Führungsorganisation der Polizei anhand der PDV 100 - Deutscher ...
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1. Bundesfachkongress zum Berliner Abend des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />
Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />
Zusammenfassung des Vortrages<br />
<strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong><br />
<strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong> am Beispiel von NRW<br />
Referent:<br />
<strong>Polizei</strong>direktor Klaus Noske,<br />
Leiter <strong>der</strong> Kreispolizeibehörde des<br />
Ennepe-Ruhr-Kreises<br />
Der Referent erläuterte die Entwicklung <strong>der</strong> Stabsarbeit und die aktuelle<br />
Aufbauorganisation für das Land NRW an Hand von ausgesuchten Beispielen.<br />
Zu Beginn stellte er die aktuelle Behördenorganisation für<br />
Kreispolizeibehörden und Landräte in Nordrhein Westfalen vor.<br />
Weitere wesentliche Themen:<br />
- Beson<strong>der</strong>e Zuständigkeiten von einzelnen Behörden an Hand <strong>der</strong><br />
Kriminalhauptstellenverordnung NRW ( § 2 und §4)<br />
- Standorte und Aufgaben <strong>der</strong> Ständigen Stäbe in NRW am Beispiel AMOK<br />
Im nachfolgenden sind Auszüge des Vortrages dargestellt.<br />
1.<br />
Behördenstruktur in NRW<br />
Um ein Verständnis für die Struktur <strong>der</strong> Stabsarbeit zu bekommen, ist die Kenntnis<br />
<strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> NRW unerlässlich:<br />
In NRW erfolgt Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>behörden in <strong>Polizei</strong>präsidien und<br />
Landratsbehörden. Ist im <strong>Polizei</strong>präsidium <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>präsident <strong>der</strong> Behördenleiter,<br />
so wird in den Landratsbehörden dem Landrat <strong>der</strong> Abteilungsleiter <strong>Polizei</strong> zur Seite<br />
gestellt, welcher den Landrat hinsichtlich <strong>der</strong> polizeilichen Aufgabenbewältigung<br />
unterstützt.
1. Bundesfachkongress zum Berliner Abend des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />
Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong>
1. Bundesfachkongress zum Berliner Abend des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />
Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />
2.<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Stabsarbeit<br />
In einer Beson<strong>der</strong>en Aufbauorganisation (BAO) trägt <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>führer (PF) die<br />
Gesamtverantwortung für die Lagebewältigung und trifft die grundsätzlichen<br />
Entscheidungen. Damit er bei <strong>der</strong> Wahrnehmung dieser Aufgaben sachgerecht<br />
beraten und unterstützt werden kann, haben alle Kreispolizeibehörden den Einsatz<br />
von Führungsstäben/Führungsgruppen vorzubereiten, in denen regelmäßig<br />
Beamtinnen und Beamte <strong>der</strong> Allgemeinen Aufbauorganisation (AAO) <strong>der</strong> Behörden<br />
eingesetzt werden.<br />
Einsatzerfahrungen, die im wesentlichen durch Ereignisse wie die „Schleyer-<br />
Entführung" o<strong>der</strong> die „Geiselnahme-Gladbeck" geprägt sind, haben seit<br />
1990 zur Einrichtung <strong>der</strong> sechs Ständigen Stäbe bei den <strong>Polizei</strong>präsidien Bielefeld,<br />
Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster geführt.<br />
Die Angehörigen <strong>der</strong> Ständigen Stäbe beschäftigen sich ausschließlich mit<br />
<strong>der</strong> Bewältigung herausragen<strong>der</strong> Einsatzlagen wie z.B. Geiselnahmen und<br />
Entführungen und werden regelmäßig hierfür eingesetzt. Über die Jahre haben die<br />
Ständigen Stäbe damit ein hervorragendes Erfahrungswissen erworben, das sie zur<br />
Beratung und Unterstützung des PF erfolgreich einsetzen.<br />
Für den Einsatz Ständiger Stäbe gelten folgende Grundsätze:<br />
In Fällen von<br />
� Geiselnahmen<br />
� Entführungen<br />
� herausragenden Erpressungen<br />
� Anschlägen sowie bei <strong>der</strong> Gefahr von Anschlägen<br />
� größeren Schadenslagen<br />
� Amoktaten<br />
