Folder forstliche Sperrgebiete Download
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Forstliche <strong>Sperrgebiete</strong> –<br />
wo der Spass aufhört
Das Programm<br />
„BERGWELT TIROL –<br />
MITEINANDER<br />
ERLEBEN“<br />
Bewegung in der Natur liegt im<br />
Trend. Viele neue Sportarten machen<br />
die Natur für immer mehr Menschen<br />
erlebbar. Das macht Tirol als Lebensraum<br />
für viele Menschen attraktiv<br />
und auch unser Tourismus profitiert<br />
von dieser Qualität.<br />
Die immer stärker werdende Beanspruchung<br />
der Natur führt aber auch<br />
zu Konflikten: Mountainbiker auf<br />
Wanderwegen. Freerider, die unabsichtlich<br />
Wildtiere aus ihren Ruhegebieten<br />
herausjagen. Sportkletterer,<br />
die bewirtschaftete Wiesen niedertrampeln.<br />
Meist sind es nur Einzelne,<br />
die ein konfliktfreies Miteinander<br />
in der Natur schwierig machen. Wir<br />
wollen Wege für eine vielfältige und<br />
konfliktfreie Nutzung der Bergwelt<br />
aufzeigen.
Ziel des Programms<br />
ist es, die weitgehend freie Betretbarkeit<br />
der Tiroler Bergregionen dauerhaft abzusichern.<br />
Wir wollen keine <strong>Sperrgebiete</strong><br />
und Tabuzonen. Konflikte zwischen den<br />
Sportarten oder unter den verschiedenen<br />
Naturnutzern sollen erst gar nicht<br />
entstehen. Deshalb setzen wir auf den<br />
Dialog aller Beteiligten und schaffen gezielte<br />
Angebote für Sportbegeisterte und<br />
Erholungssuchende.<br />
LHStv. ÖR Josef Geisler<br />
Partner des Projekts<br />
Impressum: Innsbruck, Mai 2018<br />
Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Forst - Bürgerstraße 36 - 6020 Innsbruck - info@bergwelt-miteinander.at<br />
Für den Inhalt verantwortlich: Dieter Stöhr ADTLR, Abt. Forstorganisation<br />
Bildrechte: Land Tirol
Zuerst die Arbeit<br />
- dann das Vergnügen!
Arbeitsplatz<br />
Holznutzung im Bergwald trägt dazu bei, die Schutzwirkung des Waldes<br />
durch laufende Nutzung und Waldpflege langfristig zu erhalten.<br />
In Tirol werden jährlich mehr als 1 Mio. m 3 Holz genutzt, das sind mehr als<br />
10.000 Nutzungen/Jahr.<br />
Die Forstarbeit ist prinzipiell gefährlich und unfallträchtig, das Unfallrisiko<br />
steigt, wenn Forstarbeiter durch Störungen von der Arbeit abgelenkt<br />
werden.<br />
Sportplatz<br />
Wandern, Laufen, Schwammerlsuchen, Nordic Walking - die Liste der legalen<br />
Aktivitäten im Wald ist lang und wird immer länger. Zusätzlich sind in den letzten<br />
Jahren mehr als 5.000 km MTB-Routen und Singletrails durch Nutzungsübereinkommen<br />
mit den Wegehaltern entstanden und sind deshalb bei der<br />
Waldarbeit ebenfalls zu berücksichtigen.
Ja derfen’s denn des?
