15.12.2012 Aufrufe

Versorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung

Versorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung

Versorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Brauche ich eine<br />

<strong>Patientenverfügung</strong>?<br />

Niemand ist verpflichtet, eine <strong>Patientenverfügung</strong><br />

abzufassen. Das Gesetz stellt deshalb sogar aus-<br />

drücklich klar, dass die Errichtung oder Vorlage einer<br />

<strong>Patientenverfügung</strong> nicht zur Bedingung für einen Ver-<br />

tragsschluss (zum Beispiel den Abschluss eines Versi-<br />

cherungs- oder Heimvertrages) gemacht werden darf<br />

(§ 1901 a Abs. 4 BGB). Wenn keine <strong>Patientenverfügung</strong><br />

verfasst wurde, haben der Betreuer oder der Bevoll-<br />

mächtigte die Behandlungswünsche oder den mut-<br />

maßlichen Willen des Betroffenen festzustellen und auf<br />

dieser Grundlage zu entscheiden.<br />

Wenn Sie überlegen, ob Sie eine <strong>Patientenverfügung</strong><br />

erstellen wollen oder nicht, empfiehlt es sich zunächst<br />

darüber nachzudenken, was Ihnen im Zusammenhang<br />

mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist, wovor Sie<br />

Angst haben und was Sie sich erhoffen. Manche Men-<br />

schen haben Angst, dass vielleicht nicht mehr alles<br />

medizinisch Mögliche für sie getan werden könnte,<br />

wenn sie alt oder schwer krank sind. Andere befürch-<br />

ten, dass man sie in solchen Situationen unter Aufbieten<br />

aller technischen Möglichkeiten nicht sterben lässt.<br />

Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen<br />

auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch<br />

das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig,<br />

weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen<br />

klar werden muss. Festlegungen in einer<br />

<strong>Patientenverfügung</strong> bedeuten, dass man selbst die Verantwortung<br />

für die Folgen übernimmt, wenn ein Arzt<br />

diesen Wünschen entspricht. Dabei sollten Sie bedenken,<br />

dass in bestimmten Grenzsituationen des Lebens<br />

Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen<br />

und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum<br />

möglich sind.<br />

Welchen Inhalt sollte<br />

und welche Form<br />

muss eine Patienten­<br />

verfügung haben?<br />

Viele Menschen haben klare Vorstellungen darüber, was<br />

geschehen soll, falls bei schweren Erkrankungen oder<br />

Unfällen die Grenzen medizinischer Hilfe erreicht sind.<br />

Wenn aber ein solcher Fall tatsächlich eintritt, können<br />

derartige Wünsche regelmäßig nicht mehr gegenüber<br />

den Ärzten geäußert werden.<br />

Entspricht es Ihrem Willen, dass im Falle irreversibler<br />

Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des<br />

Gehirns oder des dauernden Ausfalls lebenswichtiger<br />

Funktionen keine lebensverlängernden Maßnahmen<br />

ergriffen werden, können Sie dies in einer <strong>Patientenverfügung</strong><br />

festhalten. Dort kann außerdem zum Ausdruck<br />

gebracht werden, dass ein menschenwürdiger Tod<br />

gewünscht wird und ärztliche Maßnahmen abgelehnt<br />

werden, die lediglich eine Verlängerung des Sterbevorgangs<br />

und Leidens bedeuten würden.<br />

Erklärt werden kann in einer <strong>Patientenverfügung</strong><br />

aber auch, dass man mit einer ärztlichen Therapie<br />

einverstanden ist, die das Leiden und die Schmerzen<br />

lindert. Sie können sich für eine intensive Schmerztherapie<br />

aussprechen und deren Anwendung wünschen,<br />

selbst wenn diese Medikation nicht risikolos ist. Aus der<br />

<strong>Patientenverfügung</strong> muss dann aber eindeutig hervorgehen,<br />

dass Sie sich dieses Risikos bei Abgabe der Erklärung<br />

bewusst waren.<br />

Überhaupt ist von Bedeutung, dass Sie sich über die<br />

medizinische Situation und die rechtliche Bedeutung<br />

der von Ihnen abgegebenen Erklärung zuvor ausführlich<br />

und gründlich informiert haben. Dies sollte aus<br />

der <strong>Patientenverfügung</strong> erkennbar sein, etwa indem<br />

Sie gesondert darauf hinweisen. Abgeschlossen werden<br />

kann die <strong>Patientenverfügung</strong> jeweils mit dem Satz: »Ich<br />

gebe diese Erklärung(en) frei und ohne Zwang, im Vollbesitz<br />

meiner geistigen Kräfte ab«. ▹<br />

15 <strong>Patientenverfügung</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!