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Zulassungsende für Kerb 50 W

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PFLANZENSCHUTZ----WARNDIE<br />

PFLANZENSCHUTZ<br />

PFLANZENSCHUTZ<br />

PFLANZENSCHUTZ WARNDIENST<br />

WARNDIE<br />

WARNDIENST<br />

NST NST<br />

OO OO BB BB SS SS TT TT BB BB AA AA UU<br />

UU<br />

Regierungspräsidium Gießen - Pflanzenschutzdienst Hessen -<br />

Schanzenfeldstr. 8 35578 Wetzlar<br />

Tel.: 06 41/3 03-52 27<br />

Fax: 06 41/3 03-51 05<br />

Email: katja.orth@rpgi.hessen.de Internet: www.rp-giessen.de<br />

Bekämpfung von Rindenkrankheiten im Kernobst<br />

Nr. 22<br />

26.09.2007<br />

In Anlagen, die durch den Obstbaumkrebs (Nectria galligena) befallen sind, empfiehlt sich zuerst -nach<br />

abgeschlossener Ernte - ein Rückschnitt der Befallsstellen bis in das gesunde Holz. Danach sollten zwei<br />

Spritzungen mit Kupferpräparaten durchgeführt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist die Vermeidung von<br />

neuen Krebsinfektionen über die Narben der Blätter. Eine schlechtere Verrottung des Falllaubes und ein<br />

hiermit verbundener stärkerer Schorfdruck im nächsten Jahr muss hierbei in Kauf genommen werden.<br />

1. Behandlung zu Beginn des Blattfalls (bei <strong>50</strong> % abgefallener Blätter)<br />

2. Behandlung zum Ende des Blattfalles (bei 100 % abgefallener Blätter)<br />

In Frage kommen Kupferhydroxid- Präparate (Cuprozin WP mit 1,0 kg/ha pro 1 m Kronenhöhe; max. 3<br />

Anwend.) oder Kupferoxychlorid- Präparate (z. B. Funguran; Zulassung ist abgelaufen, Restmengen<br />

können aufgebraucht werden; mit 2,25 kg/ha pro 1 m Kronenhöhe; max. 3 Anwend. in dieser Indikation).<br />

Für die Captan-Präparate Malvin und Malvin WG bestehen Genehmigung nach § 18a Pflanzenschutzgesetz<br />

<strong>für</strong> die Bekämpfung des Obstbaumkrebses. Malvin und Malvin WG werden mit 0,6 kg/ha pro 1 m<br />

Kronenhöhe angewendet. Es sind max. 3 Anwendungen gegen Obstbaumkrebs möglich.<br />

In Anlagen, in denen keine Gefahr durch Rindenkrankheiten besteht, sollte auf diese Kupferbehandlungen<br />

verzichtet werden. Kupferpräparate haben einen hemmenden Einfluss auf die Regenwurmtätigkeit.<br />

Hierdurch wird der Falllaubabbau verschlechtert, der Druck durch Ascosporen im Frühjahr ist höher.<br />

Blattfallspritzungen bei Steinobst<br />

Bei Süßkirschen und Pflaumen sollten zum Blattfall ein bis zwei Behandlungen zur vorbeugenden<br />

Behandlung von Rindenerkrankungen, wie zum Beispiel Valsa und Pseudomonas erwogen werden. Hierzu<br />

kann z. B. Funguran (Zulassung ist ausgelaufen, Restmengen können angewendet werde; mit 2,25 kg/ha<br />

pro 1 m Kronenhöhe; max. 4 Anwend) eingesetzt werden.<br />

Feldmaus<br />

Landesweit zeigt sich auf vielen Flächen starker Befall durch Feldmäuse. Vor allem der milde Winter und<br />

die Frühjahrstrockenheit im April haben mit zur teilweise extrem starken Vermehrung der<br />

Feldmauspopulationen geführt. Örtlich können mehr als 1.000 Mäuse/ha auftreten. Um die Population<br />

nicht weiter ansteigen zu lassen, sollten rechtzeitige Bekämpfungen vorgenommen werden. Besonders zu<br />

Telefonische Auskünfte erteilen die Pflanzenschutzberater bei den Gartenbauberatungsstellen des LLH; in Ausnahmefällen auch der<br />

Pflanzenschutzdienst in Wetzlar (06 41/3 03-52 27) und in Kassel Harleshausen (05 61/9 88 84 52).<br />

Die auf den Packungen angegebenen Anwendungsvorschriften müssen sorgfältig beachtet werden!<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Pflanzenschutzdienstes gestattet.


