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Forstliche <strong>Sperrgebiete</strong> –<br />

wo der Spass aufhört


Das Programm<br />

„BERGWELT TIROL –<br />

MITEINANDER<br />

ERLEBEN“<br />

Bewegung in der Natur liegt im<br />

Trend. Viele neue Sportarten machen<br />

die Natur für immer mehr Menschen<br />

erlebbar. Das macht Tirol als Lebensraum<br />

für viele Menschen attraktiv<br />

und auch unser Tourismus profitiert<br />

von dieser Qualität.<br />

Die immer stärker werdende Beanspruchung<br />

der Natur führt aber auch<br />

zu Konflikten: Mountainbiker auf<br />

Wanderwegen. Freerider, die unabsichtlich<br />

Wildtiere aus ihren Ruhegebieten<br />

herausjagen. Sportkletterer,<br />

die bewirtschaftete Wiesen niedertrampeln.<br />

Meist sind es nur Einzelne,<br />

die ein konfliktfreies Miteinander<br />

in der Natur schwierig machen. Wir<br />

wollen Wege für eine vielfältige und<br />

konfliktfreie Nutzung der Bergwelt<br />

aufzeigen.


Ziel des Programms<br />

ist es, die weitgehend freie Betretbarkeit<br />

der Tiroler Bergregionen dauerhaft abzusichern.<br />

Wir wollen keine <strong>Sperrgebiete</strong><br />

und Tabuzonen. Konflikte zwischen den<br />

Sportarten oder unter den verschiedenen<br />

Naturnutzern sollen erst gar nicht<br />

entstehen. Deshalb setzen wir auf den<br />

Dialog aller Beteiligten und schaffen gezielte<br />

Angebote für Sportbegeisterte und<br />

Erholungssuchende.<br />

LHStv. ÖR Josef Geisler<br />

Partner des Projekts<br />

Impressum: Innsbruck, Mai 2018<br />

Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Forst - Bürgerstraße 36 - 6020 Innsbruck - info@bergwelt-miteinander.at<br />

Für den Inhalt verantwortlich: Dieter Stöhr ADTLR, Abt. Forstorganisation<br />

Bildrechte: Land Tirol


Zuerst die Arbeit<br />

- dann das Vergnügen!


Arbeitsplatz<br />

Holznutzung im Bergwald trägt dazu bei, die Schutzwirkung des Waldes<br />

durch laufende Nutzung und Waldpflege langfristig zu erhalten.<br />

In Tirol werden jährlich mehr als 1 Mio. m 3 Holz genutzt, das sind mehr als<br />

10.000 Nutzungen/Jahr.<br />

Die Forstarbeit ist prinzipiell gefährlich und unfallträchtig, das Unfallrisiko<br />

steigt, wenn Forstarbeiter durch Störungen von der Arbeit abgelenkt<br />

werden.<br />

Sportplatz<br />

Wandern, Laufen, Schwammerlsuchen, Nordic Walking - die Liste der legalen<br />

Aktivitäten im Wald ist lang und wird immer länger. Zusätzlich sind in den letzten<br />

Jahren mehr als 5.000 km MTB-Routen und Singletrails durch Nutzungsübereinkommen<br />

mit den Wegehaltern entstanden und sind deshalb bei der<br />

Waldarbeit ebenfalls zu berücksichtigen.


Ja derfen’s denn des?


Sind Sperren im Wald legal?<br />

Laut Forstgesetz § 33. (1) darf jedermann den Wald zu Erholungszwecken<br />

betreten und sich dort aufhalten.<br />

Der Waldeigentümer kann Waldflächen und damit auch Forstwege sperren,<br />

um das Arbeitsfeld bei Baustellen, bei Holzschlägerungen und Holzbringungen,<br />

bei Windwürfen und Schädlingsbefall befristet zu sperren:<br />

Sperren mit mehr als 4 Monaten Dauer oder von einer Größe über 5 ha müssen<br />

bei der Behörde beantragt werden.<br />

Öffentliche Straßen, GSLG-Wege * und andere Straßen, die durch einen Wald<br />

führen, sind im Bedarfsfall zusätzlich durch den Wegehalter mit einem allgemeinen<br />

