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(4,73 MB) - .PDF - Stadtgemeinde Bruck an der Leitha

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St. Pölten, 06. Juni 2012<br />

Dion/ÖA-Wu<br />

Amtliche Nachrichten <strong>der</strong> <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Bruck</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Leitha</strong><br />

NÖGKK: E-card gehört ins Urlaubsgepäck<br />

Gesund unterwegs mit <strong>der</strong> Europäischen Kr<strong>an</strong>kenversicherungskarte (EKVK)<br />

Sommerzeit ist Urlaubszeit: Ob Sonne, Str<strong>an</strong>d und Meer, Bergw<strong>an</strong><strong>der</strong>n o<strong>der</strong> eine Städtebesichtigung –<br />

<strong>der</strong> ideale Urlaub sieht für jeden <strong>an</strong><strong>der</strong>s aus. So ist es auch beim Kr<strong>an</strong>kenversicherungsschutz. Wer sich<br />

im Vorfeld richtig absichert, hat schon gewonnen.<br />

Denn je nach Reiseziel gelten <strong>an</strong><strong>der</strong>e Bestimmungen. Wer seinen Urlaub im Inl<strong>an</strong>d verbringt, k<strong>an</strong>n sich<br />

mit <strong>der</strong> e-card bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragsspitälern medizinisch<br />

beh<strong>an</strong>deln lassen. Auch im Ausl<strong>an</strong>d, insbeson<strong>der</strong>e in den EU- und EWR-Län<strong>der</strong>n sowie <strong>der</strong> Schweiz,<br />

erleichtert die e-card vieles: Auf ihrer Rückseite befindet sich nämlich die Europäische Kr<strong>an</strong>kenversicherungskarte<br />

(EKVK), die bei allen Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten sowie öffentlichen<br />

Spitälern in diesen Län<strong>der</strong>n verwendet werden k<strong>an</strong>n. Der ausländische Kr<strong>an</strong>kenversicherungsträger<br />

rechnet direkt mit <strong>der</strong> NÖ Gebietskr<strong>an</strong>kenkasse ab. Sollte in Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf<br />

Barzahlung best<strong>an</strong>den werden, d<strong>an</strong>n muss m<strong>an</strong> sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen<br />

lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzten. Dort muss – wie in<br />

Österreich – die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage <strong>der</strong> Originalrechnung und<br />

Zahlungsbestätigung gibt es bei <strong>der</strong> NÖGKK eine Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent <strong>der</strong><br />

inländischen Tarife.<br />

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und in die Türkei<br />

gibt es nach wie vor einen Urlaubskr<strong>an</strong>kenschein. Diesen bekommt m<strong>an</strong> beim Dienstgeber o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

NÖGKK. Der Urlaubskr<strong>an</strong>kenschein muss vor Beginn <strong>der</strong> ärztlichen Beh<strong>an</strong>dlung beim ausländischen<br />

Kr<strong>an</strong>kenversicherungsträger in einen ortsüblichen Kr<strong>an</strong>kenschein eingetauscht werden. Erst d<strong>an</strong>n<br />

können ärztliche Beh<strong>an</strong>dlung, Medikamente o<strong>der</strong> Spital auf Kosten <strong>der</strong> Kr<strong>an</strong>kenkasse in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Mit allen <strong>an</strong><strong>der</strong>en Staaten hat Österreich keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B.<br />

nach Ägypten, Tunesien o<strong>der</strong> in die USA reist und dort ärztliche Beh<strong>an</strong>dlung braucht, hat die <strong>an</strong>fallenden<br />

Arzt- und Beh<strong>an</strong>dlungskosten selbst zu zahlen. Die Rechnung k<strong>an</strong>n d<strong>an</strong>n bei <strong>der</strong> Kr<strong>an</strong>kenkasse<br />

eingereicht werden. Allerdings ist die Kostenerstattung meist geringer als <strong>der</strong> tatsächliche Betrag,<br />

weshalb eine zusätzliche Reisekr<strong>an</strong>kenversicherung zu empfehlen ist.<br />

Generell ist es ratsam, eine private Reise- und Urlaubskr<strong>an</strong>kenversicherung abzuschließen. Diese deckt<br />

eventuelle Selbstbehalte bzw. Beh<strong>an</strong>dlungskosten, die nicht durch die gesetzliche Kr<strong>an</strong>kenversicherung<br />

gedeckt sind. So z. B. den Heimtr<strong>an</strong>sport bei Unfällen o<strong>der</strong> schweren Erkr<strong>an</strong>kungen.<br />

Hinweis: Wer auf Grund fehlen<strong>der</strong> Vorversicherungszeiten keine gültige EKVK (**** auf <strong>der</strong> Rückseite<br />

<strong>der</strong> e-card) besitzt, k<strong>an</strong>n bei <strong>der</strong> NÖGKK rechtzeitig vor Urlaubs<strong>an</strong>tritt eine „Provisorische<br />

Ersatzbescheinigung“ be<strong>an</strong>tragen. Dort liegen auch verschiedene Fol<strong>der</strong> und Broschüren zum Thema<br />

Urlaub sowie Sonnenschutzproben <strong>der</strong> Firma Garnier Ambre Solaire bereit.<br />

NÖGKK-Service-Center-Leiter Siegfried Vock: „Wenn Sie im Urlaub Probleme mit <strong>der</strong> EKVK hatten,<br />

wenden Sie sich <strong>an</strong> uns. Wir werden uns jeden Fall speziell <strong>an</strong>sehen und versuchen, eine Lösung zu<br />

finden.“<br />

NÖGKK Service-Center <strong>Bruck</strong>/<strong>Leitha</strong><br />

Adresse 2460 <strong>Bruck</strong>/<strong>Leitha</strong>, Stef<strong>an</strong>iegasse 4<br />

E-Mail bruck@noegkk.at<br />

Internet: www.noegkk.at<br />

Versichertenservice: Tel.: 050899/6100<br />

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