� Gefahren aus dem Luftraum (Renegade) sowie
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Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />
� bei führungsmäßig vergleichbar schwierigen Lagen<br />
ist ein Ständiger Stab in den Führungsstab des jeweiligen PF zu integrieren.<br />
Der Leiter des Ständigen Stabes übernimmt dann die Leitung des<br />
Führungsstabes. Kernfunktionen im Führungsstab werden durch Mitarbeiter<br />
des Ständigen Stabes besetzt.<br />
Über diese Einsatzanlässe hinaus stehen die Ständigen Stäbe auf Anfor<strong>der</strong>ung allen<br />
<strong>Polizei</strong>behörden des Landes zur Vorbereitung und Durchführung schwieriger<br />
Einsatzlagen zur Verfügung. Art, Umfang und Dauer <strong>der</strong> Unterstützung stimmen die<br />
Verantwortlichen im konkreten Einzelfall ab.<br />
Außerhalb von Einsätzen haben die Ständigen Stäbe vor allem folgende Aufgaben:<br />
� das Einsatzgeschehen (auch überregional) aufgabenbezogen auszuwerten<br />
� Einsatzkonzeptionen in enger Abstimmung mit den Ausführungsebenen zu<br />
erarbeiten<br />
� Stabsarbeit einzuüben und fortzuentwickeln<br />
� die Mitglie<strong>der</strong> von Führungsstäben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (§ 4<br />
KHSt-VO) fortzubilden<br />
� mit Führungs- und Linienkräften zur Vorbereitung ihrer Tätigkeit und zur<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Akzeptanz zusammenzuarbeiten und zu üben<br />
� Einsatz- und Objektakten zu erstellen und zu pflegen<br />
� bei <strong>der</strong> Nachbereitung von Einsätzen aus beson<strong>der</strong>em Anlass mitzuwirken.<br />
3.<br />
Zuständigkeiten<br />
Die Zuständigkeit von Behörden für bestimmte Einsatzlagen ist in NRW durch die<br />
Kriminalhauptstellenverordnung (KHSt-VO) geregelt. Demnach sind in bestimmten<br />
Einzelfällen nur bestimmte Behörden zur Aufgabenwahrnehmung zuständig.<br />
Die Behörden gem. §2 KHSt-VO sind bei folgenden Delikten zuständig:
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� vorsätzliche Tötung<br />
� Bildung krimineller Vereinigungen<br />
� illegale Herst. v. BtM<br />
� organisierte Kriminalität<br />
� bestimmte Fälle v. Erpressung<br />
� bestimmte Fälle von Computerkriminalität<br />
� Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr.<br />
Die insgesamt sechs Behörden gem. §4 KHSt-VO sind für die folgenden Delikte<br />
zuständig:<br />
� Erpresserischer Menschenraub<br />
� Geiselnahme<br />
� Straftaten im Zusammenhang mit größeren Gefahren- und Schadenslagen<br />
� Anschläge<br />
� Amoklagen.<br />
Bei den sechs Behörden gem. §4 KHSt-VO handelt es sich um die <strong>Polizei</strong>präsidien<br />
Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Münster und Bielefeld.<br />
Diese Behörden sind durch die organisatorische Einbindung von Spezialeinheiten<br />
und jeweils einem ständigen Stab in <strong>der</strong> Lage, bei den o.a. Delikten die polizeiliche<br />
Aufgabenwahrnehmung in eigener Zuständigkeit zu übernehmen.<br />
Im folgenden sind die Behörden in ihrer geographischen Verteilung innerhalb NRW<br />
aufgeführt:
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Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />
4.<br />
Führungsstab<br />
Nachdem die Behördenstrukturen und die jeweiligen Zuständigkeiten geklärt wurden,<br />
ist die innere Struktur eines Führungsstabes zu erläutern. Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Führungsstäbe ermöglicht es, Diesen innerhalb je<strong>der</strong> BAO aufzubauen und zu<br />
nutzen. Je nach Ausmaß und Umfang des Einsatzes lässt sich die Glie<strong>der</strong>ung<br />
beliebig erweitern.
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Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />
5.<br />
BAO AMOK<br />
Zum Ende <strong>der</strong> Präsentation wurde die polizeiliche Einsatzbewältigung <strong>anhand</strong> <strong>der</strong><br />
BAO- Struktur zur Bewältigung von AMOK- Lagen erläutert. Die Darstellung <strong>der</strong><br />
Strukturen verbietet sich an dieser Stelle aus Gründen <strong>der</strong> Geheimhaltung.