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DIESE BERGE. DIESE WEITE. DIESES LICHT! - Kunstwege

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Vertrags- und Reisebedingungen<br />

01<br />

Was diese AGBs regeln<br />

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln<br />

die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und<br />

Ihrem Vertragspartner. Bei Einzelleistungen<br />

und Pauschalen, welche Hotels usw. direkt<br />

anbieten, schliessen Sie den Vertrag direkt<br />

mit diesen Dienstleistungsunternehmen ab,<br />

auch wenn Sie über die Tourismus organisation<br />

Engadin St. Moritz Ihre Leistungen buchen.<br />

In diesem Fall tritt die Tourismusorganisation<br />

Engadin St. Moritz ausschliesslich als Vermittlerin<br />

auf. Bei Pauschalen und Einzelleistungen,<br />

welche die Tourismusorganisation Engadin<br />

St. Moritz im eigenen Namen anbietet, ist sie<br />

Ihre Vertragspartei.<br />

02<br />

Vertragsabschluss und Leistungen<br />

Der Vertrag zwischen Ihnen und dem gebuchten<br />

Dienstleistungsunternehmen kommt<br />

durch die vorbehaltlose Bestätigung durch<br />

Ihre Buchungsstelle zu stande. Werden Ihnen<br />

durch Ihre Buchungsstelle weitere Leistungen<br />

vermittelt, welche nicht aus einer Publikation<br />

der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz<br />

gebucht werden, finden diese Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen keine Anwendung.<br />

