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Führungsorganisation der Polizei anhand der PDV 100 - Deutscher ...

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1. Bundesfachkongress zum Berliner Abend des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />

Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />

Zusammenfassung des Vortrages<br />

<strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong><br />

<strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong> am Beispiel von NRW<br />

Referent:<br />

<strong>Polizei</strong>direktor Klaus Noske,<br />

Leiter <strong>der</strong> Kreispolizeibehörde des<br />

Ennepe-Ruhr-Kreises<br />

Der Referent erläuterte die Entwicklung <strong>der</strong> Stabsarbeit und die aktuelle<br />

Aufbauorganisation für das Land NRW an Hand von ausgesuchten Beispielen.<br />

Zu Beginn stellte er die aktuelle Behördenorganisation für<br />

Kreispolizeibehörden und Landräte in Nordrhein Westfalen vor.<br />

Weitere wesentliche Themen:<br />

- Beson<strong>der</strong>e Zuständigkeiten von einzelnen Behörden an Hand <strong>der</strong><br />

Kriminalhauptstellenverordnung NRW ( § 2 und §4)<br />

- Standorte und Aufgaben <strong>der</strong> Ständigen Stäbe in NRW am Beispiel AMOK<br />

Im nachfolgenden sind Auszüge des Vortrages dargestellt.<br />

1.<br />

Behördenstruktur in NRW<br />

Um ein Verständnis für die Struktur <strong>der</strong> Stabsarbeit zu bekommen, ist die Kenntnis<br />

<strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> NRW unerlässlich:<br />

In NRW erfolgt Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>behörden in <strong>Polizei</strong>präsidien und<br />

Landratsbehörden. Ist im <strong>Polizei</strong>präsidium <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>präsident <strong>der</strong> Behördenleiter,<br />

so wird in den Landratsbehörden dem Landrat <strong>der</strong> Abteilungsleiter <strong>Polizei</strong> zur Seite<br />

gestellt, welcher den Landrat hinsichtlich <strong>der</strong> polizeilichen Aufgabenbewältigung<br />

unterstützt.


1. Bundesfachkongress zum Berliner Abend des Deutschen Feuerwehrverbandes<br />

Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong>


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Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />

2.<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Stabsarbeit<br />

In einer Beson<strong>der</strong>en Aufbauorganisation (BAO) trägt <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong>führer (PF) die<br />

Gesamtverantwortung für die Lagebewältigung und trifft die grundsätzlichen<br />

Entscheidungen. Damit er bei <strong>der</strong> Wahrnehmung dieser Aufgaben sachgerecht<br />

beraten und unterstützt werden kann, haben alle Kreispolizeibehörden den Einsatz<br />

von Führungsstäben/Führungsgruppen vorzubereiten, in denen regelmäßig<br />

Beamtinnen und Beamte <strong>der</strong> Allgemeinen Aufbauorganisation (AAO) <strong>der</strong> Behörden<br />

eingesetzt werden.<br />

Einsatzerfahrungen, die im wesentlichen durch Ereignisse wie die „Schleyer-<br />

Entführung" o<strong>der</strong> die „Geiselnahme-Gladbeck" geprägt sind, haben seit<br />

1990 zur Einrichtung <strong>der</strong> sechs Ständigen Stäbe bei den <strong>Polizei</strong>präsidien Bielefeld,<br />

Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster geführt.<br />

Die Angehörigen <strong>der</strong> Ständigen Stäbe beschäftigen sich ausschließlich mit<br />

<strong>der</strong> Bewältigung herausragen<strong>der</strong> Einsatzlagen wie z.B. Geiselnahmen und<br />

Entführungen und werden regelmäßig hierfür eingesetzt. Über die Jahre haben die<br />

Ständigen Stäbe damit ein hervorragendes Erfahrungswissen erworben, das sie zur<br />

Beratung und Unterstützung des PF erfolgreich einsetzen.<br />

Für den Einsatz Ständiger Stäbe gelten folgende Grundsätze:<br />

In Fällen von<br />

� Geiselnahmen<br />

� Entführungen<br />

� herausragenden Erpressungen<br />

� Anschlägen sowie bei <strong>der</strong> Gefahr von Anschlägen<br />

� größeren Schadenslagen<br />

� Amoktaten<br />

� Gefahren aus dem Luftraum (Renegade) sowie


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Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />

� bei führungsmäßig vergleichbar schwierigen Lagen<br />

ist ein Ständiger Stab in den Führungsstab des jeweiligen PF zu integrieren.<br />

