Zusammenarbeit mit zugewanderten Eltern – Mythos oder Realität ...
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
Das 1965 verabschiedete, ständig durch Erlasse angepasste und 1990<br />
durch eine neue Fassung ersetzte Ausländerrecht in Deutschland, führte<br />
zu keiner sicheren Lebensgrundlage für die Heranwachsenden der<br />
sogenannten Zweiten Generation. Grundsätzlich knüpfte das Gesetz die<br />
Aufenthaltserlaubnis an finanzielle Absicherung durch eigene Erwerbstätigkeit.<br />
Die Gründung einer Familie <strong>oder</strong> selbstständigen Existenz war<br />
ohne eigenes erwirtschaftetes Einkommen nahezu unmöglich. Der Familiennachzug<br />
war nur bis zum 16. Lebensjahr möglich. Hinzu kam, dass auch<br />
Jugendliche, die in Deutschland lebten, erst <strong>mit</strong> 16 Jahren eines eigenen<br />
Aufenthaltstitels bedurften, den sie sich, hatten sie z. B. die Meldefrist<br />
auch nur um einen Tag versäumt <strong>oder</strong> zu lange im Ausland die Schule<br />
besucht, erst mühsam von kurzfristiger Befristung bis zur Absicherung<br />
ihres Aufenthalts wieder aufbauen mussten. Bis dahin lebten sie als Familienangehörige<br />
unter dem Aufenthaltstitel der <strong>Eltern</strong>. Die Entscheidung für<br />
eine lange Ausbildungszeit lag da<strong>mit</strong> nicht nur im Ermessen der Jugendlichen<br />
und wurde durch ihren Berufswunsch bestimmt, sondern musste<br />
nicht selten wegen einer fehlenden aufenthaltsrechtlichen Absicherung<br />
zurückgestellt werden.<br />
Das 2005 beschlossene „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der<br />
Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts von Unionsbürgern und<br />
Ausländern“ (Zuwanderungsgesetz) bringt in diesem Punkt für Nicht-<br />
EU-Bürger ebenfalls keine wesentlichen Verbesserungen. Weiterhin sieht<br />
es vor, dass Migranten und Migrantinnen <strong>mit</strong> ausländischer Staatsangehörigkeit<br />
den höchsten Aufenthaltsstatus, die Niederlassungserlaubnis,<br />
nur durch den Nachweis einer mindestens 60monatigen versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung erhalten. Eine Verbesserung stellt allein die<br />
erleichterte Einbürgerung dar.<br />
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