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Das Integrationsbüro der Stadt Bottrop - RAA NRW

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<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> ist eingerichtet worden auf <strong>der</strong> Grundlage eines Beschlusses des Verwaltungsvorstandes<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> im Juni 2005 unter dem Dach <strong>der</strong> <strong>RAA</strong>.<br />

Ziel und Aufgabe des <strong>Integrationsbüro</strong>s <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> ist es, zur Verbesserung des Zusammenlebens<br />

<strong>der</strong> verschiedenen Nationalitäten und Kulturen auf kommunaler Ebene beizutragen.<br />

Zur Realisierung dieser Ziele arbeitet das <strong>Integrationsbüro</strong> mit allen Organisationen und Institutionen<br />

zusammen, die mit den Bereichen Migration und Integration befasst sind.<br />

Neben <strong>der</strong> Geschäftsführung des Integrationsrates gehört deshalb zu den Aufgabenschwerpunkten<br />

vor allen die Vernetzung aller Akteure aus diesen Bereichen. Des Weiteren för<strong>der</strong>t das<br />

<strong>Integrationsbüro</strong> den kulturellen Austausch bei Wahrung <strong>der</strong> jeweiligen kulturellen Identität von<br />

Migrantinnen und Migranten.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> ist Anlaufstelle sowohl für deutsche als auch für nichtdeutsche Einwohner<br />

und Institutionen, die in migrationsspezifischen Fragen und Problemen des Zusammenlebens<br />

Unterstützung suchen. Die Mitarbeiter des Büros beraten o<strong>der</strong> vermitteln die entsprechenden<br />

Ansprechpartner.<br />

Migrations- bzw. Integrationsarbeit ist eine Querschnittsaufgabe, die vom <strong>Integrationsbüro</strong> mit<br />

allen damit verbundenen Anfor<strong>der</strong>ungen auch innerhalb <strong>der</strong> Verwaltung und gegenüber <strong>der</strong><br />

Politik wahrgenommen wird. Dazu zählen insbeson<strong>der</strong>e auch Beratung, Informationsdienstleistungen<br />

und die Entwicklung von Konzepten und Handlungsstrategien.<br />

Die Arbeitsfel<strong>der</strong> des <strong>Integrationsbüro</strong>s im Einzelnen:<br />

• Geschäftsführung des Integrationsrates sowie die Organisation <strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> Arbeitskreise<br />

des Integrationsrates<br />

• Beratung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates und Organisation von Beratungsangeboten<br />

für Migrantinnen und Migranten<br />

• Beantwortung von Anfragen und Stellungnahmen zu Anliegen aus den Bereichen Politik<br />

und Verwaltung<br />

• Vernetzung aller in <strong>der</strong> Migrations- und Integrationsarbeit tätigen Institutionen, Organisationen<br />

und Personen sowie Einbezug <strong>der</strong> nicht im Integrationsrat vertretenen kleineren<br />

Nationalitäten,<br />

• Entwicklung eines interkulturellen Gesamtkonzeptes für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />

• Organisation und Durchführung von (Wochenend-) Seminaren, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen<br />

• Aufsuchende Integrationsarbeit und Anbindung von Vereinen und Organisationen an<br />

die Arbeit des Integrationsrates


So erreichen Sie uns:<br />

Adresse: <strong>RAA</strong>-<strong>Integrationsbüro</strong><br />

Gladbecker Str. 79<br />

46236 <strong>Bottrop</strong><br />

Telefon: 02041/99698-20<br />

Fax: 02041/99698-24<br />

E-Mail: Integrationsbuero@<strong>Bottrop</strong>.de<br />

Leiter des <strong>Integrationsbüro</strong>s: Süleyman Gür<br />

Tel. 02041/99698-20<br />

Sueleyman.Guer@<strong>Bottrop</strong>.de<br />

Mitarbeiter: Volker Seidel (Interkulturelles Gesamtkonzept)<br />

Tel. 02041/99698-21<br />

Volker.Seidel@<strong>Bottrop</strong>.de<br />

Öffentliche Verkehrsmittel:<br />

Zafer Demir (Service-Angebote)<br />

Tel. 02041/99698-22<br />

Zafer.Demir@<strong>Bottrop</strong>.de<br />

Vom Hbf - <strong>Bottrop</strong> mit den Linien 186, 259 und 262 bis zum ZOB (Zentraler Omnibus Bahnhof).<br />

Vom ZOB mit den Linien 259 und CE 91 bis zur Haltestelle Brauhaus.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> befindet sich gegenüber <strong>der</strong> Bushaltestelle.<br />

Anfahrtskizze


Integrationsrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />

<strong>Das</strong> Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem Schreiben vom 02.09.2004<br />

auf Antrag <strong>der</strong> Verwaltung die Bildung eines Integrationsrates anstelle des nach § 27 Abs. 1<br />

GO <strong>NRW</strong> zu bildenden Auslän<strong>der</strong>beirates zugelassen. Grundlage für die Aufwertung des Gremiums<br />

zum Integrationsrat war ein Ratsbeschluss vom 20.07.2004. Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />

hat sich dabei für das „Duisburger Modell“ entschieden. Am 23.01.2005 fanden die Wahlen zum<br />

Integrationsrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> statt. Er löste damit den seit 1981 bestehenden bisherigen<br />

Auslän<strong>der</strong>beirat ab, in dem ausschließlich Migranten stimmberechtigt waren. Im Integrationsrat<br />

sitzen neben 17 von den Migranten durch Urwahl ermittelten Vertretern auch acht stimmberechtigte<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>.<br />

Wahlergebnis vom 23.01.2005<br />

Liste/Einzelbewerber Stimmen abs. Stimmen in % Sitze<br />

Einheit-Birlik 457 34,8% 6<br />

IGBCE-Sendika 376 28,7% 5<br />

Migranten für Integration 89 6,8% 1<br />

Najem Malek 130 9,9% 1<br />

Petar Ivezic 59 4,5% 1<br />

Griechische Gemeinde 75 5,7% 1<br />

FDP-Fridun Nazaradeh 98 7,5 1<br />

WASG 28 2,1 0<br />

Wahlberechtigte 7031<br />

Wähler/innen 1333<br />

Wahlbeteiligung - 2005 19,0%<br />

Wahlbeteiligung - 1999 13,0%<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates<br />