Fahr- und Betretungsverbot zu sperren.<br />

*<br />

Wege nach dem Güter- und Seilwege-Landesgesetz


Absperrung<br />

bei Arbeiten am Forstweg<br />

Ja nicht immer Nein<br />

Summe<br />

>500 fm<br />

200-500 fm<br />

50-200 fm<br />

10-50 fm<br />


Wird ausreichend abgesperrt?<br />

Laut einer Umfrage bei 640 Waldeigentümern und Forstarbeitern wird vor<br />

allem bei kleinen Nutzungsmengen in mehr als 50% der Fälle nicht ausreichend<br />

abgesperrt.<br />

Wenn abgesperrt wird, verwenden 75% der Wegehalter/Beteiligten die<br />

nach dem Forstgesetz vorgesehene offizielle Tafel, oft in Kombination mit<br />

zusätzlichen Absperrmitteln wie Scherengittern, Absperrbändern oder in<br />

Extremfällen auch Absperrposten.<br />

In den meisten Fällen erfolgt die Absperrung direkt am Arbeitsfeld, eine Information<br />

am Wegbeginn oder über andere Kanäle (elektronische Medien)<br />

findet nur selten statt.<br />

Damit sind Waldbesucher von den Sperren oft überrascht und können sich<br />

bei der Tourenauswahl nicht darauf vorbereiten und alternative Routen<br />

wählen.


Erwarte das Unerwartete


Arbeitsfeld absperren - warum?<br />

Haftung<br />

Waldeigentümer und alle an der Waldbewirtschaftung mitwirkenden<br />

Personen haften bei Unfällen von Dritten in einem ordnungsgemäß abgesperrten<br />

Arbeitsfeld nur bei Vorsatz.<br />

Bei fehlender oder mangelhafter Absperrung kann eine Haftung auch aus<br />

grober Fahrlässigkeit entstehen.<br />

Ungestört arbeiten<br />

Perfekte Absperrungen sind mit einigem Aufwand verbunden. Sie sorgen<br />

aber dafür, dass die Arbeit nicht ständig unterbrochen werden muss und<br />

die Unfallgefahr durch Ablenkung geringer ist.


Absperren - aber richtig<br />

Offizielle Sperrtafel<br />

Zur Sperre von Forst- und Wanderwegen und sonstigen markierten Wegen<br />

im Wald sind die offiziellen Sperrgebietstafeln zu verwenden. Die gelbe<br />

Sperrgebietstafel mit der Zusatztafel „Gefahr durch Waldarbeit“ und dem<br />

Schild mit dem genauen Zeitraum der Sperre, muss bei jeder Arbeit an oder<br />

in der Nähe von Forst- und Wanderwegen aufgestellt werden.<br />

Mit der Aufstellung der Sperrgebietstafel gilt eine Baustelle oder ein<br />

Arbeitsbereich als abgesperrt und der Weg im abgesperrten Bereich darf<br />

nicht betreten werden. Der Waldbewirtschafter/Waldeigentümer ist so<br />

rechtlich abgesichert und nur im Fall von Vorsatz bei Verletzung eines Passanten<br />

schuld.<br />

Die Sperrgebietstafel muss in einem sicheren Abstand von zwei Baumlängen<br />

zum Gefahrenbereich/ zur Arbeitsfläche aufgestellt werden.<br />

(Faustzahl: 70 Meter)<br />

Falsche Absperrungen können mit Verwaltungsstrafen geahndet werden!


