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neoseptal PE 15 - Dr. Weigert

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EG-Sicherheitsdatenblatt<br />

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />

<strong>neoseptal</strong> <strong>PE</strong> <strong>15</strong><br />

<strong>Dr</strong>uckdatum: 06.08.2012 Überarbeitet am: 08.08.2011<br />

Seite 3 von 7<br />

Hinweise für die Brandbekämpfung<br />

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.<br />

Zusätzliche Hinweise<br />

Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl<br />

einsetzen.<br />

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren<br />

Persönliche Schutzausrüstung tragen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.<br />

Umweltschutzmaßnahmen<br />

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.<br />

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung<br />

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.<br />

Ungeeignetes Material zum Aufnehmen: Saugmaterial, organisch.<br />

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung<br />

Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung<br />

Hinweise zum sicheren Umgang<br />

Persönliche Schutzausrüstung tragen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.<br />

Weitere Angaben zur Handhabung<br />

Entnommenes Produkt niemals in den Originalbehälter zurückführen, da sonst die Gefahr heftiger<br />

Reaktionen mit etwaigen Verunreinigungen besteht.<br />

Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten<br />

Anforderungen an Lagerräume und Behälter<br />

Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter nicht gasdicht<br />

verschließen. Schützen gegen: Hitze. UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Lagertemperatur: bis °C: 25<br />

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen<br />

Das Produkt ist in Deutschland in Kategorie OP IV eingruppiert: Schwer entzündbare organische<br />

Peroxide mit relativ niedrigem Risiko.<br />

Lagerklasse nach TRGS 510:<br />

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen<br />

Zu überwachende Parameter<br />

Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)<br />

5.2<br />

CAS-Nr. Bezeichnung<br />

ml/m³ mg/m³ F/m³ Spitzenbegr.<br />

Kategorie<br />

Art<br />

64-19-7 Essigsäure<br />

10 25<br />

Begrenzung und Überwachung der Exposition<br />

Schutz- und Hygienemaßnahmen<br />

Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Mindeststandards für Schutzmaßnahmen<br />

beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt. , 2000/39/EG<br />

Atemschutz<br />

Atemschutz ist erforderlich bei: Grenzwertüberschreitung , Aerosol- oder Nebelbildung.<br />

Geeignetes Atemschutzgerät: DIN-/EN-Normen: (A1-EN14387, P2-DIN EN 143)<br />

Handschutz<br />

Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration<br />

Revisions-Nr.: 1,01 D - DE R_GH-Code 854_3 606<br />

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