Kutlay Yergök Einheit - Birlik<br />

Abdullah Akan Einheit - Birlik<br />

Bülent Bilgi Einheit - Birlik<br />

Özay Kaymakcı Einheit - Birlik<br />

Ecevi Bekar Einheit - Birlik<br />

Adem en Einheit - Birlik<br />

Ya ar Yardım IGBCE-Sendika<br />

Hayrullah Karaku um IGBCE-Sendika<br />

Ergin Kınaç IGBCE-Sendika<br />

Ömer Kapucu IGBCE-Sendika<br />

Ísmail Kaya IGBCE-Sendika<br />

Cahit Kaplan Migr. f. Integration<br />

Najem Malek Einzelbewerber<br />

Petar Ivezic Einzelbewerber<br />

Christos Paraskevopoulos - Griech. Gemeinde<br />

Dr. Fridun Nazaradeh FDP<br />

Jutta Pfingsten SPD<br />

Thomas Göd<strong>der</strong>tz SPD (Stellv. Mitglied)<br />

Udo Eisberg SPD<br />

Michael Gerdes SPD (Stellv. Mitglied)<br />

Jürgen Koch SPD<br />

Renate Palberg SPD (Stellv. Mitglied)<br />

Koller CDU<br />

Angel. Große-Venhaus CDU (Stellv. Mitglied)<br />

Bernd Hohaus CDU<br />

Monika Budke CDU (Stellv. Mitglied)<br />

Claudia Schmitz CDU<br />

Lore Jakobi CDU (Stellv. Mitglied)<br />

Friedhelm Mersch FDP<br />

Sigrid Behrendt B’90/Grüne(Stellv.<br />

Mitglied)<br />

Dibowski DKP<br />

Marianne Dominas ÖDP (Stellv. Mitglied)


Nach dem Wahlergebnis entfallen auf den Einzelbewerber Najem Malek zwei Sitze. Der zweite<br />

Sitz entfällt, so dass nur 16 Vertreter <strong>der</strong> Migranten im Integrationsrat vertreten sind.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Mehrheitsverhältnisse im Rat stehen CDU und SPD je vier Sitze im Integrationsrat<br />

zu. Beide Fraktionen verzichten auf je einen Sitz zu Gunsten <strong>der</strong> kleineren vier Ratsfraktionen.<br />

Die Wahlbeteiligung lag mit 19,0% deutlich höher als vor fünf Jahren. 1999 gingen 12, 9 Prozent<br />

<strong>der</strong> Migranten zur Wahl. Auch im landesweiten Vergleich ist die Wahlbeteilung 2005 überdurchschnittlich.<br />

Dort haben lediglich 12,3 Prozent von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht.<br />

Vorsitz und Stellvertretung<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>: Kutlay Yergök (Einheit – Birlik)<br />

1. stellv. Vorsitzen<strong>der</strong>: Yasar Yardim (IGBCE-Sendika)<br />

2. stellv. Vorsitzende: Jutta Pfingsten (SPD-Fraktion)<br />

Arbeitskreise des Integrationsrates<br />

AK Frauen, Familie und Jugend<br />

Sprecherin: Sigrid Behrendt<br />

Stellv. Sprecher: Ya ar Yardım<br />

AK Schule und Sport<br />

Sprecher: Özay Kaymakcı<br />

Stellv. Sprecher: Ecevit Bekar<br />

AK Koordination und Integrationsfragen<br />

Sprecher: Najem Malek<br />

Stellv. Sprecher: Ya ar Yardım<br />

Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss<br />

Özay Kaymakcı Stellvertreter: Ecevit Bekar<br />

Beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie<br />

Ya ar Yardım Stellvertreter: Dr. Fridun Nazaradeh<br />

Delegierte für die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> LAGA<br />

1.) Kutlay Yergök Stellvertreter/in: Ecevit Bekar<br />

2.) Ya ar Yardım Stellvertreter: Ivezic Petar<br />

Delegierter im Hauptausschuss <strong>der</strong> LAGA<br />

Najem Malek Stellvertreter: Ya ar Yardım


Geschäftsführung des Integrationsrates<br />

Seit dem 1.8.2005 ist die Geschäftsführung des Integrationsrates unter dem Dach <strong>der</strong> <strong>RAA</strong><br />

(Regionale Arbeitsstelle zur För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen aus Zuwan<strong>der</strong>erfamilien)<br />

angesiedelt. Ziel dieser organisatorischen Neuordnung ist es, Dienststellen, die mit Integration<br />

und Migration in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> befasst sind, zusammenzufassen.<br />

Der Geschäftsstelle obliegen sämtliche Aufgaben zur administrativen Unterstützung des Integrationsrates.<br />

Im Einzelnen sind dies folgende Arbeitsfel<strong>der</strong>:<br />

• Die Geschäftsführung bereitet die Sitzungen des Integrationsrates vor, sie erstellt Vorlagen<br />

und ist für die Schriftführung verantwortlich. Die im Integrationsrat behandelten<br />

Themen werden zur weiteren Beratung an die entsprechenden Ausschüsse, Beiräte<br />

o<strong>der</strong> den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> weitergeleitet. Konkrete Arbeitsaufträge o<strong>der</strong> Anfragen werden<br />

an die entsprechenden Fachämter innerhalb <strong>der</strong> Verwaltung übermittelt.<br />

• Die Geschäftsführung organisiert Veranstaltungen, Projekte und Fortbildungsangebote.<br />

Sie betreut und berät die Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates in politischen und grundsätzlichen<br />

Angelegenheiten.<br />

• Die vom Integrationsrat eingerichteten Arbeitskreise werden von <strong>der</strong> Geschäftstelle organisatorisch<br />

unterstützt. Die Räumlichkeiten <strong>der</strong> Geschäftstelle stehen für die Sitzungen<br />

zur Verfügung.<br />

• Die Geschäftsführung organisiert und wickelt die Bezuschussung von Projekten und<br />

Veranstaltungen nach den „För<strong>der</strong>richtlinien <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> für interkulturelle Veranstaltungen<br />

und Projekte“ ab.<br />

• Die Öffentlichkeitsarbeit für den Integrationsrat wird von <strong>der</strong> Geschäftsführung sichergestellt.<br />

Sie veröffentlicht dazu auch Broschüren und Informationsmaterialien.<br />

• Die Geschäftsführung organisiert und koordiniert die Sprechstunden <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Integrationsrates in den Räumlichkeiten <strong>der</strong> Geschäftsstelle und stellt die entsprechende<br />