Der Leiter des Ständigen Stabes übernimmt dann die Leitung des<br />

Führungsstabes. Kernfunktionen im Führungsstab werden durch Mitarbeiter<br />

des Ständigen Stabes besetzt.<br />

Über diese Einsatzanlässe hinaus stehen die Ständigen Stäbe auf Anfor<strong>der</strong>ung allen<br />

<strong>Polizei</strong>behörden des Landes zur Vorbereitung und Durchführung schwieriger<br />

Einsatzlagen zur Verfügung. Art, Umfang und Dauer <strong>der</strong> Unterstützung stimmen die<br />

Verantwortlichen im konkreten Einzelfall ab.<br />

Außerhalb von Einsätzen haben die Ständigen Stäbe vor allem folgende Aufgaben:<br />

� das Einsatzgeschehen (auch überregional) aufgabenbezogen auszuwerten<br />

� Einsatzkonzeptionen in enger Abstimmung mit den Ausführungsebenen zu<br />

erarbeiten<br />

� Stabsarbeit einzuüben und fortzuentwickeln<br />

� die Mitglie<strong>der</strong> von Führungsstäben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (§ 4<br />

KHSt-VO) fortzubilden<br />

� mit Führungs- und Linienkräften zur Vorbereitung ihrer Tätigkeit und zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Akzeptanz zusammenzuarbeiten und zu üben<br />

� Einsatz- und Objektakten zu erstellen und zu pflegen<br />

� bei <strong>der</strong> Nachbereitung von Einsätzen aus beson<strong>der</strong>em Anlass mitzuwirken.<br />

3.<br />

Zuständigkeiten<br />

Die Zuständigkeit von Behörden für bestimmte Einsatzlagen ist in NRW durch die<br />

Kriminalhauptstellenverordnung (KHSt-VO) geregelt. Demnach sind in bestimmten<br />

Einzelfällen nur bestimmte Behörden zur Aufgabenwahrnehmung zuständig.<br />

Die Behörden gem. §2 KHSt-VO sind bei folgenden Delikten zuständig:


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Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />

� vorsätzliche Tötung<br />

� Bildung krimineller Vereinigungen<br />

� illegale Herst. v. BtM<br />

� organisierte Kriminalität<br />

� bestimmte Fälle v. Erpressung<br />

� bestimmte Fälle von Computerkriminalität<br />

� Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr.<br />

Die insgesamt sechs Behörden gem. §4 KHSt-VO sind für die folgenden Delikte<br />

zuständig:<br />

� Erpresserischer Menschenraub<br />

� Geiselnahme<br />

� Straftaten im Zusammenhang mit größeren Gefahren- und Schadenslagen<br />

� Anschläge<br />

� Amoklagen.<br />

Bei den sechs Behörden gem. §4 KHSt-VO handelt es sich um die <strong>Polizei</strong>präsidien<br />

Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Münster und Bielefeld.<br />

Diese Behörden sind durch die organisatorische Einbindung von Spezialeinheiten<br />

und jeweils einem ständigen Stab in <strong>der</strong> Lage, bei den o.a. Delikten die polizeiliche<br />

Aufgabenwahrnehmung in eigener Zuständigkeit zu übernehmen.<br />

Im folgenden sind die Behörden in ihrer geographischen Verteilung innerhalb NRW<br />

aufgeführt:


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Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />

4.<br />

Führungsstab<br />

Nachdem die Behördenstrukturen und die jeweiligen Zuständigkeiten geklärt wurden,<br />

ist die innere Struktur eines Führungsstabes zu erläutern. Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Führungsstäbe ermöglicht es, Diesen innerhalb je<strong>der</strong> BAO aufzubauen und zu<br />

nutzen. Je nach Ausmaß und Umfang des Einsatzes lässt sich die Glie<strong>der</strong>ung<br />

beliebig erweitern.


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Thema: <strong>Führungsorganisation</strong> <strong>der</strong> <strong>Polizei</strong> <strong>anhand</strong> <strong>der</strong> <strong>PDV</strong> <strong>100</strong><br />

5.<br />

BAO AMOK<br />

Zum Ende <strong>der</strong> Präsentation wurde die polizeiliche Einsatzbewältigung <strong>anhand</strong> <strong>der</strong><br />

BAO- Struktur zur Bewältigung von AMOK- Lagen erläutert. Die Darstellung <strong>der</strong><br />

Strukturen verbietet sich an dieser Stelle aus Gründen <strong>der</strong> Geheimhaltung.

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