Versorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung
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Möglich ist des Weiteren die gleichzeitige Bevollmächtigung<br />
mehrerer Personen. Dies empfiehlt sich etwa<br />
dann, wenn in wichtigen Fragen oder bei größeren Vermögenswerten<br />
die Last der Entscheidung nicht einem<br />
Einzelnen auferlegt werden soll. Ein zweiter Bevollmächtigter<br />
kann auch zur Kontrolle des anderen eingesetzt<br />
werden. Aus der Vollmacht muss klar erkennbar sein,<br />
ob die Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich handeln<br />
können oder jeder allein und konkret bei welchen Sachverhalten.<br />
Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte mit demselben<br />
Aufgabengebiet betrauen, besteht allerdings die<br />
Gefahr, dass die unterschiedlichen Personen verschiedener<br />
Meinung sind, was die Wahrnehmung Ihrer Interessen<br />
gefährden kann. Sie können daher auch jeweils<br />
eine eigene bevollmächtigte Person für verschiedene<br />
Aufgabengebiete einsetzen (z. B. Gesundheitsfürsorge<br />
oder Vermögensangelegenheiten).<br />
Bei komplizierten Fallgestaltungen oder besonderen<br />
individuellen Wünschen empfiehlt es sich immer,<br />
vorher rechtskundigen Rat einzuholen.<br />
Was ist eine Generalvollmacht<br />
und genügt<br />
sie zur Vorsorge?<br />
Eine Generalvollmacht kann etwa zur Vertretung in allen<br />
Angelegenheiten ermächtigen. Eine solche allgemeine<br />
Formulierung deckt aber mehrere wichtige Fälle nicht ab:<br />
▹ Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />
keiner ärztlichen Untersuchung, einer Heilbehandlung<br />
oder einem medizinischen Eingriff<br />
zustimmen, wenn hierbei Lebensgefahr<br />
besteht (etwa bei einer Herzoperation) oder ein<br />
schwerer, länger andauernder Gesundheitsschaden<br />
zu erwarten ist (z. B. bei einer Amputation).<br />
Sie kann insbesondere nicht der Unterlassung<br />
oder Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen<br />
zustimmen.<br />
▹ Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />
nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige<br />
geschlossene Unterbringung oder in eine andere<br />
freiheitsbeschränkende Maßnahme (etwa ein<br />
Bettgitter) einwilligen.<br />
▹ Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />
nicht in eine Organspende einwilligen.<br />
In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche<br />
Vollmacht die vorgenannten Befugnisse ausdrücklich<br />
bezeichnet. Eine generelle Vollmacht (Generalvollmacht)<br />
genügt also nicht.<br />
6 Vorsorgevollmacht