Infrastruktur zur Verfügung.<br />

So erreichen Sie uns / Anfahrtsskizze:<br />

Adresse: <strong>RAA</strong>-<strong>Integrationsbüro</strong><br />

Gladbecker Str. 79<br />

46236 <strong>Bottrop</strong><br />

Telefon: 02041/99698-20<br />

Fax: 02041/99698-24<br />

E-Mail: Integrationsbuero@<strong>Bottrop</strong>.de<br />

Geschäftsführung<br />

des Integrationsrates : Süleyman Gür<br />

Sueleyman.Guer@<strong>Bottrop</strong>.de<br />

Mitarbeiter: Volker Seidel (Interkulturelles Gesamtkonzept)<br />

Volker.Seidel@<strong>Bottrop</strong>.de<br />

Zafer Demir (Service Integrationsrat und Migrantinnen)<br />

Zafer.Demir@<strong>Bottrop</strong>.de


Öffnungszeiten, Sprechstunden und Beratungsangebote des <strong>Integrationsbüro</strong>s<br />

<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> berät bei Bedarf Politik, Verwaltung und an<strong>der</strong>e Institutionen und bietet<br />

Hilfe und Unterstützung bei <strong>der</strong> Entwicklung von Lösungsstrategien für individuelle und allgemeine<br />

Problemlagen. Vereinen und an<strong>der</strong>en Organisationen wird Hilfestellung bei <strong>der</strong> Organisation<br />

und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten angeboten.<br />

Des Weiteren stehen die Mitarbeiter des <strong>Integrationsbüro</strong>s allen Bürgerinnen und Bürgern dieser<br />

<strong>Stadt</strong> in migrationsspezifischen Fragen, Problemstellungen und Anliegen als Ansprechpartner<br />

zur Verfügung. Sie beraten, geben Hilfestellungen o<strong>der</strong> vermitteln an kompetente Stellen<br />

weiter.<br />

Öffnungszeiten Montag bis Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag-Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Sprechstunden <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates nach telefonischer Vereinbarung<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates können in den Räumen des <strong>Integrationsbüro</strong>s Sprechstunden<br />

durchführen. Spezielle Unterstützung für Roma - Familien und Einwohner aus dem serbokroatischen<br />

Sprachraum wird von weiteren Mitglie<strong>der</strong>n des Integrationsrates in ihren jeweiligen<br />

Sprechstunden im <strong>Integrationsbüro</strong> angeboten.<br />

<strong>Das</strong> Beratungsangebot wird vervollständigt durch die unverzügliche Weiterleitung von Anfragen<br />

an die jeweiligen Fachämter<br />

Kooperation und Vernetzung<br />

Über das <strong>Integrationsbüro</strong> sollen Gruppen, Verbände, Vereine und Institutionen, die in irgendeiner<br />

Form am interkulturellen Prozess beteiligt sind, mit <strong>der</strong> Arbeit des Integrationsrates vernetzt<br />

werden.<br />

Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e die zahlenmäßig kleineren Nationalitäten, die nicht mit Sitz und<br />

Stimme im Integrationsrat vertreten sind. In <strong>Bottrop</strong> leben z. Z. Migranten aus über 100 verschiedenen<br />

Herkunftslän<strong>der</strong>n.<br />

Ebenso ist es die Aufgabe des <strong>Integrationsbüro</strong>s, die Wohlfahrtsverbände und freien Träger mit<br />

ihren Beratungs- und Fachdiensten mit <strong>der</strong> Arbeit des Integrationsrates zu verbinden. Die durch<br />

das KommIn-<strong>NRW</strong>-Programm begonnene Vernetzung <strong>der</strong> Einrichtungen für Neuzuwan<strong>der</strong>er<br />

wird ebenfalls durch das <strong>Integrationsbüro</strong> fortgeführt.<br />

Migrantenselbstorganisationen wie Moschee-Vereine, Elterninitiativen, Sportvereine usw. erhalten<br />

im <strong>Integrationsbüro</strong> die Möglichkeit zum regelmäßigen Austausch.<br />

Überregional arbeitet das <strong>Integrationsbüro</strong> mit den Geschäftsstellen an<strong>der</strong>er Integrationsräte<br />

o<strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>beiräte sowie mit <strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> kommunalen Migrantenvertretungen<br />

– LAGA zusammen.


Interkulturelles Gesamtkonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Integrationsbüro</strong> entwickelt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> ein Interkulturelles Gesamtkonzept. Dieses<br />

Konzept soll auf <strong>der</strong> Grundlage einer Sozialberichtserstattung gemeinsam mit allen am Migrations-/Integrationsprozess<br />

beteiligten Institutionen und Organisationen im Rahmen eines diskursiv-partizipatorischen<br />

Prozesses erstellt werden. Ziel ist es, Handlungsfel<strong>der</strong> und Querschnittsaufgaben<br />

für alle wesentlichen Bereiche des Zusammenlebens von Deutschen und<br />

Migranten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> zu ermitteln sowie geeignete Steuerungs- und Umsetzungsinstrumente<br />

zu entwickeln.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> hat in <strong>der</strong> Vergangenheit eine Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen im<br />

Migrations- und Integrationsbereich durchgeführt, so z.B. die Einrichtung des Auslän<strong>der</strong>beirates<br />

im Jahre 1981, die Erstellung eines Auslän<strong>der</strong>berichtes (1986), die Gründung <strong>der</strong> <strong>RAA</strong> (1987),<br />

Einrichtung eines „Runden Tisches“ infolge <strong>der</strong> Brandanschläge in Mölln, Solingen und Hoyerswerda<br />

(1993), Organisation einer Großveranstaltung gegen den Aufmarsch von Neo-Nazis<br />

in <strong>Bottrop</strong> (1999), Umwandlung des Auslän<strong>der</strong>beirates in einen Integrationsrat (2004), Ausbau<br />

<strong>der</strong> Geschäftsstelle des Integrationsrates und Einrichtung eines <strong>Integrationsbüro</strong>s (2005).<br />

Darüber hinaus hat sich die <strong>Stadt</strong> erfolgreich um eine Reihe von För<strong>der</strong>programmen bemüht,<br />

um den Prozess <strong>der</strong> Integration zu unterstützen: Landessprachför<strong>der</strong>mittel für jährlich mehr als<br />

800 Vorschulkin<strong>der</strong>, Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Programms „Soziale <strong>Stadt</strong>“,<br />

Mittel <strong>der</strong> „Stiftung Mercator“ zu Steigerung <strong>der</strong> Zahl qualitativ hoher Schulabschlüsse bei<br />

Migranten (ca. 180 Schüler), Teilnahme am Landesprogramm KommIn-<strong>NRW</strong> usw..<br />

Angesichts absehbarer demographischer Entwicklungen will die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> den oben skizzierten<br />

Weg weiter fortsetzen, <strong>der</strong> Zukunftsaufgabe Integration Rechnung tragen und mit dem<br />

zu erarbeitenden „Interkulturellen Gesamtkonzept“ eine geeignete Grundlage sowie entsprechende<br />

