Versorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung
Versorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung
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Brauche ich eine<br />
<strong>Patientenverfügung</strong>?<br />
Niemand ist verpflichtet, eine <strong>Patientenverfügung</strong><br />
abzufassen. Das Gesetz stellt deshalb sogar aus-<br />
drücklich klar, dass die Errichtung oder Vorlage einer<br />
<strong>Patientenverfügung</strong> nicht zur Bedingung für einen Ver-<br />
tragsschluss (zum Beispiel den Abschluss eines Versi-<br />
cherungs- oder Heimvertrages) gemacht werden darf<br />
(§ 1901 a Abs. 4 BGB). Wenn keine <strong>Patientenverfügung</strong><br />
verfasst wurde, haben der Betreuer oder der Bevoll-<br />
mächtigte die Behandlungswünsche oder den mut-<br />
maßlichen Willen des Betroffenen festzustellen und auf<br />
dieser Grundlage zu entscheiden.<br />
Wenn Sie überlegen, ob Sie eine <strong>Patientenverfügung</strong><br />
erstellen wollen oder nicht, empfiehlt es sich zunächst<br />
darüber nachzudenken, was Ihnen im Zusammenhang<br />
mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist, wovor Sie<br />
Angst haben und was Sie sich erhoffen. Manche Men-<br />
schen haben Angst, dass vielleicht nicht mehr alles<br />
medizinisch Mögliche für sie getan werden könnte,<br />
wenn sie alt oder schwer krank sind. Andere befürch-<br />
ten, dass man sie in solchen Situationen unter Aufbieten<br />
aller technischen Möglichkeiten nicht sterben lässt.<br />
Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen<br />
auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch<br />
das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig,<br />
weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen<br />
klar werden muss. Festlegungen in einer<br />
<strong>Patientenverfügung</strong> bedeuten, dass man selbst die Verantwortung<br />
für die Folgen übernimmt, wenn ein Arzt<br />
diesen Wünschen entspricht. Dabei sollten Sie bedenken,<br />
dass in bestimmten Grenzsituationen des Lebens<br />
Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen<br />
und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum<br />
möglich sind.<br />
Welchen Inhalt sollte<br />
und welche Form<br />
muss eine Patienten<br />
verfügung haben?<br />
Viele Menschen haben klare Vorstellungen darüber, was<br />
geschehen soll, falls bei schweren Erkrankungen oder<br />
Unfällen die Grenzen medizinischer Hilfe erreicht sind.<br />
Wenn aber ein solcher Fall tatsächlich eintritt, können<br />
derartige Wünsche regelmäßig nicht mehr gegenüber<br />
den Ärzten geäußert werden.<br />
Entspricht es Ihrem Willen, dass im Falle irreversibler<br />
Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des<br />
Gehirns oder des dauernden Ausfalls lebenswichtiger<br />
Funktionen keine lebensverlängernden Maßnahmen<br />
ergriffen werden, können Sie dies in einer <strong>Patientenverfügung</strong><br />
festhalten. Dort kann außerdem zum Ausdruck<br />
gebracht werden, dass ein menschenwürdiger Tod<br />
gewünscht wird und ärztliche Maßnahmen abgelehnt<br />
werden, die lediglich eine Verlängerung des Sterbevorgangs<br />
und Leidens bedeuten würden.<br />
Erklärt werden kann in einer <strong>Patientenverfügung</strong><br />
aber auch, dass man mit einer ärztlichen Therapie<br />
einverstanden ist, die das Leiden und die Schmerzen<br />
lindert. Sie können sich für eine intensive Schmerztherapie<br />
aussprechen und deren Anwendung wünschen,<br />
selbst wenn diese Medikation nicht risikolos ist. Aus der<br />
<strong>Patientenverfügung</strong> muss dann aber eindeutig hervorgehen,<br />
dass Sie sich dieses Risikos bei Abgabe der Erklärung<br />
bewusst waren.<br />
Überhaupt ist von Bedeutung, dass Sie sich über die<br />
medizinische Situation und die rechtliche Bedeutung<br />
der von Ihnen abgegebenen Erklärung zuvor ausführlich<br />
und gründlich informiert haben. Dies sollte aus<br />
der <strong>Patientenverfügung</strong> erkennbar sein, etwa indem<br />
Sie gesondert darauf hinweisen. Abgeschlossen werden<br />
kann die <strong>Patientenverfügung</strong> jeweils mit dem Satz: »Ich<br />
gebe diese Erklärung(en) frei und ohne Zwang, im Vollbesitz<br />
meiner geistigen Kräfte ab«. ▹<br />
15 <strong>Patientenverfügung</strong>