Sind Sperren im Wald legal?<br />
Laut Forstgesetz § 33. (1) darf jedermann den Wald zu Erholungszwecken<br />
betreten und sich dort aufhalten.<br />
Der Waldeigentümer kann Waldflächen und damit auch Forstwege sperren,<br />
um das Arbeitsfeld bei Baustellen, bei Holzschlägerungen und Holzbringungen,<br />
bei Windwürfen und Schädlingsbefall befristet zu sperren:<br />
Sperren mit mehr als 4 Monaten Dauer oder von einer Größe über 5 ha müssen<br />
bei der Behörde beantragt werden.<br />
Öffentliche Straßen, GSLG-Wege * und andere Straßen, die durch einen Wald<br />
führen, sind im Bedarfsfall zusätzlich durch den Wegehalter mit einem allgemeinen<br />
Fahr- und Betretungsverbot zu sperren.<br />
*<br />
Wege nach dem Güter- und Seilwege-Landesgesetz
Absperrung<br />
bei Arbeiten am Forstweg<br />
Ja nicht immer Nein<br />
Summe<br />
>500 fm<br />
200-500 fm<br />
50-200 fm<br />
10-50 fm<br />
Wird ausreichend abgesperrt?<br />
Laut einer Umfrage bei 640 Waldeigentümern und Forstarbeitern wird vor<br />
allem bei kleinen Nutzungsmengen in mehr als 50% der Fälle nicht ausreichend<br />
abgesperrt.<br />
Wenn abgesperrt wird, verwenden 75% der Wegehalter/Beteiligten die<br />
nach dem Forstgesetz vorgesehene offizielle Tafel, oft in Kombination mit<br />
zusätzlichen Absperrmitteln wie Scherengittern, Absperrbändern oder in<br />
Extremfällen auch Absperrposten.<br />
In den meisten Fällen erfolgt die Absperrung direkt am Arbeitsfeld, eine Information<br />
am Wegbeginn oder über andere Kanäle (elektronische Medien)<br />
findet nur selten statt.<br />
Damit sind Waldbesucher von den Sperren oft überrascht und können sich<br />
bei der Tourenauswahl nicht darauf vorbereiten und alternative Routen<br />
wählen.
Erwarte das Unerwartete
Arbeitsfeld absperren - warum?<br />
Haftung<br />
Waldeigentümer und alle an der Waldbewirtschaftung mitwirkenden<br />
Personen haften bei Unfällen von Dritten in einem ordnungsgemäß abgesperrten<br />
Arbeitsfeld nur bei Vorsatz.<br />
Bei fehlender oder mangelhafter Absperrung kann eine Haftung auch aus<br />
grober Fahrlässigkeit entstehen.<br />
Ungestört arbeiten<br />
Perfekte Absperrungen sind mit einigem Aufwand verbunden. Sie sorgen<br />
aber dafür, dass die Arbeit nicht ständig unterbrochen werden muss und<br />
die Unfallgefahr durch Ablenkung geringer ist.
Absperren - aber richtig<br />
Offizielle Sperrtafel<br />
Zur Sperre von Forst- und Wanderwegen und sonstigen markierten Wegen<br />
im Wald sind die offiziellen Sperrgebietstafeln zu verwenden. Die gelbe<br />
Sperrgebietstafel mit der Zusatztafel „Gefahr durch Waldarbeit“ und dem<br />
Schild mit dem genauen Zeitraum der Sperre, muss bei jeder Arbeit an oder<br />
in der Nähe von Forst- und Wanderwegen aufgestellt werden.<br />
Mit der Aufstellung der Sperrgebietstafel gilt eine Baustelle oder ein<br />
Arbeitsbereich als abgesperrt und der Weg im abgesperrten Bereich darf<br />
nicht betreten werden. Der Waldbewirtschafter/Waldeigentümer ist so<br />
rechtlich abgesichert und nur im Fall von Vorsatz bei Verletzung eines Passanten<br />
schuld.<br />
Die Sperrgebietstafel muss in einem sicheren Abstand von zwei Baumlängen<br />
zum Gefahrenbereich/ zur Arbeitsfläche aufgestellt werden.<br />
(Faustzahl: 70 Meter)<br />
Falsche Absperrungen können mit Verwaltungsstrafen geahndet werden!