Steuerungsinstrumente zu schaffen.<br />

Die letzte Bevölkerungsprognose <strong>der</strong> UNO geht davon aus, dass die Bevölkerung <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

im Zeitraum von 1995 bis zum Jahr 2050 von 81,7 Mio. auf 58,8 Mio. zurückgehen<br />

wird, falls keine Zuwan<strong>der</strong>ung erfolgt. In <strong>der</strong> Einschätzung dieser Situation besteht in Deutschland<br />

mittlerweile breiter Konsens: Zuwan<strong>der</strong>ung ist zur Absicherung unserer sozialen Netze, zur<br />

Gewährleistung eines zukünftigen Arbeitskräftepotentials und zum Ausgleich zwischen jungen<br />

und alten Menschen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Für Nordrhein-Westfalen geht das Integrationsministerium heute schon davon aus, dass etwa<br />

25% aller Einwohner einen Migrationshintergrund haben. PISA-E hat bei den 15jährigen diesen<br />

Anteil auf 32,2% in <strong>NRW</strong> beziffert. Insbeson<strong>der</strong>e in städtischen Gebieten zeigen die Geburtenzahlen<br />

in den letzten Jahrgängen mitunter sogar Anteile von über 50% für Kin<strong>der</strong> mit Migrationshintergrund<br />

(s. Studie v. Prof. Strohmeier – Uni Bochum – „Zur Sozialraumentwicklung des<br />

Ruhrgebietes“).<br />

Die demographischen Entwicklungen sind auch in <strong>Bottrop</strong> deutlich sichtbar: Von 1970 bis zum<br />

Beginn des Jahres 2000 ist die Zahl <strong>der</strong> hier lebenden Einwohner ohne deutschen Pass von rd.<br />

3.000 auf 10.000 gestiegen. Mittlerweile sind die Zahlen <strong>der</strong> Einwohnerstatistik nicht mehr tauglich,<br />

um alle Einwohner mit einem Migrationshintergrund zu erfassen. Dazu wäre es notwendig,<br />

so wie es auf Landesebene bereits geschieht, zu den Migranten mit einem ausländischen Pass<br />

auch die Eingebürgerten, die Optionskin<strong>der</strong> (nach dem 1.1.2000 geb. Migrantenkin<strong>der</strong>), Spätaussiedler<br />

sowie diejenigen zu zählen, bei denen ein Elternteil nicht in Deutschland geboren<br />

wurde und die Familiensprache deshalb nicht deutsch ist. Man kann deshalb davon ausgehen,<br />

dass etwa 20.000 Menschen mit einem Migrationshintergrund in <strong>Bottrop</strong> leben.<br />

Die ungleiche Nord-Süd-Verteilung führt dazu, dass in den <strong>Stadt</strong>teilen des <strong>Bottrop</strong>er Südens<br />

vielfach Kin<strong>der</strong>gartengruppen und Schulklassen zu finden sind, in denen mittlerweile Kin<strong>der</strong><br />

ohne Migrationshintergrund in den Min<strong>der</strong>heit sind, so in Ebel, Welheim, <strong>der</strong> Welheimer Mark<br />

und in Batenbrock-Süd.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> bisherigen und <strong>der</strong> zu erwartenden Entwicklung zeichnen sich eine<br />

ganze Reihe von Konflikten ab – aber auch Chancen und Potentiale.


<strong>Das</strong> „Interkulturelle Gesamtkonzept <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong>“ soll alle, für das Zusammenleben relevanten<br />

Bereiche thematisieren: Sprache und Sprachför<strong>der</strong>ung, Arbeit und Ausbildung, Schule<br />

und Weiterbildung, Kin<strong>der</strong>- und Jugendarbeit, soziale Beratung und Betreuung, Gesundheit,<br />

Wohnen und Leben in den <strong>Stadt</strong>teilen, interkulturelles Leben und Konflikte, Partizipations- und<br />

Gleichstellungspolitik, Öffentlichkeits- und Antidiskriminierungsarbeit.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage einer empirischen Bestandaufnahme soll dieses Konzept mit allen relevanten<br />

Organisationen und Gruppen in einem diskursiv-partizipatorischen Prozess erarbeitet werden.<br />

Dabei legen die Erfahrungen an<strong>der</strong>er Kommunen einen frühzeitigen und kontinuierlichen<br />

Einbezug <strong>der</strong> Migrantenorganisationen und vor allem des Integrationsrates nahe.


Geschäftsordnung<br />

des Integrationsrates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />

Gemäß § 27 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO <strong>NRW</strong>) ist<br />

eine Migrantenvertretung zu bilden. Ziel ist es, die ausländische Bevölkerung an den<br />

kommunalen Willensbildungsprozessen zu beteiligen.<br />

Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> hat in § 19 <strong>der</strong> Hauptsatzung die Bildung einer Migrantenvertretung<br />

durch die Bildung des Integrationsrates konkretisiert.<br />

Der Integrationsrat regelt gemäß § 19 Absatz 6 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />

seine inneren Angelegenheiten durch diese Geschäftsordnung selbst, sofern nicht<br />

Vorschriften an<strong>der</strong>er Rechtsgrundlagen vorgehen.<br />

Die Funktionsbezeichnungen nach dieser Geschäftsordnung werden in weiblicher o<strong>der</strong><br />

männlicher Form geführt.<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Für die inneren Angelegenheiten des Integrationsrates gilt die Geschäftsordnung des<br />

Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong>, sofern die nachfolgenden Vorschriften nichts an<strong>der</strong>es<br />

bestimmen.<br />

§ 2<br />

Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und Amtszeit<br />

1. Abweichend von § 27 GO <strong>NRW</strong> gehören dem Integrationsrat 25 stimmberechtigte<br />

Mitglie<strong>der</strong> an. Hiervon werden 17 Migrantenvertreter nach den Bestimmungen<br />

gemäß § 27 GO <strong>NRW</strong> gewählt und acht Ratsmitglie<strong>der</strong> nach § 58 GO<br />

<strong>NRW</strong> benannt (s. § 19 Absatz 1 <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong>).<br />

Der Integrationsrat wird gemäß § 27 Absatz 2 GO <strong>NRW</strong> für die Dauer <strong>der</strong><br />

Wahlzeit des Rates gewählt.<br />

2. Nähere Regelungen zu Absatz 1 trifft die Wahlordnung für die Wahl <strong>der</strong> ausländischen<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong>.<br />

3. Nach Ablauf <strong>der</strong> Wahlzeit üben die bisherigen Mitglie<strong>der</strong> ihre Tätigkeit bis zum<br />

Zusammentritt des neu gewählten Integrationsrates aus.<br />

Die Wahl findet innerhalb von 8 Wochen nach <strong>der</strong> Kommunalwahl statt (s. § 27<br />

Absatz 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />

§ 3<br />

Rechtsstellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Die Rechtsstellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates ist in § 27 Absatz 6 GO <strong>NRW</strong><br />

geregelt.


