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Tarifvertrag über die Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr 2012

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§ 5<br />

Anrechenbare betriebliche Regelungen<br />

5.0 Leistungen des Arbeitgebers wie 13. Monatseinkommen,<br />

Jahresabschlussvergütungen, Gratifikationen, Ergebnisbeteiligungen,<br />

Jahresprämien, Weihnachtsgeld und ähnliches gelten als betriebliche<br />

Sonderzahlungen im Sinne des § 2 <strong>die</strong>ses <strong>Tarifvertrag</strong>es und erfüllen den<br />

tariflichen Anspruch. Hier<strong>für</strong> vorhandene betriebliche Systeme bleiben<br />

unberührt.<br />

6.0<br />

6.1<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten und Laufzeit<br />

Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> tritt am 19. September <strong>2012</strong> in Kraft und endet am<br />

30. April 2013 ohne Nachwirkung.<br />

Dieser <strong>Tarifvertrag</strong>e ersetzt den <strong>Tarifvertrag</strong> zur <strong>Jahressonderzahlung</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>das</strong> <strong>Kalenderjahr</strong> 2011 mit Datum vom 24. Oktober 2011.<br />

Stuttgart, den 19. September <strong>2012</strong><br />

Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg,<br />

Viehhofstraße 11, 70188 Stuttgart<br />

Stather Dr. Klein<br />

Christliche Gewerkschaft Metall<br />

Landesverband Baden-Württemberg<br />

Murrhardter Straße 10, 71560 Sulzbach/Murr<br />

Malm Benz

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