- Seite 2 -<br />

angrenzenden Grünlandflächen und Feldrainen ist mit einem verstärkten Auftreten von Feldmäusen zu<br />

rechnen. Zur direkten Feldmausbekämpfung sind zur Zeit zwei Gruppen von Präparaten zugelassen:<br />

1. Zinkphosphid-haltige Präparate wie zum Beispiel Segatan-Giftweizen, Ratron Giftweizen, Ratron<br />

Giftlinsen oder Detia Mäuse Giftkörner. Diese Präparate werden mit einer sogenannten Legeflinte in die<br />

einzelnen Feldmauslöcher abgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 5 Stück pro Loch. Die Präparate dürfen<br />

nicht offen auf die Bodenoberfläche ausgebracht werden, damit sie von Vögeln oder anderen Tieren<br />

nicht aufgenommen werden können. Nach der Ausbringung Loch zutreten.<br />

2. Chlorphacinon-haltige Präparate, wie zum Beispiel Ratron Feldmausköder. Diese Präparate haben<br />

eine neue Zulassung erhalten. Mit Neuzulassung dürfen sie nicht mehr durch breitwürfiges Streuen<br />

ausgebracht werden. Es ist nur noch eine Ausbringung in geeigneten Köderboxen erlaubt.<br />

Entsprechende Köderboxen gibt es aus Kunststoff (4,00-10,00 Euro/Stück) und aus Pappe (0,<strong>50</strong>-1,00<br />

Euro/Stück). Die Aufwandmenge beträgt 100 g je Köderbox. Es ist nur noch eine Anwendung zulässig.<br />

Neben der direkten Bekämpfung sollten alle Maßnahmen zur Anwendung kommen, die einer weiteren<br />

Zunahme der Mäusepopulation entgegenwirken. Hierzu gehören:<br />

- Mulchstreifen kurz halten<br />

- Baumstreifen unkrautfrei halten<br />

- Entfernen von Fallobst<br />

- Ansiedlung von Gegenspielern fördern. Hierzu z. B. Sitzkrücken aufstellen. Diese bieten Greifvögeln<br />

gute Möglichkeiten, um auf Beutefang zu gehen. Aufzustellen sind 3-4 m hohe Stangen mit einem etwa 5<br />

cm Durchmesser starken und mindestens <strong>50</strong> cm langen Querholz; Kanthölzer sind ungeeignet.<br />

<strong>Zulassungsende</strong> <strong>für</strong> <strong>Kerb</strong> <strong>50</strong> W<br />

Die Zulassung <strong>für</strong> <strong>Kerb</strong> <strong>50</strong> W (Wirkstoff: Propyzamid) läuft zum 30. Oktober 2007 aus. Der<br />

Zulassungsinhaber hat zwar eine kurzfristige Zulassungsverlängerung beantragt, ob diese gewährt wird ist<br />

unklar. <strong>Kerb</strong> <strong>50</strong> W ist zur Zeit in folgenden Indikationen zugelassen/genehmigt:<br />

- Aprikose, Pfirsich (§ 18 a) Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Erdbeere Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Himbeerartiges Beerenobst Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Kernobst Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Pflaume Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Rhabarber Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Schwarze-, Rote-, Weiße Johanisbeeren Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Schwarzer Holunder, Heidelbeere (§ 18 a) Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Stachelbeere Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Süß-, Sauerkirsche Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

- Schalenobst (§ 18 a) Vogel-Sternmiere, Einkeimblättrige Unkräuter<br />

Restmengen können bis zum 31.12.2009 aufgebracht werden. Für die nächste Saison wird die<br />

Neuzulassung einer Flüssigformulierung angestrebt. Wer <strong>Kerb</strong> <strong>50</strong> W <strong>für</strong> die Winteranwendung<br />

benötigt, sollte sich rechtzeitig mit entsprechenden Mengen versorgen.

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