§ 4<br />

Kompetenzen und Aufgaben des Integrationsrates<br />

1. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten <strong>der</strong> Gemeinde befassen,<br />

die sich aus dem Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer<br />

Herkunft ergeben.<br />

2. Der Oberbürgermeister leitet dem Integrationsrat Vorlagen, die Angelegenheiten<br />

<strong>der</strong> Zuwan<strong>der</strong>ung und Integration betreffen, vor <strong>der</strong> Beratung im Rat, in<br />

dessen Ausschüssen o<strong>der</strong> Bezirksvertretungen zu (s. § 19 Absatz 4 <strong>der</strong><br />

Hauptsatzung).<br />

3. Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich beim<br />

Oberbürgermeister einzureichen.<br />

Die zuständigen Gremien sollen sich innerhalb von drei Monaten damit befassen<br />

und den Integrationsrat davon unterrichten. Der Vorsitzende des Integrationsrates<br />

o<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>es vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt,<br />

bei <strong>der</strong> Beratung an <strong>der</strong> Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm das<br />

Wort zu erteilen (s. § 19 Absatz 5 <strong>der</strong> Hauptsatzung).<br />

§ 5<br />

Wahlen<br />

1. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, für die mehr als die Hälfte <strong>der</strong> gültigen<br />

Stimmen abgegeben worden ist. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.<br />

Erreicht im ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte <strong>der</strong> gültigen Stimmen,<br />

so findet zwischen den beiden Personen, welche die beiden höchsten<br />

Stimmzahlen erreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in diesem<br />

zweiten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

2. Wahlen werden durch offene Abstimmung vollzogen. Die Abstimmung erfolgt im<br />

Regelfall durch Handzeichen.<br />

Wenn das Gesetz es bestimmt o<strong>der</strong> wenn ein Integrationsratsmitglied <strong>der</strong> offenen<br />

Abstimmung wi<strong>der</strong>spricht, erfolgt die Wahl geheim durch Abgabe von<br />

Stimmzetteln.<br />

Unbeschriftete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung.<br />

3. Die vorstehenden Regelungen gelten für die Wahl des Vorsitzenden entsprechend.<br />

Der Integrationsrat kann den Vorsitzenden abberufen. Der Antrag muss mindestens<br />

von <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates gestellt werden.<br />

Zwischen Eingang des Antrages und <strong>der</strong> Sitzung muss eine Frist von mindestens<br />

zwei Tagen liegen.<br />

Über den Antrag ist ohne Aussprache abzustimmen.<br />

Der Beschluss über die Abberufung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln <strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Hauptsatzung bestimmten Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>. Ein Nachfolger für den<br />

Vorsitzenden ist innerhalb von zwei Wochen zu wählen.


§ 6<br />

Vorsitz<br />

1. Den Vorsitz im Integrationsrat führt <strong>der</strong> gemäß § 19 Absatz 2 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> gewählte Vorsitzende. Ist er verhin<strong>der</strong>t, so übernimmt <strong>der</strong> 1.<br />

Stellvertreter den Vorsitz. Ist auch dieser verhin<strong>der</strong>t, obliegt <strong>der</strong> Vorsitz dem 2.<br />

Stellvertreter.<br />

aus.<br />

Der Vorsitzende handhabt die Ordnung in <strong>der</strong> Sitzung und übt das Hausrecht<br />

2. Der Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen (z.B. bei Presserklärungen).<br />

Die einzelnen Mitglie<strong>der</strong> des Integrationsrates sind nicht befugt, im Namen<br />

des Integrationsrates zu handeln.<br />

§ 7<br />

Einberufung des Integrationsrates, Sitzungen, Tagesordnung<br />

1. Der Integrationsrat ist einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfor<strong>der</strong>t, jedoch<br />

soll er wenigstens einmal vierteljährlich einberufen werden. Er ist unverzüglich<br />

einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Fünftel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

unter Angabe des zu beratenden Gegenstandes verlangt wird.<br />

Die Geschäftsstelle des Integrationsrates stellt in Abstimmung mit dem Terminplan<br />

des Rates, seiner Ausschüsse und <strong>der</strong> Bezirksvertretungen einen Sitzungsplan<br />

auf und legt diesen dem Vorsitzenden des Integrationsrates zur Zustimmung<br />

vor.<br />

2. Die Einladung muss den Integrationsratsmitglie<strong>der</strong>n mindestens sechs volle<br />

Kalen<strong>der</strong>tage vor dem Sitzungstag zugehen. Beim Versand <strong>der</strong> Einladung per<br />

Post gilt dieses Erfor<strong>der</strong>nis als erfüllt, wenn zwischen dem Tag <strong>der</strong> Absendung<br />

und dem Sitzungstag sieben Kalen<strong>der</strong>tage liegen.<br />

In beson<strong>der</strong>s dringenden Fällen kann die Ladungsfrist bis auf zwei volle Kalen<strong>der</strong>tage<br />

verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist in <strong>der</strong> Einladung zu begründen.<br />

3. Der Vorsitzende legt die Tagesordnung in Benehmen mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

fest. Dabei werden solche Punkte berücksichtigt, die von den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Integrationsrates vierzehn Kalen<strong>der</strong>tage vor <strong>der</strong> Sitzung vorgelegt worden sind.<br />

In Fällen äußerster Dringlichkeit kann <strong>der</strong> Integrationsrat die Tagesordnung zu<br />

Beginn <strong>der</strong> Sitzung mit einfacher Mehrheit erweitern.<br />

4. Die Sitzungen des Integrationsrates sind öffentlich, es sei denn, ein Beratungsgegenstand<br />

erfor<strong>der</strong>t Nichtöffentlichkeit.<br />

5. An den nicht öffentlichen Sitzungen des Integrationsrates können neben den<br />

gewählten Mitglie<strong>der</strong>n des Integrationsrates alle Ratsmitglie<strong>der</strong>, alle Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Bezirksvertretungen sowie alle ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglie<strong>der</strong><br />

als Zuhörer teilnehmen.<br />

6. Wer an <strong>der</strong> Sitzungsteilnahme verhin<strong>der</strong>t ist, soll dies rechtzeitig dem Vorsitzenden<br />

des Integrationsrates mitteilen. <strong>Das</strong> Integrationsratsmitglied soll dem<br />