Viel los im Wald!<br />

In manchen Regionen ist ständig reger Betrieb im Wald. Hier ist die offizielle<br />

Sperrgebietstafel zwar rechtlich ausreichend, trotzdem ist ein ungestörtes<br />

und sicheres Arbeiten oft unmöglich: Hier sind zusätzlich Maßnahmen<br />

für eine wirksame Absperrung nötig.<br />

Scherengitter und Co<br />

Bei stärker frequentierten Forst- und Wanderwegen wird daher empfohlen,<br />

mit Barrieren zu arbeiten, die unübersehbar sind und von Wanderern<br />

sowie Radfahrern nur mit erhöhtem körperlichen Aufwand überwunden<br />

werden können.<br />

Falls die Holzabfuhr laufend nötig ist, muss man mit dem Frächter vereinbaren,<br />

dass die Sperre aufrecht erhalten sowie bei jeder Durchfahrt<br />

kontrolliert wird.<br />

Stetige Kontrolle und Dokumentation der Absperrung ist im Schadensfall<br />

hilfreich. Bei einer hohen Besucherfrequenz wird empfohlen die Absperrung<br />

mehrmals täglich zu kontrollieren. Im Einzelfall könnte auch eine<br />

fotografische Dokumentation wertvolle Dienste leisten.


Rechtzeitig informieren!<br />

Eine frühzeitige Information, die es dem Waldbesucher ermöglicht, sein<br />

Tourenziel anzupassen, kann viele Probleme verhindern.<br />

Informationstafel am Wegbeginn<br />

Eine einheitliche Informationstafel am Wegbeginn gibt rechtzeitig Auskunft<br />

über Ort, Grund und Dauer der Sperre. Diese informiert über vorhandene<br />

Umgehungsmöglichkeiten und zeigt so mögliche Alternativen auf.<br />

Diese Informationstafel ist KEIN Ersatz für die Absperrung durch die <strong>forstliche</strong><br />

Sperrgebietstafeln! Sie dient nur als Hilfestellung und zur Information!


Umgehungsmöglichkeiten schaffen!<br />

Bei stärker frequentierten Forst- und Wanderwegen und länger dauernden<br />

Nutzungen haben sich Umgehungswege, die mit Absperrmaterial deutlich<br />

sichtbar markiert werden, sehr bewährt. Das ist natürlich im Steilgelände<br />

(mehr als 35° Hangneigung) oft nicht möglich, da die Ausweichwege gefahrlos<br />

zu begehen sein sollten.<br />

Bei solchen Umgehungswegen ist eine durchgängige Markierung wichtig.


GESPERRT<br />

CLOSED<br />

CHIUSO<br />

FERMÉ


Absperrungen bei GSLG * -<br />

und Gemeindestraßen<br />

In diesem Fall reicht die Tafel „Forstliches Sperrgebiet“ allein nicht aus, da<br />

diese rechtlich nur für die Absperrung der (an den Weg angrenzenden) Waldflächen<br />

gültig ist. Die Straße gehört in diesem Fall nicht zur Waldfläche.<br />

Laut Tiroler Straßengesetz §51 ist im Falle einer Durchführung von Arbeiten,<br />

welche die Schutzinteressen der Straße beeinträchtigen können, die geplante<br />

Arbeit zwei Wochen vorher beim Straßenverwalter anzumelden. Dieser<br />

muss einen Antrag an die Behörde stellen, welche dann über den Antrag<br />

allenfalls unter Vorschreibung von Auflagen entscheidet.<br />

Die Sperre ist zusätzlich mit einer Fahrverbotstafel zu kennzeichnen.<br />

*<br />

Wege nach dem Güter- und Seilwege-Landesgesetz


Ihr Waldaufseher berät Sie gerne!<br />

In jeder Gemeinde gibt es einen Waldaufseher, der Sie in allen Fragen zur<br />

Absicherung von Arbeitsfeldern im Wald beraten kann.<br />

Sie können auch Sperr- und Informationstafeln kostenlos ausleihen, wenn<br />

Sie eine Holznutzung planen.<br />

Einfach den QR-Code scannen und zur Adressliste der Waldaufseher<br />

gelangen.


#bergweltmiteinander<br />

Erwarte das Unerwartete<br />

QR-Code scannen und<br />

Video ansehen.<br />

BERGWELT TIROL - MITEINANDER ERLEBEN<br />

Bürgerstraße 36 • 6020 Innsbruck • Österreich<br />

Tel. +43 512 508 4602 • info@bergwelt-miteinander.at

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