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Zytologische Praxis

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Qualitätssicherung<br />

Die Qualität der zytologischen Befundung hängt, einen hochwertigen Abstrich<br />

vorausgesetzt, von der diagnostischen und organisatorischen Fähigkeit des<br />

Laborpersonals ab, wobei der Einsatz moderner Technik die Leistungsfähigkeit<br />

eines zytologischen Labors unterstützt. Die Qualität der erbrachten Leistungen<br />

sollte durch angemessene Kontrollsysteme regelmäßig überprüft werden.<br />

Maßnahmen der Qualitätssicherung:<br />

1. Von jedem positiven Abstrich sind die negativen Vorbefunde der letzten<br />

2 Jahre nachzumustern.<br />

2. Jeder positive oder sonst irgendwie ungewöhnliche Befund wird nach der<br />

endgültigen Beurteilung von allen Assistentinnen durchgesehen.<br />

3. 10% Blindkontrollen durch den Laborleiter an negativ gescreenten Abstrichen.<br />

4. Tägliche gemeinsame Besprechung von Problemfällen, wenn nötig am Diskussionsmikroskop.<br />

5. Kommunikation mit den Einsendern (klinische Angaben sind von großer<br />

Wichtigkeit)<br />

6. Nach Eintreffen eines histologischen Befundes wird die Korrelation zu<br />

den zytologischen Vorbefunden geprüft, wobei wir, wenn nötig, Ihnen eine<br />

Stellungnahme übergeben.<br />

Jährlich ist darüber hinaus im Bereich der KV Sachsen eine darauf<br />

basierende Laborstatistik zu erstellen.<br />

Zum Erfassen der histologischen Befunde reichen wir entsprechende Formulare<br />

(Qualitätssicherung Zytologie gelb DIN A5) an die Praxen aus.<br />

Ursachen fehlender Übereinstimmung zwischen Zytologie und Histologie<br />

Obwohl theoretisch eine Übereinstimmung zwischen histologischem und zytologischem<br />

Befund bestehen müßte, findet man in der <strong>Praxis</strong> der Routinediagno-<br />

stik doch immer wieder Abweichungen. Dies kann verschiedene Ursachen haben:<br />

- Die Entnahme und Anfertigung des zytologischen Präparates ist fehlerhaft.<br />

Wird ein Abstrich an falscher Stelle entnommen oder wird die Portio vor der<br />

Abstrichentnahme abgewischt, so kann sich ein falschnegativer Befund ergeben.<br />

Werden bei einem invasiven Karzinom nur Randpartien mit dysplastischen<br />

Veränderungen erfaßt, so kann ebenfalls keine Übereinstimmung des zytologischen<br />

Befundes mit einer exakt durchgeführten histologischen Klärung<br />

erwartet werden.<br />

- Die Gewebeentnahme für die histologische Untersuchung ist unzureichend. Nur<br />

wenn das krankhafte Gewebe tatsächlich und im Bereich seiner schwersten<br />

Veränderung entfernt wird, kann der Histologe eine richtige Diagnose stellen.<br />

Eine oder mehrere Probeexzisionen, auch wenn sie unter Sicht des Kolposkops<br />

gemacht werden, oder eine Kürettage allein reichen oft nicht zur Abklärung<br />

eines verdächtigen Zervixbefundes aus.<br />

- Die histologische Aufarbeitung des entnommenen Materials ist unzureichend.<br />

Trotz ausreichender Gewebeentnahme und Entfernung des krankhaften Gewebes<br />

kann dadurch die pathologische Veränderung unentdeckt bleiben, oder sie wird<br />

zumindest nicht in ihrer ganzen Schwere erkannt werden.<br />

- Es gibt fließende Übergänge zwischen verschiedenen pathologischen Veränderungen.<br />

Der subjektive Ermessensspielraum kann sowohl bei der zytologischen<br />

als auch bei der histologischen Beurteilung zu unterschiedlichen<br />

Diagnosen bei verschiedenen Untersuchern und damit zu Abweichungen zwischen<br />

zytologischen und histologischen Befunden führen.<br />

Diese „Unzulänglichkeiten“ bei der technischen Bearbeitung und der mikroskopischen<br />

Beurteilung sowohl zytologischer als auch histologischer Präparate<br />

sind kein Grund, in der Zytologie auf eine der Histologie angepaßten<br />

Befundbeschreibung zu verzichten. Sie müssen vielmehr Anlaß sein, alles daran<br />

zu setzen, die Fehlerquellen auszuschalten, um zu einer besseren Diagnostik zu<br />

kommen.

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