Vorsitzenden<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle mitteilen, wenn es nach Sitzungsbeginn eintrifft o<strong>der</strong><br />

die Sitzung vorzeitig verlässt.<br />

7. Die Sitzungssprache ist deutsch.


§ 8<br />

Sachverständige Personen<br />

Zu Sitzungen des Integrationsrates können zusätzliche Sachverständige Personen<br />

eingeladen werden, wenn die Tagesordnung es für geboten erscheinen lässt o<strong>der</strong> die<br />

Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> es beschließt. Soll den Sachverständigen Personen Aufwendungsersatz<br />

zugebilligt werden, entscheidet hierüber <strong>der</strong> Oberbürgermeister.<br />

§ 9<br />

Beratung<br />

1. Der Vorsitzende erteilt den Integrationsratsmitglie<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Sitzung das Wort<br />

in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wortmeldungen. Melden sich mehrere Sitzungsteilnehmer<br />

gleichzeitig, so bestimmt <strong>der</strong> Vorsitzende die Reihenfolge. Außerhalb <strong>der</strong><br />

Reihenfolge erhält ein Integrationsratsmitglied das Wort, wenn es einen Antrag<br />

zur Geschäftsordnung stellen will.<br />

2. Der Vorsitzende kann <strong>der</strong> Verwaltung auf Verlangen außer <strong>der</strong> Reihe das Wort<br />

erteilen, jedoch ohne Unterbrechung des Redners.<br />

3. Die Redezeit beträgt höchstens zehn Minuten. Sie kann durch Beschluss des<br />

Integrationsrates verlängert o<strong>der</strong> verkürzt werden. Ein Integrationsratsmitglied<br />

darf höchstens dreimal zum selben Punkt <strong>der</strong> Tagesordnung sprechen; Anträge<br />

zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberücksichtigt. Weist <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

ein Mitglied auf den Ablauf <strong>der</strong> Redezeit hin, so hat das Integrationsratsmitglied<br />

seine Ausführungen innerhalb einer Minute zu beenden, wenn <strong>der</strong> Integrationsrat<br />

einer Verlängerung <strong>der</strong> Redezeit nicht zustimmt.<br />

4. Wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Beratung.<br />

5. Die Schriftführung im Integrationsratrat obliegt <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Integrationsrates.<br />

§ 10<br />

Anträge zur Geschäftsordnung<br />

1. Anträge zur Geschäftsordnung können je<strong>der</strong>zeit von jedem Integrationsratsmitglied<br />

gestellt werden. <strong>Das</strong> Wort muss unverzüglich - jedoch ohne Unterbrechung<br />

eines Redners - erteilt werden.<br />

2. Geschäftsordnungsanträge können unter an<strong>der</strong>em gerichtet sein auf:<br />

(a) Feststellung <strong>der</strong> Beschlussunfähigkeit,<br />

(b) Schließung o<strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong> Sitzung,<br />

(c) Absetzung o<strong>der</strong> Vertagung einzelner Tagesordnungspunkte,<br />

(d) Ausschluss o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Öffentlichkeit,<br />

(e) Verweisung an einen Ausschuss, eine Bezirksvertretung o<strong>der</strong> den<br />

Oberbürgermeister,<br />

(f) Schluss <strong>der</strong> Aussprache,<br />

(g) Schluss <strong>der</strong> Rednerliste,<br />

(h) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Redezeit,<br />

(i) namentliche o<strong>der</strong> geheime Abstimmung.<br />

3. Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so dürfen Integrationsratsmitglie<strong>der</strong><br />

nur noch zu diesem Antrag sprechen. Die Redezeit beträgt höchstens<br />

drei Minuten, alsdann ist über den Antrag abzustimmen.


4. Über Anträge zur Geschäftsordnung hat <strong>der</strong> Integrationsrat geson<strong>der</strong>t vorab zu<br />

entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt,<br />

so ist über den weitest gehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen<br />

bestimmt <strong>der</strong> Vorsitzende die Reihenfolge <strong>der</strong> Abstimmung.<br />

§ 11<br />

Persönliche Bemerkungen<br />

Für eine persönliche Bemerkung wird das Wort erst nach Schluss <strong>der</strong> Beratung, jedoch<br />

vor <strong>der</strong> Abstimmung, erteilt. Der Redner darf nicht zur Sache sprechen, son<strong>der</strong>n<br />

nur Äußerungen, die in <strong>der</strong> Aussprache in Bezug auf seine Person abgegeben worden<br />

sind, zurückweisen o<strong>der</strong> erkennbar gewordene Missverständnisse seiner früheren<br />

Ausführungen richtig stellen. Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt.<br />

§ 12<br />

Ordnungs- und Hausrecht<br />

1. Dem Ordnungs- und Hausrecht unterliegen alle Personen, die sich während <strong>der</strong><br />

Sitzung im Sitzungssaal aufhalten.<br />

2. Wer sich ungebührlich benimmt o<strong>der</strong> die Würde <strong>der</strong> Versammlung verletzt,<br />

kann vom Vorsitzenden zur Ordnung gerufen und notfalls aus dem Sitzungssaal<br />

gewiesen werden.<br />

3. Entsteht während einer Sitzung des Integrationsrates unter den Zuhörern störende<br />

Unruhe, so kann <strong>der</strong> Vorsitzende nach vorheriger Abmahnung den für die<br />

Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales räumen lassen, wenn die störende<br />

Unruhe nicht auf an<strong>der</strong>e Weise zu beseitigen ist.<br />

§ 13<br />

Ordnungsruf und Wortentziehung<br />

1. Der Vorsitzende kann einen Redner zur Sache rufen, wenn er vom Gegenstand<br />

<strong>der</strong><br />

Beratung abweicht.<br />

2. Der Vorsitzende kann ein Integrationsratsmitglied zur Ordnung rufen, wenn es<br />

sich ungebührlich o<strong>der</strong> beleidigend äußert o<strong>der</strong> durch sein sonstiges Verhalten<br />

die Ordnung stört.<br />

3. Gibt ein Redner, <strong>der</strong> zu einem Beratungsgegenstand bereits zur Ordnung o<strong>der</strong><br />

dreimal zu Sache gerufen wurde, Anlass zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme,<br />

so kann ihm <strong>der</strong> Vorsitzende zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt<br />

das Wort entziehen. Die drohende Wortentziehung ist dem Redner zuvor anzukündigen.<br />

4. Der Vorsitzende kann einem Redner, <strong>der</strong> die Redezeit nach § 9 Abs. 3 überschreitet,<br />

nach dem entsprechenden Hinweis das Wort entziehen.<br />

§ 14<br />

Entzug <strong>der</strong> Sitzungsentschädigung, Ausschluss aus <strong>der</strong> Sitzung<br />

