DIESE BERGE. DIESE WEITE. DIESES LICHT! - Kunstwege
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Vertrags- und Reisebedingungen<br />
01<br />
Was diese AGBs regeln<br />
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln<br />
die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und<br />
Ihrem Vertragspartner. Bei Einzelleistungen<br />
und Pauschalen, welche Hotels usw. direkt<br />
anbieten, schliessen Sie den Vertrag direkt<br />
mit diesen Dienstleistungsunternehmen ab,<br />
auch wenn Sie über die Tourismus organisation<br />
Engadin St. Moritz Ihre Leistungen buchen.<br />
In diesem Fall tritt die Tourismusorganisation<br />
Engadin St. Moritz ausschliesslich als Vermittlerin<br />
auf. Bei Pauschalen und Einzelleistungen,<br />
welche die Tourismusorganisation Engadin<br />
St. Moritz im eigenen Namen anbietet, ist sie<br />
Ihre Vertragspartei.<br />
02<br />
Vertragsabschluss und Leistungen<br />
Der Vertrag zwischen Ihnen und dem gebuchten<br />
Dienstleistungsunternehmen kommt<br />
durch die vorbehaltlose Bestätigung durch<br />
Ihre Buchungsstelle zu stande. Werden Ihnen<br />
durch Ihre Buchungsstelle weitere Leistungen<br />
vermittelt, welche nicht aus einer Publikation<br />
der Tourismusorganisation Engadin St. Moritz<br />
gebucht werden, finden diese Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen keine Anwendung.<br />
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich<br />
aus der Bestätigung und der ent sprechenden<br />
Reiseausschreibung. Wenn in der Reiseausschreibung<br />
nichts anderes vermerkt ist,<br />
beginnt Ihr Arrangement ab dem gebuchten<br />
Aufenthaltsort.<br />
03<br />
Preise und Zahlungsbedingungen<br />
Die Preise sind in Schweizer Franken ausgeschrieben.<br />
Wenn bei Buchung nichts anderes<br />
vereinbart worden oder in der Bestätigung<br />
aufgeführt ist, so ist der gesamte Reisepreis<br />
bei Buchung zu bezahlen. – Wird der Reise-<br />
preis nicht fristgerecht bezahlt, ist Ihr Ver-<br />
tragspartner berechtigt, die Leistungen zurückzubehalten,<br />
vom Vertrag zurückzutreten<br />
und die unter Ziffer 5 aufgeführten Stornokosten<br />
einzufordern. Wenn Sie die Leistungen<br />
über eine Buchungsstelle wie Reisebüro buchen,<br />
kann diese Buchungsstelle für Beratung,<br />
Reservierung usw. zusätzliche Kostenanteile<br />
verrechnen.<br />
04<br />
Preis- und Programmänderungen<br />
Die Dienstleistungsunternehmen und Touris-<br />
musorganisation Engadin St. Moritz sind<br />
berechtigt, vor Vertragsabschluss die Ausschreibungen<br />
und Preise zu ändern. Dies wird<br />
Ihnen bei Buchung mitgeteilt. Nach Vertragsabschluss<br />
können die Preise bis drei Wochen<br />
vor Arrangementbeginn erhöht werden,<br />
wenn die Transport- oder Unterkunftskosten,<br />
Abgaben auf bestimmten Leistungen oder<br />
der Wechselkurs sich erhöhen. Der Reisepreis<br />
erhöht sich entsprechend. Programm- und<br />
Leistungsänderungen können sich aufgrund<br />
unvorgesehener oder nicht abwendbarer<br />
Umstände ergeben. Sollte eine wesentliche<br />
Leistung eine erhebliche Änderung erfahren,<br />
so können Sie von der Reise zurücktreten,<br />
wenn Ihnen keine angemessene Ersatzleistung<br />
angeboten werden kann. Preiserhöhungen von<br />
mehr als 10% gelten als erhebliche Änderung.<br />
Nach Arrangementbeginn kann es aufgrund<br />
unvorhersehbarer und nicht abwendbarer<br />
Ereignisse zu Programmänderungen kommen.<br />
Das Dienstleistungsunternehmen wird bemüht<br />
sein, angemessene Ersatzleistungen anzubieten.<br />
05<br />
Auftragsänderungen<br />
und Stornierungen durch Sie<br />
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen<br />
oder die Reise absagen (annullieren),<br />
so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle<br />
persönlich mitteilen. Die bereits erhaltenen<br />
Reisedokumente sind der Buchungsstelle<br />
gleichzeitig zurückzugeben. Bei Reiseabsagen<br />
und Änderungen (Namensänderungen,<br />
Änderung des Reisedatums, Umbuchung der<br />
Unterkunft oder Zusatzleistungen usw.) wird<br />
eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro<br />