Viel los im Wald!<br />
In manchen Regionen ist ständig reger Betrieb im Wald. Hier ist die offizielle<br />
Sperrgebietstafel zwar rechtlich ausreichend, trotzdem ist ein ungestörtes<br />
und sicheres Arbeiten oft unmöglich: Hier sind zusätzlich Maßnahmen<br />
für eine wirksame Absperrung nötig.<br />
Scherengitter und Co<br />
Bei stärker frequentierten Forst- und Wanderwegen wird daher empfohlen,<br />
mit Barrieren zu arbeiten, die unübersehbar sind und von Wanderern<br />
sowie Radfahrern nur mit erhöhtem körperlichen Aufwand überwunden<br />
werden können.<br />
Falls die Holzabfuhr laufend nötig ist, muss man mit dem Frächter vereinbaren,<br />
dass die Sperre aufrecht erhalten sowie bei jeder Durchfahrt<br />
kontrolliert wird.<br />
Stetige Kontrolle und Dokumentation der Absperrung ist im Schadensfall<br />
hilfreich. Bei einer hohen Besucherfrequenz wird empfohlen die Absperrung<br />
mehrmals täglich zu kontrollieren. Im Einzelfall könnte auch eine<br />
fotografische Dokumentation wertvolle Dienste leisten.
Rechtzeitig informieren!<br />
Eine frühzeitige Information, die es dem Waldbesucher ermöglicht, sein<br />
Tourenziel anzupassen, kann viele Probleme verhindern.<br />
Informationstafel am Wegbeginn<br />
Eine einheitliche Informationstafel am Wegbeginn gibt rechtzeitig Auskunft<br />
über Ort, Grund und Dauer der Sperre. Diese informiert über vorhandene<br />
Umgehungsmöglichkeiten und zeigt so mögliche Alternativen auf.<br />
Diese Informationstafel ist KEIN Ersatz für die Absperrung durch die <strong>forstliche</strong><br />
Sperrgebietstafeln! Sie dient nur als Hilfestellung und zur Information!
Umgehungsmöglichkeiten schaffen!<br />
Bei stärker frequentierten Forst- und Wanderwegen und länger dauernden<br />
Nutzungen haben sich Umgehungswege, die mit Absperrmaterial deutlich<br />
sichtbar markiert werden, sehr bewährt. Das ist natürlich im Steilgelände<br />
(mehr als 35° Hangneigung) oft nicht möglich, da die Ausweichwege gefahrlos<br />
zu begehen sein sollten.<br />
Bei solchen Umgehungswegen ist eine durchgängige Markierung wichtig.
GESPERRT<br />
CLOSED<br />
CHIUSO<br />
FERMÉ
Absperrungen bei GSLG * -<br />
und Gemeindestraßen<br />
In diesem Fall reicht die Tafel „Forstliches Sperrgebiet“ allein nicht aus, da<br />
diese rechtlich nur für die Absperrung der (an den Weg angrenzenden) Waldflächen<br />
gültig ist. Die Straße gehört in diesem Fall nicht zur Waldfläche.<br />
Laut Tiroler Straßengesetz §51 ist im Falle einer Durchführung von Arbeiten,<br />
welche die Schutzinteressen der Straße beeinträchtigen können, die geplante<br />
Arbeit zwei Wochen vorher beim Straßenverwalter anzumelden. Dieser<br />
muss einen Antrag an die Behörde stellen, welche dann über den Antrag<br />
allenfalls unter Vorschreibung von Auflagen entscheidet.<br />
Die Sperre ist zusätzlich mit einer Fahrverbotstafel zu kennzeichnen.<br />
*<br />
Wege nach dem Güter- und Seilwege-Landesgesetz
Ihr Waldaufseher berät Sie gerne!<br />
In jeder Gemeinde gibt es einen Waldaufseher, der Sie in allen Fragen zur<br />
Absicherung von Arbeitsfeldern im Wald beraten kann.<br />
Sie können auch Sperr- und Informationstafeln kostenlos ausleihen, wenn<br />
Sie eine Holznutzung planen.<br />
Einfach den QR-Code scannen und zur Adressliste der Waldaufseher<br />
gelangen.
#bergweltmiteinander<br />
Erwarte das Unerwartete<br />
QR-Code scannen und<br />
Video ansehen.<br />
BERGWELT TIROL - MITEINANDER ERLEBEN<br />
Bürgerstraße 36 • 6020 Innsbruck • Österreich<br />
Tel. +43 512 508 4602 • info@bergwelt-miteinander.at