1. Einem Integrationsratsmitglied, das wie<strong>der</strong>holt gegen die Ordnung verstößt o<strong>der</strong><br />

die Würde <strong>der</strong> Versammlung verletzt, können durch Beschluss des Integra-


tionsrates - ohne Aussprache - die auf den Sitzungstag entfallenden Entschädigungen<br />

(§ 45 GO <strong>NRW</strong>) ganz o<strong>der</strong> teilweise entzogen werden.<br />

2. Setzt das Integrationsratsmitglied sein ordnungswidriges Verhalten fort, so kann<br />

es durch Beschluss des Integrationsrates - ohne Aussprache - mit sofortiger<br />

Wirkung von <strong>der</strong> Sitzung ausgeschlossen werden. Der Integrationsrat kann beschließen,<br />

das Integrationsratsmitglied von höchstens drei weiteren Sitzungen<br />

auszuschließen.<br />

3. Beschlüsse nach Abs. 1 u. 2 setzen einen zweimaligen Ordnungsruf voraus.<br />

4. Der Vorsitzende kann ein Integrationsgratsmitglied sofort von <strong>der</strong> Sitzung ausschließen,<br />

wenn es die Ordnung gröblich verletzt. Der Integrationsrat befindet<br />

ohne Beteiligung des ausgeschlossenen Mitgliedes in <strong>der</strong> nächsten Sitzung, ob<br />

die Maßnahme berechtigt war.<br />

5. <strong>Das</strong> ausgeschlossene Mitglied hat den Sitzungsbereich sofort zu verlassen.<br />

<strong>Das</strong> Recht zur Teilnahme als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen wird durch den<br />

Ausschluss nicht berührt.<br />

§ 15<br />

Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen<br />

Gegen Ordnungsmaßnahmen nach § 14 steht dem betroffenen Mitglied <strong>der</strong> Einspruch<br />

zu. Der Einspruch ist beim Oberbürgermeister innerhalb von 14 Kalen<strong>der</strong>tagen, den<br />

Sitzungstag nicht mitgerechnet, schriftlich einzulegen. Über den Einspruch entscheidet<br />

<strong>der</strong> Integrationsrat in <strong>der</strong> nächsten Sitzung.<br />

§ 16<br />

Arbeitskreise<br />

1. Der Integrationsrat kann für die Beratung bestimmter Themen Arbeitskreise<br />

bilden. Deren Geschäftsbereiche, Ziele und Aufgaben legt <strong>der</strong> Integrationsrat zu<br />

Beginn <strong>der</strong> Wahlperiode fest.<br />

Die Arbeitskreise richten sich in allen Angelegenheiten an den Integrationsrat.<br />

Dieser berät die Angelegenheit und trifft ggf. die sich hieraus ergebenden Entscheidungen.<br />

Die Arbeitskreise sind keine Gremien im Sinne von § 23 Absatz 1 Satz 2 <strong>der</strong><br />

Hauptssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>.<br />

Ein Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.<br />

2. Für jeden Arbeitkreis werden aus dem Kreis <strong>der</strong> Integrationsratsmitglie<strong>der</strong> ein<br />

Arbeitskreisvorsitzen<strong>der</strong> und sein Stellvertreter benannt. Der Arbeitskreisvorsitzende<br />

ist für den Arbeitskreis verantwortlich. Er dient als Vermittler zwischen<br />

Arbeitskreis, dem Vorsitzenden des Integrationsrates und <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des Integrationsrates. Er ist unmittelbarer Ansprechpartner <strong>der</strong> Arbeitskreismitglie<strong>der</strong>.<br />

Er leitet die Sitzungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe.<br />

Der Arbeitskreisvorsitzende ist nicht befugt, Presseerklärungen o.ä. abzugeben.<br />

3. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitskreise sind keine Mandatsträger im Sinne des § 27<br />

GO <strong>NRW</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wahlordnung des Integrationsrates.<br />

Zusätzlich zu den vom Integrationsrat bestimmten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Arbeitskreise<br />

können Sachverständige Personen auf Beschluss des Arbeitskreises hinzugezogen<br />

werden. Es gilt § 8 dieser Geschäftsordnung entsprechend.<br />

4. Die Arbeitskreise tagen nach Bedarf.


Für die Einladung gilt § 7 dieser Geschäftsordnung entsprechend.<br />

Zu Beginn einer je<strong>der</strong> Sitzung wird ein Protokollant bestimmt. <strong>Das</strong> Protokoll wird<br />

von diesem und dem Sitzungsleiter unterzeichnet. Es ist zudem für jede Sitzung<br />

eine Anwesenheitsliste zu führen.<br />

Der Arbeitskreisvorsitzende hat <strong>der</strong> Geschäftsstelle unmittelbar nach je<strong>der</strong> Sitzung<br />

die Anwesenheitsliste zuzuleiten. Außerdem hat er das Protokoll so rechtzeitig<br />

zu<br />

übermitteln, dass dieses spätestens mit <strong>der</strong> Einladung zur nächsten Arbeitskreissitzung<br />

zugesandt werden kann.<br />

5. Die Koordinierung <strong>der</strong> Arbeitskreise obliegt ausschließlich <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des Integrationsrates. Die Arbeitskreise haben ihre Sitzungstermine mit <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

abzustimmen.<br />

Die Geschäftstelle ist beratend tätig bezüglich <strong>der</strong> Abläufe im parlamentarischen<br />

System. Sie informiert vor allem darüber, inwieweit eine Angelegenheit in<br />

den Zuständigkeitsbereich an<strong>der</strong>er Gremien o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verwaltung fällt.<br />

Darüber hinaus gibt die Geschäftstelle auf Wunsch Formulierungshilfe.<br />

Überdies ist es nicht Aufgabe <strong>der</strong> Geschäftstelle, die Tagungstermine <strong>der</strong> einzelnen<br />

Arbeitskreise zu erfragen und an ausstehende Unterlagen zu erinnern.<br />

Für verspätete Mitteilungen kann die Geschäftsstelle nicht verantwortlich gemacht<br />

werden.<br />

§17<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Geschäftsordnung des Integrationsrates tritt am Tage nach Beschlussfassung<br />

am 13.06.2006 in Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung ist damit außer Kraft gesetzt.


