neoseptal PE 15 - Dr. Weigert
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EG-Sicherheitsdatenblatt<br />
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />
<strong>neoseptal</strong> <strong>PE</strong> <strong>15</strong><br />
<strong>Dr</strong>uckdatum: 06.08.2012 Überarbeitet am: 08.08.2011<br />
Seite 3 von 7<br />
Hinweise für die Brandbekämpfung<br />
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.<br />
Zusätzliche Hinweise<br />
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl<br />
einsetzen.<br />
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren<br />
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.<br />
Umweltschutzmaßnahmen<br />
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.<br />
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung<br />
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.<br />
Ungeeignetes Material zum Aufnehmen: Saugmaterial, organisch.<br />
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung<br />
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung<br />
Hinweise zum sicheren Umgang<br />
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.<br />
Weitere Angaben zur Handhabung<br />
Entnommenes Produkt niemals in den Originalbehälter zurückführen, da sonst die Gefahr heftiger<br />
Reaktionen mit etwaigen Verunreinigungen besteht.<br />
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten<br />
Anforderungen an Lagerräume und Behälter<br />
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter nicht gasdicht<br />
verschließen. Schützen gegen: Hitze. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Lagertemperatur: bis °C: 25<br />
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen<br />
Das Produkt ist in Deutschland in Kategorie OP IV eingruppiert: Schwer entzündbare organische<br />
Peroxide mit relativ niedrigem Risiko.<br />
Lagerklasse nach TRGS 510:<br />
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen<br />
Zu überwachende Parameter<br />
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)<br />
5.2<br />
CAS-Nr. Bezeichnung<br />
ml/m³ mg/m³ F/m³ Spitzenbegr.<br />
Kategorie<br />
Art<br />
64-19-7 Essigsäure<br />
10 25<br />
Begrenzung und Überwachung der Exposition<br />
Schutz- und Hygienemaßnahmen<br />
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Mindeststandards für Schutzmaßnahmen<br />
beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt. , 2000/39/EG<br />
Atemschutz<br />
Atemschutz ist erforderlich bei: Grenzwertüberschreitung , Aerosol- oder Nebelbildung.<br />
Geeignetes Atemschutzgerät: DIN-/EN-Normen: (A1-EN14387, P2-DIN EN 143)<br />
Handschutz<br />
Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration<br />
Revisions-Nr.: 1,01 D - DE R_GH-Code 854_3 606<br />
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