Die vereinbarten Leistungen ergeben sich<br />

aus der Bestätigung und der ent sprechenden<br />

Reiseausschreibung. Wenn in der Reiseausschreibung<br />

nichts anderes vermerkt ist,<br />

beginnt Ihr Arrangement ab dem gebuchten<br />

Aufenthaltsort.<br />

03<br />

Preise und Zahlungsbedingungen<br />

Die Preise sind in Schweizer Franken ausgeschrieben.<br />

Wenn bei Buchung nichts anderes<br />

vereinbart worden oder in der Bestätigung<br />

aufgeführt ist, so ist der gesamte Reisepreis<br />

bei Buchung zu bezahlen. – Wird der Reise-<br />

preis nicht fristgerecht bezahlt, ist Ihr Ver-<br />

tragspartner berechtigt, die Leistungen zurückzubehalten,<br />

vom Vertrag zurückzutreten<br />

und die unter Ziffer 5 aufgeführten Stornokosten<br />

einzufordern. Wenn Sie die Leistungen<br />

über eine Buchungsstelle wie Reisebüro buchen,<br />

kann diese Buchungsstelle für Beratung,<br />

Reservierung usw. zusätzliche Kostenanteile<br />

verrechnen.<br />

04<br />

Preis- und Programmänderungen<br />

Die Dienstleistungsunternehmen und Touris-<br />

musorganisation Engadin St. Moritz sind<br />

berechtigt, vor Vertragsabschluss die Ausschreibungen<br />

und Preise zu ändern. Dies wird<br />

Ihnen bei Buchung mitgeteilt. Nach Vertragsabschluss<br />

können die Preise bis drei Wochen<br />

vor Arrangementbeginn erhöht werden,<br />

wenn die Transport- oder Unterkunftskosten,<br />

Abgaben auf bestimmten Leistungen oder<br />

der Wechselkurs sich erhöhen. Der Reisepreis<br />

erhöht sich entsprechend. Programm- und<br />

Leistungsänderungen können sich aufgrund<br />

unvorgesehener oder nicht abwendbarer<br />

Umstände ergeben. Sollte eine wesentliche<br />

Leistung eine erhebliche Änderung erfahren,<br />

so können Sie von der Reise zurücktreten,<br />

wenn Ihnen keine angemessene Ersatzleistung<br />

angeboten werden kann. Preiserhöhungen von<br />

mehr als 10% gelten als erhebliche Änderung.<br />

Nach Arrangementbeginn kann es aufgrund<br />

unvorhersehbarer und nicht abwendbarer<br />

Ereignisse zu Programmänderungen kommen.<br />

Das Dienstleistungsunternehmen wird bemüht<br />

sein, angemessene Ersatzleistungen anzubieten.<br />

05<br />

Auftragsänderungen<br />

und Stornierungen durch Sie<br />

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen<br />

oder die Reise absagen (annullieren),<br />

so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle<br />

persönlich mitteilen. Die bereits erhaltenen<br />

Reisedokumente sind der Buchungsstelle<br />

gleichzeitig zurückzugeben. Bei Reiseabsagen<br />

und Änderungen (Namensänderungen,<br />

Änderung des Reisedatums, Umbuchung der<br />

Unterkunft oder Zusatzleistungen usw.) wird<br />

eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro<br />

Person, max. CHF 120.– pro Auftrag, erhoben.<br />

Bei Umbuchungen von einem Reisedatum auf<br />

eine anderes wird in jedem Fall die Bearbeitungsgebühr<br />

erhoben. Treten Sie weniger<br />

als 31 Tage vor Abreise von der Reise zurück<br />

oder ändern Sie Ihre Buchung (Namen, Daten,<br />

Unterkunft, einzelne Leistungen usw.), so<br />

werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr<br />

die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises<br />

erhoben:<br />

�� ����������������������������<br />

30% des Pauschalpreises;<br />

�� ���������������������������<br />

50% des Pauschalpreises;<br />

�� �������������������������<br />

80% des Pauschalpreises;<br />

�� ���������������������������������������<br />

100% des Pauschalpreises.<br />

Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens<br />

Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle;<br />

bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der<br />

nächste Werktag massgebend.<br />

06<br />

Verspätete Anreise<br />

und Reiseabbruch durch Sie<br />

Für Anreise und das rechtzeitige Eintreffen<br />

sind Sie selber verantwortlich. Sollten Sie<br />

verspätet Ihr Arrangement antreten, so kann<br />

für die nicht bezogenen Leistung keine Rück-<br />

erstattung erfolgen. Sollten Sie die Reise vorzeitig<br />

abbrechen, so können Ihnen die Kosten<br />

nicht rückerstattet werden.<br />

Camping & SAC-Hütten/AGBs Seite 81<br />

Die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz hat den vorliegenden Prospekt im Auftrage und im Namen der darin<br />

aufgeführten Dienstleistungs unternehmen wie Hotels, Fluggesellschaften usw. zusammengestellt.<br />

07<br />

Reiseabbruch oder Ausschluss<br />

durch das Dienstleistungsunternehmen<br />

Das Dienstleistungsunternehmen darf die<br />

Dienstleistung/Reise abbrechen, wenn nicht<br />

vorhersehbare oder abwendbare Umstände<br />

die Vertragserfüllung verunmöglichen,<br />

erheblich erschweren oder die Teilnehmer<br />

gefährden. Sollte im Falle höherer Gewalt<br />

keine Ersatzleistung möglich sein, ist das Dienst-<br />

leistungsunternehmen von seinen Leistungs-<br />

pflichten entbunden. Der Rückerstattungs-<br />

anspruch ist auf die ungerechtfertigte Berei-<br />

cherung beschränkt. Das Dienstleistungsunternehmen<br />

kann einen Teilnehmer von<br />

der Reise aus schliessen, wenn er durch seine<br />

Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten<br />

Anlass gibt. In diesem Fall bleibt<br />

der volle Reisepreis geschuldet, und es werden<br />

keine Rückerstattungen gemacht. Irgendwelche<br />

Schadenersatz forderungen sind ausgeschlossen.<br />

08<br />

Haftung<br />

Die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz<br />

und die Dienstleistungsunternehmen haften<br />

im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

für ihre eigenen Leistungen, wobei die<br />

Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Hilfspersonen<br />

ausgeschlossen ist. Die Haftung für<br />

Wertsachen, Foto- und Videokameras usw.,<br />

Pelzmäntel und andere teure Bekleidung,<br />

mobile Telefone, Kreditkarten usw., Bargeld<br />

und deren Missbrauch ist ausgeschlossen. Im<br />

Falle einer Pauschalreise ist die Haftung für<br />

andere als Personenschäden auf den doppelten<br />

Reisepreis beschränkt. Auch hier gilt die<br />

Bestimmung über die Haftung für Wertsachen<br />

usw. Die Haftung ist unter allen Rechtstiteln<br />

auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Es<br />

besteht keine Haftung für vertane Urlaubszeit,<br />

Frustrationsschäden usw. Die ausservertragliche<br />

Haftung richtet sich nach den gesetz-<br />

lichen Bestimmungen und den Haftungsbegren-<br />

zungen und Haftungsausschlüssen dieser<br />

Bestimmung.<br />

09<br />

Reiseversicherungen<br />

Den Teilnehmern wird der Abschluss einer<br />

Reiseversicherung im Falle von Stornierungen<br />

oder der frühzeitigen Rückreise inkl. Unfall<br />

und Krankheit empfohlen.<br />

10<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht<br />

anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist<br />

St. Moritz, Schweiz.

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