Person, max. CHF 120.– pro Auftrag, erhoben.<br />
Bei Umbuchungen von einem Reisedatum auf<br />
eine anderes wird in jedem Fall die Bearbeitungsgebühr<br />
erhoben. Treten Sie weniger<br />
als 31 Tage vor Abreise von der Reise zurück<br />
oder ändern Sie Ihre Buchung (Namen, Daten,<br />
Unterkunft, einzelne Leistungen usw.), so<br />
werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr<br />
die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises<br />
erhoben:<br />
�� ����������������������������<br />
30% des Pauschalpreises;<br />
�� ���������������������������<br />
50% des Pauschalpreises;<br />
�� �������������������������<br />
80% des Pauschalpreises;<br />
�� ���������������������������������������<br />
100% des Pauschalpreises.<br />
Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens<br />
Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle;<br />
bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der<br />
nächste Werktag massgebend.<br />
06<br />
Verspätete Anreise<br />
und Reiseabbruch durch Sie<br />
Für Anreise und das rechtzeitige Eintreffen<br />
sind Sie selber verantwortlich. Sollten Sie<br />
verspätet Ihr Arrangement antreten, so kann<br />
für die nicht bezogenen Leistung keine Rück-<br />
erstattung erfolgen. Sollten Sie die Reise vorzeitig<br />
abbrechen, so können Ihnen die Kosten<br />
nicht rückerstattet werden.<br />
Camping & SAC-Hütten/AGBs Seite 81<br />
Die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz hat den vorliegenden Prospekt im Auftrage und im Namen der darin<br />
aufgeführten Dienstleistungs unternehmen wie Hotels, Fluggesellschaften usw. zusammengestellt.<br />
07<br />
Reiseabbruch oder Ausschluss<br />
durch das Dienstleistungsunternehmen<br />
Das Dienstleistungsunternehmen darf die<br />
Dienstleistung/Reise abbrechen, wenn nicht<br />
vorhersehbare oder abwendbare Umstände<br />
die Vertragserfüllung verunmöglichen,<br />
erheblich erschweren oder die Teilnehmer<br />
gefährden. Sollte im Falle höherer Gewalt<br />
keine Ersatzleistung möglich sein, ist das Dienst-<br />
leistungsunternehmen von seinen Leistungs-<br />
pflichten entbunden. Der Rückerstattungs-<br />
anspruch ist auf die ungerechtfertigte Berei-<br />
cherung beschränkt. Das Dienstleistungsunternehmen<br />
kann einen Teilnehmer von<br />
der Reise aus schliessen, wenn er durch seine<br />
Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten<br />
Anlass gibt. In diesem Fall bleibt<br />
der volle Reisepreis geschuldet, und es werden<br />
keine Rückerstattungen gemacht. Irgendwelche<br />
Schadenersatz forderungen sind ausgeschlossen.<br />
08<br />
Haftung<br />
Die Tourismusorganisation Engadin St. Moritz<br />
und die Dienstleistungsunternehmen haften<br />
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />
für ihre eigenen Leistungen, wobei die<br />
Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Hilfspersonen<br />
ausgeschlossen ist. Die Haftung für<br />
Wertsachen, Foto- und Videokameras usw.,<br />
Pelzmäntel und andere teure Bekleidung,<br />
mobile Telefone, Kreditkarten usw., Bargeld<br />
und deren Missbrauch ist ausgeschlossen. Im<br />
Falle einer Pauschalreise ist die Haftung für<br />
andere als Personenschäden auf den doppelten<br />
Reisepreis beschränkt. Auch hier gilt die<br />
Bestimmung über die Haftung für Wertsachen<br />
usw. Die Haftung ist unter allen Rechtstiteln<br />
auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Es<br />
besteht keine Haftung für vertane Urlaubszeit,<br />
Frustrationsschäden usw. Die ausservertragliche<br />
Haftung richtet sich nach den gesetz-<br />
lichen Bestimmungen und den Haftungsbegren-<br />
zungen und Haftungsausschlüssen dieser<br />
Bestimmung.<br />
09<br />
Reiseversicherungen<br />
Den Teilnehmern wird der Abschluss einer<br />
Reiseversicherung im Falle von Stornierungen<br />
oder der frühzeitigen Rückreise inkl. Unfall<br />
und Krankheit empfohlen.<br />
10<br />
Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht<br />
anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist<br />
St. Moritz, Schweiz.