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Versorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung

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Möglich ist des Weiteren die gleichzeitige Bevollmächtigung<br />

mehrerer Personen. Dies empfiehlt sich etwa<br />

dann, wenn in wichtigen Fragen oder bei größeren Vermögenswerten<br />

die Last der Entscheidung nicht einem<br />

Einzelnen auferlegt werden soll. Ein zweiter Bevollmächtigter<br />

kann auch zur Kontrolle des anderen eingesetzt<br />

werden. Aus der Vollmacht muss klar erkennbar sein,<br />

ob die Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich handeln<br />

können oder jeder allein und konkret bei welchen Sachverhalten.<br />

Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte mit demselben<br />

Aufgabengebiet betrauen, besteht allerdings die<br />

Gefahr, dass die unterschiedlichen Personen verschiedener<br />

Meinung sind, was die Wahrnehmung Ihrer Interessen<br />

gefährden kann. Sie können daher auch jeweils<br />

eine eigene bevollmächtigte Person für verschiedene<br />

Aufgabengebiete einsetzen (z. B. Gesundheitsfürsorge<br />

oder Vermögensangelegenheiten).<br />

Bei komplizierten Fallgestaltungen oder besonderen<br />

individuellen Wünschen empfiehlt es sich immer,<br />

vorher rechtskundigen Rat einzuholen.<br />

Was ist eine Generalvollmacht<br />

und genügt<br />

sie zur Vorsorge?<br />

Eine Generalvollmacht kann etwa zur Vertretung in allen<br />

Angelegenheiten ermächtigen. Eine solche allgemeine<br />

Formulierung deckt aber mehrere wichtige Fälle nicht ab:<br />

▹ Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />

keiner ärztlichen Untersuchung, einer Heilbehandlung<br />

oder einem medizinischen Eingriff<br />

zustimmen, wenn hierbei Lebensgefahr<br />

besteht (etwa bei einer Herzoperation) oder ein<br />

schwerer, länger andauernder Gesundheitsschaden<br />

zu erwarten ist (z. B. bei einer Amputation).<br />

Sie kann insbesondere nicht der Unterlassung<br />

oder Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen<br />

zustimmen.<br />

▹ Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />

nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige<br />

geschlossene Unterbringung oder in eine andere<br />

freiheitsbeschränkende Maßnahme (etwa ein<br />

Bettgitter) einwilligen.<br />

▹ Die bevollmächtigte Person kann an Ihrer Stelle<br />

nicht in eine Organspende einwilligen.<br />

In diesen Fällen verlangt das Gesetz, dass die schriftliche<br />

Vollmacht die vorgenannten Befugnisse ausdrücklich<br />

bezeichnet. Eine generelle Vollmacht (Generalvollmacht)<br />

genügt also nicht.<br />

6 Vorsorgevollmacht

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