Auf`m Grassemann - Warmensteinach
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<strong>Warmensteinach</strong>er Ortsnachrichten Nr. 3/12 -3- 16. Februar 2012<br />
- Haus des Gastes<br />
- Freizeithaus<br />
- Feuerwehrhaus in <strong>Warmensteinach</strong><br />
wird eine Gebühr von 60,00 EUR pro Tag erhoben<br />
(auch wenn z.B. ein mehrtägiges Fest bereits am Freitag<br />
beginnt), wenn dies mit der Nutzung der in diesem<br />
Gebäuden befindlichen Einrichtungen, wie:<br />
Toiletten, Strom- oder Wasseranschluss<br />
verbunden ist.<br />
3. Für Veranstaltungen vor oder neben dem /der<br />
- Sport- und Festhalle<br />
- Haus des Gastes<br />
- Freizeithaus<br />
- Feuerwehrhaus in <strong>Warmensteinach</strong><br />
wird eine Gebühr von 60,00 EUR pro Tag erhoben<br />
(auch wenn z.B. ein mehrtägiges Fest bereits am Freitag<br />
beginnt), wenn dies mit der Nutzung der in diesem<br />
Gebäuden befindlichen Einrichtungen, wie:<br />
Toiletten, Strom- oder Wasseranschluss<br />
verbunden ist.<br />
4. a) Für Großveranstaltungen, die in den Nr. 2genannten<br />
Gebäuden erfolgen, beträgt die Gebühr 100,00<br />
EUR pro Tag. ImÜbrigen gilt analog die Regelung<br />
der Nr. 2. Als Großveranstaltung ist anzusehen,<br />
wenn eine Veranstaltung mehr als 4Stunden dauert.<br />
b) Für Kleinveranstaltungen (Veranstaltungsdauer bis<br />
zu 4Stunden), die in den Nr. 2genannten Gebäuden<br />
erfolgen, beträgt die Gebühr 50,00 EUR.<br />
5. Für die Vermietung von Gemeinderäumen<br />
a) im Freizeithaus<br />
- Sanitätsbereitschaft inkl. Garagen<br />
- Fichtelgebirgsverein<br />
- Volkshochschule<br />
- Volkschor<br />
b) im Haus des Gastes<br />
- Gesangverein<br />
- Geflügelzüchter<br />
- Volkshochschule<br />
- Wintersportverein Oberwarmensteinach *)<br />
c) Rotkreuzheim Oberwarmensteinach<br />
- Sanitätsbereitschaft Oberwarmensteinach inkl.<br />
Garagen<br />
d) Sport- und Festhalle<br />
- Soldatenkameradschaft <strong>Warmensteinach</strong><br />
beträgt die jährliche Pauschalgebühr 60,00 EUR.<br />
6. Für die Benutzung der Sport- und Festhalle für sportliche<br />
Veranstaltungen werden folgende Gebühren<br />
erhoben:<br />
2,00 EUR pro Stunde,<br />
auch bei Dauernutzung.<br />
7. Benutzung der gemeindlichen Sportanlage in <strong>Warmensteinach</strong><br />
(Fußballplatz, Weitsprunganlage, Laufbahn)<br />
- Für die Benutzung der Leichtathletikanlagen wird<br />
keine besondere Gebühr erhoben, wenn bereits für<br />
die sportl. Nutzung der Sport- und Festhalle Gebühren<br />
zu entrichten sind und es sich um den gleichen<br />
Nutzer handelt.<br />
- Ebenso gilt dies für die Nutzung des Hartplatzes<br />
hinter der Sport- und Festhalle.<br />
- Für den Fußballplatz beträgt die Gebühr jährl. pauschal<br />
175,00 EUR<br />
8. Benutzung der Sportanlage in Hintergeiersberg (Bolzplatz)<br />
- normale sportliche Benutzung -gebührenfrei<br />
- bei Veranstaltungen mit Abgabe von Speisen und<br />
Getränken pro Tag 40,00 EUR<br />
- als Zelt- und Campingplatz anlässlich des Downhill-Wochenendes<br />
pro Tag 25,00 EUR, wobei der<br />
Benutzer dafür zu sorgen hat, dass die notwendigen<br />
sanitären Anlagen zur Verfügung stehen<br />
9. Für die private Nutzung der in Nr. 1angeführten Anlagen<br />
zum Zwecke von Feierlichkeiten zu Geburtstagen,<br />
Ehejubiläen, Hochzeiten, Polterabenden u. ä. wird eine<br />
Gebühr von einmalig 100,00 EUR erhoben. Zusätzlich<br />
wird für die Reinigung ein Betrag von 100,00 EUR<br />
fällig. Bei Selbstreinigung verbleibt es bei dem Betrag<br />
von 100,00 EUR Der Nutzer hat vor Beginn der Veranstaltung<br />
eine Kaution von 250,00 EUR bei der<br />
Gemeindeverwaltung zu hinterlegen, die bei ordnungsgemäßer<br />
Rückgabe des Veranstaltungsraumes wieder<br />
ausgezahlt wird.<br />
10.In sonstigen Fällen, die bisher nicht geregelt sind, werden<br />
die Gebühren durch den Gemeinderat festgesetzt.<br />
11.Bei kostenfreien Veranstaltungen im Sinne der<br />
Gemeinde werden keine Gebühren erhoben.<br />
*) Durch Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juli 2000 wird<br />
der Raum des ehemaligen Fremdenverkehrsamtes im<br />
Haus des Gastes dem Wintersportverein Oberwarmensteinach<br />
zu den für andere Vereine geltenden Bedingungen<br />
überlassen.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 :0<br />
TOP 4: Kommunalunternehmen Abwasserbeseitigung<br />
<strong>Warmensteinach</strong> -Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
durch den Gemeinderat<br />
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:<br />
Die Gemeinderatsmitglieder<br />
CSU GRM ArnoHerrmann Vertreterin: GRM Hildegard Heser<br />
GRM Udo Herrmann Vertreter:GRM Klaus-Dieter Ernst<br />
Freie Wähler GRM Peter Heser Vertreter:GRM Rainer Stöcker<br />
BW GRM Hubert Langner Vertreter:GRM Josef Reichenberger<br />
SPD GRM Reinhard Dörfler Vertreter:GRM Berthold Schätz<br />
werden ab 01.01.2012 für die Dauer von 6 Jahren zu<br />
Mitgliedern des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens<br />
Abwasserbeseitigung <strong>Warmensteinach</strong> AöR<br />
bestellt.<br />
§5Abs. 5der Gründungs- und Unternehmenssatzung für<br />
das Kommunalunternehmen Abwasserbeseitigung <strong>Warmensteinach</strong><br />
AöR gilt entsprechend.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 :0<br />
GRM Reinhard Dörfler betritt während der Abstimmung<br />
zu TOP 4 um 19.07 Uhr den Sitzungssaal,<br />
stimmt bei der Abstimmung zu TOP 3nicht mit und<br />
nimmt an den folgenden Beratungen und Abstimmungen<br />
teil. Somit sind 13 Mitglieder des Gemeinderates<br />
im Sitzungslokal anwesend.<br />
TOP 5: Sachstandsinformationen<br />
• Die Straßenlaterne an der Schule wurde von einem<br />
Möbelfahrzeug beschädigt. Der Fahrer hat sich selbst<br />
bei der Polizei gemeldet. Von der E.ON Bayern wurden<br />
die notwendigen Schritte anschließend in die<br />
Wege geleitet.