§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und Amtszeit<br />

§ 3 Rechtsstellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 4 Kompetenzen und Aufgaben des Integrationsrates<br />

§ 5 Wahlen<br />

§ 6 Vorsitz<br />

§ 7 Einberufung des Integrationsrates, Sitzungen, Tagesordnung<br />

§ 8 Sachverständige Personen<br />

§ 9 Beratung<br />

§ 10 Anträge zur Geschäftsordnung<br />

§ 11 Persönliche Bemerkung<br />

§ 12 Ordnungs- und Hausrecht<br />

§ 13 Ordnungsruf und Wortentziehung<br />

§ 14 Entzug <strong>der</strong> Sitzungsentschädigung, Ausschluss aus <strong>der</strong> Sitzung<br />

§ 15 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen<br />

§ 16 Arbeitskreise<br />

§ 17 Inkrafttreten


För<strong>der</strong>richtlinien <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> für interkulturelle Veranstaltungen und<br />

Projekte<br />

1. Grundsätze<br />

1.1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> kann in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat im Rahmen<br />

<strong>der</strong> vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> bereit gestellten Haushaltsmittel Veranstaltungen und<br />

Projekte för<strong>der</strong>n, die einen Beitrag zu einem gleichberechtigten Zusammenleben<br />

<strong>der</strong> deutschen und nichtdeutschen Bevölkerung leisten.<br />

1.2. Zuwendungen werden ausschließlich als Zuschüsse für Veranstaltungen und<br />

Projekte in <strong>Bottrop</strong> gewährt.<br />

1.3. Ein Rechtsanspruch auf För<strong>der</strong>ung besteht nicht.<br />

1.4. Soweit diese Richtlinien keine an<strong>der</strong>e Regelung treffen, gilt die allgemeine<br />

Zuwendungsrichtlinie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> vom 01.01.2003.<br />

2. För<strong>der</strong>ungskriterien<br />

2.1. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen sowie Einzelpersonen,<br />

die sich auf <strong>der</strong> Grundlage des Grundgesetzes für ein besseres Zusammenleben<br />

von Deutschen und Nichtdeutschen einsetzen.<br />

2.2. Geför<strong>der</strong>t werden können nur öffentlich zugängliche Veranstaltungen bzw.<br />

Projekte von öffentlichem Interesse.<br />

2.3. För<strong>der</strong>ungswürdig sind vor allem Veranstaltungen und Projekte<br />

• mit interkulturellem o<strong>der</strong> sozialintegrativem Ansatz, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Arbeit<br />

mit Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen,<br />

• die dem Abbau von Vorurteilen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen<br />

und Toleranz för<strong>der</strong>n,<br />

• die das Engagement von Migrantinnen und Migranten für das Gemeinwesen<br />

för<strong>der</strong>n,<br />

• die den Teilnehmern Lebensweise, Kultur und Religion an<strong>der</strong>er nahe bringen,<br />

Zuschüsse für Institutionen werden nicht gewährt.<br />

Projekte, die von mehreren unter 2.1 genannten Vereinigungen gemeinsam<br />

durchgeführt werden, sollen bevorzugt berücksichtigt werden, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Projekte, bei denen Migrantenvereinigungen mit deutschen Einrichtungen kooperieren.<br />

Bei allen Kooperationsprojekten muss ein verantwortlicher rechtsfähiger Antragssteller<br />

genannt werden.<br />

3. Umfang und För<strong>der</strong>ung


3.1. Die För<strong>der</strong>ung erfolgt in Form <strong>der</strong> Defizitabdeckung, d.h. ein Zuschuss kann<br />

nur zu den unbedingt erfor<strong>der</strong>lichen Ausgaben und nach Ausschöpfung aller<br />

an<strong>der</strong>en Finanzierungsmöglichkeiten bewilligt werden. Mit dem Zuschuss<br />

muss die Finanzierung des Projektes gesichert sein. Dies ist bei <strong>der</strong> Antragstellung<br />

darzulegen.<br />

3.2. Bezuschusst werden Honorarkosten, Gagen, Mieten, Pachten o<strong>der</strong> sonstige<br />

unbedingt erfor<strong>der</strong>liche und nachweisbare Personal- und Sachmittelkosten.<br />

4. För<strong>der</strong>ungsverfahren<br />

4.1. Zuschüsse können nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden.<br />

Anträge sind einzureichen bei:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong><br />

Geschäftsstelle des Integrationsrates<br />

Gladbecker Str. 79<br />

46236 <strong>Bottrop</strong><br />

4.2. Anträge auf Zuschüsse müssen bis spätestens zum 31.12. des Vorjahres eingegangen<br />

sein. Jedes einzelne Projekt ist geson<strong>der</strong>t darzustellen.<br />

4.3. Art, Inhalt, Zielsetzung und Zeitrahmen <strong>der</strong> Veranstaltung/des Projekts sind im<br />

Antrag detailliert darzustellen. Hierzu gehört insbeson<strong>der</strong>e auch ein Gesamtkosten-<br />

und Finanzierungsplan. Eine finanzielle För<strong>der</strong>ung durch an<strong>der</strong>e Stellen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> und Dritte ist unaufgefor<strong>der</strong>t anzuzeigen. Auf Wunsch <strong>der</strong> Verwaltung<br />

hat <strong>der</strong> Antragsteller Einsicht in seine Finanzsituation zu geben.<br />

4.4. Anträge, die offensichtlich nicht die Voraussetzungen dieser Richtlinien erfüllen,<br />

werden von <strong>der</strong> Verwaltung zurückgewiesen. Dem Integrationsrat ist hiervon<br />

zu berichten.<br />

4.5. Die eingegangenen, för<strong>der</strong>ungswürdigen Anträge werden dem Integrationsrat<br />

regelmäßig zur Beratung vorgelegt. Der Integrationsrat beschließt die Bezuschussung<br />

o<strong>der</strong> Ablehnung eines Antrages.<br />

5. Sachgemäße Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel<br />

5.1 Der Empfänger eines Zuschusses ist verpflichtet, nach Beendigung <strong>der</strong> Veranstaltung/des<br />

Projekts die antragsgemäße Verwendung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel<br />

nachzuweisen.<br />

5.2 Der Verwendungsnachweis ist unaufgefor<strong>der</strong>t und projektbezogen innerhalb<br />

von vier Wochen nach Abschluss des Projektes vorzulegen.<br />

5.3 Zuschüsse, die nicht antragsgemäß verwendet worden sind, sind zurückzuzahlen.<br />

Sie können zurückgefor<strong>der</strong>t werden, wenn die Verwendungsnachweise<br />

nicht fristgerecht eingereicht worden sind. Mangelhafte o<strong>der</strong> fehlende Verwendungsnachweise<br />

führen bis zur ordnungsgemäßen Vorlage <strong>der</strong> Verwendungsnachweise<br />

zum Ausschluss bei <strong>der</strong> Verteilung weiterer Mittel.


5.4 Die Einzelheiten werden im jeweiligen Bewilligungsbescheid geregelt.<br />

6. Inkrafttreten<br />

Die Richtlinien treten mit dem Tag <strong>der</strong> Beschlussfassung durch den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bottrop</strong> am<br />

13.06.2006 in Kraft.

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