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leasen oder zu pachten. Immer mehr Zuchtbetriebe,<br />

aber auch Privatpersonen bieten diese<br />

Möglichkeit an. Aufgrund des großen Aufwands<br />

und des Risikos ist dies natürlich mit entsprechenden<br />

Kosten verbunden.<br />

Hierzu gibt es aber die unterschiedlichsten<br />

„Modelle“, die von Stuten- und Hengstbesitzern<br />

individuell vertraglich vereinbart werden.<br />

Leasing immer vertraglich fixieren<br />

Im rechtlichen Sinne ist das „Leasen“ von Stuten<br />

eigentlich eine „Pacht“, denn es wird aus<br />

einer Sache (Stute) ein Ertrag (Fohlen) gewonnen,<br />

was den Regeln einer Pacht am nächsten<br />

kommt. Vorrangig ist für den Abschluss eines<br />

Vertrags aber stets der Wille der jeweiligen<br />

Parteien, und da Verträge frei geschlossen<br />

werden können, kann ein Leasing-Vertrag die<br />

unterschiedlichsten Formen annehmen. Das<br />

Leasen von Stuten sollte aufgrund der vielen<br />

Unwägbarkeiten in jedem Fall vertraglich fixiert<br />

werden. Je nach den jeweiligen Gegebenheiten<br />

werden verschiedene Modelle praktiziert.<br />

Manche Zuchtbetriebe bieten ihre Zuchtstuten<br />

zum Leasing an, wobei Interessenten dann<br />

einen jeweiligen Hengst für die Bedeckung<br />

auswählen können und nach Vertragsende Ei-<br />

gentümer des Fohlens sind. Dabei verbleibt die<br />

Zuchtstute in dem jeweiligen Stall des Eigentümers.<br />

Dieser kümmert sich um alle notwendigen<br />

Unternehmungen, vom Transport des Pferdes<br />

zum Hengsthalter bis zur Beantragung des Pferdepasses<br />

für das Fohlen.<br />

Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer in dieser<br />

Zeit den Unterhalt der Stute sowie diverse<br />

Zusatzkosten wie Tierarzt, Hufschmied etc. und<br />

zwar in dem Umfang, als wäre die Stute sein<br />

eigenes Pferd.<br />

Nach Ablauf des Leasingvertrags – nach etwa<br />

18 Monaten (von der Bedeckung bis zum Absetzen<br />

des Fohlens) – erwirbt der Leasingnehmer<br />

die Eigentumsrechte an dem Fohlen. Je nach<br />

Wertigkeit der Stute, Versorgungsumfang und<br />

ortsüblicher Stallmiete fallen in etwa 200 bis<br />

300 Euro monatliche Leasinggebühr an. Somit<br />

zahlt der neue Fohlenbesitzer etwa 4500 Euro<br />

für sein „Traumfohlen“ plus sämtlicher Zusatzkosten<br />

(Tierarzt, Decktaxe etc.).<br />

Für den Stutenbesitzer stellt es sich in diesem<br />

Fall so dar, dass er kein eigenes Pferd mehr im<br />

Stall hat, sondern ein Pensionspferd.<br />

Der Leasingnehmer hingegen kann seine Traumanpaarung<br />

verwirklichen, ohne selbst Besitzer<br />

von Stute oder Hengst sein zu müssen.<br />

WESTERNREITER – Februar 2010<br />

pferdezucht 17<br />

In der Regel erwirbt der Leasingnehmer<br />

die Eigentumsrechte am Fohlen.<br />

Der Nachteil ist jedoch, dass er leider noch nicht<br />

vorbestellen kann, ob das Fohlen eine Stute oder<br />

ein Hengst sein wird. Zudem besteht das Risiko,<br />

dass das Fohlen nicht gesund ist, Stellungsfehler<br />

hat oder eine unerwünschte Farbe.�

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