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Zusammenarbeit mit zugewanderten Eltern – Mythos oder Realität ...

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Das 1965 verabschiedete, ständig durch Erlasse angepasste und 1990<br />

durch eine neue Fassung ersetzte Ausländerrecht in Deutschland, führte<br />

zu keiner sicheren Lebensgrundlage für die Heranwachsenden der<br />

sogenannten Zweiten Generation. Grundsätzlich knüpfte das Gesetz die<br />

Aufenthaltserlaubnis an finanzielle Absicherung durch eigene Erwerbstätigkeit.<br />

Die Gründung einer Familie <strong>oder</strong> selbstständigen Existenz war<br />

ohne eigenes erwirtschaftetes Einkommen nahezu unmöglich. Der Familiennachzug<br />

war nur bis zum 16. Lebensjahr möglich. Hinzu kam, dass auch<br />

Jugendliche, die in Deutschland lebten, erst <strong>mit</strong> 16 Jahren eines eigenen<br />

Aufenthaltstitels bedurften, den sie sich, hatten sie z. B. die Meldefrist<br />

auch nur um einen Tag versäumt <strong>oder</strong> zu lange im Ausland die Schule<br />

besucht, erst mühsam von kurzfristiger Befristung bis zur Absicherung<br />

ihres Aufenthalts wieder aufbauen mussten. Bis dahin lebten sie als Familienangehörige<br />

unter dem Aufenthaltstitel der <strong>Eltern</strong>. Die Entscheidung für<br />

eine lange Ausbildungszeit lag da<strong>mit</strong> nicht nur im Ermessen der Jugendlichen<br />

und wurde durch ihren Berufswunsch bestimmt, sondern musste<br />

nicht selten wegen einer fehlenden aufenthaltsrechtlichen Absicherung<br />

zurückgestellt werden.<br />

Das 2005 beschlossene „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der<br />

Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts von Unionsbürgern und<br />

Ausländern“ (Zuwanderungsgesetz) bringt in diesem Punkt für Nicht-<br />

EU-Bürger ebenfalls keine wesentlichen Verbesserungen. Weiterhin sieht<br />

es vor, dass Migranten und Migrantinnen <strong>mit</strong> ausländischer Staatsangehörigkeit<br />

den höchsten Aufenthaltsstatus, die Niederlassungserlaubnis,<br />

nur durch den Nachweis einer mindestens 60monatigen versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung erhalten. Eine Verbesserung stellt allein die<br />

erleichterte Einbürgerung dar.<br />

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