Zytologische Praxis
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Qualitätssicherung<br />
Die Qualität der zytologischen Befundung hängt, einen hochwertigen Abstrich<br />
vorausgesetzt, von der diagnostischen und organisatorischen Fähigkeit des<br />
Laborpersonals ab, wobei der Einsatz moderner Technik die Leistungsfähigkeit<br />
eines zytologischen Labors unterstützt. Die Qualität der erbrachten Leistungen<br />
sollte durch angemessene Kontrollsysteme regelmäßig überprüft werden.<br />
Maßnahmen der Qualitätssicherung:<br />
1. Von jedem positiven Abstrich sind die negativen Vorbefunde der letzten<br />
2 Jahre nachzumustern.<br />
2. Jeder positive oder sonst irgendwie ungewöhnliche Befund wird nach der<br />
endgültigen Beurteilung von allen Assistentinnen durchgesehen.<br />
3. 10% Blindkontrollen durch den Laborleiter an negativ gescreenten Abstrichen.<br />
4. Tägliche gemeinsame Besprechung von Problemfällen, wenn nötig am Diskussionsmikroskop.<br />
5. Kommunikation mit den Einsendern (klinische Angaben sind von großer<br />
Wichtigkeit)<br />
6. Nach Eintreffen eines histologischen Befundes wird die Korrelation zu<br />
den zytologischen Vorbefunden geprüft, wobei wir, wenn nötig, Ihnen eine<br />
Stellungnahme übergeben.<br />
Jährlich ist darüber hinaus im Bereich der KV Sachsen eine darauf<br />
basierende Laborstatistik zu erstellen.<br />
Zum Erfassen der histologischen Befunde reichen wir entsprechende Formulare<br />
(Qualitätssicherung Zytologie gelb DIN A5) an die Praxen aus.<br />
Ursachen fehlender Übereinstimmung zwischen Zytologie und Histologie<br />
Obwohl theoretisch eine Übereinstimmung zwischen histologischem und zytologischem<br />
Befund bestehen müßte, findet man in der <strong>Praxis</strong> der Routinediagno-<br />
stik doch immer wieder Abweichungen. Dies kann verschiedene Ursachen haben:<br />
- Die Entnahme und Anfertigung des zytologischen Präparates ist fehlerhaft.<br />
Wird ein Abstrich an falscher Stelle entnommen oder wird die Portio vor der<br />
Abstrichentnahme abgewischt, so kann sich ein falschnegativer Befund ergeben.<br />
Werden bei einem invasiven Karzinom nur Randpartien mit dysplastischen<br />
Veränderungen erfaßt, so kann ebenfalls keine Übereinstimmung des zytologischen<br />
Befundes mit einer exakt durchgeführten histologischen Klärung<br />
erwartet werden.<br />
- Die Gewebeentnahme für die histologische Untersuchung ist unzureichend. Nur<br />
wenn das krankhafte Gewebe tatsächlich und im Bereich seiner schwersten<br />
Veränderung entfernt wird, kann der Histologe eine richtige Diagnose stellen.<br />
Eine oder mehrere Probeexzisionen, auch wenn sie unter Sicht des Kolposkops<br />
gemacht werden, oder eine Kürettage allein reichen oft nicht zur Abklärung<br />
eines verdächtigen Zervixbefundes aus.<br />
- Die histologische Aufarbeitung des entnommenen Materials ist unzureichend.<br />
Trotz ausreichender Gewebeentnahme und Entfernung des krankhaften Gewebes<br />
kann dadurch die pathologische Veränderung unentdeckt bleiben, oder sie wird<br />
zumindest nicht in ihrer ganzen Schwere erkannt werden.<br />
- Es gibt fließende Übergänge zwischen verschiedenen pathologischen Veränderungen.<br />
Der subjektive Ermessensspielraum kann sowohl bei der zytologischen<br />
als auch bei der histologischen Beurteilung zu unterschiedlichen<br />
Diagnosen bei verschiedenen Untersuchern und damit zu Abweichungen zwischen<br />
zytologischen und histologischen Befunden führen.<br />
Diese „Unzulänglichkeiten“ bei der technischen Bearbeitung und der mikroskopischen<br />
Beurteilung sowohl zytologischer als auch histologischer Präparate<br />
sind kein Grund, in der Zytologie auf eine der Histologie angepaßten<br />
Befundbeschreibung zu verzichten. Sie müssen vielmehr Anlaß sein, alles daran<br />
zu setzen, die Fehlerquellen auszuschalten, um zu einer besseren Diagnostik zu<br />
kommen.