<br />

oder -einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn zu bestreuen, wobei<br />

abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. Nach<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes:<br />

Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong>, Postfach <strong>13</strong> 54, 53905 <strong>Zülpich</strong>,<br />

Telefon (0 22 52) 52 -251 oder 52-0, email: bwoop@stadt-zuelpich.de,<br />

Internet: www.stadt-zuelpich.de<br />

Für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil verantwortlich:<br />

Porschen & Bergsch Mediendienstleistungen, 52399 Merzenich,<br />

Am Roßpfad 8, Telefon (0 24 21) 7 39 12, Telefax (0 24 21) 7 30 11,<br />

E-Mail: info@porschen-bergsch.de<br />

Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet verteilt. Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial<br />

wird nicht zurückgesandt. Der Umwelt zuliebe auf 100% chlorfreigebleichtem<br />

Papier gedruckt. Auflage: 9.100 Exemplare<br />

In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht.<br />

Verbesserung der Wetterlage sind Fahrbahnen und Gehwege wieder zu reinigen.<br />

Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Servicebüros gerne<br />

zur Verfügung.<br />

Telefon: 02252/ 52 – 238 / -285 / -239 / -219<br />

- Bitte beachten Sie unbedingt diese Hinweise -<br />

Ihr Servicebüro für Steuern und Gebühren<br />

Besuchszeiten an den Karnevalstagen 2010<br />

bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Zülpich</strong><br />

Die Büros der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Zülpich</strong> sind an den Karnevalstagen für das Publikum<br />

wie folgt geöffnet: Weiberfastnacht, 11.02.2010, von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr.<br />

Die <strong>Stadt</strong>kasse hält am Mittwoch, 10.02.2010, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und<br />

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr die Kasse für den Barzahlungsverkehr geöffnet.<br />

An Weiberfastnacht bleibt die Barkasse geschlossen.<br />

Rosenmontag, 15.02.2010, ist die Verwaltung geschlossen.<br />

Karnevalsdienstag, 16.02.2010, sind die Büros einschließlich des<br />

Bürgerbüros nur vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.<br />

Rentenberatung<br />

in <strong>Zülpich</strong> am 25. Februar 2010<br />

Am o. g. Termin findet turnusmäßig (4. Donnerstag im Monat) die Rentenberatung<br />

statt.<br />

Ein kompetenter Rentenberater steht Ihnen in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30<br />

Uhr und <strong>13</strong>:30 Uhr bis 15:30 Uhr im Rathaus zur Verfügung. Die Termine am<br />

Nachmittag können nur nach Terminabsprache wahrgenommen werden.<br />

Der Raum ist ausgeschildert.<br />

Bringen Sie bitte den Personalausweis mit! Sollte für einen Dritten eine Beratung<br />

gewünscht werden, ist eine Vollmacht erforderlich.<br />

Für Terminabsprachen und weitere Fragen steht Ihnen die Rentenstelle (Herr<br />

Stollenwerk, Tel. 52-204) zur Verfügung.<br />

Nutzen Sie diesen kostenlosen Beratungsservice!<br />

Ihre Rentenstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Zülpich</strong><br />

Fahrt zum Modezentrum<br />

Dienstag, 9. März 2010<br />

Abfahrt ab <strong>Zülpich</strong><br />

Hotel Europa, 12.30 Uhr,<br />

weitere Orte auf Anfrage<br />

Rückfahrt ab Neuss ca. 17.30 Uhr<br />

<strong>13</strong>,<strong>50</strong> €<br />

pro Person<br />

inkl. Kaffeegedeck<br />

Zum Aprés Ski<br />

in die Skihalle nach Neuss<br />

Samstag, 20. März 2010<br />

Abfahrt ab <strong>Zülpich</strong><br />

Preis pro Person<br />

Markt, 19.30 Uhr,<br />

Rückfahrt ab Neuss, 2.00 Uhr 15,00 €<br />

THELEN REISEN<br />

Markt <strong>13</strong> · 53909 <strong>Zülpich</strong><br />

Telefon: 0 22 52/24 16 · Telefax: 0 22 52/8 <strong>13</strong> 35<br />

E-Mail: thelen-reisen@t-online.de<br />

Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong><br />

ZÜLPICH 7

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